Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege



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Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege 10 Handlungsfelder und deren Umsetzung Handlungsfeld Umsetzung in Bayern I. Verstärkte Ausbildungsanstrengungen und bedarfsorientierte Erhöhung der Ausbildungskapazitäten bei Einrichtungen und Schulen 1. Erhöhung der Zahl der Erstausbildungen zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger um jährlich 10 % Bereitstellung der dazu erforderlichen Schulplätze Bereitstellung der erforderlichen Ausbildungsplätze Zielgerichtete Praxisanleitung 2. Heranführung Jugendlicher an das Berufsfeld in der Phase der Berufsorientierung Ziel des im März 2010 mit den Leistungserbringern, Kostenträgern und der Regionaldirektion Bayern der BA geschlossenem Bündnisses für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in der Altenpflege in Bayern sowie der bayerischen Pflegepersonalgewinnungskampagne HERZWERKER (www.herzwerker.de/altenpflege) - In Bayern waren bisher ausreichend Schulplätze vorhanden, - eine Erhebung ist für 2013 geplant - Teilzeitausbildung wird in München angeboten - Bündnisziele - Förderprogramm des Bayerischen Sozialministeriums: Unterstützung von Einrichtungen, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen mit 3.000 pro zusätzlich geschaffenem Ausbildungsplatz aus ESF-Mitteln (ab 2013 noch nicht gesichert). - Siehe Online-Selbstevaluationsinstrument QEK der Bundesregierung Printmedien (gefördert durch StMAS) verweisen auf FSJ in der Altenpflege; Im Bereich Haupt-/Mittelschule: Berufsorientierung im Pflegebereich durch Praktikumsmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen 3. Gewinnung junger Männer für die - Herzwerker- spezielle Zielgruppen seit BBK 2012 (Dezember 2012): junge Männer und Migranten/innen siehe VIII.1 - Unterstützung/Beteiligung an bundesweiten Boys`Day - Durchführung von Fachtagungen z.b. Berufswahl von Jungen - Förderung innovativer Projekte z.b. Aktionstag für Jungs - Aktionen zur Sensibilisierung wie Wettbewerbe, Mitmachquiz Stand: 09.07.2013 Seite 1 von 7

3. Gewinnung von Migrantinnen und Migranten für die 4. Auf- und Ausbau von Ausbildungsverbünden- Lehrstellenbörse 5. Netzwerke - Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für Pflegeeinrichtungen und Altenpflegeschulen 6. Aufbau einer zentralen Beratungsstelle und Internet-Informationsportal zur auf Bundesebene 7. Angemessene Ausbildungsvergütung 8. Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung 9. Schulgeldfreiheit an privaten Altenpflegeschulen Pädagogische Begleitung von Auszubildenden in der Altenpflege bei Lernschwächen Sprachkurse für Migranten während der Herzwerker siehe VIII.1 Herzwerker-Link zu BA The Job of my life geplant; Broschüre: www.thejobofmylife.de/de/home.html. Sprungbrett: www.herzwerker.de/altenpflege/pflege-fueralle/praktikum.php Bündnis Bayern siehe www.herzwerker.de/altenpflege www.altenpflegeausbildung.net bundesweit tätige Beratungsstelle für Pflegeeinrichtungen und Altenpflegeschulen (Bafza) - gesetzlich im AltPflG geregelt Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen: -eine Erhebung ist für 2013 geplant Ab 01.09.2013 Pflegebonus (Schulgeldersatz)durch Bay. Staatsregierung Die Altenpflegeschulen in Bayern können zwei Wochenstunden zur individuellen Förderung von Auszubildenden veranschlagen Die Altenpflegeschulen in Bayern können zwei Wochenstunden zur individuellen Förderung von Auszubildenden veranschlagen. II. Erschließung des Nachqualifizierungspotenzials in der Altenpflege Teilzeitausbildung, Aufstiegswege in der Altenpflege optimieren und die Anrechnung von Qualifikationen verbessern 1. (Berufsbegleitende) Nachqualifizierung von in der Altenpflege beschäftigten Hilfskräften zu Fachkräften (Teilzeit) 2. Einjährige Anrechnung von beruflichen Vorqualifikationen, insbesondere von Altenpflegehelferinnen und -helfern 3. Kooperationsverbünde zur Nachqualifizierung Das AltPflG ermöglicht bereits Teilzeitausbildungen und bietet Verkürzungsmöglichkeiten Das AltPflG ermöglicht und bietet Verkürzungsmöglichkeiten (siehe 7 AltPflG neu) Kompetenzfeststellungsverfahren gem. 7 AltpflG Gespräche mit StMUK und RD Stand: 09.07.2013 Seite 2 von 7

4. Berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung 5. Berufsrückkehrer, Wiedereinstieg durch spezielle berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung; (Abschlussorientierte berufliche Nachqualifizierung) 6. Möglichkeiten zum Auf- und Ausbau eines bundesweit einheitlichen, transparenten und durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems (von niedrigschwelligen Assistenz- und Helferqualifizierungen bis zu akademischen Weiterbildungen - z.b. durch Rahmenvereinbarungen der Länder, 7. Berufserfahrene Altenpflegerinnen/Altenpfle ger sollen bundesweit die Leitung eines ambulanten Dienstes übernehmen können 8. Mehr ungelernte und angelernte Hilfskräfte an Altenpflegehilfe- und heranführen Im Rahmen der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) sind in Bayern Weiterbildungen berufsbegleitend oder in Vollzeit möglich zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Alle vier Weiterbildungen können über ESF gefördert werden. - Orientierungsseminare NEUER START für Frauen nach einer Familienphase (derzeit bayernweit 15 Seminare; 70.000 Förderung aber nicht speziell nur Altenpflege) - Projekte zur berufl.wiedereingl. v. Frauen (16 laufende Projekte, Mittelvolumen 3,25 Mio. ) Eine sog. Externenprüfung ohne strukturierte Ausbildung wird in Bayern im Bereich Pflege nicht durchgeführt, da aus fachlicher Sicht nicht für wünschenswert erachtet. Bundesregierung: DQR Deutscher Qualiifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (laufendes Projekt) In Bayern nicht relevant Um ein bundesweit transparentes und qualitativ gleichwertiges Niveau für diese Berufe zu erreichen wurde im Oktober 2012 ein Entwurf für Mindestanforderungen zu den Assistenzberufen vorgelegt. Eine bundesweit einheitliche Ausbildung zum staatlich anerkannten Pflegefachhelfer erwarten wir im Jahr 2013. III. 1. Umschulungen zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger Weiterbildungsförderung durch die Agenturen für Arbeit und die Grundsicherungsstellen Auch wenn Bayern mit seinen Vorstößen im Bundesrat bisher keinen Erfolg hatte, wird an der von den meisten Ländern unterstützten Forderung gegenüber dem Bund, Umschulungen nach dem SGB III in der Alten- und Krankenpflege als Rechtsanspruch auszugestalten und unbefristet über die gesamte Dauer der Ausbildung (3 Jahre) zu fördern, festgehalten. Derzeit Förderung von Personen ohne Verkürzung von März 2013 bis März 2016 Stand: 09.07.2013 Seite 3 von 7

2 Zulassungsverfahren für Altenpflegeschulen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)soll überprüft werden Kompetenzfeststellungsverfahren gem. 7 AltpflG StMUK IV. Weiterentwicklung der Pflegeberufe 1. Vorbereitung eines neuen Pflege-Berufsgesetzes durch die Zusammenführung der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheitsund Kinderkrankenpflege Modellprojekte zu Qualifizierung - Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachkräfte Um die seitens des Bundes geplante generalistische Pflegeausbildung von Bayern aus voranzutreiben, hat Bayern einen einheitlichen Lehrplan für die in Bayern laufenden Schulversuche zu einer generalistischen Pflegeausbildung entwickelt. Laufende Schulversuche/Modellvorhaben Derzeit Erarbeitung von Finanzierungsmöglichkeit Bundesregierung V. Verbesserte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen im Pflegebereich 2 Gesetzentwurf der Bay.BQFG zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen 3 Berufsbegleitende Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen Anhörungsverfahren läuft Erleichterte Anerkennung des Fachkraftstatus (auch wenn Sprachkenntnis B2 noch nicht erreicht ist) gemäß 15 AVPfleWoqG VI. Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung in der Altenpflege Einrichtungsträger in Bayern haben sich im Rahmen des bayerischen Ausbildungspaktes zu Verbesserungen der einrichtungsinternen Rahmenbedingungen verpflichtet. Dazu gehören u.a. auch die unter VI u. VII genannten Handlungsfelder 1 familienfreundliche Betriebskultur 2 Betriebliche Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von s.o. StMAS: - Bay. Staatspreis SIEgER Gerechte Chancen in der Stand: 09.07.2013 Seite 4 von 7

Familie und Beruf/Familie und Ausbildung (adäquate Betreuungsangebote) 3 Beratungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Familie 4 Besondere, familienfreundliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte (Schichtdienst, Teilzeit etc.) 5 Familienfreundliche Ausbildungs- und Unternehmenskultur 6 Besondere Wiedereinstiegsprogramme nach Unterbrechungszeiten 7 Entlastung von Pflegekräften, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen Arbeitswelt - Mit ElternKOMPETENZ gewinnen. Chancen eröffnen, Fachkräfte sichern im Rahmen von Aufbruch Bayern bis 31.05.14 steht auch Altenpflege zur Verfügung, Finanzierung aus Landesmitteln und EFS Kostenlose Beratung bay. Unternehmen s.o. Siehe: Mit ElternKOMPETENZ gewinnen Siehe: Mit ElternKOMPETENZ gewinnen Siehe: Mit ElternKOMPETENZ gewinnen und Broschüre des StMAS Wiedereinstieg ins Erwerbsleben Nutzung der Potenziale der Familienpflegezeit und der Pflegezeit VII Attraktive Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege 1 Personalentwicklung, Personalmanagement in Pflegeeinrichtungen 2 Fort- und Weiterbildung von Leitungs- und Führungskräften 3 Betriebliche Gesundheitsförderung, alters- und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsprozesse Bei der im Rahmen der Ausführungsverordnung zum PfleWoqG geplanten verbindlichen Weiterbildung zur Einrichtungsleitung liegt ein Schwerpunkt auf Personalmanagement/ Personalentwicklung Empfehlung des StMAS an Pflegesatzverhandler, Kosten für FSJ gesondert zu berücksichtigen (bisher 3 FSJ/1 Hilfskraft)? Siehe AVPfleWoqG/Förderung Punkt II4 Vom Bayerischen Sozialministerium finanziell gefördertes Handbuch zur betrieblichen Gesundheitsförderung in sozialen Einrichtungen. (http://www.stmas.bayern.de/pflege/stationaer/pdphandb.pdf) Zudem finanzielle Förderung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durch das Bayerische Sozialministerium. GABEGS ist ein freiwilliges Gesundheitsmanagementsystem, das voraussetzt, dass die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes bereits adäquat und korrekt umgesetzt sind. 4 Betriebs- und - Vom Bayerischen Sozialministerium herausgegebene Stand: 09.07.2013 Seite 5 von 7

Ablauforganisation, Pflegedokumentation Bedarfsorientierte Berücksichtigung der Personalausstattung bei Pflegesatzvereinbarungen und Sachgerechter Einsatz von Fach- und Hilfskräften entbürokratisierte Pflegedokumentation. - Vereinfachung durch AVPfleWoqG geplant (Pflegeprozess) - derzeit Projekt Redudok München - Geplant: Literaturstudie zu erforderlicher Dokumentation aus juristischer, wissenschaftl und pflegepraktischer Sicht - Bund: Ombudsfrau seit ca. 2 Jahren (Fr. Beikirch) Empirische Untersuchung des Bayerischen Sozialministeriums zur Qualitätssicherung und Personalausstattung in der Hauswirtschaft und im Schnittstellenbereich Hauswirtschaft/Pflege von stationären Altenhilfeeinrichtungen (http://www.verwaltung.bayern.de/broschueren-bestellen-.196.2634413/index.htm) 5 Angemessene Entlohnung Verbände, Kostenträger und Gewerkschaft? 6 Zusammenarbeit (strukturiert) von PFK,PHK + Ehrenamtlichen Bayerisches Förderprogramm zur Förderung von Fort- und Weiterbildung in der Pflege u.a. zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Besuchsdiensten in Pflegeeinrichtungen (bayerisches Sozialministerium fördert Fort- und Weiterbildungen in der Pflege mit rund 800.000 pro Jahr) StMAS unterstützt jährl. Weiterbildung Professionelles Management von Ehrenamtlichen. VIII Gesellschaftliche Bedeutung des Berufsfeldes Altenpflege durch intensive Öffentlichkeitsarbeit fördern Bund und Länder - Gemeinsame Dachmarke Bund?? 1 PR-Aktion 2 Finanzierung von Kampagnen 3 Bereits eingeleitete Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit) fortführen 4 Informationsmaterial zur Berufsorientierung Bayern siehe www.herzwerker.de/altenpflege -Ergänzung bei der bereits erwähnten HERZWERKER- Kampagne: spezielle Zielgruppen seit BBK 2012 (Dezember 2012): junge Männer und Migranten/innen; Aktionen unter anderem HERZWERKER-Theaterprojekt an bayerischen Realschulen als Berufsberatung von Schüler/innen (und HERZWERKERN) für Schüler/innen. s.o. s.o. Siehe Herzwerker; BMFSFJ: ; Die praktische Stand: 09.07.2013 Seite 6 von 7

IX Rahmenbedingungen für die Altenpflege verbessern Pflegeversicherung reformieren 1 Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung im Rahmen der Reform der PV 2 (Pflegeneuausrichtungsges etz) Bayern fordert unter anderem, dass im Rahmen der geplanten einheitlichen Pflegeausbildung im Hinblick auf die Kosten der Ausbildung ein Gleichklang zwischen Krankenhaus- und Altenpflegebereich hergestellt wird. Dies betrifft die Ausbildungsvergütungen und die Schulkosten. X. Chancen der Freizügigkeit nutzen 1 Auswirkungen der uneingeschränkten Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den acht neuen EU-Mitgliedstaaten ab 01.05.2011 Stand: 09.07.2013 Seite 7 von 7