Themenschwerpunkt Basiswissen Pflege Teil 1



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Transkript:

Themenschwerpunkt Basiswissen Pflege Teil 1 Inhalt: Basiswissen Pflege Was leistet die Pflegepflichtversicherung? Pflegebedürftigkeit und Pflegefall Die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung Beitragssätze der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Leistungen der Pflegepflichtversicherung Basiswissen Pflege: Fazit zu Teil 1

Basiswissen Pflege Was leistet die Pflegepflichtversicherung? Aktuell sind rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Wegen einer Behinderung oder Krankheit sind sie nicht in der Lage, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. 2,4 Millionen Menschen bei insgesamt rund 80 Millionen Bundesbürgern ist das eine große Zahl. Da die Menschen in unserer Gesellschaft im Durchschnitt immer älter werden, wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter ansteigen. Wie wir als Gesellschaft mit den Alten und Kranken umgehen und die Pflege dieser Menschen organisieren, wird damit zu einer der bedeutendsten Fragen der nächsten Jahre. Dabei bleibt das Thema Pflege kein abstrakter Streitpunkt im politischen Diskurs. Rein statistisch wird jeder Zweite irgendwann in seinem Leben zum Pflegefall. Ob unmittelbar selbst betroffen, in der eigenen Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis: Früher oder später wird wohl nahezu jeder mit dem Thema Pflege in Berührung kommen. Unser aktuelles Thema widmet sich der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung. Was bedeutet eigentlich pflegebedürftig, wann greift die Pflegeversicherung und welche Leistungen sind im Einzelnen genau abgedeckt? Pflegebedürftigkeit und Pflegefall Wann ist jemand pflegebedürftig? Nach Definition des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) gilt als pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft das heißt voraussichtlich mindestens sechs Monate lang in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt (vgl. 14 I SGB XI). Konkret sind mit dem abstrakten Begriff Verrichtungen des täglichen Lebens folgende Tätigkeitsfelder gemeint: o Die eigene Körperpflege wie z. B. waschen, duschen, Zähne putzen, rasieren, kämmen usw. o Die Ernährung, also die Fähigkeit selbstständig zu essen o Mobilität, das heißt ausreichende Bewegungsfähigkeit, um z. B. selbstständig aufzustehen, zu gehen, zu stehen, Treppen zu steigen oder die Wohnung zu verlassen o Die eigene hauswirtschaftliche Versorgung, darunter fallen kochen, spülen, Wäsche waschen, die Wohnung in Stand halten usw. Wer diese grundlegenden Tätigkeiten für voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr nicht alleine ausführen kann und dabei Unterstützung benötigt, gilt in Deutschland als pflegebedürftig. www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 1

Wann wird jemand zum Pflegefall? Mit dem Begriff Pflegefall wird in der Regel die Situation eines Menschen bezeichnet, der dauerhaft auf (intensive) Pflege angewiesen ist und dessen Chancen auf Heilung oder eine Besserung des gesundheitlichen Zustands als sehr gering eingestuft werden. Wird jemand pflegebedürftig oder gar zum Pflegefall, kommt die Pflegepflichtversicherung zum Tragen. Sie kommt für die Grundleistungen auf, die für die Pflege der hilfsbedürftigen Person anfallen. Aber Vorsicht: Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollversicherung, die pauschal alle Pflegekosten übernimmt. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Pflegestufe (siehe unten) des Pflegebedürftigen. Wer ist pflegeversichert? Seit 1995 zählt die Pflegeversicherung in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Somit ist zumindest prinzipiell jeder deutsche Bürger pflegeversichert. Als Faustregel gilt dabei: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Die Pflegekasse ist unter dem Dach der Krankenkasse organisiert. Wer also bei einer gesetzlichen Krankenkasse (wie beispielsweise der AOK, einer Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse, landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder der Bundesknappschaft) versichert ist, gehört damit automatisch auch einer Pflegeversicherung an. Die Familienangehörigen sind entsprechend mitversichert. Wer privat krankenversichert ist, ist dadurch zugleich Mitglied einer privaten Pflegepflichtversicherung. Ein häufiger Irrtum: Die private Pflegepflichtversicherung umfasse höhere Leistungen als die gesetzliche Pflegeversicherung Die private Pflegepflichtversicherung ist nicht mit den privaten Pflegezusatzversicherungen zu verwechseln. Ebenso wie die gesetzliche ist auch die private Pflegepflichtversicherung an das Sozialgesetzbuch gekoppelt. Ein privat Krankenversicherter erhält im Pflegefall genau dieselben Leistungen wie ein Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse. Für die Höhe und den Umfang des Leistungsanspruchs ist ausschließlich die Pflegestufe der hilfsbedürftigen Person ausschlaggebend. www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 2

Bedingungen und Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung Bedingungen Folgende Bedingungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, um Leistungen der Pflegepflichtversicherung beziehen zu können: Die Person muss o pflegebedürftig sein, o eine bestimmte Vorversicherungszeit aufweisen und o einen Antrag auf Leistungen gestellt haben. Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag erbracht. Der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige müssen bei der entsprechenden Pflegekasse einen Antrag einreichen. Achtung: Der Leistungsbeginn hängt vom Zeitpunkt der Antragsstellung ab. Die Geld- und Sachleistungen, die ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung erhält, richten sich nach dem Grad seiner Hilfsbedürftigkeit. Der Gesetzgeber unterscheidet hier drei Pflegestufen. Zusätzlich gibt es eine Härtefallregelung. Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig - mindestens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität - Zeitaufwand: mindestens 90 Minuten pro Tag, davon mindestens 45 Minuten für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität - mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig - mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität - Zeitaufwand: im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität - mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig - Der Pflegebedarf ist hier so groß, dass Tag und Nacht jederzeit eine Pflegeperson verfügbar sein muss. - Zeitaufwand: im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden, davon mindestens vier Stunden für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität - Bei besonders schweren Fällen (wie beispielsweise einer Krebserkrankung im Endstadium) kann eine Anerkennung als Härtefall beantragt werden, die den Leistungsanspruch nochmals erhöht (siehe Leistungstabelle unten). Die jeweilige Pflegestufe wird bei allen gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Bei privat Krankenversicherten wird die Gesellschaft Medicproof zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 3

Entscheidend bei der medizinischen Zuordnung der Pflegestufe sind die sogenannten Zeitorientierungswerte, d. h. die Zeitspanne, die für die Pflege des Hilfsbedürftigen anberaumt wird. Notwendige Vorversicherungszeit (Wartezeit) Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jeder Versicherte, der zum Zeitpunkt seiner Antragsstellung mindestens zwei Jahre in einer Pflegekasse versichert war. Beitragssätze der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Ebenso wie die Leistungen sind auch die Beitragssätze der Pflegeversicherung einheitlich strukturiert. Konkret heißt das: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitrags. Wer keine Kinder hat, bezahlt einen Beitragszuschlag. Wie die übrigen Sozialabgaben wird auch der Pflegeversicherungsbeitrag bei der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung automatisch einbehalten. Für mitversicherte Familienangehörige werden keine gesonderten Beiträge veranschlagt. o Aktuelle Beitragssätze Aktuell liegt der Beitragssatz der Pflegeversicherung bei 1,95 % des Lohns bzw. Gehalts. (Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen anteilig je 0,975 %. Kinderlose Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt und nach dem 31.12.1939 geboren sind, zahlen einen Zuschlag von 0,25 %.) o Unter-/Obergrenze für Beiträge Wie auch bei der Krankenversicherung werden Arbeitnehmer unter einer bestimmten Einkommensgrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer mit einem höheren Monatsgehalt sind freiwillig versichert. o Beiträge für Rentner Rentner bezahlen ihren Beitrag aus eigener Tasche. (Bemessungsgrundlage ist die gesetzliche Rente plus Versorgungsbezüge sowie bei freiwillig Versicherten die weiteren Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze.) o Studenten Studenten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. (Der aktuelle Beitrag beträgt monatlich 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind.) o Beiträge für Arbeitslose Bei allen registrierten Arbeitslosen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen. www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 4

Leistungsübersicht 1. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* bei einer häuslichen Pflege durch Pflegedienste (professionelle Pflege) in der eigenen Wohnung gezahlt werden: Häusliche Pflege durch professionelle Pflegedienste Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Besondere Härtefälle (schwerste Pflegebedürftigkeit) Monatliche Pflegesätze 2012 450 Euro 1.100 Euro 1.550 Euro 1.918 Euro * Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen Leistungen. 2. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* bei einer häuslichen Pflege durch Familienangehörige oder andere Privatpersonen übernommen werden: Häusliche Pflege durch Verwandte oder Bekannte Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Besondere Härtefälle (schwerste Pflegebedürftigkeit) Monatliche Pflegesätze 2012 235 Euro 440 Euro 700 Euro Eine Härtefall-Regelung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich. * Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen Leistungen. 3. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* für eine stationäre Pflege (z. B. im Pflegeheim) übernommen werden: Vollstationäre Pflege Monatliche Pflegesätze 2012 Pflegestufe I 1.023 Euro Pflegestufe II 1.279 Euro Pflegestufe III 1.550 Euro Besondere Härtefälle 1.918 Euro (schwerste Pflegebedürftigkeit) * Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen Leistungen. www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 5

Basiswissen Pflege: Fazit zu Teil 1 In unserer immer älter werdenden Gesellschaft steigt auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen. Rein statistisch wird jeder Zweite irgendwann in seinem Leben zum Pflegefall. Das Risiko ist heute vergleichsweise sehr viel höher als berufsunfähig zu werden oder im Laufe seines Lebens einen Unfall zu erleiden. Aus unserem Basiswissen zur Pflegeversicherung wird deutlich, dass die gesetzliche ebenso wie die private Pflichtversicherung im Pflegefall nur für die Grundversorgung aufkommt. Die tatsächlichen Kosten der Pflege werden meist stark unterschätzt. Unabhängig davon, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird, sind die anfallenden Kosten häufig wesentlich höher, als die Geldleistungen der Pflegepflichtversicherung. Für die anfallenden Mehrkosten muss je nach Vermögensstand entweder die gepflegte Person selbst oder im Zweifelsfall deren Familie aufkommen. Um im Fall der Fälle solide abgesichert zu sein, ist eine private Pflege-Zusatzvorsorge daher äußerst ratsam. Der kommende Themenschwerpunkt widmet sich den verschiedenen Varianten privater Zusatzvorsorge. Dabei werden auch die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungsmodelle genauer unter die Lupe genommen. Vorsorge-Know-how Unter www.vorsorge-know-how.de finden Verbraucher Wissenswertes rund um Altersvorsorge und Versicherungen. Ziel des Infoportals zur Vorsorge ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und aktuelle Themen sachlich darzustellen. Die Website wird von der deutschen Niederlassung des Lebensversicherers Swiss Life (www.swisslife.de) betrieben. Swiss Life in Deutschland Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Privatkundensegment verfügt Swiss Life über langjährige Erfahrung in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie im Berufsunfähigkeitsschutz. Moderne fondsgebundene Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien runden das Angebot ab. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken. Kontakt: Swiss Life, Unternehmenskommunikation, Berliner Str. 85, 80805 München redaktion@vorsorge-know-how.de www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 6