Werkstattgespräch - Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt Rainer Kleibs Landesgeschäftsführer

Ähnliche Dokumente
Mit dem Wind im Rücken! Neuausrichtung von Dachverbänden der Leistungserbringer im Rettungsdienst am Beispiel des Deutschen Roten Kreuzes

Ulrich Lorenz, Staatssekretär, Innenministerium Schleswig-Holstein. Gefahrenanalyse der Länder Erwartungen an den Rettungsdienst

Baden-Württemberg Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG B-W)

Markt um des Marktes Willen?

Rettungsdienstschule Bremen

Ärztliche Notfallversorgung und Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach

Christoph Brodesser DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Münster. Künftige Qualifikationsanforderungen an ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Mitwirkende

Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land

KTQ-Zertifizierung im Rettungsdienst als nahtlose Einbindung in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Notfallrettung, Rettungszeit Kriterien einer Optimierung

DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU)

Der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz und dessen Auswirkung auf die GKV

Hessisches Sozialministerium. Beispielhaft oder!? Das neue Hessische Rettungsdienstgesetz und seine Möglichkeiten

Die Hessische Landesregierung und der Rettungsdienst 6. Rettungsdienstsymposium des DRK

Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Rettungsdienstschule Bremen

Rettungsdienstplan 2014 Baden-Württemberg

Wie kann uns die Medizinethik bei den Fragen der Finanzierung des Rettungsdienstes helfen?

Das komplexe Hilfeleistungssystem

Kommunale Spitzenverbände Sachsen-Anhalt

Rahmen-, Alarm- und Einsatzplan (RAEP) Gesundheit Rheinland-Pfalz

Wortlaut. Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (RettDG LSA). So beschlossen durch den Landtag am 17. Februar Anwendungsbereich

Rahmenvereinbarung. zwischen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1289. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode des Bundesrates

Sanitätsdienst bei Veranstaltungen

Ausschreibungspolitik Konsequenzen aus der Sicht der Länder

(Irrweg) Organisatorische Trennung - was sagt uns die Erfahrung Berlin - Desaster oder marktwirtschaftliche Alternative?

Andreas Hitzges -Ministerialrat- Referatsleiter Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Bevölkerungsschutz. Knut Vieweger

Rettungsdienstbereichsplan

11.Rettungsdienstsymposium vom im Hessen Hotelpark Hohenroda

Gemeinsame Stellungnahme. der Krankenkassen in Hamburg. zur Novellierung. des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (Stand: 27.

Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Qualifikation Leitender Notarzt Stand:

Notfallversorgung in Deutschland

Fortbildung ReTTop e.v. - Der Verein zur Rettungsdienstoptimierung im Landkreis Gotha. Fortbildung. Herzlich Willkommen

Rettungsdienstbedarfsplanung. aus Sicht der Krankenkassen. 3. Symposium Rettungswesen am 7. September 2017

Positionspapier zum Rettungsdienst in Niedersachsen

Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland. Die Medizinische Task Force

ZUSTÄNDIGKEITEN IM RETTUNGSDIENST BADEN-WÜRTTEMBERG

Neue OrgL-Ausbildung in Bayern. Klemens Reindl Leiter Führungs- und Leitungskräfteausbildung

Leitstelle Bayreuth. Quo vadis? ILS

Rechtliche Grundlagen / Strukturen und Vorschriften im DRK

Diese Richtlinie gibt einen Mindeststandard vor, Verschärfungen der Vorgaben sind durch die Verantwortlichen

Die Leistungsträger im Rettungsdienst was wir brauchen

Der Landkreis Calw im Fokus des EU-Beihilferechts

und LNA im BA Burkhard Dirks Ulm LNA und Qualitätssicherung (RDG) Aufgaben

Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit des Leitenden Notarztes (LNA) in Baden-Württemberg:

Auszug aus: Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) Vom 18. Juni 2002 (Brem.GBl. Nr. 25 vom 21. Juni 2002, S. 189)

Struktur- und Leistungsdaten. für eine KTQ-Zertifizierung

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.)

Recht, Sicherheit und Ordnung

Wir adeln den Rettungsdienst Notfallversorgung - eine hoheitliche Aufgabe, oder?

NOVELLIERUNG RAEP GESUNDHEIT. Folie 1

Musterseite. Curriculum. Voraussetzungen für den Ausbilder. Richtziel. Groblernziel. Dauer. Zielgruppe

Zum rechtlichen Umfeld der Erbringung von Rettungsdienstleistungen durch das Deutsche Rote Kreuz in Westfalen-Lippe

1. Grundsätzliches zur Steuerbefreiung von Rettungsdienstleistungen

Mehr Spielraum für Kooperationsverträge

Da funkt s doch - oder? Leitstellenpersonal und die Zukunft. Berufsbild Leitstellenmitarbeiter in Rettungsleitstellen

Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration 1. wie viele Badeunfälle es 2015 und 2016 in Baden-Württemberg gab;

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 15. Juni 2015

Notfallsanitäter/in. Wir freuen. freuen uns auf Dich!

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Deutsches Rotes Kreuz

12. Wahlperiode

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum

Bereitstellung von Notärzten für f die präklinische. Versorgung

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

Landkreis Stendal. Katastrophenschutz - 1 -

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA)

Werden die Ursachen für die unzureichenden Wirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland durch die geplante Instrumentenreform beseitigt?

Das Bremer Modell Der schnelle Weg zum Erfolg

Absicherung von Großveranstaltungen Großveranstaltungen und Einbindung der Ressourcen des Rettungsdienstes in Einsatzplanung und Einsatzführung

Struktur- und Leistungsdaten. für eine KTQ-Zertifizierung

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 4/2589 Vierte Wahlperiode Beschlussempfehlung

Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Landkreis Peine

am 18. Juni 2009 in Berlin BDPK-Bundeskongress aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums Rahmen zukünftiger Krankenhausversorgung

Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Krankenhausversorgung Harmonisierungsbedarf aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht

Im Regelrettungsdienst (ohne Sekundäreinsätze) dagegen entscheidet die Leitstelle zu 63% den Hubschraubereinsatz selbst.

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Rettungsdienst im Saarland

Zu Artikel 1: Wir begrüßen die Einbeziehung des arztbegleiteten Patiententransportes in die Notfallrettung.

Integrierte Leitstelle Koblenz

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Einbindung einer Bundesbehörde in die Arbeit von Land und Kommunen

Ausschuss Rettungswesen. Abschlussberichte der Arbeitsgruppen Strukturfragen Hilfsfrist Massenanfall von Verletzten

Sanitätsdienst bei Veranstaltungen

Grundsätze für die Vergabe der Auszeichnung. für ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber. im Bevölkerungsschutz. in Baden-Württemberg

Flüchtlingsnothilfe - Von der Notunterkunft zum Regelbetrieb

Zukunft gestalten! Rettungsdienst wird anders. Notfallmedizinische Versorgung in schwierigem Gelände

Präsentation

im Kreis Nordfriesland Jens-Peter Lindner Fachdienst Rettungswesen - Kreis Nordfriesland Katastrophenschutz Rettungsdienst

Empfehlung 05/ vom des Rettungsdienstausschuss Bayern. Cuffdruckmessung

SICHER BETREUT RUND UM DIE UHR IHRE ASB SOZIALE LEITSZELLE

Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg Sitzung der Lenkungsgruppe September 2017

Geplanter grundzentraler Gemeindeverbund Großdubrau-Malschwitz-Radibor

Pastoralverbund Reinickendorf - Nord. Pastorales Modellprojekt des Erzbistums Berlin September 2011 Juni 2016

Entwicklungspapier der THW-Bundesschule

Transkript:

Landesverband Werkstattgespräch - Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt Rainer Kleibs Landesgeschäftsführer

Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt heute Er funktioniert! Er ist teuer, zu teuer. Was sind Ursachen? Aufwendige, immer wieder neu erfundene Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren Aufwendige Klageverfahren der Unterlegenen im Bieterwettbewerb Konzentration auf den billigsten Anbieter zwingt zu Einsparungen im Personalbereich Inkonsequente Einbindung von Wasser- und Bergrettung erzeugt Folgekosten Das ehrenamtliche Rückgrat bricht weg bei Verlust des Rettungsdienstes Titel der Präsentation Folie 2

1. Notfallversorgung: VORHERSEHBAR und BERECHENBAR, also VERÄSSLICH Simpel: Rettungsdienst (RD) muss vorhanden sein Schwierig: RD muss zweckmäßig personell und sachlich ausgestattet sein Verbindliche Regelung werden benötigt für: Einheitliche Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung für Rettungspersonal Die Regelkompetenzen des nicht ärztlichen Personals Die Regelkompetenzen des organisatorischen Leiters Rettungsdienst und des Ärztlichen Leiters Die vollumfängliche Berücksichtigung der Kosten für Aus- und Weiterbildung Folie 3

2. Rettungsdienst: UMFASSEND, aber nicht ALLMÄCHTIG Der bodengebundene Rettungsdienst eine Einheit aus: Notfallrettung Qualifiziertem Krankentransport Bergrettung Höhenrettung Höhlenrettung Wasserrettung Luftrettung Folie 4

3. Rettungsdienst: KOOPERATIONSFÖRDERND und SYNERGIEN SCHAFFEND Rettungsdienst (RD) ist Teil des mehrgliedrigen Bevölkerungsschutzes und entsprechend zu planen, vorzuhalten und zu praktizieren RD ist damit ein übergreifendes Konzept, bestehend aus Regelrettungsdienst und Vorhaltungen für den Massenanfall von Verletzten (MANV) sowie Katastrophen (Hundestaffeln, Kreisauskunftsbüros, Schnelleinsatzgruppen, Sanitätsgruppen) Dies funktioniert mit kurzfristig einsatzfähigem Potenzial über den Regelrettungsdienst hinaus, also mit Ehrenamtlichen Also sind Rahmenbedingungen zur Aktivierung, Förderung und Bindung des Ehrenamts im Katastrophenschutz nötig und solche zur Vermeidung der Abwanderung, z.b. durch Wegbrechen ehrenamtlicher Strukturen mit der Neuvergabe des Rettungsdienstes Engagement kann man nicht ausschreiben man muss es gewinnen und halten! Folie 5

4. Rettungsdienst braucht korrekte SYSTEMLOGISCHE Einordnung Rettungsdienst ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und des Bevölkerungsschutzes Teil des präklinischen Versorgungsbereichs im Gesundheitssystem Und keine bloße Transportleistung Folgerung: Rettungsdienst in der Ländergesetzgebung als medizinischen Leistungsbereich abbilden! Folie 6

5. Rettungsdienst EFFIZIENT und FINANZIERBAR Vorhaltung ausreichender Sacht- und Personalressourcen bedarf gesetzliche Sicherung der Finanzierung Kostenreduzierende Potenzial guter präklinische, medizinische Versorgung muss Berücksichtigung finden Ausschreibungskosten müssen refinanzierbar sein Vermeidung der Kostensenkung auf Basis der Personalkostenreduzierung Forderung nach Tarifbindung und Betriebsübergang Folie 7

6. Der Rettungsdienst muss RECHTSSICHER sein Rettungsdienstliche Leistung ist eine subsidiäre Aufgabe mit Einbindung der Hilfsorganisationen und privater Firmen Ausschreibungen und Auswahlverfahren zum RD müssen transparent und rechtssicher sein Einheitliche Ausschreibungstexte und Bewerbungsmodi Nachvollziehbare Kriterien auch für objektive Bewertung Verhandlung von Benutzungsentgelten auf Grundlage eines einheitlichen Kosten-Leistungs-Nachweises Im Rahmen des Konzessionsmodells weniger strenge Vorgaben zur Vergaberegelung Folie 8

Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich ganz herzlich! Folie 9