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Transkript:

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 1 Marktgemeinde Lfd.Nr. 01/2017 2002 Großmugl Seite: 01 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 28. März 2017 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Beginn: 20.00 Uhr Die Einladung erfolgte am Ende: 20.45 Uhr 23.03.2017 durch Kurrende/e-mail Anwesend waren: Bürgermeister: Karl Lehner Vizebürgermeister: Ing. Johannes Weinhappl Gf.Gemeinderäte: Johann Litsch Helmut Seibert Christoph Mitterhauser Franz Sigl GR Franz Haslinger GR Johann Jellinek GR Hermann Hainz (ab TOP 3) GR Gerald Kraft GR Michael Haslinger GR Erich Muth GR Harald Teufelhart GR Günter Haslinger GR Johannes Mayer (ab TOP 5) GR Franz Novotny GR Saskia Detz GR Jürgen Summerer GR Johannes Weinrichter Anwesend waren außerdem: Markus Sieghart, Schriftführer Entschuldigt abwesend waren: Unentschuldigt abwesend waren: Vorsitzender: Bgm. Karl Lehner Schriftführer: Markus Sieghart Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig Hinweis: Geschlechterspezifische Bezeichnungen im Rahmen dieser Verhandlungsschrift gelten jeweils für Personen beiderlei Geschlechts.

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 2 Tagesordnung: TOP 1: Genehmigung der Protokolle vom 13.12.2016... 2 TOP 2: Nachbesetzung im Gemeinderat... 2 TOP 3: Straßenbezeichnung und Änderung der Hausnummern KG Roseldorf (Berggasse)... 3 TOP 4: Übernahme Öffentliches Gut und Vereinbarung Oberflächenwasserableitung KG Großmugl, Parz. 4/7... 3 TOP 5: Übernahme Öffentliches Gut KG Großmugl, Parz. 265/1... 4 TOP 6: Übernahme Öffentliches Gut KG Großmugl, Parz. 510... 4 TOP 7: Übernahme/ Auflassung öffentliches Gut KG Herzogbirbaum, Parz. 67, 68, 69, Teilungsplan GZ 5741... 4 TOP 8: Grundverkauf KG Roseldorf Parz. 590/19 Angebot... 4 TOP 9: Grundverkauf KG Roseldorf Gemeindebauplätze... 6 TOP 10: Grundverkauf KG Großmugl Parz. 399/1 - Angebot... 6 TOP 11: Grundverkauf KG Großmugl Parz. 456/1 - Angebot... 6 TOP 12: Grundverkauf KG Untergrub Parz. 515/4 Kaufvertrag... 7 TOP 13: Grundverkauf KG Untergrub Parz. 313/1 Kaufvertrag... 7 TOP 14: Gemeindewohnung Marktplatz 23/4, Vermietung... 7 TOP 15: Pachtvertrag KG Roseldorf Parz. 388/1, 388/2 und 278... 8 TOP 16: Gemeindesaal Förderung Pfarre Großmugl... 8 TOP 17: Altstoffsammelzentrum Kostenpflichtige Fraktionen... 8 TOP 18: Rückhaltemaßnahme KG Großmugl Gewässerrenaturierung Steinabrunner Graben (Aurevitalisierung) Vertrag Republik Österreich (öffentliches Wassergut).. 8 TOP 19: Regenwasserkanal Sonnwendring Sondernutzung, Vertrag mit Republik Österreich... 8 TOP 20: Wassergenossenschaft Roseldorf 2002 Antrag auf Ausscheidung von Flächen... 9 TOP 21: Bericht des Prüfungsausschusses... 9 TOP 22: Rechnungsabschluss 2016... 9 TOP 23: Bericht des Bürgermeisters... 9 nicht öffentlicher Teil:... 9 TOP 24: Personalangelegenheiten... 9 Verlauf der Sitzung: Der Bürgermeister eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die erschienenen Gemeinderäte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. TOP 1: Genehmigung der Protokolle vom 13.12.2016 Gegen die Protokolle der GR-Sitzung vom 13.12.2016 wird kein Einwand erhoben, die Protokolle gelten daher als genehmigt. TOP 2: Nachbesetzung im Gemeinderat Karin Grabmayer hat ihr Mandat als Gemeinderätin der Marktgemeinde Großmugl zurückgelegt. Der Zustellungsbevollmächtigte der U.B.L hat an ihrer Stelle Herrn Johannes Weinrichter für das Mandat namhaft gemacht. Herr Johannes Weinrichter wird vom Bürgermeister entsprechend dem 97 NÖ Gemeindeordnung 1973 angelobt. GR Hainz nimmt ab nun an der Sitzung teil.

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 3 TOP 3: Straßenbezeichnung und Änderung der Hausnummern KG Roseldorf (Berggasse) Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, folgende Straßenbezeichnung in der KG Roseldorf zu beschließen: - den Straßenzug über die Parzelle Nr. 885/1 KG Roseldorf beginnend bei der Kreuzung mit der Gemeindestraße (bei Vermessungspunkt Nr. 4422) in ihrem westlichen Verlauf bis zum Vermessungspunkt Nr. 1316 (Grenzpunkt zwischen den Parz. 885/1, 240/1 und 915) mit der Straßenbezeichnung Berggasse zu bezeichnen. Des Weiteren sollen die bestehenden Hausnummern im Bereich dieser neuen Straßenbezeichnung wie folgt geändert werden: Adresse ALT Adresse NEU Roseldorf 4 Berggasse 1 Roseldorf 10 Berggasse 2 Roseldorf 5 Berggasse 3 Roseldorf 6 Berggasse 5 Roseldorf 9 Berggasse 6 Roseldorf 7 Berggasse 7 Roseldorf 8 Berggasse 9 GR Kraft und GR Jellinek verlassen in Befolgung des 50 NÖ GO 1973 den Verhandlungssaal. TOP 4: Übernahme Öffentliches Gut und Vereinbarung Oberflächenwasserableitung KG Großmugl, Parz. 4/7 Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, die vorliegende Vereinbarung vom 15.3.2017 mit Ing. Gerald Kraft, 2002 Großmugl Mariahilf Straße 115 sowie DI Gerald Mayerhuber und DI Erika Mayerhuber, beide 2002 Großmugl Pfarrzeile 7 betreffend der Sicherstellung und Duldung der Ableitung von Oberflächenwässer von der, durch den Teilungsplan GZ 5917 des DI Geiger neu entstehenden Verkehrsfläche auf die Grundstücke der Vertragspartner zu genehmigen. Die Planurkunde GZ. 5917 des DI Herrand Geiger, 2003 Leitzersdorf soll genehmigt werden und die ausgewiesenen Trennstücke 1, 2 und 3 in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Großmugl zu übernehmen und dem Gemeingebrauch zu widmen. Das Trennstück 4 ist aus dem öffentlichen Gut zu entlassen und flächengleich mit dem Eigentümer gegen das Trennstück 3 abzutauschen. Die Abtretung erfolgt kostenlos. Die Marktgemeinde Großmugl trägt die Kosten für die Vermessung bis zu einem maximalen Betrag von 500,-. Die restlichen Kosten für die Durchführung dieser Maßnahme hat ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde zu erfolgen. GR Kraft und GR Jellinek nehmen wieder an der Sitzung teil.

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 4 GR DI Mayer nimmt ab nun an der Sitzung teil. TOP 5: Übernahme Öffentliches Gut KG Großmugl, Parz. 265/1 Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, im Gemeinderat den Antrag zu stellen, den vorliegenden Teilungsplan 25998 der ARGE Vermessung, 2000 Stockerau zu genehmigen. Das ausgewiesene Trennstück 1 soll in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Großmugl übernommen und dem Gemeingebrauch gewidmet werden. Die Abtretung erfolgt kostenlos. Sämtliche Kosten für die Durchführung dieses Rechtsgeschäftes sind vom Antragsteller zu tragen. TOP 6: Übernahme Öffentliches Gut KG Großmugl, Parz. 510 Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, dem vorliegenden Teilungsentwurf 26123 der ARGE Vermessung, 2000 Stockerau zuzustimmen. Das ausgewiesene Trennstück 1 soll in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Großmugl übernommen und dem Gemeingebrauch gewidmet werden. Die Abtretung erfolgt kostenlos. Sämtliche Kosten für die Durchführung dieses Rechtsgeschäftes sind vom Antragsteller zu tragen. TOP 7: Übernahme/ Auflassung öffentliches Gut KG Herzogbirbaum, Parz. 67, 68, 69, Teilungsplan GZ 5741 Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 30.9.2014, die in der Planurkunde GZ. 5741 vom 30.5.2016 des DI Herrand Geiger, 2003 Leitzersdorf ausgewiesene Teilfläche 1 gegen die flächengleiche Teilfläche 2 zu tauschen. Die Teilfläche 6 ist kostenlos in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Großmugl abzutreten. Das Trennstück 2 wird aus dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde Großmugl entlassen. Die Trennstücke 1 und 6 werden in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Großmugl übernommen und dem Gemeingebrauch gewidmet. TOP 8: Grundverkauf KG Roseldorf Parz. 590/19 Angebot Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, das Grundstück Nr. 590/19 KG Roseldorf an die Interessentin Julia Stangl, 2002 Großmugl Leeberggasse 23 zum Kaufpreis von 55,- pro m² (exkl. Aufschließungsabgabe) zu verkaufen. Folgende Bedingungen sind jedenfalls in den Kaufvertrag aufzunehmen: Der gegenständliche Baustellenkaufvertrag wird aus sozialen Gründen errichtet, um der kaufenden Partei die Schaffung eines Eigenheimes zur Begründung des Mittelpunktes ihrer beider Lebensbeziehungen zu ermöglichen. Die kaufende Partei nimmt diesbezüglich zur Kenntnis, dass sie nach den Bestimmungen des Meldegesetzes 1991 zur fristgerechten Meldung des Hauptwohnsitzes am Ort des Kaufobjekts verpflichtet ist, wozu sie sich hiermit auch vertraglich verpflichtet. Um diesen Vertragszweck zu sichern, behält sich die verkaufende Partei das Wiederkaufsrecht im Sinne der 1068 ff ABGB für die Dauer von 15 Jahren ab

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 5 Unterfertigung dieses Vertrages vor. Die verkaufende Partei wird von diesem Recht jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn: a) die kaufende Partei nicht innerhalb von fünf Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die verkaufende Partei mit dem Bau eines Eigenheimes auf der Vertragsliegenschaft beginnt, oder b) die baubehördliche Fertigstellung (Benützungsrecht) für den Eigenheimbau auf dem Kaufobjekt nicht innerhalb von sieben Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die verkaufende Partei erfolgt, oder c) sich herausstellt, dass die kaufende Partei nicht selbst ein Eigenheim errichten will oder die Baustelle an dritte Personen weiterverkauft werden soll, oder d) die kaufende Partei die Hauptwohnsitzmeldung am Ort des Kaufobjekts nicht fristgerecht veranlasst oder diese während der Dauer des Wiederkaufsrechtes widerruft. Bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes ist die kaufende Partei verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach Rechtsausübung der verkaufenden Partei das lastenfreie Eigentum an der vertragsgegenständlichen Baustelle zurück zu übertragen. Die verkaufende Partei ist dagegen verpflichtet, innerhalb der gleichen Frist den Kaufpreis und den durch gerichtliche Schätzung festgestellten Wert des auf der Baustelle allenfalls errichteten Bauwerkes hinauszuzahlen. Eine Rückerstattung der von der kaufenden Partei entrichteten Aufschließungskosten findet nicht statt. Das Wiederkaufsrecht ist durch Einverleibung im Grundbuch zu verdinglichen. Sofern die Voraussetzungen für die Einverleibung der Löschung dieses Wiederkaufsrechtes vorliegen, verpflichtet sich die Marktgemeinde Großmugl zur grundbuchstauglichen Fertigung einer entsprechenden Löschungserklärung, wobei die Kosten hierfür von der kaufenden Partei bzw. deren Rechtsnachfolger zur Gänze zu tragen sind. Weiters nimmt die kaufende Partei zustimmend zur Kenntnis, dass das Niveau der Grundstücke angehoben wird (Anschüttung) und der gewachsene Boden dadurch tiefer liegt. Die Kosten der Errichtung, allfälliger Genehmigungen und der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie die zur Vorschreibung gelangende Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr sowie die öffentlichen Abgaben trägt die kaufende Partei. Zu Lasten der kaufenden Partei gehen auch sämtliche Kosten, Gebühren und Steuern aller Art, die bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes entstehen. Die kaufende Partei nimmt zur Kenntnis, dass anlässlich des Beginnes der Bauführung auf dem Kaufobjekt gemäß der nö. Bauordnung die Aufschließungskosten zur Vorschreibung gelangen. Das Vertragsgrundstück ist gemäß dem Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Großmugl für die KG Roseldorf Bauland-Wohngebiet gewidmet und wurde für diesen Bereich rechtsgültig ein Bebauungsplan vom Gemeinderat erlassen. Der zu erstellende Kaufvertrag ist dem Gemeinderat zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die Marktgemeinde Großmugl hält sich bis längstens 30.7.2017 an dieses Angebot gebunden.

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 6 TOP 9: Grundverkauf KG Roseldorf Gemeindebauplätze Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge hinsichtlich der im Eigentum der Gemeinde stehenden Baugrundstücke in der KG Roseldorf Sonnwendring einen vorläufigen Verkaufsstopp beschließen. Für die weiteren Verkäufe sollen Kriterien Vergaberichtlinien ausgearbeitet und vom Gemeinderat genehmigt werden. Der Gemeinderat sollte möglichst in seiner nächsten Sitzung solche Richtlinien erlassen. Derzeit offene bzw. zwischenzeitlich einlangende Anträge auf Grundkauf sind auszusetzen und haben nach den neuen Richtlinien bewertet zu werden. Vzbgm. Weinhappl und GR Günter Haslinger verlassen in Befolgung des 50 NÖ GO 1973 den Sitzungssaal. TOP 10: Grundverkauf KG Großmugl Parz. 399/1 - Angebot Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, einen Teil des Grundstückes Nr. 399/1 KG Großmugl an Johann und Aloisia Weinhappl, 2002 Großmugl Mariahilf Straße 24 zu verkaufen. Es soll eine Teilfläche im Umfeld der Parz. 417 nach Vorgabe der Gemeinde (durch den Bürgermeister) verkauft werden. Zu berücksichtigen ist die Sicherstellung einer ausreichenden (auch zukünftigen) Breite der Gemeindestraße In der Au und die Einhaltung eines Abstandes von zumindest 0,5 m von der Traufe der Dächer der Objekte auf den Parz. 418 und Nr. 416. Des Weiteren ist eine Verkaufsbedingung, dass die Teilfläche bis zu den östlichen angrenzenden Grundstücken Nr. 392 und 393 reichen muss (keine Restfläche der Gemeinde). Der Kaufpreis soll 33,50 pro m² betragen. Sämtliche Kosten für die Durchführung dieses Rechtsgeschäft (Teilungsplan, Verbücherungskosten, etc.) sind von den Käufern zu tragen. Der Teilungsplan ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Gemeinde hält sich an dieses Angebot bis längstens 30.7.2017 gebunden. Vzbgm. Weinhappl und GR Günter Haslinger nehmen wieder an der Sitzung teil. TOP 11: Grundverkauf KG Großmugl Parz. 456/1 - Angebot Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, einen Teil des Grundstück Nr. 456/1 KG Großmugl an Rudolf und Ingeborg Genner, 2002 Großmugl In der Au 190 zu verkaufen. Es soll eine Teilfläche nach Vorgabe der Gemeinde (durch den Bürgermeister) im Sinne der nachfolgenden Skizze im Umfeld der Parz. 439 verkauft werden. Die Verkehrsflächenbreite, gemessen vom Objekt Nr. 161 hat zumindest 7,5m zu betragen.

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 7 Der Kaufpreis soll 33,50 pro m² betragen. Sämtliche Kosten für die Durchführung dieses Rechtsgeschäft (Teilungsplan, Verbücherungskosten, etc.) sind von den Käufern zu tragen. Der Teilungsplan ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Gemeinde hält sich an dieses Angebot bis längstens 30.7.2017 gebunden. TOP 12: Grundverkauf KG Untergrub Parz. 515/4 Kaufvertrag Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, den beiliegenden und als Beilage A bezeichneten Kaufvertrag, erstellt vom öffentlichen Notar Dr. Franz Schweifer & Partner, 2136 Laa an der Thaya, betreffend dem Grundstück Nr. 515/4 KG Untergrub mit Stefan Czihlar, 1100 Wien und Bettina Lentner, 2013 Bergau 67 zu genehmigen. TOP 13: Grundverkauf KG Untergrub Parz. 313/1 Kaufvertrag Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, den beiliegenden und als Beilage B bezeichneten Kaufvertrag, erstellt vom öffentlichen Notar Dr. Franz Schweifer & Partner, 2136 Laa an der Thaya, betreffend dem Grundstück Nr. 313/1 KG Untergrub mit Latifur Rahman und Suneesha De Silva- Rahman, beide wh. 1220 Wien Trondheimgasse 4/1/14 zu genehmigen. TOP 14: Gemeindewohnung Marktplatz 23/4, Vermietung Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, die freigewordene Gemeindewohnung Marktplatz 23/4 indexgebunden zu den gleichbleibenden Konditionen der Vormieterin an Herrn Mario Franz, 2002 Steinabrunn ab 1.4.2017 zu vermieten und den vorliegenden Mietvertrag zu genehmigen.

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 8 TOP 15: Pachtvertrag KG Roseldorf Parz. 388/1, 388/2 und 278 Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, nachfolgend genannten Ackerflächen an Schmöllerl Gerhard, 2002 Roseldorf 27 o Parzelle Nr. 388/1 KG Roseldorf im Ausmaß von 0,33 ha o Parzelle Nr. 388/2 KG Roseldorf im Ausmaß von 0,39 ha o Parzelle Nr. 278 KG Roseldorf im Ausmaß von 0,85 ha zu verpachten und den vorliegenden Pachtvertrag zu genehmigen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen die TOP 16: Gemeindesaal Förderung Pfarre Großmugl Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, der r.k. Pfarre Großmugl eine zusätzliche Förderung (zu den allgemeinen 600,-) betreffend der Benützung des Gemeindesaales im Jahr 2016 in der Höhe von 790,25 zu gewähren. Abstimmungsergebnis: 16 Zustimmung, 1 Enthaltung (GR Weinrichter), 2 Gegenstimmen (GR Summerer und GR Detz) TOP 17: Altstoffsammelzentrum Kostenpflichtige Fraktionen Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, ergänzend zum Beschluss vom 13.12.2016 betreffend der kostenpflichtigen Fraktionen die nachfolgenden Tarife zu genehmigen: Fraktion Kostenbeitrag kleiner Big Bag (ca. 1m³) 60,00 großer Big Bag (ca. 2m³) 100,00 TOP 18: Rückhaltemaßnahme KG Großmugl Gewässerrenaturierung Steinabrunner Graben (Aurevitalisierung) Vertrag Republik Österreich (öffentliches Wassergut) Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen den Vertrag WA1-ÖWG-51008/112-2017 Marktgemeinde Großmugl, Gewässerrenaturierung Steinabrunner Graben (Großmugl Mühlbach), KG Großmugl mit der Republik Österreich (vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich) zu genehmigen. TOP 19: Regenwasserkanal Sonnwendring Sondernutzung, Vertrag mit Republik Österreich Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, den beiliegenden und als Beilage C bezeichneten Sondernutzungsvertrag WA1-ÖWG- 51032/040-2015 (übermittelt mit Schreiben vom 2.3.2017) betreffend der Erweiterung der Regenwasserkanalisation Sonnwendring in der KG Roseldorf mit der Republik Österreich zu genehmigen.

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 9 Beschluss: Der Antrag wird angenommen TOP 20: Wassergenossenschaft Roseldorf 2002 Antrag auf Ausscheidung von Flächen Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, an die Wassergenossenschaft Roseldorf 2002 den Antrag auf Ausscheidung, der im Eigentum der Marktgemeinde Großmugl stehenden Flächen Parz. 589, 590/6 und der ehemaligen Parz. 590/8 (Parzellierung mit Teilungsplan 5782, DI Geiger) aus der bezeichneten Wassergenossenschaft, zu stellen. Die Flächen wurden auf Bauland umgewidmet und die Drainageleitung der auszuscheidenden Flächen im Zuge der Herstellung der Infrastruktur abgeschlossen und eine neue Leitung für die bestehengebliebenen Anlagenteile der Wassergenossenschaft verlegt. TOP 21: Bericht des Prüfungsausschusses Der Bericht des Prüfungsausschusses vom 24.3.2016 wird verlesen und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. TOP 22: Rechnungsabschluss 2016 Der Entwurf des Rechnungsabschluss 2016 lag in der Zeit von 8.3. bis 22.3.2017 zur Einsichtnahme auf. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei wurde eine Ausfertigung zugestellt. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2016 der Marktgemeinde Großmugl beschließen. TOP 23: Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet über die Abwicklung des ASZ Betriebes, welcher sehr gut läuft. Des Weiteren wird über den Wunsch des Elternvereines des Kindergartens berichtet das Angebot Englisch im Kindergarten mit Frau Zeiler-Rausch weiterzuführen. Der Bürgermeister wird nähere Gespräche führen und wird eine Lösung mit einer 50%igen Beteiligung der Eltern angestrebt. Der Baubeginn bei der Rückhaltemaßnahme Totenweg war diese Woche und die Archäologen sind bereits am Arbeiten. Es folgt ein Überblick über die weiteren laufenden Rückhaltemaßnahmen in der Gemeinde. Der Leeberg wurde entbuscht. Der Bürgermeister ist in Gesprächen mit den Künstlern. nicht öffentlicher Teil: TOP 24: Personalangelegenheiten Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht öffentlich behandelt. Es wurde ein eigenes Protokoll abgefasst.

Gemeinderat vom 28. März 2017 Seite 10 Da sonst nichts mehr vorgebracht wird, schließt der Vorsitzende die Gemeinderatssitzung um 20.45 Uhr. Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am...2017 genehmigt...... Bürgermeister Schriftführer... Gemeinderäte