zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006



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Transkript:

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 1. Netzanschlusskosten Der Standard-Netzanschluss nach Ziffer 1.1 (maximale Absicherung 100A bzw. 160A), der Standard-Kombi-Netzanschluss Strom / Gas nach Ziffer 1.2 (maximal 100A / DN32) und der Standard-Freileitungs-Netzanschluss nach Ziffer 1.3 (maximale Absicherung 80A) werden pauschal berechnet. Die Standardbauweise für den Netzanschluss Strom ist der Anschluss für eine Hausanschlusssäule an der Grundstücksgrenze. Die Hausanschlusssäule ist hierbei im Eigentum des Anschlussnehmers und nicht im Pauschalpreis enthalten. Eine alternative Standardbauweise ist der Innenraum-Netzanschluss. In Freileitungsortsnetzen ist die Standardbauweise für den Netzanschluss Strom der Freileitungs-Netzanschluss (Dachständer im Leitungszug bzw. Stichleitung). Die Standardbauweise für den Netzanschluss Gas ist der Innenraum-Netzanschluss. Die Kostenpositionen der Standard-Netzanschlussvarianten enthalten jeweils als wesentliche Bestandteile die Kosten für Tiefbau, Löhne und Materialien. Die Lohnkosten beinhalten, neben der Herstellung des Anschlusses, die Aufwendungen für die Arbeitsvorbereitung, die Koordination der Arbeiten, die Einmessung des Netzanschlusses, die Dokumentation des Netzanschlusses im Planwerk und die erstmalige Inbetriebsetzung des Netzanschlusses. Vom Standard abweichende Netzanschlüsse, z. B. eine erforderliche Absicherung von mehr als 160A, eine Gesamtlänge von über 50 m, Netzanschlüsse außerhalb des Bebauungsbereiches, Netzanschlüsse mit einer aufwändigen Trassenführung (z. B. Bahngleis- oder Bachquerung) oder Netzanschlüsse, für die aufwändige Absperrmaßnahmen oder die Errichtung von Verkehrssignalanlagen erforderlich sind, werden individuell kalkuliert. Netzanschlüsse bis 160A, die aufgrund besonderer Anforderungen der Kundenanlage (z. B. Geräte mit hohen Anlaufströmen) abweichend vom Standard gebaut werden müssen, werden ebenfalls individuell kalkuliert. 1.1 Standard-Netzanschluss Strom 100A bzw. 160A 1.1.1 Herstellung eines Netzanschlusses 100A für eine Hausanschlusssäule an der Grundstücksgrenze - die Hausanschlusssäule selbst ist nicht im Preis enthalten pauschal 700 1.1.1.a Mehrlänge im Privatgrundstück 25 /m 1.1.1.b für Mehrlängen nach Pos. 1.1.1.a Seite 1 von 6

1.1.2 Herstellung eines Innenraum-Netzanschlusses 100A bis 15m Anschlusslänge auf dem Privatgrundstück pauschal 1.300 1.1.2.a Mehrlänge über 15m 25 /m 1.1.2.b 1.1.2.c 1.1.2.d auf dem Privatgrundstück pauschal 200 für Mehrlängen nach Pos. 1.1.2.a pauschal 80 1.1.3 Herstellung eines Innenraum-Netzanschlusses 160A bis 15m Anschlusslänge auf dem Privatgrundstück pauschal 1.450 1.1.3.a Mehrlänge über 15m 28 /m 1.1.3.b 1.1.3.c 1.1.3.d auf dem Privatgrundstück pauschal 200 für Mehrlängen nach Pos. 1.1.3.a pauschal 80 1.1.4 Bonus auf die Pos. 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3 bei Wiederanschluss an ein vorübergehend abgetrenntes und stillgelegtes Netzanschlusskabel pauschal 280 1.2 Standard-Kombi-Netzanschluss Strom 100A / Gas DN32 1.2.1 Herstellung eines Kombi-Netzanschlusses Strom 100A / Gas DN32 Strom-Netzanschluss für eine Hausanschlusssäule an der Grundstücksgrenze und Gas-Netzanschluss als Innenraumanschluss - die Hausanschlusssäule selbst ist nicht im Preis enthalten pauschal 2.100 1.2.1.a 1.2.1.b 1.2.1.c 1.2.1.d Mehrlänge über 15m (Gas) oder Mehrlänge im Privatgrundstück (Strom) bei Verlegung in separaten Trassen 25 /m auf dem Privatgrundstück pauschal 200 für Mehrlängen nach Pos. 1.2.1.a pauschal 80 1.2.2 Herstellung eines Kombi-Netzanschlusses Strom 100A / Gas DN32, beides als Innenraumanschluss bis 15m Anschlusslänge auf dem Privatgrundstück pauschal 2.400 1.2.2.a Mehrlänge über 15m 30 /m 1.2.2.b Seite 2 von 6

1.2.2.c 1.2.2.d 1.2.2.e auf dem Privatgrundstück pauschal 200 für Mehrlängen nach Pos. 1.2.2.a pauschal 100 Zuschlag für die Verlegung der Netzanschlussleitungen Strom und Gas in separaten Trassen pauschal 350 1.3 Standard-Freileitungs-Netzanschluss Strom 80A Herstellung eines Standard-Freileitungs-Netzanschlusses 80A (Dachständer im Leitungszug bzw. Stichleitung bis 30m) pauschal 1.300 2. Netzanschlussänderungen Die nachfolgend beschriebenen Änderungen von Standard-Netzanschlüssen Strom werden pauschal berechnet. Die Anwendung dieser Pauschalpreise setzt voraus, dass keine erschwerten Arbeitsbedingungen vorliegen (z. B. Bodenklassen 6 oder 7, Hindernisse im Bereich der Kabeltrasse, Wiederherstellung hochwertiger Oberflächen, auftraggeberbedingte mehrfache Anreise usw.). Bei erschwerten Arbeitsbedingungen oder bei deutlich abweichenden Leistungen wird jeweils ein individuelles Angebot erstellt. 2.1. Versetzen eines Hausanschlusskastens inkl. Umlegung des Netzanschlusskabels im Hausanschlussraum pauschal 295 2.2. Abtrennung eines Netzanschlusskabels im öffentlichen oder im privaten Bereich und Demontage der Wandeinführung und des Hausanschlusskastens a) mit Tiefbau- und Oberflächenarbeiten pauschal 785 b) ohne Tiefbau- und Oberflächenarbeiten pauschal 400 2.3. Umlegung eines Netzanschlusskabels auf dem Privatgrundstück bis 15m Grabenlänge (beidseitige Abtrennung des alten Kabels, beidseitige Anbindung eines neuen Kabels und Verlegung auf einer anderen Trasse) a) mit Tiefbau- und Oberflächenarbeiten pauschal 860 b) ohne Tiefbau- und Oberflächenarbeiten pauschal 320 2.4. Versetzen eines Dachständers im Freileitungsnetz (Demontage und Neumontage an anderer Stelle einschließlich der zwischenzeitlichen Errichtung eines Provisoriums) pauschal 1.550 Seite 3 von 6

3. Kurzzeitanschlüsse 3.1. Standard-Baustromanschluss bis 40 kw (Nutzungsdauer max. 2 Jahre) Herstellung sowie spätere Demontage eines Baustromanschlusses an einen vom Netzbetreiber vorgegebenen Anschlusspunkt (Verteilerschrank, Transformatorenstation, Anschlusssäule am vorverlegten Netzanschluss oder Freileitung). Die Herstellung der Verbindung vom vorgegebenen Anschlusspunkt zum Baustromverteiler und die Bereitstellung des Baustromverteilers erfolgen durch den Auftraggeber. Im Preis enthalten ist das An- und Abklemmen der elektrischen Anlage einschließlich Ein- und Ausbaus des Elektrizitätszählers. Preis pauschal 230 3.2. Standard-Festplatzanschluss (mobil) bis 40 kw in Niederspannung (Nutzungsdauer max. 6 Wochen) Anschluss und Inbetriebnahme eines mobilen Festplatzverteilers bis 40 kw an einen vom Netzbetreiber vorgegebenen Anschlusspunkt in Niederspannung (Verteilerschrank, Transformatorenstation oder Freileitung) sowie anschließende Außerbetriebnahme und Rückbau des Anschlusses. In der Basispauschale enthalten sind das An- und Abklemmen der elektrischen Anlage einschließlich Ein- und Ausbau des Elektrizitätszählers und jeweils eine An- und Abfahrt bei der Montage und der Demontage. Die Herstellung der Verbindung vom vorgegebenen Anschlusspunkt zum Festplatzverteiler und die Bereitstellung des Festplatzverteilers erfolgen durch den Auftraggeber. Basispreis für einen Festplatzanschluss pauschal 140 Preis für jeden weiteren Festplatzanschluss pauschal 25 (Montage und Demontage erfolgen jeweils an demselben Tag und in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem ersten Anschluss) 3.3. Festplatzanschluss (stationär) bis 40 kw in Niederspannung in Betrieb nehmen Inbetriebnahme eines dauerhaft an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Festplatzverteilers, anschließende Außerbetriebnahme sowie ggf. Ein- und Ausbau des Elektrizitätszählers. In der Basispauschale enthalten ist jeweils eine An- und Abfahrt für Montage und Demontage. Basispreis für einen Festplatzanschluss pauschal 120 Preis für jeden weiteren Festplatzanschluss pauschal 15 (Montage und Demontage erfolgen jeweils an demselben Tag und in unmittelbarer räumlicher Nähe wie bei dem ersten Anschluss) 3.4. Baustromanschluss und Festplatzanschluss über 40 kw Baustromanschlüsse und Festplatzanschlüsse über 40 kw werden individuell kalkuliert. Seite 4 von 6

4. Zählertausch für Standardlastprofil-Kunden im Kundenauftrag Austausch einer Messeinrichtung (zum Beispiel Ein- gegen Doppeltarifzähler oder analoger gegen elektronischer Zähler) im Auftrag des Kunden. Preis pauschal 78 5. Baukostenzuschuss (BKZ) Beim Baukostenzuschuss wird zwischen Haushaltsbedarf, Gewerbebedarf und Mischbedarf unterschieden. Haushaltsbedarf liegt dann vor, wenn die Anschlussnutzung überwiegend Wohnzwecken dient; ansonsten liegt Gewerbe oder Mischbedarf vor. 5.1. Haushaltsbedarf Der Baukostenzuschuss für Haushaltsbedarf bemisst sich gemäß nachfolgender Tabelle an der Anzahl der Wohneinheiten (WE), die über einen Netzanschluss versorgt werden. Die typische Leistungsanforderung von Haushalten unter Berücksichtigung der Durchmischung am Netzanschluss ergibt sich aus DIN 18015 Teil 1. 1. bis 3. WE BKZ-frei ab 4. bis 10. WE ab 11. bis 20. WE ab 21. bis 30. WE ab 31. WE 62,00 /WE 33,00 /WE 20,00 /WE 13,00 /WE 5.2. Gewerbebedarf Der Baukostenzuschuss für Gewerbebedarf bemisst sich in /kva nach der beantragten Leistung (Netzanschlusskapazität). Für jeden Netzanschluss sind 30 kw BKZ-frei. Die Umrechnung der Leistung von kva nach kw erfolgt vereinfachend durch Multiplikation mit einem Verschiebungsfaktor cosphi von 0,9 (Beispiel: 33,33 kva entspricht 30 kw). BKZ für 30 kw (= 33,33 kva) übersteigende Leistung 45,00 /kva Die Syna GmbH behält sich vor, bei fehlenden Leistungsangaben für angemeldete elektrische Geräte Schätzungen vorzunehmen. Seite 5 von 6

5.3. Mischbedarf Sofern an einem Netzanschluss sowohl Gewerbe- als auch Haushaltsbedarf vorliegt, werden die Verbräuche über separate Zähler erfasst. Leistungsbedarf für Allgemeinstrom in Mehrfamilienhäusern oder sonstiger Leistungsbedarf, der über Wohnbedarf hinaus geht, wie z. B. Personenaufzug oder Sauna, wird als zusätzlicher Gewerbebedarf eingestuft. Die BKZ-Beträge aus Ziffern 5.1 und 5.2 werden addiert. Bei der Berücksichtigung der BKZ-freien Leistung von 30 kw je Netzanschluss wird der Haushaltsbedarf vorrangig abgezogen. Für Netzanschlüsse bis drei Wohneinheiten (WE) mit reinem Haushaltsbedarf wurden in der Kalkulation nachfolgende Anschlussleistungen (gemäß DIN 18015 Teil 1, Kurve ohne Warmwasserbereitung) zu Grunde gelegt. Die Differenz zu 30 kw ist BKZ-frei für zusätzlichen Gewerbebedarf. Leistung zusätzlich BKZ-frei für Gewerbebedarf Anschluss mit 1 WE 13,05 kw 16,95 kw Anschluss mit 2 WE 21,60 kw 8,4 kw Anschluss mit 3 WE 27,90 kw 2,1 kw Beispiel 1: Beispiel 2: 2 WE + 20 kw Gewerbebedarf 1. und 2. WE 0,00 Gewerbe 20 kw 8,4 kw = 11,6 kw (=12,89 kva) 12,89 kva x 45,00 /kva = 580,05 BKZ = 580,05 12 WE + 30 kw (= 33,33 kva) Gewerbebedarf 1. bis 3. WE 0,00 4. bis 10. WE 7 WE x 62,00 /WE 434,00 11. bis 12. WE 2 WE x 33,00 /WE 66,00 Gewerbe 33,33 kva x 45,00 /kva 1.499,85 BKZ = 1.999,85 6. Mahngebühren Bei Zahlungsverzug wird eine Pauschale von 4,80 je Mahnung in Rechnung gestellt. 7. Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ( 24 Abs. 3 NAV) Der Preis für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag eines Lieferanten beträgt 154,26 Der Preis für einen erfolglosen Versuch der Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag eines Lieferanten beträgt 77,13 8. Umsatzsteuer Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (zurzeit 19 %). Die Mahngebühren nach Ziffer 6 sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Seite 6 von 6