Unsere Besten! Acht erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windenergieanlagen in Thüringen

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Transkript:

Unsere Besten! Acht erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windenergieanlagen in Thüringen 1

Grußwort Liebe Leserinnen und Leser, die Thüringer Landesregierung will bis 2040 den Energiebedarf bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Ein wichtiger Baustein hierfür ist der weitere Ausbau der Windenergie. Der Freistaat hat im Sommer 2016 einen Erlass zur Planung von Vorranggebieten Windenergie (Windenergieerlass) verabschiedet. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Thüringen für das Bereitstellen von einem Prozent der Landesfläche für Windenergie zu schaffen. Die vielen Stellungnahmen von Privatpersonen, Unternehmen und Bürgerinitiativen zum Windenergieerlass und zu den ersten beiden Regionalplanentwürfen zeigen das große Interesse der Bevölkerung am Thema. Sie verdeutlichen aber auch, dass mit einem weiteren Ausbau der Windenergie Bedenken verknüpft sind. Diese Sorgen gilt es ernst zu nehmen. Schließlich stellt der Bau von Windenergieanlagen einen Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dar. Es geht aber auch darum, die Vorteile und Gewinne der Windkraft bewusster zu präsentieren. So müssen zum Beispiel Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für jede installierte Windenergieanlage geleistet werden. Viele sinnvolle Maßnahmen vom Rückbau ungenutzter Gebäude bis hin zur Gewässerrenaturierung konnten in Thüringen bereits umgesetzt werden. Wir möchten Ihnen in dieser Broschüre anhand von bereits realisierten Projekten aus Thüringen zeigen, welche Vielfalt an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen existiert und welchen Mehrwert die Gemeinden davon haben. Wir freuen uns, wenn diese Beispiele als Anregung für die künftige Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen. Prof. Dr. Dieter Sell ThEGA GmbH Frank Groß BWE e. V., Landesverband Thüringen Jana Liebe ThEEN e. V. 2

Informationen zur Windenergie in Thüringen = 19,6% = 3

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Thüringen 4

Die Stallabbrucharbeiten verschönern das gesamte Bild des Ortsteils und wir nutzen mit viel Freude regelmäßig den neu gestalteten Osterfeuerplatz. Sachbearbeiterin Susanne Pautz-Nissen Wir bringen Menschen zusammen neue Festwiese lädt zum Feiern ein Windpark Großberndten II Projektierer: Durch den Rückbau mehrerer ehemaliger Landwirtschaftsgebäude konnte ein großflächig versiegelter Bereich entsiegelt werden. Das Landschafts- und Ortsbild wurde so aufgewertet zur Freude der Einwohner der Gemeinde Hohenebra. Die neu angelegte Festwiese mit Osterfeuerplatz und Rosenhecken wurde in enger Abstimmung mit der Gemeinde entwickelt und stärkt die soziale Identität des Ortes. Des Weiteren wurde zum Ausgleich eine neue Streuobstwiese mit regionalen Obstsorten angelegt. Die Pflegekosten der Maßnahmen werden vom Betreiber des Windparks getragen. Die hier dargestellte Maßnahme stellt nur einen Teil der im Projekt realisierten Gesamtmaßnahme dar. wpd onshore GmbH & Co. KG Stephanitorsbollwerk 3 (Haus LUV) 28217 Bremen 5

Wieder Platz für die Natur baufällige Häuser entsorgt Windpark Wetzdorf Projektierer: meridian Neue Energien GmbH Schützenstraße 2 98527 Suhl Die Stadt Schkölen profitiert durch das Windprojekt Wetzdorf. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für acht Windenergieanlagen wurden einsturzgefährdete, unbewohnte Häuser abgerissen. Neu entstanden ist so eine naturnahe und artenreiche Grünlandfläche. Dort wird kurz- und mittelfristig ein neues Zuhause entstehen: Gras-und Krautarten sowie Insekten, Reptilien, Vögel und Fledermäuse sollen sich ansiedeln. Mit der Beseitigung allen Schutts und Mülls wurde außerdem eine nachhaltige und ökologische Siedlungsentwicklung gesichert. Die hier dargestellte Maßnahme stellt nur einen Teil der im Projekt realisierten Gesamtmaßnahme dar. Die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Projektierer beim Rückbau der Hausruinen brachte die Anwohner dazu, die Pflege der entstehenden Grünfläche zu übernehmen. Bürgermeister Dr. Matthias Darnstädt 6

Ein nasser Ausgleich Biotop für Naturkonzerte und Hochwasserschutz Projektierer: Windpark Wangenheim BOREAS Energie GmbH Grünstraße 106 99955 Ballhausen Zum einen ist das errichtete Biotop ein echter Blickfang am Dorfeingang, zum anderen dient es der Tierwelt als Naturteich und bietet herrliche Froschkonzerte. Bürgermeisterin Martina Rieke Ein hochwertiger Feuchtbiotopkomplex ist seit einigen Jahren der Stolz der Bewohner von Wangenheim. Als Kompensationsmaßnahme für das Errichten von vier Windenergieanlagen umgesetzt, hat die Maßnahme eine hohe ökologische Bedeutung. Das Feuchtbiotop bietet Lebensraum für verschiedenste Artengruppen von Amphibien bis Insekten. Außerdem wurde im Rahmen des Projekts eine sogenannte integrierte Retentionsmulde installiert. Diese verringert das Überschwemmungsrisiko und leistet somit einen wertvollen Beitrag zum Hochwasserschutz. Die hier dargestellte Maßnahme stellt nur einen Teil der im Projekt realisierten Gesamtmaßnahme dar. 7

Die Renaturierungsmaßnahmen für unseren kleinen Fluss Lauter sorgten für wichtige Impulse zur Verbesserung der Hochwassersituationen in der Region. Bürgermeister Rainer Lämmerhirt Fließende Zukunft lokale Firmen renaturieren den Fluss Lauter Projektierer: Windpark Mihla juwi Energieprojekte GmbH Niederlassung Brandis Am Alten Flugplatz 1 04821 Brandis Die Gemeinde Mihla setzt auf erneuerbare Energien und Bürgernähe. Von Beginn an unterstützte sie den Bau eines Windparks oberhalb des Ortes durch Bürgergespräche, Einwohnerversammlungen und Projektvorstellungen. Mit diesem Ziel vor Augen gelang es, als Ausgleichsmaßnahme den Fluss Lauter zu renaturieren. Der komplette erste Bauabschnitt konnte so umgesetzt werden. Firmen aus der Region nahmen die Renaturierung vor, sodass die Region nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich profitierte. Die hier dargestellte Maßnahme stellt nur einen Teil der im Projekt realisierten Gesamtmaßnahme dar. 8

Natur pur ehemaliges Freibad wird Biotop für Tiere Windpark Tanna Projektierer: Sabowind GmbH Frauensteiner Straße 118 09599 Freiberg In Tanna ist das ehemalige Schilbacher Schwimmbad renaturiert worden. Aus dem Betonbecken ist nach dem Abriss und der Pflanzung von Sträuchern ein naturnahes Biotop entstanden. Die neu gestalteten Gewässer- und Uferstrukturen bieten Lebensraum für viele einheimische Kleinsäuger, Vögel und Insekten. Das entstandene Stillgewässer wertet das Landschaftsbild positiv auf und dient den Bürgern als Erholungsort. Auch nach Ende der Baumaßnahmen bleibt der Projektierer für den Erhalt und die Pflege des Biotops verantwortlich. Dies stellt nur einen Teil der im Projekt realisierten Gesamtmaßnahme dar. Der entstandene Naturteich überzeugt nicht nur optisch voll und ganz, er dient auch als neues Löschwasserreservoir für unsere Gemeinde. Bürgermeister Marco Seidel 9

Nachdem die Umwandlung und Renaturierung nun abgeschlossen ist, freuen wir uns, in den kommenden Jahren die Ergebnisse genießen zu können. Bürgermeister Klaus-Frieder Heuzeroth Sprießen und Gedeihen Grünland erhöht Nahrungsangebot für Greifvögel Windpark Pölzig Der Umgebung des Windparks Pölzig steht die Ausgleichsmaßnahme ausgesprochen gut: Mit dem Pflanzen von Apfel- und Birnenbäumen auf bestehenden Streuobstwiesen und der Umwandlung von Ackerland in Grünland existiert nun ein nachhaltiges Entwicklungsgebiet für die heimische Flora und Fauna. Zusätzlich entsteht so ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. Das Schaffen von Lebensräumen für seltene, geschützte und gefährdete Arten erhöht die biologische Vielfalt. Gleichzeitig finden die ansässigen Greif- und Feldvögel auch der bedrohte Steinkauz hier dauerhaft Nahrung. Projektierer: VSB Neue Energien Deutschland GmbH Regionalbüro Erfurt Juri-Gagarin-Ring 96 98 99084 Erfurt 10

Das Ortsbild Kirchengels verbessert sich durch einen Zugewinn an hochwertigem Freiraum anstelle einer unansehnlichen Agrarbrache. Bürgermeister Jörg Kunze Gemeinsam für bessere Aussichten Freiraum verschönert Landschaftsbild Windpark Westerengel Projektierer: WKN AG, Büro Thüringen Niederhöfer Straße 1 99947 Bad Langensalza Betreiber: CEE 1. Windpark Verwaltungs GmbH Speersort 10 20095 Hamburg Gemeinsam mit der Gemeinde Großenehrich, der ansässigen Agrargenossenschaft Hainleite und in enger Abstimmung mit der Naturschutzbehörde wird ein umfassendes Konzept für die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. So konnten die verlassenen Ställe einer ehemaligen Rinderhaltung abgerissen werden. Neuanpflanzungen sorgen künftig auf einer Fläche von etwa vier Fußballfeldern für weitreichende Verbesserungen am Landschaftsbild in unmittelbarer Nähe des Windparks im Ortsteil Kirchengel. Die jährlich anfallenden Pflegekosten von rund 3.500 übernimmt der Betreiber des Windparks. 11

Die gute Abstimmung und die Berücksichtigung von Wünschen der Gemeinde sorgen für ein unfallfreies, verschönertes Waldgebiet für leidenschaftliche Wanderer und Kinder. Bürgermeister Christian Jacob Frische Quartiere neues Zuhause für Fledermäuse In der Nähe der Gemeinde Nesse-Apfelstädt ist eine neue Überwinterungsstätte für Fledermäuse entstanden. Die Herrichtung des ehemaligen Trinkwasserspeicherbeckens als Fledermauswinterquartier war Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die in Frienstedt errichteten Windenergieanlagen. Projektierer: Windpark Frienstedt Enercon IPP GmbH Servicecenter Gotha Passauer Straße 9 99867 Gotha Mit dem Ziel, potenzielle Unfallgefahren zu beseitigen, half der Projektierer auch mit dem Rückbau von eingemauerten Quellen, entsorgte vorhandenen Unrat, entsiegelte Flächen und stellte darüber hinaus die Boden- und Wasserhaushaltsfunktionen wieder her. Die hier dargestellte Maßnahme stellt nur einen Teil der im Projekt realisierten Gesamtmaßnahme dar. VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eg Pestalozzistraße 15 36433 Bad Salzungen 8 WEA in Frienstedt und Ingersleben 6,4 MWel Leistung 1 Jahr Umsetzungszeitraum 2015 Fertigstellung 25.000 Umsetzungskosten der Teilmaßnahme 12

Rechtliche Grundlagen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen Ausgeglichen ist die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen wiederhergestellt sind. Dies ist der Fall, wenn sich diese Maßnahmen am Eingriffsort funktionsstabilisierend auswirken, sodass keine erheblichen Beeinträchtigungen auf Dauer zurückbleiben. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, wenn es landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. ( 7 Abs. 2 Zeile 2 3 ThürNatG) Beim Bau von Windenergieanlagen ist, wie bei jedem Bauvorhaben, das in die Natur und Landschaft eingreift, der Verursacher verpflichtet, Beeinträchtigungen, soweit möglich, zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen für die Umwelt sind in der Form von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Grundlage dafür bildet die sogenannte Eingriffsregelung, welche im deutschen Naturschutzrecht eines der wichtigsten Instrumente darstellt. Sie ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert. Zusätzlich gibt es durch die Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer Verpflichtungen zur Kompensation bei Eingriffen in die Natur. Das Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) weicht dabei nur unwesentlich vom Naturschutzgesetz des Bundes ab. Gemeinden können Flächen im Außenbereich von Siedlungen, auf denen die Umsetzung von Maßnahmen möglich ist, zur Verfügung stellen. Einige Kommunen und Kreise bieten Flächenpools an, in denen verfügbare Kompensationsflächen angeboten werden. Falls keine Flächen zur Verfügung stehen, ist es im Ausnahmefall möglich, eine Ersatzzahlung zu Gunsten des Naturschutzes zu leisten. Sollten Privatpersonen oder Gemeinden Flächen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stellen, sind diese Flächen für 30 Jahre entsprechend gebunden. 13

Ausgleichsmaßnahmen umsetzen so geht s 1 2 3 4 Der Projektierer der Windenergieanlage stellt einen Antrag zur Genehmigung des Baus nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) und entsprechenden Vorschlägen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Projektierer nimmt in den meisten Fällen während der Planungsphase Kontakt mit der beteiligten Gemeinde auf. Projektierer und Gemeinden finden gemeinsam Maßnahme und fassen diese in einem Vorschlagskatalog zusammen. Der Katalog wird bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB )eingereicht. Projektierer und Gemeinden finden keine gemeinsamen Maßnahmen bzw. Projektierer hat keine Vorschläge. In Zusammenarbeit mit der UNB werden Maßnahmen erarbeitet, Berücksichtigung vorhandener Einreichungen und potenzieller Maßnahmenanbieter (Bsp.: Landschaftspflegebund). Ungeeignete Maßnahmen: UNB macht Verbesserungs- und Alternativvorschläge. Geeignete Maßnahmen: gemeinsame Zielfestlegung, behördeninterne Prüfung. Werden die Maßnahmen von der UNB und der Genehmigungsbehörde akzeptiert, sind diese Bestandteil der Genehmigung und entsprechend im Zuge der Errichtung der Windenergieanlagen verbindlich umzusetzen. Nach drei bis fünf Jahren erfolgt eine Kontrolle der umgesetzten Maßnahme durch die Genehmigungsbehörde. Wenn notwendig, erfolgen meist nach drei Jahren weitere Kontrollen durch die UNB. Voraussetzungen: Maßnahme(n) liegt/liegen im Außenbereich von Siedlungen. Es findet eine naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche statt. Weitere Voraussetzungen sind je nach unterer Naturschutzbehörde (UNB) leicht unterschiedlich. Zusätzliche Hinweise: Die Festlegung und Genehmigung der Maßnahmen erfolgt immer vor dem ersten Spatenstich zum Bau der Windenergieanlagen. Die Dauer des Genehmigungsprozesses kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Sie ist abhängig von den Windenergieanlagen, Art und Anzahl der Ausgleichsmaßnahmen, den bautechnischen Umständen sowie der Abstimmung mit den Behörden und Gemeinden. In vielen Fällen ist mit einem Mindestzeitaufwand von ungefähr einem Jahr zu rechnen. Das Einreichen des Antrags für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Abstimmung mit den Projektierern übernehmen je nach Größe der Gemeinde Bürgermeister, Gemeinderäte oder entsprechende Abteilungen der Gemeindeverwaltung. Übrigens: Gemeinden können Vorschläge und Wünsche zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einbringen, ohne dass bereits konkrete Windkraftprojekte geplant sind. Hierfür müssen sie die Vorschläge lediglich bei der unteren Naturschutzbehörde (UNB) einreichen. Diese Behörde begleitet den gesamten Prozess (Prüfung, Anpassung, Alternativen), bis die Maßnahmen in einem sogenannten Öko-Katalog für potenzielle Projektierer vorliegen. 14

Impressum Herausgeber Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) Mainzerhofstraße 10 99084 Erfurt www.thega.de Inhaltliche Konzeption Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) und Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) e. V. www.theen-ev.de Datenerfassung und inhaltliche Bearbeitung Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) e. V. in Kooperation mit dem Bundesverband Windenergie (BWE), Landesverband Thüringen www.wind-energie.de/verband/landes-und-regionalverbaende/thueringen Gestaltung Werbeagentur monsterpixel www.monsterpixel.de Fotos Sandro Jödicke, whitedesk www.whitedesk.de Stand April 2017 Druck Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel". 15

www.thega.de www.theen-ev.de www.wind-energie.de/verband/landes-und-regionalverbaende/thueringen 16