1. aus welchen Gründen sie eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Feinstaubs beauftragt;

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2309 05. 07. 2017 Antrag der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Studie im Auftrag der Landesregierung zu gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. aus welchen Gründen sie eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Feinstaubs beauftragt; 2. ob es zutrifft, dass sie geäußert habe, dass eine eindeutige Zuordnung von Feinstaubbelastungen und Atemwegserkrankungen nicht sicher hergeleitet werden könnte und vermutete Zusammenhänge rein spekulativ seien; 3. wie sie die Aussagen des Chefarztes der Klinik für Pneumologie am Krankenhaus vom Roten Kreuz bewertet, wonach die Diskussion um die gesundheitlichen Risiken der feinen Partikel eine ungerechtfertigte Beunruhigung der Bevölkerung darstelle; 4. ob die Studie auch andere Auswirkungen auf die Gesundheit wie Adipositas, Rauchen und Bewegungsmangel untersucht; 5. welche Erkenntnisse ihr darüber vorliegen, weshalb die zulässige Maximale Arbeitsplatzkonzentration (sogenannte MAK-Werte) für Stickoxide einen rund 23-fach höheren Wert als für Außenluft zulässt; 6. welche konkreten zusätzlichen Informationen durch die Studie gewonnen werden sollen; 7. bis wann die Ergebnisse vorliegen sollen und in welcher Höhe sie hierfür Haushaltsmittel in Anspruch nehmen möchte; Eingegangen: 05. 07. 2017 / Ausgegeben: 11. 08. 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. welche wesentlichen Stellungnahmen sie zu dem Entwurf der dritten Fortschreibung Landeshauptstadt Stuttgart, erhalten hat, wie sie diese bewertet und welche Schlussfolgerungen sie hieraus ziehen wird; 9. in welcher Weise sich die mehrheitliche Ablehnung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart auswirkt; 10. wie sich die Landesregierung hinsichtlich des elektronischen Updates für Diesel der Stufe Euro 5 im Hinblick auf die in Erwägung gezogenen Fahrverbote ressortübergreifend positioniert; II. den Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart, dem Landtag von Baden-Württemberg zur abschließenden Abstimmung zuzuleiten. 04. 07. 2017 Haußmann, Keck, Dr. Rülke, Reich-Gutjahr, Dr. Aden, Dr. Schweickert, Weinmann FDP/DVP Begründung Meldungen der Presse vom 3. Juli 2017 zufolge beabsichtige die Landesregierung, eine Studie zur Frage, wie gefährlich Feinstaub für die Gesundheit von Menschen im Südwesten ist, zu beauftragen. Nachdem seitens des Verkehrsministers an der Frage der Gefährlichkeit keinerlei Zweifel gelassen wurde und dieser vielmehr von zehntausenden von Toten allein durch Feinstaub sprach, verwundert dies sehr. Zwar ist in der Fachlichkeit bisher nach Kenntnis der Antragsteller niemals eine derartige Monokausalität geäußert worden, gleichwohl ließ sich der Verkehrsminister entsprechend vernehmen. Im Hinblick auf Ziffer 3 ist die Quelle ein Internet-Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 7. Februar 2017 ( Lungenarzt zu Feinstaubalarm in Stuttgart Ungerechtfertigte Beunruhigung der Bevölkerung ). Aufgrund der Meldungen zu den Stellungnahmen zum Entwurf der dritten Fortschreibung Landeshauptstadt Stuttgart, und den bekannt gewordenen Positionierungen des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart wie auch der die Landesregierung tragenden Fraktionen des Landtags erscheint es geboten, dass die Entscheidung hierüber durch den Landtag von Baden-Württemberg getroffen wird. 2

Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. Juli 2017 Nr. 4-0141.5/270 nimmt das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. aus welchen Gründen sie eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Feinstaubs beauftragt; 6. welche konkreten zusätzlichen Informationen durch die Studie gewonnen werden sollen; Bislang durchgeführte epidemiologische Studien lassen einen grundsätzlichen Zusammenhang zwischen der Feinstaubbelastung und dem Auftreten von Erkrankungen von Herz, Kreislauf und Atemtrakt erkennen. Allerdings berücksichtigen solche Studien regionale Einflüsse und Unterschiede in der konkreten Belastungssituation nur unvollständig. Die geplante Studie soll u. a. Aufschluss darüber geben, in welchem Ausmaß die erhöhten Luftschadstoffe in Stuttgart bei Bewoh - nerinnen und Bewohnern mit Vorerkrankungen von Herz, Kreislauf und Atemtrakt zu einer Verschlimmerung der bestehenden Beschwerden führen können bzw. inwieweit eine Senkung der Schadstoffbelastung zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation führt. Die vorhandene Datenlage ist hier für belastbare Aussagen noch unzureichend. Weitere Untersuchungen sind notwendig, weshalb durch das Ministerium für Soziales und Integration in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr eine Studie der Berliner Charité geplant ist. 2. ob es zutrifft, dass sie geäußert habe, dass eine eindeutige Zuordnung von Fein - staubbelastungen und Atemwegserkrankungen nicht sicher hergeleitet werden könnte und vermutete Zusammenhänge rein spekulativ seien; 3. wie sie die Aussagen des Chefarztes der Klinik für Pneumologie am Krankenhaus vom Roten Kreuz bewertet, wonach die Diskussion um die gesundheitlichen Risiken der feinen Partikel eine ungerechtfertigte Beunruhigung der Bevölkerung darstelle; Die in epidemiologischen Studien gefundenen statistischen Zusammenhänge lassen keine genaueren Auskünfte oder Zusammenhänge im konkreten, individuellen klinischen Verlauf von Erkrankungen zu. Die Weltgesundheitsorganisation WHO weist allerdings im Review of evidence on health aspects of air pollution REVIHAAP Project 2013 auf Zusammenhänge von Feinstaubbelastungen und Morbidität bzw. Mortalität hin. Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in der Regel keine monokausalen Erkrankungen, die nur eine einzige Ursache haben. Hinzu kommen ggf. Einflüsse wie das Rauchen, eine ungesunde Ernährung oder fehlende Bewegung und besonders auch das allgemeine Infek - tionsgeschehen in der kalten Jahreszeit. Deshalb ist es richtig, der Öffentlichkeit auch zu vermitteln, dass diese Faktoren in der Regel mehr zu Erkrankungen beitragen als die Feinstaubbelastung. Dennoch betrifft die Feinstaubbelastung wäh - rend einer Inversionswetterlage im Stuttgarter Talkessel die gesamte Bevölkerung. Vor allem aber ist diese Belastung nicht individuell vermeidbar, weshalb staatliches Handeln notwendig ist. Auch im Verhältnis zu den vorher genannten krankheitsfördernden Einflüssen sind daher geringere Risiken wegen der großen Zahl der betroffenen Personen gesundheitlich relevant. Diesem Umstand will die Landesregierung Rechnung tragen. 3

4. ob die Studie auch andere Auswirkungen auf die Gesundheit wie Adipositas, Rauchen und Bewegungsmangel untersucht; 7. bis wann die Ergebnisse vorliegen sollen und in welcher Höhe sie hierfür Haushaltsmittel in Anspruch nehmen möchte; Die Studie befindet sich im Planungs- und Vorbereitungsstadium. Aussagen über das genaue Studienkonzept sowie den Kosten- und Zeitrahmen sind daher noch nicht möglich. Eine Kurzzeitstudie würde angesichts der geschilderten Zielsetzung keine verwertbaren Ergebnisse liefern. 5. welche Erkenntnisse ihr darüber vorliegen, weshalb die zulässige Maximale Arbeitsplatzkonzentration (sogenannte MAK-Werte) für Stickoxide einen rund 23-fach höheren Wert als für Außenluft zulässt; Die zulässigen Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) gelten für gesunde Erwachsene am Arbeitsplatz, die den entsprechenden Stoffen berufsbedingt ausgesetzt sind. Diese Personen halten sich an den Arbeitsplätzen in der Regel 8 Stunden/Tag und 5 Tage in der Woche auf und werden arbeitsmedizinisch überwacht. Die MAK-Werte berücksichtigen weder kranke Personen noch Kinder. Die MAK-Werte liegen daher in der Regel wesentlich höher als Luftqualitätswerte für die Allgemeinheit und können daher grundsätzlich nicht zur Bewertung der Außenluftbelastung für die Gesamtbevölkerung herangezogen werden. 8. welche wesentlichen Stellungnahmen sie zu dem Entwurf der dritten Fortschreibung Landeshauptstadt Stuttgart, erhalten hat, wie sie diese bewertet und welche Schlussfolgerungen sie hieraus ziehen wird; Bis einschließlich 11. Juli 2017 sind insgesamt 194 Stellungnahmen zum Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart beim Regierungspräsidium Stuttgart eingegangen. Davon stammen 151 Stellungnahmen von Privatpersonen, 34 von Verbänden und 9 von Städten und Landkreisen. Die Stellungnahmen von Privatpersonen richten sich überwiegend gegen die geplanten Verkehrsbeschränkungen. Zum einen werden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verkehrsbeschränkungen vorgebracht, zum anderen wird eine mutmaß - liche finanzielle Entwertung der betroffenen Fahrzeuge angeführt. Häufig wird das geplante Verkehrsverbot als ungerecht und als ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz empfunden und stattdessen andere Verkehrsbeschrän kun - gen, z. B. abwechselnd für gerade/ungerade Kennzeichen befürwortet. Der Zusammenhang des Begriffs des Feinstaubalarms mit Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Kfz wird in Frage gestellt. Auch werden Zweifel geäußert, ob der ÖPNV eine ausreichende Mobilitätsalternative bieten kann. Weitere Stellungnahmen betreffen Ausnahmen unter Schilderung der jeweiligen Einzelfälle. Im Hinblick auf die Verkehrsbeschränkungen werden von den umliegenden Landkreisen (Landratsämter Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems- Murr-Kreis) sowie von der Gemeinde Remseck a. N. erhebliche Verlagerungsverkehre befürchtet. Die überwiegende Zahl der Verbände sieht die Notwendigkeit zum Handeln mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Auch das Erfordernis verkehrsbeschränkender Maßnahmen wird vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben und der jüngsten Rechtsprechung teilweise anerkannt. Einzelne Stellungnahmen gehen ausdrücklich davon aus, dass der Gesundheitsschutz oberste Priorität hat und über dem Bedürfnis nach persönlicher Mobilität steht. Andere Verbände weisen auf die möglichen Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Region Stuttgart hin und befürchten Nachteile für den Stuttgarter Einzelhandel. Die Automobilindustrie wird darin aufgefordert, technische und bezahlbare Möglichkeiten der Nachrüstung von betroffenen Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Die Politik wird aufgerufen, diese Nachrüstungsmaßnahmen ggf. finanziell zu unterstützen, um Verkehrsverbote zu vermeiden. Mehrere Verbände fordern die Ausnahme ihrer Branche im Rahmen einer generellen Ausnahmeregelung. Teil- 4

weise wird die Verlängerung der Übergangsfristen bei den Ausnahmen gefordert. Demgegenüber halten Umweltverbände die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen für zu wenig ambitioniert und plädieren für eine Ausweitung und Verschärfung der Verkehrsbeschränkungen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Entwurfs der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart angemessen berücksichtigt. 9. in welcher Weise sich die mehrheitliche Ablehnung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart auswirkt; Die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt in ihrer vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf der 3. Fortschreibung des LRP Stuttgart die Einführung einer Blauen Plakette unter den im Entwurf des Luftreinhalteplans genannten Bedingungen. Wegen der nach Ansicht des Gemeinderats zu befürchtenden Verlagerungsverkehre werden die ab 1. Januar 2018 vorgesehenen temporären streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen abgelehnt. Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Entwurf des Luftreinhalteplans wird beim Regierungspräsidium Stuttgart berücksichtigt und ggf. in die Ausarbeitung des finalen Luftreinhalteplans einfließen. 10. wie sich die Landesregierung hinsichtlich des elektronischen Updates für Diesel der Stufe Euro 5 im Hinblick auf die in Erwägung gezogenen Fahrverbote ressortübergreifend positioniert; Die zum Schutz der menschlichen Gesundheit geltenden Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid (NO 2) werden in der Landeshauptstadt Stuttgart noch nicht flächendeckend eingehalten. Daher sind weitere Maßnahmen zwingend erforderlich, welche die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen. Die Landesregierung bekennt sich zum Gesundheitsschutz unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Mobilität und verfolgt daher das Ziel, verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. sie in ihrer Eingriffstiefe und Dauer so gering wie möglich zu halten. Voraussetzung für einen Verzicht auf Verkehrsverbote zugunsten der Nachrüs - tung ist jedoch, dass die Automobilindustrie ein wirksames Nachrüstungsangebot vorlegt, sodass die Wirkung der im Luftreinhalteplan beschriebenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch Nachrüstung mindestens erreicht wird, und die Nachrüstung zeitnah umgesetzt wird und spätestens im Jahr 2018 mit der Nach - rüstung begonnen wird. Andernfalls wird die Landesregierung zur Einhaltung der Grenzwerte und zum Schutz der Bevölkerung die ursprüngliche Handlungsoption (temporäre Fahrverbote) wieder aufgreifen. II. den Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart, dem Landtag von Baden-Württemberg zur abschließenden Abstimmung zuzuleiten. Zuständig für die Aufstellung oder Änderung von Luftreinhalteplänen ist gemäß 47 Abs. 1 BImSchG i. V. m. 6 Abs. 2 S. 1 ImSchZuVO das örtlich zuständige Regierungspräsidium; für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart ist mithin das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. In 47 Abs. 5 a BImSchG ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans lag vom 8. Mai 2017 bis 9. Juni 2017 öffentlich aus. Bis einschließlich 23. Juni 2017 konnte gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Behörde Stellung genommen werden. Weitere Beteiligungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Hermann Minister für Verkehr 5