Minitertum für SchuFe und Weiterbiföung de Lande Nordrhein-Wetfalen Miniterium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düeldorf 10. Mai 2017 Seite 1 von 6 Bezirkregierungen Arnberg, Detmold, Düeldorf, Köln und Münter nachrichtlich IT.NRW Aktenzeichen: 132-6.08.01.09-132684/16 bei Antwort bitte angeben Aukunft erteilt: Herr Bloemer Telefon 021'l 5867-3482 Telefax 0211 5867-493482 heinzjuergen.bloemer@mw.nrw.de Veretzung auf Antrag an öffentlichen Schulen zum 1. Augut 2018 Runderla vom 24.11.1989 (BASS 21-01 Nr. 21) Für die Veretzung im öffentlichen Schuldient de Lande Nordrhein- Wetfalen zum 1. Augut 20'l8 werden gemäß Nr. 6 de Runderlae vom 24. November 1989 folgende ergänzende Regelungen getroffen: 1. AllgemeineVorgaben Ein Augleich der Verorgung der Schulen mit Peronal it im Rahmen aller peronalwirtchafflichen Maßnahmen vorrangig durch Veretzungen zum Schuljahrebeginn am 1. Augut 2018 herzutellen. 2. Laufbahngleiche Veretzungen Laufbahngleiche Veretzungen ind entprechend der Lehramtbefähi-,Anch?: Volklinger Straße 49 gung der Lehrkräffe zwichen allen Schulformen unter Anrechnung auf 40221 Düeldorf Telefon (3211 5867-40 da jeweitige E:intellungkontingent möglich, oweit freie und beetz- Telefax 0211 5867-3220 bare Stellen zur Verfügung tehen. Die gilt abweichend auch für Lehrkräffe mit einer Lehramtbefähigung für die Schulform Grundchule und für Lehrkräffe mit einer Lehramtbefähigung für Schulformen der Sekundartufe 15 die an einer Schule der pottelle@mw;nrw;de www.chulminiterium.nrw.de Öffentliche Verkehrmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linie 709 (Georg-Schulhoff-Platz)
Seite 2 von 6 Sekundartufe I eingetellt worden ind und einen Wechel an eine andere Schule der Schulformen der Sekundartufe I antreben. 3. Freigab«rklärung Freigabeerklärungen für da allgemeine Veretzungverfahren ind unter Abwägung der dientlichen Intereen an einer Sichertellung der Unterrichtverorgung an den Schulen und der perönlichen Intereen an einer Veretzung der einzelnen Lehrkraft zu prüfen und zu erteilen. Schwerwiegende perönliche Gründe ind zu werten. Die gilt auch bei Veretzunganträgen von Lehrkräften von aufzulöenden Schulen. Die bevortehende Auflöung einer Schule bedeutet nicht, da alle Lehrkräfte einer aufzulöenden Schule automatich frei gegeben ind. Fünf Jahre nach dern erten zuläig getellten Veretzungantrag bedarf e einer Freigabe zum Veretzungtermin nicht mehr. Die gilt auch rückwirkend für bereit getellte Veretzunganträge. Die Fünf- Jahre-Frit bezieht ich auf den Veretzungtermin, zu dem der Antrag ertmalig getellt wurde. Wird nach einer Veretzung nochmal ein Veretzungantrag getellt, beginnt die Fünf-Jahre-Frit erneut. Die gilt nicht, wenn einer Veretzung au dientlichen Gründen durch die Lehrkraff widerprochen worden it. Erfolgt eine Veretzung von einer aufzulöenden Schule, bleibt die Fiktion der Freigabe auf Grund der Fünf-Jahre-Frit nur erhalten, wenn ie nicht antraggemäß erfolgte (d. h. bei einem Serviceangebot bleibt die Freigabe erhalten). Die automatiche Freigabe (Fünf-Jahre-Frit) bleibt bei der Abage einer beabichtigten wunchgemäßen Veretzung grundätzlich betehen. Auf chulorgamatoriche Maßriahrrien im Bereich der Berufk-olleg finden diee Regelungen entprechende Anwendung.
Seite 3 von 6 4. Rückkehr au einer Beurlaubung oder Freitellung Während der Inanpruchnahme einer Beurlaubung au familiären oder arbeitmarktpolitichen Gründen gemäß 70, 71 LBG NRW, eine Sonderurlaub (Aulandchuldient) gemäß 34 Ab.3 FrUrlV NRW oder einer Freitellung wegen Elternzeit oder Pflegezeit erfolgt grundätzlich keine Veretzung. Mit den Bechäffigten ind rechtzeitig vor der Beendigung der Beurlaubung oder Freitellung Beratunggepräche zu führen, in denen ie über die Möglichkeiten ihrer Bechäftigung nach Rückkehr informiert werden. Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die weniger al ein Jahr beurlaubt oder freigetellt waren, kehren grundätzlich an die biherige Schule zurück. Da Stellen eine Rückkehrantrage it nicht erforderlich. Peronen, die Elternzeit und Elterngeld/Elterngeld-Plu in Anpructq nehmen, können auf Wunch auch nach Auchöpfung de Bezugzeitraume gemäß 4 Bundeelterngeld- und Elternzeitgeetz an die biherige Schule zurückkehren. Rückkehrerinnen und Rückkehrer au einer Beurlaubung oder Freitellung von einem Jahr und mehr ind auch innerhalb der laufbahnrechtlichen oder tarifrechtlichen Probezeit wohnortnah und dort an einer Schule mit entprechendem Bedarf einzuetzen. Für die Berechnung der Jahrefrit zählen die verbote vor und nach der Geburt eine Kinde gemäß 3 Ab. 2 und 6 de Mutterchutzgeetze mit. Auf Wunch der Lehrkraff kann da Bechäftigungverbot (Mutterchutzfrit) augenommen werden. 5. Tarifbechäftigte Tarifbechäftigte nehmen am Veretzungverfahren, auch mit unterhälftiger Stundenzahl, teil. 6. Veretzungen anderer Berufrgmppen Neben den Veretzunganträgen von Lehrkräften einchließlich der im Seiteneintieg eingetellten Lehrkräfte können auch Veretzunganträge von
Seite 4 von 6 m m Diplomportlehrerinnen und Diplomportlehrern, Sportwienchaftlerinnen und Sportwienchafflern und Abolventinnen und Abolventen de Matertudiengange Sport an Schulen de Verbundytem,,Schule und Leitung-port" Schulozialarbeiterinnen und Schulozialarbeitern Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Technichen Lehrerinnen und Lehrern u Werktattlehrerinnen und Werktattlehrern Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Förderchulen w Handwerkmeiterinnen und Handwerkmeitern an Förderchulen m u Gebärdendolmetcherinnen und Gebärdendolmetchern an Förderchulen mit dem Förderchwerpunkt Hören und Kommunikation ozialpädagogichen Fachkräffen in der Schuleingangphae Lehrkräffen für herkunffprachlichen unterricht im Online-Veretzungverfahren getellt werden. Für diee Peronen gelten die Regelungen diee Erlae entprechend. 7. Veretzunganträge Veretzunganträge ind mit dem elektronichen Antragformular unter www.oliver.nrw.de zu tellen. Veretzunganträge in Papierform ollen grundätzlich an die Lehrkraff zurück geendet werden mit dem Hinwei, den Online- Veretzungantrag zu verwenden. Dabei ollte gewährleitet ein, da ein Online-Antrag rechtzeitig bi zum Antragchlu getellt und übermittelt werden kann. 8. Antragfriten Anträge ind bi zum 15. Dezember 2017 zu tellen. Im Online=Antragverfahren (OI?VER) wird die Bewerbungfrit durch die elektroniche Übermittlung de Online-Antrag gewahrt, wenn der augedruckte Online-Antrag innerhalb von ieben Kalendertagen nachgereicht wird (Poteingang bei der Schulleitung).
Seite 5 von 6 Die Schulleitungen und Schulämter ind verpflichtet, die Anträge umgehend auf dem Dientweg weiterzuleiten. 9. Termine der Koordinierungkonferenzen Bezirkübergreifende Veretzunganträge und bezirkübergreifende Anträge bei Rückkehr au einer Beurlaubung von einem Jahr und mehr zum Stichtag 1. Augut 2018 werden im Rahmen der Koordinierungkonferenz mit den Bezirkregierungen unter der Leitung de Miniterium für Schule und Weiterbildung gemeinam beraten und entchieden. Die bezirkübergreifende Koordinierungitzung findet am 10. April 2018 tatt. Veretzunganträge von Lehrkräffen von aufzulöenden Schulen werden bei der Reihenfolge der aufzurufenden Schritte in den Koordinierungkonferenzen al Erte geprüff und entchieden. Im Rahmen der Koordinierungkonferenz nicht abchließend geregelte Veretzungen ollen von den Bezirkregierungen in eigener Zutändigkeit mit einer Nachbearbeitungfrit von möglicht ieben Tagen entchieden werden. Begründete Einzelfälle können auch danach noch verhandelt und entchieden werden. Über einen zweiten Termin einer Koordinierungitzung mit Veretzungen zum 1. Augut 2018 wird im Fr(ihjahr 2018 entchieden. 10. Teilnahrne der Peronafüertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und chulfachlichen Gleichtellungbeauftragten an den Koordinierungkonfererrren Zu den Koordinierungkonferenzen werden Vertreterinnen und Vertreter der Peronalvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen der jeweiligen Schulform owie eine chulfachliche Gleichtellungbeauffragte der für die Eintellung von Lehrerinnen und Lehrern federführenden Bezirkregierung vom Miniterium für Schule und Weiterbildung eingeladen.
Seite 6 von 6 11. Vpröffentlichung Der Runderla wird nicht im Amtblatt de Miniterium für Schule und Weiterbildung de Lande Nordrhein-Wetfalen veröffentlicht. Die Bezirkregierungen werden gebeten, dieen Runderla in geeigneter Form bekannt zu geben. Eine Information efolgt im Internetportal für Veretzungen (www.oliver.nrw.de). In Vertretung % J= t,?? Ludwig Hecke