Energieausweis liegt nicht vor! Heute schon an morgen denken! B4, 11-14 68159 Mannheim - Innenstadt Wohnfläche ca. 82 m² bis ca. 102 m² Anzahl Räume 2 bis 4 Monatsnettokaltmiete 1148 EUR bis 1.639 EUR www.engelvoelkers.com/mannheim
Eckdaten Wohnfläche (inkl. Loggia zu 50%) ca. 82 m² bis 102 m² Anzahl Räume 2 bis 3 Anzahl Badezimmer 1 bis 2 Heizung Barrierfreie Wohnungen Fernwärme Aufzug, Abstellraum, Keller, Loggia / Dachterrassse Baujahr 2016 Erstbezug Betreuungspauschale p. Monat für 1 Pers. Miete Stellplatz p. Monat 75 EUR 53 bzw. 63 EUR Hinweise Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung lost gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Rhein-Neckar-Pfalz Immobilien GmbH, Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH.
Gemeinschaftsterrasse mit Blick auf die Sternwarte und Jesuitenkirche Objektbeschreibung Im Herbst 2016 sind 22 barrierefrei zugängliche Wohnungen im Zentrum Mannheims, direkt neben der Jesuitenkirche, entstanden. Das hochwertige, energiesparende Gebäude ist nach dem neusten Standard erbaut worden und wird allen Ansprüchen gerecht, egal ob jung oder alt, Singles oder Paare. Auf 5 Etagen verteilen sich die 2- bis 4-Zimmer- Wohnungen, die zwischen 42 und 113m² groß sind und bequem über den Aufzug erreichbar sind. Große Fensterflächen (3-fach verglast) und der helle Bodenbelag (hochwertiges Linoleum; ab 4. OG Parkett) lassen die offen und weiträumig gestalteten Wohnräume mit Licht durchfluten. Wintergärten in Form von Loggien bzw. die großen Dachterrassen der Wohnungen im 4. und 5. Obergeschoss bieten das ganze Jahr einen Platz im Freien. Barrierefreiheit ist im gesamten Gebäude gegeben, bspw. durch den Aufzug und die bodengleichen Duschen, sodass gehbehinderten und bewegungseingeschränkten Bewohnern eine Nutzung gut möglich ist. Abstellräume mit Waschmaschinenanschluss und ein Kellerabteil runden das Platzangebot in den Wohnungen ab. Als Highlight steht der Gemeinschaft eine sehr große Dachterrasse sowie ein Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss, der sowohl für Hausveranstaltungen aber auch für private Feiern genutzt werden kann, zur Verfügung. Stellplätze im Hof können für 53 und in der Tiefgarage für 63 angemietet werden. Bauherr und Vermieter ist der Caritasverband Mannheim e.v., der eine Betreuungspauschale in Höhe von 75 p. Monat (85 bei 2 Pers.) anbietet. Ganz nach Bedarf können Mieter Betreuungsleistungen hinzubuchen. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Besichtigungstermin!
Eingangsbereich & Zugang zum Aufzug Lagebeschreibung Mannheim bildet das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar. Sie reiht sich in die Liste der 20 größten Städte Deutschlands ein und zählt über 320.000 Einwohner. Multinationale Firmen und Konzerne wie z.b. Daimler, Südzucker, John Deere, ABB, Roche Diagnostics, Siemens, BASF und SAP haben sich in und um Mannheim angesiedelt und machen die Stadt, ebenso wie die optimale Anbindung an die Autobahnen A650, A656, A61, A6 und A5 zu einem äußerst attraktiven Standort. Charme verleihen der Universitätsstadt, die über 10.000 Studierenden einen Platz bietet, unter anderem die Mannheimer Planken, die shoppingbegeisterte Herzen höher schlagen lassen. Cafés und Restaurants laden zum Verweilen ein. Die Mannheimer Innenstadt, auch bekannt als "die Quadrate", ist über Landesgrenzen hinweg für ihre außergewöhnliche Aufteilung bekannt und inspirierte sogar die Städteplanung von Manhattan, New York. Die hier angebotenen Wohnungen sich in einer gehobenen Lage des Zentrums, in der direkten Nachbarschaft finden sich der Schillerplatz, Kulturdenkmäler und die Jesuitenkirche. Neben der hervorragenden Infrastruktur und der verkehrsgünstigen Lage, zeichnen sich die Quadrate auch durch die Nähe zum Neckar, Rhein und Luisenpark aus und lassen somit bezüglich der Freizeitgestaltung keine Wünsche offen. Ebenso sind sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte sowie Gastronomie in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Wohnbeispiel: Offener Wohn-/Essbereich der Penthouse-Wohnung Nr. 22 Wohnbeispiel: Wohnbereich der Penthouse-Wohnung Nr. 20
Wohnbeispiel: Abstellraum mit WM-Anschluss und innenliegendes Badezimmer Wohnbeispiel: Badezimmer der Penthouse-Wohnung Nr. 22
Preisaufstellung Preisaufstellung Stand: November 2016 Whg.-Nr. Lage Zimmeranzahl m² Mietpreis / m² Monatsnettokaltmiete* Status Standardausstattung 1 Erdgeschoss 3 ca. 50 9,40 nach Anfrage vermietet 2 Erdgeschoss 3 ca. 42 9,40 nach Anfrage vermietet 3 Erdgeschoss 3 ca. 50 9,40 nach Anfrage vermietet 4 1. Obergeschoss 2 ca. 42 10,40 nach Anfrage vermietet 5 1. Obergeschoss 2 ca. 42 10,40 nach Anfrage vermietet 6 1. Obergeschoss 3 ca. 64 10,40 nach Anfrage vermietet 7 1. Obergeschoss 3 ca. 83 10,40 nach Anfrage vermietet 8 1. Obergeschoss 3 ca. 90 10,40 nach Anfrage vermietet 9 2. Obergeschoss 2 ca. 42 11,40 nach Anfrage vermietet 10 2. Obergeschoss 2 ca. 42 11,40 nach Anfrage vermietet 11 2. Obergeschoss 3 ca. 65 11,40 nach Anfrage vermietet 12 2. Obergeschoss 3 ca. 84 11,40 nach Anfrage vermietet 13 2. Obergeschoss 3 ca. 90 11,40 nach Anfrage vermietet 14 3. Obergeschoss 2 ca. 42 12,40 nach Anfrage vermietet 15 3. Obergeschoss 2 ca. 42 12,40 nach Anfrage vermietet 16 3. Obergeschoss 3 ca. 70 12,40 nach Anfrage vermietet 17 3. Obergeschoss 3 ca. 72 12,40 nach Anfrage vermietet 18 3. Obergeschoss 3 ca. 85 12,40 nach Anfrage vermietet Gehobene Ausstattung 19 4. Obergeschoss 3 ca. 93 14,00 1.302 frei 20 4. Obergeschoss 2 ca. 82 14,00 1.148 frei 21 4. Obergeschoss 3 ca. 90 14,00 nach Anfrage vermietet Penthouse 22 5. Obergeschoss 3 ca. 102 14,50 1.428 frei * Zzgl. Nebenkosten & Betreuungspauschale Der Grundriss ist nicht maßstabsgerecht. Diese Unterlagen wurden uns vom Auftraggeber übergeben. Für die Richtigkeit der Angaben können wir daher keine Gewährr übernehmen.
Grundriss Wohnung Nr. 20 Der Grundriss ist nicht maßstabsgerecht. Diese Unterlagen wurden uns vom Auftraggeber übergeben. Für die Richtigkeit der Angaben können wir daher keine Gewährr übernehmen.
Grundriss Wohnung Nr. 22 Der Grundriss ist nicht maßstabsgerecht. Diese Unterlagen wurden uns vom Auftraggeber übergeben. Für die Richtigkeit der Angaben können wir daher keine Gewährr übernehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungsund/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden. 3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. 4. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. 6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. 7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungsund/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. 8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. 9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.