Konzept der Schulsozialarbeit an der Sekundarstufe Basel-Stadt

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Transkript:

Erziehungsdepartement Basel-Stadt Volksschulen Schulsozialarbeit Konzept der Schulsozialarbeit an der Sekundarstufe Basel-Stadt

1. Ausgangslage 2. Schulsozialarbeit an Basler Schulen 2.1 Geschichte und Modell 2.2 Auftrag 2.3 Ziele 2.4 Beratung 2.5 Schweigepflicht und interne Meldepflicht 2.6 Weitervermittlung 3. Schulsozialarbeit an der Sekundarstufe Basel-Stadt 3.1 Zugangswege zur Schulsozialarbeit 3.2 Zusammenarbeit mit schulischen Partnern 3.3 Zusammenarbeit mit weiteren Diensten und Fachstellen

1. Ausgangslage Mit der Schulsozialarbeit (SSA) etablierte sich seit Beginn der 1990er Jahre schweizweit ein neues Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, dies als Ergebnis einer Ausweitung und verstärkten Kooperation lokaler Bildungs- und Hilfeangebote. Im Bestreben nach Förderung und Integration von Kindern und Jugendlichen wurden übereinstimmende Ziele verfolgt. Dies mündete in der Schaffung dieses neuen Handlungsfeldes der Sozialen Arbeit. Der Gegenstand der Sozialen Arbeit ist, gemäss Berufskodex 1 verkürzt dargestellt, das Vorbeugen, Lindern und Lösen von Problemen, welche im Zusammenhang mit der Einbindung von Menschen in die Sozialstruktur entstehen können. Das zielgerichtete und systematische Handeln der Sozialen Arbeit stützt sich auf theoretisch fundiertes, wirksames Handlungswissen. Um ihre Ziele zu erreichen, müssen die Professionellen Sozialer Arbeit über die dazu nötigen menschlichen, zeitlichen, materiellen und finanziellen Ressourcen und über eine geeignete Infrastruktur verfügen können. Die Zusammenführung der Zielsetzungen der Sozialen Arbeit und der Bildung führten zu unterschiedlichen Modellen der Zusammenarbeit mit den Schulen. Die Modelle unterscheiden sich vor allem darin, inwieweit sich Schulsozialarbeit am Funktionieren der Institution Schule oder an der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen orientiert. Evaluationen der Modelle belegen, dass sich das Kooperationsmodell bei schulunabhängiger Trägerschaft überregional und international als günstig für eine professionelle Schulsozialarbeit durchsetzt. Das Hauptmerkmal in diesem Modell besteht darin, dass sowohl die fachliche wie auch die organisatorische Leitung von der Schule getrennt verlaufen. Die beiden Kooperationspartner Schule und Soziale Arbeit verständigen sich bezüglich Formen und Verfahrensabläufe der Zusammenarbeit und halten diese schriftlich fest. Dies gewährleistet den Professionellen der Sozialen Arbeit das Arbeiten auf Grundlage der Methodenlehre der Sozialen Arbeit. Das Handlungsfeld Schulsozialarbeit entwickelte sich rasch und die Leistungen konkretisierten und verbesserten sich aufgrund von Forschung und Evaluation betreffend ihrer konzeptionellen Entwicklung, Rahmenbedingungen und Wirkung. Die Schulsozialarbeit ist heute mit einer eigenen Fachgruppe beim Dachverband der Sozialen Arbeit, AvenirSocial, vertreten. Die formulierten Rahmenempfehlungen und Qualitätsrichtlinien 2 haben bei den im Berufsfeld tätigen Personen eine hohe Akzeptanz. 2. Schulsozialarbeit an Basler Schulen 2.1 Geschichte und Modell Die Schulsozialarbeit Basel-Stadt leistete im deutschsprachigen Raum viel Vorbereitungsarbeit in der Entwicklung des Berufsfeldes und gilt als etablierte und erfahrene Institution. Das Konzept wurde ab 1997 (Basler Schulreform) von den Mitarbeitenden der 1 Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz, ein Argumentarium für die Praxis der Professionellen, AvenirSocial, Professionelle Soziale Arbeit Schweiz 2010 2 Rahmenempfehlungen zur Schulsozialarbeit, AvenirSocial, Professionelle Soziale Arbeit Schweiz und SchulsozialarbeiterInnen-Verband SSAV, 2010

damals neu gebildeten Abteilung Schulsozialarbeit der Vormundschaftsbehörde und deren Vorsteherin in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde entwickelt. Eine erste Evaluationsstudie wurde 1999 von der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW durchgeführt. Die im Jahr 2001 erschienene Publikation von M. Drilling, Schulsozialarbeit Antworten auf veränderte Lebenswelten, 3 enthält eine Definition der Schulsozialarbeit, die sich in Fachkreisen weitgehend durchgesetzt hat und in Konzeptionen von Schulsozialarbeit häufig anzutreffen ist: Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert. Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert Schulsozialarbeit Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule. (ebd. S. 95) Im Rahmen der kantonalen Regierungs- und Verwaltungsreorganisation (RV09) und der damit verbundenen Auflösung des Justizdepartements auf Jahresbeginn 2009 wurde die Schulsozialarbeit als Dienst dem Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements zugeordnet. Dabei wurde die organisatorische und fachliche Eigenständigkeit als kennzeichnendes Qualitätsmerkmal des Handlungsfeldes Schulsozialarbeit beibehalten, um die Fortführung der Schulsozialarbeit aus dem Blickwinkel der Kinder- und Jugendhilfe 4 sicher zu stellen. Die fachlich eigenständige Positionierung gewährleistet die Berücksichtigung der Grundsätze in der sozialarbeiterisch-systemischen Beratung. Zudem wird sichergestellt, dass die Arbeit mit sozialarbeiterischen Methoden ausgeführt werden kann. 5 Die Schulsozialarbeit arbeitet auf allen Schulstufen nach dem Kooperationsmodell und erbringt ihre Dienstleistungen vor Ort und niederschwellig, indem die Mitarbeitenden einem Schulstandort zugeordnet sind und ihnen innerhalb der Räumlichkeiten des Standorts ein Büro zur Verfügung steht. Die Schulsozialarbeit pflegt eine wertschätzende, auf Eigenständigkeit und Gleichwertigkeit basierende Kooperation in der Zusammenarbeit mit Leitungsverantwortlichen, Lehrpersonen und pädagogischen Fachpersonen der Schule. Diese Kooperation ist Voraussetzung für das Gelingen von Schulsozialarbeit auf allen Schulstufen. Durch die Nähe zum Schulalltag leistet die Schulsozialarbeit einen Beitrag im Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen. Sie bringt eine Sensibilisierung für kinder- und jugendspezifische Themen sowie die Gesprächs- und Denkmethodiken der Sozialen Arbeit in die Schule ein, welche die Arbeit der Lehrpersonen in ihrem beruflichen Auftrag sowohl ergänzt wie auch unterstützt. Ihr Fachwissen im Bereich des Kindes- und Ju- 3 Drilling M. (2001): Schulsozialarbeit. Antworten auf veränderte Lebenswelten. Haupt, Bern. 4 Unter Kinder- und Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. 5 Rahmenempfehlungen zur Schulsozialarbeit, AvenirSocial, Professionelle Soziale Arbeit Schweiz und SchulsozialarbeiterInnen-Verband SSAV, S. 3, 2010

gendschutzes leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kinder und Jugendlichen in Gefährdungssituationen. 2.2 Auftrag Der Auftrag der Schulsozialarbeit beinhaltet gemäss Stellenbeschreibung, dass Kinder und Jugendliche an den Schulen in Basel-Stadt in der individuellen und sozialen Entwicklung ihrer Persönlichkeit gefördert werden. Kinder und Jugendlichen sowie ihren Bezugspersonen Beratung angeboten wird. sich Marginalisierung und Aussonderung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen auffangen lässt. Kinder und Jugendliche bei sozialen Fragestellungen einen niederschwelligen Zugang zu einer Fachkraft aus der Sozialen Arbeit haben. gefährdeten Kindern und Jugendlichen im Bedarfsfall frühzeitig professionelle Unterstützung der Kinder- und Jugendschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden kann. 2.3 Ziele Die Förderung der sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Stärkung von Eltern in ihrer Erziehungstätigkeit. Das Vernetzen der Eltern, Kinder und Jugendlichen mit geeigneten Fachstellen. Unterstützung und Beratung der Schule in Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen. Die professionell ausgerichtete Bearbeitung sozialer Fragen und sozialer Probleme an den Schulen. Die Koordination der Dienstleistungen mit weiteren beteiligten Personen und Fachstellen. 2.4 Beratung Die Schulsozialarbeit arbeitet nach dem Ansatz der systemischen Beratung. Die Grundlagen dieses Beratungsansatzes sind Ressourcenorientierung, Lösungsorientierung und die Erweiterung der Selbstkompetenzen. Das Handeln von Kindern und Jugendlichen wird im Kontext ihres sozialen Umfeldes verstanden. Entsprechende Zusammenhänge zu erkennen und zu berücksichtigen ermöglicht es den Mitarbeitenden, mit ihren Interventionen im direkten Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen wirksam zu sein. Somit beinhaltet systemisches Arbeiten, Kinder, Jugendliche und deren Eltern zu befähigen, eigene und auch für ihre Umgebung tragbare Lösungen zu entwickeln und zu verfolgen. Dies geschieht sowohl in Einzelgesprächen als auch in Beratungen von Gruppen.

In den Beratungsgesprächen beachtet die Schulsozialarbeit folgende Grundsätze: Beratungsinteresse: Für ein Beratungsgespräch braucht es das Beratungsinteresse der Beteiligten sowie das Einvernehmen über die Beratungsinhalte und deren Zielsetzung. Freiwilligkeit: Ein Beratungsgespräch erfolgt auf freiwilliger Basis der Beteiligten und kann von der Schulsozialarbeit weder angeordnet noch von Dritter Seite erzwungen werden. Die Ausnahme ist das Erstgespräch, welches von Lehrpersonen initiiert werden kann und für Kinder und Jugendliche verpflichtend ist. Prinzip der vorbehaltlosen Annahme: Die Schulsozialarbeit nimmt ein an sie gerichtetes Gesprächsanliegen grundsätzlich an. Bei Bedarf sorgt sie für den Einbezug weiterer Personen oder Fachstellen. 2.5 Schweigepflicht und interne Meldepflicht Mitarbeitende der Schulsozialarbeit in Basel gehen als Professionelle Sozialer Arbeit sorgfältig mit Informationen und Daten um. 6 Sie haben eine berufliche Schweigepflicht und unterliegen zudem den rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes. 7 Bei Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen sind die Schulsozialarbeitenden ihrer Stellenleitung gegenüber meldepflichtig. Die Stellenleitung entscheidet über das weitere Vorgehen. Die interne Meldepflicht gewährleistet, dass gefährdeten Kindern und Jugendlichen der entsprechende Schutz zukommt. 2.6 Weitervermittlung In der Beratungstätigkeit der Schulsozialarbeit werden häufig Themenbereiche angesprochen, die eine Mithilfe von weiteren Fachstellen benötigen. Unter Beachtung der geltenden rechtlichen Aspekte und mit dem Einverständnis der Betroffenen vermittelt die Schulsozialarbeit den Zugang zu diesen Stellen. 3. Schulsozialarbeit an der Sekundarstufe Basel-Stadt An der Sekundarstufe ist das Abhängigkeitsverhältnis von Jugendlichen zu ihren Eltern aufgrund des Alters nicht mehr so gross. Der Arbeitsschwerpunkt der Schulsozialarbeit liegt in der Beratung der Jugendlichen. Die Schulsozialarbeit arbeitet mit dem Fachwissen der Familienberatung mit Familien. Zudem motiviert sie Eltern für die Zusammenarbeit mit der Schule. Bei Bedarf vermittelt sie Jugendliche und Eltern an entsprechende Fachstellen. 6 Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz, ein Argumentarium für die Praxis der Professionellen, AvenirSocial, Professionelle Soziale Arbeit Schweiz 2010 7 Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz) vom 18. März 1992

Mit allen Jugendlichen wird ein Vorstellungs- und Kompetenztraining durchgeführt. Dies ist grundlegend für die weitere Begleitung und Beratung der Jugendlichen von Institutionen im Bereich der beruflichen Bildung. 3.1 Zugangswege zur Schulsozialarbeit Initiative der Jugendlichen: Die Schulsozialarbeit ist im Alltag der Jugendlichen an der Schule präsent. Sie können ihr Anliegen aus eigener Initiative an die Schulsozialarbeit herantragen. Initiative der Lehrperson: Eine Lehrperson kann Jugendliche für ein Erstgespräch bei der Schulsozialarbeit anmelden. Die Lehrperson schildert der Schulsozialarbeit vorgängig die Situation und begleitet nach Möglichkeit die Jugendlichen ins Büro der Schulsozialarbeit. Für daran anschliessende Beratungsgespräche gelten die Beratungsgrundsätze in Bezug auf die Freiwilligkeit. Gespräch in der Schule: Auf Anfrage der Lehrperson kann die Schulsozialarbeit zum Elterngespräch zugezogen werden. Damit veranlasst die Lehrperson einen Erstkontakt zwischen den Eltern und der Schulsozialarbeit. Daran anschliessende Beratungsgespräche können von Eltern auf direktem Weg bei der Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden. Anfrage der Eltern: Eltern können sich mit Fragen im Umgang mit ihren Jugendlichen sowie bei Fragen in Zusammenhang mit der Schule direkt an die Schulsozialarbeit wenden. Bei persönlichen Fragestellungen werden Eltern von der Schulsozialarbeit beraten und bei Bedarf an weitere geeignete Fachstellen geleitet. Bei Fragen in Zusammenhang mit der Schule werden die Eltern beraten und motiviert, die Zusammenarbeit mit der Schule zu suchen. 3.2 Zusammenarbeit mit schulischen Partnern Schulleitung: In der Zusammenarbeit mit den Leitungspersonen ist das Verständnis für eine auf Kooperation aufgebaute Arbeitsweise sehr wichtig. Evaluationsergebnisse zum Kooperationsmodell von Schulsozialarbeit beschreiben wirksame Ergebnisse, wenn in der Zusammenarbeit ein beidseitiges Bestreben besteht, die unterschiedlichen Vorgehensweisen in der pädagogischen Arbeit und in der Sozialarbeit zu beachten, und Bearbeitungsverfahren in Ergänzung zueinander gebracht werden. Lehrpersonen und schulische Fachpersonen: Lehr- und Fachpersonen wenden sich an die Schulsozialarbeit, wenn aus ihrer Sicht ein sozialarbeiterischer Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam mit der Lehrperson werden die weiteren Handlungsschritte abgesprochen. Die Verantwortung innerhalb der pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen sowie in der Zusammenarbeit mit den Eltern bleibt bei den Lehrpersonen. Die Schulsozialarbeit stellt sicher, dass in Absprache mit den in der Beratung beteiligten Personen relevante Rückmeldungen an die Lehrpersonen erfolgen.

3.3 Zusammenarbeit mit weiteren Diensten und Fachstellen Im Umfeld der Schule werden von weiteren Diensten, Fachstellen sowie privaten Anbietern wichtige Dienstleistungen erbracht (Familien-, Paar- und Erziehungsberatung, Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugenddienst, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel, u.a.m.), mit welchen die Zusammenarbeit grundsätzlich fallbezogen aufgebaut ist. Basel, Februar 2011, angepasst Dezember 2016