In diesem Zusammenhang wird die Weisung 10 der SWX entsprechend angepasst resp. mit folgender Formulierung ergänzt:



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Transkript:

SWX Mitteilung Nr. 60/2000 Zürich, 07.08.2000 Unsere Referenz: M-MPA-EXC-100A/D Neuerungen im TS-Release 7.3x EM4 Sehr geehrte Damen und Herren Mit dem EBS Maintenance Release (EM4) werden verschiedene für den Handel relevante Neuerungen eingeführt. Die zentralen Aspekte aus Sicht der Marktteilnehmer betreffen den Mehrwährungshandel, die korrekte Verwendung der Trade Confirmation, sowie die Möglichkeit der Korrektur falsch eingegebener Kunden/Nostroabschlüsse. Trade Confirmation Bisher wurde fälschlicherweise oft die Addressed Offer für das Rapportieren von ausserbörslichen Geschäften verwendet, überwiegend aus Effizienzüberlegungen. Die Addressed Offer, im Gegensatz zur Trade Confirmation, erlaubt aber kein Erfassen der Trade Time, das heisst, die Trade Time entspricht dann jeweils derjenigen des Accepts der Gegenseite. Dies führte häufig zu Rückfragen der Marktüberwachung, insbesondere bei grossen Preisabweichungen gegenüber dem aktuellen Marktpreis. Die SWX hat dem Bedürfnis der Händler nach einer Vereinfachung Rechnung getragen und die Funktionalität der Trade Confirmation angepasst. In der neuen Version ist neu die Verkaufseite aufgefordert, den Trade zu erfassen, die Käuferseite braucht lediglich noch zu akzeptieren beziehungsweise zu bestätigen. In diesem Zusammenhang wird die Weisung 10 der SWX entsprechend angepasst resp. mit folgender Formulierung ergänzt: "Von den beiden an einem ausserhalb des Auftragsbuches zustande gekommenen Abschluss beteiligten SWX Teilnehmern hat die Verkaufsseite die relevanten Daten gemäss Weisung 4 Ziff. 2 fristwahrend im Sinne von Weisung 10 Ziff. 1 im System zu erfassen und an die Käuferseite zu senden. Durch entsprechende Bestätigung durch die Käuferseite innerhalb der in Weisung 10 Ziff. 1 festgehaltenen Meldefrist gilt der Abschluss als regelkonform rapportiert. Diese Bestimmungen finden - mit Ausnahme der 30-Minuten-Frist - auch für Eingaben im Rahmen von AGB Ziff. 4.35 in Verbindung mit Weisung 9 Ziff. 1.3 (Post Recorded Trades) Anwendung." SWX Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich T +41(0)1 229 21 11 F +41(0)1 229 22 33 T Direkt +41 1 229 24 75 F Direkt +41 1 229 24 33 E-mail: gbmmpapmeexc@swx.ch www.swx.com

Trade Reversal mittels Trade Confirmation Im Zusammenhang mit Abschlüssen (börslich/ausserbörslich), welche aus unterschiedlichen Gründen rückgängig gemacht werden müssen, wird mit dem neuen Release die Verknüpfung zwischen Abschluss und Trade Reversal realisiert. Damit wird es zukünftig möglich sein, auf den Originalabschluss zu referenzieren. Die Eingabefrist für Trade Reversal ist auf den Abschluss- und den Folgetag beschränkt. Correct Nostro/Customer Trade Diese neue Funktionalität erleichtert zukünftig die Handhabung bei irrtümlich falsch erfassten Auftragskennungen (Nostro-/Kundenflag) in Bezug auf die gesetzliche Grundlage gemäss BEHV-EBK Art. 5 Ziff. h. (Inhalt der Meldepflicht: Angabe, ob es sich um ein Eigen- oder um ein Kundengeschäft handelt). Im wesentlichen wird damit verhindert, dass die gesamte Transaktion unter Einbezug beider an einem Abschluss involvierten Parteien rückgängig gemacht und ausserbörslich neu erfasst werden muss, obwohl faktisch nur eine Seite betroffen ist. Eine solche Korrektur ist pro Abschluss einmalig, d.h. eine versehentliche Korrektur einer korrekten Transaktion ist unwiderruflich. Zudem ist es nach einem bereits erfolgten Trade Reversal nicht mehr möglich, eine Korrektur der Auftragskennung zu bewirken. Die Eingabefrist für Korrekturen ist auf den Abschlussund Folgetag beschränkt. Mehrwährungshandel Mit Einführung der europäischen Einheitswährung schuf die SWX die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Abwicklung und den Handel von Effekten in Euro. Um eine vollständige Flexibilität zu gewährleisten, besteht nun mit dem neuen Release die Möglichkeit, identische Effekten in unterschiedlichen Währungen zu handeln. Gegenwärtig ist nicht vorgesehen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Diese Entwicklung erlaubt es allerdings der SWX, rasch auf sich ändernde Rahmenbedingungen und künftige Marktbedürfnisse reagieren zu können. Beispiele Beispiel A: Ausführen einer Trade Confirmation Beispiel B: Mistrade Trade Reversal einer On-Exchange Transaktion mittels Trade Confirmation Beispiel C: Nostrokorrektur Beispiel D: Mehrwährungshandel Anhang: Übersicht Off-Exchange Funktionalitäten und deren Verwendung Seite 2

Beispiel A: Ausführen einer Trade Confirmation Ein Händler hat am Telefon mit einem anderen Händler folgendes Geschäft abgeschlossen (Abschluss zwischen zwei SWX-Teilnehmern): Kauf 10'000 'CS GROUP N' zum Kurs von CHF 327. Der Abschluss muss innerhalb einer halben Stunde der SWX rapportiert werden. Da der Abschluss zwischen zwei SWX-Teilnehmern stattgefunden hat, sendet der Verkäufer eine TRADE CONFIRMATION an die Gegenpartei. Seine Gegenpartei (Käufer) erhält in der TRADE CONFIRMATIONS RECEIVED PANE die Trade Confirmation. Der Händler markiert die 'TC' mit der linken Maustaste, öffnet mit der rechten Maustaste das POP-UP-MENU und selektiert 'CONFIRM'. Die 'TC' in seiner TRADE CONFIRMATIONS RECEIVED PANE wird ausgegraut. Der Abschluss ist rapportiert und wird für alle Teilnehmer sichtbar über den TRADE TICKER publiziert. Gleichzeitig wird dem 'Sending' Händler die 'TC' in der TRADE CONFIRMATIONS SENT PANE markiert und erhält den Status "Cfd" für Confirmed. Der Händler weiss somit, dass seine TC akzeptiert wurde. Beispiel B: Mistrade Trade Reversal einer On-Exchange Transaktion mittels Trade Confirmation Die SWX Swiss Exchange hat entschieden, dass ein Abschluss in einem Warrant ein Mistrade ist und deshalb rückgängig gemacht werden muss. Der für den Mistrade verantwortliche Händler wird von der SWX kontaktiert; er markiert in den OWN TRADES ENQUIRY den entsprechenden Abschluss mit der linken Maustaste, öffnet mit der rechten Maustaste das POP-UP-MENU und wählt REVERSE. Ein TRADE CONFIRMATION ENTRY Window öffnet sich. Die notwendigen Angaben bezüglich des Abschlusses sind bereits vorerfasst, einschliesslich des Reversal Flags sowie der Trade ID des zu stornierenden Abschlusses. Der Händler drückt auf SUBMIT. Die Gegenpartei sieht in der TRADE CONFIRMATIONS RECEIVED PANE den Trade Reversal. Die TRADE CONFIRMATION wird mit der linken Maustaste markiert; mit der rechten Maustaste wird das POP-UP-MENU geöffnet und CONFIRM selektiert. Das CONFIRM Window öffnet sich und der Abschluss kann mittels CONFIRM storniert werden. Der Storno geht für alle Teilnehmer sichtbar über den TRADE TICKER. Der Storno ist in der OWN TRADES ENQUIRY ersichtlich. Seite 3

Beispiel C: Nostrokorrektur Ein Abschluss wurde aus Versehen mit Nostroflag getätigt. Der Händler öffnet seine OWN TRADES ENQUIRY PANE und selektiert den entsprechenden Abschluss mit der linken Maustaste. Mit der rechten Maustaste öffnet er das POP-UP-MENU und selektiert CORRECT. Das EXTENDED REPORTED TRADE ENTRY Window öffnet sich. Der Händler bestätigt ohne weitere Änderungen die Nostrokorrektur mit SUBMIT. Er öffnet auf der OWN TRADES ENQUIRY mit der rechten Maustaste das POP-UP- MENU und selektiert REFRESH. Die Nostrokorrektur ist für ihn und die SWX ersichtlich. Die anderen Marktteilnehmer werden nicht informiert. Beispiel D: Handel einer Effekte in mehreren Währungen Ein Händler handelt 'CS Group N' sowohl in CHF als auch in USD (siehe Bild). Entsprechend hat er in der Market Overview ein Profile mit den beiden Securities 'CS Group N' CHF und USD geladen. Die beiden Securities unterscheiden sich einzig durch die unterschiedlichen Security IDs. Bezeichnung, Symbol, Valorennummer und ISIN bleiben gleich. Bei der Ordereingabe muss die gewünschte Währung selektiert werden. * * * Seite 4

Trading System Unix, Version 7.3x Seite 5

1) MARKET OVERVIEW: Gleich bleiben Bezeichnung, Symbol und Valorennummer. Einzig die Security IDs sind unterschiedlich. Die Währung kann eingeblendet werden. 2) TRADE CONFIRMATIONS RECEIVED PANE: TCs können mit der rechten Maustaste bestätigt oder zurückgewiesen werden. 3) TRADE CONFIRMATIONS SENT PANE: Status der TC (z.b open, confirmed, rejected). 4) CONFIRM TRADE CONFIRMATION: Generiert aus der TRADE CONFIRMATION RECEIVED PANE. (Mit der linken Maustaste markieren. Mit der rechten Maustaste CONFIRM selektieren). Die Währung wird immer angezeigt. 5) TRADE CONFIRMATION ENTRY WINDOW: Falls die gewählte Security in mehreren Währungen handelbar ist, kann hier die Währung gewählt werden. 6) TRADE CONFIRMATION ENTRY WINDOW: TRADE REVERSAL oder CUSTOMER KORREKTUR: Jeder Trade Reversal wird auf das ursprüngliche Geschäft rückbezogen. (Neues Feld: Trade ID). Der betroffene Abschluss wird mit der linken Maustaste markiert. Mit der rechten Maustaste wird das POP-UP-MENU geöffnet und REVERSE selektiert. Das TRADE CONFIRMATION ENTRY WINDOW öffnet sich. Die zum Storno benötigten Daten sind bereits im WINDOW enthalten. Für die Nostrokorrektur gilt sinngemäss das gleiche: Die Korrektur (in Form eines REPORTED TRADE mit Correction Flag) referenziert auf die Käufer- bzw. Verkäuferseite des Geschäftes (Trade ID). * * * Anhang In der Vergangenheit musste wiederholt festgestellt werden, dass über die korrekte Handhabung der verschiedenen ausserbörslichen Funktionalitäten Unsicherheiten vorliegen. Da in diesem Zusammenhang auch immer wieder Fragen zur Meldepflicht gestellt werden, verweisen wir neben den gesetzlichen Bestimmungen auch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SWX Ziff. 4.25 ff. und Weisung 10 der SWX (vgl. Tabelle). Unterschied AO/SOI/TC/RT/PRT und deren Verwendung Addressed Offer AGB Ziff. 4.27 Statement of Interest AGB Ziff. 4.26 Direktes und verbindliches Angebot an einen bestimmten Teilnehmer der SWX. Erst durch die Annahme des angefragten Teilnehmers kommt ein ausserbörslicher Abschluss zustande. Da bereits alle notwendigen Angaben im Börsensystem vorhanden sind, sind hier die Meldepflichten ohne weitere Handlungen erfüllt. Interessensanmeldung an alle Teilnehmer der SWX. Nicht verbindlich. Kann mit Addressed Offer beantwortet werden. Seite 6

Trade Confirmation AGB Ziff. 4.28 Funktionalität zur Meldung eines bereits zustandegekommenen Abschlusses zwischen zwei SWX- Teilnehmern (z.b. telefonische Abschlüsse). Dient u.a. der Einhaltung der Meldepflichten im Sinne von BEHG Art. 15 Abs. 2 in Verbindung mit BEHV-EBK Art. 2 ff. Da der Abschluss bereits stattgefunden hat, sind zur korrekten Meldung im dafür vorgesehenen Eingabefeld die genauen Angaben zu Abschlussdatum und -zeit zu machen (vgl. BEHV-EBK Art. 5 lit.f). Die Meldefrist ab Zustandekommen eines Abschlusses beträgt 30 Minuten. Reported Trade AGB Ziff. 4.29 Abschluss mit einem Nichtteilnehmer der SWX oder Kunden des Teilnehmers unter sich (mit/unter Kunden, Effektenhändler, Assoziierte Teilnehmer). Abschlüsse in CH-Aktien an Auslandbörsen. NICHT FÜR ABSCHLÜSSE MIT SWX-TEILNEHMERN (Ausnahme: AGB 4.29 lit. b, falls Trade confirmation aus technischen Gründen nicht möglich ist). Post-recorded Trade AGB Ziff. 4.35 Abschluss während technischen Unterbrüchen. Muss bei SWX vorgängig beantragt und nach Reconnection rapportiert werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf AGB Ziff. 4.40 (Meldung von ausserbörslichen Abschlüssen) hin. Danach müssen die Teilnehmer sämtliche ausserbörslichen Abschlüsse innerhalb von 30 Minuten ab Abschluss der SWX melden (Ausnahmen dazu in AGB Ziff. 4.41 und Ziff. 4.42). Bitte beachten Sie, dass für bereits zustandegekommene Abschlüsse zwischen zwei SWX-Teilnehmern, die nachträglich gemeldet werden müssen, die Funktionalität 'Addressed Offer' nicht verwendet werden darf. Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Sollten Fragen auftauchen, kontaktieren Sie bitte unseren Helpdesk Handel, Abteilung GBM-MPA-EXC, Tel. +41 1 229 24 75. Mit freundlichen Grüssen SWX Swiss Exchange Antoinette Hunziker-Ebneter Vorsitzende der Geschäftsleitung Peter Keller Stv. Direktor Seite 7