Selbstständig mit einem Imbiss interna Ihr persönlicher Experte
Inhalt Vorwort... 7 Berufsbild... 8 Voraussetzungen... 10 Formale Voraussetzungen... 12 Ausbildung... 13 Was braucht man bei einem mobilen Imbiss?... 14 Angebot... 14 Startkapital... 16 Finanzierung... 16 Der nebenberufliche Einstieg... 17 Tätigkeitsbereiche... 18 Reisegewerbe... 20 Verdienst... 20 Die Selbstständigkeit... 21 Was ist eine selbstständige Tätigkeit... 21 Buchhaltung... 22 Steuern... 24 Vorsorge... 26 Der Start... 29 Wie gewinne ich Kunden?... 30 Entwicklungsmöglichkeiten... 32 Perspektiven für die Zukunft... 33 Checklisten für Ihre erfolgreiche Selbstständigkeit... 36 Kontakte... 51 3
Voraussetzungen Als Betreiber eines Imbiss kommt man mit vielen Leuten in Kontakt. Einwandfreie Umgangsformen sind daher absolut notwendig. Überhaupt muss man gut mit Menschen umgehen können. Kandidaten sollten möglichst schon erste Erfahrungen im Verkauf gesammelt haben. Sie sind immer im direkten Kontakt mit den Kunden und sollten deshalb stets freundlich auftreten. Durch eine offene und charmante Art gewinnt man Kunden. Die Persönlichkeit und die Eigenschaften des Menschen spielen in diesem Beruf eine große Rolle, denn die Kunden erwerben nicht nur eine kleine Mahlzeit, sondern freuen sich auch über jedes freundliche Wort, das sie vom Alltag ein bisschen ablenkt. Natürlich spielt auch das Interesse an der Zubereitung kulinarischer Genüsse eine Rolle. Auch einfache Gerichte sollten stets wohlschmeckend hergestellt werden. Der Betreiber eines Imbiss muss also beim Braten, Frittieren und im Kontakt zu den Kunden in seinem Element sein. Als Imbissbetreiber kommen eher extrovertierte als introvertierte Menschen in Frage. Schüchterne Naturen haben es in diesem Beruf schwer, denn man hat immer wieder die Hürde zum nächsten Kontakt zu nehmen. Falls Ihnen dies wirklich schwer fallen sollte, schauen Sie sich lieber nach anderen Möglichkeiten um. Den Umgang mit anderen Menschen kann man bis zu einem gewissen Punkt trainieren, aber der eigene Charakter bleibt immer entweder ein Hindernis oder ein Zugpferd für diese Tätigkeit. Absolute Offenheit für andere Personen, deren Nöte und Sorgen ist hierbei Trumpf! Niemand kann mit einem scheuen Imbissbetreiber etwas anfangen. Um erfolgreich zu agieren, muss man auf die Leute zuge- 10
hen, sie ansprechen und locker in ein Gespräch verwickeln können. Dann fühlen sich die Kunden wohl und kommen auch wieder, wenn das Essen gut war. Man ist direkt wie ein Verkäufer am Kunden und kann deshalb mit einer positiven Einstellung schnell Punkte sammeln. Eine wichtige Voraussetzung ist die eigene Gesundheit. Bevor man auf die Kunden losgelassen wird, prüft der Amtsarzt, ob ansteckende Krankheiten bestehen. Es versteht sich von selbst, dass man zur Sicherheit der Kundschaft z. B. mit einer offenen Tuberkulose oder ähnlichen Krankheiten nicht im Verkauf von Lebensmitteln tätig sein darf. Regelmäßige Gesundheitskontrollen sollten selbstverständlich sein. Ebenfalls sehr wichtig ist absolute Sauberkeit. Es sollte Ihnen sozusagen in Fleisch und Blut übergehen, dass der Imbisswagen sowie sämtliche Arbeitsgeräte und Zubehör stets in blitzblankem Zustand sein sollten. Nach dem Kochen bzw. Braten und Frittieren muss eine gründliche Reinigung aller Utensilien erfolgen. Betreiber eines Imbiss müssen immer mit dem Wirtschaftskontrolldienst rechnen. Mitarbeiter dieses Dienstes kontrollieren regelmäßig Gasthäuser, Restaurants und Imbisswagen. Geprüft wird vor allem der Zustand von Kochgelegenheiten und allen Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und die Hygiene vor Ort. Die Leute kommen aus verständlichen Gründen ohne Anmeldung. Sollten die Zustände nicht wie gewünscht sein, wird die Erlaubnis zum Betreiben eines Imbiss schnell entzogen und der Stand sofort geschlossen. Sauberkeit ist also im eigenen Interesse und dem der Kunden immer notwendig. 11
Formale Voraussetzungen Je nach Standort bzw. Bundesland und Gemeinde kommen auf den Betreiber eines Imbiss unterschiedliche Formalitäten zu. Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen, ist es am besten, die Erfordernisse für den Betrieb im Hotel- und Gaststättengewerbe zu erfüllen. Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Man kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Konzession beantragen. Diese Konzession wird dann auf den Betreiber und auf eventuelle Räumlichkeiten (z. B. bei einem festen Stand) ausgestellt. Um eine Konzession zu erhalten, muss man die fachliche und persönliche Eignung nachweisen. Kandidaten müssen ein möglichst einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (bezüglich eventuell früherer Verbindlichkeiten aus selbstständiger Tätigkeit) und ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt vorlegen. Weiterhin müssen Sie an einem Unterricht nach 4 Gaststättengesetz teilnehmen (ca. ein Nachmittag bei der zuständigen IHK) und die entsprechende Bescheinigung, welche nach der Teilnahme erstellt wird, vorweisen können. Diese Bescheinigung ist unbefristet und bundesweit gültig. Falls Sie eine Ausbildung zum Koch, zur Hotelfachkraft oder Restaurantfachkraft o. ä. erfolgreich absolviert haben, entfällt dieser Unterricht. Je nach Bundesland und Gemeinde können abweichende Regelungen vorkommen. Erkundigen Sie sich deshalb am besten bei dem zuständigen Ordnungsamt oder der IHK vor Ort. 12