Darstellung und Charakteristik beitrags- und leistungsorientierte Ausgestaltung, d. h. die Höhe der Anwartschaft ist abhängig von den gezahlten Beiträgen. Der Beitragssatz ist abhängig von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeberbeitrag dient als Zuschuss zum Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung unter Ausschöpfung gesetzlicher Fördermöglichkeiten. Dies gilt in Hinblick auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Komponenten (Tarif B/CE) sowie Zulagen (Tarif CR). Rentenbausteinprinzip = Der Jahresbetrag der Mitgliedsrente steigt für jedes Jahr der Beitragszahlung um einen in Abhängigkeit von der Beitragshöhe und dem Lebensalter. Umrechnungsfaktoren, die mit zunehmendem Alter geringer werden, bestimmen die Höhe der Bausteine. Die Berechnung von Anwartschaften im Tarif B ist transparent und für den Versicherten leicht nachvollziehbar. PK BDH 0
Leistungsspektrum des Tarifs B Versicherungsleistungen: Altersrente Witwen- und Witwerrente Waisenrente Invalidenrente (wenn verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, seit 0.0.00 bei teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung) Die Renten werden frühestens nach einer 5-jährigen Wartezeit gewährt ( b BetrAVG / AVmG). Das Mindestalter für eine Anwartschaft beträgt 30 Jahre. Für Neuzusagen ab 009 wird das Alter für die Erlangung einer unverfallbaren Anwartschaft vom 30. auf das 5. Lebensjahr herabgesetzt. Arbeitgeberwechsel und Rentenberechnung Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Mitglieder, die die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, haben weiterhin das Recht auf eigene Beitragszahlung in den Tarif B (begrenzt auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Beitrags zum Zeitpunkt des Ausscheidens). Berechnung der Rente: erfolgt anhand von Umrechnungsfaktoren (=> ). Rechnungszins derzeit 3,5% (Garantiezins). zusätzlich, die abhängig von der Ertragssituation der PK ist und nicht garantiert werden kann. Aufgrund der historischen Niedrigzinsphase an den Finanz- und Kapitalmärkten können für die Zukunft keine Prognosen in Hinblick auf mögliche en gemacht werden. Für die Vergangenheit wurden im Zeitraum 003 bis 0 im Durchschnitt ca.,55% p.a. ausgeschüttet. PK BDH 0
Fiktiver Rentenplan im Tarif B für Herrn Max Mustermann, geb. 30.04.980 (Neuvertrag) Beginn: 0.0.007 Ende: 30.04.047,00% Kalenderjahr Alter Gehalt % p. a. 007 7 5.000,00 500,00 3,48 6,74 0,00 008 8 5.50,00 505,00 3,09 6,6 0,3 009 9 5.50,50 50,05,70 6,48 0,7 Beispiel 045 65 36.488,8 79,76 4,54 3,3 0,00 046 66 36.853,06 737,06 4,54 3,35 0,00 047 67.407,0 48,4 4,54,3 0,00 9,7,0 Zusammensetzung der Rente: Summe der = 9,7 EUR zzgl. =,0 EUR Zahlbare monatliche Rente ab 0. Mai 047: 94,9 EUR Das Gehalt wurde fiktiv einer jährlichen Steigerung von,0% unterworfen. Ab 03 fand eine aus Gründen der Vorsicht zunächst keine Berücksichtigung. Berechnung der = Beitrag /.000 x * Neue Steigerungsbeträge ab 0.0. 007. PK BDH 0
Fiktiver Rentenplan im Tarif B für Herrn Max Mustermann, geb. 30.04.978 (Altvertrag) Beginn: 0.0.005 Ende: 30.04.045 3 Beispiel.,00% Kalenderjahr Alter Gehalt 5%/4% p. a. 005 7 5.000,00.50,00 4,35 7,94 0,00 006 8 5.50,00.6,50 3,93 7,59 0,00 007 9 5.50,50.00,0,70,96 0,36 008 30 5.757,53.030,30,33,70 0,98 043 65 36.488,8.459,53 4,54 6,63 0,00 044 66 36.853,06.474, 4,54 6,69 0,00 045 67.407,0 496,9 4,54,5 0,00 393,30 7,98 Zusammensetzung der Rente: Summe der 3 = 393,30 EUR zzgl. = 7,98 EUR Zahlbare monatliche Rente ab 0. Mai 045: 40,8 EUR Das Gehalt wurde fiktiv einer jährlichen Steigerung von,0 % unterworfen. Ab 03 fand eine aus Gründen der Vorsicht zunächst keine Berücksichtigung. 5 % p. a. befristet bis 3..006 Betriebsvereinbarung vom 4..00, ab 0.0.007 4 % p. a. 3 Berechnung der = Beitrag /.000 x * Neue Steigerungsbeträge ab 0.0. 007. PK BDH 0
Fiktiver Rentenplan im Tarif B für Frau Susi Saubermann, geb. 30.04.980 (Neuvertrag) Beginn: 0.0.007 Ende: 30.04.047,00% Kalenderjahr Alter Gehalt % p. a. 007 7 5.000,00 500,00,84 6,4 0,00 008 8 5.50,00 505,00,47 6,30 0,3 009 9 5.50,50 50,05, 6,8 0,6 Beispiel 045 65 36.488,8 79,76 4,49 3,8 0,00 046 66 36.853,06 737,06 4,49 3,3 0,00 047 67.407,0 48,4 4,49, 0,00 87,0,93 Zusammensetzung der Rente: Summe der = 87,0 EUR zzgl. =,93 EUR Zahlbare monatliche Rente ab 0. Mai 047: 88,95 EUR Das Gehalt wurde fiktiv einer jährlichen Steigerung von,0% unterworfen. Ab 03 fand eine aus Gründen der Vorsicht zunächst keine Berücksichtigung. Berechnung der = Beitrag /.000 x * Neue Steigerungsbeträge ab 0.0. 007. PK BDH 0
Fiktiver Rentenplan im Tarif B für Frau Susi Saubermann, geb. 30.04.978 (Altvertrag) Beginn: 0.0.005 Ende: 30.04.045 3,00% Kalenderjahr Alter Gehalt 5%/4% p. a. 005 7 5.000,00.50,00 4,69 8,36 0,00 006 8 5.50,00.6,50 4,7 8,0 0,00 007 9 5.50,50.00,0,,36 0,36 008 30 5.757,53.030,30,78,4 0,98 Beispiel. 043 65 36.488,8.459,53 4,49 6,55 0,00 044 66 36.853,06.474, 4,49 6,6 0,00 045 67.407,0 496,9 4,49,3 0,00 384,95 7,9 Zusammensetzung der Rente: Summe der 3 = 384,95 EUR zzgl. = 7,9 EUR Zahlbare monatliche Rente ab 0. Mai 047: 39,86 EUR Das Gehalt wurde fiktiv einer jährlichen Steigerung von,0 % unterworfen. Ab 03 fand eine aus Gründen der Vorsicht zunächst keine Berücksichtigung. 5 % p. a. befristet bis 3..006 Betriebsvereinbarung vom 4..00, ab 0.0.0074 % p. a. 3 Berechnung der = Beitrag /.000 x * Neue Steigerungsbeträge ab 0.0. 007. PK BDH 0