A7/ SEP Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldori

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Transkript:

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizmmlstenum Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldori zur Vorlage an den Unterausschuss "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses LANDTAG NORDRHE!N-\NESTFALEN 16. WAHLPERiODE VORLAGE 16/2216 A7/1 Seite 1 von 1 1 7. SEP. 2014 Aktenzeichen 4421 - IV 1/Sdb. Büren bel Antwort bitte angeben Bearbeiter: Herr Ptok Telefon: 0211 8792-244 JVA Büren Beantragung zur Tagesordnung des Unterausschusses "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses Anlage - 1 Vorlage (60fach) - Sehr geehrte Frau Präsidentin, den beigefügten Bericht an den Unterausschuss "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses übersende ich mit der Bitte, die Mehrabdrucke an die Mitglieder des Unterausschusses weiterzuleiten. Thomas Kutschaty Dienstgebäude und Llefera nsch rift: Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 poststelle@jm.nrw.de www.justiz.nrw.de

Anlage 1 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Sitzung des Unterausschuss " Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 23.09.2014 Schriftlicher Bericht zu TOP... " JVA Büren "

- 2 - Bericht zu TOP... der Sitzung des Unterausschuss 11 Personal" des Haushaltsund Finanzausschusses Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (EuGH vom 17.07.2014, verbundene Rechtssachen C-473/13 und C-514/13 sowie Rechtssache C-474/13, BGH vom 25.07.2014, V ZB 137/14) erfüllt die JVA Büren nicht die Voraussetzungen einer speziellen Hafteinnchtung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG. Am Tag der BGH-Entscheidung vom 25 Juli 2014 wurde vom Ministerium für Inneres und Kommunales entschieden, zur Sicherung einer richtlinienkonformen Haftunterbringung die Amtshilfe des Landes Berlin in Anspruch zu nehmen, das über eine spezielle Abschiebungshafteinrichtung verfügt. Von den insgesamt am 25. Juli 2014 In der JVA Büren untergebrachten 29 Personen wurden acht - überwiegend wegen unzureichender Haftgründe für eine ÜbersteIlung Im Sinne der Dublin-Ill Verordnung - entlassen; 21 Personen wurden am 26. Juli 2014 nach Berlin verlegt. Seit der Verlegung der Abschiebungshaftgefangenen wird die JVA Büren ausschließlich für den Vollzug von Strafhaft genutzt. Die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herbeigeführte Situation gibt Anlass zu grundsätzlichen konzeptionellen Überlegungen hinsichtlich der künftigen Gestaltung der Abschiebungshaft, und zwar sowohl hinsichtlich Art und Umfang der räumlichen und personellen Ausstattung als auch mit Blick auf die künftige Organisation des Vollzugs sowie mögliche länderübergreifende Kooperationen. Dies ist aktuell Gegenstand intensiver Prüfungen sowie von Gesprächen zwischen allen beteiligten Stellen. Die zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden prüfen derzeit, Inwieweit 62a AufenthaltG und die entsprechende Verwaltungspraxis in Deutschland an die Entscheidungen des EuGH vom 17. Juli 2014 anzupassen Sind. Diese Prüfungen Sind u. a. auch deswegen unerlässlich, um eine aufenthalts- und haushaltsrechtlich überzeugende Entscheidung über die mittel- und langfnstige Weiterverwendung der JVA Büren treffen zu können, wobei sich die Liegenschaft In einem guten baulichen Zustand befindet. Die JVA Wird aufgrund der Entscheidungen des EuGH vom 17. Juli derzeit nicht für aufenthaltsrechtliche Zwecke genutzt, sondern für Aufgaben des allgemeinen Strafvollzuges. Gegenwärtig wird fachlich geprüft, wie groß die Kapazität der Einnchtung für aufenthaltsrechtliche Zwecke vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH vom 17 Juli zu bemessen wäre. Parallel dazu werden In einer Bund/Länder ArbeitsgruppeKoordinlerungsgespräche über die zukünftigen Möglichkeiten und Chancen länderübergreifender Zusammenarbeit bel der Abschiebung von

- 3 - Ausländern geführt, die ihrer Ausreisepflicht nach den zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben der 58, 62 AufenthaltG nicht nachkommen. Im Mittelpunkt stehen dabei u. a. auch Bedingungen und Faktengrundlagen für eine Zusammenarbeit bei der Einrichtung bzw. der Unterhaltung von Abschiebeelnnchtungen; entsprechende Hinweise auf die Vorteile länderübergreifender Einrichtungen und Verfahren hat es in der gerichtlichen Praxis bereits mehrfach gegeben. Schließlich kommt auch eine Weiternutzung der JVA Im Bereich des allgemeinen Strafvollzuges In Betracht. Sobald die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen, baurechtlichen, mietrechtlichen und haushaltsrechtlichen Klärungsprozesse abgeschlossen sind, wird die Landesregierung die personalpolitischen Folgeentscheidungen und Notwendigkeiten In der bewährten Welse mit den zuständigen Berufs- und Personalvertretungen erörtern und dabei auf sozialverträgliche Lösungen achten. Die Bediensteten der JVA Büren sind über den derzeitigen Sachstand umfassend unterrichtet worden. Die konzeptionellen Überlegungen werden mit Hochdruck betrieben, gleichwohl aber zumindest noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Nach Verlegung der Abschiebungshaftgefangenen nach Berlin konnte der Einsatz der externen Mitarbeiter der Firma Kötter Justizdienstleistungen GmbH & Co KG aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen auf eine Mindestabnahme reduziert werden. Die Mitarbeiter waren für einen Übergangszeitraum In dem vertraglich vereinbarten Mindestumfang im Wesentlichen für Objektbewachungs- und Sicherungsaufgaben sowie Aufräum-, Renovierungs- und Gestaltungsarbeiten tätig. Aktuell werden keine Kräfte privater DIenstleister mehr in der JVA Büren eingesetzt.