Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Leitungskräfte von Kindertagesstätten. Heike Herbst Sabine Locher Frank Gmeinder

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Transkript:

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Leitungskräfte von Kindertagesstätten Heike Herbst Sabine Locher Frank Gmeinder

Agenda Ihre Ansprechpartnerinnen Wo stehen wir im Landesvergleich Antragsverfahren Mitarbeit bei Vorlagen Runder Tisch / Berichte Fachaustausch

Ihre Ansprechpartner/innen Heike Herbst (M-Z) mailto:heike.herbst@biberach.de Telefon: 07351/52-6260 Sabine Locher (A-L) (ab 01.05.2016) mailto:sabine.locher@biberach.de Telefon: 07351/52-6254 Frank Gmeinder mailto:frank.gmeinder@biberach.de Telefon: 07351/52-7258

Wo stehen wir im Landesvergleich Entwicklung der Fallzahlen seit 2005 2005: 65 Kinder 2015: ca. 150 Kinder Steigerung 2005 2015: über 100% bei insgesamt stagnierenden Geburtenraten Ausgaben des Landkreises Biberach für integrative Erziehung 2015 ca. 780.000,-- EUR

Wo stehen wir im Landesvergleich 14 Anzahl der Kinder mit Integrationshilfen nach SGB XII in Kindertageseinrichtungen und sonstigen Angeboten der Tagesbetreuung - Datenmeldungen der Sozialhilfeträger pro 1.000 Einwohner unter 7 Jahre am 31.12.2013 und 2014 12 11,1 2013 2014 11,7 10 9,5 8,7 8 6,5 6 5,7 4,9 5,6 6,1 5,5 4,2 4 2,1 2 0 Landkreise Stadtkreise B.-W. Sigmaringen Ravensburg* Bodenseekreis Biberach Alb-Donau-K. Ulm Zollernalbkreis Tübingen Reutlingen* KVJS; N (B.-W.) 2014 = 3.611 * inklusive Integrationshilfen für Kinder mit seelischer Behinderung, die von den Sozialämtern bewilligt und gemeldet wurden

Antragsverfahren Ziel ist, das Antragsverfahren für die Eltern zu vereinfachen Antragsformular mit allen erforderlichen Anlagen auf Homepage des Landkreises (ab Mitte Mai 2016) Verzicht auf Untersuchung beim Kreisgesundheitsamt möglich, wenn entsprechende Unterlagen vorgelegt werden auf Grund derer hier über den Antrag entschieden werden kann.

Antragsverfahren Anspruchsvoraussetzungen: wesentliche Behinderung oder drohende wesentliche Behinderung Behinderung ist ursächlich für Teilhabeeinschränkung Andere Hilfen werden genutzt: Leitsatz des SGB XII: Nachrang der Sozialhilfe

Antragsverfahren Was können wir finanzieren: Pädagogische Hilfen: bis zu 460,-- EUR/Monat Begleitende Hilfen: bis zu 308,-- EUR/Monat Leistungen der Sozialhilfe sollen integrative Erziehung unterstützen und nicht voll finanzieren. Vielfalt der verschiedenen Kindertagesstättenträger ist zu beachten. Zum Beispiel: Organisation der Hilfe, tarifliche Regelungen.

Antragsverfahren 2 Kindertagesbetreuungsgesetz - Aufgaben und Ziele (1) Die Tageseinrichtungen im Sinne von 1 Abs. 2 bis 4 und 6 sowie die Tagespflegepersonen im Sinne von 1 Abs. 7 sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen und zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung beitragen. Diese Aufgaben umfassen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes nach 22 Abs. 3 SGB VIII zur Förderung seiner Gesamtentwicklung. (2) Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach 3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen. 35 a SGB VIII und 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bleiben unberührt. 9 SGB XII - Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles (1) Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. (2) Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, soll entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wünschen der Leistungsberechtigten, den Bedarf stationär oder teilstationär zu decken, soll nur entsprochen werden, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, weil anders der Bedarf nicht oder nicht ausreichend gedeckt werden kann und wenn mit der Einrichtung Vereinbarungen nach den Vorschriften des Zehnten Kapitels dieses Buches bestehen. Der Träger der Sozialhilfe soll in der Regel Wünschen nicht entsprechen, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre. (3) Auf Wunsch der Leistungsberechtigten sollen sie in einer Einrichtung untergebracht werden, in der sie durch Geistliche ihres Bekenntnisses betreut werden können.

Antragsverfahren Einzelproblematiken: Entwicklungsverzögerung vs wesentliche Behinderung Entwicklungsverzögerung reicht nicht aus um Leistungen zu erhalten, auch wenn Auffälligkeiten in der Kindertagesstätte auftreten. Wesentliche Behinderung vs Problemlage in Kindertageseinrichtung Behinderung muss ursächlich sein für Probleme in der Kindertageseinrichtung Welche anderen (vorrangigen) Hilfen wurden in Anspruch genommen Probleme in der Motorik: Ergotherapie bzw. Physiotherapie? Probleme in der Sprache: Logopädie bzw. fachärztliche Abklärung? Frühförderung?

Runder Tisch / Berichte Runder Tisch ist das zentrale Instrument, um den Hilfebedarf und die Umsetzung der Hilfen zu besprechen und zu planen. Der Landkreis Biberach beschäftigt keine pädagogischen Experten. Die Rolle des Sozialamtes ist es, über den Hilfebedarf zu entscheiden. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Kindergartenleitungen. Pädagogik ist die Kernkompetenz der entsprechend ausgebildeten Fachkräfte und in den einzelnen Einrichtungen werden unterschiedliche Konzepte angeboten Daher künftig keine Teilnahme LRA an Runden Tischen Bei Bedarf Gespräch im Landratsamt möglich

Runder Tisch / Berichte Das Landratsamt vertraut auf die Fachkompetenz der Leitungen / Fachkräfte Es ist ausreichend, das Sozialamt über den Runden Tisch und die Ergebnisse im Rahmen eines kurzen Berichtes bzw. Protokolls zu informieren

Mitarbeit bei Vorlagen / Berichten Ziel könnte es sein, Vorlagen und Berichte zu vereinheitlichen Wann/wie oft werden Berichte notwendig? Was sollte aus den Berichten hervorgehen? Vorschlag: Einrichtung eines Arbeitskreises mit ca. 6-8 Personen, die einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten

Fachaustausch Danke für Ihre Beiträge