LEISTUNGSBESCHREIBUNG A.6.2.VHT-

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Transkript:

Anbieter Geschäftsbereich Verbund ambulanter Hilfen im Neukirchener Erziehungsverein, vergl. Kurzbeschreibung und Überblick des Leistungsangebotes im Verbund ambulanter Hilfen (Anlage). Rechtsgrundlage 27 SGB VIII Leistungsangebot a) Art des Angebots Beratungsangebot; ambulante, familienergänzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Problemlagen; Erziehungsberatung / ressourcenorientierte Arbeit mit Familien. b) Zielsetzung Das ist eine Methode, die mit Hilfe von Videoaufnahmen arbeitet und auf die Verbesserung der Kommunikation zwischen Eltern und Kindern hinarbeitet. Dabei dienen die Videoaufnahmen nicht als Beobachtungs- oder Diagnoseinstrument, sondern werden ausschließlich für die Feedbacksitzungen eingesetzt. richtet sich an Familien mit Erziehungsschwierigkeiten und findet zuhause, innerhalb der Familie statt. Diese Methode wendet sich an Familien mit Kindern bis zu ca. 12 Jahren. c) Zielgruppen Familien mit Erziehungs- und Kontaktproblemen Schrei- und Heulbabies Kinder mit Essproblemen Kinder mit Schlafproblemen Kinder mit psychosomatischen Beschwerden aufmerksamkeitsgestörte und hyperaktive Kindern auffällige Kindern VHT ist in der Regel angezeigt in Familien mit Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren. d) Sozialpädagogische Leistungen d.1) Direkte Tätigkeiten Alltag/ Setting/ Umfang der Betreuung Falls nichts anderes vereinbart wird, besteht ein komplettes aus 10 Sitzungsschritten, die jeweils aus Aufnahme-, Analyse- und Auswertungsgespräch bestehen: Einführungsgespräch Vorstellung der Methode Feststellung des Hilfebedarfs Klärung über Eignung der Methode A.6.2..VHT 09.15 Verbund Ambulanter Hilfen Seite 1 von 6

Erstellen eines Familienprogramms Erarbeitung eines Trajektplans Erarbeitung der Hilfefrage Absprechen der 1. Aufnahme VIDEOAUFNAHMEN individuell an der Hilfefrage orientierte Familienszenen Analyse in der Analyse der Filmaufnahmen erarbeitet der Trainer (ggf. in Zusammenarbeit mit dem VHT- Team/Supervisor) die Feedbackschritte für die Eltern. Feedbacksitzungen In diesen Sitzungen werden die Filmaufnahmen gemeinsam mit den Eltern angesehen und besprochen. Dabei wird auch mikroanalytisch vorgegangen, d. h. mit Hilfe von Zeitlupe und Standbild wird das Augenmerk auf ansonsten nicht wahrgenommene Interaktionsbestandteile gerichtet. Individuelle Förderung bei Bedarf Stellungnahme und Austausch mit der fallführenden Fachkraft regelmäßig Follow-up Gespräche nach 3 bis 6 Monaten bei Bedarf Bearbeitung des Trajektplanes (koordinierte Abstimmung aller "Helfersysteme" bezogen auf jedes einzelne Familienmitglied und die Gesamtfamilie, wie z. B. Schule, Vereine, Therapien usw.). Eltern-/Familienarbeit Erkennen und Nutzen der positiven Ressourcen Handlungsalternativen für problematische Erziehungssituationen erarbeiten und anwenden "Negativspiralen" im Familienalltag erkennen und angemessen reagieren das pädagogische Gespräch zwischen den Eltern anregen und begleiten d.2) Indirekte Tätigkeiten Vor- und Nachbereitung/ Dokumentation Klientenbezogene Kontakte (Telefonate, Gespräche und Schriftverkehr) mit Jugendamt, Institutionen und Behörden Teilnahme an Teambesprechung, Fallbesprechung, Supervision und Fortbildung Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote im Sozialraum unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität Mitarbeit in Facharbeitskreisen und Gremien in Absprache mit der Büroleitung Fahrtzeiten (einschl. Warte- und Überbrückungszeiten) Individuelle Absprachen in den Kommunen sind weitere Bestandteile der indirekten Tätigkeiten Methodeneinsatz Die unterschiedlichen Betreuungssettings setzen eine Vielzahl von verschiedenen Methoden und somit eine kontinuierliche und qualitative Fort- und Weiterbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte voraus. Der Neukirchener Erziehungsverein arbeitet in den ambulanten Hilfen u.a. nach den Prinzipien des systemischen Denkens und Handelns, der Sozialraumarbeit und der ressourcen- und lösungsorientierten sozialen Arbeit. A.6.2..VHT 09.15 Verbund Ambulanter Hilfen Seite 2 von 6

Hierbei gilt es vier Ebenen zu beachten, die besondere Methodenansätze erfordern: Die Subjektebene, hier geht es um den Willen und Ressourcen der Klienten( direkte Tätigkeiten) Die Familienebene, hier geht es um den Willen und Ressourcen aus dem Umfeld( direkte Tätigkeiten) Die Sozialraumebene, hier geht es um den Willen der Person und fallübergreifende Ressourcen (indirekte Tätigkeiten) Fachebene der Institutionen, hier geht es um den Willen der Person und die Ressourcen der Institution (fallunspezifische / indirekte Tätigkeiten) Auf der Handlungsebene können u.a. folgende Methoden eingesetzt werden: Pädagogische und soziale Prozessdiagnostik Zielerarbeitung Ressourcencheck mit den Klienten Marte Meo Genogrammarbeit Interviewarbeit Lösungsorientierte Betreuung Die Entdeckung, Benennung und Bearbeitung von familiären Themen, die auch sozialräumlich verortet sein können, sind Prozessmerkmale der pädagogischen Arbeit mit den Klienten. Integriert ist hier auch die Nutzung von Ressourcen in den Familien sowie im Lebensumfeld durch das Fallmanagement. Additiv kommen dann die fallbezogene Ressourcenmobilisierung (direkte Tätigkeiten) sowie die fallunspezifischen Arbeit (indirekte Tätigkeiten) dazu. Ausstattung a) Personelle Ausstattung Pädagogische Fachkräfte, teilweise mit Zusatzqualifikationen und langjährigen Erfahrungen in der Jugendhilfe und mit abgeschlossener Video-Home-Trainer-Ausbildung Die Vergütung der Fachkräfte geschieht nach dem für den diakonischen Bereich im Rheinland gültigen Tarifvertrag BAT-KF, der identisch ist mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Fachkräfte arbeiten in der Regel auf der vertraglichen Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrages. b) Räumliche Ausstattung Büro-, Beratungs- und Gruppenräume in den jeweiligen Büros Ambulante Hilfen des Neukirchener Erziehungsvereins c) Materielle Ausstattung Jedes Büro im Verbund ambulanter Hilfen ist mit den erforderlichen Kommunikationsmitteln (Hard- und Software) ausgestattet; es wird eine ausreichende Anzahl von PC-Arbeitsplätzen vorgehalten. Die Fachkräfte verfügen zur besseren Kommunikation (vor allem mit den Klienten und den Jugendämtern) über ein eigenes, personenbezogenes Diensthandy. Dem Büro stehen ein bis zwei Dienst-Kraftfahrzeuge zur Verfügung; für den Einsatz privater Kraftfahrzeuge gilt ein geregeltes Reisekostenerstattungsverfahren. In den Gruppenräumen ist eine bedarfsgerechte Medienausstattung installiert; pädagogische und kreative Materialien werden für entsprechende soziale Angebote vorgehalten. Eine komplett eingerichtete Küche ermöglicht weitere Angebote im direkt lebenspraktischen Bereich. A.6.2..VHT 09.15 Verbund Ambulanter Hilfen Seite 3 von 6

Dokumentation und Berichtswesen Akten sind eine besondere Form schriftlicher Dokumentation. In ihnen werden alle Informationen, Entscheidungsschritte und ergebnisse objektiv festgehalten. Wesentliche Prinzipien sind: - Schriftlichkeit, Vollständigkeit, Kontinuität und Einheitlichkeit - Akten sind ein Tätigkeitsbeleg. - Sie dienen u.a. als Mittel der Selbstkontrolle (Selbst-Evaluation). Aktenführung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die Zeit und Energie erfordert. Sie muss den Kriterien der Erforderlichkeit, des Aufgabenbezugs, der Transparenz und der Überprüfbarkeit genügen. Strukturmerkmale a) Wirkungsorientierung Eine gezielte Hilfesteuerung wird auf organisatorischer und individueller Fallebene ermöglicht: - Das beständig gepflegte Qualitätsmanagementhandbuch des Verbundes Ambulanter Hilfen bildet einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für eine zielgerichtete und effiziente Planung und Ausgestaltung der Hilfen sowie deren Überprüfung. Verantwortlich dafür ist ein Qualitätszirkel mit Fachkräften aus allen Büros des Verbundes Ambulanter Hilfen unter Leitung eines ausgebildeten Qualitäts-Moderators - Die im jeweiligen individuellen Hilfeplan vereinbarten Ziele werden vor einem Hilfeplangespräch in einem strukturierten Sachstands-/ Entwicklungsbericht auf ihre Zielerreichung überprüft und evaluiert. b) (Konzept) Krisenmanagement Der Prozess Krisenintervention ist als Schlüsselprozess identifiziert und installiert: Krise ist definiert als Verlust des seelischen Gleichgewichts, den, der/ die Betroffene mit eigenen erlernten Bewältigungsmöglichkeiten selbst nicht beheben kann und für ihn/ sie eine existenzielle Bedrohung darstellt. Konkrete Krisenintervention hat als Ziel, die akute Krise zu beheben (Notfallversorgung) und in einer zweiten Phase das seelische Gleichgewicht langfristig zu stabilisieren. Die hierzu erforderlichen Instrumente sind als Vorgabedokumente (Arbeitshilfen, Checklisten, Notrufliste, u.a.m.) jederzeit abrufbar. Bei Hinweis auf Kindeswohlgefährdung greift ein gesondertes standardisiertes Verfahren, das ebenfalls Bestandteil des Qualitätsmanagementhandbuches ist. c) (Konzept) Beschwerdemanagement Das auf Trägerebene zentral installierte Verfahren Beschwerdemanagement ist im Verbund Ambulanter Hilfen zusätzlich folgendermaßen operationalisiert: Jedem Klienten/ jeder Klientin ist außer der betreuenden Fachkraft noch mindestens eine weitere Person namentlich bekannt (4-Augenprinzip im Erstgespräch). d) Partizipation Die Beteiligung der Klienten am Hilfeprozess ist insbesondere der ambulanten sozialpädagogischen Arbeit inhärent: Das Grundverständnis von Hilfeplanung als Aushandlungs- und Entscheidungsprozess setzt sich als aktivierende Unterstützung der Eigenverantwortung der Hilfesuchenden im Hilfeprozess fort. In der Konsequenz wird der dem jeweiligen Hilfeplangespräch vorausgehende Sachstands-/ Entwicklungsbericht mit den Klienten besprochen und etwaiger Dissens im Hilfeplangespräch aktiv thematisiert. A.6.2..VHT 09.15 Verbund Ambulanter Hilfen Seite 4 von 6

Leistung von Leitungs- und Verwaltungspersonal, Dienst- und Fachaufsicht Jedes Büro untersteht einer Leitungskraft mit folgenden Hauptaufgaben: - Fach- und Dienstaufsicht für alle Mitarbeitenden; Personalführung und- entwicklung - Organisation, Steuerung und Koordination sämtlicher direkter und indirekter Tätigkeiten - Gewährleistung der Einhaltung von fachlichen und organisationalen Vorgaben und Standards - Gewährleistung der internen und externen Kooperation - Koordination der Mitarbeit in Fachausschüssen und Gremien - Außenvertretung Die Kontinuität ist über eine geregelte Abwesenheitsvertretung gewährleistet. Je nach Anzahl der Fachkräfte in den einzelnen Büros gibt es Team-Koordinatoren/Koordinatorinnen mit den Aufgabenschwerpunkten der fallbezogenen Fachberatung der Fachkräfte und der Leitung von Teams. Jedem Büro ist eine Verwaltungskraft zugeordnet, die eine Erreichbarkeit an Vormittagen gewährleistet. Diese nimmt die allgemeinen Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wahr und bereitet die Unterlagen zur Rechnungsstellung in der Zentralverwaltung vor. Leistungsentgeltrelevante Tätigkeiten und betriebswirtschaftliches Controlling erfolgen ausschließlich in der Zentralverwaltung. Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger und anderen Anbietern Aufnahmeverfahren und Hilfegewährung In der Regel werden 10 Sitzungen vereinbart, dabei ist folgender Ablauf eingeschlossen: 10 Sitzungen in den Familien mit 14-tägigen Aufnahmeterminen und Analyse- und Auswertungsgesprächen in jedem Einzelfall Nachbereitung und fallbezogene Supervision bei Bedarf: Überprüfung der Methodenauswahl und andere Hilfsangebote prüfen und ggf. mit einbeziehen. Nach den jeweiligen örtlichen Vereinbarungen stellen die eingesetzten Fachkräfte den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a und 8b SGB VIII sicher im Zusammenwirken mit dem zuständigen Jugendamt als Gewährleistungsträger. Qualitätssicherung und entwicklung (vergl. Anlage zur Qualitätsvereinbarung Jugendhilfe); Fortbildung und Supervision Strukturqualität Die in den vorigen Abschnitten beschriebenen Inhalte bilden einen gesicherten Rahmen für eine optimale Ausgestaltung der Prozesse Prozessqualität Die als verbindliche Handlungsvorgaben definierten und beschriebenen Schlüsselprozesse gewährleisten einen transparenten, jederzeit nachvollziehbaren sowie zielgerichteten Hilfeverlauf. A.6.2..VHT 09.15 Verbund Ambulanter Hilfen Seite 5 von 6

Ergebnisqualität Die strukturierte Hilfesteuerung mittels PDCA-Zyklus 1 bedingt eine kontinuierliche Wirksamkeitsüberprüfung. Die Einbindung in den differenzierten Verbund ambulanter Hilfen sowie die Zusammenarbeit mit einer großen Anzahl von Jugendämtern ermöglicht ein permanentes internes Benchmarking hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Hilfen. Die Umsetzung der Qualitätssicherung und -entwicklung vor Ort geschieht durch: Sicherung der Qualität der pädagogischen Hilfeleistung durch wöchentliche Teambesprechungen, individuelle Fallberatungen mit Leitung, Team-KoordinatorInnen und/ oder interkollegial sowie kontinuierliche Supervisionen Dokumentation von Prozessen und Leistungen Fort- und Weiterbildung (intern durch die Fortbildungsakademie des Neukirchener Erziehungsvereins mit einem umfangreichen Jahresprogramm und extern durch regionale Fachtage und Weiterbildungen, z.b. bei den Dachverbänden EREV, IGFH, AFET) Mitarbeit in Fachausschüssen Konferenzstruktur im Neukirchener Erziehungsverein, z.b. Leitungskonferenz im Verbund Ambulanter Hilfen für die Leitungen der Büros und Fachbereiche Fortschreibung und Weiterentwicklung des Leistungsangebotes in enger Abstimmung mit den jeweiligen Jugendämtern anhand der örtlichen Bedarfslagen Besonderheiten/ Zusätze Im Rahmen des jeweiligen Betreuungssettings sind Zusatzleistungen aus den differenzierten ambulanten und stationären Hilfeangeboten des Neukirchener Erziehungsvereins möglich, vergl. Kurzbeschreibung und Überblick des Leistungsangebots im Verbund ambulanter Hilfen (Anlage). Kosten Die Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden. Falls nichts anderes vereinbart wird, besteht ein durchzuführendes aus 10 Sitzungsschritten, die jeweils aus Aufnahme, Analyse und Auswertungsgespräch besteht im Umfang von zusammen 50 Fachleistungsstunden. Die Höhe der Entgeltsätze ist der aktuell gültigen Liste der Leistungsentgelte des Neukirchener Erziehungsvereins zu entnehmen. Anlagen Kurzbeschreibung und Überblick des Leitungsangebotes im Verbund ambulanter Hilfen (Stand 2015) Anlage zur Qualitätsvereinbarung Jugendhilfe (Stand 2011) 1 Plan Do Check Act A.6.2..VHT 09.15 Verbund Ambulanter Hilfen Seite 6 von 6