Sozialrechts- Änderungsgesetz 2012 (SRÄG G 2012)
FACTS Erwerbsaustritt in IP/BUP fast 4 Jahre früher als Anfang der 70er Jahre: M: 59,2 / F: 57,3* Erwerbsbeteiligung Älterer ist eine der niedrigsten im OECD-Vergleich Notwendigkeit der Reformierung der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension (IP / BUP) * Quelle: Statistik Austria, Werte 2011 (AP+IP) Nach Pensionsreformen und Auslaufregelungen bleiben in Zukunft als Formen der frühzeitigen Pension: Korridorpension Schwerarbeitspension IP / BUP
Geburten Anträge IP/BUP 2012 Geburten 77.700 Anträge auf IP/BUP 61.700 Quelle: Statistik Austria, vorläufige Zahl / PVA, Abt. HSCO
Niedrige Erwerbsquote 55 +
Durchschnittliches Antrittsalter AP / IP und BUP 65 62,7 62,6 62,5 62,5 62,6 60 59,4 59,4 59,3 59,3 59,3 55 53,4 53,2 53,1 53 53,1 50 49,2 49,1 49 48,9 49 45 2007 2008 2009 2010 2011 M / AP F / AP M /IP BUP F / IP BUP Quelle: Jahresbericht der PVA 2011
Neuzugänge AP/ Hackler/ BUP und IP 60.000 50.000 50.329 51.307 57.215 54.672 56.208 40.000 30.000 20.000 16.557 25.387 25.146 25.418 22.444 17.210 21.525 24.093 23.611 20.763 10.000 0 2007 2008 2009 2010 2011 Hacklerpensionen Alterspensionen BU-/IV-Pensionen Quelle: Jahresbericht der PVA 2011
Risiko Psychiatrische Krankheiten Neuzugänge durch psychiatrische Krankheiten im Jahr 2011 - Anteil bei IP /BUP 38,4% 51,8% 46,3% 48,9% 25,9% 28,6% BU IV Gesamt Männer Frauen Quelle: PVA, Abt. HSCO
IP / BUP - Status Quo Unterscheidung: Berufsschutz Facharbeiter Angestellte Verweisungsfeld ist auf eigene Berufsgruppe beschränkt kein Berufsschutz ungelernte Arbeiter verweisbar auf den gesamten Arbeitsmarkt Invalidität orientiert sich am Entgelt zeitliche Komponente: bei dauernder IV/BU: unbefristete Zuerkennung der Pension bei vorübergehender IV/BU (mind. 6 Mo): befristete Pension für maximal zwei Jahre Weitergewährung möglich
Status Quo II Budgetbegleitgesetz 2011: Verstärkung des Grundsatzes Rehabilitation vor Pension: Antrag auf IP / BUP gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation. Einführung eines Rechtsanspruches auf berufliche Rehabilitation -> gilt nur für Versicherte mit BERUFSSCHUTZ! Härtefallregelung für ungelernte Arbeiter (ab dem 50. Lebensjahr): Nur mehr Tätigkeiten mit geringstem Anforderungsprofil ausübbar. Arbeitlosenmeldung ein Jahr vor dem Stichtag. Zunächst befristet eingeführt; seit Stabilitätsgesetz 2012 unbefristet.
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 ab 1.1.2014 für unter 50-Jährige geb. ab 2.1.1964 Befristete Pensionen Neue Leistungen: während medizin. Rehabilitation bzw. vorübergehend invalid/berufsunfähig ohne berufl. Rehabilitation während berufl. Rehabilitation: Rehabilitationsgeld Auszahlung KV Finanzierung PV Umschulungsgeld Leistung des AMS
SRÄG G 2012 Das Rehabilitationsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen nicht zweckmäßig bzw. zumutbar Mitwirkung bei Maßnahmen Höhe: in Höhe des Krankengeldes mind. AZ-Einzelrichtsatz (keine Anrechnungsbestimmungen!) Dauer des Anspruches: für die Dauer der vorübergehenden IV/BU (keine Befristung) -> aber: mind.1x/jahr Überprüfung durch Kompetenzzentrum Begutachtung Entziehung durch Bescheid PV-T Auszahlung KV Finanzierung PV
SRÄG G 2012 Das Umschulungsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen zweckmäßig + zumutbar Bereitschaft zur aktiven Teilnahme Dauer des Anspruches: ab Feststellung (bei Geltendmachung binnen 4 Wochen) für Dauer der Rehabmaßnahmen, u. während Berufspotentialanalyse Höhe: während der Maßnahme: AlG + 22 % (erhöhter Grundbetrag) mind. Existenzminimum Auszahlung u. Finanzierung durch AMS
SRÄG G 2012 Rehabilitationsmaßnahmen in der PV Einführung eines Rechtsanspruches auf Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation Aufhebung des Rechtsanspruches auf Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation werden von der PV erbracht Finanzierung PV werden vom AMS erbracht * Finanzierung PV * Ausnahme: freiwillige berufl. Reha PV
SRÄG G 2012 Abläufe ab 2014 PVA IP/BUP-Antrag Berufsgeschützte Kompetenzzentrum Begutachtung im Bedarfsfall AMS/Berufskunder dauernd invalid/berufsunfähig vorübergehend invalid/berufsunfähig nicht invalid/berufsunfähig berufl. Rehab nicht zumutbar bzw. nicht zweckmäßig grundsätzlich berufl. Rehab zumutbar und zweckmäßig negativ Berufsfindung (extern) positiv Bescheid: dauernde BUP/IP Bescheid: keine Pension/ -> Rehabgeld Bescheid: keine Pension/ -> Rehabgeld Bescheid: keine Pension mit Berufsfeld Bescheid: keine Pension Anmerkung: med. Rehab immer möglich GKK > Rehabgeld GKK > Rehabgeld AMS - Maßnahme + Umschulungsgeld
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