Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit Mühldorf

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Transkript:

Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche mit den Schwerpunktthemen Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber am 09.03.2017 um 18 Uhr im Landratsamt Mühldorf a. Inn Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit Mühldorf

Wer wird bei der Agentur für Arbeit betreut? Die Arbeitsagentur kümmert sich um die Berufsberatung junger Asylsuchender, begleitet erwachsene Asylsuchende im laufenden Verfahren oder mit Duldung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und berät und unterstützt die Betriebe in der Region. Ansprechpartner im Landkreis Mühldorf: Arbeitssuchende (Ü25) im laufenden Asylverfahren oder mit Duldung Herr Thomas Mitterer (Muehldorf.123-Vermittlung@arbeitsagentur.de) Ausbildungssuchende U25 (Berufsberatung) Frau Nicole Straßer (Traunstein.Berufsberatung@arbeitsagentur.de) Betriebe: Arbeitgeberservice Mühldorf (Muehldorf.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de) Seite 2

Begleitung erwachsener Asylsuchender Ü25 im laufenden Verfahren oder mit Duldung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche

Begleitung von Arbeits- und Ausbildungssuchenden Asylbewerbern / Geduldeten (Ü25) Wo und wie können sich Arbeits- und Ausbildungssuchende anmelden? persönliche Meldung während der Öffnungszeiten, Online unter www.arbeitsagentur.de oder telefonische Arbeitssuchendmeldung unter der Servicehotline 0800 4 5555 00 Anmeldung im Rahmen der Kompetenzerfassung im Landkreis Mühldorf (in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt) Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Meldung durch Dritte nicht möglich. Nach Anmeldung erfolgt Einladung zu einem Beratungsgespräch Inhalt: Feststellung der Sprachkenntnisse und der Qualifikationen Beratung zu Fördermöglichkeiten (wo kann die Agentur für Arbeit helfen?) Informationen an den Bewerber, was er selber tun kann Bei Bedarf kann eine Beratung zur Anerkennung von Abschlüssen erfolgen Und bei Eignung: ggf. Zuweisung zu Maßnahmen für Flüchtlinge Perspektive für 10 Teilnehmerplätzen Seite 4

Angebot für Arbeits- und Ausbildungssuchende Ü25- Maßnahmen Perspektive für Flüchtlinge (PerF) Dauer 12 Wochen, davon 6 Wochen Unterricht und 6 Wochen Praktikum, mehrere Einstiegstermine Ziel: Feststellung von Kenntnissen, Qualifikationen, Neigungen, Verbesserung der Deutschkenntnisse, Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt (Pünktlichkeit, Ausdauer), Praktische Erprobung im Echtbetrieb Integration durch Arbeit (IdA) Dauer 6 Monate, Verteilung Unterricht und Praktikum jeweils individuell, einmaliger Einstieg im Mai Ziel: wie PerF, die Unterstützung über einen längeren Zeitraum und daher intensiver.. Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) Dauer 10 Wochen, davon Großteil in betrieblicher Erprobung, mehrere Einstiegstermine Ziel: schnellstmögliche Arbeitsaufnahme, Arbeitgeber muss bereit sein, den Teilnehmer später während des Arbeitsverhältnisses weiter zu qualifizieren (Teil-Quali oder Berufsabschluss) - Berufswunsch muss bereits gefestigt sein. Seite 5

Angebot für Arbeits- und Ausbildungssuchende Ü25 Leistungen bei Arbeitsaufnahme Vor Arbeitsaufnahme berät der Arbeitgeberservice zum Arbeitserlaubnisverfahren. Bei Arbeitsaufnahme kann ggf. ein Eingliederungszuschuss (EGZ) gezahlt werden. (=Zuschuss zu den Lohnkosten, sofern ein Arbeitgeber einen erhöhten Einarbeitungsaufwand hat Dauer und Höhe nach Umfang der benötigten Einarbeitung) Weiterbildung im Betrieb kann dann ggf. mit dem WeGebAU Programm unterstützt werden. Sofern Bewerber und Arbeitgeber außerhalb einer Maßnahme zusammenfinden, kann eine Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) zur Eignungsfeststellung vorgeschaltet werden. Kontakt zum gemeinsamen Arbeitsgeberservice der Arbeitsagentur und des Jobcenters: -Direkt beim für den Arbeitgeber zuständigen Mitarbeiter (AG haben idr die Durchwahl). - Ist dieser nicht bekannt: AG-Hotline: 0800 4 5555 20 Seite 6

Begleitung von jungen Ausbildungssuchenden U25 mit Berufsberatung und Unterstützung bei der Ausbildungsvermittlung

Begleitung von Ausbildungssuchenden U25 Gespräche an den Schulen (Mittel- und Berufsschulen) und Einzelgespräche nach Anmeldung zur Berufsberatung Integrationsmaßnahmen zur Überbrückung zwischen Schule und Ausbildung: Aktuell Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF), Berufsübergangsjahr (BüJ) und Brückenjahr 21+ (läuft zum 10.03.2017 aus). Zugang hat jeder, der noch keine Ablehnung vom BAMF erhalten hat. Zusätzliche Berufsvorbereitungsmaßnahme: Einstiegsqualifizierung EQ (Langzeitpraktikum 6-12 Monate mit Berufsschulbesuch und Lohnkostenzuschuss durch die Arbeitsagentur; muss von Ausländerbehörde und Kammer genehmigt werden) Im Einzelfall während einer Ausbildung: ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) und Assistierte Ausbildung (AsA) Zugang wenn Ausbildung von Ausländerbehörde genehmigt wurde und die Sprachkenntnisse dies zulassen (mindestens B1, besser B2). Anerkannte Asylsuchende können ggf. weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen (BaE, BvB, BaföG etc., Zugang hängt von verschiedenen Faktoren ab.) Seite 8

Grundsätzlich gilt: Aufgabe der Agentur für Arbeit ist es, Menschen und Arbeit zusammenzubringen. Sofern Asylbewerber keine Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben, kann und darf aus dem Auftrag der Agentur für Arbeit heraus keine Förderung erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind demnach geeignete Asylbewerber, bei denen von der Ausländerbehörde die anschließende Erteilung einer Arbeitserlaubnis nicht ausgeschlossen ist. AKTUELL bedeutet das konkret folgendes: - Klare Perspektive und damit idr Förderfähigkeit bei: Personen mit Aufenthaltserlaubnis und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive (= Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) - Fehlende Perspektive und damit idr KEINE Förderungmöglichkeit bei: -Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten (= Westbalkanstaaten + Ghana und Senegal) und Dublin Fällen - Bei ALLEN anderen Herkunftsländern (auch Afghanistan) gilt: EINZELFALLENBETRACHTUNG Darüber hinaus sind Deutschkenntnisse zwingend erforderlich. Seite 9