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Transkript:

Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel. 0554101791, Fax 055 410 20 83, Mail: city-haus@bluewin.ch Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Gestaltungsplan "Summelen" Weidstrasse, KTN 2216 Erläuterungsbericht Gesuchsteller und Grundeigentümer: Karl Hefti (-Kunz), Hofacker 13,8808 Pfäffikon/SZ und Herbert Hefti (-Kistler), Weidstrasse 29B, 8808 Pfäffikon/SZ Pfäffikon, den 20. April 2010 (Rev. 10. Mai 2010)

2 Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterung 1.1 Grundstück 1.2 Projekt 1.3 Allgemein 2. Bauvorschriften 2.1 Sonderbauvorschriften 2.2 Baureglement 3. Landflächen 3.1 Grundstücksflächen 4. Erschließung 4.1 Verkehr 4.2 Werkleitungen 5. Lärmschutz 5.1 Lärmschutzgutachten Remund + Kuster AG 6. Planunterlagen 6.1 Zusammenstellung der Planunterlagen

3 1. Erläuterung 1.1 Grundstück Die in dem Gestaltungsplan einbezogene Parzelle liegt in der Bauzone Industriezone 2 (12) und ist dem Gestaltungsplanpflicht unterstellt. Das Baugrundstück grenzt südlich an die Autobahn A3 und nördlich an die voll ausgebaute, mit Werkleitungen erschlossene Weidstrasse (Privatstrasse). Östlich grenzt das Grundstück an die noch unbebaute Parzelle (KTN 2204) der gleichen Bauzone und westlich an die Waldzone (KTN 556). Die Erschließung resp. Zufahrt der benachbarten Parzelle (KTN 2204) ist durch die Weidstrasse gewährleistet und endet in einer Sackgasse. 1.2 Projekt Das Projekt besteht aus zwei Gewerbebauten. Längs der Autobahn ist eine eingeschossige Einstellhalle (Halle 2 + 3) geplant, die zugleich als Lärmschutz zu den übrigen Bauten dient. Angrenzend wird westseitlich in der Verlängerung ein Erdwall aufgeschüttet als zusätzlicher Lärmschutz. Der nördlich gelagerte 5 geschossige Doppelgewerbetrakt (Werkhalle A + B) ist durch eine eingeschossige Werkhalle (Halle 1) unterteilt und beinhaltet je einen Treppenhauskern mit Aufzugsanlage und Nassräumen. Im 1. OG. ist je auf der Außenseite eine betriebsnotwendige Wohnung vorgesehen. Die Wohnungen sind auf die Lärm abgewandte Nordseite orientiert und haben zugleich Seesicht. Auf der Innenseite im 1.0G. und im 2.0G. sind Büros und Sitzungsräume eingeplant. Um den Lärmschutzauflagen zu genügen, werden zusätzliche transparente Schallschutzelemente vor die seitlichen Fensterverglasungen gesetzt. Die Südfassaden gegen die Autobahn sind komplett fensterlos. Das Unter Geschoß besteht ebenfalls aus einer zweigeteilten Tiefgarage die durch eine Verbindungsrampe verbunden ist. Die Zufahrt zur unterirdischen Tiefgarage und dem Erdgeschoss erfolgt über die private Weid strasse. Das 1. Obergeschoss und die südliche Halle 1+2, werden intern auf dem Areal erschlossen. 1.3 Allgemein Es ist vorgesehen, dass nach einer Realisierung des Bauvorhaben, das Grundstück unter den beiden Brüdern (Karl und Herbert Hefti) aufgeteilt wird.

4 2. Bauvorschriften 2.1 Sonderbauvorschriften Es werden keine Sonderbauvorschriften benötigt. 2.2 Baureglement Das Bauvorhaben entspricht dem gültigen Baureglement und dem Zonenplan der Gemeinde Freienbach. Die Grenz-, Wald- und Straßenabstände sowie die Gebäude- und Firsthöhen werde eingehalten. 2.3 Spez. Bewilligung Die südliche Einstellhalle (Halle 2 + 3) liegt an der Hochspannungsleitung der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) die nördlich längs der Autobahn A3 verläuft. Die Abklärungen und Bewilligungen mit der NOK und dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI sind eingeholt worden. Die jeweiligen Auflagen sind im Bauvorhaben entsprechen berücksichtigt. Der geforderte Grenzabstand für die Hochbauten zur Autobahn A3, wurde mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA abgeklärt und die benötigten Bewilligung eingeholt. 3. Landflächen 3.1 Grundstücksflächen Die Grundstücksfläche der Parzelle KTN 2216 beträgt total 7'435 m2. Der Waldflächenanteil beträgt 715 m2. (Angaben gemäß Flächenverzeichnis Geoterra AG Richterswil) Ausnützungsziffer: keine (Industriezone 2) Die Grundstücksflächen sind im Gestaltungsplan farblich aufgeteilt in Wald, Allgem. Grünflächen, Parkflächen (mit Sickerbelägen), Umschlagplätze, Befahrbare Verkehrsflächen und Ein- und Ausfahrten. Ebenso sind aus dem GP die Standorte der Containerplätze sowie der Veloabstellplätze ersichtlich.

5 4. Erschließung 4.1 Verkehr Das Gestaltungsplanpflichtige Grundstück ist bereits via Schindellegistrasse und der privaten Weidstrasse voll erschlossen. Eine Bushaltestelle befindet sich an der Abzweigung Schindellegistrasse I Weidstrasse. 4.2 Werkleitungen Sämtliche notwendigen Anschlüsse (Kanalisation, Wasser, Elektroanschluss, TeilTV etc.) sind in der Weidstrasse resp. im Gestaltungsplanareal bereits vorhanden. Die Erdgasleitung der EW-Höfe AG ist im unteren Teil der Weidstrasse ebenfalls vorhanden. 5. Lärmschutz 5.1 Lärmschutzgutachten Remund + Kuster AG Das Lärmschutzgutachten zeigt auf, dass die maßgeblichen Grenzwerte bei den lärmempfindlichen Räumen mit bestimmten Auflagen eingehalten werden können. 6. Planunterlagen 6.1 Zusammenstellung der Planunterlagen - Plan Nr. 379-14 Gestaltungsplan Grundriss - Plan Nr. 379-15 Gestaltungsplan Schnitte - Plan Nr. 379-16 Gestaltungsplan Situation - Situationsplan I Katasterplan der Geo Terra AG - Schemaplan der Grundrisse + Schnitte - Kubische Berechnung nach SIA Norm 116 + 416 Mst. 1:200 Mst. 1:200 Mst. 1:500 Mst. 1:500 Mst. 1:400 - Lärmschutzgutachten Remund + Kuster AG vom 10. Mai 2010 - Abklärungs- und Bewilligungsschreiben der NOK, 7.5.09 + 28.8.09 - Abklärungs- und Bewilligungsschreiben des ESTI, 24.08.09 - Abklärungs- und Bewilligungsschreiben des Bundesamt für Strassen ASTRA vom 7. April 2009 ArchitekturbQro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Pfäffikon, den 20. ApriI2010/kw. (Rev. 10. Mai 2010)