Integralpädagogische Schulbegleitung

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Transkript:

** IJN - Integrale Jugendhilfe Neuraum e.v. ** IJN e.v. Alte Str. 65 50226 Frechen Stadt Amt für Kinder, Jugend und Familie Gemeinnütziger Verein zur Förderung von Bildung, Ausbildung, Coaching, Sportpädagogik und Sozialer Integration Ambulante Hilfen nach 27 ff. SGB VIII (KJHG) Beratung, Begleitung und Unterstützung für junge Menschen und Familien IJN e.v. Alte Str. 65 50226 Frechen Köln, den 01.08.2013 Integralpädagogische Schulbegleitung Schulische Begleitung und Integrationshilfe für Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am Schulunterricht und Schulalltag aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung beeinträchtigt ist (im Rahmen von 35a SGB VIII)

1 Rechtliche Grundlagen und Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe Rechtliche Grundlage der Hilfe ist 35a SGB VIII. Hieraus und unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts Schule leiten sich die folgenden Voraussetzungen für die Hilfegewährung ab: - Bei dem Kind bzw. Jugendlichen wurde eine signifikante, über mehr als sechs Monate andauernde Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand durch die fachliche Stellungnahme eines entsprechend qualifizierten Arztes oder Psychotherapeuten festgestellt. Zusätzlich erforderlich ist die Einschätzung des Jugendamts, dass aufgrund der Abweichung der seelischen Gesundheit eine bedeutsame schulische Teilhabebeeinträchtigung besteht oder zukünftig zu erwarten ist. - Die Schule (bzw. ein Schulwechsel) kann dem vorliegenden Bedarf im Rahmen ihrer vorliegenden (Förder-)Möglichkeiten alleine nicht gerecht werden. Anstrebenswert ist in diesem Fall eine effektive und effiziente Bündelung der Ressourcen von Schule und Jugendhilfe. - Es liegt ein besonderer pädagogischer oder therapeutischer Bedarf bei dem betreffenden Kind oder Jugendlichen vor sowie ggf. ein zusätzlicher Bedarf an pädagogischer oder therapeutischer Arbeit mit den Eltern bzw. mit dem Familiensystem. 2 Zielgruppe und Zielsetzung des Leistungsangebotes Die Integralpädagogische Schulbegleitung der IJN-Jugendhilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am schulischen Unterricht und Alltag aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung beeinträchtigt ist und bei denen ein besonderer pädagogischer oder therapeutischer Bedarf vorliegt. Ein besonderer pädagogischer oder therapeutischer Bedarf ist häufig gegeben bei sogenannten externalisierenden Störungen (ADHS, Störung des Sozialverhaltens und weitere), internalisierenden Störungen (Ängste, affektive Störungen, Traumatisierungen und weitere) sowie Störungen aus dem autistischen Spektrum. Schüler mit externalisierenden Störungen sind im schulischen Bereich zumeist deutlich auffällig durch vielfältige problematische Verhaltensweisen (u.a. mangelnde Einhaltung von Regeln und störendes Verhalten im Unterricht, Defizite hinsichtlich der Aufmerksamkeit und Selbststeuerung, motorische Unruhe, hohe Impulsivität, geringe Frustrationstoleranz, aggressives Verhalten und Defizite im Sozialverhalten). Schüler mit internalisierenden Störungen wirken im schulischen Bereich dagegen oft unauffällig und mitunter überangepasst, so dass eine negative Entwicklung unter Umständen mehr oder weniger unbemerkt bleiben kann, bis sie sich schließlich etwa in massiven Leistungsproblemen oder Schulverweigerung zeigt. Störungen aus dem autistischen Spektrum sind gekennzeichnet durch erhebliche Auffälligkeiten in der Kommunikation und Interaktion mit anderen Menschen. Unter anderem aufgrund der großen Varianzen im Schweregrad autistischer Störungen können sich hinsichtlich des individuellen pädagogischen und therapeutischen Bedarfs sehr unterschiedliche Zielsetzungen und Anforderungen ergeben.

Ziel der Hilfe ist die Ermöglichung einer Teilhabe am schulischen Leben für die betreffenden Kinder bzw. Jugendlichen, welche ihren Bedürfnissen und Begabungen entspricht. 3 Umsetzung der Hilfeplanung: Rolle und Aufgaben der Schulbegleiter/in, konzeptuelle Ausrichtung und Methoden der Integralen Schulbegleitung Rolle und Aufgaben der schulbegleitenden Fachkraft werden zu Beginn der Hillfe mit Bezug auf die Hilfeplanziele gemeinsam mit der Familie, der Schule und dem Jugendamt erarbeitet. Um ein abgestimmtes, zielführendes Handeln aller Beteiligten im Familien- und Helfersystem zu ermöglichen, ist insbesondere bei den Hilfen nach 35a die gemeinsame Erarbeitung eines differenzierten und kongruenten Problembzw. Störungsverständnisses anzustreben. Eine regelmäßige, transparente Abstimmung aller Beteiligten ist darüber hinaus für das Gelingen der Hilfe bedeutsam, wenn neben den übergeordneten und langfristig zu sehenden Zielen im laufenden Hilfeprozess immer wieder von neuem konkrete Teilziele vereinbart werden oder (fachlich begründet) neue Methoden / Maßnahmen eingebracht werden. Konzeptuell wird bei der Integralpädagogischen Schulbegleitung der IJN-Jugendhilfe eine bewusst reflektierte pädagogische Beziehungsarbeit in den Mittelpunkt gestellt: Die Gestaltung der Beziehung und das Lernen in Beziehungen zwischen dem Kind / Jugendlichen und der schulbegleitenden Fachkraft sind von zentraler Bedeutung für die Entwicklung und Förderung von grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten (kommunikative und soziale Kompetenzen, Kompetenzen der Selbststeuerung und Emotionsregulation, Sekundärtugenden ), welche Voraussetzung sind für eine den Bedürfnissen und Begabungen entsprechende und möglichst autonome Teilhabe des Kindes bzw. Jugendlichen am schulischen Unterricht und Alltag. Die für Schulbegleitungen vorgesehenen Fachkräfte der IJN weisen im Bereich einer solchen Beziehungsarbeit besondere Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen auf. Strukturmerkmale des begleiteten Schulalltags sind wiederkehrende Rhythmen und die Bewältigung von Routineaufgaben und Standardsituationen wie z.b. regelmäßiger Schulbesuch, Organisation der schulischen Materialien, regelmäßiges Lernen und Arbeiten in der Schule und zu Hause, Gestaltung von Pausen und Freizeit. Hierbei kann die schulbegleitende Fachkraft dem Kind bzw. Jugendlichen einerseits Unterstützung bieten und andererseits schrittweise dessen Selbstständigkeit fördern. Zugleich ist der schulische Alltag auch ein Lern- und Übungsfeld für die allgemeine Entwicklung des jungen Menschen zu Selbstverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit. Die IJN-Jugendhilfe vertritt einen systemisch-lösungsorientierten bzw. integralen Ansatz (bzgl. des integralen Ansatzes möchten wir auf die allgemeine pädagogische Konzeption der IJN verwiesen): Obwohl der junge Mensch eindeutig im Fokus der pädagogischen Arbeit steht, wird er eingebettet in seine verschiedenen sozialen Bezüge und deren Funktion für das Kind bzw. den Jugendlichen gesehen. Die Herkunftsfamilie sowie das soziale Bezugssystem werden entsprechend der Besonderheit des Einzelfalls so intensiv wie möglich miteinbezogen. In diesem Sinne ist die Bedeutung der aktiven Mitwirkung der Eltern bzw. Erziehungspersonen von Anfang an zu betonen, und in vielen Fällen kann eine konkrete Elternarbeit bzw.

Erziehungsberatung förderlich sein. Die pädagogische Hilfestellung der IJN ist in hohem Maße situationsbezogen und bedarfsorientiert ausgerichtet und beinhaltet im Bedarfsfall auch aufsuchende und nachgehende Arbeit in der Betreuung, um eine Beziehung zum jungen Menschen aufzubauen. Da die Unterrichtsstruktur in vielen Schulen (Frontalunterricht mit großen Gruppen und nur kurze Pausen) die Gestaltungsmöglichkeiten für Beziehungsarbeit, Ressourcenarbeit sowie problemspezifische, individuelle Trainings stark einschränkt, regt die IJN Jugendhilfe die Bereitstellung von entsprechenden Möglichkeiten innerhalb der Schule ( Trainingsraum ) oder alternativ ergänzende Termine am Nachmittag an. 4 Spektrum und Angebot einzelner Beratungs- und Betreuungsleistungen der Integralen Schulbegleitung Eine umfassende Katalogisierung aller möglichen pädagogischen und therapeutischen Beratungs- und Betreuungsleistungen bei einer Schulbegleitung ist aufgrund der Vielfalt der Bedarfslagen und Gestaltungsmöglichkeiten kaum möglich. Insofern soll die folgende Aufzählung von Tätigkeiten und Leistungen nicht als vollständig und abgeschlossen verstanden werden, sondern eher als vorläufige Checkliste für die Hilfeplanung und -gestaltung : -Vermittelnde Tätigkeiten zwischen Kind, Eltern, Lehrern, Jugendamt sowie weiteren Beteiligten - Vermittlung und Information bei der Erarbeitung eines gemeinsamen Problemund Hilfeverständnisses bei allen Beteiligten - Schaffung von Transparenz bei allen Beteiligten im laufenden Hilfeprozess (etwa hinsichtlich der Fokussierung auf bestimmte Teilziele oder der Einführung von neuen Interventionen bzw. Methoden ) - Vermittlung bei der Abstimmung eines einheitlichen pädagogischen Handelns mit allen Beteiligten sowie bei der Steuerung der Hilfeprozesse (Planung, Umsetzung, Reflexion) -Unterrichtsbezogenen Tätigkeiten - Aufbau und Einüben von Ordnungsprinzipien - Unterstützung bei der Organisation der schulischen Materialien - Strukturierung von Lernangeboten - Anpassung der Lernangebote an individuelle Fähigkeiten - Verständnisförderung der Aufgabenstellung - Unterstützung von Anwendung von Lerntechniken - Ausarbeitung und Anwendung spezieller Hilfen für den Unterricht -Psychische Hilfestellungen - Maßnahmen zur Vermeidung von Stress, Belastung und Konflikten bzw. zu einem angemessenen Umgang mit entsprechenden Auslösern und Situationen - Übungen zur Entspannung und Abreaktion - Förderung eines adäquaten Arbeitstempos

- Ermöglichung einer Rückzugsmöglichkeit für das Kind bzw. den Jugendlichen zur Beruhigung, Motivierung oder (sachlichen oder emotionalen) Klärung -Förderung der sozialen Integration - Herstellen von Kontakt zu Mitschülern - Anbahnen und Festigung der Teilnahme an Gruppensituationen - Förderung des Zuhörens und der Regelakzeptanz - Förderung einer realistischen Selbstwahrnehmung -Elternberatung und Erziehungsberatung - Psychoedukation und Aufklärung über die diagnostizierte Störung (nach ICD-10) sowie konkrete Beratung hinsichtlich eines konstruktiven Umgangs damit, Konsequenzen für die Erziehung etc. - Elternberatung und Elterntrainings bezogen auf die spezifische Problematik des Kindes sowie nach Bedarf auch darüber hinaus - Vermittlung zu Institutionen, Therapeuten etc. -Durchführung von spezifischen Trainings mit dem Kind bzw Jugendlichen, spezielle Beziehungs- und Ressourcenarbeit mit dem Kind bzw. Jugendlichen - je nach Bedarf z.b. Kommunikationstrainings, Anti-Aggressions-Trainings, Trainings zur Förderung der Selbststeuerungsfähigkeit etc. - Trainingsmodule, Beziehungs- und Ressourcenarbeit je nach Bedarf und Möglichkeit innerhalb oder außerhalb der Schule -Mögliche Zusatzleistungen - Besondere schulische / berufliche Förderung im Rahmen der Jugendhilfe (n.v.), Lernförderung und Hausaufgabenbetreuung (n.v.) - Therapeutische Leistungen, Einzel- od. Gruppentherapie aus unterschiedlicher Schulrichtung und Methodik (n. V.) - Besondere Trainingsseminare, Ferien- und Freizeitmaßnahmen - Teilnahme an externen Ferienmaßnahmen in Verbindung mit schulischen, therapeutischen sozialpädagogischen Interventionen (n. V.) 5 Betreuungsdichte und Betreuungsdauer, zeitliche Gestaltung der Schulbegleitung Aufgrund der Komplexität der Probleme und in der Folge der notwendigen Flexibilität in der prozessorientierten Ausgestaltung der individuellen Hilfe auch in der zeitlichen Dimension kann der wöchentliche Stundenumfang sowie die Dauer der Maßnahme sinnhaft nur auf der Grundlage der Problemlagen und Zielsetzungen im Einzelfall vereinbart werden.

6 Qualifikationen der IJN-Fachkräfte Die Fachkräfte der IJN-Jugendhilfe verfügen über qualifizierte fachliche Ausbildungen und über langjährige Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Jugendlichen und Familien. Im Sinne des integralpädagogischen Ansatzes achtet die IJN Jugendhilfe auf Vielfalt der Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Zusammensetzung ihres multiprofessionellen Teams. Muttersprachler mit qualifizierten Abschlüssen in Pädagogik oder Psychologie stehen für ein Spektrum von 15 Sprachen zur Verfügung. Die Schwerpunkte der multikulturellen Jugendhilfearbeit der IJN Jugendhilfe liegt derzeit bei türkischen, russischen, polnischen und afrikanischen Familien. Die in der Betreuungs- und Beratungstätigkeit eingesetzten Mitarbeiter verfügen über Qualifikationen als a) Diplom-Sozialpädagoge(in), Diplom Sozialarbeiter(in), b) Diplom-Pädagoge(in), c) Diplom-Psychologe(in), d) Diplom-Heilpädagoge(in), e) Erzieher (in) mit einschlägiger Zusatzausbildung f) in Ausnahmefällen Mitarbeiter mit anderen Qualifikationen, welche eine besondere Eignung für besondere Aufgaben haben Für die ambulante Hilfemaßnahmen von IJN und auch für die integralpädagogische Eingliederungshilfe / Schulbegleitung werden in der Regel ausgebildete Fachkräfte, z.b. SozialpädagogInnen eingesetzt. Bei Bedarf mit entsprechendem Migrationshintergrund. Bei Bedarf und auf Anfrage kann IJN folgende Einsatzkräfte nach Vereinbarung und Absprache mit dem zuständigen Jugendamt anbieten: Fachkräfte Grupppe1 Es handelt sich hierbei um qualifizierte MitarbeiterInnen, die ein abgeschlossenes pädago-gisch-psychologisches Studium vorweisen können, z.b. Dipl.-Sozialpädagogen, Dipl.-Pädagogen, Dipl.-Psychologen, Dipl.-Sozialarbeiter o.ä.. Es besteht die Möglichkeit, dass unsere MitarbeiterInnen während der gesamten Betreuungs- / bzw. Schulzeit oder auch bereichsspezifisch und modulweise und zum Einsatz kommen. Fachkräfte Gruppe 2 Es handelt sich hierbei um qualifizierte MitarbeiterInnen, die eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung bzw. Zusatzausbildung vorweisen können, z.b. ErzieherInnen oder KinderpflegerInnen. Diese Integrationsfachkräfte werden von uns für den jeweiligen Einsatz durch eine entsprechende Fachkraft, z.b. mit zusätzlicher Ausbildung, geschult. Es besteht die Möglichkeit, dass unsere MitarbeiterInnen während der gesamten Betreuungs- / bzw. Schulzeit oder auch bereichsspezifisch und modulweise und zum Einsatz kommen. Fachkräfte Grupp3 Es handelt sich hierbei um MitarbeiterInnen ohne eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Diese MitarbeiterInnen werden von uns für den jeweiligen Einsatz durch entsprechende Fachkräfte, z.b. mit zusätzlicher Ausbildung, geschult. Es handelt sich hierbei z.b. um StudentInnen, PraktikantInnen, Teilnehme-

rinnen eines Sozialen Jahres o.ä.. Es besteht die Möglichkeit, dass unsere MitarbeiterInnen während der gesamten Betreuungs- / bzw. Schulzeit oder auch bereichsspezifisch und modulweise und zum Einsatz kommen. 7 Qualität und pädagogische Standards der IJN Die Schulbegleitung ist eingebettet in die allgemeine pädagogische Organisation der IJN Jugendhilfe sowie in das Qualitätssystem der IJN. Im folgenden sind wesentliche pädagogische und Qualitätsstandards der IJN stichwortartig aufgelistet:: -Bereitstellung klientenbezogener Dienstleistungen - Angebot regelmäßiger Beratungsgespräche für Kind, Jugendlichen und Eltern - Sicherstellung der Erreichbarkeit und Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit - Bereitstellung bedarfsorientierter Angebote - Gewährleistung von Vertretung -Fallspezifische Regelleistungen durch Fachkräfte - regelmäßige, übersichtliche Aktenführung - pädagogische Dokumentation (Prozessdokumentation, Verlauf, Ergebnis) - Protokolle von Team- und Fallbesprechungen, Fachgespräch, Austausch -HPG - Mitwirkung im Hilfeplanverfahren / Aufnahme / Auftragsklärung - Auftragsdifferenzierung und individuelle Betreuungsplanung - Vorbereitung, Mitwirkung bei der Hilfeplanung - bei Bedarf Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Klienten - regelmäßiger Austausch mit der fallführenden Stelle -Fachliche Leitung / Stellv. Leitung - Teambesprechung und Fallreflexion - Teamberatung unter Anwendung der trägerspezifischen Methoden und Konzepte - Ansprechpartner für die Mitarbeiter und ASD - Teilnahme an der Erziehungshilfeplanung - gelegentliches direktes Eingreifen in pädagogische Belange - Abklärung der Rahmenbedingungen mit dem Träger und dem jeweiligen Jugendamt - Angebotsfortentwicklung - Qualitätsentwicklung und -sicherung - Sicherstellung des Datenschutzes - Fach- und themenbezogene Schulungen (z.b. 8a, 61-68) - Konzept- und Methodenentwicklung - Sicherstellung und Anwendung von Verfahren der Qualitätsentwicklung - Sicherstellung der quantitativen, qualitativen Prozess- und Ergebnisdokumentation - Koordination und Steuerung interner wie externer Aufgaben - Mitarbeiterberatung und Teambesprechung - Coaching / Supervision

- Personalentwicklung -Institutionelle Kooperation / Vernetzung - Vernetzung/Kooperation mit anderen Fachdiensten/Institutionen - Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b. Sucht- oder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Schulen) - Zusammenarbeit mit allen Fallbeteiligten (Institutionen und Fachdienste) - Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote Einleitung anderer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, psychiatrische Versorgung) - Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote unter Beibehaltung der Bezugspädagogen - Vernetzung mit anderen Hilfs-, Betreuungs- und Beratungsangeboten - Kooperation und Netzwerkarbeit mit sozialraumübergreifenden Partnern im Bereich Erziehung, Bildung, Gesundheit und Finanzen (z.b. Sprachkurse, Ferienfahrten, Vereine, spezielle Förderungen, Schulen, Ärzte, Ämter, Schuldnerberatung, etc.) - Vernetzung mit übergeordneten Ressourcen der Einrichtung, Organisation zusätzlicher anderer interner oder externer Hilfen, projekthafte Gruppenangebote -Kindesschutz - Internes 8a-Verfahren - Interne 8a-Schulungen - Fortbildungen zur Fachkraft nach 8a bei Koordinatoren (derzeit Herr Keiner, Herr Schwall) und mehreren Mitarbeitern -Standards zur Feststellung der persönlichen Eignung der Mitarbeiter bei der Personalauswahl -Datenschutz -Schriftliche Selbstverpflichtungen der Mitarbeiter zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ( 4 Abs.1 BDSG) - verantwortungsbewusste Behandlung der personenbezogenen Daten -Verwaltung - Bearbeitung der Anfrage des Allgemeinen Sozialen Dienstes - Schriftverkehr und Telefonate - Versicherungswesen - Buchhaltung/Kostenrechnung/Jahresabschluss - Leistungsabrechnung - Beschaffung von Genehmigungen, Bescheinigungen und Erlaubnissen - Prüfung rechtlicher Voraussetzungen - Finanzwesen (Abrechnungen usw.) - Buchhaltungs- und Bilanzwesen - Dokumentation, Statistik, Berichtswesen (Entwicklungs-, Zwischen- u. Abschlussbericht) - Personalmanagement 8 Beschwerderegelung IJN ist stets bemüht, für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Arbeit zu gewährleisten. Um diesen Anspruch zu erfüllen zu können, hat die IJN im Kontext ihres Qualitätsmanagements eine entsprechende Beschwerderegelung etabliert. Für Rückmeldungen, Beschwerden und bei sonstigem Klärungsbedarf stehen den

Klienten sowie Helfersystemen die Leistungskräfte von IJN unter folgenden Rufnummern für Gespräche zur Verfügung: Dr. Jin Ban (Einrichtungsleitung, Geschäftsführung): 0152-33813063 Oliver Heisch (Geschäftsführung): 0177-4999993 Bernd Schwall (Pädagogische Leitung) : 0179-4921117 Robert Keiner (Qualitätsentwicklung und -sicherung): 0152-33814761 9 Kosten Die Abrechnungen der Leistungen der flexiblen, ambulanten Hilfen erfolgen in Form von jeweils vereinbarten Fachleistungsstunden. Änderungen oder Abweichungen sind mit dem zuständigen Jugendamt gesondert zu vereinbaren wie z.b. Beauftragung und Einsatz von alternativen Einsatzkräften und Ergänzungskräften, ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung (siehe unter 6 Qualifikationen der IJN- Fachkräfte Gruppe 1,2 und 3). Nähere Informationen erhalten Sie über IJN e.v. Integrale Jugendhilfe Neuraum Präsenzbüro Frechen Alte Str. 65-50226 Frechen Tel.: 02234 / 688 40 48 Fax: 02234 / 688 40 49 E-Mail: info@ijn-jugendhilfe.de Präsenzbüro Köln Schillingstraße 20 50670 Köln Ansprechpartner: Oliver Heisch: 0177-4999993 Robert Keiner: 0152-33814761 Dr. Jin Ban: 0152-33813063