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1 von 8 10.01.2017 10:54 Arbeitsrecht im Betrieb 2016, Ausgabe 10, S. 10 15 Windirsch, Arbeitsvertrag beendet und jetzt? Arbeitsvertrag beendet und jetzt? Von Regine Windirsch ARBEITSLOSENGELD Der Jobverlust ist oft einschneidend auch finanziell. Der Lebensunterhalt muss gesichert werden. Dafür gibt es Arbeitslosengeld. Betriebsräte sind oft wichtige Ansprechpartner und liefern wertvolle Informationen. DARUM GEHT ES 1. Absicherung bei Jobverlust erfahren Beschäftigte über das Arbeitslosengeld. 2. Das ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft, die eingehalten werden sollten. 3. Betriebsräte können hier wichtige erste Informationen liefern. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wirft auch immer die Frage auf, wie der Lebensunterhalt sichergestellt wird, wenn nicht unmittelbar anschließend eine andere Arbeit aufgenommen wird oder Beschäftigte in Rente gehen (alle Fragen zum Thema Rente beantwortet der nachfolgende Beitrag auf Seite 16). Im Zentrum dieses Beitrags geht es um die Frage, ob, wann, wie lange und in welcher Höhe Arbeitslosengeld 1 bezogen werden kann. Unter welchen Voraussetzungen habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass in einer Rahmenfrist von zwei Jahren unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet wurde (Anwartschaft). Die

016, Ausgabe 10, S. 10-15 - Windirsch, Arbeitsvertrag beendet und jetzt... http://bibnet.bund-digital.de/content?vpath=bibdata/zeits/aib/cont/2016... von 8 10.01.2017 10:54 Arbeit in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst bis zu 450 reicht dafür nicht aus. Weitere Voraussetzung ist, dass Arbeitslosigkeit besteht, also ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wurde und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Arbeitslosigkeit ist aber auch gegeben, wenn lediglich eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit unter 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird. 2 Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist die Verfügbarkeit. Dies bedeutet die Bereitschaft und Möglichkeit des Betroffenen, sich in Arbeit vermitteln zu lassen. Ein Arbeitsunfähiger steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhält daher Krankengeld von der Krankenkasse. 3 Eine Arbeitslose, die nur für eine Halbtagstätigkeit zur Verfügung steht, erhält Arbeitslosengeld auch nur im Rahmen dieser Verfügbarkeit, also zur Hälfte. Schließlich setzt Arbeitslosigkeit auch voraus, dass sich der Betroffene selbst bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Wann muss ich mich das erste Mal bei der Agentur für Arbeit melden? Nach 38 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) besteht die Verpflichtung, frühzeitig bei der Agentur für Arbeit vorzusprechen. Dies kann auch telefonisch erfolgen. Diese Meldepflicht ist von der persönlichen Arbeitslosmeldung abzugrenzen und greift ein, sobald der Arbeitnehmer Kenntnis von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit hat, also wenn die Kündigung zugegangen ist oder der Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde. SPERRFRIST Eine Sperrzeit oder Sperrfrist ist der Zeitraum, für den das Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit nicht gezahlt wird, weil sich der Arbeitnehmer»versicherungswidrig«verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Die dabei einzuhaltenden Fristen unterscheiden sich je nach voraussichtlichem Ende der Arbeitslosigkeit. Liegt dieses weniger als drei Monate in der Zukunft, beträgt die Frist drei Kalendertage. Diese Frist greift also bei einer fristlosen Kündigung oder bei kurzen Kündigungsfristen ein. Wird eine fristlose Kündigung beispielsweise am Freitag ausgesprochen, läuft die Frist am Montag der nächsten Woche aus. Liegt das voraussichtliche Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als drei Monate in der Zukunft, muss die Meldung drei Monate vor dem Ende der Kündigungsfrist, die in der Kündigung angegeben wurde, erfolgen. Erfolgt die Kündigung also im März und soll das Arbeitsverhältnis zum 30. September beendet werden, muss die frühzeitige Meldung spätestens am 30. Juni erfolgen. Die Pflicht besteht auch, wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Kommt der Arbeitnehmer der Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann eine Sperrfrist von einer Woche verhängt werden. 4

016, Ausgabe 10, S. 10-15 - Windirsch, Arbeitsvertrag beendet und jetzt... http://bibnet.bund-digital.de/content?vpath=bibdata/zeits/aib/cont/2016... von 8 10.01.2017 10:54 Wer arbeitslos wird sollte sich beraten lassen, wie es finanziell weitergeht. Was muss ich tun, um Arbeitslosengeld zu erhalten? Arbeitslosengeld wird auf Antrag gezahlt, wenn die Anwartschaft 5 besteht, Arbeitslosigkeit vorliegt und die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitslose bei der Bundesagentur für Arbeit vorspricht und dort anzeigt, dass er arbeitslos ist. Zeitgleich wird mit dieser Meldung auch der Antrag auf Arbeitslosengeld mit den entsprechenden Formularen gestellt. Allerdings kann der Antrag auch mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, um beispielsweise den 55. Geburtstag abzuwarten und so länger Arbeitslosengeld zu erhalten. 6 Die persönliche Meldung kann schon drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, es muss aber nicht so früh sein. Ab der Meldung unterliegt der Arbeitslose den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit und hat sich zu bewerben. Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld? Arbeitslosengeld wird abhängig von der Dauer der vorhergehendenden sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und darüber hinaus abhängig vom Alter gezahlt. Ein Arbeitsloser, der 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält beispielsweise sechs Monate Arbeitslosengeld. 7 Nach 24 Monaten steigt der Anspruch auf den Regelanspruch von 12 Monaten. Ältere Arbeitnehmer mit längeren Beschäftigungszeiten erhalten ab ihrem 50. Geburtstag 15 Monate, ab 55 18 Monate und ab 58 24 Monate Arbeitslosengeld. In welcher Höhe wird Arbeitslosengeld gezahlt? Das Arbeitslosengeld berechnet sich unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze nach dem abgerechneten und erhaltenen Verdienst im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit; das wird auch Bemessungsentgelt genannt. Daraus wird unter Berücksichtigung pauschalisierter Abzüge 8 das zu berücksichtigende Nettoentgelt (genannt Leistungsentgelt), berechnet. Hat der Arbeitslose oder sein Ehegatte/Lebenspartner Kinder, mit denen der Arbeitslose zusammenlebt, werden von dem Leistungsentgelt 67 Prozent gezahlt, ansonsten sind es 60 Prozent. Im Internet gibt es unter der Adresse www.pub.arbeitsagentur.de unter dem Stichwort Selbstberechnung die Möglichkeit, die voraussichtliche Höhe des Arbeitslosengeldes zu ermitteln. TIPP Kam es in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit zu großen Schwankungen beim Verdienst,

4 von 8 10.01.2017 10:54 beispielsweise beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit, kann auf Antrag des Arbeitslosen auch auf den Verdienst der letzten zwei Jahre zurückgegriffen werden. 9 Das Arbeitslosengeld kann sich wegen eines als zweckmäßig anerkannten Steuerklassenwechsels 10 erhöhen. Was ist eine Sperrzeit? Arbeitslosengeld ist eine Leistung, die durch die Beiträge aller Versicherten finanziert wird. Daher wird Verhalten, dass für die Beitragseinnahmen schädlich ist, durch Strafen, nämlich Sperrzeiten, sanktioniert. Eine Sperrzeit bedeutet, dass das Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit ruht, also nicht gezahlt wird, beispielsweise bei der Regelsperrzeit für die Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne wichtigen Grund für zwölf Wochen. 11 Darüber hinaus wird bei dieser Sperrzeit der Anspruch um ein Viertel gekürzt. BEISPIEL Erhält ein 58-jähriger Arbeitsloser eine Sperrzeit wegen Abschluss eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages, bekommt er die ersten zwölf Wochen nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit kein und danach nur noch 18 Monate Arbeitslosengeld, da sein Anspruch von 24 Monaten um ein Viertel reduziert wird. Die Kürzung der Anspruchsdauer tritt nicht ein, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld erst nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt der Sperrzeit gestellt wird ( 148 Abs. 2 Satz 2 SGB III). 12 LESETIPP Arbeits- und Sozialordnung der»kittner«mit den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen für Betriebsräte, zu bestellen unter: www.bund-verlag.de Buchshop Suche mit: ASO Wann tritt eine Sperrzeit ein? 159 Abs. 1 SGB III regelt die möglichen Sperrzeittatbestände. Der wichtigste ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung oder Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag ohne wichtigen Grund. Es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung der Sozialgerichte zu den Einzelfällen, in denen ein wichtiger Grund anerkannt wird. BEISPIEL Ein wichtiger Grund bei der Aufgabe einer Tätigkeit liegt beispielsweise vor, wenn die von den Arbeitnehmern geforderte Arbeit gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt,

5 von 8 10.01.2017 10:54 also Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gefordert werden oder erheblicher psychischer Druck oder Mobbing/sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorlagen. Wird das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag 13 außergerichtlich aufgehoben, liegt zum Beispiel ein wichtiger Grund vor, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: eine Kündigung durch den Arbeitgeber wurde mit Sicherheit in Aussicht gestellt und die drohende Arbeitgeberkündigung wurde auf betriebliche Gründe gestützt und die Arbeitgeberkündigung hätte bei Einhaltung der einschlägigen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zum gleichen Zeitpunkt oder früher beendet und der Arbeitnehmer war nicht unkündbar und es wird eine Abfindung von mindestens 0,25 bis 0,5 Bruttomonatsgehältern 14 pro Beschäftigungsjahr gezahlt. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN Beitragsbemessungsgrenzen sind Rechengrößen im Sozialversicherungsrecht. Sie geben an, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für die Berechnung von Beiträgen zur Sozialversicherung herangezogen werden. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Für den Teil des Einkommens müssen dann keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden (siehe dazu auch Tabelle Seite 19). Für einen vor dem Arbeitsgericht abgeschlossenen Vergleich, der das Arbeitsverhältnis aus dringenden betriebsbedingten Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfristen aufhebt, wird keine Sperrfrist verhängt. Erkennt die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht an, wird die Sperrfrist in einem Bescheid festgesetzt, gegen den Widerspruch erhoben werden und eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden kann. Es lohnt sich durchaus, die Sperrfristverhängung so überprüfen zu lassen. Noch wichtiger ist aber die Beratung, bevor der Arbeitsvertrag beendet wird. Eine Sperrfrist wird immer verhängt, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten, nach einschlägiger Abmahnung, verursacht hat, also zum Beispiel bei Vermögensdelikten oder Arbeitszeitverstößen. LESETIPPS Übersicht über das Sozialrecht 2016/2017 (13. Auflage 2016) Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht 2016/2017 (10. Auflage 2016) Nachschlagewerke mit kompakten und praxisnahen Informationen zum Arbeits- und Sozialrecht, beide herausgegeben vom Bundesarbeitsministerium. Zu bestellen unter: www.bwverlag.de Wann beginnt eine Sperrzeit, wann endet eine Sperrzeit? Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet ( 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III). Dies ist das Ende des Beschäftigungsverhältnisses. BEISPIEL Wird ein Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos am 3.8.2016 gekündigt, beginnt die Sperrzeit am 4.8.2016. Bei einer ordentlichen Kündigung läuft die Sperrfrist ab dem Ende der Kündigungsfrist oder ab einer unwiderruflichen Freistellung.

6 von 8 10.01.2017 10:54 LINKTIPP Die voraussichtliche Höhe des Arbeitslosengeldes kann unter dem Stichwort Selbstberechnung im Internet ermittelt werden auf www.pub.arbeitsagentur.de. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab, unabhängig davon, ob, wann und wie lange der Arbeitslose ohne die Sperrzeit Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit beantragt hat, erhält oder erhalten würde. Es kann also im Einzelfall sinnvoll sein, erst zu einem späteren Zeitpunkt Arbeitslosengeld zu beantragen, um die Auswirkungen einer Sperrzeit abzumildern. Allerdings bleibt die Anspruchsminderung gemäß 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch bei späterer Meldung in der Regel bestehen. Mehrere Sperrzeiten laufen nacheinander ab. 15 Welche Folgen hat eine Sperrzeit? Außer auf die oben unter»was ist eine Sperrzeit«dargestellten Konsequenzen, ist auf Folgendes hinzuweisen: Während der Sperrzeit werden Leistungen zur Behandlung durch die Krankenkassen erbracht. Erkrankt der Arbeitslose während einer Sperrzeit, ruht aber der Anspruch auf Krankengeld ( 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB IV) genauso wie das Arbeitslosengeld. Der Regelbedarf eines eventuellen Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 wird um 30 Prozent gekürzt. 16 In der Rentenversicherung können Einbußen nur durch freiwillige Zahlungen ausgeglichen werden. Was ist das Ruhen von Arbeitslosengeld? Das Ruhen des Arbeitslosengeldes bedeutet, dass die Zahlung zunächst nicht erfolgt, aber der Anspruch nach dem Ablauf des Ruhenszeitraums in voller Höhe gezahlt wird. 17 Unter welchen Voraussetzungen ruht das Arbeitslosengeld? Das Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitnehmer andere, in 156 SGB III aufgeführte Sozialleistungen bezieht oder wenn der Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung erhält ( 157 SGB III). Während eines Arbeitskampfes kann das Arbeitslosengeld gemäß 160 SGB III ruhen. Verschiedene Ruhenstatbestände laufen parallel ab. Der wichtigste Fall ist das Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Nichteinhaltung der einschlägigen Kündigungsfrist und gleichzeitiger Zahlung einer Abfindung gemäß 158 SGB III. Daher ist immer darauf zu achten, die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten, auch wenn der Arbeitgeber versucht, die Kündigungsfrist gegen Zahlung einer Abfindung zu verkürzen. Die vom Arbeitgeber einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der Regelung des 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es gilt das für den Arbeitnehmer Günstigste. 158 SGB III schreibt darüber hinaus weitere fiktive Kündigungsfristen fest. Regelt beispielsweise ein Tarifvertrag (insofern sei auf 34 TVöD verwiesen) den Ausschluss ordentlicher Kündigungen, wenn der Arbeitnehmer ein bestimmtes Alter erreicht hat, ist nach 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB III eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten einzuhalten. Eine Ausnahme hiervon greift nur ein, wenn dem unkündbaren Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts außerordentlich unter Einhaltung einer sozialen Auslauffrist gekündigt werden kann. In diesen Fällen muss nur die Kündigungsfrist eingehalten werden, die ohne die Unkündbarkeit gälte, also beispielsweise nach 622 BGB maximal sieben Monate. Bei zeitlich ausgeschlossen Kündigungen, wie zum Beispiel bei Betriebsratsmitgliedern ( 15 Kündigungsschutzgesetz) Schwangeren ( 9

7 von 8 10.01.2017 10:54 Mutterschutzgesetz) oder Schwerbehinderte ( 85 SGB IX) ist die Kündigungsfrist maßgeblich, die ohne den Ausschluss der Kündigung gegolten hätte. Werden die nach 158 SGB III maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten, ruht das Arbeitslosengeld bei einer Abfindungszahlung längstens ein Jahr. Im Rahmen einer komplizierten Berechnung wird im Einzelfall festgelegt, wie lange das Ruhen des Arbeitslosengeldes tatsächlich eintritt. 18 Dabei wird festgestellt, wie lange es dauerte, bis ein bestimmter Betrag der Bruttoabfindung unter Berücksichtigung des vorherigen Verdienstes verbraucht worden wäre. Länger als bis zum Ablauf der vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfrist ruht das Arbeitslosengeld nicht. Beim Verlust des Jobs steht einiges an Bürokratie an, um die Finanzen zu sichern. Welche weiteren sozialrechtlichen Folgen hat das Ruhen von Arbeitslosengeld? Während des Ruhens besteht nach Ablauf des nachwirkenden Versicherungsschutzes nach 19 Abs. 2 SGB X die Verpflichtung, sich als freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse zu versichern. In die Rentenversicherung wird nicht eingezahlt und Ansprüche können nur durch freiwillige Zahlungen begründet werden. Wie fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung? Die Förderung der beruflichen Weiterbildung bei zugelassenen Trägern erfolgt über Bildungsgutscheine, die ausgestellt werden, wenn die Agentur für Arbeit nach Beratung eine Notwendigkeit und Eignung des Arbeitnehmers anerkennt. 19 Auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses und eines Berufsabschlusses besteht unter besonderer Berücksichtigung einer Ausbildung zur Altenpflegekraft bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch. Welche aktuellen Änderungen im SGB III stehen an? Verabschiedet wurde am 2. Juni 2016 ein Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG), mit dem der Zugang zur beruflichen Weiterbildung insbesondere für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose verbessert werden soll. Damit soll auch die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit während einer beruflichen Weiterbildung oder in Elternzeit verbessert werden. Regine Windirsch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsanwälte Bell & Windirsch, Düsseldorf.

016, Ausgabe 10, S. 10-15 - Windirsch, Arbeitsvertrag beendet und jetzt... http://bibnet.bund-digital.de/content?vpath=bibdata/zeits/aib/cont/2016... von 8 10.01.2017 10:54 [1] Mit Arbeitslosengeld ist die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 nach dem SGB III gemeint und nicht die Sozialleistung Arbeitslosengeld 2, deren Voraussetzungen sich nach dem SGB II richten. [2] S. 138 SGB III. [3] Ausnahme leistungsgeminderte Arbeitnehmer gemäß 145 SGB III. [4] S. 159 Abs. 1 Nr. 7 i.v.m. Abs. 6 SGB III. [5] S. o. zu 1. [6] S. 137 Abs. 2 SGB III und s.u. zu 4. [7] Einzelheiten hierzu ergeben sich aus 147 SGB III und der dort angegebenen Tabelle. [8] S. 153 Abs. 1 SGB III. [9] S. 150 Abs. 3 SGB III. [10] S. 153 Abs. 3 SGB III. [11] S. die einzelnen Dauern der Sperrfristen in 159 Abs. 3 SGB III. [12] Diese Konstellation bedarf besonders sorgfältiger Beratung. [13] Ein Abwicklungsvertrag erfolgt nach Ausspruch einer Kündigung zur Regelung der Einzelheiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. [14] BSG 2.5.2012 B 11 AL 6/11. [15] 159 Abs. 2 SGB III. [16] 31 Abs. 2 Nr. 3 und 4 i.v.m. 31a SGB II. [17] Wenn nicht noch eine Minderung des Anspruchs wegen einer Sperrzeit erfolgt. [18] S. zu den Einzelheiten 158 Abs. 2 SGB III und den Berechnungsbogen der Agentur für Arbeit Anlage 1 zu GA 158 SGB III. [19] Es handelt sich um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit.