Der Kaufvertrag

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Transkript:

20171 Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag Inhalt 1. Der Kaufvertrag 4 1.1 Die Stufen des Kaufvertrags 4 1.2 Rechtliche Bedingungen 5 1.3 Die Inhalte des Kaufvertrags 6 2. Lieferbedingungen 7 2.1 Lieferung frei Haus 9 2.2 Lieferung ab Werk 9 3. Zahlungsbedingungen 10 3.1 Zahlungszeitpunkt 10 3.1.1 Vorauszahlung 10 3.1.2 Prompte Zahlung 10 3.1.3 Spätere Zahlung 10 3.2 Zahlungsort 11 3.3 Skonto und Rabatt 11 3.3.1 Skonto 11 3.2.2 Rabatte 12 4. Umgang mit Verträgen 13 4.1 Schriftliche Kaufverträge 13 4.2 Aufbewahrung von Rechnungen 13 4.3 Kredite und Ratengeschäfte 14 5. Wissenscheck im E-Learning 15 Editorial Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, lesen Sie das Kleingedruckte, wenn Sie Verträge unterschreiben? Nein? Ich mache das (leider) auch meistens nicht. Es ist nämlich mühsam. Warum es sich aber lohnt, das Kleingedruckte, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eingehend zu studieren, erfahren Sie in diesem Heft. Die meisten von Ihnen sind bald volljährig und damit berechtigt, uneingeschränkt Kaufverträge abzuschließen. Was aber genau ist ein Kaufvertrag? Welche rechtlichen Bedingungen müssen erfüllt sein, damit er zustande kommt? Muss man immer sofort bezahlen oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Skonto und einem Rabatt? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in diesem Heft. Ihnen weiterhin alles Gute! Ihre Birgit Moltinger 3

Notizen 1. Der Kaufvertrag 1.1 Die Stufen des Kaufvertrags Jeder und jede von Ihnen hat bereits einmal Kaufverträge abgeschlossen vielleicht ohne, dass es Ihnen bewusst war. Denn im Grunde entsteht ein Kaufvertrag immer dann, wenn Sie Produkte käuflich erwerben. Telefonische Bestellungen, die sofort bestätigt werden Schriftliche Kaufabschlüsse Bei Käufen von Gütern mit einem höheren Wert INFO KAUFVERTRAG Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietenden und dem Nachfragenden, Sachgüter gegen Geld zu tauschen. Ein Kaufvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Mündliche Kaufabschlüsse Einkäufe, bei denen die Waren sofort mitgenommen und bezahlt werden (z. B. Kauf einer Wurstsemmel bei SPAR) Schriftliche Kaufverträge dienen vor allem dazu, einen Beleg für den Kauf zu haben. Der Kaufvertrag kann vom Käufer ausgehen (z. B. Ich möchte ein Auto kaufen und hole mir von verschiedenen Händlern Angebote ein). Ebenso kann er aber auch vom Verkäufer ausgehen (z. B. Vertreter einer Schokoladenfirma fragen bei SPAR an, ob SPAR ihre Produkte vertreiben will). Stufen des Kaufvertrages Die sechs Stufen des Kaufvertrages lassen sich am besten in Form einer Grafik veranschaulichen: INFO DIE EINZELNEN STUFEN DES KAUFVERTRAGS KÄUFER VERKÄUFER 1. Anfrage 2. Verbindliches Angebot 3. Bestellung 4. Auftragsbestätigung/ Lieferung 5. Annahme der Lieferung und Rechnung 6. Zahlung 4

Der Kaufvertrag 1.2 Rechtliche Bedingungen Damit ein Kaufvertrag zustande kommen kann, müssen folgende rechtliche Bedingungen gegeben sein: 3) Freiwilligkeit Das Geschäft darf nicht durch Zwang oder Furcht (Drohung) herbeigeführt werden. Notizen 1) Übereinstimmende Willenserklärung Der Käufer muss kaufen wollen, der Verkäufer muss verkaufen wollen. Beispiel: Ein Konsument bestellt im INTERSPAR Onlineshop eine Canon Kamera mit silberfarbenem Gehäuse. Geliefert bekommt er jedoch eine Canon Kamera mit schwarzem Gehäuse. Der Vertrag ist nicht zustande gekommen es sei denn, der Konsument behält die Kamera. 2) Möglichkeit des Geschäftes Es entsteht kein Kaufvertrag bei Geschäften, die unmöglich oder sinnlos sind. Beispiel: Verkauf eines Grundstücks auf dem Mars 4) Erlaubtheit Das Geschäft darf nicht gegen die Rechtsvorschriften verstoßen. Es dürfen keine unlauteren Geschäftspraktiken zum Einsatz kommen. Beispiel: Geschäft mit gestohlener oder geschmuggelter Ware (wenn dies dem Vertragspartner bekannt ist). Geschäft mit überhöhten Preisen (z. B. Verkauf von Schmuck mit unechten Steinen zum Preis eines Schmuckstücks mit echten Steinen) 5) Geschäftsfähigkeit der Partner Dies ist der Punkt, der für Sie am wichtigsten ist. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, sind Sie auch nicht voll geschäftsfähig! Mehr dazu in untenstehender Tabelle. Die Geschäftsfähigkeit von Käufer und Verkäufer: ALTER GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Volljährige) Voll geschäftsfähig Dürfen sich z. B. auf Kredit ein Auto kaufen. Zwischen 14 18 Jahre (Mündige Minderjährige) Erweitert geschäftsfähig Dürfen nur über das selbständig verfügen, was sie selbst verdient haben oder was ihnen geschenkt wurde. Kreditaufnahme ist für Lehrlinge in eingeschränktem Rahmen möglich. Zwischen 7 14 Jahre (Unmündige Minderjährige) Beschränkt geschäftsfähig Dürfen nur zu ihrem Vorteil gemachte Geschäfte tätigen, z. B. Kauf von Büchern, Kinokarten, Modellautos etc. Zwischen 0 7 Jahre (Kinder) Nicht geschäftsfähig Dürfen nur Geschäfte des täglichen Lebens abschließen, wie z. B. Erwerb von Süßigkeiten, Wurstsemmeln etc. 5

Notizen 1.3 Die Inhalte des Kaufvertrags Im Allgemeinen können Kaufverträge zwischen Käufer und Verkäufer in beliebiger Form abgeschlossen werden. Es gibt jedoch einige inhaltliche Punkte, die in einem Kaufvertrag enthalten sein müssen bzw. die enthalten sein sollen. INFO ÜBERSICHT ÜBER DIE GESETZLICHEN BESTANDTEILE Gesetzliche Bestandteile eines Kaufvertrages müssen sein: ü Verkäufer (Name und Anschrift) ü Käufer (Name und Anschrift) ü Warenart und Qualität (z. B. Marken, Typen, Normen, Handelsklassen) ü Menge (z. B. Stück, Verpackungseinheiten) ü Preis (z. B. einschließlich möglicher Preisabzüge) Regelmäßige weitere Bestandteile: Lieferbedingungen - Wann wird geliefert? (Lieferzeit) - Wo wird geliefert? (Lieferort) - Wer trägt die Kosten und das Risiko der Lieferung? Wichtig sind klare, unmissverständliche Aussagen im Kaufvertrag! Zahlungsbedingungen - Wann wird gezahlt? (Zahlungszeit) - Wo wird gezahlt? (Zahlungsort) - Wie wird gezahlt? (Art der Zahlung) Fallweise Regelungen: Verpackung Transport Wie soll die Ware transportiert werden (per LKW, Bahn, Schiff,...)? Nebenleistungen Wer schult ein, wer montiert,...? Garantie 6

Der Kaufvertrag 2. Lieferbedingungen Notizen Im vorigen Kapitel haben Sie gelernt, dass in den meisten Kaufverträgen auch die Lieferbedingungen klar geregelt sind. Sowohl für die Käufer als auch für die Verkäufer sind folgende Fragen interessant: Wann soll die Lieferung erfolgen? Wer trägt das Risiko, wenn die Ware während des Transportes beschädigt wird? Wer bezahlt die Lieferung? Unterschiedliche Lieferbedinungen können einen großen Einfluss auf den Einstandspreis und auf die Lieferfähigkeit haben. Beispiel: Bei Lieferungen aus dem Ausland kann ein erheblicher zusätzlicher Kostenaufwand entstehen (z. B. durch Zoll). Was aber regeln die Lieferbedingungen nun konkret? INFO LIEFERBEDINGUNGEN Was regeln die Lieferbedingungen? Erfüllungszeit (Liefertermin) Erfüllungsort (Risiko-/Eigentumsübergang) Kostenübergang Erfüllungszeit (Liefertermin) Die Erfüllungszeit ist jener Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort zu übergeben hat. Die Lieferung kann sofort erfolgen (d. h. noch am selben Tag bzw. innerhalb einiger weniger Tage). Man spricht in dem Fall auch von einer prompten Lieferung (=Promptgeschäft). Oft erfolgt die Lieferung jedoch erst später. Bei einer späteren Lieferung gibt es zwei Unterscheidungen: Gewöhnliches Termingeschäft (Lieferung innerhalb von 30 Tagen,...) Fixgeschäft (Lieferung am 31. Oktober fix, Beispiel am Tag der Hochzeit) 7

Notizen Erfüllungsort (Risiko-/Eigentumsübergang) Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit und in der vereinbarten Menge und Qualität übergeben muss. Die Übergabe kann auf zwei Arten erfolgen: Körperlich Die Ware wird dem Käufer tatsächlich übergeben. Symbolisch Es werden nur die Papiere übergeben, die den Käufer berechtigen, über die Ware zu verfügen (z. B. Lagerschein, Frachtpapiere). Am Erfüllungsort gehen vom Verkäufer auf den Käufer das Eigentum der Ware (Eigentumsübergang) und alle Gefahren wie z. B. Diebstahl, Verderben der Ware (Risikoübergang) über. Kostenübergang Wird der Kostenübergang nicht gesondert geregelt, so trägt der Verkäufer alle Kosten (Transport, Lager, Versicherung, usw.) bis zur Übergabe am Erfüllungsort. Der Ort des Kostenübergangs kann jedoch frei vereinbart werden. Beispiele für ab und frei : Für die Regelung aller drei Fragen (Erfüllungszeit, Erfüllungsort und Kostenübergang) haben sich im Laufe der Zeit sogenannte Kaufvertragsklauseln (Incoterms = International Commercial Terms) entwickelt, die in wenigen Worten die Standardregelungen für Lieferbedingungen zusammenfassen. Besonders wichtig sind hierbei die Begriffe ab und frei. INFO AB UND FREI Klauseln zu Risiko- und Kostenübergang an einem Ort Durch diese Klauseln wird festgelegt, wer für das Risiko und die Kosten bei der Übergabe der Ware aufkommt. AB Die Übergabe erfolgt näher beim Verkäufer (also z. B. Abholung der Ware direkt beim Lager des Verkäufers). FREI Der Verkäufer liefert die Ware direkt an den Käufer bzw. an einen vereinbarten Ort. Bei allen Klauseln können strittige Punkte natürlich durch Zusätze geregelt werden. Die meisten Firmen so auch SPAR legen für ihre Lieferanten allgemeine Geschäftsbedingungen fest. In diesen wird schriftlich festgehalten, zu welchen Bedingungen z. B. SPAR bei den einzelnen Lieferanten einkauft. Im Folgenden werden zwei ganz wichtige Kaufvertragsklauseln vorgestellt: Die prompte Lieferung frei Haus und die Lieferung ab Werk. 8

Der Kaufvertrag 2.1 Lieferung frei Haus Lieferung frei Haus bedeutet, dass der Verkäufer die Lieferung des Produktes übernimmt. Für den Käufer hat dies entscheidende Vorteile: Verkäufer trägt die Kosten für den Transportweg. Verkäufer trägt das Risiko für den Transportweg. INFO FREI HAUS Lieferung frei Haus Der Käufer erhält die Ware ohne Kosten und ohne Risiko (also frei) ins Haus geliefert. Notizen Verkäufer Käufer Verkäufer trägt Kosten und Risiko. 2.2 Lieferung ab Werk Lieferung ab Werk bedeutet, dass sich der Käufer die Ware zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt beim Verkäufer abholen kann. Der Verkäufer hat dadurch Vorteile: Käufer trägt die Kosten für den Transportweg. Käufer trägt das Risiko für den Transportweg. INFO AB WERK Lieferung ab Werk Der Käufer kann sich die Ware zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt beim Verkäufer abholen. Verkäufer Käufer Käufer trägt Kosten und Risiko. INFO LIEFERUNGEN BEI SPAR Lieferung frei Haus ZN: Lieferung frei Haus ZLW: Lieferung frei Haus INTERSPAR: Lieferung frei Haus Filiale/EH: Lieferung ab Werk: Frischesortiment, Teile des Trockensortiments Trockensortiment Non-Food-II-Produkte (sperrige Güter!) Brot, Bier Einige Eigenmarkenprodukte wie z. B. de SPAR Mineral, de SPAR Olivenöl 9

Notizen 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Zahlungszeitpunkt Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten des Zahlungszeitpunktes: INFO ZAHLUNGSZEITPUNKT Welche Zahlungszeitpunkte gibt es? Vorauszahlung (vor der Lieferung) Spätere Zahlung ( Kauf auf Ziel ) Prompte Zahlung (bei Lieferung) 3.1.1 Vorauszahlung Diese Form kommt im Grunde nur vor, wenn die Ware knapp ist. Bei Spezialanfertigungen ist es jedoch üblich, dass zumindest ein Teil des Gesamtbetrages im Voraus bezahlt wird. Bei SPAR kommt diese Form so gut wie nie vor. 3.1.2 Prompte Zahlung Diese Form ist bei SPAR wie auch im gesamten Einzelhandel üblich. Der Käufer erhält die Ware und gibt dem Verkäufer sofort also prompt den dafür vereinbarten Geldwert. Für den Verkäufer hat diese Zahlungsform den entscheidenden Vorteil, dass er das Geld sofort erhält. Somit fallen Kosten für etwaige Mahnungen weg. Beim SPAR Großhandel sieht die Regelung so aus, dass der selbständige SPAR-Einzelhändler eine Wochenrechnung (Wochenfaktura) erhält und der Betrag dann 7 Tage nach dem Rechnungsdatum bzw. 10 Tage nach der Lieferung von seinem Konto abgebucht wird. Das ausgewiesene Zahlungsziel gibt an, bis wann der Rechnungsbetrag spätestens ohne Abzug von Skonto fällig ist. 3.1.3 Spätere Zahlung Die spätere Zahlung wird auch als Kauf auf Ziel bezeichnet. Vereinbart werden Zielfristen wie zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung oder manchmal auch zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Welche Zielfristen vereinbart werden, hängt von der Branche ab. 10

Der Kaufvertrag 3.2 Zahlungsort Unter Zahlungsort versteht man den Ort, an dem für eine Ware bezahlt werden muss. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Zahlungsort beim Käufer Der Käufer kann am letztmöglichen Tag der Zahlungszeit die Überweisung von seinem Konto vornehmen. Er erhält dadurch mehr Zinsen, da das Geld länger auf seinem Konto liegt. Zahlungsort beim Verkäufer Der Käufer muss den Bankweg einrechnen, damit rechtzeitig bezahlt wird. Dauert eine Überweisung beispielsweise zwei Tage, so muss er zwei Tage vor dem letztmöglichen Termin das Geld an den Verkäufer überweisen. Generell gilt: Zahlungsort ist der Wohnort bzw. der Geschäftssitz des Käufers. INFO ZAHLUNGSORT BEI SPAR Bei SPAR gilt für Konsumenten immer: Zahlungsort ist das SPAR-Geschäft! Für Lieferanten von SPAR gilt: Der Zahlungsort liegt beim Käufer, also bei SPAR! Notizen 3.3 Skonto und Rabatt Grundsätzlich sind Preisnachlässe und Preisabzüge für den Konsumenten im Einzelhandel unüblich, da durch den starken Konkurrenzkampf die Preise ohnehin sehr niedrig kalkuliert werden. Bei Verhandlungen mit Lieferanten spielen Skonto und Rabatte natürlich eine große Rolle für SPAR. 3.3.1 Skonto Wurde ein Kauf auf Ziel abgeschlossen, so ist es üblich, einen Preisabzug zu gewähren, wenn bereits innerhalb einer kurzen Frist nach der Lieferung bezahlt wird. INFO PREISNACHLASS Skonto Ein Skonto (Mehrzahl: Skonti) ist ein Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin. Üblich sind Abzüge von 2 3 %. Beispiel: Zahlbar nach Erhalt der Ware innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 3 % Skonto. Von der Skontoregelung profitieren sowohl Verkäufer als auch Käufer. Vorteile für den Verkäufer Zinsvergütung Der Verkäufer erhält sein Geld früher als vereinbart und kann es gut anlegen oder investieren. Risikoprämie Zahlt der Käufer sofort, so besteht keine Gefahr, dass der Verkäufer das Geld nicht erhält. Geringerer Verwaltungsaufwand Der Verkäufer erspart sich die Überwachung des Geldeingangs und etwaige Mahnungen. Vorteile für den Käufer Geringerer Kaufpreis 11

INFO RECHENBEISPIEL SKONTO Notizen Beispiel: Monatlicher Einkauf von Bürowaren im Wert von 10.000,-- Rechnung mit Skonto 10.000,-- ((10.000 * 2) / 100) = 9.800,-- Grundbetrag abzgl. 2 % (vom Grundbetrag berechnet) = Endbetrag In 12 Monaten erhält man einen Betrag von 117.600,-- (statt 120.000,--). Rechnung ohne Skonto 10.000 * 12 = 120.000,-. Insgesamt ergibt sich daher eine Ersparnis von ca. 2.400,-- bei Skontozahlung. Der Skonto sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden! Selbst wenn man sich Geld bei der Bank leihen und Gebühren dafür bezahlen muss, ist es auf das Jahr gerechnet immer noch günstiger, als wenn man die Rechnung später bezahlt. SKONTO % % %%% % % 3.3.2 Rabatt INFO RABATT Rabatt Rabatte sind Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus verschiedensten Gründen gewährt werden. Rabatt-Gründe können sein: Mengenrabatt Wenn von einem Produkt eine sehr hohe Stückzahl verkauft wird. Umsatzbonus Wird im Nachhinein gewährt (meist am Jahresende), wenn der Umsatz eine bestimmte Menge überschritten hat. Treuerabatt Für Konsumenten, die eine bestimmte Ware nur bei einem Händler kaufen. eingeführt werden soll. Ausverkaufsrabatt Bei Ausverkäufen oder Geschäftsauflösungen Mängelrabatt Für schadhafte, aber noch brauchbare Ware Mitarbeiterrabatt Rabatt für Mitarbeiter einer Firma (z. B. 12 % auf Hervis-Produkte für Mitarbeiter) Für Konsumenten im Einzelhandel gibt es fast keine echten Rabatte. Eine Art Mengenrabatt stellen jedoch die SPAR-Pack- Aktionen ( 2 für 1 ) dar. Unsere kleinsten Preise können wir als SPAR wieder nur deshalb gewähren, weil wir große Mengen bei unseren Lieferanten einkaufen und daher von ihnen Mengenrabatte erhalten. Einführungsrabatt Wenn eine neue Ware auf dem Markt 12

Der Kaufvertrag 4. Umgang mit Verträgen 4.1 Schriftliche Kaufverträge Notizen Generell sollten Kaufverträge aufgrund der besseren Beweismöglichkeit immer schriftlich abgeschlossen werden. Sollte es bei der Lieferung oder bei der Zahlung zu Meinungsverschiedenheiten kommen, so können Sie sich auf die schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen des Kaufvertrages berufen. Tipp Lesen Sie die schriftlichen Verträge (auch Mietverträge!!!) immer ganz genau durch! Wichtige Dinge sind vielfach in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) oder in den Allgemeinen Lieferbedingungen versteckt, die meist kleingedruckt dem Vertrag beiliegen. Daher werden sie auch Kleingedrucktes genannt. 4.2 Aufbewahrung von Rechnungen Rechnungen über teurere Waren sollten immer mindestens zwei Jahre lang das ist die übliche Zeit der Gewährleistungsfrist für bewegliche Gegenstände aufbewahrt werden. Bei unbeweglichen Sachen, also vor allem bei Grundstücken, Häusern oder Wohnungen, ist eine längere Frist von drei Jahren vorgesehen. Garantie: Die Garantie ist eine besondere vertragliche Zusage des Herstellers, im Falle eines Mangels das Produkt zu reparieren oder auszutauschen. Sie ist nicht im Gesetz geregelt, kann länger als die gesetzliche Gewährleistung sein. Sinn der Aufbewahrung von Rechnungen: Gewährleistung/Garantienachweis Falls Schäden auftreten, können Sie die Gewährleistung bzw. Garantie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Rechnung aufbewahrt haben. Versicherungsangelegenheiten Sie kaufen z. B. eine Kamera und fahren auf Urlaub. Sie schließen sicherheitshalber eine Reiseversicherung ab. Wird Ihr Fotoapparat nun tatsächlich gestohlen, brauchen Sie die Rechnung, damit die Versicherung weiß, wie viel sie Ihnen rückerstatten muss. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Gewährleistung: Sie besteht aufgrund des Gesetzes und kann gegenüber Kunden vertraglich nicht wesentlich eingeschränkt werden. 13

Notizen 4.3 Kredite und Ratengeschäfte Unter Kredit versteht man, dass Sie Geld erhalten mit der Verpflichtung, es innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens mit Zinsen zurückzuzahlen. Es gibt viele unterschiedliche Arten von Krediten. Kaufen Sie sich aber vergängliche Güter wie z.b. ein Auto auf Kredit, so kann dies fatal werden. Denn stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto, für das Sie monatlich von Ihrer Lehrlingsentschädigung 150,-- bis 200,-- zurückzahlen müssen. Wie viel bleibt Ihnen dann noch übrig? Überziehungskredit Wenn Sie ein Konto bei einer Bank haben, dann haben Sie meist einen bestimmten Überziehungsrahmen festgelegt. Sie können dann innerhalb dieses Rahmens das Konto überziehen also mehr Geld ausgeben, als sich auf dem Konto befindet. Dazu müssen Sie Ihre Bank nicht eigens befragen. Ratenkredit Darunter versteht man einen Kredit, der in festen Raten zurückbezahlt wird. Dieser Kredit eignet sich für die Finanzierung von größeren Anschaffungen. Die Laufzeiten liegen meist zwischen zwei und sechs Jahren. Für die Rückzahlungen werden entweder Monats- oder Jahreszinssätze verrechnet. Manchmal können auch noch andere Kosten dazukommen, wie etwa die Prämien für eine Restkreditversicherung. Leasing Leasing ist nichts anderes als Miete. Besondere Bedeutung hat es bei der Autofinanzierung. Leasingverträge werden auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Zu Beginn muss der Leasingnehmer in der Regel eine Sonderzahlung leisten, die meist bei 20 30 % des Kaufpreises liegt. Danach zahlt er im Vergleich zum Kredit niedrigere Leasingraten. Ist die Vertragslaufzeit vorüber, gibt er das Auto zurück. Er erhält seine Sonderzahlung jedoch nicht zurück, denn sie ist ja ein Teil der Miete. Es gilt immer: Ratenzahlung/Kredite sind viel teurer als Barzahlung! Ein Mofa kostet 1.235,-. Entweder Sie zahlen bar oder in Raten. Die Bedingungen für die Ratenzahlung lauten: 363,36 Anzahlung und 12 Monatsraten zu 94,47. Anzahlung: 363,36 12 x 94,47: 1.133,70 Gesamt: 1.497,06 Sie zahlen also um über 262,-- mehr, das sind um 21,2 % mehr als bei Barzahlung! Nun kann es sein, dass Sie einen Unfall mit Totalschaden haben. Das Auto ist kaputt, Sie liegen vielleicht im Krankenhaus - die Raten müssen Sie aber trotzdem zahlen! Die Entscheidung liegt bei Ihnen, ob Sie Kredite aufnehmen bzw. sich auf Ratengeschäfte einlassen. Schutzbestimmungen bei Ratengeschäften Ratenverträge müssen immer schriftlich im Geschäft des Verkäufers abgeschlossen werden. Kommen Vertreter zu Ihnen an die Wohnungstür und Sie schließen einen Ratenvertrag ab, dann können Sie binnen einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie ein geregeltes Einkommen haben und sich ein bleibendes Gut anschaffen wollen (Wohnung, Haus, usw.), dann sind mäßige Kredite sicherlich sinnvoll. 14

Der Kaufvertrag Notizen LUST AUF LEARNING SNACKS? Einfach Link in die Suchmaschine Ihres Smartphones, Laptops oder Tablets eintippen und losstarten! :-) Alternativ kann man den QR-Code scannen. AB LAGER ODER FREI HAUS? https://goo.gl/4xpuj4 15

W I S S E N S C H E C K Steigen Sie nun in die SPAR-Lernplattform (http://elearning.spar.at) ein und machen Sie den prämienrelevanten Wissenscheck! Viel Erfolg! Passwort vergessen? Auf der Anmeldeseite der SPAR-Lernwelt befindet sich der Link zum Zurücksetzen unter dem Login. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Sicherheitsfrage nicht mehr wissen und Ihr Passwort daher nicht mehr selbst zurücksetzen können, geben Sie bitte ein Ticket im SPAR Servicedesk auf. Wo ist der Wissenscheck? Klicken Sie auf Meine Kurse, dann auf SPAR/ INTERSPAR Lehrjahr Lehrberuf. Öffnen Sie zunächst das Heft des Monats, dann lässt sich der Wissenscheck des jeweiligen Monats öffnen. Liebe Lehrlinge, ich freue mich über jede Rückmeldung zum Heft! Bitte kontaktieren Sie mich unter: * birgit.moltinger@spar.at ( 0662 / 44 70-23807 16

Impressum Herausgeber: SPAR Österreichische Warenhandels-AG Europastraße 3, 5020 Salzburg Für den Inhalt verantwortlich: HZ380 Redaktion: Birgit Moltinger, MA (HZ380) Text und Gestaltung: Birgit Moltinger, MA (HZ380) Covergestaltung: Mag. Michaela Wörndl (HZ380) Gedruckt nach der Richtlinie Druckerzeugnisse des Österreichischen Umweltzeichens, Offset 5020 Druckerei und Verlag Gesellschaft m.b.h., UZ-LZ 794 Bildnachweis: Cover: Fotolia/Syda Productions, S. 4: Freepik.com, S. 7 (3): Freepik/Flaticon, S. 11: Fotolia Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPAR-AG Stand: April 2017 für Um den Lesefluss zu erleichtern, werden die allgemeinen Begriffe Marktleiter, Abteilungsleiter Mitarbeiter, Einzelhändler, Kunde verwendet. Selbstverständlich werden darunter alle Marktleiterinnen, GeschäftsleiterInnen, BereichsleiterInnen, Mitarbeiterinnen, Einzelhändlerinnen und Kundinnen verstanden. 18

Weil sich lernen lohnt Viel Freude mit den SPAR-Lernheften!