Mittelbarer und unmittelbarer öffentlicher Dienst

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Materielle Wirkung des Tarifabschlusses vom 1. April 2014 Wolfgang Paul ver.di BuV Ressort 12 Tarifpolitik Mittelbarer und unmittelbarer öffentlicher Dienst 1

Tarifrunde 2014 Forderungen und Ergebnisse für den TV-V 2

Für den TV V relevante Forderungen in der Tarifrunde 2014 Ehöh Erhöhung der Tbll Tabellenentgelte lt des TVöD, des TV V V und der TV N um einen Grundbetrag von 100, Euro sowieum 3,5 Prozent. Erhöhung der monatlichen Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/ Praktikanten um 100, Euro. Verbindliche Regelung zur unbefristeten bfi Übernahme nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung fürauszubildende Auszubildende. Tarifvertraglicher Ausschluss sachgrundloser Bfit Befristungen. 3

Zusätzliche Forderungen für den TV V Entgeltsicherung bei Leistungsminderung. Dynamisierung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung gsowie Aufhebung der Differenzierung dieses Zuschusses und der Schicht und Wechselschichtzulage nach originären und gewillkürten TV V Anwendern ( 1 Abs. 1 und 2). Anhebung der Zeitzuschläge für den Oster und Pfingstsonntag auf das frühere Niveau des BMT G (35% ohne Zeitausgleich). Vereinbarung einer qualifizierten Verhandlungszusage zur zeitnahen Aufnahme von Verhandlungen für einen Demografie Tarifvertrag zum TV V. 4

Zusätzliche Forderungen für den TV V Streichung der Probezeit für Auszubildende. Beschränkung der Anordnung von Rufbereitschaft auf Zeiten, in denen erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. Korrektur des (rechtswidrigen) Ausschlusses von geringfügig Beschäftigten (Teilzeitkräfte gemäß 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV, deren regelmäßiges monatliches Einkommen 450, nicht übersteigt) aus dem Geltungsbereich. Aktualisierung der Eingruppierungsbeispiele in der Anlage 1 zum TV V. 5

Etwas überraschend war der Forderungsbeschluss der BTK des öd vom 11. Februar 2014 für die Tarifrunde 2014 nach einem einheitlichen Grundbetrag (Sockel) in Höhe von 100, Euro sowie einer weiteren linearen Erhöhung um 3,5 Prozent auch für den TV V Bereich. Dieser Beschluss entsprach dem starken Wunsch der Mitglieder in dieser Tarifrunde, vor allem nach den Efh Erfahrungen aus der Tarifrunde 2012, gemeinsam eine deutlich stärkere Erhöhung für die unteren Entgeltgruppen durchzusetzen und wurde daher auch von vielen Mitgliedern aus dem TV V Bereich mitgetragen. Dies zeigt ein Vergleich der Abstimmungsergebnisse aus den beiden Tarifrunden deutlich. Tarifrunde 2012 Tabellenendwirkung bll = 6,42% Zustimmung 74,01% Tarifrunde 2014 Tabellenendwirkung für den TVöD = 5,88% Tabellenendwirkung für den TV V = 5,78% Zustimmung 87,33% 6

Gründe, das Ergebnis für den TVöD wie in den vorangegangenen Tarifrunden auch im Volumen linear auf den TV VV zu übertragen: Das Tabellenvolumen des TV V liegt um über 16% höher als dastabellenvolumen destvöd TVöD. Die durchschnittliche Jahrestabellenvergütung der Beschäftigten liegt im TV V nach unseren Erhebungen sogar um rund 18,5% höher als die Jahrestabellenvergütung der Beschäftigten im TVöD. Der abgeschlossene Mindestbetrag von 90, Euro wirkt sich im TVöD auf 2/3 der Beschäftigten aus. Im TV V würden üde nur knapp 20% der Beschäftigten von dese diesem Mindestbetrag erfasst. Eine 1:1 Übertragung würde daher das Ziel verfehlen und darüber hinaus das VergütungsniveaudesTV V gegenüberdemtvöd abwerten. 7

Um ein wertgleiches Ergebnis bei gewichteter Berechnung für den TV V zu erzielen, wäre entweder ein Mindestbetrag von 113,50 Euro nötig gewesen oder die zusätzliche lineare Erhöhung zum 1.3.2014 hätte 3,28 Prozent betragen müssen. Der Wert eines Mindestbetrages von 90, Euro hätte imtv V V daher nur einen Anteil von 0,02 Prozent vom Gesamtergebnis betragen. Darüber hinaus hätte die Gefahr bestanden, dass in den Entgeltgruppen g 1 bis 4,, in denen derzeit nur noch 4,5% des Beschäftigungsvolumens angesiedelt ist, weiterer Beschäftigungsabbau erfolgt wäre. Da die Tarifvertragsparteien in dieser Tarifrunde ausdrücklich das Gegenteil vereinbart haben, wäre dies kontraproduktiv gewesen. Um die unterschiedliche materielle Wirkung auf die Vergütungstabellen zu verdeutlichen möchte ich kurz folgende Vergleichstabellen zeigen: 8

Tabelle TVöD VKA Differenz in Euro bei 3% und einem Mindestbetrag von 90, Ergebnis in Euro rotbraun: Sockel + lin. Erhöhung besser als Mindestbetrag t Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15 118,89 131,90 136,75 154,06 167,22 175,87 14 107,67 119,44 126,36 136,75 152,68 161,33 13 99,26 110,09 115,98 127,40 143,33 149,91 12 90,00 98,67 112,52 124,63 140,21 147,14 11 90,00 95,21 102,13 112,52 127,58 134,50 10 90,00 91,74 98,67 105,59 118,75 121,86 9 90,0000 90,0000 90,0000 96,24 104,90 111,82 8 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 7 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 6 90,0000 90,0000 90,0000 90,0000 90,0000 90,0000 5 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 4 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 3 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 2 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 1 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 9

Tabelle TVöD VKA Differenz in Prozent bei 3% und einem Mindestbetrag von 90, Ergebnis in Prozent rotbraun: Mindestbetrag t besser als Sockel + lin. Erhöhung Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 14 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 13 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 12 3,03% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 11 3,14% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 10 3,26% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 9 369% 3,69% 333% 3,33% 3,17% 3,00% 3,00% 3,00% 8 3,95% 3,56% 3,41% 3,28% 3,14% 3,07% 7 4,22% 3,80% 3,58% 3,42% 3,31% 3,22% 6 430% 4,30% 388% 3,88% 3,70% 3,54% 3,44% 3,34% 34% 5 4,49% 4,05% 3,86% 3,69% 3,57% 3,49% 4 4,72% 4,26% 4,00% 3,86% 3,73% 3,66% 3 480% 4,80% 433% 4,33% 4,22% 4,04% 3,92% 3,81% 2 5,20% 4,70% 4,56% 4,43% 4,17% 3,93% 1 5,84% 5,73% 5,61% 5,50% 5,23% 10

Tabelle TV V Differenz in Euro bei 3% und einem Mindestbetrag von 90, Ergebnis in Euro rotbraun: Sockel + lin. Erhöhung besser als Mindestbetrag Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Max. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 207,76 15 139,13 154,59 169,43 183,24 196,01 207,76 Min. 14 129,85 143,04 155,82 168,19 179,94 190,66 90,00 13 121,61 133,97 145,93 157,68 166,75 174,17 Mittelwert 12 113,36 124,29 135,21 144,49 153,56 159,94 115,43 11 106,15 116,25 125,11 132,74 139,13 144,49 10 98,93 108,42 117,69 123,87 128,20 131,29 9 92,75 101,0000 109,0404 11460 114,60 116,6666 119,75 8 90,00 91,93 96,46 100,79 105,12 108,21 7 90,00 90,00 90,00 92,75 94,81 96,87 6 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 5 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 4 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 3 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 2 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 1 90,00 11

Tabelle TV V Differenz in Prozent bei 3% und einem Mindestbetrag von 90, Ergebnis in Prozent rotbraun: Mindestbetrag besser als Sockel + lin. Erhöhung 3,28% Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Max. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 5,24% 15 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% Min. 14 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 13 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% Durchschnitt 12 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,17% 11 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 10 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% Durchschnitt 9 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% gewichtet 8 3,12% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,00% 3,05% 7 3,36% 3,16% 3,01% 3,00% 3,00% 3,00% 6 3,59% 3,38% 38% 3,22% 3,11% 305% 3,05% 3,00% 5 3,85% 3,63% 3,46% 3,34% 3,27% 3,17% 4 4,09% 3,85% 3,67% 3,55% 3,47% 3,31% 3 4,37% 4,15% 3,98% 3,85% 3,78% 3,62% 2 4,68% 4,41% 4,20% 4,06% 3,97% 3,92% 1 5,24% 12

Stufenverteilung im TV-V Bereich (Datenerhebung 2013/2014) Entgelt- Stufen gruppe 1 2 3 4 5 6 Summen 15 0,00% 0,02% 0,03% 0,17% 0,28% 0,51% 14 0,00% 0,03% 0,09% 0,38% 0,65% 1,15% 13 0,01% 0,03% 0,17% 0,42% 1,30% 2,14% 4,08% 12 0,27% 0,21% 0,58% 1,10% 2,18% 3,07% 7,42% 11 0,43% 0,54% 0,72% 2,03% 2,97% 3,55% 10,25% 10 0,35% 0,50% 0,76% 2,88% 2,67% 4,44% 11,61% 9 0,34% 0,46% 1,30% 2,93% 3,16% 4,83% 13,02% 8 0,41% 0,48% 1,01% 2,88% 4,30% 5,66% 14,74% 7 0,53% 0,72% 128% 1,28% 329% 3,29% 5,14% 7,47% 18,44% 6 0,88% 1,00% 0,80% 1,58% 1,60% 2,89% 8,74% 5 1,73% 0,59% 0,46% 0,46% 0,69% 1,60% 5,52% 4 0,31% 0,07% 07% 008% 0,08% 022% 0,22% 0,60% 1,73% 3,01% 3 0,13% 0,06% 0,11% 0,10% 0,28% 0,46% 1,14% 2 0,10% 0,03% 0,03% 0,04% 0,04% 0,04% 0,29% 1 009% 0,09% 0,09% 09% Summen 5,51% 4,70% 7,43% 18,06% 25,49% 38,81% 13

Ergebnisse der Tarifrunde Für den TVöD Für den TV V V ab 1. März 2014 ab 1. März 2014 Erhöhung um 3,0 Prozent Erhöhung um 3,3 Prozent mindestens 90 Euro* * materielle Wirkung für den TVöD bei gewichteter Berechnung = 3,3 % ab 1. März 2015 ab 1. März 2015 Erhöhung um 2,4 Prozent Erhöhung um 2,4 Prozent Die o. g. Dynamisierung betrifft nebendenentgelttabellen (Anlage 2) und Stundenentgelttabellen (Anlage 3) auch die Zeitzuschläge, die Wechselschicht und Schichtzulagen, die Erschwerniszuschläge und die Vorarbeiterzulagen. 14

Ergebnisse der Tarifrunde Die daraus resultierende Spannbreite der Tabellenerhöhung im TV V beträgt ab dem 1. März 2014 56,68 Euro (EG 1 Stufe 3) 228,54 Euro (EG 15 Stufe 6) 120,00 Euro (im Durchschnitt aller Tabellenstufen) ab dem 1. März 2015 42,58 Euro (EG 1 Stufe 3) 171,70 Euro (EG 15 Stufe 6) 90,15 Euro (im Durchschnitt aller Tabellenstufen) 15

Ergebnisse der Tarifrunde Die Enddifferenzen (Tabelle vom 1.3.2015) zur Ausgangstabelle (Tabelle vom 1.8.2013) betragen 99,26 Euro (EG 1 Stufe 3) 400,24 Euro (EG 15 Stufe 6) 210,15 Euro (im Durchschnitt aller Tabellenstufen) dies entspricht einer Gesamterhöhung von 5,78% 16

Ergebnisse der Tarifrunde Erhöhung der Ausbildungs und Praktikantenentgelte ab 01. 03. 2014 um einen Festbetrag in Höhe von 40,00 Euro und ab 01. 03. 2015 um einen Festbetrag in Höhe von 20,00 Euro Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von ab 1. 3. 2014 ab 1. 3. 2015 Enddifferenz 1. Ausbildungsjahr 5,04 % 2,40 % 7,56 % 2. Ausbildungsjahr 4,74 % 2,26 % 7,12 % 3. Ausbildungsjahr 450% 4,50 215% 2,15 6,75 % 4. Ausbildungsjahr 4,20 % 2,01 % 6,30 % 17

Ergebnisse der Tarifrunde Die Übernahme von Auszubildenden ( 16a TVAöD Allgemeiner Teil) wird ab dem 01. 03. 2014 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 29.02. 2016 außer Kraft. Zunächst Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis für zwölf Monate unter folgenden Voraussetzungen: erfolgreich hbestandene Abschlussprüfung dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf keine entgegenstehenden Gründe im Einzelfall ll Eine Übernahme außerhalb von 16a TVAöD ist nach wievor möglich. 18

Ergebnisse der Tarifrunde Verbesserung der Fahrtkostenerstattung ( 10 Abs. 2 TVAöD (überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen) bisher erst bei mehr als 300 km Erstattung von Zuschlägen usw. jetzt bereits bei mehr als 100 km bisher Unterkunft nur bis 20, Euro erstattungsfähig jetzt ohne Begrenzung Die Änderungen betreffen nicht 10 Abs. 3 TVAöD (Fahrtkosten bei auswärtiger Berufsschule) Der Bund und die Gewerkschaften verständigen sich darauf, die Entwicklung befristeter Beschäftigungs verhältnisse im öffentlichen Dienst bisseptember 2015 wissenschaftlich aufarbeiten und bewerten zu lassen. 19

Ergebnisse der Tarifrunde Anhebung der Zeitzuschläge für den Oster und Pfingstsonntag von 25% auf 35%. Geringfügig Beschäftigte (Teilzeitkräfte gemäß 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV) werden nicht ihtmehr vom Glt Geltungsbereich ih ausgenommen. Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung von 25, Euro auf 50, Euro für Beschäftigte von TV V Anwendern nach 1 Abs. 2 TV V, die zusätzlich einen Eigenbetrag von mindestens 13, Euro erbringen. Wegfall der Probezeit bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein ausbildungsadäquates Arbeitsverhältnis, sofern die Ausbildung überwiegend im übernehmenden Betrieb stattgefunden hat. 20

Ergebnisse der Tarifrunde Beschränkung der Anordnung von Rufbereitschaft auf Zeiten, in denen erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. Bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft am Aufenthaltsort ist zukünftig für jeden angefangenen 24 Stundenzeitraum der Rufbereitschaft die Summe der Ab Arbeitsleistungen itl auf die nächste äht volle Stunde zu runden und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 zu bezahlen. Bei Ab Arbeitsleistung i außerhalb lbdes Aufenthaltsortes verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Erhöhung der täglichen Rahmenzeit um 1 Stunde auf bis zu 13 Stunden. Gleichzeitig wurde der dafür zur Verfügung stehende Zeitrahmen ebenfalls um eine Stunde, nun von 6 bis 21 Uhr erweitert. 21

Ergebnisse der Tarifrunde Aktualisierung der Anlage 1 Streichung der Nummer 8.4.4 Bilanzbuchhalter. Ergänzung des Oberbegriffs in 9.2 um die Bachelorausbildung. Ergänzung des Beispiels Asset Manager als Nummer 10.3.6 und des Beispiels Bilanzkreismanager als Nummer 10.3.7. 22

Ergebnisse der Tarifrunde Aufnahme von Tarifverhandlungen mit dem Ziel der Tarifierung von Maßnahmen über die Auswirkungen des demografischen Wandels im Geltungsbereich des TV V tarifvertraglichen Stärkung der unteren Entgeltgruppen im TV V mit dem Ziel ihrer vermehrten Nutzung in der Praxis. ver.di wird bei den Verhandlungen zum demografischen Wandel das Thema Entgeltsicherung bei Leistungsminderung einzubringen 23

Bewertung der Ergebnisse und Ausblick Tarifvertrag 01.05.2004 01.10.2005 01.03.2014 Steigerung in Steigerung in % Preissteigerung in % AZ Erhöhung auf 39 h Produktivität je Stunde Summe Restwert TVöD VKA EG 1 Stufe 2 TVöD VKA EG 15 Stufe 6 TV V EG 1 Stufe 3 1.286,00 1.631,78 345,78 26,89% 15,30% 1,30% 8,20% 24,80% 2,09% 5.030,00 6.038,28 1.008,28 20,05% 15,30% 1,30% 8,20% 24,80% 4,75% 1.394,61 1.774,30 379,69 27,23% 17,00% 1,30% 9,10% 27,40% 0,17% TVöD EG 1 St. 2 Steigerungszeitraum = 9 Jahre Erhöhungsprozentsatz im Ø p.a. = 2,68% 1,23% 1,09% 0,23% TVöD EG 15 St. 6 Steigerungszeitraum = 9 Jahre Erhöhungsprozentsatz im Ø p.a. = 2,05% 0,52% 0,38% 0,54% TV V EG 1 St. 3 Steigerungszeitraum = 10 Jahre Erhöhungsprozentsatz im Ø p.a. = 2,44% 0,98% 0,86% 0,02% 24

Trotz guter Tarifrunde besteht weiter Nachholbedarf Quelle WSI Tarifarchiv, Destatis (Reinhard Bispinck 05.12.2013) 25

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