Geschäfts-Nr. Bitte immer

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Transkript:

IV/1 Anlage AMTSGERICHT Geschäfts-Nr. Bitte immer angeben! PLZ, Ort, Datum Anschrift, Fernruf: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach 36 Abs. 2 SGB XII den kommunalen für die Kosten der Unterkunft mit Heizung zuständigen Träger der Grundsicherung oder die von ihm beauftragte Stelle nach 22 Abs. 9 Satz 1 SGB II Hier ist die Klage auf Räumung von Wohnraum eingegangen, die ausschließlich unter anderem auf Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs nach 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit 569 Abs. 3 BGB gestützt wird. Bezeichnung der Parteien Kläger, Anschrift Beklagter, Anschrift Nach der Klageschrift beträgt die Monatsmiete werden folgende Mietrückstände/Entschädigungen geltend gemacht Eingegangen ist die Klageschrift am EUR zugestellt wurde die Klageschrift am* EUR Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf* Die Klageschrift ist mit gleicher Post zur Zustellung an die Beklagtenpartei aufgegeben worden. Sofern Sie die Forderung der Klagepartei befriedigen oder sich dazu verpflichten werden, bitte ich um umgehende schriftliche Mitteilung an den Vermieter und hierher (dreifach). Auf Anordnung *Fehlt die Angabe, so ist das Datum noch nicht bekannt.

Anlage zu XIV/1 und zu XIV/2......., den... Anlage/n: Ausfertigung des Beschlusses vom... beglaubigte Abschrift der Einwilligungserklärung vom... MITTEILUNG NACH XIV DER ANORDNUNG ÜBER MITTEILUNGEN IN ZIVILSACHEN Annahme als Kind und zwar Adoption eines Minderjährigen ( 1741, 1755 Absatz 1 BGB), Adoption eines Minderjährigen des einen Lebenspartners durch den anderen Lebenspartner ( 9 Absatz 7 Lebenspartnerschaftsgesetz, 1754 Absatz 1, 1755 Absatz 2 BGB), Adoption eines Minderjährigen durch den Ehegatten eines Elternteils, soweit nicht der andere Elternteil (mit) sorgeberechtigt war und verstorben ist ( 1741, 1755 Absatz 2 BGB), Adoption eines Minderjährigen durch Verwandte oder Verschwägerte ( 1741, 1756 Absatz 1 BGB), Adoption eines Minderjährigen durch den Ehegatten eines Elternteils, nachdem der andere (mit)sorgeberechtigte Elternteil verstorben ist ( 1741, 1756 Absatz 2 BGB), Adoption eines minderjährigen Kindes eines Ehegatten, dessen frühere Ehe auf andere Weise als durch Tod des früheren Ehegatten aufgelöst ist, durch den anderen Ehegatten ( 1741, 1754 BGB), Adoption eines Volljährigen ( 1767, 1770 BGB), Volladoption eines Volljährigen ( 1767, 1772 BGB), Volladoption eines Volljährigen durch Verwandte oder Verschwägerte ( 1767, 1772, 1756 Absatz 1 BGB), Volladoption eines volljährigen Kindes durch den Ehegatten eines Elternteils, soweit nicht der andere Elternteil (mit)sorgeberechtigt war und verstorben ist ( 1767, 1772, 1755 Absatz 2 BGB), Volladoption eines volljährigen Kindes durch den Ehegatten eines Elternteils, nachdem der andere (mit)sorgeberechtigte Elternteil verstorben ist ( 1767, 1772, 1756 Absatz 2 BGB), Adoption nach ausländischem Recht (Rechtsnorm...). Die Änderung des Geburtsnamens des Kindes erstreckt sich auf seinen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen; eine beglaubigte Abschrift der Einwilligungserklärung des Ehegatten oder des Lebenspartners des Kindes liegt bei.

Aufhebung einer Annahme als Kind Es wurde angeordnet, dass die Ehegatten oder Lebenspartner als Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen den Geburtsnamen führen, den das Kind vor der Annahme geführt hat. Feststellung der Anerkennung oder Wirksamkeit einer Annahme als Kind, die auf einer ausländischen Entscheidung oder ausländischen Sachvorschriften beruht ( 1, 2 AdWirkG). Ablehnung der Anerkennung oder Wirksamkeit einer Annahme als Kind, die auf einer ausländischen Entscheidung oder ausländischen Sachvorschriften beruht Rücknahme eines Antrags auf Feststellung der Anerkennung oder Wirksamkeit einer Annahme als Kind, die auf einer ausländischen Entscheidung oder ausländischen Sachvorschriften beruht. Ausspruch, dass ein Kind die Rechtsstellung eines nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kindes erhält ( 3 AdWirkG). Ablehnung des Ausspruchs, dass ein Kind die Rechtsstellung eines nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kindes erhält.

Rücknahme eines Antrags auf den Ausspruch, dass ein Kind die Rechtsstellung eines nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kindes erhält.. (Unterschrift)

Familienname (ggf. auch Geburtsname) Kind leibliche Mutter leiblicher Vater Sämtliche Vornamen nicht anzugeben nicht anzugeben Geburtstag und ort Geburtsstandesamt, Nr. des Eintrags Familienstand (Standesamt und Nr. des Eintrags, bei einem Standesamt im Inland ein Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister geführt wird, die Geburt des Kindes nicht im Inland beurkundet ist und sich der Name des Kindes ändert) nicht anzugeben nicht anzugeben Anschrift nicht anzugeben nicht anzugeben Annehmender Weiterer Annehmender (bei Annahme durch Ehepaar) Ehegatte/Lebenspartner des Annehmenden* Familienname (ggf. auch Geburtsname) Sämtliche Vornamen Geburtstag und ort Geburtsstandesamt, Nr. des Eintrags Staatsangehörigkeit** Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist*** Familienstand Tag und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie Standesamt, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister bzw. den Heiratseintrag führt, bzw. Behörde, vor der die Lebenspartnerschaft begründet wurde, und Nr. bzw. Kennzeichen des Eintrags Anschrift * nur mitzuteilen bei Annahme eines Kindes des Ehegatten/Lebenspartners (nicht Zutreffendes streichen) ** nur mitzuteilen im Falle der Annahme als Kind durch ausländische Staatsangehörige unter Bezeichnung der vorgelegten Unterlagen *** nur anzugeben bei Annahme als Kind hinsichtlich der Annehmenden auf deren Wunsch.