Notar Dr. Kai Bischoff,

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Transkript:

UR.Nr. /2015 Verhandelt zu Köln am Vor mir, Notar Dr. Kai Bischoff, Notar für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit dem Amtssitz in Köln, erschien: 1. Frau Ingrida Rombach, geb. Kvaselyte, geboren am 2. November 1976, wohnhaft in 50678 Köln, Elisabeth-Treskow-Platz 1, von Person bekannt, hier handelnd nicht im eigenen Namen sondern a) als einzelvertretungsberechtigtes und von den Beschränkungen des 181 Alt. II BGB befreites Mitglied des Vorstandes der BTBS Born to be styled AG 50668 Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 101, eingetragen bei dem Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRB 73267, was der Notar aufgrund Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister vom heutigen Tag bescheinigt, b) als einzelvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des 181 BGB befreite Geschäftsführerin der BTBS Born to be styled Operations GmbH 50668 Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 101BTBS Born to be styled Operations GmbH, 50668 Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 101, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRB 75573,

- 2 - was der Notar aufgrund Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister vom heutigen Tag bescheinigt. Handelnd wie angegeben bat die Erschienene um folgende Beurkundungen: I. Verschmelzungsvertrag zwischen der BTBS Born to be styled Operations GmbH - nachfolgend "übertragende Gesellschaft" genannt - und der BTBS Born to be styled AG - nachfolgend "übernehmende Gesellschaft" genannt -. Vorbemerkung: Mit dem Vertrag wird die BTSB Born to be styled Operations GmbH als übertragende Gesellschaft auf die BTBS Born to be styled AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Alleinige Gesellschafterin der BTBS Born to be styled Operations GmbH, deren volleingezahltes Stammkapital Euro 25.000,00 beträgt, ist ausweislich der zuletzt beim Registergericht eingereichten Liste der Gesellschafter vom 24. Mai 2012 die übernehmende Gesellschaft BTBS Born to be styled AG, mit einem Geschäftsanteil Nr. 1 in Höhe von Euro 25.000,00. Das Stammkapital der übertragenden Gesellschaft ist voll eingezahlt. 1 Vermögensübertragung/Bilanzstichtag (1) Die BTBS Born to be styled Operations GmbH überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß 2 ff. UmwG i.v.m. 46 ff UmwG auf die BTBS Born to be styled AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme.

- 3 - (2) Der Verschmelzung wird die Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. 2 Kapitalerhöhung/Gegenleistung Die Verschmelzung findet gemäß 54 Abs. 1 Nr. 1 UmwG ohne Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft BTBS Born to be styled AG statt, da diese den einzigen Geschäftsanteil der übertragenden Gesellschaft innehat. 3 Verschmelzungsstichtag Die Übernahme des Vermögens der übertragenden Gesellschaft erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2014. Vom 1. Januar 2015 an bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der übertragenden Gesellschaft gemäß 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG gelten alle Handlungen und Geschäfte der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft geführt. 4 Flexible Bilanz- und Verschmelzungsstichtage (1) Sollte die Verschmelzung nicht bis zum 31. Dezember 2015 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen worden sein, so ändern sich Bilanz- und Verschmelzungsstichtag wie folgt: - der Verschmelzung wird abweichend von 1 Abs. 2 dieses Vertrages die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 zugrunde gelegt; - der Verschmelzungsstichtag ( 3 dieses Vertrages) verschiebt sich auf den 31. Dezember 2015, 24.00 Uhr. (2) Sollte die Verschmelzung auch nicht bis zum 31. Dezember 2016 oder bis zum 31. Dezember eines der Folgejahre in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen worden sein, so verschieben sich Bilanz- und Verschmelzungsstichtag sowie der Stichtag für die Dividendenberechtigung in entsprechender Anwendung von Absatz 1.

- 4-5 Rücktrittsrecht Beide Gesellschaften sind zum Rücktritt von diesem Verschmelzungsvertrag berechtigt, wenn die Verschmelzung nicht bis zum 31. Dezember 2016 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen worden ist. Der Rücktritt ist der anderen Gesellschaft gegenüber durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu erklären und dem Notar schriftlich mitzuteilen. Die Rechtsfolgen des Rücktritts richten sich nach den 346 ff. BGB. Die Vertragskosten tragen die beteiligten Gesellschaften in diesem Fall je zur Hälfte. 6 Keine besonderen Rechte und Vorteile (1) Die übernehmende Gesellschaft gewährt einzelnen Gesellschaftern keine besonderen Rechte und Vorteile. (2) Keinem Mitglied der Geschäftsführungsorgane und der Aufsichtsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, keinem geschäftsführenden Gesellschafter, keinem Abschlussprüfer oder Verschmelzungsprüfer werden besondere Vorteile gewährt ( 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG). 7 Folgen der Verschmelzung für Arbeitnehmer und ihre Vertretungen (1) Für die Arbeitnehmer der BTBS Born to be styled Operations GmbH gilt: Die BTBS Born to be styled AG übernimmt sämtliche Arbeitnehmer kraft Rechtsnachfolge im Wege der Universalsukzession. Alle Arbeitnehmer werden zu den bei der BTBS Born to be styled Operations GmbH bestehenden Konditionen weiterbeschäftigt. (2) Für die Arbeitnehmer der BTBS Born to be styled AG gilt: Durch die Verschmelzung wir die Rechtposition der Arbeitnehmer nicht berührt.

- 5 - (3) Bei beiden Rechtsträgern bestehen auch keine besonderen Betriebsvereinbarungen. Durch die Verschmelzung ergeben sich keine tarifvertraglichen Änderungen. (4) Weder bei der BTBS Born to be styled Operations GmbH noch bei der BTBS Born to be styled AG besteht ein Betriebsrat. Demzufolge hat die Verschmelzung keine Auswirkungen auf eine etwaige Arbeitnehmervertretung. 8 Weitere Regelungen im Zusammenhang mit der Verschmelzung (1) Die Firma der aufnehmenden BTBS Born to be styled AG wird unverändert fortgeführt. (2) Vorstand und Aufsichtsrat der übernehmenden Gesellschaft BTBS Born to be styled AG ändern sich nicht. 9 Auswirkungen der Verschmelzung auf Grundbuchverhältnisse Die BTBS Born to be styled AG verfügt über keinen Grundbesitz. 10 Hinweise Der Notar hat die Beteiligten über den weiteren Verfahrensablauf bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung, auf den Wirksamkeitszeitpunkt sowie die Rechtsfolgen der Verschmelzung hingewiesen, insbesondere auf folgendes: (1) Der Verschmelzungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der BTBS Born to be styled Operations GmbH in notarieller Form. Eines Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der BTBS Born to be styled AG bedarf es gemäß 62 Abs. 1 UmwG nicht, da sich mehr als neun Zehntel des Stammkapitals der übertragenden Gesellschaft BTBS Born to be styled Operations GmbH in den Händen der aufnehmenden Gesellschaft BTBS Born to be styled AG befinden.

- 6 - (2) Gläubigern beider Rechtsträger ist auf Anmeldung und Glaubhaftmachung ihrer Forderung hin nach Maßgabe des 22 UmwG Sicherheit zu leisten. II. Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft, die dem Verschmelzungsvertrag zustimmt 1 Gesellschafterversammlung Die BTBS Born to be styled Operations GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75573, hat ein Stammkapital mit einem Nennbetrag von Euro 25.000,00. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Gesellschafterin der vorgenannten Gesellschaft mit dem Geschäftsanteil Nr. 1 in Höhe von Euro 25.000,00 ist die BTBS Born to be styled AG mit dem Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73267. Die BTSB Born to be styled AG erklärt: Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die der Einberufung, und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen wird hiermit eine Gesellschafterversammlung der BTBS Born to be styled Operations GmbH abgehalten. Auf die Übersendung der in 47 UmwG genannten Unterlagen sowie die Auslegung der in 49 Abs. 2 UmwG genannten Unterlagen wurde verzichtet; dieser Verzicht wird hiermit bestätigt. Es wird einstimmig beschlossen: Dem vorgenannten Verschmelzungsvertrag vom heutigen Tage zwischen der BTBS Born to be styled Operations GmbH als übertragender Gesellschaft und der BTBS Born to be styled AG als übernehmender Gesellschaft wird hiermit zugestimmt.

- 7-2 Verzichtserklärungen Ferner erklärt die BTBS Born to be styled AG: 1. Auf die Erstattung eines Verschmelzungsberichts im Sinne des 8 UmwG sowie eine Prüfung der Verschmelzung wird gemäß 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 48 UmwG vorsorglich verzichtet. 2. Ferner wird auf das Recht zum Widerspruch oder zur Klage gegen die Wirksamkeit des vorstehenden Zustimmungsbeschlusses hiermit verzichtet. Höchst vorsorglich wird auf das Angebot und die Gewähr einer Barabfindung nach 29 UmwG verzichtet. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst und die Gesellschafterversammlung hiermit geschlossen. III. Kein Erfordernis eines Zustimmungsbeschlusses der übernehmenden Gesellschaft Die Beteiligten erklären, dass ein Zustimmungsbeschluss bei der übernehmenden Gesellschaft BTBS Born to be styled AG gemäß 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich ist. Ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses kommt folglich nicht in Betracht. Die Auslegung der in 63 Abs. 1 UmwG genannten Unterlagen gemäß 62 Abs. 3 S. 1 UmwG erfolgte in der Zeit vom 21.01.2015 bis 21.02.2015. Die Bekanntmachung über die Auslegung unter Hinweis auf das Recht der Aktionäre nach 62 Abs. 2 UmwG gemäß 62 Abs. 3 S. 2 UmwG erfolgte am 21.01.2015. Die Einberufung einer Hauptversammlung gemäß 62 Abs. 2 UmwG wurde nicht verlangt.

- 8 - IV. Vollmacht, Schlussbestimmungen Es werden hiermit bevollmächtigt: die Notariatsangestellten Frau Nadine Baldauf, Frau Nicole Blau, Frau Anke Ladage, sowie der amtierende Notar Dr. Kai Bischoff und sein Vertreter im Amt, sämtlich mit Geschäftsanschrift in der Hauptstraße 108, 50996 Köln, und zwar jeweils einzeln, alle zum Vollzug dieser Urkunde noch erforderlichen Erklärungen abzugeben. Die Bevollmächtigten sind auch zur Wiederholung der in dieser Urkunde abgegebenen Erklärungen berechtigt. Ebenfalls sind die Bevollmächtigten berechtigt, für die Gesellschafter Gesellschafterversammlungen abzuhalten und alles Erforderliche zur Durchführung der Urkunde zu beschließen. Von dieser Vollmacht darf nur vor dem beurkundenden Notar oder deren Vertreter im Amt Gebrauch gemacht werden. Genehmigungen werden wirksam mit Eingang bei dem amtierenden Notar. Die durch diesen Vertrag und seinen Vollzug entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten der Gesellschafterbeschlüsse und erforderlichen Handelsregisteranmeldungen, trägt die BTSB Born to be styled AG. Vorstehende Verhandlung wurde der Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihr genehmigt und von ihr und dem Notar, wie folgt, eigenhändig unterschrieben: