MINDESTUMFANG QUARTALSMITTEILUNG

Ähnliche Dokumente
ANALYSE QUARTALSMITTEILUNGEN Q1 2016

Neue Regelung der Quartalsberichterstattung Droht ein Verlust der Transparenz?

Die neue quartalsweise Berichterstattung für alle börsennotierten Unternehmen

STUDIE PROGNOSEBERICHTERSTATTUNG UND PROGNOSEGENAUIGKEIT IM DAX 30

Eine inhaltliche Analyse der Prognoseberichterstattung in den Geschäftsberichten 2010 der DAX30-Unternehmen

Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 16. DRS 16 (geändert 2012) near final Standard* Zwischenberichterstattung

Near final draft: Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 16

Erfolg ist Organisation im Detail.

Stellungnahme. Die Bestimmungen des Börsegesetzes im BMF

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

Daimler AG 4T /04/2013

Quarterly Information und Analyst Guidance

Thema. Datum. Juli Kirchhoff Consult AG. 1 Studie Prognoseberichterstattung DAX

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

Die neue Zwischenberichterstattung

STUDIE PROGNOSEBERICHTERSTATTUNG UND PROGNOSEGENAUIGKEIT IM DAX 30

Häufig gestellte Fragen zu den 37v ff. WpHG

QUARTALSMITTEILUNG. 1. Quartal 2017


Jahresabschluss Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Die Lageberichterstattung der DAX-Konzerne unter dem Einfluss des Bilanzrechtsreformgesetzes

Halbjahresbericht zum 30. Juni 2012

DAHLBUSCH AG Gelsenkirchen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

New- York Hamburger Gummi- Waaren Compagnie AG. Lüneburg. Halbjahresfinanzbericht vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015

Schwerpunktthemen der HV-Saison Marc Tüngler, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.v. (DSW)

ConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2015

Umsetzung der CSR-Richtlinie: Der Referentenentwurf zum CSR-RUG

FAP Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg. ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015

OVB Holding AG. Conference Call Neunmonatsbericht Januar bis 30. September Allfinanz einfach besser!

Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand

Gegenstand und Geltungsbereich (Tz. 1-7) Deutscher Standardisierungsrat DRSC e.v. Charlottenstraße Berlin. 16. Februar 2004 H 3.9.

Häufig gestellte Fragen zu den 37v ff. WpHG

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

R e f e r e n t e n e n t w u r f Stand: Dezember Auszug aus dem G e s e t z. zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards

DAHLBUSCH AG Gelsenkirchen

UMS United Medical Systems International AG i. L. Halbjahresfinanzbericht 1. Mai bis 31. Oktober 2016

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

Corporate Governance-Bericht

ConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2013

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

Halbjahresfinanzbericht 1. Halbjahr 2008 der. TTL Information Technology AG, München. Konzernabschluss nach IFRS

RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 17. Jänner 2017 Teil I

TranspRLDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

T T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Nicht-finanzielle Berichterstattung im Einklang mit der EU Richtlinie. Regierungsentwurf vom 21. September 2016

Issuer Information Center

Der Lagebericht: Neue Herausforderung für die Unternehmensberichterstattung

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

Der beste Geschäftsbericht. Bericht zum aktuellen Ranking des

Beschluss Az. E

Commerzbank Sponsoring GmbH. Frankfurt am Main. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013

KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

UMS United Medical Systems International AG i. L. Quartalsfinanzbericht 1. Mai bis 31. Juli 2016

Eine inhaltliche Analyse der Prognoseberichterstattung in den Geschäftsberichten 2011 und Halbjahresberichten 2012 der DAX30Unternehmen

Merkblatt zu den typischen Ä nderungen, die sich fu r Gescha ftsjahre zum durch BilRUG ergeben:

BrainCloud AG. Geschäftsbericht. für das Geschäftsjahr 2016

Stellungnahme Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß 223 Abs. 2 UGB

Klassik Radio AG in Zahlen

Zulassung Geregelte Märkte

Konzernzwischenbericht 6M der InVision AG zum 30. Juni 2017 gemäß IFRS und 315a HGB sowie Konzernlagebericht nach 315 HGB (verkürzt/ungeprüft)

IFRS Forum der RUB. DRS 20 Änderungen in der Lageberichterstattung. Andreas Muzzu, Partner. 28. November 2014

Testatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum

Nachtrag Nr. 1 vom 20. April Schuldverschreibungen mit fester, variabler oder gestufter Verzinsung, Nullkupon-Schuldverschreibungen

Erfolgreich an die Börse

- Auf einen Blick - 1. Apr 31. Dez Konzern 9-Monatsmitteilung. Bastei Lübbe AG

Quartalsmitteilung zum (Q1 2017/2018)

Jahresabschluss. IFRS und Konzernabschluss. Prof. Dr. Werner Müller

Spezielle Bestandteile des Konzernabschlusses

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Der Konzernanhang nach HGB

Öffentliche Diskussion zu E-DRS 28 Kapitalflussrechnung

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG. Lüneburg. Quartalsfinanzbericht vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2015

Abstimmungsergebnisse

XING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016

EUR ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

Richtlinie betr. Darstellung von komplexen finanziellen Verhältnissen im Kotierungsprospekt (Richtlinie komplexe finanzielle Verhältnisse, RLKV)

Der Lagebericht. Barbara Selch. Risikoberichterstattung und Aufstellung nach IDWRSHFA1. Deutscher Universitäts-Verlag

Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung

Biofrontera AG I Jahresfinanzbericht 2010 nach HGB

Bitte beachten: Dieses Formular gilt nur für Aktien/Aktien vertretende Zertifikate, die bereits zum regulierten Markt der FWB zugelassen sind.

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6

Jahresabschluss. Grundlagen

International Financial Reporting Standard 10

F L O R I A N D O B R O S C H K E

Rechnungslegungshandbuch

a) Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer. 3

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

Anhang 2: Muster für einen Bericht über die prüferische Durchsicht von Abschlüssen

Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr (DRS 2-20)* Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen

Konzern-Zwischenbericht für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2016

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt

Transkript:

MINDESTUMFANG QUARTALSMITTEILUNG EMPFEHLUNGEN ZUM MINDESTUMFANG EINER QUARTALSMITTEILUNG GEMÄSS DER NEUEN BÖRSENORDNUNG DER FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE HAMBURG/FRANKFURT

INHALT 1. ZUSAMMENFASSUNG 2. AUSGANGSLAGE 3. MINDESTINHALT QUARTALSMITTEILUNG GEMÄSS BÖRSENORDNUNG 4. KRITISCHE WÜRDIGUNG 5. EMPFEHLUNGEN QUARTALSMITTEILUNG DWS/ KIRCHHOFF

ZUSAMMENFASSUNG Seit Ende November sind Unternehmen des Prime Standard nicht mehr verpflichtet Quartalsberichte für das erste und dritte Quartal zu erstellen. Diese wurden durch Quartalsmitteilungen ersetzt, die deutlich geringeren Transparenzanforderungen unterliegen. Für Unternehmen, die im General Standard notieren, wurde die Quartalsberichterstattung (Zwischenmitteilungen) komplett abgeschafft. Quartalsberichte haben eine wichtige Informationsfunktion für die Anleger. Die DSW und KIRCHHOFF haben Empfehlungen für den Mindestinhalt der neuen Quartalsmitteilungen entwickelt. Die Umsetzung der Empfehlungen kann zu deutlich kürzeren Quartalsberichten führen, ohne dass der Informationswert für den Anleger darunter leidet. Kern der Empfehlungen ist, dass die Zwischenabschlusstabellen sowie Informationen zu den Segmenten erhalten bleiben. Die Kommentierung der Zahlen kann sich allerdings auf das Wesentliche beschränken und auf zuvor veröffentlichte Berichte Bezug nehmen. Bezüglich des Gesamtumfangs der Quartalsmitteilung lässt sich kein allgemeiner Richtwert definieren. Die Komplexität des Geschäfts bzw. der Organisation bestimmt den Umfang. 3

AUSGANGSLAGE Nachdem die gesetzliche Grundlage für die Quartalsberichterstattung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie entfallen ist, hat die Frankfurter Wertpapierbörse in ihrer Börsenordnung in der Fassung vom 30. November 2015 die Pflicht zur Erstellung von sogenannten Quartalsmitteilungen für Unternehmen des Prime Standard eingeführt. Demnach muss dieser Unternehmenskreis zum Stichtag des ersten und des dritten Quartals eines jeden Geschäftsjahres in einer Quartalsmitteilung die wesentlichen Ereignisse und Geschäfte des Mitteilungszeitraums und ihre Auswirkungen auf die Finanzlage erläutern. Darüber hinaus sind die Geschäftsergebnisse im Mitteilungszeitraum zu beschreiben und Änderungen der Prognosen sowie sonstiger Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung gegenüber dem letzten Konzernlage- oder Zwischenbericht anzugeben. Bei der Quartalsmitteilung zum dritten Quartal besteht ein Wahlrecht bezüglich des Mitteilungszeitraums: Hier kann entweder eine alleinige Betrachtung des dritten Quartals oder des kumulierten Neunmonats-Zeitraums erfolgen. Eine Prüfung oder prüferische Durchsicht der Quartalsmitteilung ist weder erforderlich noch vorgesehen. 4

MINDESTINHALT QUARTALSMITTEILUNG GEMÄSS BÖRSENORDNUNG (1/4) Die Börsenordnung regelt den Mindestinhalt der Quartalsmitteilung und orientiert sich an den bisherigen Regelungen für die Zwischenmitteilung im General Standard. Hält sich ein börsennotiertes Unternehmen streng an die Mindestangaben, genügt quasi eine ein- bis zweiseitige Pressemitteilung mit rein qualitativen Beschreibungen, sprich ohne jegliche Zahlenangaben. Die neue Quartalsmitteilung hat gemäß der Börsenordnung Folgendes zu beinhalten: a) Erläuterung der wesentlichen Ereignisse und Geschäfte im Mitteilungszeitraum und ihre Auswirkungen auf die Finanzlage des Emittenten b) Beschreibung der Finanzlage und des Geschäftsergebnisses des Emittenten im Mitteilungszeitraum c) Prognoseveränderungsbericht Bei der Quartalsmitteilung zum Stichtag des ersten Quartals umfasst der Mitteilungszeitraum stets drei Monate sofern das Geschäftsjahr beispielsweise dem Kalenderjahr entspricht also vom 1. Januar bis 31. März dauert. Bei der Quartalsmitteilung zum Stichtag des dritten Quartals kann der Mitteilungszeitraum entweder drei oder neun Monate umfassen. Quelle: Frankfurter Wertpapierbörse 5

MINDESTINHALT QUARTALSMITTEILUNG GEMÄSS BÖRSENORDNUNG (2/4) a) Erläuterung der wesentlichen Ereignisse und Geschäfte des Mitteilungszeitraums und ihre Auswirkungen auf die Finanzlage des Emittenten Die Quartalsmitteilung soll einen Überblick über die Geschäftstätigkeit des Emittenten während des Mitteilungszeitraums geben und an die im Jahresfinanzbericht bzw. Halbjahresfinanzbericht bereitgestellten Informationen anknüpfen. Eine rein beschreibende Darstellung ist ausreichend. Wesentliche Ereignisse und Geschäfte sind in jedem Fall solche, die zu einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach 15 WpHG bzw. vergleichbarer Vorschriften geführt haben. Beispiele für wesentliche Ereignisse können dem Deutschen Rechnungslegungs-Standard Nr. 16 (DRS 16 2012)), Tz. 66 mit Verweis auf Tz. 41, entnommen werden; eine Verpflichtung zur Anwendung des DRS 16 (2012) im Rahmen des 51 a BörsO FWB besteht indes nicht. In jedem Fall obliegt die Entscheidung über die Wesentlichkeit der Ereignisse und Geschäfte dem Emittenten selbst. Quelle: Frankfurter Wertpapierbörse 6

MINDESTINHALT QUARTALSMITTEILUNG GEMÄSS BÖRSENORDNUNG (3/4) b) Beschreibung der Finanzlage und des Geschäftsergebnisses des Emittenten im Mitteilungszeitraum Die Quartalsmitteilung muss kein Zahlenwerk enthalten, insbesondere weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung. Für die Beschreibung der Finanzlage und des Geschäftsergebnisses bestehen keine weiteren Vorgaben. Ausreichend ist daher auch hier eine rein beschreibende Darstellung. Quelle: Frankfurter Wertpapierbörse 7

MINDESTINHALT QUARTALSMITTEILUNG GEMÄSS BÖRSENORDNUNG (4/4) c) Prognoseveränderungsbericht Bericht über die wesentlichen Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Emittenten für das Geschäftsjahr im Falle von wesentlichen Veränderungen der im letzten (Konzern-) Lagebericht bzw. letzten Zwischenlagebericht abgegebenen Prognosen und sonstigen Aussagen (kurz Prognoseveränderungsbericht ). Ein Prognoseveränderungsbericht ist nur dann in der Quartalsmitteilung abzugeben, wenn der Emittent aufgrund neuer Erkenntnisse zu dem Ergebnis kommt, dass sich die im letzten (Konzern-) Lagebericht bzw. letzten Zwischenlagebericht abgegebenen wesentliche Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Emittenten für das Geschäftsjahr wesentlich verändert haben. Wenn der Emittent keine neuen Erkenntnisse über wesentliche Veränderungen von Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Emittenten für das Geschäftsjahr hat, müssen hierüber keine Angaben in der Quartalsmitteilung gemacht werden. Quelle: Frankfurter Wertpapierbörse 8

KRITISCHE WÜRDIGUNG DER QUARTALSMITTEILUNG GEMÄSS BÖRSEORDNUNG (1/2) Börsennotierte Unternehmen haben eine Verantwortung gegenüber ihren Anlegern. Diese beinhaltet laufende Information über die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Mit einer transparenten unterjährigen Berichterstattung kommen Unternehmen dieser Verantwortung nach. Hält sich ein Unternehmen strikt an den Mindeststandard laut Börsenordnung, kann sich weder ein Privatanleger noch ein institutioneller Investor anhand der Quartalsmitteilung ein fundiertes Bild von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Finanzlage des Unternehmens machen. Der Wettbewerb um Kapital wird jedoch nicht mit geringer, sondern mit hoher Transparenz entschieden. Ungeachtet dessen sind Quartalsberichte von über 50 Seiten heute nicht mehr zeitgemäß. Eine Verkürzung der Quartalsberichte ist aber auch möglich, ohne dass der Informationswert für den Anleger darunter leiden muss. Die Komplexität des Geschäfts bestimmt den Umfang. Wer acht Segmente hat, muss mehr schreiben als ein Ein-Produkt-Unternehmen. 9

KRITISCHE WÜRDIGUNG DER QUARTALSMITTEILUNG GEMÄSS BÖRSEORDNUNG (2/2) Die Zwischenabschlusstabellen sowie Informationen zu den Segmenten sollten aus Kapitalmarktsicht zu den Mindestbestandteilen einer Quartalsberichterstattung zählen. Die Kommentierung der Zahlen ergänzt die Tabellen, kann sich allerdings auf das Wesentliche beschränken und Bezug auf bisher veröffentlichte Berichte nehmen. Jedes gut geführte Unternehmen hat ein monatliches Reporting und bereitet einen Quartalsabschluss auf. Das ist alleine schon als Frühwarnsystem unerlässlich. Daher sollte die Erstellung einer transparenten Quartalsmitteilung mit Zahlenangaben keine große Hürde darstellen. Grafiken sind gut geeignet, um wichtige Entwicklungen zu visualisieren und damit schnell erfassbar zu machen. Diese sollten aber immer nur ergänzend eingesetzt werden, nicht als alleiniges Format zur Vermittlung der jeweiligen Informationen. 10

EMPFEHLUNG ZUM MINDESTUMFANG EINER QUARTALSMITTEILUNG (1/2) 11

EMPFEHLUNG ZUM MINDESTUMFANG EINER QUARTALSMITTEILUNG (2/2) 12

EMPFEHLUNG ZUR GLIEDERUNG DER QUARTALSMITTEILUNG 1) Kennzahlentabelle 2) Vergleichbarkeit von Angaben 3) Für den Geschäftsverlauf wesentliche Ereignisse 4) Ertragslage Konzern 5) Ertragslage Segmente 6) Finanz- und Vermögenslage 7) Nachtragsbericht 8) Chancen und Risiken 9) Prognosebericht 10) Gewinn- und Verlustrechnung 11) Gesamtergebnisrechnung 12) Bilanz 13) Kapitalflussrechnung 14) EK-Veränderungsrechnung 15) Segmentberichterstattung 16) Finanzkalender und Kontakt 13

KONTAKT Jens Hecht, CFA, Vorstand Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer Alexander Wilberg, CFA, Director Kirchhoff Consult AG Herrengraben 1 D-20459 Hamburg Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.v. (DSW) Peter-Müller Straße 14 D-40468 Düsseldorf T: +49 40 60 91 86-0 F: +49 40 60 91 86-16 T: +49 211 66 97 61 info@kirchhoff.de F: +49 211 66 97 60 www.kirchhoff.de Marc.Tuengler@dsw-info.de 14