Presse-Information Verfassungsbeschwerde zu ESMund Fiskalvertrag 09. Juli 2012

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Transkript:

Presse-Information Verfassungsbeschwerde zu ESMund Fiskalvertrag 09. Juli 2012 Anne Dänner Pressesprecherin Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Str. 4 10405 Berlin Telefon 030-420 823 70 Mobil 0178-816 30 17 Fax 030-420 823 80 presse@mehr-demokratie.de www.mehr-demokratie.de 09.07.2012 Die Bürgerklage Europa braucht mehr Demokratie Wer steht dahinter? Rund 23.000 Bürgerinnen und Bürger (Stand 09. Juli) wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde unter dem Motto Europa braucht mehr Demokratie gegen die Zustimmungs- und Begleitgesetze zu ESM und Fiskalvertrag und zur Änderung des Artikels 136 des AEUV. Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Verein Mehr Demokratie initiiert. Sie wird getragen von einem Bündnis aus mehreren Organisationen (Mehr Demokratie, Bund der Steuerzahler, Freie Wähler, ödp, Piraten, OMNIBUS für direkte Demokratie, Bündnis Bürgerwille, Democracy International) und von etlichen Prominenten unterstützt (siehe www.verfassungsbeschwerde.eu/die-unterstuetzer.html). Prozessbevollmächtigte für die Bürgerklage sind Justizministerin a.d. Herta Däubler-Gmelin und den Leipziger Staatsrechter Christoph Degenhart. Mehr Demokratie ist ein bundesweit tätiger unabhängiger und politisch neutraler Verein mit rund 6.000 Mitgliedern. Der Verein engagiert sich seit fast 25 Jahren für die direkte Demokratie von der kommunalen Ebene bis auf die internationale Ebene und setzt sich für ein bürgerfreundliches Wahlrecht. Warum klagen wir? Die Kernpunkte Die Euro- und Staatsschuldenkrise droht zu einer Krise der Demokratie zu werden: Parlamente werden entmachtet, immer mehr Entscheidungen auf die europäische Ebene verlagert, ohne dass die Bürger als Souverän dem zugestimmt hätten. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird so geändert, dass das Verbot der wechselseitigen Haftung der Mitgliedstaaten weitgehend aufgehoben wird. Mit dem dauerhaften Eurorettungsschirm ESM wird eine internationale Finanzorganisation geschaffen, die dem Einfluss der Mitgliedstaaten nahezu entzogen ist. Hier werden nicht veröffentlichungspflichtige Investitionsentscheidungen getroffen und über die Milliarden des Rettungsschirms verfügt. Diese Finanzorganisation ist nur in Teilen demokratisch legitimiert, ist keiner anderen Organisation rechenschaftspflichtig, und genießt weitgehende gerichtliche Immunität. Zudem soll der dauerhafte Rettungsschirm ESM zeitweise parallel mit dem bisherigen temporären Rettungsschirm EFSF laufen. Damit erhöht sich die Summe, mit der die Mitgliedstaaten letztlich haften, die Risiken sind kaum mehr einschätzbar. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit einzelner Länder werden die Haftungsrisiken auf die übrigen Länder 1

umverteilt. Im Übrigen ist bisher noch jede rote Linie überschritten worden, und die Mitgliedstaaten des ESM werden sich weitergehenden Zahlungsanforderungen schwerlich widersetzen können. Der Fiskalvertrag ermöglicht den europäischen Institutionen weitgehende Kontrolle und Mitspracherechte bei den Haushaltplanungen der Mitgliedstaaten. Dadurch wird die Budgethoheit des Bundestags eingeschränkt. Andererseits bleibt auch das Europäische Parlament außen vor, es erlangt keine Mitspracherechte. Einem einzelnen Mitgliedstaat ist es nicht möglich, den Fiskalvertrag zu kündigen. Der Vertrag kann nur in Einstimmigkeit aller Vertragspartner beendet werden. Sollten die Verträge so ratifiziert werden, verliert die Bundesrepublik an Souveränität und Haushaltsautonomie. Bürgerinnen und Bürger wählen ein Parlament, das immer weniger zu sagen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt in seinem Urteil am 7. September 2011 bestätigt, dass der Bundestag seine Budgethoheit nicht an Brüssel abgeben oder substanziell einschränken lassen darf. Jeder wahlberechtigte Bürger hat nach Art. 38 GG ein Recht darauf, dass das gewählte Parlament mit substantiellen Befugnissen ausgestattet bleibt. Das kann nur mit Zustimmung der Bürger geändert werden. Es ist wichtig, dass nicht nur Parteien oder Einzelpersonen klagen, sondern Bürgerinnen und Bürger gemeinsam dagegen aufbegehren, dass sie als Souverän in ihren Rechten beschnitten werden, ohne sich dazu äußern zu dürfen. Was wollen wir? Die Forderungen Die Eurorettungspolitik darf nicht über die Köpfe der Bürger/innen hinweg stattfinden. Wir fordern eine Volksabstimmung im Zusammenhang mit ESM und Fiskalvertrag sowie AEUV, nicht über diese Verträge. Wir sprechen uns grundsätzlich für Volksabstimmungen im Zusammenhang mit der Änderung von EU-Verträgen aus, sehen die politischen Folgen aber in diesem Fall als so weitreichend, dass es allein damit nicht getan wäre, sondern einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf. Juristisch begründen wir diese zwingende Forderung nach einem Volksentscheid über den Art. 146 GG. Mit einer weiteren Übertragung von Hoheitsrechten auf die europäische Ebene wären die Integrationsgrenzen des Grundgesetzes ausgeschöpft. Deshalb ist eine neue Verfassung erforderlich, die der Zustimmung des Volkes bedarf. Richtungsweisende Entscheidungen in der EU-Politik dürfen nicht in tagespolitischer Hektik getroffen werden. Wie im Lissabon-Vertrag festgeschrieben, müssen an maßgeblichen Änderungen der europäischen Verträge die nationalen Parlamente und das EU-Parlament beteiligt werden. Verbindliche Lösungen für die Schuldenkrise sollten daher auf einem europäischen Konvent erarbeitet werden, der die demokratische Beteiligung aller Betroffenen sicherstellt. Was ist der dauerhafte Eurorettungsschirm (ESM)? Der ESM ist eine internationale Finanzorganisation. 2

Der ESM hat teilweise die Befugnisse einer Bank. Er kann u.a. Euro-Ländern Überziehungskreditlinien einräumen, Banken finanzieren, Euroländern Kredite geben, von Euro- Ländern direkt Staatsanleihen ankaufen, von Euro-Ländern indirekt Staatsanleihen ankaufen. Alle beteiligten Staaten zahlen eine bestimmte Summe ein (für Deutschland sind 22 Mrd. Euro geplant) und halten eine bestimmte Summe als abrufbares Kapital bereit (für Deutschland sind derzeit 168 Mrd. Euro geplant). So setzt sich das Stammkapital zusammen. Zusätzlich zum Stammkapital gibt es einen Reservefonds, in den Strafzahlungen fließen, die Euro-Staaten aufgrund übermäßiger Defizite oder makroökonomischer Ungleichgewichte zahlen müssen. Aus diesem Fonds werden Verluste des ESM beglichen. Der ESM wird gesteuert von einem Gouverneursrat (Aufsichtsrat) und ein Direktorium (Geschäftsführung). Der Gouverneursrat ernennt einen geschäftsführenden Direktor, der den Weisungen des Direktoriums unterliegt und als gesetzlicher Vertreter des ESM die laufenden Geschäfte führt. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern der Euroländer; er ernennt das Direktorium aus einen Kreis von selbst ausgewählten Experten und kann Befugnisse an das Direktorium übertragen. Gouverneursrat und Direktorium sind beschlussfähig, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Staaten anwesend sind und diese mind. zwei Drittel des Stammkapitals stellen. Beschlüsse werden je nach Bedeutung einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit gefasst. Im Eilfall, den Kommission und Europäische Zentralbank (EZB) festlegen können, genügt die einfache Mehrheit der beschließenden Staaten, wenn diese mind. 85 Prozent des Stammkapitals stellen. Der Gouverneursrat kann u.a. die Höhe des Stammkapitals beschließen und die Einzahlung des abrufbaren Kapitals von den Mitgliedstaaten fordern. In bestimmten Fällen kann alleine der Geschäftsführende Direktor einen Kapitalabruf von den Mitgliedsstaaten verlangen, dem diese innerhalb von sieben Tagen nachkommen müssen. Was ist der Fiskalvertrag? Der Fiskalvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er legt die Verankerung von Schuldenbremsen im nationalen Recht, vorzugsweise in der Verfassung, fest. Die Neuverschuldung darf demnach 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen. Überschreitet die Neuverschuldung 0,5 Prozent des BIP greift ein automatischer Korrekturmechanismus, der auf von der EU-Kommission vorgeschlagenen Prinzipien basiert und von unabhängigen Institutionen überwacht wird. Ein sogenanntes Defizitverfahren wird in Gang gesetzt. 3

Vertragsstaaten, gegen die ein Defizitverfahren läuft, müssen ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm mit detaillierten Strukturreformen durchführen. Diese Programme werden im EU-Recht festgesetzt und dem Rat und der Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass ein Vertragsstaat gegen den Vertrag verstoßen hat, muss dieser Staat von einem oder mehreren Vertragsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Dieser legt dann eine Geldbuße von bis zu 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fest, die direkt in den Euro-Rettungsschirm fließt. Eine Staatsverschuldung, die über 60 Prozent des BIP hinausgeht, muss jährlich um 5 Prozent verringert werden. Alle wichtigen wirtschaftspolitischen Reformvorhaben der Vertragsstaaten müssen in Zukunft vorab diskutiert und koordiniert werden. Mindestens zwei Mal jährlich finden EURO-Gipfel statt. Das Amt des Präsidenten des EURO- Gipfels wird geschaffen. Der Präsident des Europäischen Parlamentes kann zu den Gipfeln eingeladen werden. Binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertrages soll dessen Inhalt in den Rechtsrahmen der EU überführt werden Die wichtigsten Ansätze der Verfassungsbeschwerde Die Haushaltsautonomie des Bundestags wird durch die Verträge beschnitten. Es entsteht das Risiko eines unüberschaubaren und nicht mehr demokratisch steuerbaren Automatismus einer Haftungsgemeinschaft. Die Eigenständigkeit nationaler Haushalte und das Verbot, Staatsschulden zu vergemeinschaften und damit die Haftung für andere Staaten zu übernehmen, werden durch ESM und den geänderten AEUV aufgehoben. Wie hoch das Haftungsrisiko für die einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich sein wird, ist kaum abzuschätzen. Die Verträge schaffen Räume, die der Kontrolle durch den Bundestag und damit durch die gewählten Volksvertreter entzogen sind. Die Verträge werden als völkerrechtliche Sondervereinbarungen geschlossen und umgehen damit das eigentlich im Fall von EU-Vertragsänderungen vorgesehene Konvents-Verfahren. Art. 136 AEUV wird unzulässiger Weise im vereinfachten Verfahren verändert. 4

Der Fiskalvertrag verschafft den europäischen Institutionen weit reichende Eingriffsrechte gegenüber den Mitgliedstaaten, ohne dass dies demokratisch legitimiert ist. Zentrale Fragen der Wirtschafts-, Sozial- und Steuerpolitik werden den nationalen Parlamenten entzogen. Auf europäischer Ebene fehlt sowohl den Parlamentariern als auch den Bürgern als Souverän aber der Einfluss, um diesen Demokratieverlust auf der nationalen Ebene aufzufangen. Die Verträge führen dazu, dass die EU im Bereich der Wirtschaftspolitik wie ein Bundesstaat funktioniert. Man mag das in der Sache sinnvoll finden, aber darüber entscheiden muss das Volk als Souverän. Eine weitgehende Verselbstständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union kann nur aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus, also mit Volksabstimmungen geschehen so hat es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30.06.2009 festgestellt. Verfassungsbeschwerde zu ESM- und Fiskalvertrag www.verfassungsbeschwerde.eu 5