HOAI 2013 Teil 1: 13 Das Honorar wird mit den o. g. Parametern in Honorartafeln abgeleitet/ interpoliert. x = (a b) / d * c + b x = zu bestimmendes Honorar in a = Honorar für die nächsthöheren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in b = Honorar für die nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in c = Differenz zwischen den tatsächlichen anrechenbaren Kosten und den nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in d = Differenz zwischen den nächsthöheren und nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in 1
HOAI 2013 Teil 1: 13 Das Honorar wird mit den o. g. Parametern in Honorartafeln abgeleitet/ interpoliert. x = (a b) / d * c + b x = zu bestimmendes Honorar in a = Honorar für die nächsthöheren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in b = Honorar für die nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in c = Differenz zwischen den tatsächlichen anrechenbaren Kosten und den nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in d = Differenz zwischen den nächsthöheren und nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in 2
1. Aufgabe: Neubau 2. Berechnungsgrundlage (Anrechenbare Kosten) 545.000,00 3. Schwierigkeitsgrad (Honorarzone) III (Bis-Satz) 4. Planungstiefe: LPH 1-8 5. Zuschläge: Keine 3
Lineare Interpolation 4
Architektenhonorar zur Bausumme Anrechenbare Kosten Teil 3 - Objektplanung Abschnitt 1 Grundleistungen Objektplanung (Gebäude + Innenräume) 8-10% (KG 300+400) 5
Kostenermittlung Anrechenbare Kosten Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Baugenehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereitung der Vergabe LPH 1+2 < 20 % LPH 3 < 10 % 6
HOAI 2013 Teil 1: 10 (1) Geänderter Umfang der beauftragten Leistung: (1) Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags darauf, dass der Umfang der beauftragten Leistung geändert wird, und ändern sich dadurch die anrechenbaren Kosten oder Flächen, so ist die Honorarberechnungsgrunflage für die Grundleistungen, die infolge des veränderten Leistungsumfangs zu erbringen sind, durch schriftliche Vereinbarung anzupassen. (Anspruchsvoraussetzung des Architekten) 7
HOAI 2013 Teil 1: 10 (2) Anteilliege Wiederholungsleistungen (2) Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die Wiederholung von Grundleistungen, ohne dass sich dadurch die anrechenbaren Kosten oder Flächen ändern, ist das Honorar für dies Grundleistung entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Leistungsphase schriftlich zu vereinbaren. (Anspruchsvoraussetzung des Architekten) 8
3 Leistungen, LPH.3 Entwurf Leistungen: 1. Durcharbeiten des Planungskonzept unter Berücksichtigung (Beiträge Fachingenieure) 2. Objektbeschreibung 3. Zeichnerische Darstellung 4. Kostenberechnung nach DIN 276 5. Kostenkontrolle 9
3 Leistungen, Lph. 3 Entwurf Leistungen: 1. Durcharbeiten des Planungskonzept unter Berücksichtigung (Beiträge Fachingenieure) 2. Objektbeschreibung 3. Zeichnerische Darstellung 4. Kostenberechnung nach DIN 276 5. Kostenkontrolle 10
HOAI 2013 Teil 1: 3 (1) Die Honorare für Grundleistungen der Flächen-, Objekt- und Fachplanung sind in den Teilen 2 bis 4 dieser Verordnung verbindlich geregelt. Die Honorare für Beratungsleistungen der Anklagen 1 sind nicht verbindlich geregelt. (Flächen-, Objekt-, Fachplanung: z.b. Architektenleistung, Freiflächenplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstungsplanung (Beratungsleistungen: Bauphysik, Bau- u. Raumakustik, Bodengutachten, 11
HOAI 2013 Teil 1: 3 (2) Grundleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind, sind in Leistungsbilder erfasst. Die Leistungsbilder gliedern sich in Leitungsphasen gemäß den Regelungen in den Teilen 2 bis 4. (Leistungsbilder: Flächen-, Objekt-, Fachplanung) 12
HOAI 2013 Teil 1: 3 Leistungsphasen Gebäude Lph. 1: Lph. 2: Lph. 3: Lph. 4: Lph. 5: Lph. 6: Lph. 7: Lph. 8: Lph. 9: Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereitung der Vergabe Mithilfe bei der Vergabe Objektüberwachung Objektbetreuung 2 % 7 % 15 % 3 % 25 % 10 % 4 % 32 % 2 % 13
3 Leistungen und Leistungsbilder (3) Die Aufzählung der Besonderen Leistungen in dieser verordnung und in den Leistungsbildern ihrer Anlagen sit nicht abschließend. Die Besonderen Leistungen können auch für Leistungbilder und Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, vereinbart werden, soweit sie dort keine Grundleistungen darstellen. Die Honorare für Besondere Leistungen können frei vereinbart werden. (4) Die Wirtschaftlichkeit der Leistung ist stets zu beachten 14
4 Vereinbarung des Honorars BZP Rechtsanspruch... Sofern nichts schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart.... Bei Verlängerungen der Planungs- und Bauzeit kann ein zusätzliches Honorar vereinbart werden. Hinweis: Honorarvereinbarung für Bauzeitverlängerung möglichst schriftlich im Vorfeld vereinbaren (Verlängerungen über 3 Monate hinaus) 15
Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz 3 Besondere Leistung... können dort, wo die Grundleistungen nicht ausreichen, einen vollständigen Auftrag zu erfüllen, notwendig werden, ergänzen oder ändern. Sie werden gesondert vergütet, wenn sie im Vorfeld schriftlich mit dem AG vereinbart worden sind. Schriftlich anmelden um eine Anspruchsvoraussetzung zu schaffen! 16
Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz 3 2.6 Besonderes Leistung Gebäude und Innenräume 2.6.1 GRUNDLAGENERMITTLUNG - LPH 1 - - Bestandsaufnahme - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit 17
HOCHSCHULE BOCHUM Besondere Leistung - Bestandsaufnahme Zerstörungsfreies Aufmass, Erstellen von Bestandspläne in digitaler Form, Erfassen von Boden-, Wand-, Decken-, Dachaufbauten - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit 18
2 Leistungen Besondere Leistung - Bestandsaufnahme Zerstörungsfreies Aufmass, Erstellen von Bestandspläne in digitaler Form, Erfassen von Boden-, Wand-, Decken-, Dachaufbauten - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit 19
Aufmass Besondere Leistung 2. Leistungen - Bestandsaufnahme Zerstörungsfreies Aufmass, Erstellen von Bestandspläne in digitaler Form, Erfassen von Boden-, Wand-, Decken-, Dachaufbauten - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit Beispiel: Sanierung Grundschule Rolandstraße Düsseldorf 2004-06 20
Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz 3 2.6 Besonderes Leistung Gebäude und Innenräume 2.6.1 VORPLANUNG - LPH 2 - Aufstellen eines Finanzierungsplans o. Finanzmittelabflussplan - Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebskosten-Nutzen-Analyse -Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) - Anfertigen von Darstellung durch besondere Techniken (Perspektiven) - Muster + Modelle - Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes -... 21
Besondere Leistung - Aufstellen eines Finanzierungsplans o. Finanzmittelabflussplan - Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebskosten-Nutzen-Analyse - Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) - Anfertigen von Darstellung durch besondere Techniken (Perspektiven) - Muster + Modelle - Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes -... 22
5.4 Nutzungskostenermittlung DIN 18960 Nr. Nutzungskostengruppe Anmerkungen 10 0 Kapitalkosten Finanzierung + Abschreibung 20 0 30 0 40 0 Objektmanagementkosten Betriebskosten Instandsetzungskosten Rest der einzelnen KG Laufende Kosten Mindern die kalkulatorisch e Abschreibung 23
HOCHSCHULE BOCHUM Darstellung von Perspektiven 24
Muster und Modelle 25
Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz 3 2.6.1 ENTWURFSPLANUNG - LPH 3 - - Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) - Wirtschaftlichkeitsberechnung - Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten o. Bauelementkatalogen - Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- u. Bauteiloptimierung zur Verringerung des Energieverbrauchs... 26
7 Honorarvereinbarung (6) Für Kostenunterschreitung, die unter Ausschöpfung tech.- wirtschaftlicher oder umweltverträglicher Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards führen, kann ein Erfolgshonorar schriftlich vereinbart werden, das bis zu 20 % des vereinbarten Honorars betragen kann. - BONUS Erfolgshonorar bis zu 20 % des Honorars bei Kostenunterschreitung 27
7 Honorarvereinbarung (6)... In Fällen des Überschreitens der einvernehmlichen... Kosten kann ein Malus-Honorar in Höhe von bis zu 5 % des Honorars vereinbart werden. - MALUS - Honorarkürzung bis zu 5 % des Honorars bei Kostenüberschreitung 28
Fassadenkennwert BKI AW = KG 330 = 760,00 EUR/qm - Fensterrahmenelement, Alu, SS-Verglasung, 2 Stck Lüftungsflügel 600*2750 mm je 4-Achsbüro - LM-Lamellenraffstore 80 mm, elektromotorisch Achse 2400 mm - Betonfertigteil, Schök-Isokorb - Stahlbetonskelett Was zu teuer ist, wird nicht gebaut! Ansicht 29
HOCHSCHULE BOCHUM Alternative Fassadenentwicklung 30
HOCHSCHULE BOCHUM Alternative Fassadenentwicklung 31
Kostensimulationsmodell Vorentwurf KG 330 Aussenwände EP = 570,00 EUR/qm 32
Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz 2.6 Besonderes 3 Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten 33
Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz 3 2.6 Besonderes Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten 2.6.1 GENEHMIGUNGSPLANUNG LPH 4 - Mitwirken der nachbarlichen Zustimmung - Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren - Fachliche u. organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchverfahren, Klageverfahren oder Ähnliches - Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. - (...) 34
Honorarangebot und Rechnungsstellung des Architekten -in 35
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