Fachbereich Sport des Georg- Friedrich- Händel- Gymnasiums. Schulinternes Fachcurriculum Sekundarstufe II

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Fachbereich Sport des Georg- Friedrich- Händel- Gymnasiums Schulinternes Fachcurriculum Sekundarstufe II 1. Allgemeine Grundlagen 2. Die Themenfelder und Kompetenzbezüge

1. Allgemeine Grundlagen Das Schulcurriculum ist ein prozessorientiertes Steuerungsinstrument im Rahmen von Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung am Georg- Friedrich- Händel- Gymnasium. Es werden überprüfbare und transparente Ziele im Fach- und Fachübergreifenden Unterricht sowie im fächerverbindenden Lernen formuliert, die die Grundlage für eine Evaluation des Lernens und des Unterrichts bilden. 1.1 Der Sportunterricht Der Sportunterricht am Georg- Friedrich- Händel- Gymnasium orientiert sich am Konzept einer Bewegungserziehung im und durch Sport. Im Mittelpunkt steht die Entwicklungsförderung und Lebensbereicherung für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler stehen. Sportunterricht wird als ein mehrdimensionaler Prozess verstanden, der nicht im Zentrum der Arbeit das zweckrationale Sportartenlernen sieht, sondern die vielfältigen Potenzen des Sports in ihrer Veränderbarkeit und auch Widersprüchlichkeit im Unterricht in den Grundkursen berücksichtigt. 1.2 Fachspezifische Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, variable Anforderungssituationen im sportlichen Lern- und Handlungsbereich über die Schulzeit hinaus erfolgreich zu bewältigen. Sie sollen lernen, das eigene Sporttreiben als langfristigen wesentlichen gesundheitlichen und sozialen Prozess in ihrem Leben wahrzunehmen. Sportliche Handlungskompetenz besteht in Sachkompetenz, Methodenkompetenz, sozialer Kompetenz, personaler Kompetenz. 1.3 Lernen und Unterricht Im Mittelpunkt stehen das Zusammenwirken von Leistungs- und Verhaltensdispositionen, von körperlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Gewohnheiten und Einstellungen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Leistung erfahren, verstehen und einschätzen lernen. Sie sollen Bewegungserfahrungen sammeln und erweitern, Freude an der Bewegung vermittelt bekommen, selbstständig und im Team arbeiten.

2. Teilbereich: Soziale-, Methoden- und Personale Kompetenz Die einzelnen zu bewertenden Kompetenzbereiche sind nach der pädagogischen Schwerpunktsetzung anteilig festzulegen und entsprechend in der Bewertung zu berücksichtigen. Bewertung u.a. von: 1. Teamfähigkeit, Fairness, Toleranz 2. Fähigkeit Sportunterricht bewusst mit zu gestalten und selbstständig zu arbeiten 3. Individueller Lern- und Leistungsfortschritt im motorischen sowie kognitiven Bereich 4. Kontinuität der Arbeit 5. Einordnung der eigenen Leistung 6. Teilnahme an außerunterrichtlichen schulischen Wettbewerben 7. Beobachten, Werten, Fehlerkorrektur 3. Bewertungsmaßstäbe für den Sportunterricht in der Sekundarstufe II ( Grundkurse Sport ) Die Sportnote setzt sich zusammen aus der Bewertung der allgemeinen Leistungen (AT) und der Bewertung der Abschlussleistung im Verhältnis Allgemeiner Teil (AT) : Abschlussleistung = 2:1 Allgemeiner Teil: In die Beurteilung der Unterrichtsleistung ( Allgemeiner Teil ) gehen unterrichtsimmanente Lernerfolgskontrolle ein, die den Leistungsstand in allen Kompetenzbereichen widerspiegeln. Praktische Handlungsfähigkeit Sportmotorische Fähigkeiten mit Berücksichtigung des Lernfortsachritts Sonstige Kompetenzen Soziales Handeln Theoretische Handlungsfähigkeit ( Wissen, Fachsprache, Kommunikationsfähigkeit im Sport ) Selbstständig handeln ( Organisation von Unterrichtsprozessen, Anwendung von theoretischem Wissen, Präsentation, Bewegungsanalyse und Fehlerkorrektur, Selbsteinschätzung, Fremdeinschätzung )

Lernerfolgskontrollen ( LEK ): mindestens zwei im Allgemeinen Teil Aufgrund möglicher unterschiedlicher pädagogischer Perspektiven kann die Gewichtung der einzelnen Kompetenzen je nach Bewegungsfeld verschieden sein und wird von den jeweils Unterrichtenden festgelegt. Abschlussleistung: Die Abschlussleistung setzt sich aus vier Teilen zusammen, die gleich gewichtet werden: Praxistest I Praxistest II Theorietest ( höchstens 30 min ) 12-Minuten-Lauf Abschlussleistung bei Skifahren, Skilanglauf, Snowboardfahren Die Abschlussleistung in den geblockten Grundkursen ( Skifahren, Skilanglauf und Snowboardfahren ) setzt sich aus drei Teilen zusammen, die jeweils gleich gewichtet werden: Praxistest I Praxistest II Theorietest ( höchstens 30 min )

4. Wahl der Grundkurse im Fach Sport In der Oberstufe ist in jedem Semester ein Sport- Grundkurs zu belegen, insgesamt also mindestens vier. Bei der Wahl der Kursthemen ist zu beachten, dass Themen ( Sportarten ) aus mindestens zwei verschiedenen Bewegungsfeldern gewählt werden. Im Unterschied zu den anderen Sportarten können in Schwimmen, Volleyball, Handball, Fußball und Basketball jeweils zwei Grundkurse ( Leistungsstufe I und Leistungsstufe II ) belegt werden. Der Skigrundkurs gilt als zusätzlicher Grundkurs und wird daher nicht als eigenständiges Themenfeld angerechnet. Aus folgendem Kursangebot können am Georg- Friedrich- Händel- Gymnasium die vier Pflichtkurse gewählt werden: Bewegungsfeld Kursthema ( Sportart ) A Laufen, Springen, Werfen Leichtathletik B Spiele Basketball ( Leistungsstufe I / II ) Fußball ( Leistungsstufe I / II ) Handball ( Leistungsstufe I / II ) Volleyball ( Leistungsstufe I / II ) Badminton Tischtennis C Bewegen an und mit Geräten Gerätturnen E Bewegen im Wasser Sportschwimmen ( Leistungsstufe I / II ) H Fitness Fitnesssport Zusätzlicher Grundkurs: Bewegungsfeld Kursthema ( Sportart ) G Fahren, Rollen, Gleiten Skifahren Skilanglauf Snowboardfahren Die Wahl eines Grundkurses ist leider noch keine Garantie für die Durchführung des Kurses: Dies hängt zusätzlich von der Belegungszahl, der Kapazität der Lehrkräfte und der Hallenbelegung ab.

5. Sportunterricht und außerunterrichtlicher Sport Neben dem Unterricht bildet der außerunterrichtliche Schulsport eine wesentliche Komponente der schulischen Bewegungs- und Sporterziehung. Dazu gehören: Zwei Sportfeste ( Bundesjugendspiele Klasse 5 10, Spielesportfest Klasse 5 10 und gymnasiale Oberstufe ) sowie die Teilnahme am Schulsportwettkampfprogramm des Landes und des Bezirks.