Persönliches Budget Mogelpackung oder Chance für Menschen mit Behinderungen??
Was ist ein Persönliches Budget! Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein behinderter Mensch erhält, um sich von dem Geld die Unterstützung, die er braucht, selbst auf einem Dienstleistungsmarkt einzukaufen.
Wie sieht die Alternative aus? Leistungen der Teilhabe (+Pflege) Sachleistung Persönliches Budget
Was ist die Sachleistung?! Ein behinderter Mensch geht zu einer Einrichtung und sagt z.b. Ich brauche einen Wohnheimplatz!! Das Sozialamt genehmigt auf Antrag die Aufnahme. (Es gibt eine Kostenzusage).! Das Sozialamt und die Einrichtung regeln alles weitere untereinander (welche Leistung für welches Geld).! Der behinderte Mensch bekommt dann genau das Leistungspaket, das Einrichtung und Sozialamt vereinbart haben.
Was ist dagegen das Persönliche Budget?! Der behinderte Mensch geht z.b. zum Sozialamt und sagt: Ich brauche Hilfe!! Das Sozialamt überprüft, wie viel Hilfe er braucht und bewilligt ihm ein Persönliches Budget. Das Budget wird dem behinderten Menschen monatlich ausgezahlt.! Der behinderte Mensch sucht sich nun eine Einrichtung oder auch (eine) Privatperson(en) aus und sagt dort, welche Hilfen er haben will.
Ein ganz normales Geschäft! Der behinderte Mensch und der Dienstleister handeln aus, welche Hilfen zu welchem Preis erbracht werden. Der behinderte Mensch sagt, wann und in welcher Form er die Hilfe möchte.
Sachleistung: Das Dreiecksverhältnis Verhandlung über Leistung und Vergütung Antrag Betreuung
PB: Der Betroffene im Mittelpunkt Verhandlung über Hilfeziele und Höhe des Budgets Verhandlung über Leistung und Vergütung
Aktuelle Gesetzeslage! Seit 01.07.2004 hat das Persönliche Budget in den Gesetzen einen viel höheren Stellenwert.! Früher Modell jetzt Regelleistung! Allgemeine Regelungen stehen im Sozialgesetzbuch IX, spezielle in den einzelnen Leistungsgesetzen (z.b. persönliches Budget in der Sozialhilfe, in der Pflegeversicherung usw.)! Trägerübergreifendes Budget
Höhe des Budgets nach Gesetz! Bedarfsdeckung Das Budget wird so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann.! Deckelung Es soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.
Budget für Wohnen im Modellversuch BW Hilfebedarf Körperliche Behinderung Geistige Behinderung Psychische Erkrankung HB-Gruppe 1 400,-- 400,-- 400,-- HB-Gruppe 2 700,-- 650,-- 600,-- HB-Gruppe 3 1.050,-- 950,-- 850,-- HB-Gruppe 4 1.150,-- 1.050,-- 950,-- HB-Gruppe 5 1.300,-- 1.200,-- 1.100,--
Nr. Budgetposten Max M. pro Monat Ausgaben 1 Einzelbetreuung am Arbeitsplatz (Werkstatt für behinderte Menschen), 7 Stunden à 10 70,00 2 Einzelbetreuung am Wochenende 8 Stunden à 39 (Fachkraft) Regiekosten 312,00 24,00 3 Fahrtkosten (à 4 ) (Sozialpsychiatrischer Dienst) 20,00 4 Einzelbetreuung (Spaziergang, Tischtennis spielen, Kaufhausbesuch), 4 Stunden à 9,20 (Zivildienstleistender, Arbeiterwohlfahrt) plus Fahrtkostenbeitrag 36,80 4,00 5 Massage zur Überwindung von Ängsten, Spannungsabbau, 4 Stunden à 36 (examinierte Kraft) 144,00 6 Hilfe im Haushalt, 12 Stunden à 15 180,00 7 Begleitung zu Arzt, Krankengymnastik und Arbeitsstelle, 16,4 Stunden à 3,60 (ein Elternteil) 59,20 Summe 850,00
Budget für Wohnen im Modellversuch BW Hilfebedarf Körperliche Behinderung Geistige Behinderung Psychische Erkrankung HB-Gruppe 1 400,-- 400,-- 400,-- HB-Gruppe 2 700,-- 650,-- 600,-- HB-Gruppe 3 1.050,-- 950,-- 850,-- HB-Gruppe 4 1.150,-- 1.050,-- 950,-- HB-Gruppe 5 1.300,-- 1.200,-- 1.100,--
Beispiel Gerhard S. HBG 3 + Haushaltshilfe als Hilfe zur Pflege 1 2 3 4 Σ 5x/Woche morgendliche Aktivierung (Inkl. Wecken, Waschen, Ankleiden) durch Sozialstation (512,83 - PV 384 ) Betreuung im Rahmen des ABW durch eine Fachkraft, wöchentlich 6-8 Std., Pauschalvergütung/hälftig Einzelbetreuung Freizeitgestaltung ( Einkaufen und Kochen ) 2x/Woche Hilfen im Haushalt, 6 Std./Woche hälftig Restbetrag 128,83 657,50 160,00 170,00 1.116,33 3,67
Kostenvergleich Sachleistung - PB Sachleistung Heim Durchschnittliches Entgelt in Hilfebedarfsgruppe 3 2.145,-- Heimbarbetrag und Bekleidungsbeihilfe113,-- Summe: 2.258,-- Persönliches Budget Persönl. Budget 950,-- Grundsicherung 650,-- Pflegegeld Stufe I 205,-- Summe: 1.805,--
Wofür kann das Persönliche Budget konkret verwendet werden?! Das Persönliche Budget ist kein Zusatzbetrag zur Abdeckung des Lebensunterhaltes, sondern im wesentlichen zur Sicherstellung der Teilhabe (und Pflege) gedacht.! Leistungsträger akzeptieren aber teilweise auch unorthodoxe Verwendung.
Wann und wo gibt s das Budget?! Schrittweise Einführung! Seit 01.07.2004 kann die Leistung auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden! Unabhängig von Modellregionen! pflichtgemäßes Ermessen der Leistungsträger! Ab 01.01.2008 ist die Leistung auf Antrag als Persönliches Budget zu erbringen
Modellversuch Baden-Württemberg! Oktober 2002 bis September 2005! Drei Modellregionen: Bodenseekreis, Rems- Murr-Kreis, Kreis Reutlingen! Am Ende der Laufzeit nicht mehr als ca. 50 Budgetnehmer
Modellversuch Baden-Württemberg körperliche Behinderung 5 11 psychische Behinderung 13 1 Sozialhilfe LVA geistige Behinderung 19 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20
Modellversuch Baden-Württemberg Wohnsituation vor dem Persönlichen Budget Privatwohnung 14 ABW 6 Wohnheim 16 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18
Aktuelle Situation in Deutschland! Bundesweiter Modellversuch: ca. 300 Bewilligungen! Ca. 3.000 Persönliche Budgets außerhalb Modellregionen (2.000 allein in Rheinland-Pfalz)! Schwerpunkt aller Budgets im häuslichen Bereich! Durchschnittliche Budgethöhe Bundesmodell: 1.109 (zwischen 36 und 12.683 )
Beobachtungen in Holland! Nach etwas mehr als zehn Jahren nehmen in den Niederlanden ca. 85.000 behinderte Menschen das PB in Anspruch.! Auch in den Niederlanden ist das PB in der Regel niedriger als die Sachleistung.! Die Träger in NL verändern ihr Angebot teilweise radikal (Nachfrage!)
Was ändert sich für behinderte Menschen?! Das Persönliche Budget ist nur eine Wahlmöglichkeit!! Mehr Flexibilität und Wahlfreiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung.! Das Persönliche Budget unterstützt Lebensformen, bei denen sich professionelle Dienstleistungen und Hilfen aus dem privaten Umfeld ergänzen.
Grenzen und offene Fragen! Menschen mit geistiger Behinderung sind auf Unterstützung und Beratung angewiesen durch Angehörige und Budgetassistenz! Das zersplitterte Leistungsrecht in Deutschland wird manche Entwicklungen auch verhindern.
Was ändert sich für Dienste und Einrichtungen?! Nachfrage nach neuen Leistungen, Schwerpunkt gemeindenahe und ambulante Angebote! organisatorische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen! Einzelleistungen anbieten und kalkulieren! Flexibleres und individuelleres Angebot (kein einheitliches Rundum-Sorglos-Paket mehr)! Markt beinhaltet Konkurrenz
Was bedeutet das Persönliche Budget für die Lebenshilfe Als Selbsthilfeverband sieht die Lebenshilfe die Chancen auf mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit positiv. Information der Betroffenen und ihrer Angehörigen ist unsere Aufgabe. Die Lebenshilfe muss sich um Beratung und Verbraucherschutz kümmern. Wir haben ein Wächteramt im Hinblick auf die sozialpolitische Entwicklung (z.b. kein Ausschluss von schwerer behinderten Menschen; kein Zwang zum Persönlichen Budget).