REGENWASSERVERSICKERUNG

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Transkript:

Stadt Leverkusen Fachbereich Umwelt REGENWASSERVERSICKERUNG Eigentlich ist der Begriff Regenwasserversickerung hier schon falsch, besser würde man den Begriff Niederschlagswasserversickerung benutzen, denn gemeint sind ja auch die Niederschläge Schnee, Hagel, Nebel usw. Meistens wird jedoch auch in der Fachliteratur nur von Regenwasserversickerung gesprochen und geschrieben, so dass auch wir uns im Folgenden auf diesen Begriff beschränken. Regen ist ein kostbares Gut, er versorgt uns mit Trinkwasser, lässt Pflanzen wachsen, speist Bäche, Flüsse und Seen, füllt das Grundwasser auf und reinigt die Luft. Aber Regen schwemmt auch Boden ab, verursacht Überschwemmungen, kann zu Vernässungen führen, Schadstoffe aus der Luft und dem Boden in das Grundwasser spülen. Bei jedem An-, Um- oder Neubau ist daher zu überlegen, wie Regenwasser umweltverträglich genutzt bzw. dem natürlichen Kreislauf zugeführt werden kann. Regenwasser sollte grundsätzlich, soweit dies technisch, vom Boden und vom Platz her möglich ist, auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Was dabei zu beachten ist, welche Möglichkeiten und Einschränkungen es gibt, welche Verfahrenswege einzuhalten sind, wird im Folgenden kurz erläutert. Versickerungsmöglichkeiten Regenwasser sollte grundsätzlich möglichst oberflächennah und möglichst großflächig versickert werden. Im Grundwasser soll es in Trinkwasserqualität ankommen, dabei filtert der Boden Luftschadstoffe, Staub und andere Verschmutzungen aus dem Regenwasser heraus. Dies geht umso besser, je oberflächennäher und je großflächiger das Regenwasser versickert wird. Nicht alle Grundstückszuschnitte lassen jedoch eine großflächige Versickerung zu. Je nach Belastungsgrad und Grundwasserflurabstand können daher auch andere Versickerungsarten zugelassen werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Versickerungsarten dargestellt, Kombinationen der verschiedenen Anlagentypen sind möglich. Flächenversickerung Gesammeltes Regenwasser (Dachrinne) wird oberflächig auf eine Rasenfläche geleitet; die Rasenfläche sollte dafür doppelt so groß sein wie die angeschlossene Dachfläche. Auf befestigten Flächen anfallendes Regenwasser versickert direkt durch Drainpflaster, Rasengittersteine o.ä. im Boden.

- 2 - Mulden-/ Beckenversickerung Gesammeltes Regenwasser wird oberflächig über eine Pflaster- oder ACO-Drain- Rinne oder vergleichbare Rinnensysteme in eine Vertiefung in der Erde (bis 30 cm = Mulde, tiefer als 30 cm = Becken) geleitet. Hier versickert das Regenwasser durch eine 20 30 cm starke Mutterbodenschicht in den Untergrund. Der Mutterboden wird mit Rasen eingesät, der regelmäßig gemäht wird. Rigolenversickerung Regenwasser wird entweder oberirdisch über eine Pflaster- oder ACO-Drain-Rinne in ein Kiesbett (Rigole) oder über einen Schlammfang und ein Drainagerohr (linkes Bild) in ein unterirdisches Kiesbett geleitet. Dem Schlammfang kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu: Er muss ausreichend groß bemessen sein, damit sich feine Schwebstoffe absetzen können, die auf Dauer die Sickerleistung der Rigole stark beeinträchtigen würden. Ein T-Rohr oder alternativ eine Edelstahltauchwand vor dem Ausfluss in die Rigole sollen verhindern, dass aufschwimmende Stoffe wie z.b. Blütenpollen, Laub und Stöckchen in die Rigole gelangen. Systemskizze Schlammfang

- 3 - Mulden-Rigolenversickerung Diese Kombination einer Mulde mit einer Rigole ist sinnvoll, wenn der Boden unter der Mulde schlechter durchlässig als der in der Mulde aufgebrachte Mutterboden ist. Schachtversickerung Versickert wird das Regenwasser über einen tiefen unterirdischen Schacht (in der Regel vertikale Betonrohre, von denen der unterste Ring seitliche Öffnungen hat), der in einem Kiesbett steht. Im Schacht ist auf die Kiesschicht ein Filtervlies aufzubringen, darauf eine 0,5 m starke Sandschicht, darauf wieder ein Filtervlies. Unter den Zulauf ist eine Prallplatte zu positionieren. Diese Versickerungsart ist allerdings nur noch in Ausnahmefällen genehmigungsfähig. Teichrandversickerung Das Regenwasser wird über eine Rinne oberirdisch durch eine Vorreinigung (Vorbecken, Kiesbett oder ähnliches) in einen abgedichteten Teich geleitet. Der Teich erhält einen Überlauf in eine Mulde, Rigole oder ausreichend große Rasenfläche. Was ist zu beachten? Bei der Planung und Ausführung einer Versickerungsanlage sind eine Reihe von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Richtlinien und technischen Regelwerken zu beachten. Eine Versickerungsanlage sollte deshalb in der Regel nur von Fachleuten geplant (s. Gutachterliste hydrogeologische Gutachten. und ausgeführt (Gelbe Seiten: Tief- und Gartenbauunternehmen) werden. Zu beachten sind: - Wasserhaushaltsgesetz (insbesondere 47 und 55) - Landeswassergesetz (insbesondere 44 und 45) - Regelwerk DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, insbesondere Arbeitsblatt A 138 und Merkblatt M 153 - DIN-Normen

- 4 - - Wasserschutzgebietsverordnungen (betrifft in der Regel nur Rheindorf und Hitdorf) - Bodenschutzgesetze und verordnungen - Baurecht - Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) für die Stadt Leverkusen Daraus resultieren möglicherweise Sachverhalte, die eine Versickerung verhindern oder erschweren können: Zur Grundstücksgrenze ist ein Abstand von mind. 2 m, zu unterkellerten Gebäuden ca. 5 m (1,5fache der Kellertiefe bis Unterkante Fundament) einzuhalten. Durch belasteten Boden / Altlasten / Recyclingmaterial (RCL) hindurch darf nicht versickert werden. Belastetes Regenwasser, z.b. aus Gewerbegebieten, von Straßenflächen, von (Groß-) Parkplätzen, von Dachflächen mit Kupfer-, Blei- oder Zinkeindeckung darf nicht bzw. nur nach einer geeigneten Vorreinigung versickert werden. Zum höchstmöglichen Grundwasserstand ist ein Abstand bis zur Sohle der Versickerungsanlage von mind. 1 m (1,5 m bei Schachtversickerung) einzuhalten. Schlecht versickernde Böden, wie man sie vor allem im Nordosten des Stadtgebietes vorfindet, können eine Versickerung verhindern, wenn der Durchlässigkeitsbeiwert (kf-wert) kleiner als 10-6 m/s ist. Bei einer Hanglage ist zu prüfen, ob evt. Nachbargrundstücke durch tiefer wieder austretendes Wasser gefährdet werden können. Zu kleine Grundstücke bieten oft nicht genügend Platz für den Bau einer Versickerungsanlage. Hier ist ggf. zu prüfen, ob eine Gemeinschaftsanlage mit dem Nachbarn gebaut werden kann oder ob mit Zustimmung des Nachbarn der Grenzabstand verringert werden kann. Wasserrechtliche Erlaubnis Um sicherzustellen, dass die Versickerung den Rechtsnormen und technischen Regeln entspricht, ist vor dem Bau einer Versickerungsanlage eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt (die Vordrucke/Informationen finden Sie auf der städt. Internetseite http://www.leverkusen.de/vv/produkte/fb32/regenwasserversickerung.php unter Downloads/Links ): - vollständig ausgefüllter Antrag - siehe Vordruck - Lageplan mit Einzeichnung der Versickerungsanlage - Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Baugrundstücks - Zeichnung der Versickerungsanlage (Längs- und Querschnitt mit Maßangaben) - Erläuterungsbericht (kurze Beschreibung des Vorhabens) - hydrogeologisches Gutachten (Bestimmung der Durchlässigkeit des Bodens) - hydraulische Berechnung (Berechnung der Anlagengröße nach DWA A 138 auf der Grundlage des hydrogeologischen Gutachtens und der Regenreihen (siehe 'Regenreihen für Leverkusen') - Auszug aus dem Grundwasserkataster zum Grundwasserstand (kann bei Frau Thomas, Tel. 0214 / 406-3201 angefordert werden) - Antrag auf Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die TBL siehe Vordruck 1 TBL bei vorhandener Kanalisation

- 5 - - in besonderen Einzelfällen ggf. weitere Unterlagen Genehmigungsfrei ist lediglich die Flächenversickerung. Hierfür ist direkt bei den TBL ein Antrag auf Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang - siehe Vordruck 2 TBL - zu stellen. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist beim Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde, zu beantragen. Zur Vereinfachung wird die wasserrechtliche Erlaubnis für Einfamilienhausneubauten, die nicht in einem Gewerbe- oder Industriegebiet sowie außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen bis zu einer angeschlossenen Fläche von maximal 500 m² von der Bauaufsicht im Rahmen des Bauantragsverfahrens mitbearbeitet. Ansprechpartnerin ist dort Frau Woschei (Tel. 0214 / 406-6119), email: birgitta.woschei@stadt.leverkusen.de. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen. Noch Fragen? Sicherlich werden Sie noch eine Reihe von Fragen haben. Mehr zum Thema und die Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der Stadt Leverkusen unter dem Suchbegriff Regenwasserversickerung ): http://www.leverkusen.de/vv/produkte/fb32/regenwasserversickerung.php Weitere Informationen zum Thema Regenwasserversickerung finden Sie im Internet u.a. unter: www.info-regenwasser.de (Gemeinschaftsbroschüre der KommunalAgentur NRW, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Westfalen-Lippe e.v.). Bei technische Nachfragen und weiteren Auskunftswünschen: Stadtteile Rheindorf und Hitdorf: Herr Hagemann, Tel. 0214 / 406-3291, Fax 0214 / 406-3202 email: tobias.hagemann@stadt.leverkusen.de Für die übrigen Stadtteile: Herrn Meyer, Tel. 0214 / 406-3230, Fax 0214 / 406-3202 email: thomas.meyer@stadt.leverkusen.de, Allgemeine Nachfragen zum Genehmigungsverfahren: Frau Neumann, Tel. 0214 / 406 3218 Fragen zu Wasserschutzgebietsverordnungen: Frau Hellbarth 0214 / 406-3214 Für persönliche Rücksprachen im Büro vereinbaren Sie bitte einen Termin, da auf Grund von Außendiensttätigkeiten keine regelmäßige Anwesenheit im Büro sichergestellt werden kann. Stadt Leverkusen, Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde Quettinger Str. 220; 51381 Leverkusen 11 / 2016