Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

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Transkript:

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse BMBF-Workshop "Zuwanderung" (Göttingen, 12. Juni 2012) Dr. Ottmar Döring, IQ-Fachstelle "Anerkennung", Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1

Gliederung 1. Ausgangslage 2. Anerkennungsgesetz 3. Fazit 2

1. Ausgangslage 5

Hintergrund Deutschland: mehr als 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund eigene Migrationserfahrung: davon ca. 2/3 2.853.000 Menschen mit Migrationshintergrund haben einen ausländischen Berufsabschluss: ca. 1,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund im erwerbsfähigen Alter haben eine berufliche Erstausbildung im Ausland absolviert 201.000 Personen haben Meister oder Technikerqualifikationen ca. 817.000 Zugewanderte besitzen Hochschulqualifikationen (Sonderauswertung Mikrozensus 2008 des IW Köln) 4

Bisherige gesetzliche Regelungen Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Zielgruppe: Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Berufe: reglementierte Berufe und nicht reglementierte Berufe EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG Zielgruppe: EU-Staatsangehörige und Personen aus Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz Berufe: reglementierte Berufe bilaterale Abkommen Zielgruppe: Personen mit Abschlüssen aus Österreich, Frankreich und der Schweiz Berufe: nicht reglementierte und reglementierte Berufe aus dem Bereich der IHK und HWK (Schweiz: nur Handwerk) 6

Bisherige Hürden bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen gesetzliche Grundlagen: für einen Großteil der zugewanderten Menschen mit ausländischen Qualifikationen gab es keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens Informationen: mangelnde oder missverständliche Informationen zu den zuständigen Stellen, den möglichen Anerkennungsverfahren (rechtliche Grundlagen) etc. Verfahren: Intransparenz der Verfahren (Unklarheiten zu einzureichenden Unterlagen, Dauer und Kosten des Verfahrens) 7

Dänemark 2000: Einführung eines nationalen Anerkennungssystems mit einer zentralen Koordinierungsstelle für Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen Danish Agency für International Education 2001: Verabschiedung eines Gesetzes zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse basierend auf der Lissabon-Konvention von 1997 (Erweiterung der Befugnisse 2003, Revision 2007) Anerkennungsprinzipien und das Verfahren: Anerkennung basiert auf Lernergebnissen (learning outcome) und nicht auf Äquivalenten gebührenfreie Bewertung aller formalen Qualifikationen Veröffentlichung der Bewertungsentscheidungen auf einer Webseite und Informationen zu Ausbildungen und Anerkennungsstandards der meisten Länder 8

Dänisches Anerkennungssystem (2010) 7.411 Anträge von Bildungsabschlüssen aus allen Ländern (2009: 2.900) Herkunftsländer: Indien (1.849), Pakistan (1.320), GB (658), Bangladesch (507), Schweden (466) durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Fall: 20 Tage Anerkennung von 324 Berufsausbildungen (davon 78 aus Deutschland: 11 staatlich anerkannte Erzieher, 9 Arzthelferinnen, 4 Hörgeräteakustiker) Mitarbeiter: 1 Ministerialdirektorin, 26 akademische und 4 Büroangestellte, 1 Informationsmitarbeiter 9

2. Anerkennungsgesetz 10

Warum Anerkennung? Quelle: BMBF 2012 11

Was ist neu? Rechtsanspruch auf Verfahren Einheitliche Kriterien und Verfahren Anträge aus dem In- und Ausland möglich Quelle: BMBF 2012 Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit erstmals allg. Anspruch für 344 Ausbildungsberufe erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe aber: kein Anspruch auf Anerkennung! entscheidend wesentliche Unterschiede Berufserfahrungen werden berücksichtigt klarer Bearbeitungszeitraum: 3 Monate entscheidend nur Qualität der Berufsqualifikation Inlandspotenzial aktivieren Attraktivität Deutschlands erhöhen 12

Was ist das Anerkennungsgesetz? Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) neues Bundesgesetz neues Verfahren für die 344 Ausbildungsberufe im dualen System Regelungen zu reglementierten Berufen (nur subsidiär) + Änderungen in 63 Berufsgesetzen und Verordnungen Heilberufe (z.b. Ärzte, Kranken- und Altenpfleger), Justizberufe, Handwerksordnung etc. Quelle: BMBF 2012 13

Was umfasst das Anerkennungsgesetz nicht? Ländergesetze: Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten, schulische Aus- und Fortbildungen werden von den Bundesländern aktuell erarbeitet Hochschulabschlüsse: die nicht auf reglementierte Berufe hinführen (z.b. Physiker, Informatiker, Germanisten, Soziologen) Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Akademische Anerkennung: Hochschulzugangsberechtigung, Prüfungs- und Studienleistungen, akademische Grade Schulabschlüsse: Haupt- und Realschulabschlüsse, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife 14

Verfahren der Anerkennung nach Anerkennungsgesetz Achtung: kann je nach Berufsfachgesetz und Berufsbildungsart variieren Antragstellung persönlich (i.d.r. schriftlich) Antragsteller erhält von der zuständigen Stelle eine Bestätigung für den Eingang des Antrags und ggf. eine Nachforderung weiterer Unterlagen (innerhalb eines Monats) Festlegung der Referenzberuf (Antragsteller im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle) Vergleich mit aktuell geltendem Berufsbild (Referenzberuf) Teilnahme an sonstigen Verfahren (z.b. Fachgespräch) im Rahmen eines Verfahrens nach BQFG, wenn keine oder unvollständige Unterlagen vorliegen (z.b. bei Flüchtlingen) 15

Verfahren der Anerkennung nach Anerkennungsgesetz bei wesentlichen Unterschieden (Ausbildungsdauer und Inhalte), die nicht durch Berufserfahrung oder Zusatzausbildungen ausgeglichen werden können: 1. nicht reglementierte Berufe: im Bescheid werden die vorhandenen Qualifikationen dargestellt und die Unterschiede zum deutschen Abschluss beschrieben. Der Bescheid kann im Bewerbungsverfahren Transparenz für Arbeitgeber schaffen und ermöglicht ggf. eine gezielte Weiterqualifizierung. 2. reglementierte Berufe: Berufszulassung unter Auflagen, d.h. die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme (je nach Berufsrecht: Eignungsprüfung, Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) ist für die Anerkennung (Berufszulassung) erforderlich. 16

16

3. Fazit 20

Bilanz Das Anerkennungsgesetz für die Berufe in Regelungskompetenz des Bundes ist seit 1. April 2012 in Kraft. Durch das Gesetz erhalten insbesondere Personen aus Drittstaaten sowie Personen mit Berufsqualifikationen, die in Deutschland im Dualen Ausbildungssystem erworben werden können, einen Zugang zu einem Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit. Der so genannte Fachkräftemangel lässt sich scheinbar nicht nur mit der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen lösen, sondern es Bedarf entsprechender Qualifizierungsangebote, einer Anwerbepolitik und einer Willkommenskultur. 23

Forschungs- und Entwicklungsaufgaben Evaluation der Beratung: Dokumentation und Monitoring der Anerkennungsberatung durch die IQ-Anlaufstellen; Schnittstellenmanagement Qualitätssicherung der Anerkennungsberatung: Identifizierung und [Weiter-]entwicklung von Qualitätskriterien und standards Qualifizierung: Identifizierung, (Weiter-)Entwicklung und Evaluation von im Kontext des Anerkennungsgesetzes geeigneten Qualifizierungskonzepten (standardisiert und zugleich individuell) Evaluation der Anerkennungsverfahren: Ergebnisse der Bundesstatistik zu den durchgeführten Anerkennungsverfahren und Evaluation der Gesetzes (gesetzlich verankert in BQFG 17 + 18) 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Ottmar Döring Fachstelle Anerkennung im Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 24