Ethische Probleme am Ende des Lebens

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Transkript:

Ethische Probleme am Ende des Lebens Euthanasie (eu + thanatos) schöner und guter Tod Sterbehilfe Sterbebegleitung Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben

Ärztliche Möglichkeiten Allgemeine Aufgaben des Arztes Ausnahmesituationen Leben erhalten Gesundheit schützen Leiden lindern Beistand bis zum Tod 1. Sterbende 2. Patienten mit infauster Prognose 3. Patienten mit schwerster zerebraler Schädigung u. anhaltender Bewusstlosigkeit

Euthanasie Sterbehilfe Sterbebeistand Beihilfe zum Sterben aktive Sterbehilfe 212StGB Sterbeprozess direkte passive Sterbehilfe ZIEL Geschehenlassen des Sterbens durch das Nichtaufnehmen oder Nichtfortführen lebensverlängernder Maßnahmen (auch Abstellen eines Beatmungsgerätes!) - Beihilfe im Sterben indirekte

Sterbehilfe direkte passive Sterbehilfe indirekte Lebensverkürzung als primäres Ziel einer Intervention (z.b. eine Behandlung abbrechen oder unterlassen, um den Menschen sterben zu lassen) Das Risiko einer Lebensverkürzung wird in Kauf genommen (z.b. bei der Schmerztherapie)

Unvereinbare Positionen gegen Liberalisierung der Sterbehilfe Fremdtötungsverbot Recht auf Selbstbestimmung des Patienten für die Liberalisierung der Sterbehilfe

Argumente Menschenwürde Arztrolle Slippery-slope Dammbruch Geschichte Niederlande - Tod als individuelle Entscheidung - Was ist ein würdiger Tod? - Tötungshandlungen - Vertrauensverlust oder -gewinn? - Möglichkeit einer unkontrollierbaren Ausweitung der Sterbehilfe - Vergangene Verbrechen als Warnung - Kultur des Tötens ein Muster?

Sterbebegleitung Richtlinien/Leitlinien Grundsätze der Deutschen Bundesärztekammer (BÄK) zur ärztlichen Sterbebegleitung (Sept. 1998, Mai 2004) Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Grenzen der intensivmedizinischen Behandlungspflicht (1999)

Entscheidungshilfen Patientenverfügung Angehörige, Betreuer einbeziehen Konsens mit ärztlichen und pflegenden Mitarbeitern Meinung eines außen stehenden, erfahrenen Arztes, juristischer Rat Richtlinien, Leitlinien (BÄK, DGAI) Ethikkommissionen Wichtig: exakte Dokumentation bzw. Protokollierung einer Behandlungsabbruch!

Voraussetzungen für Therapieabbruch? Therapie bedeutet nur Leidensverlängerung (weit fortgeschrittene Krankheit) Patientenwille mutmaßlicher PW geäußerter, hinterlegter PW Vorsorge-, Betreuungsvollmacht* Patientenverfügung (Gesetz vom 1.9.2009 Angehörige u. Nahestehende Arzt Ethikkommissionen Betreuungsgericht (Vormundschaftsgericht)* (wenn keine Einigung vorliegt) Ermittlung der wohlverstandenen Interessen des Patienten Für Patienten mit schwerster zerebraler Schädigung u. anhaltender Bewusstlosigkeit sind lebenserhaltende Therapien, künstliche Ernährung (unter Beachtung des Patientenwillens) grundsätzlich geboten

Verantwortung des Arztes Art und Ausmaß einer Behandlung sind gemäß der medizinischen Indikation und unter Beachtung des Patientenwillens vom Arzt zu verantworten; dies gilt auch für künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Für Sterbende muss die Möglichkeit beachtet werden, dass Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr eher Belastung als Nutzen sein kann. Hunger und Durst als subjektives Empfinden müssen aber gestillt werden. Pflicht zu Leiden mindernder Behandlung und Zuwendung!

Einwilligungsunfähigkeit des Patienten und fehlende Patientenverfügung Substitutedjudgement Ein die Entscheidung des Betroffenen ersetzendes Urteil von Dritten, im Sinne des mutmaßlichen PW Was meinen Sie, aus der Kenntnis der Lebensgeschichte des Patienten heraus, hätte der Patient in dieser Situation gewollt, wenn er noch entscheiden könnte. Best-interest Standard Geht von der Möglichkeit einer empirischen Interessenbenennung aus (Vorteile/Nachteile; Belastung/ Verbesserung) Problem: Dritte (Ärzte, Angehörige) müssen die Bewertung vornehmen. Der Patient wird zum Objekt.

Einwilligungsunfähigkeit Erst, wenn keine Möglichkeit besteht, den Willen des Patienten zu finden, ist die ärztlich indizierte Maßnahme durchzuführen; d. h. erst dann ist das paternalistische Prinzip des Bestinterest Standards gerechtfertigt! Mögliche Alternative bei Patienten im vegetative state Orientierung an aktuellen Bedürfnissen körpersprachliche Signale beachten gegenwärtige nicht willensförmig artikulierte Verhaltensweisen und Reaktionen als Grund für einen eventuellen Abbruch der Ernährung