Schallschutzgutachten

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Transkript:

HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik Immissionsschutz Projektsteuerung Schallschutzgutachten - Ergänzung des Gutachtens vom 22.06.2015 - Berlin 3. Februar 2017

Z:\2262_SPORT-NRUPP 2\01 Bericht\01 Text\HL_Ergänzung zum Schallschutzgutachten_2017-01-12.indd zertifiert durch TÜV Rheinland Certipedia-ID 0000021410 www.certipedia.de IMPRESSUM Titel...Schallschutzgutachten - Ergänzung des Gutachtens vom 22.06.2015 - Auftraggeber...Dr. Kaatzsch Immobilien Wuthenower Weg 1 16816 Neuruppin www.immobilien.kaatzsch.com Bearbeitung...HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Freiheit 6 13597 Berlin www.hoffmann-leichter.de Projektteam...Dipl.-Ing. Stephanie Scheffler (Projektmanagerin) M. Sc. Andrea Niesel Ort Datum...Berlin 3. Februar 2017

INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung...1 2 Grundlagen...3 2.1 Rechtliche Grundlagen... 3 2.1.1 Verkehrslärm...3 2.1.2 Anlagenlärm...4 2.1.3 Sportanlagenlärm...4 2.2 Berechnungsverfahren... 5 2.3 Plangrundlagen... 5 3 Emissionsansätze...6 3.1 Verkehrslärm... 6 3.2 Anlagenlärm... 7 3.3 Sportanlagenlärm... 9 4 Immissionen... 10 4.1 Beurteilung des Verkehrslärms...10 4.2 Beurteilung des Anlagenlärms... 11 4.3 Beurteilung des Sportanlagenlärms...13 5 Zusammenfassung... 14 Anlagen... 15 Inhaltsverzeichnis I

ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 3-1 Verkehrsverteilung des Bestands-Verkehrs und des Hort-Verkehrs...6 Abbildung 4-1 Differenzpegel (Planfall - Nullfall) in 2 m Höhe über Gelände tags Beurteilung nach 16. BImSchV... 11 Abbildung 4-2 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände tags Beurteilung nach TA Lärm...13 Abbildungsverzeichnis II

TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2-1 Tabelle 2-2 Tabelle 2-3 Tabelle 3-1 Tabelle 3-2 Tabelle 4-1 Tabelle 4-2 Tageszeiträume nach 18. BImSchV...4 Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV...5 Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen nach 18. BImSchV...5 Verkehrsstärken und Emissionspegel im Nullfall...7 Verkehrsstärken und Emissionspegel im Planfall...7 Immissionen des Straßenverkehrs für den Nullfall und den Planfall...10 Beurteilungspegel und kurzzeitige Geräuschspitzen nach TA Lärm, werktags...12 Tabellenverzeichnis III

1 Aufgabenstellung Im Schallschutzgutachten 1 zum B-Plan Nr. 11.6»Sportzentrum an der Seekaserne«in Neuruppin mit Stand vom 22. Juni 2015 wurde die grundsätzliche lärmtechnische Verträglichkeit des geplanten Bauvorhabens nachgewiesen. Dazu wurde ein digitales Modell zur Schallausbreitungsrechnung mit allen relevanten Schallquellen und den maßgeblichen Immissionsorten erstellt. Die Dokumentation der Emissionsquellen sowie der Schallausbreitungsberechnungen befinden sich im o. g. Gutachten. Nach Fertigstellung des Gutachtens ergaben sich im weiteren Verlauf der Planungen noch vereinzelte Anpassungen/Ergänzungen (siehe Anlage 1). Diese Ergänzungen beinhalten: Auf dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11.6»Sportzentrum an der Seekaserne«in Neuruppin soll für die bestehende benachbarte Grundschule ein Hort mit 130 Betreuungsplätzen errichtet werden. Bei den durch die Kinder selbst verursachten Geräuschen handelt es sich laut 22 (1a) BImSchG nicht um schädliche Umwelteinwirkungen. Immissionsgrenz- oder -richtwerte dürfen für diese Geräuschquelle nicht herangezogen werden.»kinderlärm«ist nach geltender Rechtsprechung grundsätzlich sozial adäquat und nachbarschaftlich hinzunehmen. Der anlagenbezogene Kraftfahrzeugverkehr stellt somit die einzige relevante Lärmquelle im Zusammenhang mit dem Vorhaben dar. Die dadurch entstehenden Geräuscheinwirkungen an den umliegenden schützenswerten Nutzungen sind nach der TA Lärm zu beurteilen. Dazu sind die Immissionen an den umliegenden schützenswerten Nutzungen mit Hilfe eines digitalen Modells zur Schallausbreitung rechnerisch zu prognostizieren und mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zu vergleichen. Außerdem wird der auf den Hort selbst einwirkende Sportanlagenlärm des benachbarten Sportzentrums nach 18. BImSchV bewertet. Verschiebung der geplanten Wohngebäude an der Bienengräberstraße um 4 m Richtung Süden. Im Schallschutzgutachten 1 liegt der Beurteilungspegel des nächstgelegenen Immissionsortes tagsüber mindestens 13,8 und innerhalb der Ruhezeiten mindestens 8,5 unter dem Richtwert der 18. BImSchV. Die wesentliche Schallquelle bildet die Schwimmhalle. Selbst wenn der Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort halbiert werden würde, würde sich der Beurteilungspegel um ungefähr 3 erhöhen und der Richtwert wäre weiterhin unterschritten. Da sich die Weglänge nur von 16,5 m auf 12,5 m verringert, kann hier weiterhin von einer schalltechnischen 1 HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh: Schallschutzgutachten, 22.06.15 Aufgabenstellung 1

Verträglichkeit ausgegangen werden. Auf eine erneute Beurteilung des Sportanlagenlärms für die geplanten Gebäude der Bienengräberstraße wird daher verzichtet. Statt der Erweiterung des Sporthotels um zwei weitere Gebäude sind entlang der nur noch drei Wohngebäude geplant, deren Lage weitestgehend unverändert bleibt. Da die Lage der Gebäude unverändert bleibt, wird auf eine erneute Beurteilung des Sportanlagenlärms auf die schutzbedürftige Nutzung verzichtet. Zum Nachweis der schalltechnischen Verträglichkeit des geplanten Horts wird das Modell zur Schallausbreitungsrechnung um die erwähnten Änderungen ergänzt. Alle anderen Plangrundlagen bleiben unverändert. Anschließend lassen sich die Immissionen neu berechnen und mit den zulässigen Immissionsrichtwerten nach TA Lärm bzw. 18. BImSchV vergleichen. Bei Einhaltung der Richtwerte ist eine schalltechnische Verträglichkeit gemäß TA Lärm bzw. 18. BImSchV gegeben. Aufgabenstellung 2

2 Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen Die Geräuscheinwirkungen durch den Hort sind entsprechend der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) zu beurteilen. 2.1.1 Verkehrslärm Die mögliche Lärmzunahme auf öffentlichen Verkehrsflächen, das heißt außerhalb des Betriebsgrundstücks, wird getrennt von den Lärmquellen auf dem Betriebsgrundstück selbst beurteilt. Diese Zunahme der Verkehrsgeräusche muss nach Punkt 7.4 der TA Lärm soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um rechnerisch mindestens 3 erhöht, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten sind. Wenn bereits eine»vermischung«mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist, können die Verkehrslärmimmissionen subjektiv nicht mehr der Anlage zugerechnet werden. Dies führt in der Regel zu einer erhöhten Akzeptanz. Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz her eine räumliche Vermischung schon ab Erreichen des öffentlichen Straßenlands erfolgen. Der anlagenbezogene Verkehr ist hier allerdings durch die Abholzeiten des Horts zeitlich sehr gebündelt. Es ist davon auszugehen, dass eine tatsächliche Vermischung angesichts der sehr geringen Vorbelastung kaum erfolgt. Demnach ist es wahrscheinlich, dass der anlagenbezogene Verkehr von den Anwohnern auch als solcher wahrgenommen wird. Es wird daher im Folgenden davon ausgegangen, dass das zweite Kriterium erfüllt ist. Die beiden anderen Kriterien werden rechnerisch überprüft. Grundlagen 3

2.1.2 Anlagenlärm Hinsichtlich des auf dem Betriebsgrundstück selbst verursachten Lärms ist der Nachweis zu erbringen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 50 cm vor dem geöffneten Fenster eingehalten werden. Diese betragen in allgemeinen Wohngebieten 55 tags und 40 nachts. Die Immissionsrichtwerte gelten auch dann als überschritten, wenn kurzzeitige Geräuschspitzen im Tagzeitraum um mehr als 30 und im Nachtzeitraum um mehr als 20 über den Richtwerten liegen. Eine Öffnung des Horts findet nur zu Schulzeiten statt. Für die Beurteilung maßgebend ist der Werktag. Lärmimmissionen werden in Wohngebieten werktags zwischen 06:00 und 07:00 Uhr und zwischen 20:00 und 22:00 Uhr mit einem Zuschlag von 6 belegt. Dabei handelt es sich um die sogenannten Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit. Die Beurteilungszeit wird tags mit 16 Stunden angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Bei der Beurteilung der Nacht ist die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel anzusetzen. Von einer Abend- bzw. Nachtnutzung des Horts ist allerdings nicht auszugehen. 2.1.3 Sportanlagenlärm Die»Sportanlagenlärmschutzverordnung«(18. BImSchV) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von ortsfesten Einrichtungen, die zur Sportausübung bestimmt sind (Sportanlagen) oder in engerem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang zu selbigen stehen. Sportanlagen sind so zu betreiben, dass während definierten Tageszeiträumen (siehe Tabelle 2-1) die Immissionsrichtwerte der Tabelle 2-2 und die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen der Tabelle 2-3 nicht überschritten werden. Damit der geplante Hort im vorliegenden Fall keine heranrückende schutzbedürftige Nutzung darstellt, sind die Immissionsrichtwerte 50 cm vor dem geöffneten Fenster einzuhalten. Tabelle 2-1 Uhrzeit Tageszeiträume nach 18. BImSchV Werktags Tageszeiträume nach 18. BImSchV Sonn- und Feiertags 06:00-07:00 Ruhezeit (tags) nachts 07:00-08:00 Ruhezeit (tags) Ruhezeit (tags) 08:00-09:00 tags Ruhezeit (tags) 09:00-13:00 tags tags 13:00-15:00 tags Ruhezeit (tags)* 15:00-20:00 tags tags 20:00-22:00 Ruhezeit (tags) Ruhezeit (tags) Grundlagen 4

Uhrzeit Werktags Tageszeiträume nach 18. BImSchV Sonn- und Feiertags 22:00-06:00 nachts nachts * Die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr gilt nur, wenn die Nutzungsdauer zwischen 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr mind. 4 h beträgt. Tabelle 2-2 Gebietstyp Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV tags zur Ruhezeit nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 50 40 Tabelle 2-3 Gebietstyp Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen nach 18. BImSchV Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen nach 18. BImSchV tags zur Ruhezeit nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) 85 80 60 2.2 Berechnungsverfahren Die Berechnungen der vorliegenden Untersuchung werden mit der Software SoundPLAN in der Version 7.4 auf der Basis des allgemeinen Berechnungsverfahrens der DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien durchgeführt. Die Immissionsberechnungen der detaillierten Prognose berücksichtigen Entfernungseinflüsse, Bodendämpfungen, Abschirmungen und Reflexionen. Pegelminderungen durch Bewuchs werden wegen ihrer geringen Wirkung hingegen vernachlässigt. Das Rechenverfahren entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 2.3 Plangrundlagen Zur Anpassung des vorhandenen Rechenmodells werden die folgenden Plangrundlagen verwendet: Städtebaulicher Funktionsplan der Plankontor Stadt und Land GmbH vom 09.01.17 (siehe Anlage 1) Aussagen zur geplanten Nutzung des Horts: - 130 Betreuungsplätze - gepflasterter Streifen zur Abholung vor nördlicher Fassade des Gebäudes - zweigeschossiges Hortgebäude wird über dem Parkplatz des Sportzentrums errichtet Grundlagen 5

Fehrbelliner Straße Schallschutzgutachten 3 Emissionsansätze 3.1 Verkehrslärm Um die Lärmpegelzunahme durch den Hort auf den relevanten Straßen und Karl- Liebknecht-Straße beurteilen zu können, ist auch die Ermittlung der Lärmpegel im Nullfall (Bestand) erforderlich. Der Nullfall entspricht der verkehrlichen Situation, mit deren Eintreten zu rechnen ist, wenn der Hort nicht errichtet wird. Da keine verkehrlichen Untersuchungen vorliegen, wird das Verkehrsaufkommen dieser beiden Straßen auf Basis des Straßentyps und der ansässigen Nutzungen abgeschätzt. Der Tagesgang sowie der Schwerverkehrsanteil wird entsprechend der Tabelle 3 der RLS-90 vergeben. Für die Beurteilung der Zunahme von Verkehrsgeräuschen auf öffentlichen Verkehrsflächen wird im Planfall das zusätzliche Verkehrsaufkommen des Horts mit dem Verkehr im Nullfall überlagert. Dabei wird aufgrund der übergeordneten Verkehrswege davon ausgegangen, dass 50 % des Abholverkehrs über die Richtung Westen und die übrigen 50 % über die, Feldmannstraße und Schifferstraße Richtung Altstadt fahren. Bei dem Abholverkehr des Horts wird angenommen, dass im ungünstigsten Fall pro betreutem Kind zwei Kfz-Bewegungen (= 260 Kfz- Bewegungen) stattfinden werden. LEGENDE (ohne Maßstab) Bestands-Verkehr XXXX Hort-Verkehr XXXX durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen [Kfz/24 h] durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen [Kfz/24 h] 130 300 Schifferstraße 350 130 130 500 Feldmannstraße Regattastraße 250 260 70 0 Eigene Darstellung Kartengrundlage: OpenStreetMap, 2017 Abbildung 3-1 Verkehrsverteilung des Bestands-Verkehrs und des Hort-Verkehrs Emissionsansätze 6

Es ergibt sich das Verkehrsaufkommen für den Nullfall und den Planfall entsprechend der Abbildung 3-1. Für die Sackgasse der wurde im Bestand bereits das Verkehrsaufkommen der geplanten 28 Wohneinheiten (je 2,5 Fahrten / Tag) im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 11.6 berücksichtigt. Die Emissionspegel für den Nullfall und den Planfall werden entsprechend der RLS-90 2 berechnet und sind in Tabelle 3-1 (Nullfall) und Tabelle 3-2 (Planfall) zusammengefasst. Tabelle 3-1 Verkehrsstärken und Emissionspegel im Nullfall Straße zwischen DTV (Kfz/24h) SV (%) M (Kfz/h) tags Pkw M (Kfz/h) tags Lkw Pegel tags (Pflaster) (Pflaster) Feldmannstraße Fehrbelliner Straße - Feldmannstraße Feldmannstraße - - Sackgasse - Feldmannstraße - Schifferstraße 500 10 27,0 3,0 50,53 250 10 13,5 1,5 50,52 70 10 4,0 0,5 44,99 350 10 18,9 2,1 48,98 300 10 16,2 1,8 48,31 Tabelle 3-2 Verkehrsstärken und Emissionspegel im Planfall Straße zwischen DTV (Kfz/24h) SV (%) M (Kfz/h) tags Pkw M (Kfz/h) tags Lkw Pegel tags (Plaster) (Pflaster) Fehrbelliner Straße - Feldmannstraße Feldmannstraße - - Sackgasse - - Regattastraße 630 8,2 33,7 3,0 50,83 510 4,9 29,0 1,5 51,74 70 10 4,0 0,6 44,99 480 7,5 26,0 2,1 49,42 430 7,1 23,5 1,8 48,83 3.2 Anlagenlärm Abholvorgänge Für jedes der 130 Hortkinder wird ein Kfz berücksichtigt. Die Abholungen finden außerhalb des empfindlichen Tageszeitraums voraussichtlich zwischen 16:00 und 17:00 Uhr statt. Mitarbeiter und 2 RLS-90: Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, 1990 Emissionsansätze 7

sonstige Aufsichtspersonen kommen von der Schule, parken somit auf dem Schulgelände und werden daher vernachlässigt. Der Abholstreifen befindet sich nördlich des Horts und wird mit Betonsteinen gepflastert. Dieser Bereich umfasst die Stellplätze, den Ein- und Ausstiegbereich sowie die dazwischen liegenden Fahrgassen. Die Fahrgassen werden als Linienschallquelle berücksichtigt. Der Parkplatzlärm wird entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berechnet. Diesbezüglich werden folgende Berechnungsparameter gewählt: Parkplatztyp:»Besucher und Mitarbeiter«mit K PA = 0,0, K I =4,0 Berechnungsverfahren: getrennt, K D = 0,0 Stellplätze: 4 260 Fahrbewegungen pro Stunde (zwischen 16:00-17:00 Uhr) Schallleistungspegel: 73,02 Kurzzeitige Geräuschspitze: L WA, max = 99,5 (Zuschlagen der Kofferraumtür) Für die Fahrgasse wird eine Linienschallquelle in 0,5 m Höhe über Gelände mit einem Schallleistungspegel von 49,5 in Form einer Schleife verwendet, sodass Hin- und Rückfahrten mit abgebildet sind. Für diese ergeben sich die folgenden Rechenparameter: Fahrgassen: Betonsteinpflaster (Fuge 3mm) Fahrgeschwindigkeit: 30 km/h 130 Fahrbewegungen pro Stunde (zwischen 16:00-17:00 Uhr) Anliefervorgänge Es wird von einer Anlieferung pro Tag während der Mittagszeit ausgegangen. Die Berechnungsparameter für den Lkw-Parkplatz lauten: Parkplatztyp: Autohöfe (Lkw s) mit K PA = 14,0, K I = 3,0 Berechnungsverfahren: getrennt, K D = 0,0 Stellplätze: 1 2 Fahrbewegungen pro Stellplatz und Stunde (zwischen 12:00-13:00 Uhr) Schallleistungspegel L WA = 80,0 Kurzzeitige Geräuschspitze: L WA,max = 103,5 (Entspannung des Bremsluftsystems) Die Berechnungsparameter für die Linienschallquelle lauten: Fahrgassen: Betonsteinpflaster (Fuge 3mm) Fahrgeschwindigkeit: 30 km/h Schallleistungspegel: Fahrbewegung: 62,5 /m Emissionsansätze 8

3.3 Sportanlagenlärm Die Ansätze für den Sportanlagenlärm entsprechen unverändert denen des Schallschutzgutachtens 3 von 2015 und können dort eingesehen werden. 3 HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh: Schallschutzgutachten, 22.06.2015 Emissionsansätze 9

4 Immissionen 4.1 Beurteilung des Verkehrslärms In Tabelle 4-1 werden die Immissionen des Straßenverkehrs für den Bestand und für den Planfall gegenübergestellt. Es wird ersichtlich, dass nicht alle Voraussetzungen der TA Lärm des Punktes 7.4 erfüllt sind. Durch den Hort werden die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um weniger als die mindestens erforderlichen 3 (maximal 1,2 ) erhöht. Auch werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Planfall nicht erstmalig oder weitergehend überschritten. Eine Berücksichtigung der»anlagenbezogenen Verkehrsgeräusche«auf öffentlichem Straßenland ist daher im Zuge der TA Lärm-Betrachtung nicht erforderlich. Tabelle 4-1 Immissionen des Straßenverkehrs für den Nullfall und den Planfall Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N Nullfall Planfall Differenz zwischen Nullfall und Planfall LrT LrT,diff LrT LrT,diff Diff Feldmannstraße 2 WA EG SO 59 49 54,7 --- 55,1 --- 0,4 Feldmannstraße 2 WA 1.OG SO 59 49 54,8 --- 55,2 --- 0,4 Feldmannstraße 2 WA 2.OG SO 59 49 54,4 --- 54,9 --- 0,5 Feldmannstraße 2 WA 3.OG SO 59 49 54,0 --- 54,6 --- 0,6 6 WA EG NO 59 49 53,6 --- 54,8 --- 1,2 6 WA 1.OG NO 59 49 54,1 --- 55,3 --- 1,2 27 WA EG SW 59 49 56,9 --- 57,2 --- 0,3 27 WA 1.OG SW 59 49 56,6 --- 56,9 --- 0,3 27 WA 2.OG SW 59 49 55,9 --- 56,2 --- 0,3 Abbildung 4-1 veranschaulicht die Situation der Schallausbreitung und die Lage der maßgebenden Immissionsorte. Immissionen 10

27 Feldmannstraße 29 2 Zeichenerklärung Gebäude Immissionsort Straßenoberfläche 1 27 Pegeldifferenzen LrT in 6 28 <= 0,00 0,00 < <= 0,50 0,50 < <= 1,00 1,00 < <= 1,50 1,50 < 7 15 Hort Schule Abbildung 4-1 Differenzpegel (Planfall - Nullfall) in 2 m Höhe über Gelände tags Beurteilung nach 16. BImSchV 4.2 Beurteilung des Anlagenlärms Die Tabelle 4-2 zeigt die Beurteilungspegel und kurzzeitigen Geräuschspitzen an den maßgebenden Immissionspunkten. Die Lage und Bezeichnung der Immissionspunkte geht aus der Abbildung 4-2 hervor, welche die Schallausbreitung im Zeitbereich 06:00-22:00 Uhr am Werktag darstellt. Es wird deutlich, dass der Immissionsrichtwert von 55 für allgemeine Wohngebiete an den umliegenden Nutzungen deutlich unterschritten wird. Der höchste Beurteilungspegel befindet sich am Immissionsort 28 mit 40,2. Die höchste kurzzeitige Geräuschspitze ergibt sich an der Trenckmannstraße 15 mit 60,2. Immissionen 11

Tabelle 4-2 Beurteilungspegel und kurzzeitige Geräuschspitzen nach TA Lärm, werktags Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,T,max LrT LT,max LrT,diff LT,max,diff 28 28 28 WA EG SW 55 85 38,0 56,1 --- --- WA 1.OG SW 55 85 39,1 57,2 --- --- WA 2.OG SW 55 85 40,2 58,3 --- --- 7 WA EG SO 55 85 31,7 49,8 --- --- 7 WA 1.OG SO 55 85 32,4 50,6 --- --- Wohnen A Wohnen A Wohnen A Wohnen A Wohnen A Wohnen A WA EG NW 55 85 36,0 56,7 --- --- WA 1.OG NW 55 85 37,4 57,9 --- --- WA 2.OG NW 55 85 38,5 59,2 --- --- WA EG NO 55 85 35,3 54,0 --- --- WA 1.OG NO 55 85 36,4 55,2 --- --- WA 2.OG NO 55 85 37,4 56,4 --- --- Trenckmannstraße 15 MI EG SO 60 90 34,5 57,5 --- --- Trenckmannstraße 15 MI 1.OG SO 60 90 36,1 59,7 --- --- Trenckmannstraße 15 MI 2.OG SO 60 90 37,1 60,2 --- --- Trenckmannstraße 15 MI 3.OG SO 60 90 37,2 60,1 --- --- Immissionen 12

35 38 41 47 53 41 40 45 35 41 40 35 Schallschutzgutachten Zeichenerklärung Gebäude 6 35 38 35 28 27 Immissionsort Straßenoberfläche Sportcenter Parkplatz Linienquelle 7 40 38 47 50 45 Abbildung 4-2 15 35 40 38 50 35 55 Hort 41 50 56 38 55 53 47 40 45 41 35 38 38 35 A B C 16 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände tags Beurteilung nach TA Lärm Pegelwerte LrT in <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < Schule 4.3 Beurteilung des Sportanlagenlärms Die Beurteilungspegel und kurzzeitigen Geräuschspitzen bezüglich des Sportanlagenlärms sind in Anlage 2 zusammengefasst. Der höchste Beurteilungspegel befindet sich an der südwestlichen Fassade des Horts. Am Abend (20:00 bis 22:00 Uhr) wird der Beurteilungspegel um 3,1 überschritten. Verantwortlich dafür ist die unmittelbare Nähe zum Besucherparkplatz des Sportzentrums. In den übrigen Beurteilungszeiträumen werden die Richtwerte der TA Lärm eingehalten. Auch die Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen werden nicht überschritten. Da ein Betrieb des Horts nach 20:00 Uhr nicht gegeben ist, ist die Überschreitung im Abendzeitraum somit ohne weitere Schallschutzmaßnahmen vertretbar. Immissionen 13

5 Zusammenfassung Auf dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11.6»Sportzentrum an der Seekaserne«in Neuruppin soll für die bestehende benachbarte Grundschule ein Hort mit 130 Betreuungsplätzen errichtet werden. Im Rahmen der zweiten Änderung des o. g. Bebauungsplans wurde die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens als Ergänzung zum Schallschutzgutachten vom 22.06.2015 geprüft. In einem ersten Untersuchungsschritt wurde die Zunahme von Verkehrsgeräuschen auf öffentlichen Verkehrsflächen untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV in beiden Varianten unterschritten werden. Die Lärmpegelzunahmen betragen maximal 1,2. Hinsichtlich der Lärmzunahme auf öffentlichen Verkehrsflächen konnte insgesamt eine schalltechnische Verträglichkeit gemäß TA Lärm festgestellt werden. In einem zweiten Untersuchungsschritt wurde der auf dem Hortgrundstück verursachte Lärm durch Abhol- und Anliefervorgänge untersucht. Die sich daraus ergebenden Immissionen an der umliegenden Bebauung liegen deutlich unterhalb der entsprechenden Richtwerte der TA Lärm. Im dritten Untersuchungsabschnitt wurde die Schalleinwirkung der Sportanlagengeräusche des benachbarten Sportzentrums auf den Hort selbst geprüft. Es ergaben sich nur im Abendzeitraum (20:00 bis 22:00 Uhr) Überschreitungen des Richtwertes der 18. BImSchV - verursacht durch die unmittelbare Nähe zum Besucherparkplatz. Da der Hort in dieser Zeit nicht genutzt wird, sind diesbezüglich keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Errichtung eines Horts in der auf dem Geltungsbereich des B-Plans Nr. 11.6 ist somit schalltechnisch verträglich und nach TA Lärm genehmigungsfähig. Zusammenfassung 14

Anlagen Anlagen 15

ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Städtebaulicher Funktionsplan zum B-Plan Nr. 11.6 (Stand: 09.01.2017)...16 Anlage 2 Beurteilungspegel und kurzzeitige Geräuschspitzen werktags Beurteilung nach 18. BImSchV...17 Anlagenverzeichnis 16

Anlage 1 Städtebaulicher Funktionsplan zum B-Plan Nr. 11.6 (Stand: 09.01.2017) BP Müllplatz 42.22 9/10 n riftung/ 41.73 41.85 2021 41.59 BP 41.71 Ka 3,0/11 So Ah 0,25/2,5 2888 So Grundwassermessstelle 42.30 41.94 Ka 3,2/14 6xRo 0,7/10 Tor Gehölz 42.42 Ka 2,7/12 41.95 41.97 42.08 Ro 0,4/5 Grünanlage 42.08 Ro 0,8/7 Ro 0,3/4 EG: Parken Tor 42.01 Ka 3,0/15 So 1. und 2. OG: Grünanlage 41.70 41.99 Ro 0,6/7 Tür BB Kindergarten/Hort Ro 0,5/5 41.80 BP 7xRo 0,5/8 41.99 42.0842.01 Ro 0,6/7 41.74 42.16 41.71 Ro 2,0/11 Ro 0,6/8 41.88 Ah 0,5/5 Ro 1,3/10 Ka 2,7/12 42.45 41.90 BB Ah 0,3/3 41.92 41.42 Ka 3,0/13 unbef. 41.66 Ah 0,3/3 Ka 2,1/10 Ka 2,1/10 unbef. Bi 1,0/9 So 41.64 Ka 2,1/12 Ka 2,5/13 Grünanlage Bi 1,0/3 Ah 0,3/2,5 Grünanlage 41.46 41.95 Wohnen 41.48 Ka 2,4/10 Ah 0,3/3 BP II + ST/ 10 WE So 41.47 Gründach 41.44 GH 52,50 41.43 Ka 2,3/13 Ah 0,25/2 3,5 3,0 15,0 6,5 Ah 0,3/3 Treppenh. Fahrstuhl Parkplatz Sportcenter/ Schwimmhalle/ Sporthalle 4,5 5,5 41.67 41.66 Grünanlage Th48.30 2,5 41.46 42.28 28 Stellplätze (als Carport mit Geräteschuppen und Gründach) Treppe Container Tür 18,0 Fh56.36 0 10 20 30 40 50 m 11,0 41.46 41.35 R 10,5 Müll 41.45 41.43 Grünanlage 41.19 Tür Th51.12 Tür Sportcenter 3,0 5,0 11,0 15,65 15,65 2020 Tennisplätze Th46.86 7,0 41.45 41.42 Teichanlage BP Glasfassade 41.45 Fh51.85 Grundwassermessstellen 41.44 Wohnen II + ST/ 10 WE Gründach GH 52,50 15,65 Evangelisches Gymnasium 41.44 Th46.61 4,0 2,5 41.43 41.46 Glasfassade Schulsportplatz 41.45 41.48 41.11 41.45 41.42 Wohnen II/ 8 WE Gründach GH 49,50 Laube Ka 2,4/10 7,0 41.46 Ka 2,5/12 10,0 41.52 41.53 2331 41.22 2334 Ka 2,3/10 41.26 41.27 41.24 Ka 2,5/12 Ka 3,0/13 41.12 Ka 3,0/10 Ka 2,5/9 2324 Laube 14 16 41.07 Carport 14 Ka 2,0/9 16 Ka 3,0/7 41.03 41.01 41.04 41.01 41.53 2870 2325 41.37 41.14 Laube Fontanestadt Neuruppin 2. Änderung Th44.66 II Bebauungsplan Neuruppin Nr. 11.6 "Sportzentrum an der Seekaserne" Ödland II Stand: Januar 2017 (1) Garage Städtebaulicher Funktionsplan Projekt Nr.: 2872 NP 209/2 41.46 Laube Fh47.77 47,77 Maßstab: 1 : 500 Wohnen und Hort zul. bearbeitet: 09.01.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jörg W. Lewin 2327 Garage an der Dipl.-Ing. A. Timm 41.49 41.14 Fontanestadt Neuruppin Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Stadtplanung 33/ 34 16816 Neuruppin Th44.53 Bearbeitung 2326 durch: Plankontor Stadt und Land GmbH 2245 15 Am Born 6b Tel.: 040-298 120 99-0 Web: www.plankontor-stadt-und-land.de 22765 Hamburg Fax: 040-298 120 99-40 Mail: plankontor-hamburg@t-online.de Präsidentenstraße 21 Tel.: 03391-458180 16816 Neuruppin Fax: 03391-458188 Mail: plankontor-neuruppin@t-online.de 22 Anlagen 17

Anlage 2 Beurteilungspegel und kurzzeitige Geräuschspitzen werktags Beurteilung nach 18. BImSchV Immissionsort Nutzung SW HR RW,Mo RW,A RW,TaR RW,N RW,TiR,max RW,TaR,max RW,N,max LrMo LrA LrTaR LrN LTiR,max LTaR,max LN,max LrMo,diff LrA,diff LrTaR,diff LrN,diff LTiR,max,diff LTaR,max,diff LN,max,diff Hort WA 1.OG SW 50 50 55 40 80 85 60 47,8 53,1 53,0 36,2 76,3 76,3 54,4 --- 3,1 --- --- --- --- --- Hort WA 2.OG SW 50 50 55 40 80 85 60 46,9 53,0 52,9 36,7 72,9 72,9 55,1 --- 3,0 --- --- --- --- --- Hort WA 1.OG SO 50 50 55 40 80 85 60 44,0 50,0 51,8 32,4 76,5 81,5 52,8 --- --- --- --- --- --- --- Hort WA 2.OG SO 50 50 55 40 80 85 60 42,8 50,4 52,2 32,9 73,0 81,5 53,5 --- 0,4 --- --- --- --- --- Anlagen 18