Schallschutzgutachten
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- Simon Falk
- vor 6 Jahren
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1 HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik Immissionsschutz Projektsteuerung für das B-Planverfahren zur Errichtung eines Logistikzentrums in Trebbin 37,5 ~37,45 36,68 (Bemessung Einstauhöhe) 35,78 Um 35,6 G W we gu ng (b = 2,5 m) 1:3 34,1 RRB: V(,9m)=3.28m³ Dauerwasserfläche ~ m² 1:3 GOK :1 R28 KS 35.42,5 GOK 38. KS R17 KS R26 KS Drosselschacht 13 R16 KS R15 KS R13 KS R14 KS R27 KS Müllcontainer R24 KS Müllcontainer R23 KS Müllcontainer R22 KS Müllcontainer R21 KS OK Absetzbecken ~ 38. Sohle = ,1 m Dauerstaubereich Absetzbecken: 31 m x 8 m A = 248 m² Wasserstand: E7 KS 35.2 KS :1,5 KS KS KS :1,5 R25 KS /-, G R12 KS E 1.8/ / / / / / / /1.8 OKFFB = +/-, = 41,61 m ü. NHN F Bestand 3 BGF EG 7.41,71 m2 OKFFB = +/-, = 41,61 m ü. NHN OKFFB = +/-, = 41,61 m ü. NHN Fl.Nr. 854 NH-Immobilien GmbH A = ,78 m2 WH Bestand 2 BGF EG 4.719,1 m² OKFFB = +/-, = 41,61 m ü. NHN R19 KS R2 KS 38.5 R11 KS OKFFB = +/-, = 41,61 m ü. NHN D Fl.Nr. 19 NH-Immobilien GmbH A = 4.926,41 m2 Fl.Nr. 856 NH-Immobilien GmbH A = ,77 m2 C R1 KS R18 KS UNIT 2 - EG 8.193,72 m2 OKFFB = 41,61 m ü. NHN UNIT 1 - EG 7.172,65 m2 OKFFB = 41,61 m ü. NHN B WH UNIT 6 - EG 8.84,7 m2 UNIT 5 - EG 8.78,8 m2 UNIT 4 - EG 7.817,23 m2 Bestand 1 BGF EG 7.417,2 m2 OKFFB = +/-, = 41,61 m ü. NHN UNIT 3 - EG 4.684,65 m2 A EINGANG R2 KS 38.9 R1 HP mit KS 39.5 R3 KS R9 KS R8 KS 38.6 R7 KS R6 KS 38.3 R5 KS R4 KS Heizwerk porta - vorhandenes Gebäude porta - neue Logistikhalle Quelle: Entwurfsplanung von Eckenweber Bau- und Projektplanung ( ) Fl.Nr. 853 Grundstücksgemeinschaft Fahrenkamp und Gärtner GbRII Fl.Nr. 855 Grundstücksgemeinschaft Fahrenkamp und Gärtner GbRII GE 2 Berlin 7. November 217
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3 IMPRESSUM Titel... Auftraggeber...NH-Immobilien GmbH Mergentheimer Straße 59 D-9784 Würzburg Bearbeitung...HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Freiheit Berlin Projektteam...Stephanie Scheffler (Projektmanagerin) Tom Malchow Ort Datum...Berlin 7. November 217 Z:\1993_PMW-TREBBIN\1 Bericht\Lärm\_ indd
4 INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Schalltechnische Grundlagen Emissionsberechnung Lagerhalle Porta (GE1) Parkplätze Warenumschlag (Porta) Warenumschlag (Porta) Service-Station (Porta) Parkplatz Mitarbeiter (Porta) Gewerbegebiet GE Auslieferungslager XXXLutz (GE3) Parkplätze Warenumschlag (XXXLutz) Warenumschlag (XXXLutz) TGA (XXXLutz) Parkplatz Mitarbeiter (XXXLutz) Versorgungsgebäude (XXXLutz) Einzelhandel Altenpflegezentrum Verkehrslärm Immissionsberechnung Anlagenlärm Situation ohne Schallschutz Schallschutzmaßnahmen Situation mit Schallschutz Verkehrslärmzunahme im Umfeld Geräuschkontingentierung Lage der Immissionsorte und Teilflächen Ermittlung der Vorbelastung durch Anlagengeräusche (Planwertbestimmung) Ermittlung der maximal zulässigen Geräuschkontingente Zusammenfassung Anlagen Inhaltsverzeichnis I
5 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 5-1 Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, tags - ohne Schallschutz...17 Abbildung 5-2 Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, nachts - ohne Schallschutz...17 Abbildung 5-3 Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, tags - Ausschnitt Nord...18 Abbildung 5-4 Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, nachts - Ausschnitt Nord...18 Abbildung 5-5 Darstellung Lärmschutzwand...19 Abbildung 5-6 Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, tags - mit Schallschutz...22 Abbildung 5-7 Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, nachts - mit Schallschutz...22 Abbildung 5-8 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Bestand, Abbildung 5-9 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Bestand, Abbildung 5-1 Isophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, Abbildung 5-11 Isophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, Abbildung 5-12 Lage der maßgeblichen Immissionsorte und der Teilfläche GE Abbildung 5-13 Isophonenkarte, Emissionskontingentierung, tags (6-22 )...3 Abbildung 5-14 Isophonenkarte, Emissionskontingentierung, nachts (22-6 )...3 Abbildungsverzeichnis II
6 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2-1 Tabelle 3-1 Tabelle 4-1 Tabelle 4-2 Tabelle 5-1 Tabelle 5-2 Tabelle 5-3 Tabelle 5-4 Tabelle 5-5 Tabelle 5-6 Tabelle 5-7 Tabelle 5-8 Immissionsrichtwerte der TA Lärm...2 Verkehrsaufkommen auf der L 7 im Bestand und im Planfall...4 Verkehrsaufkommen Porta...5 DTV, Lkw-Anteil und Lärmemissionspegel der L 7 für Bestand und Planfall...14 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen nach TA Lärm - ohne Schallschutz...16 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen nach TA Lärm - mit Schallschutz...21 Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Umfeld des Plangebiets...24 Immissionskennwerte an den untersuchten Immissionsorten in Tageszeitbereich...28 Immissionskennwerte an den untersuchten Immissionsorten in Nachtzeitbereich...28 Emissions- und Immissionskontingente Tageszeitbereich...28 Emissions- und Immissionskontingente Nachtzeitbereich...29 Sektoren mit Zusatzkontingenten...29 Tabellenverzeichnis III
7 1 Aufgabenstellung Die Stadt Trebbin beabsichtigt die Aufstellung eines B-Plans um das bereits genehmigte und im Bau befindliche Porta-Zentrallager planungsrechtlich zu sichern und weitere Nutzungen zuzulassen. Die XXXLutz-Gruppe plant zusätzlich die Errichtung eines Auslieferungslagers im Geltungsbereich des B-Plans. Insbesondere aufgrund der südlich angrenzenden Wohnnutzung ist die Erstellung eines s unter Berücksichtigung der maximal gemäß B-Plan möglichen Nutzung erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass keine schutzbedürftigen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans selbst vorgesehen sind, sodass nur die Auswirkungen für das Umfeld zu untersuchen sind. Dafür sind die auf dem Betriebsgelände verursachten Geräusche, der sogenannte Anlagenlärm, gemäß TA Lärm zu beurteilen. Das Vorhaben ist demnach nur zulässig, wenn die Richtwerte der TA Lärm im Umfeld unter Berücksichtigung möglicher Vorbelastungen eingehalten werden. Maßgeblich hierfür sind die südlich angrenzenden Wohngebäude. Des Weiteren ist auch der anlagenbezogene Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen zu beurteilen. Die Beurteilung der Zunahme von Verkehrsgeräuschen erfolgt einerseits gemäß TA Lärm und andererseits hinsichtlich des Schutzguts Mensch für den Umweltbericht und die B-Planbegründung. Hinsichtlich der TA Lärm ist dabei zu überprüfen, ob im Umkreis von 5 m die Verkehrsgeräusche um 3 zunehmen und gleichzeitig die Grenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. Hinsichtlich des Schutzguts Mensch ist des Weiteren zu überprüfen, ob die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung erstmalig oder weitergehend überschritten wird oder sonstige relevante Pegelzunahmen auftreten. Aufgabenstellung 1
8 2 Rechtliche Grundlagen Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) gilt für die meisten Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Der Betrieb der Lagerhallen und der umliegenden Einzelhandelsstandorte stellt demnach einen Anwendungsfall der TA Lärm dar. Es wird geprüft, ob die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch die zu beurteilenden Anlagen unter Berücksichtigung der Vorbelastung eingehalten werden. Diese sind nachfolgend in der Tabelle 2-1 aufgeführt. Die Immissionen werden dabei 5 cm vor dem geöffneten Fenster beurteilt. Das heißt, dass die Freiflächen nicht schutzbedürftig im Sinne der TA Lärm sind. Tabelle 2-1 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Gebietsnutzung tags nachts Allgemeines Wohngebiet 55 4 Mischgebiet 6 45 Gewerbegebiet 65 5 Die Beurteilungszeit wird tags mit 16 Stunden angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Bei der Beurteilung der Nacht nach TA Lärm ist die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungs pegel anzusetzen. Lärmimmissionen werden in Wohngebieten werktags zwischen 6: und 7: und zwischen 2: und 22: sowie sonn- und feiertags zwischen 6: und 9:, zwischen 13: und 15: und zwischen 2: und 22: nach der TA Lärm mit einem Zuschlag von 6 belegt. Ein Vorhaben ist gemäß TA Lärm auch dann unzulässig, wenn vom Vorhaben kurzzeitige Geräuschspitzen ausgehen, die die Richtwerte um mehr als 3 tags oder 2 nachts überschreiten. Der Punkt 7.4 der TA Lärm besagt, dass auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 5 m vom Betriebsgrundstück die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden sollen, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Rechtliche Grundlagen 2
9 3 Schalltechnische Grundlagen Als Grundlage für die Erstellung des Rechenmodells werden die folgenden Plangrundlagen verwendet: Entwurf des Freiflächenplans zum geplanten Zentrallager der XXXLutz-Gruppe von Eckenweber Bau- und Projektleitung mit Stand vom Vorentwurf zum Bebauungsplan»Logistikzentrum Trebbin«mit Stand vom Amtlicher Lageplan für den Neubau eines Zentrallagers der Porta Ost V + V GmbH & Co. KG von Dipl.-Ing. Holger Isecke mit Stand vom Verkehrsgutachten für das B-Planverfahren zur Errichtung von Lagerhallen in Trebbin von der HOFFMANN-LEICHTER Ingenieursgesellschaft mbh mit Stand vom Durchschnittliches werktägliches Verkehrsaufkommen (DTV W ) und Schwerverkehrsanteil (SV-Anteil) für die Landesstraße L7 im Bestand und im Planfall (siehe Tabelle 3-1) Angaben zur Gebietsnutzung: Für die Wohnbebauung im Süden des Plangebiets wird entsprechend des B-Plans»Am Mühlengraben - westlich der B11«eine Nutzung als allgemeines Wohngebiet angesetzt. Für die Wohnbebauung im Norden des Plangebiets (Luchstraße 1A) wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Mischgebietsnutzung angesetzt. Angaben der XXXLutz-Gruppe zum Betriebsablauf bei Vollausbau: 6 Wareneingänge mit Lkw 12 Warenausgänge mit Lkw 1 Warenausgänge mit Pkw ca. 3 Mitarbeiter insgesamt Kein Betrieb der Lagerhalle im Nachtzeitbereich Angaben der Porta Ost V + V GmbH & Co. KG zum Betriebsablauf: 15 bis 3 Wareneingänge im Tageszeitbereich Maximal 5 Wareneingänge im Abend- oder Nachtzeitbereich (2: bis 6: ) 3 bis 6 Warenausgänge täglich (die Lieferfahrzeuge verlassen das Gelände im Zeitraum von 4: bis 8: ) ca. 3 bis 5 Mitarbeiter Im Südosten der Lagerhalle ist eine interne Service-Station mit Tankstelle, Waschanlage und Werkstatt geplant. Schalltechnische Grundlagen 3
10 Tabelle 3-1 Verkehrsaufkommen auf der L 7 im Bestand und im Planfall Situation Abschnitt Landestraße L 7 DTV W [Kfz/24h] SV-Anteil [%] Bestand Planfall B 11 Zufahrt Plangebiet Zufahrt Plangebiet Berliner Tor B 11 Zufahrt Plangebiet Zufahrt Plangebiet Berliner Tor Schalltechnische Grundlagen 4
11 4 Emissionsberechnung In diesem Kapitel werden die Emissionsansätze für die Schallausbreitungsrechnung beschrieben. Eine Zusammenstellung aller Schallemissionen im Tageszeitverlauf befindet sich in Anlage 1. Eine grafische Übersicht der berücksichtigten Anlagenschallquellen ist in Anlage 2 dargestellt. Emissionen von Parkplätzen werden mit Hilfe der Bayerischen Parkplatzlärmstudie 1 berechnet. Die Parkplatzflächen werden als Flächenschallquelle modelliert. Ein Parkvorgang entspricht dabei zwei Bewegungen (Ein- und Ausparken). Die bei Be- und Entladevorgängen entstehenden Geräuschemissionen durch Bewegungen mit Kleinstaplern werden entsprechend der Hessischen Lkw-Geräuschestudie von berücksichtigt. 4.1 Lagerhalle Porta (GE1) Aktuell liegt bereits eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Porta-Lagers vor, welche eine überbaubare Fläche von ca m² berücksichtigt. Gemäß Bebauungsplan besteht jedoch die Möglichkeit einer Erweiterung des Porta-Lagers. Zur Ermittlung des maximalen Verkehrsaufkommens nach Vollausbau des Porta-Lagers wird ein flächenbezogener Ansatz gewählt, bei dem das bestehende Verkehrsaufkommen linear anhand der maximal überbaubaren Fläche hochgerechnet wird. Grundlage für die Berechnung sind die Angaben des Betreibers zum aktuellen Verkehrsaufkommen bei einem Ausbau gemäß Baugenehmigung. In Tabelle 4-1 ist das maximale Verkehrsaufkommen des Porta-Lagers dargestellt. Tabelle 4-1 Verkehrsaufkommen Porta Baugenehmigung Porta (Betreiberangaben) Maximalnutzung Porta (Hochrechnung) Überbaubare Fläche m² m² Mitarbeiter Wareneingang 3 51 Wareneingang nachts 5 9 Warenausgang Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen ISBN München 27 2 Hessisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen ISBN Wiesbaden 1995 Emissionsberechnung 5
12 4.1.1 Parkplätze Warenumschlag (Porta) Zur Berücksichtigung der Anfahr- und Haltevorgänge der Lkw wird jeweils ein Parkplatz vor der Ostfassade (Warenausgang) und der Westfassade (Wareneingang) des Porta-Lagers angesetzt. Die Parkplätze werden auf der befahrbaren Fläche vor den Fassaden mit dem getrennten Verfahren berücksichtigt. Bei Vollausbau erfolgen täglich 51 Wareneingänge (entspricht 12 Lkw-Bewegungen). Dies entspricht bei einer gleichmäßigen zeitlichen Verteilung auf 16 Stunden (6: bis 22: ) 6,38 Bewegungen je Stunde für den Parkplatz des Wareneingangs. Im Nachtzeitbereich erfolgen neun weitere Anlieferungen. Als Annahme zur sicheren Seite werden alle nächtlichen Anlieferungen innerhalb einer Nachtstunde angesetzt. Für den Parkplatz des Warenausgangs ergeben sich bei 1 Warenausgängen (2 Lkw- Bewegungen) über 4 Stunden (4: - 8: ) 5 Bewegungen je Stunde. Für die Lkw-Parkplätze des Warenumschlags ergeben sich folgende Eingabeparameter: Parkplatztyp: Autohöfe (Lkws) mit K PA = 14,, K I = 3, Berechnungsverfahren: getrennt Fahrbahnoberfläche: Asphalt Stellplätze: 1 Schallleistungspegel der Parkplatzfläche je vollständiger Be- oder Entleerung aller Stellplätze: L W = 8, Maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitze: Entspannen der Druckluftbremse (18, ) Die Fahrgassen zu den Laderampen werden als Linienschallquellen in,5 m Höhe über Gelände entsprechend Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Die Fahrgassen werden als Schleifen modelliert, sodass eine Bewegung auf der Linienschallquelle die An- und Abfahrt der Lkw darstellt. Der Schallleistungspegel der Linienschallquellen beträgt 6,5 /m. Da für die Zufahrt zu den Laderampen ein Rangiervorgang notwendig ist, wird vor den zwei Ladebereichen jeweils eine Flächenschallquelle mit einem anlagenbezogenen 3 Schallleistungspegel von 68 gemäß Hessischer Lkw-Geräuschestudie von 25 4 zur Berücksichtigung der Rückwärtsfahrt angesetzt. 3 Im vorliegenden Fall wird ein anlagenbezogener Schallleistungspegel angesetzt, da aufgrund der Größe der Fläche die jeweilige Rangierbewegung nicht konkret verortet werden kann. 4 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten ISBN Wiesbaden 25 Emissionsberechnung 6
13 4.1.2 Warenumschlag (Porta) An den Innenrampen ergeben sich die Emissionen durch das Überfahren der Überladebrücke mit Kleinstaplern. Die Laderampen werden als senkrechte Flächenschallquellen an der Ostfassade (Warenausgang) und der Westfassade (Wareneingang) berücksichtigt. Je Bewegung des Kleinstaplers ergeben sich die über eine Stunde gemittelten Emissionen von 7 an der Innenrampe mit Torrandabdichtung. Es wird bei der Be- und Entladung jeweils von 12 Paletten ausgegangen. Dies entspricht 24 Bewegungen des Kleinstaplers (12 mal auf den Lkw, 12 mal vom Lkw) und somit einem Schallleistungspegel von 83,8 je Lkw. Es wird ein kurzzeitige Geräuschspitze von 1 für das Überfahren der Überladebrücke angesetzt. Die Rollgeräusche im Inneren des Lkws werden ebenfalls entsprechend der Hessischen Lkw-Geräuschestudie berücksichtigt. Demnach beträgt der über eine Stunde gemittelte Schallleistungspegel für eine Rollbewegung 75. Bei 24 Rollbewegungen ergibt sich ein über eine Stunde gemittelter Schallleistungspegel von 88,8 je Be- bzw. Entladung eines Lkws. Es wird eine horizontale Flächenschallquelle in 1,2 m Höhe über Gelände im Bereich der Laderampen angesetzt Service-Station (Porta) Im Südosten des Porta-Lagers ist eine interne Service-Station mit Tankstelle, Waschanlage und Werkstatt geplant. Diese ist als Anlage zum Eigenbedarf konzipiert und demnach nicht für die öffentliche Nutzung bestimmt. Aufgrund der großen Entfernung zu den maßgeblichen Immissionsorten und der Abschirmung durch das Porta-Lager wird für die Service-Station vereinfachend der pauschale Ansatz der DIN 185 (Punkt 5.2.3) verwendet. Demnach lassen sich die zulässigen Betriebe einer Gewerbefläche mit einer Flächenschallquelle auf dem gesamten Betriebsgelände mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 6 /m² berücksichtigen. Zur Berücksichtigung von möglichen kurzzeitigen Geräuschspitzen wird zudem ein Spitzenschallleistungspegel von 18 für das Entspannen der Druckluftbremse angesetzt. Es wird von einem 24h-Betrieb der Service-Station ausgegangen Parkplatz Mitarbeiter (Porta) Im Süden des Plangebiets befindet sich eine Stellplatzanlage für Mitarbeiter des Porta-Lagers. Gemäß Tabelle 4-1 wird von insgesamt 29 Mitarbeitern nach Vollausbau des Lagers ausgegangen. Dies entspricht ca. 97 Mitarbeitern je Schicht bei einem 3-Schicht-Betrieb. Beim Schichtwechsel Emissionsberechnung 7
14 ergeben sich demnach 194 Bewegungen auf dem Parkplatz (97 Mitarbeiter Abfahrt; 97 Mitarbeiter Ankunft über 2 Stunden). Bei 282 Stellplätzen ergibt sich somit eine Wechselfrequenz von,34 Bewegungen pro Stunde und Stellplatz. Diese wird von 5-7, von sowie von angesetzt. Für die Mitarbeiterparkplätze werden folgende Parameter gewählt: Parkplatztyp: Besucher und Mitarbeiter mit K PA =,, K I = 4, Berechnungsverfahren: zusammengefasst Anzahl Stellplätze: 282 (K D = 6,9 ) Fahrbahnoberfläche: Asphalt Maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitze: Zuschlagen der Kofferraumtür (99,5 ) Schallleistungspegel des Parkplatzes je vollständiger Belegung oder Entleerung aller Stellplätze: L W =98,9 Die Fahrgasse zwischen dem öffentlichen Straßenland und dem Mitarbeiterparkplatz wird als Linienschallquelle in,5 m Höhe über Gelände entsprechend Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Demnach ergeben sich jeweils 97 Bewegungen auf der Linienschallquelle zwischen 5-7, und Der Schallleistungspegel der Linienschallquelle beträgt 49,5 /m. 4.2 Gewerbegebiet GE2 Für das Gewerbegebiet GE2 im Norden des Plangebiets liegt aktuell keine konkrete anwendbare Planung vor, sodass vereinfachend der pauschale Ansatz der DIN 185 (Punkt 5.2.3) verwendet wird. Demnach lassen sich die zulässigen Betriebe eines Gewerbegebiets (GE) mit einer Flächenschallquelle auf dem gesamten Betriebsgelände mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 6 /m² berücksichtigen. In Anlehnung an die zulässigen Nutzungen in einem GE wird von einem 24h-Betrieb ausgegangen. 4.3 Auslieferungslager XXXLutz (GE3) Für das Auslieferungslager (GE3) liegt aktuell keine verbindliche Gebäudeplanung vor, sodass im Sinne einer Abschätzung zur sicheren Seite davon ausgegangen wird, dass alle vier Gebäudeseiten für den Umschlag der Waren genutzt werden. Die Fassaden Ost und West werden als Bereiche des Wareneingangs und die Fassaden Nord und Süd als Bereiche des Warenausgangs angesetzt. Emissionsberechnung 8
15 4.3.1 Parkplätze Warenumschlag (XXXLutz) Zur Berücksichtigung der Anfahr- und Haltevorgänge der Lkw wird jeweils ein Parkplatz vor den vier Fassaden der Auslieferungslagers angesetzt. Die Parkplätze werden auf der befahrbaren Fläche vor den Fassaden mit dem getrennten Verfahren berücksichtigt. Gemäß den Angaben des Auftraggebers erfolgen täglich 6 Wareneingänge (entspricht 12 Lkw-Bewegungen). Dies entspricht bei zwei Anlieferbereichen (Fassade Ost und Fassade West) und einer angenommenen gleichmäßigen zeitlichen Verteilung auf 16 Stunden (6: bis 22: ) 3,75 Bewegungen je Stunde für die Parkplätze des Wareneingangs. Analog ergeben sich für die Bereiche des Warenausgangs (22 Warenausgänge entspricht 44 Lkw-Bewegungen) jeweils 13,75 Bewegungen je Stunde. Gemäß den Angaben des Auftraggebers erfolgen täglich 1 der 22 Warenausgänge mit Pkw. Als Annahme zur sicheren Seite werden diese jedoch ebenfalls als Lkw berücksichtigt. Für die Lkw-Parkplätze des Warenumschlags ergeben sich folgende Eingabeparameter: Parkplatztyp: Autohöfe (Lkws) mit K PA = 14,, K I = 3, Berechnungsverfahren: getrennt Fahrbahnoberfläche: Asphalt Stellplätze: 1 Schallleistungspegel der Parkplatzfläche je vollständiger Be- oder Entleerung aller Stellplätze: L W = 8, Maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitze: Entspannen der Druckluftbremse (18, ) Die Fahrgasse zu den Ladebereichen (Wareneingang und Warenausgang) wird als Linienschallquelle in,5 m Höhe über Gelände entsprechend Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Die Fahrgasse wird als Rundfahrt um das gesamte Auslieferungslager modelliert, sodass eine Bewegung auf der Linienschallquelle die An- und Abfahrt der Lkw beinhaltet. Es wird von 28 Lkw (6 Wareneingang; 22 Warenausgang) im Tageszeitbereich von 6: bis 22: ausgegangen. Dies entspricht 17,5 Bewegungen pro Stunde auf der Linienschallquelle. Der Schallleistungspegel der Linienschallquelle beträgt 6,5 /m (Asphalt; 3 km/h). Da für die Zufahrt zu den Laderampen ein Rangiervorgang notwendig ist, wird vor den vier Ladebereichen jeweils eine Flächenschallquelle mit einem anlagenbezogenen 5 Schallleistungspegel 5 Im vorliegenden Fall wird ein anlagenbezogener Schallleistungspegel angesetzt, da aufgrund der Größe der Fläche die jeweilige Rangierbewegung nicht konkret verortet werden kann. Emissionsberechnung 9
16 von 68 gemäß Hessischer Lkw-Geräuschestudie von 25 6 zur Berücksichtigung der Rückwärtsfahrt angesetzt Warenumschlag (XXXLutz) An den Innenrampen (Wareneingang) und an den Außenrampen (Warenausgang) ergeben sich die Emissionen durch das Überfahren der Überladebrücke mit Kleinstaplern. Die Laderampen werden als senkrechte Flächenschallquellen an den entsprechenden Fassaden berücksichtigt. Je Bewegung des Kleinstaplers ergeben sich die über eine Stunde gemittelten Emissionen von 7 an der Innenrampe mit Torrandabdichtung (Wareneingang) und von 75 an der Außenrampe ohne Torrandabdichtung (Warenausgang). Es wird bei der Be- und Entladung jeweils von 12 Paletten ausgegangen. Dies entspricht 24 Bewegungen des Kleinstaplers (12 mal auf den Lkw, 12 mal vom Lkw) und somit einem Schallleistungspegel von 83,8 je Lkw für den Wareneingang und 88,8 je Lkw für den Warenausgang. Es wird eine kurzzeitige Geräuschspitze von 1 für das Überfahren der Überladebrücke angesetzt. Die Rollgeräusche im Inneren des Lkws werden ebenfalls entsprechend der Hessischen Lkw-Geräuschestudie berücksichtigt. Demnach beträgt der über eine Stunde gemittelte Schallleistungspegel für eine Rollbewegung 75. Bei 24 Rollbewegungen ergibt sich ein über eine Stunde gemittelter Schallleistungspegel von 88,8 je Be- bzw. Entladung eines Lkws. Es wird eine horizontale Flächenschallquelle in 1,2 m Höhe über Gelände im Bereich der Laderampen angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass alle Lkw des Wareneingangs (6 Lkw) und des Warenausgangs (12 Lkw) mit Kleinstaplern beladen werden. Für die Pkw des Warenausgangs (1 Pkw) wird von einer händischen Beladung ohne relevante Geräuschemissionen ausgegangen TGA (XXXLutz) Aktuell liegen keine verwertbaren Daten zur Art und Lage der geplanten technischen Gebäudeausrüstung (TGA) des Auslieferungslagers vor. Zur Berücksichtigung möglicher TGA werden ersatzweise vier Punktschallquellen mit einem Schallleistungspegel von jeweils 75 in 6 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten ISBN Wiesbaden 25 Emissionsberechnung 1
17 einem Abstand von 1 m zur südlichen Baugrenze und einer Höhe von 21 m angenommen. Als Annahme zur sicheren Seite wird von einem 24h-Betrieb der Anlagen ausgegangen Parkplatz Mitarbeiter (XXXLutz) Im Nordosten des Plangebiets befindet sich eine Stellplatzanlage für Mitarbeiter mit 12 Stellplätzen. Als Annahme zur sicheren Seite wird von einer Vollauslastung des Parkplatzes ausgegangen. Aus einer Vollauslastung aller Stellplätze ergibt sich eine Wechselfrequenz von einer Bewegung pro Stunde und Stellplatz auf dem Mitarbeiterparkplatz. Diese wird von 5-6, von sowie von angesetzt. 7 Dies entspricht einem 2-Schicht-Betrieb. Für die Mitarbeiterparkplätze werden folgende Parameter gewählt: Parkplatztyp: Besucher und Mitarbeiter mit K PA =,, K I = 4, Berechnungsverfahren: zusammengefasst Anzahl Stellplätze: 12 (K D = 5,11 ) Fahrbahnoberfläche: Asphalt Maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitze: Zuschlagen der Kofferraumtür (99,5 ) Schallleistungspegel des Parkplatzes je vollständiger Belegung oder Entleerung aller Stellplätze: L W =92,91 Die Fahrgasse zwischen dem öffentlichen Straßenland und dem Mitarbeiterparkplatz wird als Linienschallquelle in,5 m Höhe über Gelände entsprechend Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Demnach ergeben sich bei einer Vollauslastung (12 Stellplätze) jeweils 12 Bewegungen auf der Linienschallquelle zwischen 5-6, und Der Schallleistungspegel der Linienschallquelle beträgt 49,5 /m Versorgungsgebäude (XXXLutz) Im Süden des Plangebiets befindet sich zur Zeit ein Versorgungsgebäude. Aktuell liegen jedoch keine konkreten Planungen über eine zukünftige Nutzung der Fläche vor. Im Hinblick auf eine mögliche Nutzungsänderung wird daher vereinfachend der pauschale Ansatz der DIN 185 (Punkt 5.2.3) verwendet. Demnach lassen sich die zulässigen Betriebe einer Gewerbefläche mit einer Flächenschallquelle auf dem gesamten Betriebsgelände mit einem flächenbezoge- 7 In Abhängigkeit der Tätigkeiten (Lagerfachkraft, Sekretariat etc.) sind Abweichungen möglich. Der Ansatz ist für die schalltechnische Untersuchung verwendbar, da z.b. Beschäftigte mit Büroverwaltungstätigkeiten eher innerhalb des Tageszeitraums (6-22 ) den Parkplatz befahren und wieder verlassen. Emissionsberechnung 11
18 nen Schallleistungspegel von 6 /m² berücksichtigen. Zur Berücksichtigung von möglichen kurzzeitigen Geräuschspitzen wird zudem ein Spitzenschallleistungspegel von 18 für das Entspannen der Druckluftbremse angesetzt. In Anlehnung an das Nutzungskonzept des Auslieferungslagers wird von einer Nutzung der Fläche von 6: bis 22: ausgegangen. 4.4 Einzelhandel Südlich des Plangebiets befindet sich ein Einzelhandelsstandort, an dem ein ALDI-Markt und ein REWE-Markt ansässig sind. In einer vereinfachten Betrachtung 8 werden die beiden Märkte zusammengefasst. Die zu erwartenden Lärmemissionen des Kundenparkplatzes werden gemäß Formel 11 a der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (zusammengefasstes Verfahren) berücksichtigt. Es werden gepflasterte Fahrgassen angenommen. Das Verkehrsaufkommen wird anhand Tabelle 33 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie angesetzt. Demnach ist für den REWE-Markt (1.13 m²) je Quadratmeter Nettoverkaufsfläche ein Pkw-Aufkommen von maximal,1 Kfz-Bewegungen pro Stunde zwischen 6: - 22: (Kleiner Verbrauchermarkt) zu erwarten. Für den ALDI- Markt (79 m²) ergibt sich ein Pkw-Aufkommen von,17 Kfz-Bewegungen je Quadratmeter Nettoverkaufsfläche pro Stunde zwischen 6: - 22: (Discounter). Daraus ergeben sich werktags Kfz-Bewegungen pro Tag bzw. 247,2 Bewegungen pro Stunde zwischen 6: - 22:. Dies entspricht bei 16 Stellplätzen 2,33 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Für den Parkplatz werden folgende Parameter gewählt: Parkplatztyp: Verbrauchermarkt, Warenhaus mit K PA = 5,, K I = 4, Berechnungsverfahren: zusammengefasst Anzahl Stellplätze: 16 (K D = 4,97 ) Fahrbahnoberfläche: Pflaster (Fuge < 3 mm) Maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitze: Zuschlagen der Kofferraumtür (99,5 ) Schallleistungspegel des Parkplatzes je vollständiger Belegung oder Entleerung aller Stellplätze: L W =97,22 8 Aufgrund der großen Entfernung zu den maßgeblichen Immissionsorten und dem dementsprechend geringen Immissionsanteil ist eine vereinfachte Betrachtung des Einzelhandels aus schalltechnischer Sicht ausreichend. Emissionsberechnung 12
19 4.5 Altenpflegezentrum Auf dem Grundstück Am Mühlgraben 3 (südlich des Plangebiets) befindet sich der Besucherund Mitarbeiterparkplatz eines AWO - Altenpflegezentrums. Dieser bietet 25 Stellplätze. Die Fahrzeuggeräusche auf dem Parkplatz werden entsprechend Formel 11 a der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berechnet. Vereinfachend wird eine Wechselfrequenz von einer Bewegung pro Stunde und Stellplatz auf dem Parkplatz für den gesamten Tageszeitbereich (6: - 22: ) angesetzt. Für den Nachtzeitbereich (22: - 6: ) wird von einer Wechselfrequenz von,2 je Stellplatz und Stunde ausgegangen. Dies entspricht insgesamt 5 Bewegungen pro Nachtstunde auf dem Parkplatz. Für den Parkplatz werden folgende Parameter gewählt: Parkplatztyp: Besucher- und Mitarbeiter mit K PA =,, K I = 4, Berechnungsverfahren: zusammengefasst Anzahl Stellplätze: 25 (K D = 3,1 ) Fahrbahnoberfläche: Pflaster (Fuge < 3 mm) Maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitze: Zuschlagen der Kofferraumtür (99,5 ) Schallleistungspegel des Parkplatzes je vollständiger Belegung oder Entleerung aller Stellplätze: L W =84, Verkehrslärm Die Berechnungen der Emissionen für den Straßenverkehrslärm werden entsprechend den RLS- 9 9 vorgenommen. Der errechnete Emissionspegel L m,e entspricht dem Mittelungspegel in einem Abstand von 25 m zur Straßenachse. Dieser berechnet sich aus: dem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV), dem Lkw-Anteil (>2,8 t), einer festzulegenden Tag-Nacht-Aufteilung des Verkehrs, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche und der Steigung der Straße. 9 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-9), berichtigter Nachdruck 1992, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung»Straßenbau«, Wiesbaden, 199 Emissionsberechnung 13
20 Das Verkehrsaufkommen der Landesstraße L7 wird dem Verkehrsgutachten von HOFFMANN- LEICHTER entnommen. Dieses ist als durchschnittlicher werktäglicher Verkehr (DTV W ) mit einem Schwerverkehrsanteil (Lkw > 3,5 t) angegeben. Für die immissionsschutztechnische Untersuchung ist der Lkw-Anteil, welcher Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 2,8 t einschließt, sowie der DTV relevant. Der Lkw-Anteil (2,8 t) lässt sich mit dem ortsüblichen Faktor 1,2 aus dem Lkw-Anteil der Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t ermitteln. Die Umrechnung des DTV W in den DTV erfolgt entsprechend dem HBS 1. Dabei wird ein Sonntagsfaktor von,7 angenommen, welcher das übliche Verhältnis zwischen werktäglichem und sonntäglichem Verkehr widerspiegelt. Es ergeben sich folgende Umrechnungsfaktoren: Anzahl Pkw im DTV W = Anzahl Pkw im DTV * 1,69 Anzahl Lkw im DTV W = Anzahl Lkw im DTV * 1,23 Die Tag-Nacht-Aufteilung wird entsprechend der Tabelle 3 der RLS-9 mit der Straßenkategorie»Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen«angesetzt. Die Landesstraße L 7 weist eine Steigung von weniger als 5 % auf, sodass kein Zuschlag für Steigung vergeben wird. Die daraus folgenden verkehrlichen Eingangswerte und berechneten Emissionspegel sind in der Tabelle 4-2 dargestellt. Tabelle 4-2 Situation DTV, Lkw-Anteil und Lärmemissionspegel der L 7 für Bestand und Planfall Abschnitt DTV SV-Anteil (>2,8 t) M tags M nachts L m,e tags L m,e nachts Kfz/24h % Pkw/h Lkw/h Pkw/h Lkw/h Bestand Planfall B 11 Zufahrt Plangebiet B 11 Zufahrt Plangebiet Zufahrt Plangebiet ,4 45, 33,5 56,2 2,2 64,55 54,43 Berliner Tor ,3 45,5 28,2 55,9 1,9 64,13 54,14 Zufahrt Plangebiet ,1 477,6 12,4 7,5 6,8 68,8 57,36 Berliner Tor ,5 419,2 45,6 58,9 3, 65,41 55,12 1 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 21, Fassung 29, Köln Emissionsberechnung 14
21 5 Immissionsberechnung 5.1 Anlagenlärm Situation ohne Schallschutz In der Tabelle 5-1 sind die Beurteilungspegel und kurzzeitigen Geräuschspitzen für die maßgeblichen Immissionsorte dargestellt. Die Abbildung 5-1 und Abbildung 5-2 (Ausschnitt Süd) sowie die Abbildung 5-3 und Abbildung 5-4 (Ausschnitt Nord) veranschaulichen die Schallausbreitung tags und nachts in einer Höhe von 5 m sowie die Lage der maßgeblichen Immissionsorte. Im Tageszeitbereich (6: - 22: ) ergeben sich Überschreitungen des Richtwerts für allgemeine Wohngebiete (55 ) an der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Insbesondere am Immissionsort 3 wird der tageszeitliche Richtwert um bis zu 6,2 überschritten. Im Nachtzeitbereich (22: - 6: ) werden die Richtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (4 ) an den maßgeblichen Immissionsorten südlich des Plangebiets eingehalten. Im Norden hingegen ergeben sich nächtliche Überschreitungen des Richtwerts für Mischgebiete (45 ) an der Wohnbebauung Luchstraße 1A. Die Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen werden im Tages- und Nachtzeitbereich an allen Immissionsorten eingehalten. Immissionsberechnung 15
22 Tabelle 5-1 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen nach TA Lärm - ohne Schallschutz Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N RW,T,max RW,N,max LrT LrN LrT,diff LrN,diff LT,max LN,max LT,max,diff LN,max,diff Ahornhof 6 WA EG NO ,4 33, ,6 34, Ahornhof 6 WA 1.OG NO ,3 33,3, , 35, Ahornhof 7 WA EG NO ,8 34,9 1, ,9 34, Ahornhof 7 WA 1.OG NO , 35, 3, --- 7,2 36, Ahornhof 8 WA EG NO ,1 35,4 2, ,6 34, Ahornhof 8 WA 1.OG NO ,2 35,4 3, ,8 36, Luchstraße 1A Luchstraße 1A Luchstraße 1A MI EG W ,8 48, ,7 44,3 44, MI 1.OG W ,2 49, ,1 44,4 44, MI EG W ,9 48, ,8 44,4 44, MI-Gebiet MI EG SW , , MI-Gebiet MI 1.OG SW ,8 42, ,8 51, WA EG NO ,6 34, ,7 45, WA 1.OG NO ,4 35,3, ,7 45, WA EG NO ,7 37,3 4, ,1 38, WA 1.OG NO ,2 37,3 6, ,3 38, WA EG SO ,2 35,2 2, ,6 43, WA 1.OG SO ,6 34,2 3, ,7 44, WA EG NO ,6 34, ,4 28, WA 1.OG NO ,5 34,4, ,6 3, MI EG NO ,8 39, ,4 52, Immissionsberechnung 16
23 , , 47, 53, 42, 41, 42, 46, 47, 48, 47, 46, 47, 54, 48, 49, 53, 48, 46, 44, 41, 42, 49, 44, 42, 42, 41, 44, 56, 46, 47, 47, 46, 58, 54, 48, 41, 56, 49, 48, 41, 61, 59, 47, 46, 47, 59, 63, Ahornhof 6 62, 53, 42, 48, 41, 47, 54, 54, 49, 49, 44, 42, 64, 53, 46, 46, 41, 2 64, Ahornhof 7 Abbildung , 41, 44, 44, 64, 58, 56, 53, 47, 47, 42, 46, 48, 49, 47, 41, 63, 62, Ahornhof 8 46, 41, 44, 42, 61, 59, 58, 56, 54, 53, 49, 47, 48, 44, 46, 42, 41, 59, 46, 2, 48, 48, 3, 63, 62, 56, 44, 44, 41, 49, 54, 49, 53, 49, 46, 41, 42, 53, 54, 56, 58, 59, 61, 47, 48, 49, 64, 61, 44, 58, 62, 64, 63, 3 48, 49, 46, 47, WA Süd 47, 49, 48, 59, 49, 53, 63, 62, 54, 56, 53, 58, 61, 41, 42, 48, 49, 53, 54, 56, 58, 59, 44, 46, 47, 63, 64, 61, 64, 62, 54, 59, 31 62, 63, 63, 64, 62, 56, 53, 44, 42, 41, 49, 48, 47, 46, MI-Gebiet 56, 54, 53, 54, 59, 58, 61, 62, 63, 64, 64, 63, 58, 62, 59, 54, 42, 41, 47, 46, 44, 48, 9, , 56, 53, 64, 63, 64, 53, 54, 47, 48, 62, 63, 62, 56, 49, 54, 59, 46, 44, 42, 41, 61, 61, 58, 47, 49, 48, 56, 61, 41, 46, 42, 44, 53, 54, 46, 44, 42, 41, 47, 49, 48, 58, 63, 42, 41, 46, 44, 48, 59, 62, 48, 47, 49, 49, 56, 62, 53, 54, 61, 41, 42, 44, 46, 44, 41, 42, 46, 47, 47, 53, 54, 58, 63, 49, 48, 53, 48, 62, 59, 48, 47, 56, 41, 42, 46, 44, 49, 49 Zeichenerklärung Gebäude Pegelwerte LrT in Wareneingang Warenausgang Rollgeräusche im Lkw Rangierbewegungen PP Lkw Flächenquelle Fahrlinie Lkw TGA 54, Immissionsort 46, 44, 42, 41, 49, <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, tags - ohne Schallschutz 47, 48, 56, 47, 48, 49, Ahornhof 6 WA Süd Ahornhof 7 Ahornhof , 42, 44, 46, 47, 42, 41, 47, 48, 48, 46, 44, 49, 49, 47, 42, 41, 53, 54, 53, 49, 56, 44, 58, 59, 41, 46, 42, 61, 63, 54, 49, 48, 47, 62, 64, 56, 44, 53, 59, 58, 42, 44, 46, 42, 41, 41, 42, 46, 44, 4 44, 2, 41, 46, 62, 61, 54, 47, 47, 48, 49, 49, 48, 56, 54, 59, 53, 58, Zeichenerklärung 63, Gebäude 64, Wareneingang Warenausgang Rollgeräusche im Lkw Rangierbewegungen PP Lkw Flächenquelle Fahrlinie Lkw TGA 53, Immissionsort 56, 54, 49, 48, 48, 53, 41, 42, 41, 41, 41, 42, 31 42, 44, 44, 46, MI-Gebiet 42, 41, 44, 47, 41, 46, 42, 47, 48, 44, 49, 56, Pegelwerte LrN in 46, 42, 41, 53, 54, 47, <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < 44, 48, 44, 41, 47, 58, 56, 42, 46, 49, Abbildung , 44, Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, nachts - ohne Schallschutz 48, Immissionsberechnung 17
24 56, 48, 49, 47, 49, 56, 59, 58, 56, 53, 54, 51 53, 47, 46, 48, 44, 49, 49, 48 Zeichenerklärung Gebäude Straße Immissionsort Gewerbegebiet GE2 61, 53, 64,64, 61, 62, 62, 63, 63, 59, 58, Luchstraße 1A 54, 48, 61, 59, 62, 58, 53, 64, 63, 56, 54, Pegelwerte LrT in 64, 63, 62, 61, 58, 59, 53, <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < Abbildung 5-3 Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, tags - Ausschnitt Nord 54, 53, 49, 46, 48, 47, 44, 46, 41,42, 47, Zeichenerklärung Gebäude Straße 58, 59, 56, 54, 53, Immissionsort Gewerbegebiet GE2 63, 62, 61, 58, 59, 56, 54, Luchstraße 1A 49, 48, 53, 46, 63, 58, 62, 61, 59, 64, 56, 63, 54, 49, Pegelwerte LrN in 64, 62, 61, 59, 56, 58, 53, <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < 47, 63, Abbildung 5-4 Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, nachts - Ausschnitt Nord Immissionsberechnung 18
25 5.1.2 Schallschutzmaßnahmen Bei vollständiger Ausnutzung des Grundstücks ist zum Schutz der südlich des Plangebiets gelegenen Wohnbebauung die Errichtung einer 4,5 m hohen und ca. 225 m langen Schallschutzwand entlang der südlichen Grenze der Fläche mit Zweckbestimmung Zufahrten und Anlieferung erforderlich. Die genaue Lage der Wand kann der Abbildung 5-5 entnommen werden. Wand XXXLutz H = 4,5 m Abbildung 5-5 Darstellung Lärmschutzwand Situation mit Schallschutz In der Tabelle 5-2 sind die Beurteilungspegel und kurzzeitigen Geräuschspitzen für die maßgeblichen Immissionsorte dargestellt. Die Abbildung 5-6 und Abbildung 5-7 veranschaulichen die Schallausbreitung tags und nachts in einer Höhe von 5 m unter Berücksichtigung einer Schallschutzwand (siehe Abbildung 5-5). Im Tages- und im Nachtzeitbereich werden die Richtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (55 / 4 ) an den maßgeblichen Immissionsorten südlich des Plangebiets eingehalten. Lediglich im Norden des Plangebiets ergeben sich weiterhin Überschreitungen des nächtlichen Richtwerts für Mischgebiete (45 ) an der Luchstraße 1A. Diese ergeben sich ausschließlich aus den Emissionen des Gewerbegebiets GE 2. Da aktuell keine konkreten Planungen für das GE 2 vorliegen, wurde hier von dem pauschalen Emissionsansatz der DIN 185 für Gewerbegebiete ausgegangen. Dieser berücksichtigt jedoch weder die Abschirmwirkung von zu Immissionsberechnung 19
26 errichtenden Gebäuden noch die tatsächliche Nutzung (z.b. Fahrlinien, Verladebereiche etc.). Vor diesem Hintergrund ist aktuell keine konkrete Aussage zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohnbebauung in der Luchstraße 1A möglich. Dennoch wurde eine überschlägige Dimensionierung einer Schallschutzwand, unter Berücksichtigung des vereinfachten Emissionsansatzes der DIN 185 durchgeführt. Im Ergebnis zeigt sich, dass entlang der nördlichen Baugrenze eine mehr als 1 m hohe Lärmschutzwand errichtet werden müsste um den nächtlichen Immissionsrichtwert an der Luchstraße 1A von 45 vollständig einzuhalten. Die tatsächliche Erfordernis eines solchen Bauwerks ist jedoch im vorliegenden Fall nicht nachzuweisen, da aktuell kein Nutzungskonzept für die Gewerbefläche GE 2 vorliegt. Die Erarbeitung konkreter Schallschutzmaßnahmen sollte demnach erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens erfolgen, sodass eine mögliche Überdimensionierung des erforderlichen Schallschutzes vermieden wird. Immissionsberechnung 2
27 Tabelle 5-2 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen nach TA Lärm - mit Schallschutz Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N RW,T,max RW,N,max LrT LrN LrT,diff LrN,diff LT,max LN,max LT,max,diff LN,max,diff Ahornhof 6 WA EG NO , ,6 29, Ahornhof 6 WA 1.OG NO ,7 33, , 35, Ahornhof 7 WA EG NO ,3 34, ,6 3, Ahornhof 7 WA 1.OG NO , 34, ,4 36, Ahornhof 8 WA EG NO ,8 35, ,1 31, Ahornhof 8 WA 1.OG NO , 35, ,1 36, Luchstraße 1A Luchstraße 1A Luchstraße 1A MI EG W ,8 48, ,7 44,3 44, MI 1.OG W ,2 49, ,1 44,4 44, MI EG W ,9 48, ,8 44,4 44, MI-Gebiet MI EG SW ,2 41, , MI-Gebiet MI 1.OG SW ,1 42, ,8 51, WA EG NO ,4 34, ,9 44, WA 1.OG NO ,1 35, ,7 45, WA EG NO ,7 37, ,3 34, WA 1.OG NO ,8 37, , 38, WA EG SO ,7 35, , WA 1.OG SO ,2 34, ,8 44, WA EG NO ,9 34, ,9 28, WA 1.OG NO ,7 34, ,8 3, MI EG NO , 38, ,8 51, Immissionsberechnung 21
28 47, 41, 47, 41, 44, 42, 46, 53, 48, 49, 47, 44, 46, 47, 48, 46, 42, 54, 42, 41, 42, 56, 41, 42, 49, 44, 59, 46, 44, 61, 53, 48, 47, 44, 47, Ahornhof 6 44, 41, 46, 42, 41, 49, 46, 47, 48, 48, 64, 63, 62, 56, 54, 49, 42, 42, 41, 42, 41, 41, 44, 44, 44, 42, 59, 58, 56, 54, 53, 49, 47, 48, 46, 44, 42, 41, 58, 58, 63, 62, 59, Ahornhof 7 Abbildung , 64, 61, 63, 62, Ahornhof 8 61, 41, 53, 47, 41, 46, 48, 49, 46, 54, 56, 46, 63, 62, 47, 46, 53, 54, 56, 58, 59, 61, 47, 48, 49, 41, 42, 44, 63, 44, 64, 64, 62, 59, 59, 46, 61, 3 44, WA Süd 48, 47, 48, 46, 49, 46 48, 53, 49, 58, 56, 54, 63, 5 61, 41, 42, 48, 49, 53, 54, 56, 58, 59, 62, 44, 46, 47, 63, 64, 64, 62, 61, 31 53, 63, 62, 58, 64, 54, 56, 44, 42, 41, 49, 48, 47, 46, MI-Gebiet 59, 58, 56, 54, 53, 61, 54, 53, 62, 63, 64, 64, 58, 62, 63, 59, 42, 41, 47, 46, 44, 61, 48, 9, , 53, 56, 6 64, 64, 47, 56, 49, 48, 63, 63, 53, 62, 62, 61, 46, 44, 42, 41, 54, 61, 59, 58, 54, 47, 49, 48, 41, 46, 42, 44, 46, 44, 42, 41, 56, 3, 61, 53, 47, 58, 49, 48, 62, 63, 54, 42, 41, 46, 44, 59, 48, 48, 47, 49, 49, 61, 62, 53, 41, 41, 42, 44, 46, 47, 53, 47, 46, 44, 42, 54, 58, 49, 63, 59, 54, 48, 48, 48, 53, 47, 41, 44, 42, 46, 49, 5 49, Zeichenerklärung Gebäude 56, 5 Pegelwerte LrT in Wareneingang Warenausgang Rollgeräusche im Lkw Rangierbewegungen PP Lkw Flächenquelle Fahrlinie Lkw TGA Lärmschutzwand 54, Immissionsort 46, 44, 42, 41, 49, 47, 48, <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, tags - mit Schallschutz 56, 47, 3, 54, 48, 49, Ahornhof 6 WA Süd Ahornhof 7 Ahornhof , 41, 46, 44, 47, 42, 41, 47, 48, 44, 48, 46, 49, 49, 47, 42, 41, , 54, 53, 49, 48, 56, 44, 58, 59, 41, 42, 46, 61, 63, 54, 49, 48, 47, 62, 64, 56, 53, 44, 59, 58, 41, 44, 42, 46, 53, 62, 61, 54, 47, 42, 41, 41, 42, 44, 46, 4 47, 48, 49, 49, 48, 56, 54, 46, 53, 59, 58, Zeichenerklärung 63, Gebäude 64, Wareneingang Warenausgang Rollgeräusche im Lkw Rangierbewegungen PP Lkw Flächenquelle Fahrlinie Lkw TGA 44, 53, Lärmschutzwand Immissionsort 54, 56, 49, 48, 2, Abbildung , 41, 41, 42, 31 41, 42, 44, 44, 44, 44, 46, MI-Gebiet 42, 41, 44, 41, 46, 47, 42, 47, 44, 48, 49, 56, Pegelwerte LrN in 46, 42, 41, 53, 54, 47, <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < Lärmisophonenkarte in 5 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, nachts - mit Schallschutz 44, 44, 48, 41, 47, 58, 48, 56, 42, 46, 49, Immissionsberechnung 22
29 5.2 Verkehrslärmzunahme im Umfeld Die Tabelle 5-3 enthält eine Zusammenstellung der Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Bestand und im Planfall für den maßgeblichen Immissionsort. Die Lage des Immissionsorts wird in den nachfolgenden Abbildungen ersichtlich. Darin wird die Schallausbreitung im Bestand tags (Abbildung 5-8) / nachts (Abbildung 5-9) sowie im Planfall tags (Abbildung 5-1) / nachts (Abbildung 5-11) dargestellt. Es ist festzustellen, dass die bereits im Bestand vorhandenen Überschreitungen der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (7 tags/ 6 ) durch das geplante Vorhaben um bis zu 3,6 tags und 2,9 nachts weitergehend erhöht werden. Tabelle 5-3 Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Umfeld des Plangebiets Immissionsort SW HR LrT in LrN in Bestand Planfall Differenz Bestand Planfall Differenz Luchstraße 1A EG W 72,6 76,1 3,5 62,5 65,4 2,9 Luchstraße 1A OG W 71,7 75,3 3,6 61,6 64,5 2,9 IO Bereich Süd EG W 66,3 67,7 1,4 56, 57,1 1,1, 45, 55, 6, 65, 6, 55, 65, 6, 55, Luchstraße 1A Zeichenerklärung 5, Gebäude Immissionsort 45, 4, 45, 45, 45, 4, 4, 5, 5, Porta 55, 45, 45, 4, 5, 55, 5, 5, 6, 6, 7, 7, 7, 65, 65, 55, 55, 55, 6, 6, 6, 6, 65, 65, 65, 7, 7, 7, 7, 7, 6, 6, 6, 7, 65, 65, 65, 65, 7, 55, 55, 55, 7, 65, 6, 5, 55, 55, 5, 5, 5, Emissionslinie Oberfläche Pegelwerte LrT in Gewerbegebiet GE2 <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < 5 Abbildung 5-8 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Bestand, 6-22 Immissionsberechnung 23
30 55, 4, Porta 4, 45, 4, 4, 4,4, 45, 5, 55, 55, 55, 55, 6, 6, 6, 6, 5, 5, 5, 45, 45, 5, 45, 45, 5, 5, 5, 5, 55, 55, 55, 55, 6, 6, 6, 5, 55, 6, 6, 5, 6, 45, 45, 45, 45, 6, 55, 5, 55, 5, Luchstraße 1A 5, 45, 4, 45, 45, 4, 4, Zeichenerklärung 4, 4, Gebäude Immissionsort Emissionslinie Oberfläche Pegelwerte LrN in Gewerbegebiet GE2 <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < Abbildung 5-9 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Bestand, , 4, 5, 4, 45, 5, 45, 4, 5, 45, 4, Porta 5, 55, 5, 4, 5, 45, 55, 5, 6, 55, 55, 55,55, 65, 6, 7, 65, 65, 65, 65, 6, 6, 7, 7, 7, 65, 6, 6, 6, 7, 6, 6,6, 65, 65, 65, 7, 7, 7, 7, 65, 7, 6, 7, 65, 65, 6, 55,55, 7, Luchstraße 1A 6, 55, 55, Zeichenerklärung 5, Gebäude Immissionsort Emissionslinie Oberfläche Pegelwerte LrT in Gewerbegebiet GE2 5, <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < 5, Abbildung 5-1 Isophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, 6-22 Immissionsberechnung 24
31 45, 4, 4, 4, 4, Abbildung , 4, Porta 4, 4, 45, 5, 4, 45, 45, 45, 45, 6, 55, 55, 55, 55, 55, 5, 5, 6, 6, 6, 65, 65, 65, 6, 55, 5, 5, 55, 65, 65, 5, 65, 65, 5, 65, 6, 55, 55, 6, 6, 6, 5, 5, 5, 45, 55, 6, 65, 65, 6, 6, 5, 45, 55, 55, 5, 5, Luchstraße 1A Isophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, , 45, 4, 4, Zeichenerklärung Gebäude 4, 4, Immissionsort Emissionslinie Oberfläche Pegelwerte LrN in Gewerbegebiet GE2 4, <= 4 4 < <= < <= 5 5 < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < Da die Lkw überwiegend in Richtung Norden zur Autobahn verkehren werden, ergeben sich die für das Vorhaben relevanten Pegelzunahmen nördlich des Plangebiets. Um dennoch eine Aussage zu möglichen Pegelzunahmen für südlich gelegene Nutzungen treffen zu können, erfolgt für diesen Bereich eine überschlägige Ermittlung der zu erwartenden Verkehrslärmzunahmen. Es wird bei der Betrachtung davon ausgegangen, dass sich der Verkehr aufgrund der übergeordneten Funktion der Landesstraße am nächstgelegenen Knotenpunkt Landesstraße L 7 / Am Mühlengraben / Am Kulturhaus in keinem relevanten Maß verzweigt. Somit ergibt sich für den Straßenabschnitt südlich des Kreisverkehrs annähernd das gleiche Verkehrsaufkommen wie nördlich des Kreisverkehrs. Zur Identifikation möglicher Pegelzunahmen wird ein exemplarischer Immissionsort in einem Abstand von 1 m zur Straßenachse der Landesstraße L 7 betrachtet. 11 Es ergeben sich Pegelzunahmen von 1,4 im Tageszeitbereich und 1,1 im Nachtzeitbereich (siehe Tabelle 5-3). Die zu erwartenden Pegelzunahmen liegen somit deutlich unterhalb von 3. Zudem ergeben sich Pegelwerte von weniger als 7 tags und 6 nachts, sodass im Sinne der Lärmschutz- Richtlinien-StV keine straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. 11 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der L7 südlich des Kreisverkehrs wird mit 5 km/h angesetzt.. Immissionsberechnung 25
32 Um den zu erwartenden Verkehrslärmzunahmen an der Wohnbebauung in der Luchstraße 1A zu begegnen, kommen dem Grunde nach folgende Schallschutzmaßnahmen in Betracht: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Einsatz von lärmarmen Asphalt Passiver Schallschutz. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die o. g. Maßnahmen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden und diese somit nicht über textliche Festsetzungen im Bebauungsplan regelbar sind. Denkbar wäre es, eine entsprechende Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen in den städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben aufzunehmen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 8 auf 5 km/h bewirkt eine Pegelminderung von ca. 3 und würde die mit dem Vorhaben verbundenen Pegelzunahmen im Tageszeitbereich auf weniger als 1 reduzieren sowie die Zunahmen im Nachtzeitbereich vollständig kompensieren. Die Realisierung einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung im betroffenen Bereich bedarf jedoch der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde, welche hohe Anforderungen an eine solche Anordnung stellt. Aufgrund der örtlichen Situation kann davon ausgegangen werden, dass diese Anforderungen nicht erfüllt sind und somit die Maßnahme nicht umsetzbar ist. Eine weitere Möglichkeit des aktiven Schallschutzes wäre der Einbau von lärmarmen Asphalt, welcher eine ähnliche Pegelminderung wie die Geschwindigkeitsreduzierung bewirken würde. Die Kosten für eine solche Fahrbahnsanierung stehen jedoch im keinem Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck. Dies gilt gleichermaßen für die dem Grunde nach ebenfalls in Frage kommende Errichtung einer Lärmschutzwand. Da die Realisierungschancen von aktiven Schallschutzmaßnahmen im vorliegenden Fall sehr gering sind, sind geeignete passive Maßnahmen zu erarbeiten, welche die prognostizierten Verkehrslärmzunahmen vollständig kompensieren. Als zielführendste Maßnahme soll hier daher eine Begutachtung des Grundstücks Luchstraße 1A weiterverfolgt werden. Im Rahmen der Begutachtung ist die Bestandssituation des Grundstücks und des Gebäudes zu erfassen und daraus die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen zur Kompensation der Verkehrslärmzunahmen abzuleiten. Der Vorhabenträger verpflichtet sich anschließend im städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Eine Betrachtung des anlagenbezogenen Verkehrslärms bezüglich Punkt 7.4 der TA Lärm ist im vorliegenden Fall nicht notwendig. Bedingung dafür wäre, dass keine Vermischung des anlagenbezogen Verkehrslärms mit dem übrigen Verkehr erfolgt. Aufgrund des direkten Anschlusses an die Landesstraße L7 kann von einer unmittelbaren Vermischung des Verkehrs ausgegangen werden. Des Weiteren wäre entsprechend Punkt 7.4 eine Erhöhung des Beurteilungspegels je Immissionsberechnung 26
33 Gewerbegebiet um mindestens 3 erforderlich. Da das zusätzliche Verkehrsaufkommen aller Gewerbegebiete in Summe jedoch eine Erhöhung von maximal 3,5 verursacht, kann davon ausgegangen werden, dass der anlagenbezogene Verkehrslärm der einzelnen Gewerbegebiete keine Zunahme um mindestens 3 bewirkt. 5.3 Geräuschkontingentierung Der B-Plan»Logistikzentrum Trebbin«ist in drei Teilflächen untergliedert, wobei für die Teilflächen GE1 (Porta) und GE3 (XXXLutz) bereits konkrete Nutzungskonzepte vorliegen. Somit können die zu erwartenden Lärmemissionen durch die beiden Teilflächen prognostiziert werden. Für die Teilfläche GE2 liegt jedoch aktuell kein Nutzungskonzept vor, sodass hier hilfsweise auf den pauschalen Ansatz der DIN 185 zurückgegriffen wurde. Gemäß Kapitel 5.1 ergeben sich jedoch unter Berücksichtigung dieses Ansatzes deutliche Pegelüberschreitungen an der Luchstraße 1A. Die daraus resultierenden erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind im vorliegenden Fall nicht verhältnismäßig und demnach nicht zu befürworten. Um dennoch die Festsetzung von ausreichendem Schallschutz im B-Plan zu gewährleisten wird im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung eine Geräuschkontingentierung für die Teilfläche GE 2 durchgeführt. Bei der Geräuschkontingentierung (nach DIN 45691) werden zunächst die unter Berücksichtigung der Vorbelastung verbleibenden Immissionskontingente der einzelnen betrachteten Immissionsorte bestimmt und anschließend aus diesen das maximal zulässige Emissionskontingent der Teilfläche GE 2 hergeleitet. Die konkreten Nutzungen auf den Teilflächen GE1 und GE3 gehen als Vorbelastung mit in die Berechnungen der Kontingente des GE2 ein Lage der Immissionsorte und Teilflächen Für die Geräuschkontingentierung ergeben sich folgende maßgebliche Immissionsorte: Ahornhof 6 Luchstraße 1A Luchstraße 24 MI-Gebiet 3 31 Immissionsberechnung 27
34 Zeichenerklärung Gebäude Straße Immissionsort Luchstraße 1A Teilfläche GE m² Luchstraße 24 Ahornhof MI-Gebiet Abbildung 5-12 Lage der maßgeblichen Immissionsorte und der Teilfläche GE Ermittlung der Vorbelastung durch Anlagengeräusche (Planwertbestimmung) Im Zuge der Lärmkontingentierung wird zunächst die Vorbelastung an den o. g. Immissionsorte ermittelt. Hierbei sind die folgenden Kennwerte von Bedeutung: Gesamtimmissionswert L GI Geräuschvorbelastung L vor Planwert L Pl Der Gesamtimmissionswert entspricht den jeweiligen Richtwerten nach TA Lärm. Die Geräuschvorbelastung ergibt sich aus den vorhandenen Emissionen der bestehenden Gewerbe. Der Planwert wird mit Hilfe der Formel 1 der DIN bestimmt. Existiert keine Vorbelastung, so entspricht der Planwert dem Gesamtimmissionswert. Die Gesamtimmissionswerte, die Geräuschvorbelastung und die Planwerte für den Tages- und Nachtzeitbereich sind in Tabelle 5-4 und Tabelle 5-5 dargestellt. Tabelle 5-4 Immissionskennwerte an den untersuchten Immissionsorten in Tageszeitbereich Immissionsort Ahornhof 6 Luchstraße 1A Luchstraße 24 MI-Gebiet 3 31 Gesamtimmissionswert L GI 55, 6, 55, 6, 55, 6, Geräuschvorbelastung L VOR 52,7 4, 38,2 51,1 54,8 47,8 Immissionsberechnung 28
35 Immissionsort Ahornhof 6 Luchstraße 1A Luchstraße 24 MI-Gebiet 3 31 Planwert L PI 6, 55, 59, 41, 6, Tabelle 5-5 Immissionskennwerte an den untersuchten Immissionsorten in Nachtzeitbereich Immissionsort Ahornhof 6 Luchstraße 1A Luchstraße 24 MI-Gebiet 3 31 Gesamtimmissionswert L GI 4, 45, 4, 45, 4, 45, Geräuschvorbelastung L VOR 32,8 39,4 36,3 41,4 37,2 38,4 Planwert L PI 39, 44, 38, 37, 44, Ermittlung der maximal zulässigen Geräuschkontingente Aus den in Tabelle 5-4 (Tageszeitbereich) und Tabelle 5-5 (Nachtzeitbereich) dargestellten Planwerten der einzelnen Immissionsorte und der Lage und Größe der verschiedenen Teilflächen lassen sich die Emissionskontingente (L EK ) der einzelnen Teilflächen sowie die Immissionskontingente (L IK ) an den Immissionsorten bestimmen. Tabelle 5-6 Emissions- und Immissionskontingente Tageszeitbereich Fläche Fläche [m²] L EK Ahornhof 6 Luchstraße 1A Teilpegel [] Luchstraße 24 MI-Gebiet 3 31 GE , 49,2 41,3 41,1 4,6 4,7 Immissionskontingent 4, 49,2 41,3 41,1 4,6 4,7 Differenz L PI - L IK 11, 1,8 13,7 17,9,4 19,3 Tabelle 5-7 Emissions- und Immissionskontingente Nachtzeitbereich Fläche Fläche [m²] L EK Ahornhof 6 Luchstraße 1A Teilpegel [] Luchstraße 24 MI-Gebiet 3 31 GE , 43,2 35,3 35,1 34,6 34,7 Immissionskontingent 34, 43,2 35,3 35,1 34,6 34,7 Differenz L PI - L IK 5,,8 2,7 7,9 2,4 9,3 Für den Tageszeitbereich (Tabelle 5-6) ergibt sich ein Emissionskontingent von 59 / m². Das Emissionskontingent für den Nachtzeitbereich (Tabelle 5-7) beträgt 53 /m². Die Schallausbreitung für den Tageszeitbereich ist in Abbildung 5-13 und für den Nachtzeitbereich in Abbildung 5-14 dargestellt. Es ist möglich, für die in den Abbildungen dargestellten Immissionsberechnung 29
36 Richtungssektoren A bis D liegenden Immissionsorte Zusatzkontingente entsprechend der Tabelle 5-8 zu vergeben. Tabelle 5-8 Sektoren mit Zusatzkontingenten Richtungssektor und mögliche Zusatzkontingente in db Bezugspunkt Z im UTM-System (37858,9; ,7) Richtungssektor von bis L EK,tags zus. L EK,nachts zus. A 239, 74, 1 B 74, 113, 13 2 C 113, 213, 17 7 D 213, 239, 2 A Luchstraße 1A Zeichenerklärung Gebäude Straße Immissionsort Teilfläche GE2 Sektorrand B D Ahornhof MI-Gebiet C Luchstraße 24 Pegelwerte LrT in <= < <= 4 4 < <= < <= < <= < <= < <= 5 5 < <= < <= < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= < Abbildung 5-13 Isophonenkarte, Emissionskontingentierung, tags (6-22 ) Immissionsberechnung 3
37 A Luchstraße 1A Zeichenerklärung Gebäude Straße Immissionsort Teilfläche GE2 Sektorrand B D Ahornhof MI-Gebiet C Luchstraße 24 Pegelwerte LrN in <= < <= 4 4 < <= < <= < <= < <= < <= 5 5 < <= < <= < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= < Abbildung 5-14 Isophonenkarte, Emissionskontingentierung, nachts (22-6 ) Immissionsberechnung 31
38 6 Zusammenfassung Die Stadt Trebbin beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans»Logistikzentrum Trebbin«um das bereits genehmigte und im Bau befindliche Porta-Zentrallager planungsrechtlich zu sichern und weitere Nutzungen zuzulassen. Dafür waren die im Plangebiet verursachten Geräusche unter Berücksichtigung der Vorbelastung gemäß TA Lärm zu beurteilen. Die zu erwartenden Immissionen im Umfeld wurden mit Hilfe eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung prognostiziert. Die Berechnungen erfolgten unter Berücksichtigung der maximal gemäß B-Plan möglichen Nutzung. Für das Auslieferungslager XXXLutz (GE3) und für die Lagerhalle Porta (GE1) wurden Betreiberangaben für die Berechnung zu Grunde gelegt. Für das Gewerbegebiet GE2 lagen keine konkret anwendbaren Planungen vor, sodass hier der pauschale Ansatz der DIN 185 verwendet wurde. Die Ergebnisse der Schallausbreitungsrechnungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Situation ohne Schallschutzmaßnahmen Im Tageszeitbereich ergeben sich Überschreitungen des Richtwerts für allgemeine Wohngebiete (55 ) an der südlich angrenzenden Wohnbebauung von bis zu 6,2. Im Nachtzeitbereich werden die Richtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (4 ) an den maßgeblichen Immissionsorten südlich des Plangebiets eingehalten. Im Norden hingegen ergeben sich nächtliche Überschreitungen des Richtwerts für Mischgebiete (45 ) an der Wohnbebauung Luchstraße 1A. Situation mit Schallschutzwand im Süden des Plangebiets (siehe Abbildung 5-5) Im Tageszeitbereich werden die Richtwerte der TA Lärm flächendeckend eingehalten. Im Nachtzeitbereich ergeben sich weiterhin Überschreitungen in der Luchstraße 1A. Diese ergeben sich ausschließlich aus den Emissionen (pauschaler Ansatz der DIN 185) des Gewerbegebiets GE 2 Zunahme von Verkehrsgeräuschen Am maßgeblichen Immissionsort Luchstraße 1A ergeben sich weitergehende Überschreitungen der in der Rechtsprechung gefestigten Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 7 tags und 6 nachts. Aktive Schallschutzmaßnahmen stehen im vorliegenden Fall nicht im Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck und sind zudem nicht mit dem Bebauungsplan regelbar. Die Realisierungschancen von aktiven Schallschutzmaßnahmen sind sehr gering, sodass geeignete passive Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten sind, welche die prognostizierten Verkehrslärmzunahmen vollständig kompensieren. Im Rahmen einer Begutachtung des Grundstücks Luchstraße 1A ist die Bestandssituation des Grundstücks und des Gebäudes zu erfassen und daraus die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen zur Kompensation der Verkehrslärmzunahmen abzuleiten. Der Vorhabenträger verpflichtet sich anschließend im städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Geräuschkontingentierung Für die Teilfläche GE2 des B-Plans ergeben sich Emissionskontingente von 59 /m² und 53 /m². Die konkreten Nutzungen auf den Teilflächen GE1 und GE3 gehen als Vorbelastung mit in die Berechnungen der Kontingente des GE2 ein. Zusammenfassung 32
39 Anlagen Anlagen 33
40 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Anlage 2 Anlagenschallquellen im Tageszeitverlauf...34 Darstellung der berücksichtigten Anlagenschallquellen...36 Anlagenverzeichnis 34
41 Anlage 1 Anlagenschallquellen im Tageszeitverlauf Name Altenpflegezentrum_PP 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 77,5 77,5 Einzelhandel_Kunden-PP 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 Flächenschallquelle GE 2 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 19,1 PORTA_Fahrlinie-Mitarbeiter 92,2 92,2 92,2 92,2 92,2 92,2 PORTA_Mitarbeiter-PP 93,4 93,4 93,4 93,4 93,4 93,4 PORTA_Servicebereich 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 97,2 PORTA_WA_Fahrlinie 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 9,7 95,3 PORTA_WA_PP 97, 97, 97, 97, PORTA_WA_Rangierfahrt 82, 82, 82, 82, PORTA_WA_Rollgeräusche im Lkw 12,8 12,8 12,8 12,8 PORTA_WA_Überladebrücke 97,8 97,8 97,8 97,8 PORTA_WE_Fahrlinie 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 96,4 1,9 PORTA_WE_PP 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 88, 92,6 PORTA_WE_Rangierfahrt 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 73, 77,5 PORTA_WE_Rollgeräusche im Lkw 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 98,3 PORTA_WE_Überladebrücke 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 88,8 93,3 TGA 1 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, TGA 2 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, TGA 3 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, TGA 4 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, 75, XXXL_Fahrlinie-Lkw 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, XXXL_Fahrlinie-Mitarbeiter 94,5 94,5 94,5 94,5 XXXL_Mitarbeiter-PP 92,9 92,9 92,9 92,9 XXXL_Versorgunsgebäude 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 95,7 XXXL_WA-Nord_PP 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 XXXL_WA-Nord_Rangierfahrt 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 XXXL_WA-Nord_Rollgeräusche Lkw 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 XXXL_WA-Nord_Überladebrücke 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 XXXL_WA-Süd_PP 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 91,4 XXXL_WA-SÜd_Rangierfahrt 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 76,4 XXXL_WA-Süd_Rollgeräusche Lkw 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 XXXL_WA-Süd_Überladebrücke 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 94,5 XXXL_WE-Ost_PP 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Freiheit Berlin 1 SoundPLAN 7.4 Anlagen 35
42 Fortsetzung Anlage 1 Name XXXL_WE-Ost_Rangierfahrt 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 XXXL_WE-Ost_Rollgeräusche im Lkw 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 XXXL_WE-Ost_Überladebrücke 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 XXXL_WE-West_PP 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 XXXL_WE-West_Rangierfahrt 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 XXXL_WE-West_Rollgeräusche im Lkw 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 91,5 XXXL_WE-West_Überladebrücke 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86,5 86, Anlagen 36
43 Anlage 2 Darstellung der berücksichtigten Anlagenschallquellen Luchstraße 1A WA Nord XXXLutz WE West Porta WE Ost WE WA Zeichenerklärung Gebäude Straße Ahornhof 6 Ahornhof 7 Ahornhof 8 WA Süd Immissionsort Wareneingang Warenausgang 3 Rollgeräusche im Lkw 31 Rangierbewegungen PP Lkw PP Pkw Fahrlinie Lkw Fahrlinie Pkw TGA Weitere Nutzungen Gewerbegebiet GE2 Anlagen 37
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