Schallschutzgutachten

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1 HOFFMANN LECHTER ngenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik mmissionsschutz Projektsteuerung Schallschutzgutachten zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Fritz-Erler-Allee Käthe-Dorsch-Ring 190 WA2 (1) WA2 (2) Berlin 15. Dezember 2015

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3 MPRESSUM Titel...Schallschutzgutachten zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Auftraggeber...degewo Süd Wohnungsgesellschaft mbh Potsdamer Straße Berlin Bearbeitung...HOFFMANN-LECHTER ngenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin Projektteam...Dipl.-ng. Tobias Lotz (Projektmanager) Dipl.-ng. Michael Palzkill B.Sc. Tom Malchow Ort Datum...Berlin 15. Dezember 2015 P:\0000_Abgeschlossene Projekte\(X)1836_FRTZ-ER-L_gesichert \01 Bericht\ indd

4 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln NHALTSVERZECHNS 1 Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen TA Lärm -»Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm« Lärmminderungsplanung DN »Schallschutz im Städtebau« DN »Schallschutz im Hochbau« Schalltechnische Grundlagen Plangrundlagen Erkenntnisse aus Ortsbegehungen zum Anlagenlärm Erkenntisse aus Ortsbegehungen zum Verkehrslärm Emissionsberechnungen Straßenverkehr Anlagenlärm Fahrzeuggeräusche bei der Erschließung der Zapfsäulen Fahrzeuggeräusche bei der Erschließung der Waschanlage Fahrzeuggeräusche zur Erschließung der Saugstation Tankvorgänge Schallabstrahlung der Waschanlage Münzsauger Mattenklopfer Shop- und Kraftstoff-Anlieferung mmissionsberechnung Verkehrslärmzunahme im Umfeld Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet nach DN Schalldämmung der Außenbauteile nach DN Anlagenlärmeinwirkungen nach TA Lärm Zusammenfassung Anlagen nhaltsverzeichnis

5 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln ABBLDUNGSVERZECHNS Abbildung 1-1 Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf XV vom Abbildung 5-1 sophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Nullfall, 6:00-22:00 Uhr...15 Abbildung 5-2 sophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, 6:00-22:00 Uhr...15 Abbildung 5-3 sophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Nullfall, 22:00-6:00 Uhr...16 Abbildung 5-4 sophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, 22:00-6:00 Uhr...16 Abbildung 5-5 sophonendifferenzkarte in 2 m Höhe über Gelände, Planfall minus Nullfall, 22:00-6:00 Uhr...17 Abbildung 5-6 sophonendifferenzkarte in 2 m Höhe über Gelände, Planfall minus Nullfall, 22:00-6:00 Uhr...17 Abbildung 5-7 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Südosten...19 Abbildung 5-8 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Südosten...19 Abbildung 5-9 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Südwesten...20 Abbildung 5-10 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Südwesten.20 Abbildung 5-11 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Norden...21 Abbildung 5-12 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Norden...21 Abbildung 5-13 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Westen...22 Abbildung 5-14 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Westen...22 Abbildung 5-15 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Süden...23 Abbildung 5-16 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Süden...23 Abbildung 5-17 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - EG...24 Abbildung 5-18 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 1. OG...24 Abbildung 5-19 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 2. OG...25 Abbildung 5-20 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 3. OG...25 Abbildung 5-21 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 4. OG...25 Abbildung 5-22 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 5. OG...25 Abbildung 5-23 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - lautestes Stockwerk...26 Abbildung 5-24 sophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, sonntags 6:00-22:00 Uhr..28 Abbildung 5-25 sophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, nachts 22:00-6:00 Uhr...28 Abbildung 5-26 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - EG...29 Abbildung 5-27 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 1. OG...29 Abbildung 5-28 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 2. OG...30 Abbildung 5-29 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 3. OG...30 Abbildung 5-30 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 4. OG...31 Abbildung 5-31 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 5. OG...31 Abbildungsverzeichnis

6 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln TABELLENVERZECHNS Tabelle 3-1 Eigenschaften Straßenabschnitte...6 Tabelle 4-1 Schallemissionspegel der Straßen im Bestand...8 Tabelle 4-2 Schallemissionspegel der Straßen in der Prognose...8 Tabelle 4-3 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Pkw tags Tabelle 4-4 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Pkw nachts Tabelle 4-5 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Lkw tags...12 Tabelle 5-1 Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Umfeld des Plangebiets...14 Tabelle 5-2 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen nach TA Lärm (sonntags)...27 Tabellenverzeichnis

7 Agnes-Straub-Weg Schallschutzgutachten zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 37 ENTWURF 1 Aufgabenstellung nicht rechtsverbindlich Stand: Die degewo Süd Wohnungsgesellschaft 84 mbh plant in Berlin-Neukölln entlang der Fritz-Erler-Allee 29 (3) (2) (2) im Zuge des 70/4 Bebauungsplans XV-108-1»Käthe-Dorsch-Ring 83/2 / Agnes-Straub-Weg«die Schaffung 70/5 von ca. 130 Wohneinheiten (siehe Abbildung 1-1). Für die nächsten Verfahrensschritte ist 190die 72 74/1 Erstellung eines Schallschutzgutachten 73/1 erforderlich. (2) weg f.am D 35 35A (2) Strbegrl. 189A (2) 189B 27 73/5 73/4 74/2 187 (2) 189C A (2) (2) 75/1 75/2 (2) 193A 193 (2) (6) (7) B (5) 195A 195 (2) (3) (5) (4) (6) (7) f.am A (2) (2) 131/ /2 133/ /2 135/2 261 (2) 109/1 (2) (2) (2) Ampferweg 418/ V lur /24 V f.am trbegrl. f.am Käthe-Dorsch-Ring egrl. 180 f.am S1 139/17 Strbegrl. 3,0 15,0 5,0 8,4 5,0 S4 S3 13,0 TGa 1 V V C 1 S2 3 S5 TGa 1 WA 1 XV XV 139/18 139/21 5 V 8,5 15,0 GR = 700 m² GF = m² o 7 3,0 S6 5,0 18,5 6,0 6,0 X ,5 S7 S8 18,3 S10 S9 12,0 33,6 X X 2XV Fritz - Erler - Allee f.am /28 V X DN erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass mindestens an den lärmzugewandten 6 X 8 Fassaden Überschritten der Orientierungswerte auftreten. X Es sind daher Schallschutzmaßnahmen 139/27 139/22 (2) 672 V und Vorschläge zu entsprechenden 5 V textlichen Festsetzungen zu erarbeiten A 1 Steig V V 20 V V V 139/23 9 X 13 V 139/75 V V V V Zudem V gilt es zu überprüfen, ob der Bebauungsplan 139/25 XV eine sogenannte heranrückende 16E Wohnbebauung für die nördlich gelegene Tankstelle 139/77darstellt. 16A Es 16B ist C der Nachweis zu führen, dass 139/97 die mmissionsrichtwerte der TA Lärm unter Berücksichtigung einer Gemengelage eingehalten 139/94 139/96 Pfad V TGa 1 WA 2 GR = m² GF = m² ZELENBAUWESE V C 2 X 139/80 V 21,3 (2) 12,0 7,5 4 X 6 (2) 7, ,5 S25 S13 S14 S24 S15 V f.am /30 18 f.am Strbegrl. 8,0 Strbegrl. S17 S18 19,0 C 3 S21 15,0 5,6 S19 S20 16,8 X 139/29 24,9 S23 S16 S22 10,0 V V 3,0 15,0 3,0 15,0 5,0 Abbildung 1-1 Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf XV vom ,0 10,0 S11 S12 8,0 TGa 1 8,0 11,0 12,0 V S26 25,0 TGa 1 37,5 S27 X X 16D S31 WA 3 GR = m² GF = m² o 2,9 3 5,0 9,0 11,8 X A S28 S29 f.am S30 4,2 27,2 1,5 4,5 14,0 Strbegrl. X X 264 X X 266 X 186 X X 5 Neuköllner Straße Aufgrund der erhöhten Einwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist eine Untersuchung gemäß werden. 7,9 B 8C 6 6A 6B 6C X X /3 276 (2) Weiterhin können sich zusätzliche Geräuschimmissionen für das Umfeld des B-Plangebiets ergeben. Einerseits ist mit zusätzlichem Kfz-Verkehr und den damit verbundenen Geräuscheinwirkungen Planunterlage: Karte von Berlin (ALK) Datenausgabe März 2015 zu rechnen. Dies betrifft das gesamte Umfeld des Plangebiets. Andererseits kann sich durch die Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis Abschirmung und / oder Reflexion des bestehenden Verkehrslärms eine veränderte Schallausbreitung im unmittelbaren Umfeld ergeben. n diesem Zusammenhang ist insbesondere die Frage zu klären, ob die in der Rechtsprechung gefestigte Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts erstmalig oder weitergehend überschritten wird. Aufgabenstellung 1

8 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 TA Lärm -»Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm«Die»Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-mmissionsschutzgesetz«(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes- mmissionsschutzgesetzes (BmSchG) unterliegen. Dies betrifft im vorliegenden Fall die ARAL- Tankstelle nördlich des Plangebiets. Für die städtebaulichen Abwägungen ist zu überprüfen, ob die Richtwerte der TA Lärm an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Die Richtwerte müssen dabei 50 cm vor dem geöffneten Fenster eingehalten werden, sodass Schallschutzfenster als alleinige Maßnahme nicht in Betracht kommen. Die mmissionsrichtwerte der TA Lärm betragen in Allgemeinen Wohngebieten 55 db(a) tags und 40 db(a) nachts, im Mischgebiet 60 db(a) tags und 45 db(a) nachts. Entsprechend des Rundschreibens 3/2014 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt können die Mischgebietswerte angesetzt werden, wenn das Rücksichtnahmegebot dadurch gewahrt bleibt. Dies wäre der Fall, wenn es aufgrund von bestehenden Richtwertüberschreitungen im Umfeld nicht zu weitergehenden Einschränkungen für den Anlagenbetreiber kommt. Lärmimmissionen werden in Wohngebieten werktags zwischen 06:00 und 07:00 Uhr und zwischen 20:00 und 22:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 06:00 und 09:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und zwischen 20:00 und 22:00 Uhr mit einem Zuschlag von 6 db(a) belegt. Es handelt sich um die sogenannten Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit. Die Beurteilungszeit wird tags mit 16 Stunden angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Bei der Beurteilung der Nacht ist die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel anzusetzen. Die mmissionsrichtwerte gelten auch dann als überschritten, wenn einzelne Geräuschspitzen im Tageszeitraum um mehr als 30 db(a) und im Nachtzeitraum um mehr als 20 db(a) über den Richtwerten liegen. 2.2 Lärmminderungsplanung Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat mmissions- und Klimaschutz wurden Auslösekriterien für die Lärmminderungsplanung des Landes Berlin definiert. Demnach sind Möglichkeiten aufzuzeigen, die die zusätzliche Lärmbelastung der Betroffenen reduzieren können, wenn ein Beurteilungspegel von 70 db(a) tags oder 60 db(a) nachts erstmalig erreicht oder weitergehend erhöht wird, Rechtliche Grundlagen 2

9 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 65 db(a) tags oder 55 db(a) nachts um mehr als 0,4 db(a) erhöht wird, 60 db(a) tags oder 50 db(a) nachts um mehr als 1,0 db(a) erhöht wird, 55 db(a) tags oder 45 db(a) nachts um mehr als 2,0 db(a) erhöht wird. m vorliegenden Fall ist somit zu überprüfen, ob und wo diese Kriterien durch den zusätzlichen Verkehr und die zusätzlichen Schallreflexionen im Umfeld erfüllt werden. Mit zunehmendem Abstand zum Plangebiet nehmen auch die möglichen Schallpegelzunahmen ab, da sich das zusätzliche Verkehrsaufkommen im umliegenden Straßennetz weiträumig verzweigt. Sollten im direkten Umfeld keine relevanten Pegelzunahmen festgestellt werden, so lassen sich entsprechende Zunahmen der Verkehrsgeräusche auch im weiteren Umfeld ausschließen. 2.3 DN »Schallschutz im Städtebau«Die DN »Schallschutz im Städtebau«enthält schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (hier Verkehr und Gewerbe) sollen nach DN wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils einzeln mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. m vorliegenden Fall sind die mmissionen des Verkehrslärms maßgebend. Die Orientierungswerte für Verkehrslärm betragen 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts. Es wird eine Beurteilungszeit von 16 Stunden am Tag und 8 Stunden in der Nacht angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Den Orientierungswerten kommt gemäß Beiblatt 1 zur DN keine abschließende Aussagekraft zu. Vielmehr handelt es sich um Zielvorgaben, die - sollten andere Belange größeres Gewicht haben - abgewogen werden können. Diese Abwägung kann auch zugunsten anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 2.4 DN »Schallschutz im Hochbau«Die DN 4109»Schallschutz im Hochbau«enthält Verfahren zur Ermittlung des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes der Außenbauteile auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels. Dieser ergibt sich im vorliegenden Fall aus dem Verkehrslärm. Der Verkehrslärm wird entsprechend der DN (vgl. Kapitel 2.3) ermittelt und der Beurteilungspegel tags entsprechend DN 4109, Punkt und Punkt mit einem Zuschlag von 3 db(a) belegt. Bei diesem Vorgehen wird allerdings davon ausgegangen, dass die Rechtliche Grundlagen 3

10 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Lärmeinwirkungen im Nachtzeitbereich etwa 10 db(a) unter denen im Tageszeitbereich liegen. m vorliegenden Fall ist dies aufgrund des hohen Anteils des täglichen Verkehrs im Nachtzeitbereich nicht zwingend der Fall, sodass das Schalldämm-Maß entsprechend der Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt 1 nach oben zu korrigieren ist. Für eine Ableitung der Anforderungen an den Schallschutz werden die Lärmpegelbereiche geschossweise bestimmt. Anhand der ermittelten Lärmpegelbereiche erfolgt eine Zuordnung der erforderlichen Schalldämm-Maße in Abhängigkeit der möglichen Raumarten nach der Tabelle 8 der DN m vorliegenden Fall ist die Raumart»Aufenthaltsräume in Wohnungen«anzusetzen. 1 Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern - Vergleich verschiedener Regelwerke, Bayerischen Landesamt für Umwelt, 2007 Rechtliche Grundlagen 4

11 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Plangrundlagen Als Grundlage für die Erstellung des Rechenmodells werden die folgenden Plangrundlagen verwendet: Bebauungsplanentwurf XV mit Stand vom im PDF- und DXF-Format Verkehrsgutachtens der Freien Planungsgruppe Berlin GmbH zum B-Planverfahren Fritz-Erler-Allee vom ALK-Auszug für das Untersuchungsgebiet 3.2 Erkenntnisse aus Ortsbegehungen zum Anlagenlärm Am wurde in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie am in der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr eine Ortsbegehung und Verkehrszählung im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Der relevante Anlagenlärm beschränkt sich auf die Tankstelle am Knotenpunkt Neuköllner Straße / Fritz-Erler-Allee. Es wurden keine weiteren schalltechnisch relevanten Anlagen im Sinne der TA Lärm festgestellt. Die Tankstelle wird nach Aussagen des Personals ganzjährlich 24 Stunden pro Tag betrieben, sodass die Beurteilung für Sonn- und Feiertage maßgeblich ist. Es wurden folgende Erkenntnisse zum Betrieb sowie zu den örtlichen Gegebenheiten auf dem Tankstellengelände gewonnen: Die Erschließung durch Pkw erfolgt zu ca. 55 % über die Fritz-Erler-Allee und zu ca. 45 % über die Neuköllner Straße. n der lautesten Nachtstunde ergeben sich durch Pkw 19 Ein- und 12 Ausfahrten an der Neuköllner Straße sowie 16 Ein- und 23 Ausfahrten an der Fritz-Erler-Allee. Die Erschließung durch Lkw erfolgt ohne Rangiervorgänge, sodass die Zu- bzw. Ausfahrt über die Neuköllner Straße und die Fritz-Erler-Alle erfolgen. n der lautesten Nachtstunde ergibt sich eine Lkw-Fahrt. Der Anteil der tankenden Pkw beträgt innerhalb der lautesten Nachtstunde 34,2 %. Der einzige Lkw innerhalb der lautesten Nachtstunde hat keinen Tankvorgang durchgeführt. Schalltechnische Grundlagen 5

12 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Die Fahrgassen auf dem gesamten Betriebsgrundstück sind gepflastert (Fugenbreite 3 mm). Auf dem Grundstück befindet sich eine integrierte Waschanlage. Die Zufahrt befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, die Ausfahrt auf der Vorderseite. m Bereich der Zufahrt kann es zum Rückstau von ca. zwei bis drei Fahrzeugen kommen. Die Tore sind während des Waschvorgangs geschlossen. Die Waschanlage und die dazugehörige Ausstattung werden nur im Tageszeitbereich betrieben. Die Ausstattung der Tankstelle ist folgende: vier Zapfsäulen (Nutzung durch Lkw an einer der Zapfsäulen möglich) drei Münzsauger zwei Fußmattenklopfer Nach Auskunft des Tankstellenbetreibers erfolgen die Kraftstoffanlieferungen unregelmäßig - mit unter auch im Nachtzeitbereich. Die Anlieferung für den Shop erfolgt im Tageszeitbereich. 3.3 Erkenntisse aus Ortsbegehungen zum Verkehrslärm Am Knotenpunkt Neuköllner Straße / Fritz-Erler-Allee befindet sich eine Lichtsignalanlage. Die zulässigen Geschwindigkeiten und Fahrbahnoberflächen der einzelnen Straßen im Untersuchungsgebiet sind in Tabelle 3-1 dargestellt. Tabelle 3-1 Eigenschaften Straßenabschnitte Straße zulässige Geschwindigkeit [km/h] Straßenbelag Neuköllner Straße 50 Asphalt Fritz-Erler-Alllee 50 Asphalt Zufahrt Tankstelle 30* Pflaster eben Agnes-Straub-Weg 30 Asphalt Käthe-Dorsch-Ring 30 Asphalt Hopfenweg 30 Asphalt *höhere Geschwindigkeiten sind aufgrund fahrdynamischer Gegebenheiten vor Ort nicht möglich. Schalltechnische Grundlagen 6

13 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 4 Emissionsberechnungen 4.1 Straßenverkehr Die Ermittlung der Emissionen für den Straßenverkehrslärm wird entsprechend den RLS 90 vorgenommen. Die wichtigste Eingangsgröße für die Schallberechnungen bildet das prognostizierte durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) der umliegenden Straßen aus dem Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan. Dabei werden die nachfolgend aufgeführten Faktoren zur Umrechnung des durchschnittlichen werktäglichen Verkehrsaufkommens (DTVw) in den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) und die maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärken (M) zur Berechnung der Lärmemissionspegel angesetzt. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, Abteilung V und X C Lkw (<3,5 t) 1,2 = Lkw (>2,8 t) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, Abteilung D DTVw [Kfz/24h] 0,91 = DTV [Kfz/24h] DTVw [Lkw/24h] 0,79 = DTV [Lkw/24h] Anteil des DTV [Pkw/24h] zwischen 6-22 Uhr = 89 % Anteil des DTV [Pkw/24h] zwischen 22-6 Uhr = 11 % Anteil des DTV [Lkw/24h] zwischen 6-22 Uhr = 88 % Anteil des DTV [Lkw/24h] zwischen 22-6 Uhr = 12 % Entsprechend der RLS-90 werden zudem Zuschläge für Lichtsignalanlagen in Abhängigkeit des Abstands des mmissionsortes zum Knotenpunkt vergeben. Diese werden automatisch im Rechenmodell vergeben und betragen: bis 40 m: über 40 m bis 70 m: über 70 m bis 100 m: über 100 m: 3 db(a), 2 db(a), 1 db(a), 0 db(a). Die Emissionspegel für den Bestand sind in Tabelle 4-1 und für den Prognose-Zustand in Tabelle 4-2 dargestellt. Es ist zu sehen, dass die Emissionspegel in der Fritz-Erler-Allee aufgrund der hohen Vorbelastung um maximal 0,1 db(a) zunehmen. Emissionsberechnungen 7

14 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Tabelle 4-1 Schallemissionspegel der Straßen im Bestand zwischen DTV (2,8 t) M tags M nachts Lm,E tags Lm,E nachts Kfz/24h % Pkw/h Lkw/h Pkw/h Lkw/h db(a) db(a) Fritz-Erler-Allee Wutzkyallee K.-Dosch-Ring ,0 808,3 42,0 198,7 11,5 63,2 57,4 K.-Dosch-Ring A.-Straub-Weg ,9 833,3 42,4 204,9 11,6 63,3 57,4 Straßenabschnitt Agnes-Straub- Weg Neuköllner Str ,1 836,3 44,5 205,6 12,1 63,4 57,6 A.-Straub-Weg Parkplatz F.-Erler-Allee 819 2,5 44,4 1,1 11,0 0,3 46,8 40,9 Neuköllner Str. Arnikaweg F.-Erler-Allee ,6 966,1 36,1 237,9 9,9 63,3 57,4 Neuköllner Str. F.-Erler-Allee Zwickauer D ,6 1628,5 77,3 400,6 21,1 66,0 60,2 K.-Dorsch-Ring 728 3,5 39,1 1,4 9,6 0,4 46,8 41,0 Hopfenweg Maßliebweg F.-Erler-Allee 455 0,0 25,3 0,0 6,3 0,0 42,6 36,5 ARAL-Zufahrt 637 3,4 34,2 1,2 8,4 0,3 48,2 42,4 Tabelle 4-2 Schallemissionspegel der Straßen in der Prognose zwischen DTV (2,8 t) M tags M nachts Lm,E tags Lm,E nachts Kfz/24h % Pkw/h Lkw/h Pkw/h Lkw/h db(a) db(a) Fritz-Erler-Allee Wutzkyallee K.-Dosch-Ring ,0 813,2 42,3 199,9 11,5 63,2 57,4 K.-Dosch-Ring A.-Straub-Weg ,9 838,1 42,6 206,1 11,6 63,3 57,5 Straßenabschnitt Agnes-Straub- Weg Neuköllner Str ,1 841,1 44,7 206,8 12,2 63,4 57,6 A.-Straub-Weg Parkplatz F.-Erler-Allee ,2 58,8 1,9 14,5 0,5 48,4 42,5 Neuköllner Str. Arnikaweg F.-Erler-Allee ,6 966,1 36,1 237,9 9,9 63,3 57,4 Neuköllner Str. F.-Erler-Allee Zwickauer D ,6 1633,4 77,5 401,8 21,1 66,0 60,2 K.-Dorsch-Ring 728 3,5 39,1 1,4 9,6 0,4 46,8 41,0 Hopfenweg Maßliebweg F.-Erler-Allee 455 0,0 25,3 0,0 6,3 0,0 42,6 36,5 ARAL-Zufahrt 637 3,4 34,2 1,2 8,4 0,3 48,2 42,4 4.2 Anlagenlärm Fahrzeuggeräusche bei der Erschließung der Zapfsäulen Die Fahrzeuggeräusche bei der Erschließung der Zapfsäulen werden entsprechend der Formel 4 und 11a der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Dazu wird für je zwei hintereinander liegende Zapfsäulen eine Linienschallquelle von der Neuköllner Straße und eine Linienschallquelle von der Fritz-Erler-Allee berücksichtigt. Es wird von einer gleichmäßigen Verteilung der Pkw auf alle Zapfsäulen ausgegangen. Für Lkw steht nur eine Zapfsäule zur Verfügung. Für die Linienschallquellen ergeben sich Schallleistungspegel von 49,5 db(a)/m für Pkw und 62,5 db(a)/m für Lkw. Die Anfahr- und Haltevorgänge der Lkw werden mit einem Lw = 80,0 db(a) und ei- Emissionsberechnungen 8

15 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln nem Lw max = 110,7 db(a) berücksichtigt. Das Verkehrsaufkommen im Tageszeitbereich wird für Pkw entsprechend der Hessischen Tankstellenstudie und für Lkw entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie angesetzt. Das Verkehrsaufkommen zur lautesten Nachtstunde sowie die räumliche Verteilung des Verkehrs wird entsprechend der Ortsbegehungen und Verkehrszählung angesetzt. Es ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von insgesamt: 42 Pkw/h (7-20 Uhr), 33 Pkw/h (6-7 Uhr, Uhr) 35 Pkw/h nachts, 5 Lkw/h tags (6-22 Uhr), 1 Lkw/h nachts. Mit der hier zugrunde gelegten räumlichen Verteilung ergibt sich je Linienschallquelle ein Verkehrsaufkommen von: Zwischen Neuköllnische Straße und Zapfsäule (viermal): 9,5 Pkw/h (7-20 Uhr), 7,4 Pkw/h (6-7 Uhr, Uhr), 7,9 Pkw/h nachts Zwischen Fritz-Erler-Allee und Zapfsäule (viermal): 11,6 Pkw/h (7-20 Uhr), 9,1 Pkw/h (6-7 Uhr, Uhr), 9,6 Pkw/h nachts Zwischen Fritz-Erler-Allee und Neuköllner Straße (einmal): 5 Lkw/h tags, 1 Lkw/h nachts Fahrzeuggeräusche bei der Erschließung der Waschanlage Auf dem Gelände der Tankstelle befinden sich eine Waschanlage. Es wird entsprechend der Hessischen Tankstellenstudie davon ausgegangen, dass 3,9 % der Tankkunden im Tageszeitbereich die Waschanlage anfahren. Das entspricht 1,3 Kunden/h zwischen 6 und 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr sowie 1,6 Kunden/h zwischen 7 und 20 Uhr. Es ergeben sich zusätzliche Parkplatzgeräusche auf dem Betriebsgrundstück durch den Betrieb der Waschanlage. Es wird allerdings vereinfacht angenommen, dass es sich um zusätzliche Fahrten zum und vom Betriebsgelände handelt. Die Zufahrt erfolgt von der Neuköllner Straße, die Ausfahrt über die Fritz-Erler-Allee. Zum Erreichen und Verlassen der Waschanlagenzufahrt wird eine Linienschallquelle nach Formel 4 berücksichtigt. Es wird ein linienbezogener Schallleistungspegel von 49,5 db(a)/m vergeben. Vor der Einfahrt in die Waschanlage wird ein Parkplatz nach Formel 11a berücksichtigt, um die Anfahr- und Haltevorgänge vor der Einfahrt sowie den Rückstau von wartenden Fahrzeugen zu Emissionsberechnungen 9

16 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln berücksichtigen. Unter der Annahme, dass jedes wartende Fahrzeug im Durchschnitt zwei Mal anfahren und wieder halten muss, um schließlich in die Waschanlage einfahren zu können, ergeben sich hier 5,2 Bewegungen pro Stunde zwischen 6 und 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr sowie 6,4 Bewegungen pro Stunde zwischen 7 und 20 Uhr. Als kurzzeitige Geräuschspitze wird das Zuschlagen der Seitentür mit 97,5 db(a) angesetzt. Für die Berechnung des Parkplatzes gehen folgende Rechenparameter ein: Berechnungsverfahren: getrennt, Parkplatztyp: Besucher und Mitarbeiter Stellplätze: 1 Schallleistungspegel des Parkplatzes L WA = 67,0 db(a) Fahrzeuggeräusche zur Erschließung der Saugstation Auf dem Gelände der Tankstelle befindet sich ebenfalls eine Saugstation mit drei Münzsaugern. Es wird entsprechend der Hessischen Tankstellenstudie davon ausgegangen, dass 3,4 % der Tankstellenkunden die Saugstation anfahren. Für das Anfahren und Verlassen der Saugstation wird eine Linienschallquelle mit 49,5 db(a)/m berücksichtigt. Die Zufahrt erfolgt über die Fritz- Erler-Allee, die Ausfahrt über die Neuköllner Straße. Es ergeben sich 1,1 Bewegungen/h zwischen 6 und 7 Uhr sowie zwischen 20 und 22 Uhr und 1,4 Bewegungen/h zwischen 7 und 20 Uhr. Für das Abstellen und Anfahren der Fahrzeuge vor den Münzsaugern wird ein Parkplatz mit jeweils 2,2 Bewegungen/h zwischen 6 und 7 Uhr sowie zwischen 20 und 22 Uhr und 2,8 Bewegungen/h zwischen 7 und 20 Uhr angesetzt. Als kurzzeitige Geräuschspitze wird hier das Zuschlagen der Motorhaube mit 103,7 db(a) angesetzt. Es gehen folgende Parameter in die Berechnung ein: Berechnungsverfahren: getrennt, Parkplatztyp: Diskothek, Stellplätze: 1 (Bezugsgröße), Schallleistungspegel des Parkplatzes L W = 71,0 db(a) Tankvorgänge Beim Tanken ergeben sich verschiedene Geräusche, die zu einer Punktschallquelle je Zapfsäule zusammengefasst werden. Die Häufigkeit, die Dauer und der Schallleistungspegel der jeweiligen Schallereignisse wird der Hessischen Tankstellenstudie entnommen. Die Häufigkeit variiert zwischen Tag- und Nachtzeitbereich, da beispielsweise nachts viele Kunden nicht tanken sondern nur Emissionsberechnungen 10

17 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln einkaufen. Die gemittelten stündlichen Schallleistungspegel je Pkw und Lkw an einer Zapfsäule ergibt sich aus der Tabelle 4-3, Tabelle 4-4 und der Tabelle 4-5. Tabelle 4-3 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Pkw tags Schallereignis Lw in db(a) Dauer in s Häufigkeit Lw,1h in db(a) Einhängen der Zapfpistole 95,2 5 0,548 64,0 Aushängen der Zapfpistole 95,2 5 0,548 64,0 Tanken 84,4 72 0,548 64,8 Tankdeckel schließen 94,4 5 0,548 63,2 Türenschlagen 98,1 5 2,359 73,3 Kofferraumdeckel 98,1 5 0,120 60,3 Motorstart 98,4 5 1,067 70,1 Hupen 108,7 5 0,007 58,6 Kavalierstart 114,1 5 0,010 65,5 Summe (energetisch) 76,7 Tabelle 4-4 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Pkw nachts Schallereignis Lw in db(a) Dauer in s Häufigkeit Lw,1h in db(a) Einhängen der Zapfpistole 95,2 5 0,390 62,5 Aushängen der Zapfpistole 95,2 5 0,390 62,5 Tanken 84,4 72 0,390 63,3 Tankdeckel schließen 94,4 5 0,390 61,7 Türenschlagen 98,1 5 2,522 73,5 Kofferraumdeckel 98,1 5 0,072 58,1 Motorstart 98,4 5 1,015 69,9 Hupen 108,7 5 0,005 57,1 Kavalierstart 114,1 5 0,010 65,5 Summe (energetisch) 76,5 Emissionsberechnungen 11

18 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Tabelle 4-5 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Lkw tags Schallereignis Lw in db(a) Dauer in s Häufigkeit Lw,1h in db(a) Druckluftbremse 110,7 5 1,000 82,1 Einhängen der Zapfpistole 95,2 5 1,000 66,6 Aushängen der Zapfpistole 95,2 5 1,000 66,6 Tanken 84, ,000 75,2 Türenschlagen 98,1 5 2,359 73,3 Motorstart 98,4 5 1,067 70,1 Hupen 108,7 5 0,007 58,6 Summe (energetisch) 83,8 Für jede Zapfsäule wird eine Punktschallquelle in 0,5 m Höhe über Gelände und einem Lw,1h je Pkw von 76,7 db(a) tags und 76,5 db(a) nachts angesetzt. Die Bewegungshäufigkeit beträgt 5 Pkw/h tags und 4,4 Pkw/h nachts. Das entspricht bei acht Zapfsäulen einem Verkehrsaufkommen von 40 Pkw/h tags und 35 Pkw/h nachts. Für die Zapfsäule mit Lkw-Diesel wird eine weitere Punktschallquelle in 0,5 m Höhe und einem Lw,1h je Lkw von 83,8 db(a) und einer Bewegungshäufigkeit von 10 Lkw/h angesetzt Schallabstrahlung der Waschanlage Es wird davon ausgegangen, dass die wesentlichen Geräusche durch die beiden Tore der Waschanlage nach außen dringen. Diese werden in Form von senkrechten Flächenschallquellen an den entsprechenden Fassaden berücksichtigt. Gemäß der Hessischen Tankstellen-Studie ergibt sich mit geschlossenen Toren ein Schallleistungspegel von 85,4 db(a). Als Einwirkzeit werden vier Minuten je Kunde angesetzt. Es ergeben sich daher 393 Sekunden Einwirkzeit pro Stunde zwischen 7 und 20 Uhr sowie 309 Sekunden zwischen 6 und 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr Münzsauger Zur Abschätzung der Schallemissionen von den auf der Tankstelle vorhandenen Münzsaugern wird ebenfalls auf die Angaben der Hessischen Tankstellenstudie zurückgegriffen. Für die drei vorhandenen Münzsauger auf dem Tankstellengelände wird jeweils eine Punktschallquelle in 1 m Höhe über Gelände mit einem Schallleistungspegel im Betrieb von 82,7 db(a) angesetzt. Es wird angenommen, dass 2,3 % der Tankstellenkunden ihr Fahrzeug durchschnittlich 240 Sekunden lang saugen und sich dabei gleichmäßig auf die drei Münzsauger verteilen. Es ergibt sich somit eine Betriebsdauer je Sauger von 77 Sekunden zwischen 7 und 20 Uhr sowie 60 Sekunden Emissionsberechnungen 12

19 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln zwischen 6 und 7 Uhr und 20 und 22 Uhr. Es ergibt sich ferner eine Schallemissionsdauer von zehn Minuten pro Stunde und Staubsauger zwischen 06:00 und 22:00 Uhr Mattenklopfer Zur Abschätzung der Schallemissionen der zwei auf der Tankstelle vorhandenen Mattenklopfer wird ebenfalls auf die Angaben der Hessischen Tankstellenstudie zurückgegriffen. Sie werden als Punktschallquellen in jeweils 1 m Höhe über Gelände berücksichtigt. Beim Ausklopfen der Fußmatten ergibt sich ein Schallleistungspegel von 100,5 db(a) einschließlich eines 3 db(a)- Zuschlags für mpulshaltigkeit. Es wird angenommen, dass 3,4 % der Tankstellenkunden die Fußmatten ihrer Fahrzeuge jeweils 60 Sekunden ausklopfen. Daraus ergibt sich eine Einwirkzeit von 86 Sekunden zwischen 7 und 20 Uhr und 67 Sekunden zwischen 6 und 7 Uhr und 20 und 22 Uhr Shop- und Kraftstoff-Anlieferung Die Berechnung zur Ermittlung des Emissionspegels für den Anliefervorgang von Kraftstoffen wird entsprechend der Hessischen Tankstellenstudie vorgenommen. Es wird von einer Anlieferung zwischen 6 und 7 Uhr ausgegangen, da davon ausgegangen wird, dass Nachtanlieferungen nur als seltene Ereignisse erfolgen. Andernfalls würde die Anlage auch nicht nach dem Stand der Lärmminderungstechnik betrieben werden, was per se unzulässig wäre. Für den Anlieferungsbereich wird eine Flächenschallquelle mit einem Schallleistungspegel von 94,6 db(a) (über eine Stunde gemittelt) angesetzt. Für die Anlieferung des Shops wird vereinfacht von einer zweiten Kraftstoffanlieferung zwischen 7 und 8 Uhr ausgegangen. Die Zu- und Abfahrt zum Anlieferungsbereich der Tankstelle wird als Linienschallquelle in 0,5 m Höhe über Gelände entsprechend der Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Der Schallleistungspegel der Linienschallquelle beträgt demnach 62,5 db(a)/m. Emissionsberechnungen 13

20 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 5 mmissionsberechnung 5.1 Verkehrslärmzunahme im Umfeld Die Tabelle 5-1 enthält eine Zusammenstellung der Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Null- und im Planfall für die wesentlichen Stockwerke je mmissionsort. Eine vollständige Auflistung aller Stockwerke befindet sich in der Anlage 1. Es ist zu sehen, dass die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) tags nicht überschritten wird. m Nachtzeitbereich wird die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 db(a) an einigen mmissionsorten überschritten. n der Neuköllner Straße 261 wird dieser Pegel um 0,1 db(a) erhöht. Es handelt sich allerdings nicht um Wohnbebauung. Das Gebäude wird derzeit gewerblich genutzt. Die Lage der mmissionsorte ist in den nachfolgenden Lärmkarten ersichtlich. Darin wird die Schallausbreitung im Nullfall tags (Abbildung 5-1) / nachts (Abbildung 5-2), im Planfall tags (Abbildung 5-3) / nachts (Abbildung 5-4) sowie die Pegeldifferenzen tags (Abbildung 5-5) / nachts (Abbildung 5-6) dargestellt. Tabelle 5-1 Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Umfeld des Plangebiets mmissionsort SW HR LrT db(a) LrN db(a) Nullfall Planfall Differenz Nullfall Planfall Differenz Fritz-Erler Allee 190 EG N 61,2 61,0-0,2 55,4 55,1-0,3 Fritz-Erler Allee OG N 62,5 62,5 0,0 56,6 56,6 0,0 Fritz-Erler-Allee OG SO 63,1 63,3 0,2 57,2 57,4 0,2 Fritz-Erler-Allee 193 EG S 63,6 63,7 0,1 57,8 57,9 0,1 Käthe-Dorsch-Ring 3 EG O 51,4 49,5-1,9 45,5 43,6-1,9 Käthe-Dorsch-Ring 3 5.OG O 54,5 52,7-1,8 48,6 46,9-1,7 Neuköllner Straße OG SW 68,3 68,3 0,0 62,5 62,5 0,0 Neuköllner Straße OG SW 70,0 70,0 0,0 64,1 64,2 0,1 Neuköllner Straße 264 EG N 68,3 68,2-0,1 62,4 62,4 0,0 Neuköllner Straße OG N 67,4 67,4 0,0 61,5 61,6 0,1 Neuköllner Straße 264 EG W 60,6 59,1-1,5 54,7 53,2-1,5 Neuköllner Straße OG W 63,7 62,9-0,8 57,9 57,0-0,9 WA2 (1) EG N 67,5 67,5 0,0 61,7 61,7 0,0 WA2 (1) 3.OG N 66,9 66,9 0,0 61,1 61,1 0,0 WA2 (2) EG O 61,4 61,7 0,3 55,5 55,8 0,3 WA2 (2) 5.OG O 62,7 62,8 0,1 56,9 57,0 0,1 Maximum 70,0 70,0 0,3 64,1 64,2 0,3 mmissionsberechnung 14

21 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Neuköllner Straße 251 Zeichenerklärung Straße Emissionslinie Hauptgebäude Fritz-Erler-Allee 261 Nebengebäude Schirmfläche Signalanlage mmissionsort Käthe-Dorsch-Ring WA2 (1) WA2 (2) 264 LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-1 sophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Nullfall, 6:00-22:00 Uhr Neuköllner Straße 251 Zeichenerklärung Straße Emissionslinie Hauptgebäude Fritz-Erler-Allee 261 Nebengebäude Schirmfläche Signalanlage mmissionsort Käthe-Dorsch-Ring WA2 (1) WA2 (2) 264 LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-2 sophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, 6:00-22:00 Uhr mmissionsberechnung 15

22 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Neuköllner Straße 251 Zeichenerklärung Straße Emissionslinie Hauptgebäude Fritz-Erler-Allee 261 Nebengebäude Schirmfläche Signalanlage mmissionsort Käthe-Dorsch-Ring WA2 (1) WA2 (2) 264 LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-3 sophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Nullfall, 22:00-6:00 Uhr Neuköllner Straße 251 Zeichenerklärung Straße Emissionslinie Hauptgebäude Fritz-Erler-Allee 261 Nebengebäude Schirmfläche Signalanlage mmissionsort Käthe-Dorsch-Ring WA2 (1) WA2 (2) 264 LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-4 sophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, 22:00-6:00 Uhr mmissionsberechnung 16

23 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Neuköllner Straße 251 Zeichenerklärung Straße Emissionslinie Hauptgebäude Fritz-Erler-Allee 261 Nebengebäude Schirmfläche Signalanlage mmissionsort Käthe-Dorsch-Ring WA2 (1) WA2 (2) 264 LrT_diff in db(a) <= -6-6 < <= -5-5 < <= -4-4 < <= -3-3 < <= -2-2 < <= -1-1 < <= 1 1< <= 2 2< <= 3 3< Abbildung 5-5 sophonendifferenzkarte in 2 m Höhe über Gelände, Planfall minus Nullfall, 22:00-6:00 Uhr Neuköllner Straße 251 Zeichenerklärung Straße Emissionslinie Hauptgebäude Fritz-Erler-Allee 261 Nebengebäude Schirmfläche Signalanlage mmissionsort Käthe-Dorsch-Ring WA2 (1) WA2 (2) 264 LrN_diff in db(a) <= -6-6 < <= -5-5 < <= -4-4 < <= -3-3 < <= -2-2 < <= -1-1 < <= 1 1< <= 2 2< <= 3 3< Abbildung 5-6 sophonendifferenzkarte in 2 m Höhe über Gelände, Planfall minus Nullfall, 22:00-6:00 Uhr mmissionsberechnung 17

24 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 5.2 Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet nach DN Die Beurteilungspegel fallen tags um ca. 6 db(a) höher aus als nachts. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DN sind nachts hingegen um 10 db(a) geringer, sodass der Nachtzeitraum maßgeblich für die Beurteilung ist. Die Abbildung 5-7 bis Abbildung 5-13 zeigen die Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche tags und nachts an der geplanten Wohnbebauung in Form von 3D-Gebäudelärmkarten. An den straßenzugewandten Fassaden ergeben sich erwartungsgemäß erhöhte mmissionen mit deutlichen Überschreitungen der Orientierungswerte der DN An den straßenabgewandten Fassaden ergeben sich hingegen deutlich geringere mmissionen. Hier werden weitgehend die Wohngebietswerte, mindestens aber die Mischgebietswerte eingehalten. Es sollten daher Wohnungsgrundrisse festgesetzt werden, bei denen mindestens die Hälfte der Aufenthaltsräume an der lärmabgewandten Fassade angeordnet wird. Bei den Aufenthaltsräumen, die an der lärmexponierten Fassade angeordnet werden, sollten schallgedämmte Lüfter eingesetzt werden. n den Bereichen, in denen eine entsprechende Grundrissausrichtung nicht möglich ist, sollten Maßnahmen gleicher Wirkung zum Einsatz kommen, die gewährleisten, dass nachts ein nnenraumpegel von 30 db(a) nicht überschritten wird. An den zur Fritz-Erler-Allee hin orientierten Fassaden sowie an der zur Neuköllner Straße hin orientierten Fassade im WA 3 werden tags Beurteilungspegel von mehr als 64 db(a) erreicht. Balkone sollten hier verglast werden, um diese angemessen nutzen zu können. mmissionsberechnung 18

25 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-7 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Südosten LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-8 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Südosten mmissionsberechnung 19

26 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-9 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Südwesten LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-10 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Südwesten mmissionsberechnung 20

27 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-11 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Norden LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-12 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Norden mmissionsberechnung 21

28 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-13 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Westen LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-14 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Westen mmissionsberechnung 22

29 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-15 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, tags 6:00-22:00 Uhr, Ansicht von Süden LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-16 Gebäudelärmkarte, Beurteilung nach DN 18005, nachts 22:00-6:00 Uhr, Ansicht von Süden mmissionsberechnung 23

30 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 5.3 Schalldämmung der Außenbauteile nach DN 4109 Um die gewünschten nnenraumpegel bei geschlossenem Fenster einzuhalten, werden die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile gemäß der bauordnungsrechtlich eingeführten DN 4109 bestimmt. Bei strikter Auslegung der DN 4109 wird die Schalldämmung der Außenbauteile auf der Grundlage der Lärmimmissionen im Tageszeitbereich dimensioniert. Dabei ist allerdings impliziert, dass die mmissionspegel tags ca. 10 db(a) höher ausfallen als nachts. m vorliegenden Fall sind die mmissionen nachts nur ca. 6 db(a) geringer als tags. Entsprechend den Hinweisen des Bayerischen Landesamts für Umwelt werden daher zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels nicht die Verkehrslärmimmissionen tags (LrT) sondern die Verkehrslärmimmissionen nachts mit einem Zuschlag von 10 db(a) (LrN + 10) angesetzt. Zusammen mit dem nach DN 4109, Punkt und Punkt veranschlagten Zuschlag von 3 db(a), ergibt sich ein Zuschlag von insgesamt 13 db(a) (LrN +13). n Abbildung 5-17 bis Abbildung 5-22 sind die Lärmpegelbereiche stockwerksfein und in Abbildung 5-23 für das lauteste Stockwerk, dargestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Lärmpegelbereich, und in Aufenthaltsräumen von Wohnungen sowie,, und V in Büroräumen und ähnliches bereits mit der aktuellen Energieeinsparverordnung erfüllt sind 2. Maßgeblicher Außenlärmpegel (= LrN_Verkehr LrN_Gewerbe) <= < <= < <= < V <= < V <= < V <= < V Abbildung 5-17 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - EG Maßgeblicher Außenlärmpegel (= LrN_Verkehr LrN_Gewerbe) <= < <= < <= < V <= < V <= < V <= < V Abbildung 5-18 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 1. OG 2 Rundschreiben-Nr. 1/2014 Änderung zur Berücksichtigung der DN 4109 in der Bauleitplanung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin, 26. März 2014 mmissionsberechnung 24

31 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Maßgeblicher Außenlärmpegel (= LrN_Verkehr LrN_Gewerbe) <= < <= < <= < V <= < V <= < V <= < V Abbildung 5-19 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 2. OG Maßgeblicher Außenlärmpegel (= LrN_Verkehr LrN_Gewerbe) <= < <= < <= < V <= < V <= < V <= < V Abbildung 5-20 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 3. OG Maßgeblicher Außenlärmpegel (= LrN_Verkehr LrN_Gewerbe) <= < <= < <= < V <= < V <= < V <= < V Abbildung 5-21 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 4. OG Maßgeblicher Außenlärmpegel (= LrN_Verkehr LrN_Gewerbe) <= < <= < <= < V <= < V <= < V <= < V Abbildung 5-22 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - 5. OG mmissionsberechnung 25

32 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Maßgeblicher Außenlärmpegel (= LrN_Verkehr LrN_Gewerbe) <= < <= < <= < V <= < V <= < V <= < V Abbildung 5-23 Lärmpegelbereiche ( bis V) und resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile - lautestes Stockwerk 5.4 Anlagenlärmeinwirkungen nach TA Lärm Die Abbildung 5-24 und Abbildung 5-25 veranschaulichen die Lärmausbreitung tags und nachts auf einer Höhe von 5 m über dem Gelände, d. h. unmittelbar oberhalb des Tankstellendachs. Zudem ist die Lage und Bezeichnung der gewählten mmissionsorte dargestellt. Es wurden auch mmissionsorte an der bestehenden Bebauung gesetzt. Die Tabelle 5-2 zeigt die ermittelten Beurteilungspegel und Geräuschspitzen. Es ist zu sehen, dass es sowohl tags als auch nachts zu Richtwertüberschreitungen kommt. m Nachtzeitbereich ergeben sich zudem auch Überschreitungen durch kurzzeitige Geräuschspitzen. nsgesamt ergeben sich an der geplanten Bebauung keine höheren Überschreitungen als im Umfeld, sodass der mmissionskonflikt durch den Bebauungsplan XV nicht verschärft wird. Die Überschreitungen fallen nachts flächendeckend höher aus als tags, sodass der Nachtzeitbereich maßgeblich für die Beurteilung ist. Die Überschreitungen im Plangebiet betragen im Beurteilungspegel bis zu 9,0 db(a). Somit werden auch die nächsthöheren Mischgebietswerte, welche aufgrund der bestehenden Gemengelage herangezogen werden können, um 4,0 db(a) überschritten. Die Überschreitungen der kurzzeitigen geräuschspitzen betragen im Plangebiet maximal 7,0 db(a) und fallen somit etwas geringer aus als die Überschreitungen im Beurteilungspegel. Die Abbildung 5-26 bis Abbildung 5-31 zeigen die Beurteilungspegel nachts stockwerksfein als Gebäudelärmkarte. n den Bereichen mit einem Beurteilungspegel von mehr als 45 db(a) sollten zu öffnende Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen ausgeschlossen werden. Analog dazu sind in der Anlage 2 die kurzzeitigen Geräuschspitzen stockwerksfein dargestellt. Zusätzliche Einschränkungen ergeben sich dadurch allerdings keine mehr. Verglaste Laubengänge an der Nordfassade können dieser Anforderung gerecht werden, ohne auf vollkommen einseitig ausgerichtete Grundrisse zurückgreifen zu müssen. Der mmissionspunkt 50 cm vor dem geöffneten Fenster würde sich auf diese Weise im Laubengang befinden. Durch den Laubengang müsste lediglich entsprechend der Überschreitungen mmissionsberechnung 26

33 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln der Mischgebietswerte eine Schalldämmung von mindestens 4 db(a) erreicht werden. Dies ließe sich auch bei natürlicher Belüftung der Laubengänge gewährleisten. Tabelle 5-2 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen nach TA Lärm (sonntags) mmissionsort Nutzung Stockwerk Himmelsrichtung RW,T db(a) LrT db(a) LrT,diff db(a) RW,N db(a) LrN db(a) LrN,diff db(a) RW,T,max db(a) LT,max db(a) LT,max,diff db(a) RW,N,max db(a) LN,max db(a) LN,max,diff db(a) Fritz-Erler-Allee 195 WA EG O 55 48, , , ,6 --- Fritz-Erler-Allee 195 WA 1.OG O 55 51, ,3 0, , ,9 --- Neuköllner Straße 246 WA EG SO 55 54, ,9 4, , ,7 4,7 Neuköllner Straße 246 WA 1.OG SO 55 55,6 0, ,2 6, , ,8 5,8 Neuköllner Straße 246 WA 2.OG SO 55 56,7 1, ,3 7, , ,9 6,9 Neuköllner Straße 253 A WA EG SW 55 57,3 2, ,5 8, , ,0 7,0 Neuköllner Straße 253 A WA 1.OG SW 55 58,4 3, ,5 9, , ,1 8,1 WA 2 WA EG NO 55 53, ,0 5, , ,7 2,7 WA 2 WA 1.OG NO 55 54, ,9 5, , ,7 3,7 WA 2 WA 2.OG NO 55 55,7 0, ,8 6, , ,6 4,6 WA 2 WA 3.OG NO 55 56,5 1, ,6 7, , ,4 5,4 WA 2 WA 4.OG NO 55 57,2 2, ,4 8, , ,3 6,3 WA 2 WA 5.OG NO 55 57,3 2, ,5 8, , ,3 6,3 WA 3 WA EG N 55 54, ,5 5, , ,5 3,5 WA 3 WA 1.OG N 55 55,7 0, ,5 6, , ,5 4,5 WA 3 WA 2.OG N 55 56,7 1, ,4 7, , ,4 5,4 WA 3 WA 3.OG N 55 57,5 2, ,3 8, , ,4 6,4 WA 3 WA 4.OG N 55 58,1 3, ,9 8, , ,0 7,0 WA 3 WA 5.OG N 55 58,0 3, ,0 9, , ,9 6,9 Maximum 58,4 49,5 9,5 68,1 68,1 8,1 mmissionsberechnung 27

34 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Parkplatz Punktquelle Linienquelle Flächenquelle mmissionsort 195 Pegelwerte LrT in db(a) WA 2 WA 3 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-24 sophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, sonntags 6:00-22:00 Uhr Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Parkplatz Punktquelle Linienquelle Flächenquelle mmissionsort 195 Pegelwerte LrN in db(a) WA 2 WA 3 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-25 sophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, nachts 22:00-6:00 Uhr mmissionsberechnung 28

35 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln LrN in db(a) <= < <= < Abbildung 5-26 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - EG LrN in db(a) <= < <= < Abbildung 5-27 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 1. OG mmissionsberechnung 29

36 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln LrN in db(a) <= < <= < Abbildung 5-28 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 2. OG LrN in db(a) <= < <= < Abbildung 5-29 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 3. OG mmissionsberechnung 30

37 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln LrN in db(a) <= < <= < Abbildung 5-30 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 4. OG LrN in db(a) <= < <= < Abbildung 5-31 Beurteilungspegel nachts gemäß TA Lärm - 5. OG mmissionsberechnung 31

38 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln 6 Zusammenfassung Die degewo Süd Wohnungsgesellschaft mbh plant entlang der Fritz-Erler-Allee im Zuge des Bebauungsplans XV-108-1»Käthe-Dorsch-Ring / Agnes-Straub-Weg«die Schaffung von ca. 130 Wohneinheiten. Das Ergebnis von Schallausbreitungsrechnungen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Verkehrslärmzunahme im Umfeld des Bebauungsplans: Durch die Abschirmung des Verkehrslärms ergeben sich teilweise relevante Pegelminderungen für bestehende Wohnnutzungen. Die Pegelzunahmen im Umfeld betragen maximal 0,2 db(a). m Tageszeitbereich wird die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) weder erstmalig noch weitergehend überschritten. m Nachtzeitbereich wird die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 db(a) nur an der Neuköllner Straße 261 weitergehend um 0,1 db(a) überschritten. Es handelt sich allerdings nicht um eine Wohnnutzung. Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet An den der Straße zugewandten Fassaden ergeben sich deutliche Überschreitungen der Orientierungswerte der DN Es werden Beurteilungspegel von mehr als 65 db(a) tags und 60 db(a) nachts erreicht. An den lärmabgewandten Fassaden werden überwiegend die Wohngebietswerte, mindestens aber die Mischgebietswerte eingehalten. Balkone und Loggien sind entlang der Fritz-Erler-Allee und im WA 3 auch entlang der Neuköllner Straße zu verglasen. Hinsichtlich der gesunden Wohnverhältnisse sind Grundrisse festzusetzen, bei denen die Fenster von mindestens der Hälfte der Aufenthaltsräume einer Wohnung zur lärmabgewandten Fassade hin orientiert sind. n den Bereichen, in denen keine geeigneten Grundrisse gefunden werden können, ist durch Maßnahmen gleicher Wirkung sicherzustellen, dass nachts nnenraumpegel von 30 db(a) eingehalten werden. Die schutzbedürftigen Aufenthaltsräume an den lärmzugewandten Fassaden sind mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile wurde gemäß DN 4109 ermittelt. Der höchste Lärmpegelbereich ergibt sich im WA 3 mit der Stufe V. Heranrückende Wohnbebauung gemäß TA Lärm Durch den Betrieb der Tankstelle ergeben sich insbesondere nachts Überschreitungen der mmissionsrichtwerte der TA Lärm. Diese fallen in der bestehenden Umgebung höher aus als im Plangebiet. Der mmissionskonflikt wird nicht verschärft. n den Fassadenbereichen im WA 2 und WA 3, in denen selbst die Mischgebietswerte von 45 db(a) nachts überschritten werden, sollten keine zu öffnenden Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen angeordnet werden. Mit Hilfe eines verglasten und natürlich belüfteten Laubengangs zur Erschließung der Wohnungen kann eine vollständig einseitige Grundrissausrichtung vermieden werden. Zusammenfassung 32

39 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Anlagen Anlagen 33

40 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln ANLAGENVERZECHNS Anlage 1 Anlage 2 Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Umfeld des Plangebiets...35 Kurzzeitige Geräuschspitzen nachts, stockwerksfein...37 Anlagenverzeichnis 34

41 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Anlage 1 Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Umfeld des Plangebiets mmissionsort SW HR LrT db(a) LrN db(a) Nullfall Planfall Differenz Nullfall Planfall Differenz Fritz-Erler Allee 190 EG N 61,2 61,0-0,2 55,4 55,1-0,3 Fritz-Erler Allee OG N 62,6 62,5-0,1 56,8 56,6-0,2 Fritz-Erler Allee OG N 63,2 63,1-0,1 57,4 57,3-0,1 Fritz-Erler Allee OG N 63,4 63,3-0,1 57,6 57,5-0,1 Fritz-Erler Allee OG N 63,4 63,3-0,1 57,6 57,5-0,1 Fritz-Erler Allee OG N 63,3 63,2-0,1 57,5 57,3-0,2 Fritz-Erler Allee OG N 63,1 63,0-0,1 57,3 57,1-0,2 Fritz-Erler Allee OG N 62,9 62,7-0,2 57,1 56,9-0,2 Fritz-Erler Allee OG N 62,7 62,7 0,0 56,9 56,9 0,0 Fritz-Erler Allee OG N 62,5 62,5 0,0 56,6 56,6 0,0 Fritz-Erler-Allee 189 EG SO 61,6 61,8 0,2 55,8 56,0 0,2 Fritz-Erler-Allee OG SO 63,1 63,3 0,2 57,2 57,4 0,2 Fritz-Erler-Allee 193 EG S 63,6 63,7 0,1 57,8 57,9 0,1 Fritz-Erler-Allee OG S 64,7 64,8 0,1 58,9 58,9 0,0 Käthe-Dorsch-Ring 3 EG O 51,4 49,5-1,9 45,5 43,6-1,9 Käthe-Dorsch-Ring 3 1.OG O 52,0 50,2-1,8 46,2 44,3-1,9 Käthe-Dorsch-Ring 3 2.OG O 52,6 50,9-1,7 46,8 45,0-1,8 Käthe-Dorsch-Ring 3 3.OG O 53,2 51,5-1,7 47,4 45,6-1,8 Käthe-Dorsch-Ring 3 4.OG O 53,8 52,0-1,8 48,0 46,2-1,8 Käthe-Dorsch-Ring 3 5.OG O 54,5 52,7-1,8 48,6 46,9-1,7 Neuköllner Straße 251 EG SW 68,1 68,1 0,0 62,2 62,3 0,1 Neuköllner Straße OG SW 68,3 68,3 0,0 62,5 62,5 0,0 Neuköllner Straße 261 EG SW 69,1 69,2 0,1 63,3 63,3 0,0 Neuköllner Straße OG SW 70,0 70,0 0,0 64,1 64,2 0,1 Neuköllner Straße 264 EG N 68,3 68,2-0,1 62,4 62,4 0,0 Neuköllner Straße OG N 69,4 69,3-0,1 63,5 63,5 0,0 Neuköllner Straße OG N 68,7 68,6-0,1 62,8 62,8 0,0 Neuköllner Straße OG N 68,6 68,6 0,0 62,8 62,7-0,1 Neuköllner Straße OG N 68,4 68,4 0,0 62,6 62,6 0,0 Neuköllner Straße OG N 68,2 68,2 0,0 62,4 62,4 0,0 Neuköllner Straße OG N 68,0 67,9-0,1 62,1 62,0-0,1 Neuköllner Straße OG N 67,6 67,6 0,0 61,8 61,8 0,0 Neuköllner Straße OG N 67,4 67,4 0,0 61,5 61,6 0,1 Maximum 70,0 70,0 0,3 64,1 64,2 0,3 Anlagen 35

42 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Fortsetzung von Anlage 1 mmissionsort SW HR LrT db(a) LrN db(a) Nullfall Planfall Differenz Nullfall Planfall Differenz Neuköllner Straße 264 EG W 60,6 59,1-1,5 54,7 53,2-1,5 Neuköllner Straße OG W 61,4 59,9-1,5 55,5 54,1-1,4 Neuköllner Straße OG W 62,2 60,8-1,4 56,3 54,9-1,4 Neuköllner Straße OG W 62,9 61,6-1,3 57,1 55,8-1,3 Neuköllner Straße OG W 63,3 62,1-1,2 57,5 56,2-1,3 Neuköllner Straße OG W 63,5 62,1-1,4 57,6 56,3-1,3 Neuköllner Straße OG W 63,5 62,2-1,3 57,7 56,3-1,4 Neuköllner Straße OG W 63,6 62,5-1,1 57,7 56,7-1,0 Neuköllner Straße OG W 63,7 62,9-0,8 57,9 57,0-0,9 WA2 (1) EG N 67,5 67,5 0,0 61,7 61,7 0,0 WA2 (1) 1.OG N 67,6 67,7 0,1 61,8 61,8 0,0 WA2 (1) 2.OG N 67,3 67,3 0,0 61,5 61,5 0,0 WA2 (1) 3.OG N 66,9 66,9 0,0 61,1 61,1 0,0 WA2 (2) EG O 61,4 61,7 0,3 55,5 55,8 0,3 WA2 (2) 1.OG O 62,3 62,6 0,3 56,5 56,7 0,2 WA2 (2) 2.OG O 62,7 62,9 0,2 56,8 57,0 0,2 WA2 (2) 3.OG O 62,7 62,9 0,2 56,9 57,0 0,1 WA2 (2) 4.OG O 62,7 62,8 0,1 56,8 57,0 0,2 WA2 (2) 5.OG O 62,7 62,8 0,1 56,9 57,0 0,1 Maximum 70,0 70,0 0,3 64,1 64,2 0,3 Anlagen 36

43 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Anlage 2 Kurzzeitige Geräuschspitzen nachts, stockwerksfein EG LrN,max in db(a) <= < <= < 1. OG LrN,max in db(a) <= < <= < Anlagen 37

44 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Fortsetzung von Anlage 2 2. OG LrN,max in db(a) <= < <= < 3. OG LrN,max in db(a) <= < <= < Anlagen 38

45 zum B-Plan XV in Berlin-Neukölln Fortsetzung von Anlage 2 4. OG LrN,max in db(a) <= < <= < 5. OG LrN,max in db(a) <= < <= < Anlagen 39

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