Schallschutzgutachten
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- Reinhardt Morgenstern
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1 HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik Immissionsschutz Projektsteuerung Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Berlin 16. Februar 2016
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3 IMPRESSUM Titel...Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Auftraggeber...Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz Frau Jayasuriya Einborndamm 215/ Berlin Bearbeitung...HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin Projektteam...Dipl.-Ing. Tobias Lotz (Projektmanager) Dipl.-Ing. Michael Palzkill Ort Datum...Berlin 16. Februar 2016 P:\1881_RESI-L\01 Bericht\ indd
4 für die und angrenzende Gewerbegebiete INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen TA Lärm -»Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm« DIN »Schallschutz im Städtebau« DIN »Schallschutz im Hochbau« Lärmschutz-Richtlinien-StV Plangrundlagen Emissionsberechnung Straßenverkehrslärm Wiederkehrende Anlagenschallquellen Parkplätze Kfz-Fahrbewegungen Freisitzflächen Werkstatttore Waschanlagen Warenanlieferungen Lkw-Kühlungen Einkaufswagenboxen Lüfter Verflüssiger Offene Lager Gabelstapler Tischlerein Tankstellengeräusche Anlagen Anlage 01: Kfz-Werkstatt Andreas Mäschker Anlage 02: Tischlerei H. Terzic Anlage 03: Reisebüro Omnibusbetrieb Anlage 04: Büttner GmbH Heizungs- und Sanitärgroßhandel Anlage 05: Taxiunternehmen Anlage 06: Autosattlerei Alp Anlage 07: SIEMES Schuhcenter Anlage 08: Mc Donald s Schnellrestaurant Anlage 09: Kurt Fischer Gerüstbau, Montage und Verleih Anlage 10: ATU Auto Teile Unger Anlage 11: Edeka Reichelt mit Imbiss Anlage 12: Lidl-Markt Anlage 13: TOTAL Tankstelle Anlage 14: Getränke Hoffmann Anlage 15: MyPlace Self Storage...24 Inhaltsverzeichnis I
5 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 16: Walter Sperlich GmbH und Co. Gießerei KG Anlage 17: Kfz-Werkstatt American Styling Garage Anlage 18: Kfz-Prüfstelle KUS Anlage 19: Mavera Café Anlage 20: Bayram Baukonstruktion Berlin GmbH Anlage 21: Uni-Fit Katalysatoren Anlage 22: Auto- und Bootsattlerei Wolke Anlage 23: Autogastankstelle Anlage 24: Kfz-Werkstatt KIA MOTORS Anlage 25: Metallbau Klohnen Anlage 26: Kfz-Werkstatt Car Service Resi Anlage 27: Kfz-Werkstatt H&N Automobile Anlage 28: Kfz-Werkstatt Autoland Reinickendorf Anlage 29: Restaurant CROATIA GRILL zum Ritter Anlage 30: Restaurant MEHANA BULGARI Anlage 31: Alleritz Automaten Anlage 32: Netto-Markendiscount Anlage 33: Papierfabrik FRIPA Anlage 34: Aldi-Markt Anlage 35: Das Futterhaus Anlage 36: Kfz-Werkstatt Cars Anlage 37: Gartenbedarf Ritter Anlage 38: Restaurant Kutscherstube Anlage 39: Kaiser s Anlage 40: ARAL Tankstelle Anlage 41: Kfz-Werkstatt Andreas Maaß Anlage 42: Thomas Philipps Anlage 43 Höppner Sanitär- und Umwelttechnik Anlage 44: Eco Car Wash Anlage 45: Rewe-Markt Anlage 46: Restaurant Il Nido Steakhouse Anlage 47: Restaurant Asia - Fast Food Anlage 48: Backfactory Anlage 49: Kfz-Händler NORD-Auto Anlage 50: Restaurant Jahreszeit Anlage 51: Restaurant Long Li Chinahouse Anlage 52: Penny-Markt Anlage 53: Fakon Bau GmbH Anlage 54: Restaurant Pizza Taim Anlage 55: Blazevski Trockenbau Anlage 56: Restaurant La Femme Patisserie Anlage 57: Restaurant Let s Asia Anlage 58: Restaurant Ital. Snack Anlage 59: Restaurant Al Forno Anlage 60: Restaurant My Moon Anlage 61: Restaurant Ba Coffee Anlage 62: Restaurant Tortenträume Anlagenlärmeinwirkungen Beurteilungspegel Überschreitungen ohne Handlungsbedarf Wohnbaupotentialfläche Simmelstraße/Pankower Allee Wohnbaupotentialfläche Holländerstraße/Walderseestraße Wohnbaupotenzialfläche Emmentaler/F.-Wilhelmstraße Wohnbaupotenzialfläche Markstraße/...46 Inhaltsverzeichnis II
6 für die und angrenzende Gewerbegebiete 5.2 Kurzzeitige Geräuschspitzen Verkehrslärm Zusammenfassung Anhänge Inhaltsverzeichnis III
7 für die und angrenzende Gewerbegebiete TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2-1 Tabelle 2-2 Tabelle 2-3 Tabelle 4-1 Tabelle 4-2 Tabelle 4-3 Tabelle 5-1 Immissionsrichtwerte der TA Lärm...2 Schalltechnische Orientierungswerte der DIN (für Verkehrslärm)...3 Immissionsrichtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV...4 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Pkw tags...14 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Pkw nachts...15 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Lkw...15 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm...48 Tabellenverzeichnis IV
8 für die und angrenzende Gewerbegebiete 1 Aufgabenstellung Die im Bezirk Reinickendorf von Berlin wurde in das Förderprogramm Aktive Zentren aufgenommen. Ziel des Programms ist die Aufwertung und Stärkung der als zentrale Geschäftsstraße im Ortsteil Reinickendorf. Dazu sind die zu erwartenden Schallimmissionen in der, der Markstraße sowie in hoch belasteten Nebenstraßen als auch Gewerbelärm für vorhandene Gewerbegebiete an der Friedrich-Wilhelm-Straße, Simmelstraße, Walderseestraße und Markstraße zu ermitteln. Für den Straßenverkehrslärm ist der Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche in der Prognose 2025 des Landes in der, der Markstraße und allen Nebenstraßen des Fördergebiets zu ermitteln. In den Nebenstraßen sind aktuelle Verkehrszählungen durchzuführen. Die Berechnung der Schallimmissionen wird gemäß RLS-90 vorgenommen. Es sollen die Auswirkungen der identifizierten Immissionswerte auf bestehende Strukturen sowie geplante und optionale Gebietsfestsetzungen ermittelt werden. Beurteilungsgrundlage der Immissionswerte bilden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN Bei Überschreitung sind geeignete aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, die zu einer Verbesserung der Wohnund Arbeitsverhältnisse führen, vorzuschlagen. Zum passiven Schallschutz sind bei Neubauten Grundrissausrichtungen, geeignete Gebäudekubaturen und schalldämmende Außenbauteile nach DIN 4109 vorzuschlagen. Die Untersuchungen des gewerblichen Lärms beziehen sich auf die vorhandenen Gewerbegebiete an der Friedrich-Wilhelm-Straße, Holländerstraße, Markstraße und der Pankower Allee. Es handelt sich um beschränkte Arbeitsgebiete, die an allgemeine Wohngebiete und Gebiete sensibler Nutzung angrenzen. Langfristig ist angedacht, die Areale als Mischgebiete auszuweisen. Es sollen die schalltechnischen Wirkungen der vorhandenen gewerblichen Nutzungen auf umliegende Gebiete sowie die geplante Misch- oder Wohngebietsentwicklung identifiziert werden. Des Weiteren ist die Verträglichkeit der bestehenden Gewerbe hinsichtlich des Störpotenzials für angrenzende sensible Nutzungen sowie der Nutzung als allgemeine Wohngebiete oder Mischgebiete zu bewerten. Die zu erwartenden Immissionswerte sind gemäß der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zu bewerten. Um den uneingeschränkten Betrieb des bestehenden bzw. des zulässigen Gewerbes aufrechtzuerhalten, dürfen sich keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte an der sogenannten»heranrückenden Wohnbebauung«ergeben. Aufgabenstellung 1
9 für die und angrenzende Gewerbegebiete 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 TA Lärm -»Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm«Die»Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz«(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Die TA Lärm gilt somit für die gewerblichen Anlagen im Untersuchungsgebiet. In diesem befinden sich auch Parkplätze, Garagen und sogar ein Parkhaus für Anwohner, welche jedoch lediglich der Gebietserschließung durch die Bewohner dienen. Diese Anlagen stellen keinen Anwendungsfall der TA Lärm dar. Die Geräuscheinwirkungen sind nachbarschaftlich hinzunehmen. Für die städtebaulichen Abwägungen ist einerseits zu prüfen, ob und wie die Richtwerte der TA Lärm in den Wohnbaupotenzialflächen eingehalten werden, um die vorhandenen bzw. planungsrechtlich zulässigen Gewerbebetriebe nicht einzuschränken. Gemäß dem Rundschreiben 3/2014 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann das Rücksichtnahmegebot dann noch gewahrt sein, wenn im allgemeinen Wohngebiet auf das Vorhandensein einer Gemengelage mit Mischgebietswerten abgezielt wird. Andererseits ist zu überprüfen, ob die Betriebe in den eingeschränkten Arbeitsgebieten in einem Mischgebiet zulässig wären. Dazu ist zu überprüfen, ob im Umfeld der Anlagen Mischgebietswerte eingehalten werden können. Die Richtwerte müssen dabei 50 cm vor dem geöffneten Fenster eingehalten werden, sodass Schallschutzfenster als alleinige Maßnahme nicht in Betracht kommen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind in der Tabelle 2-1 dargestellt. Überschreitungen sind nur innerhalb der durch die TA Lärm selbst definierten Ausnahmen zulässig. Eine mögliche Ausnahme stellt das sogenannte Irrelevanzkriterium dar, welches für Anlagen gilt, deren Geräuscheinwirkungen den Immissionsrichtwert um mindestens 6 unterschreiten, auch wenn es insgesamt zu Richtwertüberschreitungen kommt. Tabelle 2-1 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Gebietsnutzung tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Gewerbegebiet (GE) Schallimmissionen werden in Wohngebieten werktags zwischen 06:00 und 07:00 und zwischen 20:00 und 22:00 sowie sonn- und feiertags zwischen 06:00 und 09:00, Rechtliche Grundlagen 2
10 für die und angrenzende Gewerbegebiete zwischen 13:00 und 15:00 und zwischen 20:00 und 22:00 mit einem Zuschlag von 6 belegt. Es handelt sich um die sogenannten Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit. Die Beurteilungszeit wird tags mit 16 Stunden angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Bei der Beurteilung der Nacht ist die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel anzusetzen. Die Immissionsrichtwerte gelten auch dann als überschritten, wenn einzelne Geräuschspitzen im Tageszeitraum um mehr als 30 und im Nachtzeitraum um mehr als 20 über den Richtwerten liegen. 2.2 DIN »Schallschutz im Städtebau«Die DIN »Schallschutz im Städtebau«enthält schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (hier Verkehr und Gewerbe) sollen nach DIN wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils einzeln mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Im vorliegenden Fall sind die Immissionen des Verkehrslärms maßgebend, da die Anforderungen an den Schutz vor Gewerbelärm bereits durch die TA Lärm abgedeckt werden. Die Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der Tabelle 2-2 dargestellt. Es wird eine Beurteilungszeit von 16 Stunden am Tag und 8 Stunden in der Nacht angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Tabelle 2-2 Schalltechnische Orientierungswerte der DIN (für Verkehrslärm) Gebietsnutzung tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Gewerbegebiet (GE) Den Orientierungswerten kommt gemäß Beiblatt 1 zur DIN keine abschließende Aussagekraft zu. Vielmehr handelt es sich um Zielvorgaben, die - sollten andere Belange größeres Gewicht haben - abgewogen werden können. Diese Abwägung kann auch zugunsten anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 2.3 DIN »Schallschutz im Hochbau«Die bauordnungsrechtlich eingeführte DIN 4109»Schallschutz im Hochbau«enthält Verfahren zur Ermittlung des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes der Außenbauteile auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels. Der maßgebliche Außenlärmpegel wird aus einer Addition der vorherrschenden Lärmarten gebildet und in Lärmpegelbereiche eingeteilt. Rechtliche Grundlagen 3
11 für die und angrenzende Gewerbegebiete Der Verkehrslärmanteil wird entsprechend der DIN ermittelt und der Beurteilungspegel tags mit einem Zuschlag von 3 belegt. Bei diesem Vorgehen wird allerdings davon ausgegangen, dass die Lärmeinwirkungen im Nachtzeitbereich etwa 10 unter denen im Tageszeitbereich liegen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der maßgebliche Außenlärmpegel entsprechend der Hinweise der Abteilung IX C 3 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf der Grundlage des Beurteilungspegels nachts (LrN) mit einem Zuschlag von 13 zu bestimmen. Der Gewerbelärmanteil ist in diesem Fall von untergeordneter Bedeutung, da er insbesondere nachts einen zu vernachlässigenden Anteil am maßgeblichen Außenlärmpegel trägt. Anhand der ermittelten Lärmpegelbereiche erfolgt eine Zuordnung der erforderlichen Schalldämm- Maße in Abhängigkeit der möglichen Raumarten»Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches«oder»büroräume und ähnliches«. 2.4 Lärmschutz-Richtlinien-StV Für die Beurteilung der Lärmimmissionen an bestehenden Nutzungen durch vorhandene Straßen gilt die Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (»Lärmschutz-Richtlinie-StV«). Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kommen demnach in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort einen der Richtwerte aus der Tabelle 2-3 überschreitet. Tabelle 2-3 Gebietstyp Immissionsrichtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV Immissionsrichtwerte nach Lärmschutz-Richtlinien-StV tags nachts Allgemeine Wohngebiete (WA) Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Rechtliche Grundlagen 4
12 für die und angrenzende Gewerbegebiete 3 Plangrundlagen Für die Erstellung des Rechenmodells werden folgende Plangrundlagen verwendet: Das Datenmodell der Lärmaktionsplanung von Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Gebäudegrundflächen Gebäudehöhen Anzahl Einwohner je Gebäude Digitales Geländemodell im 2m x 2m Raster Ein ALK-Auszug der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Grundstücksgrenzen Straßenraumbegrenzungen Baunutzungsplan von Berlin Allgemeines Wohngebiet = Allgemeines Wohngebiet gemischtes Gebiet = Mischgebiet beschränktes Arbeitsgebiet = Mischgebiet (entsprechend der Überplanungsabsicht) Bebauungsplanentwurf mit Stand vom August 2014 Gebietsnutzungen Baugrenzen Bebauungsplanentwurf mit Stand vom Oktober 2015 Gebietsnutzungen Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Reinickendorf, Karte 6: Baulücken und Nachverdichtungspotenziale Fläche mit Wohnbaupotential Baulückenschluss (für den Planfall) Am wurden Verkehrszählungen im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Zudem wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Verkehrsstärke für das Jahr 2025 bereitgestellt. Im Anhang 18 sind alle Verkehrsbelastungen im Untersuchungsgebiet dargestellt. Plangrundlagen 5
13 für die und angrenzende Gewerbegebiete 4 Emissionsberechnung Die Lage und gewählte Bezeichnung der Anlagen ist in der Anhang 2 dargestellt. Die Emissionen der Anlagenschallquellen werden entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie 1, den technischen Berichten des Hessischen Landesumweltamts zu Lkw-Geräuschen von und , Tankstellen 4, Abfall- und Kläranlagen 5 sowie Baumaschinen 6 berücksichtigt. Eine Übersicht über die Schallleistungspegel aller Quellen im Tageszeitverlauf befindet sich in der Anhang 4. Der Straßenverkehrslärm berechnet sich gemäß den RLS Straßenverkehrslärm Die Eingangsgröße für die Schallberechnungen gemäß RLS-90 bilden die maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärken sowie die Straßeneigenschaften Steigung, Oberfläche und zulässige Höchstgeschwindigkeit. Es werden die nachfolgend aufgeführten Faktoren zur Umrechnung des durchschnittlichen werktäglichen Verkehrsaufkommens (DTV W ) in den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) und die maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärken (M) zur Berechnung der Lärmimmissionspegel angesetzt. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, Abteilung VII und IX C LKW (<3,5t) 1,2 = LKW (>2,8t) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, Abteilung III D DTVw [Kfz/24h] 0,91 = DTV [Kfz/24h] DTVw [Lkw/24h] 0,79 = DTV [Lkw/24h] Anteile des DTV [Pkw/24h] zwischen 6-22 = 89 % Anteile des DTV [Pkw/24h] zwischen 22-6 = 11 % Anteile des SV [Lkw/24h] zwischen 6-22 = 88 % Anteile des SV [Lkw/24h] zwischen 22-6 = 12 % 1 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen. 6. Auflage München: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Hessisches Landesamt für Umwelt: Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz Heft 192: Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Fachzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hrsg.: Hessisches Landesamt für Umwelt, Wiesbaden Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Lärmschutz in Hessen. Heft 3: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hrsg.: Hessisches Landesamt für Geologie, Wiesbaden Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Lärmschutz in Hessen. Heft 275: Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, TÜV Süddeutschland im Auftrag der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Lärmschutz in Hessen. Heft 1: Technischer Bericht zur Untersuchung von Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und verwertung sowie Kläranlagen, Hrsg.: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Lärmschutz in Hessen. Heft 2: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hrsg.: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bundesministerium für Verkehr, Abteilung»Straßenbau«, Wiesbaden, 1990, Fassung Mai 2009 Emissionsberechnung 6
14 für die und angrenzende Gewerbegebiete Steigung oder Gefälle wird erst ab 5 % zu einer Zunahme der Emissionen. Im Untersuchungsgebiet ist die Steigung flächendeckend kleiner als 5 %. Die Eingabeparameter je Straßenabschnitt sowie die Emissionspegel aller Straßen sind in Anhang 1 dargestellt. Entsprechend der RLS-90 werden zudem Zuschläge für Lichtsignalanlagen in Abhängigkeit vom Abstand des Immissionsortes zum Knotenpunkt vergeben. Diese werden automatisch im Rechenmodell vergeben und betragen: bis 40 m: über 40 m bis 70 m: über 70 m bis 100 m: über 100 m: 3, 2, 1, 0. Wie in Anhang 1 zu sehen, beträgt der Unterschied der Lärmemissionspegel zwischen Tag und Nacht ca. 6. Aus diesem Grund ist im vorliegenden Fall der Nachtzeitbereich maßgeblich für die Beurteilung und Dimensionierung der Schalldämmung. 4.2 Wiederkehrende Anlagenschallquellen Es gibt Schallquellen, die auf vielen unterschiedlichen Anlagengrundstücken wiederzufinden sind. Um die Übersichtlichkeit zu verbessern und den Umfang der Dokumentation zu verringern, werden diese wiederkehrenden Schallquellen im Folgenden nur einmal beschrieben Parkplätze Die Bewegungshäufigkeit auf Parkplätzen wird gemäß der Bayerischen Parkplatzlärmstudie aus der Netto-Verkaufsfläche des Geschäfts ermittelt, welche auf Grundlage der Grundfläche mit Hilfe der Schriftreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung 8 abgeleitet wird. Die Grundfläche wird der Liegenschaftskarte entnommen. Die Frequentierung wird aus der Tabelle 33 der Bayerischen Parkplatzstudie bezogen. In einigen Fällen wird die Gesamtzahl der möglichen Bewegungen je Stellplatz und Stunde auf vier begrenzt (sollte sich rechnerisch eine höhere Anzahl ergeben), da es sich andernfalls um unrealistische Werte handeln würde. Dies wirkt sich auch auf die Nutzung der Einkaufswagen aus. 8 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen: Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung. Heft 42: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung. Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung, Hrsg: Hessisches Landesamt für Straßenund Verkehrswesen, Wiesbaden, 2005 Emissionsberechnung 7
15 für die und angrenzende Gewerbegebiete Verbrauchermarkt: 75 % der Grundfläche = Netto-Verkaufsfläche (Verbrauchermärkte) Netto-Verkaufsfläche [m²] 0,1 (Verbrauchermarkt) = Anzahl der Bewegungen pro Stunde zwischen 06:00-22:00 Parkplatztyp: Verbrauchermarkt, Warenhaus zusammengefasstes Verfahren keine lärmarmen Einkaufswagen Maximalpegel: 99,5 Kofferraumtür schließen Discounter und Getränkemarkt: 75 % der Grundfläche = Netto-Verkaufsfläche (Verbrauchermärkte) Netto-Verkaufsfläche [m 2 ] 0,17 (Discounter und Getränkemärkte) = Anzahl der Bewegungen pro Stunde zwischen 06:00-22:00 Parkplatztyp: Discounter zusammengefasstes Verfahren keine lärmarmen Einkaufswagen Maximalpegel: 99,5 Kofferraumtür schließen Waren-/Kaufhaus: 65 % der Grundfläche = Netto-Verkaufsfläche (Waren- und Kaufhäuser) Netto-Verkaufsfläche [m 2 ] 0,1 (Verbrauchermarkt = Anzahl der Bewegungen pro Stunde zwischen 06:00-22:00 Parkplatztyp: Verbrauchermarkt, Warenhaus zusammengefasstes Verfahren keine lärmarmen Einkaufswagen Maximalpegel: 99,5 Kofferraumtür schließen Baumarkt: 90 % der Grundfläche = Netto-Verkaufsfläche (Baumärkte) Emissionsberechnung 8
16 für die und angrenzende Gewerbegebiete Netto-Verkaufsfläche [m 2 ] 0,01 (Baumarkt) = Anzahl der Bewegungen pro Stunde zwischen 06:00-22:00 Parkplatztyp: Bau- und Möbelfachmarkt zusammengefasstes Verfahren keine lärmarmen Einkaufswagen Maximalpegel: 99,5 Kofferraumtür schließen Schnellgaststätte: 75 % der Grundfläche = Netto-Verkaufsfläche (Verbrauchermärkte) Netto-Verkaufsfläche [m 2 ] 0,07 (Schnellgaststätte in Großstädten) = Anzahl der Bewegungen pro Stunde zwischen 06:00-22:00 Netto-Verkaufsfläche [m 2 ] 0,09 (Schnellgaststätte in Großstädten) = Anzahl der Bewegungen zwischen 22:00-23:00 Netto-Verkaufsfläche [m 2 ] 0,02 (Schnellgaststätte in Großstädten) = Anzahl der Bewegungen pro Stunde zwischen 23:00-06:00 Parkplatztyp: Schnellgaststätten zusammengefasstes Verfahren Maximalpegel: 97,5 Seitenraumtür schließen Besucher- und Mitarbeiterparkplätze Sofern keine anderen Erkenntnisse vorliegen, werden die Öffnungszeiten von 07:00-17:00 angesetzt. Parkplatztyp: Besucher- und Mitarbeiter Anfahrt Mitarbeiter in der ersten Stunde der Öffnungszeiten: 1 Bewegung je Stellplatz und Stunde während der Öffnungszeiten: 0,2 Bewegungen je Stellplatz und Stunde Abfahrt Mitarbeiter in der letzten Stunde der Öffnungszeiten: 1 Bewegung je Stellplatz und Stunde Maximalpegel: 97,5 Seitenraumtür schließen Autohäuser Emissionsberechnung 9
17 für die und angrenzende Gewerbegebiete Sofern keine anderen Erkenntnisse vorliegen werden die Öffnungszeiten von 06:00-22:00 angesetzt. Für Autohäuser und Kfz-Händler werden drei Bewegungen je Stunde berücksichtigt: Parkplatztyp: Diskothek zusammengefasstes Verfahren 1 Stellplatz Maximalpegel: 103,7 Zuschlagen der Motorhaube Schallleistungspegel bei asphaltierten Fahrgassen: 71,0 Schallleistungspegel bei gepflasterten Fahrgassen (Fuge 3 mm): 71, Kfz-Fahrbewegungen Linienschallquellen in 0,5 m Höhe gemäß Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie Pkw, asphaltierte Fahrgasse: 47,5 /m Pkw, gepflasterte Fahrgasse: 49,5 /m Lkw, aspahltierte Fahrgasse: 60,5 /m Lkw, gepflasterte Fahrgasse: 62,5 /m Freisitzflächen Alle Freisitzflächen werden vereinfachend als Schankgarten gemäß dem Rundschreiben IX Nr. 01/13 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt berechnet. Der Schallleistungspegel ergibt sich aus der Formel Lw = log(n/2) n = Anzahl der Sitzplätze Maximalpegel: 95 Rufen normal Sollten die Öffnungszeiten eines Gastronomiebetriebs nicht bekannt sein, wird pauschal eine Öffnungszeit von 11:00-22:00 festgelegt. Diese Zeit beinhaltet den Mittagstisch- und Abendrestaurantbetrieb. Emissionsberechnung 10
18 für die und angrenzende Gewerbegebiete Werkstatttore Es wird davon ausgegangen, dass die wesentlichen Geräusche durch die Tore der Werkstatt nach außen dringen. Diese werden in Form von senkrechten Flächenschallquellen an den entsprechenden Fassaden berücksichtigt. Einwirkzeit von 200 Sekunden 1,25 Kfz je Werkstatttor und Stunde 4 Räder/Kfz 4 Muttern/Rad 2 (Lösen und Festziehen) 5 Sekunden/Mutter=160 Sekunden/Kfz Schallleistungspegel: Lw = 101,8 Pressluftschlagschrauber ergibt 200 Sekunden je Werkstatttor und Stunde Um die Zu- und Abfahrt inklusive der Rangierfahrten vor den Werkstatttoren zu erfassen, wird ein Parkplatz mit einem Stellplatz je Werkstatttor vor den Toren berücksichtigt. Parkplatztyp: Diskotheken Tagesgang: 2,5 Bewegungen je Stellplatz und Stunde Es wird der Parkplatztyp Diskothek gewählt, da davon ausgegangen wird, dass dieser der Geräuschcharakteristik eines Werkstattgeländes am nähesten kommt. Maximaler Schallleistungspegel: 103,7 Schließen der Motorhaube Bei Werkstattbetrieben deren Öffnungszeiten nicht in Erfahrung zu bringen waren, wird eine pauschale Öffnungszeit von 07:00-17:00 angesetzt Waschanlagen Es wird davon ausgegangen, dass die wesentlichen Geräusche durch die Tore der Waschanlage nach außen dringen. Diese werden in Form von senkrechten Flächenschallquellen an den entsprechenden Fassaden berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Waschanlagen auf Tankstellengeländen von 1,64 % der Tankstellenkunden tags genutzt werden. Bei 20 Tankstellenkunden (40 Kundenfahrten gemäß Tabelle 33 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie) ergeben sich 0,33 Waschvorgänge je Stunde. Bei einer Dauer von 4 min je Waschvorgang, ergibt sich eine Geräuschemission von 79 s/h. Schallleistungspegel: 85,4 Trocknung bei geschlossenem Tor Emissionsberechnung 11
19 für die und angrenzende Gewerbegebiete Schallleistungspegel: 99,0 Trocknung bei geöffnetem Tor Warenanlieferungen Die Warenanlieferung wird, sofern keine anderen Erkenntnisse vorliegen, pauschal für folgende Stunden angesetzt: Zwei Liefervorgänge zwischen 06:00 und 07:00, ein Liefervorgang zwischen 07:00 und 08:00 ein Liefervorgang zwischen 08:00 und 09:00 sowie ein Liefervorgang zwischen 09:00 und 10:00. Je Liefervorgang werden folgende Werte berücksichtigt: Lkw An- und Abfahrt als Parkplatz Parkplatztyp: Autohöfe (Lkw) zusammengefasstes Verfahren ein Stellplatz Schallleistungspegel Parkplatz bei Asphalt: 80,0 Schallleistungspegel Parkplatz bei Pflaster: 80,5 zwei Bewegungen je Stellplatz und Stunde Maximaler Schallleistungspegel: 103,5 Druckluftbremse Entladegeräusche: Warenanlieferung als Punktschallquelle in 1,5 m Höhe Es wird von durchschnittlich fünf zu entladenen Paletten mittels Hubwagen ausgegangen. Die Geräusche der Lkw-Entladung ergeben sich hauptsächlich aus dem Überfahren der Ladebordwand durch die Hubwagen. voll von Lkw: 84,0 (fünf mal) leer auf Lkw: 85,2 (fünf mal) Schallleistungspegel je Anlieferung: Lw,1h = 94, Lkw-Kühlungen Emissionen der Kühlaggregate bei Lebensmittellieferungen werden als Punktschallquelle in 3,0 m Höhe berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass drei von fünf Anlieferungen von Lebensmittelgeschäften gekühlt sind. (Das Trockensortiment, die meisten Getränke, die Müllentsorgung, etc. sind beispielsweise nicht gekühlt.) Bei einmaliger Lieferung pro Tag (im Falle von Aldi) wird diese als gekühlt angenommen. Emissionsberechnung 12
20 für die und angrenzende Gewerbegebiete Betriebszeit der Kühlung je Anlieferung: 20 min/h Schallleistungspegel: 98, Einkaufswagenboxen Die Geräusche ergeben sich durch das Stapeln und Entnehmen der Einkaufswagen. Der über eine Stunde gemittelte Schallleistungspegel beträgt bei Metallkörben 72,0 je Bewegung. Die kurzzeitigen Geräuschspitzen betragen 106,0. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Kunde, der mit dem Pkw kommt, einen Einkaufswagen nutzt. Die Häufigkeit richtet sich daher nach den Bewegungen je Stunde auf dem Parkplatz Lüfter Lüftungsauslässe werden pauschal berücksichtigt. Punktschallquelle Schallleistungspegel: 65 24h-Dauerbetrieb Verflüssiger Verflüssiger von Klimaanlagen werden pauschal berücksichtigt. Punktschallquelle Schallleistungspegel: 75 24h-Dauerbetrieb Offene Lager Sofern keine anderen Erkenntnisse vorliegen werden die Öffnungszeiten von 07:00-17:00 angesetzt. Flächenschallquelle auf einem Meter Höhe Einwirkzeit 5 min/h, während der Öffnungszeiten Schallleistungspegel: 106 Stapeln von Metallcontainern Kurzzeitige Geräuschspitze: 131,0 Entleerung eines mit grobem Metallschrott befüllter Containers Emissionsberechnung 13
21 für die und angrenzende Gewerbegebiete Gabelstapler Flächenschallquelle auf einem Meter Höhe Schallleistungepegel: 99, Tischlerein Die Schallemission der Arbeitsräume erfolgt durch die Schallabstrahlung von Innen nach Außen über die Lüftungsöffnungen. Dazu werden senkrechte Flächenschallquellen in Größe und Lage der Lüftungsöffnungen berücksichtigt. Die Lüftungsöffnungen werden, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Ortsbegehung teilweise geschlossen waren, als offen angesetzt. Schallleistungspegel: 66 /m² 9 Einwirkzeit: 60 min/h während der Öffnungszeiten Sofern keine anderen Erkenntnisse vorliegen werden die Öffnungszeiten von 07:00-17:00 angesetzt Tankstellengeräusche Zapfsäulen Beim Betanken eines Pkw oder Lkw ergeben sich verschiedene Geräusche, die zu einer Punktschallquelle je Zapfsäule zusammengefasst werden. Die Häufigkeit, die Dauer und der Schallleistungspegel der jeweiligen Schallereignisse wird der Hessischen Tankstellenstudie entnommen. Da nachts einige Kunden nicht tanken, sondern nur einkaufen, variieren die Emissionen an der Zapfsäule zwischen tags und nachts leicht. Es ergeben sich die gemittelten stündlichen Schallleistungspegel je Pkw an einer Zapfsäule aus der Tabelle 4-1 und Tabelle 4-2. Tabelle 4-1 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Pkw tags Schallereignis Lw in Dauer in s Häufigkeit Lw,1h in Einhängen der Zapfpistole 95,2 5 0,548 64,0 Aushängen der Zapfpistole 95,2 5 0,548 64,0 Tanken 84,4 72 0,548 64,8 Tankdeckel schließen 94,4 5 0,548 63,2 Türenschlagen 98,1 5 2,359 73,3 Kofferraumdeckel 98,1 5 0,120 60,3 Summe (energetisch) 76,7 9 Geräuschemissionen bei geöffnetem Tor und gekippten Fenstern (forumschall Betriebstypen Katalog 2012) Emissionsberechnung 14
22 für die und angrenzende Gewerbegebiete Schallereignis Lw in Dauer in s Häufigkeit Lw,1h in Motorstart 98,4 5 1,067 70,1 Hupen 108,7 5 0,007 58,6 Kavalierstart 114,1 5 0,010 65,5 Summe (energetisch) 76,7 Tabelle 4-2 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Pkw nachts Schallereignis Lw in Dauer in s Häufigkeit Lw,1h in Einhängen der Zapfpistole 95,2 5 0,390 62,5 Aushängen der Zapfpistole 95,2 5 0,390 62,5 Tanken 84,4 72 0,390 63,3 Tankdeckel schließen 94,4 5 0,390 61,7 Türenschlagen 98,1 5 2,522 73,5 Kofferraumdeckel 98,1 5 0,072 58,1 Motorstart 98,4 5 1,015 69,9 Hupen 108,7 5 0,005 57,1 Kavalierstart 114,1 5 0,010 65,5 Summe (energetisch) 76,5 Der Schallleistungspegel an der Zapfsäule beträgt tags und nachts aufgerundet 77 und wird vereinfachend für beide Zeitbereiche angesetzt. Der Maximalpegel beträgt 98,4 und ergibt sich aus dem Starten des Motors. Laut Bayerischer Parkplatzlärmstudie verzeichnet eine Tankstelle 40 Pkw-Bewegungen je Stunde tags und 30 Pkw-Bewegungen in der lautesten Nachtstunde. Es wird also davon ausgegangen, dass eine Tankstelle 20 Kunden je Stunde während der Öffnungszeiten tags und 15 Kunden je Stunde nachts bedient. Laut Bayerischer Parkplatzlärmstudie bedient eine Tankstelle, die Lkw-Diesel anbietet, 10 Lkw Kunden je Stunde tags und 15 Lkw-Kunden zur lautesten Nachtstunde. Es ergeben sich folgende gemittelten stündlichen Schallleistungspegel je Lkw an einer Zapfsäule: Tabelle 4-3 Schallleistungspegel durch das Tanken eines Lkw Schallereignis Lw in Dauer in s Häufigkeit Lw,1h in Druckluftbremse 110,7 5 1,000 82,1 Einhängen der Zapfpistole 95,2 5 1,000 66,6 Aushängen der Zapfpistole 95,2 5 1,000 66,6 Summe (energetisch) 83,8 Emissionsberechnung 15
23 für die und angrenzende Gewerbegebiete Schallereignis Lw in Dauer in s Häufigkeit Lw,1h in Tanken 84, ,000 75,2 Türenschlagen 98,1 5 2,359 73,3 Motorstart 98,4 5 1,067 70,1 Hupen 108,7 5 0,007 58,6 Summe (energetisch) 83,8 Die An- und Abfahrt wird durch Linienschallquellen berücksichtigt und gleichmäßig auf alle Zapfsäulen verteilt (siehe Kapitel 4.2.2). Münzsauger, Mattenklopfer und Luftstationen Üblicherweise bieten Tankstellenbetreiber ihren Kunden die Möglichkeit Münzsauger, Mattenklopfer und Luftstationen zu nutzen. Diese sind im vorliegenden Fall lediglich tags (06:00-22:00 ) zugänglich bzw. in Betrieb. Die An- und Abfahrten werden als Linienschallquellen berücksichtigt (siehe Kapitel 4.2.2). Die Abstellfläche wird als Parkplatz berücksichtigt. Parkplatztyp: Diskotheken ein Stellplatz Maximalpegel: 99,5 Schließen der Kofferraumtür Schallleistungspegel bei asphaltierten Fahrgassen: 71,0 Schallleistungspegel bei gepflasterten Fahrgassen (Fuge 3 mm): 71,5 Bezüglich der Münzsauger wird angenommen: Die Kunden verteilen sich auf alle Münzsauger gleichmäßig. 2,3 % der Tankstellenkunden nutzen einen Münzsauger. Der Schallleistungspegel beträgt im Betrieb 82,7. Ein Saugvorgang dauert durchschnittlich 240 s. Daraus ergeben sich 0,46 Kunden pro Stunde. Bezüglich der Mattenklopfer wird angenommen: Die Kunden verteilen sich auf alle Mattenklopfer gleichmäßig. 3,4 % der Tankstellenkunden nutzen einen Mattenklopfer. Der Schallleistungspegel beträgt 97,5. Emissionsberechnung 16
24 für die und angrenzende Gewerbegebiete Der Vorgang eines Mattenklopfens dauert 5 s. Pro Kfz werden vier Matten je drei mal ausgeklopft. Daraus ergibt sich eine Einwirkzeit von 60 s je Kunde. Bezüglich der Luftstation wird angenommen: 4 % der Tankstellenkunden nutzen die Luftstation. Die Nutzung der Luftstation je Reifen dauert 5 s. Für jedes Fahrzeug werden vier Reifen aufgepumpt. Der Schallleistungspegel beträgt 93,2. Emissionsberechnung 17
25 für die und angrenzende Gewerbegebiete Kraftstoffanlieferung Es wird davon ausgegangen, dass jede Tankstelle einmal pro Tag zwischen 06:00 und 7:00 mit Kraftstoff beliefert wird. Die Zu- und Abfahrt des Lkw wird als Linienschallquelle berücksichtigt (siehe Kapitel 4.2.2) Flächenschallquelle auf Höhe des Geländes Schallleistungspegel: Lw,1h = 94,4 4.3 Anlagen Anlage 01: Kfz-Werkstatt Andreas Mäschker Die Anlage befindet sich in der Walderseestraße 28 in Berlin. Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) zwei Werkstatttore asphaltierte Fahrgasse Anlage 02: Tischlerei H. Terzic Die Anlage befindet sich in der Walderseestraße 26 in Berlin. Arbeitsraum (siehe Kapitel ) eine Lüftungsöffnung: 10,3 m² Schallleistungspegel: Lw = 76,1 Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (Kapitel 4.2.1) zwei Stellplätze gepflasterte Fahrgasse Anlage 03: Reisebüro Omnibusbetrieb Die Anlage befindet sich in der Walderseestraße i n Berlin. Öffnungszeiten: 09:00-18:00 Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) drei Werkstatttore Emissionsberechnung 18
26 für die und angrenzende Gewerbegebiete Es wird angenommen, dass die Reisebusse des Unternehmens drei Achsen haben. Daher wird von einer Schallemission von 300 s je Stunde für einen kompletten Reifenwechsel ausgegangen (+50 % gegenüber einem Pkw). Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Werkstatt lediglich für den Fuhrpark des Reiseunternehmens genutzt wird. Es wird ein Reifenwechsel je Tag und Werkstatttor zwischen 12:00-13:00 angesetzt. Parkplatz zur Erschließung der Werkstatt drei Stellplätze Parkplatztyp: Zentrale Bushaltestellen (Diesel) gepflasterte Fahrgasse 0,33 Bewegungen je Stellplatz und Stunde zwischen 06:00-22:00 Schallleistungspegel: 82,27 Kurzzeitige Geräuschspitze: 103,5 Druckluftbremse Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) fünf Stellplätze gepflasterte Fahrgassen ( Fugen 3 mm) Anlage 04: Büttner GmbH Heizungs- und Sanitärgroßhandel Die Anlage befindet sich in der Walderseestraße 22 in Berlin. Öffnungszeiten 07:00-16:00 Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 15 Stellplätze gepflasterte Fahrgasse eine Warenanlieferung zwischen 06:00-07:00 (siehe Kapitel 4.2.6) Anlage 05: Taxiunternehmen Die Anlage befindet sich in der Walderseestraße 20 in Berlin. Es handelt sich bei dem Gelände um die Abstellfläche eines Taxiunternehmens. Es wird davon ausgegangen, dass Taxifahrende den Parkplatz lediglich zu Beginn und zum Ende ihrer Schicht aufsuchen. Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 10 Stellplätze gepflasterte Fahrgasse (Fuge 3 mm) Emissionsberechnung 19
27 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 06: Autosattlerei Alp Die Anlage befindet sich in der Walderseestraße 19 in Berlin. Das Verfahren zur Geräuschermittlung von Tischlereien wird vereinfachend auch zur Ermittlung der Emissionen der Sattlerei verwendet (siehe Kapitel ). Arbeitsraum (siehe Kapitel 4.2.4) eine Lüftungsöffnung: 5,52 m² Schallleistungspegel: 73,2 Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 10 Stellplätze gepflasterte Fahrgasse (Fuge 3 mm) Anlage 07: SIEMES Schuhcenter Die Anlage befindet sich in der Markstraße in Berlin. Öffnungszeiten: 09:00-20:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 44 Stellplätze Parkplatztyp: Verbrauchermarkt/Warenhaus asphaltierte Fahrgassen Schallleistungspegel: 90,29 Abmaße: 67 m 34 m = 2278 m² 3,365 Bewegungen je Stunde und Stellplatz eine Warenanlieferung zwischen 06:00-07:00 (siehe Kapitel 4.2.6) Anlage 08: Mc Donald s Schnellrestaurant Die Anlage befindet sich in der Markstraße 16 in Berlin. Öffnungszeiten (samstags): 07:00-05:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 30 Stellplätze Parkplatztyp: Schnellgaststätte asphaltierte Fahrgassen Schallleistungspegel: 89,08 Maximalpegel: 97,5 Schließen der Seitenraumtür Emissionsberechnung 20
28 für die und angrenzende Gewerbegebiete Drive-In Abmaße: 27 m 15 m = 405 m 2 1,05 Bewegungen je Stunde und Stellplatz Die Frequentierung des Drive-In Schalters wird nach Tabelle 33 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie für Autoschalter an Schnellgaststätten angesetzt. Linienschallquelle: asphaltierte Fahrgasse Schallleistungspegel: 47,5 /m je Kfz 40 Bewegungen/Stunde zwischen 07:00-22:00 6 Bewegungen/Stunde zwischen 22:00-05:00 eine Warenanlieferung zwischen 06:00-07:00 (siehe Kapitel 4.2.6) gepflasterte Fahrgasse (Fuge 3 mm) Lkw-Kühlung (siehe Kapitel 4.2.7) Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 36 Sitzplätze Anlage 09: Kurt Fischer Gerüstbau, Montage und Verleih Die Anlage befindet sich in der Markstraße 15 in Berlin. Öffnungszeiten: 08:00-18:00 Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 5 Stellplätze asphaltierte Fahrgassen Lkw-Parkplatz 5 Stellplätze Parkplatztyp: Autohöfe (Lkw) asphaltierte Fahrgassen 3 Bewegungen je Stunde und Stellplatz während der Öffnungszeiten Schallleistungspegel: 86,99 Kurzzeitige Geräuschspitze: 103,5 Druckluftbremse Offenes Lager (siehe Kapitel ) Emissionsberechnung 21
29 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 10: ATU Auto Teile Unger Die Anlage befindet sich in der Markstraße in Berlin. Öffnungszeiten: 07:30-19:00 Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) acht Werkstatttore gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 55 Stellplätze asphaltierte Fahrgassen Anlage 11: Edeka Reichelt mit Imbiss Die Anlage befindet sich in der Markstraße in Berlin. Edeka Reichelt Öffnungszeiten: 07:00-22:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 240 Stellplätze Parkplatztyp: Verbrauchermarkt gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Schallleistungspegel: 101,71 Abmaße: 80 m 37 m= 2960 m² 0,925 Bewegungen je Stunde und Stellplatz fünf Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.2.6) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Lkw-Kühlung (siehe Kapitel 4.2.7) Einkaufswagenbox (siehe Kapitel 4.2.8) eingehaust 220 Bewegungen/Stunde Imbiss Öffnungszeiten 06:00-20:00 Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) Emissionsberechnung 22
30 für die und angrenzende Gewerbegebiete 10 Sitzplätze Anlage 12: Lidl-Markt Die Anlage befindet sich in der Markstraße in Berlin. Öffnungszeiten: 07:00-22:00 Parkplatz (siehe Kapitel ) 75 Stellplätze Parkplatztyp: Discountmarkt Gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Schallleistungspegel: 95,3 Abmaße des Gebäudes: 60 m 19 m = 1140 m 2 1,94 Bewegungen je Stunde und Stellplatz Fünf Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.1.5) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Lkw-Kühlung (siehe Kapitel 4.1.6) Einkaufswagenbox (siehe Kapitel ) eingehaust 145,35 Bewegungen/Stunde Anlage 13: TOTAL Tankstelle Die Anlage befindet sich in der Markstraße in Berlin. Öffnungszeiten: 00:00-24:00 Fahrgassen: asphaltiert (siehe Kapitel 4.2.2) 16 Zapfsäulen (siehe Kapitel ) ein Münzsauger (siehe Kapitel ) ein Mattenklopfer (siehe Kapitel ) eine Luftstation (siehe Kapitel ) Kraftstoffanlieferung (siehe Kapitel ) Waschanlage (siehe Kapitel 4.2.5) Tor bei Trocknung geöffnet Emissionsberechnung 23
31 für die und angrenzende Gewerbegebiete Servicestation Öffnungszeiten: 08:00-19:00 Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) fünf Werkstatttore asphaltierte Fahrgassen Anlage 14: Getränke Hoffmann Die Anlage befindet sich in der Markstraße 8 in Berlin. Öffnungszeiten 09:00-20:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) sechs Stellplätze Parkplatztyp: Getränkemarkt gepflasterte Fahrgassen (Fugen 3 mm) Schallleistungspegel: 79,78 db Abmaße: 25 m 11 m = 275m 2 5,84 Bewegungen je Stellplatz und Stunde, limitiert auf 4 Bewegungen je Stellplatz und Stunde eine Warenanlieferung zwischen 06:00-07:00 (siehe Kapitel 4.2.6) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Einkaufswagenbox (siehe Kapitel 4.2.8) nicht eingehaust 35,0625 Bewegungen/Stunde, limitiert auf 4 Anzahl der Stellplätze = 24 Bewegungen je Stunde Anlage 15: MyPlace Self Storage Die Anlage befindet sich in der Markstraße 11 in Berlin. Es handelt sich bei der Anlage um einen Anbieter, der Lagerräume vermietet. Da Räume meist über längere Zeiträume angemietet und nicht täglich besucht werden, wird von einer schwachen Frequentierung ausgegangen. Öffnungszeiten: 06:00-22:00 Parkplatz 20 Stellplätze Parkplatztyp: Autohöfe Lkw asphaltierte Fahrgassen Emissionsberechnung 24
32 für die und angrenzende Gewerbegebiete Schallleistungspegel: 95,61 Kurzzeitige Geräuschspitze: 103,5 Druckluftbremse 0,15 Bewegungen je Stellplatz und Stunde Anlage 16: Walter Sperlich GmbH und Co. Gießerei KG Die Anlage befindet sich in der Holländerstraße in Berlin. Da keine anderen Erkenntnisse vorliegen wird die Öffnungszeit von 07:00-17:00 angesetzt. Lkw-Parkplatz ein Stellplatz Parkplatztyp: Autohöfe Lkw gepflasterte Fahrgassen (Fugen 3 mm) 3 Bewegungen je Stellplatz und Stunde während der Öffnungszeiten Schallleistungspegel: 80,0 db (A) Gabelstapler (siehe Kapitel ) 60 min/h während der Öffnungszeiten Arbeitsräume Schallleisttungspegel: 97,5 /m² (Schmelz- und Gieshalle mit Ausschlager, siehe VDI 2571 / ÖAL 28) Lüftungsöffnung 1: 10,83 m², Schallleistungspegel: 107,8 Lüftungsöffnung 2: 6,97 m², Schallleistungspegel: 105,9 Lüftungsöffnung 3: 14,23 m², Schallleistungspegel: 109, Anlage 17: Kfz-Werkstatt American Styling Garage Die Anlage befindet sich in der Holländerstraße 120 in Berlin. Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) ein Werkstatttor gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 18: Kfz-Prüfstelle KUS Die Anlage befindet sich in der Holländerstraße 119 in Berlin. Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) zwei Werkstatttore gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Emissionsberechnung 25
33 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 19: Mavera Café Die Anlage befindet sich in der Briezer Straße 59 in Berlin. Öffnungszeiten 08:00-20:00 Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 50 Sitzplätze Anlage 20: Bayram Baukonstruktion Berlin GmbH Die Anlage befindet sich in der Holländerstraße 132 in Berlin. Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) fünf Stellplätze asphaltierte Fahrgassen Anlage 21: Uni-Fit Katalysatoren Die Anlage befindet sich in der 54 in Berlin. Öffnungszeiten: 08:00-18:00 Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) zwei Stellplätze gepflasterte Fahrgassen Anlage 22: Auto- und Bootsattlerei Wolke Die Anlage befindet sich in der 57 in Berlin. Das Verfahren zur Geräuschermittlung von Tischlereien wird vereinfachend auch zur Ermittlung der Emissionen der Sattlerei verwendet (siehe Kapitel ). Arbeitsraum eine Lüftungsöffnung: 6,6 m² Schallleistungspegel: 74,2 Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) zwei Stellplätze gepflasterte Fahrgassen Emissionsberechnung 26
34 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 23: Autogastankstelle Die Anlage befindet sich in der 62 in Berlin. Es handelt sich hierbei um eine kleine Tankstellenanlage. Daher wird von den üblichen 20 Kunden je Stunde abgesehen und eine Frequentierung von 3 Kunden je Stunde angesetzt. Öffnungszeiten: 06:00-21:00 Tankvorgänge (siehe Kapitel ) zwei Zapfsäulen 1,5 Kunden je Zapfsäule und Stunde gepflasterte Fahrgassen Kraftstofflieferung (siehe Kapitel ) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) drei Werkstatttore gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 24: Kfz-Werkstatt KIA MOTORS Die Anlage befindet sich in der in Berlin. Öffnungszeiten 08:00-17:00 Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) drei Werkstatttore asphaltierte Fahrgassen Parkplatz Autohandel (siehe Kapitel 4.2.1) asphaltierte Fahrgassen Anlage 25: Metallbau Klohnen Die Anlage befindet sich in der 65 in Berlin. Öffnungszeiten: 07:00-16:00 Besucher- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) zehn Stellplätze gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Offenes Lager (siehe Kapitel ) Emissionsberechnung 27
35 für die und angrenzende Gewerbegebiete eine Warenanlieferung zwischen 06:00-07:00 (siehe Kapitel 4.2.6) Gabelstapler (siehe Kapitel ) 60 min/h während der Öffnungszeiten Anlage 26: Kfz-Werkstatt Car Service Resi Die Anlage befindet sich in der in Berlin. Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) vier Werkstatttore gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 27: Kfz-Werkstatt H&N Automobile Die Anlage befindet sich in der 69 in Berlin. Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) drei Werkstatttore gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 28: Kfz-Werkstatt Autoland Reinickendorf Die Anlage befindet sich in der 72 in Berlin. Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) drei Werkstatttore gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Kunden- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 20 Stellplätze gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 29: Restaurant CROATIA GRILL zum Ritter Die Anlage befindet sich im Ritterlandweg 3 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 30 Sitzplätze Emissionsberechnung 28
36 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 30: Restaurant MEHANA BULGARI Die Anlage befindet sich im Ritterlandweg 2 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) zehn Sitzplätze Anlage 31: Alleritz Automaten Die Anlage befindet sich in der Holländerstraße 127 in Berlin. Kunden- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) zehn Stellplätze gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 32: Netto-Markendiscount Die Anlage befindet sich in der 112 in Berlin. Öffnungszeiten: 07:00-22:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 50 Stellplätze Parkplatztyp: Discountmarkt gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Schallleistungspegel: 93,02 Abmaße 51 m 21 m = 1071 m 2 1,71 Bewegungen je Stellplatz und Stunde fünf Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.2.6) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Lkw-Kühlung (siehe Kapitel 4.2.7) Einkaufswagenbox (siehe Kapitel 4.2.8) eingehaust 85,5 Bewegungen je Stunde Anlage 33: Papierfabrik FRIPA Die Anlage befindet sich in der Pankower Allee in Berlin. Öffnungszeiten: 06:00-22:00 Emissionsberechnung 29
37 für die und angrenzende Gewerbegebiete eine Warenlieferung je Stunde während der Öffnungszeiten (siehe Kapitel 4.2.6) asphaltierte Fahrgassen Anlage 34: Aldi-Markt Die Anlage befindet sich in der Pankower Allee 17/21 in Berlin. Der Aldi-Markt befindet sich mit einer Filiale von»das Futterhaus«in einem Gebäude. Die Geschäfte betreiben einen gemeinsamen Parkplatz. Die Erläuterungen der Geräuschemissionen werden im folgenden Kapitel getroffen. Öffnungszeiten des Aldi-Markts: 08:00-22: Anlage 35: Das Futterhaus Die Anlage befindet sich in der Pankower Allee 17/21 in Berlin. Öffnungszeiten Futterhaus: 09:00-20:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 35 Stellplätze Parkplatztyp: Discountmarkt gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Schallleistungspegel: 90,98 Abmaße: 35 m 59 m = 2065 m 2 7,5 Bewegungen/Stunde, limitiert auf 4 E/h eine ungekühlte Warenanlieferung zwischen 06:00-07:00 (siehe Kapitel 4.2.6) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) eine gekühlte Warenanlieferung zwischen 06:00-07:00 (siehe Kapitel 4.2.6) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Lkw-Kühlung (siehe Kapitel 4.2.7) zwei Einkaufswagenboxen (siehe Kapitel 4.2.8) nicht eingehaust Es wird angenommen, dass sich die Nutzung zu 90% auf die Einkaufswagenbox von ALDI und zu 10% auf die von Das Futterhaus verteilt. Einkaufswagenbox Das Futterhaus: 14 Bewegungen je Stunde Einkaufswagenbox Aldi: 126 Bewegungen je Stunde Emissionsberechnung 30
38 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 36: Kfz-Werkstatt Cars Die Anlage befindet sich in der Pankower Allee 13/15 in Berlin. Öffnungszeiten: 08:00-19:00 Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) drei Werkstatttore asphaltierte Fahrgassen Anlage 37: Gartenbedarf Ritter Die Anlage befindet sich in der Pankower Allee 11 in Berlin. Öffnungszeiten: werktags 8:00-19:00, samstags 08:00-16:00, sonntags 9:00-13:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 25 Stellplätze Parkplatztyp: Baumarkt asphaltierte Fahrgassen Schallleistungspegel: 86,99 Abmaße: 37 m 40 m = 1480 m 2 2,13 Bewegungen/Stunde fünf ungekühlte Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.2.6) asphaltierte Fahrgassen Einkaufswagenbox (siehe Kapitel 4.2.8) nicht eingehaust 53,28 Bewegungen/Stunde Gabelstapler Emissionsdauer: 1 h/d, 14:00-15: Anlage 38: Restaurant Kutscherstube Die Anlage befindet sich in der Pankower Allee 9 in Berlin. Öffnungszeiten: 11:00-22:00 Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 20 Sitzplätze Emissionsberechnung 31
39 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 39: Kaiser s Die Anlage befindet sich in der in Berlin. Der Parkplatz des Verbrauchermarkts Kaiser s besteht aus einem oberen Parkdeck, einem mittleren Parkdeck und einer Tiefgarage. Die Tiefgarage ist momentan nicht in Benutzung und fließt daher nicht in die Berechnungen ein. Sollte sie wieder geöffnet werden, wirkt sich das positiv auf die Schallimmissionen im Umfeld aus. Im Gebäude befinden sich weitere Unternehmen des Einzelhandels. Da diese keine eigenen Parkplatzanlagen vorweisen, werden sie nicht als Lärmquelle berücksichtigt. Die tatsächliche Verkaufsfläche des Verbrauchermarkts Kaisers ist unbekannt, es wird daher vom schlechtesten Fall, des Aufkommens von vier Bewegungen je Stellplatz und Stunde auf beiden Parkdecks ausgegangen. Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) Parkplatztyp: Verbrauchermarkt/Warenhaus asphaltierte Fahrgassen 4 Bewegungen je Stunde und Stellplatz Oberes Parkdeck: Anzahl Stellplätze: 50 Schallleistungspegel: 91,02 Mittleres Parkdeck: Anzahl Stellplätze: 10 Schallleistungspegel: 80,0 fünf Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.2.1) asphaltierte Fahrgassen Lkw-Kühlung (siehe Kapitel 4.2.7) Einkaufswagenbox (siehe Kapitel 4.2.8) eingehaust wird lediglich von den auf dem oberen Parkdeck parkenden Kunden genutzt 200 Einheiten je Stunde. ein Lüfter (siehe Kapitel 4.2.9) zwei Verflüssiger (siehe Kapitel ) Emissionsberechnung 32
40 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 40: ARAL Tankstelle Die Anlage befindet sich in der 29 in Berlin. Öffnungszeiten: 00:00-24:00 gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) (siehe Kapitel 4.2.2) 14 Zapfsäulen (siehe Kapitel ) zwölf Pkw-Zapfsäulen zwei Lkw-Zapfsäulen Kraftstoffanlieferung (siehe Kapitel ) drei Münzsauger (siehe Kapitel ) zwei Mattenklopfer (siehe Kapitel ) eine Luftstation (siehe Kapitel ) Waschanlage (siehe Kapitel 4.2.5) Tor bei Trocknung geschlossen Servicetor Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) ein Werkstatttor gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 41: Kfz-Werkstatt Andreas Maaß Die Anlage befindet sich in der Friedrich-Wilhelm-Straße 84 in Berlin. Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) zwei Werkstatttore gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 42: Thomas Philipps Die Anlage befindet sich in der Friedrich-Wilhelm-Straße 83 in Berlin. Öffnungszeiten: 09:00-19:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 60 Stellplätze Emissionsberechnung 33
41 für die und angrenzende Gewerbegebiete Parkplatztyp: Discounter und Getränkemarkt asphaltierte Fahrgassen Schallleistungspegel: 70,0 Abmaße: 35 m 43 m = 1505 m2 3,2 Bewegungen/Stunde Einkaufswagenbox (siehe Kapitel 4.2.8) eingehaust 191,4 Bewegungen je Stunde 5 Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.2.6) asphaltierte Fahrgassen Anlage 43 Höppner Sanitär- und Umwelttechnik Die Anlage befindet sich in der 133 in Berlin. Öffnungszeiten: 07:00-18:00 Kunden- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) sechs Stellplätze gepflasterte Fahrgassen (Fuge > 3 mm) Schallleistungspegel: 75,78 Zufahrt zum Innenhof (siehe Kapitel 4.2.2) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 44: Eco Car Wash Die Anlage befindet sich in der Breitkopfstraße in Berlin. Das Unternehmen bietet den Service der Aufbereitung und Reinigung von Kfz an. Obwohl es sich im weitesten Sinne um eine Waschanlage handelt, gehen die Schallemissionen einer Kfz-Werkstatt aus Kapitel in die Berechnung ein. Öffnungszeiten: 09:00-19:00 Werkstatt (siehe Kapitel 4.2.4) 5 Werkstatttore gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Emissionsberechnung 34
42 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 45: Rewe-Markt Die Anlage befindet sich in der in Berlin. Öffnungszeiten: 08:00-19:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 80 Stellplätze Parkplatztyp: Verbrauchermarkt und Warenhaus gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Schallleistungspegel: 95,66 Abmaße: 43 m 60 m = 2040 m 2 1,91 Bewegungen je Stellplatz und Stunde fünf Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.2.6) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Lkw-Kühlung (siehe Kapitel 4.2.7) Einkaufswagenbox (siehe Kapitel 4.2.8) eingehaust 153 Bewegungen je Stunde Anlage 46: Restaurant Il Nido Steakhouse Die Anlage befindet sich in der 103 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 15 Sitzplätze Anlage 47: Restaurant Asia - Fast Food Die Anlage befindet sich in der 93 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 12 Sitzplätze Anlage 48: Backfactory Die Anlage befindet sich in der 21 in Berlin. Öffnungszeiten: 06:30-18:00 Emissionsberechnung 35
43 für die und angrenzende Gewerbegebiete Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 20 Sitzplätze Anlage 49: Kfz-Händler NORD-Auto Die Anlage befindet sich in der 134 in Berlin. Autohaus Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 50: Restaurant Jahreszeit Die Anlage befindet sich in der 133 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 10 Sitzplätze Anlage 51: Restaurant Long Li Chinahouse Die Anlage befindet sich in der 130 in Berlin. Öffnungszeiten: 11:30-21:30 Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 15 Sitzplätze Anlage 52: Penny-Markt Die Anlage befindet sich in der 11 in Berlin. Öffnungszeiten: 07:00-22:00 Parkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 18 Stellplätze Parkplatztyp: Discountmarkt gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Schallleistungspegel: 86,94 Abmaße: 23 m 47 m = 1081m 2 9,19 Bewegungen/Stunde, limitiert auf 4 Bewegungen/Stunde fünf Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.2.6) Emissionsberechnung 36
44 für die und angrenzende Gewerbegebiete gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Lkw-Kühlung (siehe Kapitel 4.2.7) Einkaufswagenbox (siehe Kapitel 4.2.8) eingehaust 72 Bewegungen je Stunde ein Lüfter (siehe Kapitel 4.2.9) Anlage 53: Fakon Bau GmbH Die Anlage befindet sich in der Walderseestraße 25 in Berlin. Kunden- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) acht Stellplätze gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 54: Restaurant Pizza Taim Die Anlage befindet sich in der 134 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) sechs Sitzplätze Anlage 55: Blazevski Trockenbau Die Anlage befindet sich in der Friedrich-Wilhelm-Straße 81 in Berlin. Kunden- und Mitarbeiterparkplatz (siehe Kapitel 4.2.1) 15 Stellplätze asphaltiert Zufahrt zum Innenhof (siehe Kapitel 4.2.2) asphaltierte Fahrgassen eine Warenanlieferungen (siehe Kapitel 4.2.6) gepflasterte Fahrgassen (Fuge 3 mm) Anlage 56: Restaurant La Femme Patisserie Die Anlage befindet sich in der 129 in Berlin. Emissionsberechnung 37
45 für die und angrenzende Gewerbegebiete Öffnungszeiten: 06:00-19:00 Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 30 Sitzplätze Anlage 57: Restaurant Let s Asia Die Anlage befindet sich in der 106 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 20 Sitzplätze Anlage 58: Restaurant Ital. Snack Die Anlage befindet sich in der Pankower Allee 1 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 12 Sitzplätze Anlage 59: Restaurant Al Forno Die Anlage befindet sich in der Markstraße 2 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 24 Sitzplätze Anlage 60: Restaurant My Moon Die Anlage befindet sich in der Markstraße 5-5A in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 9 Sitzplätze Anlage 61: Restaurant Ba Coffee Die Anlage befindet sich in der 108 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 50 Sitzplätze Emissionsberechnung 38
46 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anlage 62: Restaurant Tortenträume Die Anlage befindet sich in der 108 in Berlin. Freisitzfläche (siehe Kapitel 4.2.3) 20 Sitzplätze Emissionsberechnung 39
47 für die und angrenzende Gewerbegebiete 5 Anlagenlärmeinwirkungen 5.1 Beurteilungspegel In Anhang 3 wird die Lage der gewählten Immissionsorte dargestellt. In Anhang 5 und Anhang 6 sind die Beurteilungspegel tags und nachts in 5 m Höhe über Gelände als Rasterlärmkarte dargestellt. Die Lage der Lärmquellen und die Schallausbreitung wird daraus ebenfalls ersichtlich. In Anhang 7 und Anhang 8 sind die Beurteilungspegel 50 cm vor der Fassade als Gebäudelärmkarte für das lauteste Stockwerk dargestellt. Fassaden ohne Fenster zu Aufenthaltsräumen (in der Regel Brandwände) werden nicht beurteilt. In Anhang 9 und Anhang 10 sind die Gebäude in der Skalenfarbe hervorgehoben, an denen sich Richtwertüberschreitungen im Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ergeben. Die entsprechenden Fassadenabschnitte sind rot markiert. Die unterschiedlichen Gebietsnutzungen sind dabei berücksichtigt. In Anhang 11 sind die immissionspunktbezogenen Beurteilungspegel tabellarisch für alle Immissionsorte mit Richtwertüberschreitungen aufgelistet Überschreitungen ohne Handlungsbedarf Am Armbrustweg 3 ergeben sich tags leichte Überschreitungen (2,3 ) der WA-Werte durch Anlage 45, insbesondere durch den Kundenparkplatz. Weder die Anlage 45 noch der Armbrustweg befinden sich im»untersuchungsgebiet Aktives Zentrum Residenzstrtaße«. Unterstellt man hier eine bestehende Gemengelage, ergibt sich daraus kein Immissionskonflikt oder Handlungsbedarf. An der Rorschacher Zeile 8 ergeben sich tags marginale Überschreitungen der WA-Werte (0,1 ) aufgrund des Kundenparkplatzes und der Warenanlieferung der Anlage 52. Die Ansätze der Bayerischen Parkplatzlärmstudie überschätzen allerdings die Emissionen von Einzelhändlern, sodass die Richtwerte in der Realität höchstwahrscheinlich eingehalten sind. Zudem lässt sich auch hier eine bestehende Gemengelage unterstellen. An der Markstraße 14 und 19 ergeben sich nachts Überschreitungen (5,2, 2,4 ) der MI-Werte durch die Anlage 8 (Kundenparkplatz). Aufgrund der geringen subjektiv empfundenen Störwirkung von anlagenbezogenen Verkehrsgeräuschen bei ständig vorherrschenden Verkehrsgeräuschen der öffentlichen Straßen wie im vorliegenden Fall, ist hier nicht tatsächlich mit einem Immissionskonflikt zu rechnen. Da sich zudem weder Quelle noch Empfänger in einer Wohnbaupotenzialfläche befinden, besteht kein Handlungsbedarf. Anlagenlärmeinwirkungen 40
48 für die und angrenzende Gewerbegebiete An der Walderseestraße 27 ergeben sich tags leichte Überschreitungen (0,9 ) der MI-Werte. Diese werden maßgeblich durch die Anlage 1 (Werkstatttore) sowie die Anlage 9 (offenes Lager) verursacht. An den benachbarten Gebäuden Walderseestraße 28 und 29 ergeben sich tags deutliche Überschreitungen (8,1 sowie 9,3 ) der MI-Werte allein aufgrund der Anlage 1. Die Anlage 1 führt mit den hier getroffenen Ansätzen, welche auch das Entwicklungspotenzial der Anlage einschließt, zu unzulässigen Geräuscheinwirkungen in ihrem Umfeld. Es ist allerdings möglich, dass die Werkstatttore weniger intensiv genutzt werden, als in den Berechnungen zugrunde gelegt. Möglicherweise wird die Anlage derzeit besonders rücksichtsvoll betrieben. Sofern also keine Beschwerden vorliegen, ist kein Handlungsbedarf gegeben. Andernfalls ist vom Anlagenbetreiber zu verlangen, dass die geräuschintensiven Vorgänge nur bei geschlossenem Tor durchgeführt werden. Die betroffenen Immissionsorte und die Anlage befinden sich allerdings nicht im»untersuchungsgebiet Aktives Zentrum Residenzstrtaße«. An der ergeben sich tags Überschreitungen (3,4 ) der WA-Werte. Keine Anlage ist dafür hauptverantwortlich oder würde allein genommen schon zu Überschreitungen führen. Einen nicht irrelevanten Anteil haben die Anlage 25 (offenes Lager), die Anlage 26 (Werkstatttore) sowie die Anlage 11 (Kundenparkplatz). Hier lässt sich hier eine bestehende Gemengelage unterstellen. In der 28, 31, 126, 127 und ergeben sich nachts deutliche Überschreitungen (10,6, 12,8, 5,5, 12,6 und 11,8 ) der MI-Werte. Gleiches gilt für die Deutsche Straße 4 (6,8 ) und die Thaterstraße 8 (7,7 ). In der 125 und 130 (2,4 und 2,4 ), in der Thaterstraße 5 und 7 (3,1 und 1,6 ) sowie in der Deutschen Straße 6, 7 und 8 (3,7, 3,7 und 0,1 ) ergeben sich nachts noch leichte Überschreitungen der MI-Werte. Alle hier genannten Überschreitungen ergeben sich im Wesentlichen durch die Tankvorgänge der Anlage 40. Es ist jedoch in der Regel so, dass die Störwirkung von Tankstellen durch die bestehenden Richtlinien und die TA Lärm überschätzt wird. Es ist tatsächlich so, dass die meisten Tankstellen im Innenstadtbereich bei strenger Auslegung der TA Lärm unzulässig wären. Lärmbeschwerden im Umfeld von Tankstellen beziehen sich jedoch meistens nur auf die Waschanlagen, die sonntags betrieben werden oder ähnliche Vorgänge, nicht aber auf die tatsächlich für die rechnerischen Überschreitungen verantwortlichen Geräusche in der Nacht. Eine Ursache dafür ist auch, dass diese vom Betroffenen oft gar nicht vom öffentlichen Straßenverkehrslärm auseinander zu halten sind. Anlagenlärmeinwirkungen 41
49 für die und angrenzende Gewerbegebiete Wohnbaupotentialfläche Simmelstraße/Pankower Allee An der rückwärtigen Fassade des Wohnhauses Pankower Allee 13/15 (innerhalb der Wohnbaupotenzialfläche) ergeben sich tags Überschreitungen (5,8 ) der MI-Werte aufgrund der Anlage 36 (Werkstatttore). Eine andere Grundrissausrichtung festzusetzen, ist hier nicht möglich, da es an dieser Bebauung bereits eine von Anlage 37 verlärmte Fassade (Westfassade) ohne Immissionsorte gibt. Vom Betreiber der Anlage 36 müsste verlangt werden, dass die geräuschintensiven Vorgänge nur bei geschlossenen Werkstatttor durchgeführt werden. An der Pankower Allee 18, 20, 22, 24 und 26 (außerhalb der Wohnbaupotenzialfläche) ergeben sich tags leichte Überschreitungen (3,2, 4,8, 5,4, 3,8 und 1,9 ) der WA-Werte, in der Pankower Allee 23/25 (innerhalb der Wohnbaupotenzialfläche) leichte Überschreitungen (0,7 ) der MI-Werte aufgrund des gemeinsamen Kundenparkplatzes von Anlage 34 und 35 sowie teilweise auch der Einkaufswagenbox. Hier bieten sich die Asphaltierung der Fahrgassen auf dem gemeinsamen Kundenparkplatz der Anlage 33 und 34 sowie das Verwenden von Kunststoffkörben für die Einkaufswagenbox oder die Verlegung der Einkaufswagenbox ins Gebäudeinnere an. In der Pankower Allee 30, 31, 31a und 33 (außerhalb der Wohnbaupotenzialfläche) ergeben sich tags Überschreitungen (0,5, 4,5, 3,9 und 1,9 ) der WA-Werte, im Wesentlichen durch die Warenanlieferungen der Anlage 33. Die Anlage würde mit einem Bebauungsplan, der vor allem eine Wohnnutzung planungsrechtlich ermöglichen soll, wohl ohnehin nur im Rahmen des Bestandsschutzes fortbestehen können, sodass dieser Konflikt nicht mit dem B-Plan gelöst werden muss. Die Anlagen in der Wohnbaupotenzialfläche, insbesondere die Anlage 33, 34 und 35 führen zu Überschreitungen der MI-Werte innerhalb der Wohnbaupotenzialfläche und zu Überschreitungen der WA-Werte in dessen Umfeld. Dies beschreibt üblicherweise das Emissionsverhalten von Anlagen in Gewerbegebieten. Sie wären somit nicht ohne Weiteres in einem Mischgebiet zulässig und sollten nach Möglichkeit zur Realisierung von Wohnbebauung nicht weiter betrieben werden. Einige der Gebäude innerhalb der Wohnbaupotanzialfläche sind zwar nicht von Überschreitungen der MI-Werte betroffen (Pankower Allee 3, Simmelstraße 12, Residenzzstraße , 115). Bei diesen Gebäuden handelt es sich bereits um Wohngebäude. Relevante Lärmeinwirkungen von außerhalb bestehen nicht. Um die Wohnbaupotenzialfläche langfristig als Mischgebiet ausweisen zu können, müssten in erster Linie die Gewerbebetriebe bzw. deren Entwicklungspotenzial relevant eingeschränkt werden. Bis dahin kann zusätzliche Anlagenlärmeinwirkungen 42
50 für die und angrenzende Gewerbegebiete Wohnbebauung, die keine heranrückende schutzbedürftige Nutzung darstellt, nur punktuell errichtet werden (im Nordosten und äußersten Südwesten der Wohnbaupotenzialfläche) Wohnbaupotentialfläche Holländerstraße/Walderseestraße An der rückwärtigen Fassade des Wohnhauses Holländerstraße 119 ergeben sich tags Überschreitungen von 6,2 der MI-Werte. Hauptursache ist hierfür, die auf dem selben Grundstück befindliche Anlage 18 (Werkstatttore). Die auf dem benachbarten Grundstück befindliche Anlage 17 (Werkstatttore) hält allein genommen die MI-Werte ein, trägt aber zu den Überschreitungen in relevantem Umfang bei. Am Schäfersee 19A, 53, 55, 57 und 59 ergeben sich leichte Überschreitungen der WA-Werte (1,3, 0,7, 0,4 und 0,5 ), Am Schäfersee 41 sogar hohe Überschreitungen mit 12,6. Ebenfalls Überschreitungen ergeben sich an der Holländerstraße 6-8 (4,5, 6,3 und 9,6 ). Diese Nutzungen befinden sich außerhalb der Wohnbaupotenzialfläche. An der Holländerstraße 118 (innerhalb der Wohnbaupotenzialfläche) ergeben sich tags Überschreitungen (3,6 ) der MI-Werte. Alle hier genannten Überschreitungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Anlage 16. Hauptlärmquellen sind die Schallabstrahlung von Innen nach Außen sowie der Gabelstapler. Die Anlage 16 führt tags auch zu Überschreitungen (10,6 ) an der Holländerstraße 120 (innerhalb der Wohnbaupotenzialfläche). Hier wirken allerdings noch gleichermaßen die Anlagen 17 und 18 (Werkstatttore) ein, sodass sich insgesamt erhebliche Überschreitungen ergeben. Hinsichtlich der Anlagen 17 und 18 kann eine einseitig abgewandte Grundrissausrichtung nicht in Frage kommen, da die gegenüberliegende Gebäudeseite dem Straßenverkehrslärm der Holländerstraße ausgesetzt ist. Die lärmintensiven Arbeitsvorgänge müssten bei geschlossenem Tor durchgeführt werden. Hinsichtlich der Anlage 16 könnten nur eine hohe Wand und eine erhöhte Schalldämmung der Außenbauteile eine ausreichende Wirkung haben. Alternativ könnten hohe und geschlossene Fassaden ohne Immissionspunkte die Anlagen umschließen, sodass eine Abschirmung in Richtung Wohnbaupotenzialfläche erfolgt. Der Konflikt zwischen der bestehenden Wohnbebauung nördlich der Holländerstraße und der Anlage 16 könnte über den Bestandsschutz geduldet werden. An der Markstraße 10 (innerhalb dieser Wohnbaupotenzialfläche) ergeben sich nachts leichte Überschreitungen (1,5 ) der MI-Werte durch die Anlage 13 (Tankstelle Markstraße 43-44, innerhalb der benachbarten Wohnbaupotenzialfläche). Dies ist, wie bereits erwähnt, durchaus üblich für das Umfeld von Tankstellen. Allerdings stellen rechnerische Überschreitungen Anlagenlärmeinwirkungen 43
51 für die und angrenzende Gewerbegebiete ein Problem für ein formalisiertes Bebauungsplanverfahren dar, welches zur Ausweisung eines Mischgebiets erforderlich ist. Denkbar wäre es grundsätzlich, dass die Geräusche zu 95 % der Zeit durch den Straßenverkehrslärm überlagert werden, was ein Heranrücken der Wohnbebauung grundsätzlich zulassen würde. Dies ist allerdings aufgrund der Nähe zum signalisierten Knotenpunkt /Markstraße nicht gegeben, da bei jedem Umlauf zweimal kurz beide Fahrtrichtung gleichzeitig gesperrt sind. In diesen Momenten werden die Anlagengeräusche nicht überlagert. Es lässt sich allerdings anhand der Hessischen Tankstellenstudie begründen, dass die Lästigkeitszuschläge aufgrund der zeitweise vorherrschenden Fremdgeräusche nicht vergeben werden müssen. Dadurch werden die Immissionen rechnerisch um 2 reduziert, was eine Einhaltung der Mischgebietswerte bewirkt. Voraussetzung dafür ist gemäß Hessischer Tankstellenstudie, dass der akustische Schwerpunkt der Tankstelle ca. 40 bis 50 m von der Wohnbebauung entfernt ist und dass der Mittelungspegel durch Verkehrsgeräusche ca. 55 bis 60 beträgt. Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Bei Ausweisung eines Mischgebiets statt eines allgemeinen Wohngebiets entlang der Markstraße besteht somit kein Immissionskonflikt. Bei Wegfall der Anlage 16 (Aluminiumfabrik) können die MI-Werte innerhalb der Wohnbaupotenzialfläche, die WA-Werte außerhalb davon größenteils eingehalten werden. Sofern sich die zulässigen Emissionen der Anlage 16 einschränken lassen, sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Mischgebiet gegeben Wohnbaupotenzialfläche Emmentaler/F.-Wilhelmstraße Innerhalb dieser Wohnbaupotenzialfläche gibt es bereits den Bebauungsplanentwurf 12-53, welcher Misch- und allgemeine Wohngebiete vorsieht. An der Friedrich-Wilhelm-Straße 80 (im geplanten WA 2) ergeben sich tags leichte Überschreitungen (3,7 ) der WA-Werte durch die Anlage 42, insbesondere den Kundenparkplatz und die Einkaufswagenbox. Sofern hier eine Gemengelage unterstellt werden kann, ergibt sich kein Immissionskonflikt für den Bestand. Da der Kundenparkplatz bereits asphaltiert ist, müsste zur Einhaltung der WA-Werte eine ca. 3 m hohe Wand an der Grundstücksgrenze (zwischen dem Garten des Wohngebäudes Friedrich-Wilhelm-Straße 80 und dem Kundenparkplatz) errichtet werden, welche eine erhebliche Verschattung der Wohnnutzung zur Folge hätte. Hinsichtlich des Bebauungsplans werden durch die Anlage 42 noch Teile des WA 2 und WA 3 unzulässig verschallt. Sofern die Baugrenzen des WA 2 und WA 3 als planungsrechtlichzulässige Immissionspunkte mit der Gebietsnutzung WA berücksichtigt werden, ergeben sich hier großflächige Überschreitungen. Dies betrifft das ganze WA 3 und den südlichen Teil des WA 2. Da der Anlagenlärmeinwirkungen 44
52 für die und angrenzende Gewerbegebiete Bebauungsplan die für diese großflächigen Überschreitungen verantwortliche Anlage gar nicht mehr vorsieht, ist er in sich zunächst schlüssig und beinhaltet keine Immissionskonflikte. Die Anlage hat Bestandsschutz, sodass es in der Übergangsphase durchaus zu Konflikten, insbesondere im WA 2 und WA 3 kommen kann. Bei Errichtung von zusätzlicher Wohnbebauung sind hier, je nach Lage der Immissionsorte, Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Da allerdings vier bis fünf Vollgeschosse zulässig sein sollen, können die oberen Geschosse kaum durch Wände oder Wälle abgeschirmt werden. Somit wären die heranrückenden Fassaden ohne Fenster zu Aufenthaltsräumen zu gestalten. An der 130 ergeben sich nachts Überschreitungen der MI-Werte von bis zu 4,7. An der 132 und an der Friedrich-Wilhelm-Straße 86 ergeben sich nachts nur leichte Überschreitungen der MI-Werte (0,9 und 0,9 ). Diese werden durch die Tankvorgänge der Anlage 40 verursacht. Für diese Immissionsorte lässt sich sehr gut begründen, dass die Lästigkeitszuschläge aufgrund der zeitweise vorherrschenden Fremdgeräusche nicht vergeben werden müssen. Dadurch werden die Immissionen rechnerisch um 2 reduziert. Die Voraussetzungen, dass der akustische Schwerpunkt der Tankstelle ca. 40 bis 50 m von der Wohnbebauung entfernt ist und dass der Mittelungspegel durch Verkehrsgeräusche ca. 55 bis 60 beträgt, sind erfüllt. Bezogen auf die 132 und die Friedrich- Wilhelm-Straße 86 führt dies zur Einhaltung der Mischgebietswerte. Bei der 130 bleiben rechnerische Überschreitungen von 2,7 bestehen. Aus immissionsschutzfachlicher Sicht könnten diese Überschreitungen noch vertreten werden, da der Betroffene die Geräuscheinwirkungen nicht vom öffentlichen Straßenverkehrslärm auseinander halten kann. Um aber auch mögliche immissionsschutzrechtliche Bedenken ausräumen zu können, müssen Schallpegelmessungen durchgeführt werden, die nachweisen, dass die von der Tankstelle ausgehenden Geräusche zur lautesten Nachtstunde (Freitags 22:00-23:00 ) zu 95 % der Zeit vom Straßenverkehrslärm überlagert werden. Die Tankstellengeräusche nehmen nach 23:00 stärker ab als der Straßenverkehrslärm, sodass diese Nachtstunde maßgeblich für die Messung ist. Konkret sollten mindestens drei Messungen an unterschiedlichen Freitagen zwischen 22:00 und 23:00 durchgeführt werden, bei denen der Beurteilungspegel des Straßenverkehrslärms zu bestimmen ist, der zu 95 % der Zeit überschritten ist. Sofern dieser mehr als 47,7 beträgt, wovon auszugehen ist, handelt es sich nicht um unzulässige Geräuscheinwirkungen. An der Breitkopfstraße 81 ergeben sich tags deutliche Überschreitungen (11,3 ) der WA-Werte durch die Anlage 44, insbesondere durch die geöffneten Tore der Waschanlage. Sowohl Quelle als auch Empfänger befinden sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Die Überschreitungen treten hier nur punktuell an der nördlich der Anlage 44 gelegenen und nach Süden gerichteten Fassade der bestehenden Wohnnutzung auf. Sofern die lärmintensiven Anlagenlärmeinwirkungen 45
53 für die und angrenzende Gewerbegebiete Vorgänge bei geschlossenem Tor durchgeführt werden können, lassen sich die Richtwerte einhalten Wohnbaupotenzialfläche Markstraße/ Innerhalb dieser Wohnbaupotenzialfläche gibt es bereits den Bebauungsplanentwurf 12-59, welcher den gesamten Block zwischen Holländerstraße,, Hasslingerweg und Markstraße umfasst. Der Bebauungsplanentwurf sieht ein allgemeines Wohngebiet entlang der und ein Mischgebiet entlang der Markstraße vor. An der Marktstraße 38, welche sich innerhalb des Geltungsbereichs befindet, ergeben sich tags leichte Überschreitungen der MI-Werte von 0,7 durch die Anlage 12 (insbesondere durch die Warenanlieferung von Lidl). An der 57 ergeben sich Überschreitungen der WA-Werte von bis zu 1,1 tags und 5,5 nachts. Die Überschreitungen tags ergeben sich im Wesentlichen ebenfalls aus der Anlage 12, nachts hingegen aus der Anlage 13. Bezogen auf die Überschreitungen durch die Anlage 12 würde eine Einhausung oder andersartige Abschirmung der Vorgänge im Bereich der Anlieferungen zur Einhaltung der Richtwerte führen. Eine Nachtanlieferung ist unter den derzeitigen baulichen Gegebenheiten grundsätzlich auszuschließen. An der Marktstraße 45 ergeben sich Überschreitungen der MI-Werte in Höhe von 1,7 nachts durch die Anlage 13. Diese ergeben sich aus den Vorgängen im Bereich der Zapfsäulen. Es bietet sich keine offensichtliche bauliche Lösung an. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen Quelle und Immissionsort sowie der großen Höhe des Wohngebäudes ist eine Abschirmung kaum möglich. Eine Grundrissausrichtung kommt auch nicht in Frage, da es sich bereits um die vom Straßenverkehrslärm abgewandte Gebäudeseite handelt. Die Öffnungszeiten der Tankstelle müssten daher auf den Zeitbereich von 6-22 reduziert werden. In der 71 werden die WA-Werte tags um 7,5, insbesondere vom Kundenparkplatz der Anlage 11 überschritten. Zur Einhaltung der Mischgebietswerte müssten die Fahrgassen des Kundenparkplatzes im Bereich der Zufahrt zur asphaltiert werden oder Einkaufswagen mit lärmarmen Kunststoffrädern verwendet werden. Zur Einhaltung der WA- Werte müsste die Parkplatzzufahrt zur gesperrt werden. In der 72 werden die WA-Werte tags in Summe leicht (0,7 ) überschritten. Den relevanten Anteil hat die Kfz-Werkstatt (Anlage 28, Werkstattore), sodass die Geräuscheinwirkungen unzulässig für ein WA wären. Eine lärm abgewandte Grundrissausrichtung ist hier nicht möglich, da es sich bereits um die von der abgewandte Fassade handelt. Hier sollte die Gebietsausweisung eines MI verfolgt werden. Anlagenlärmeinwirkungen 46
54 für die und angrenzende Gewerbegebiete An der Markstraße 36 und 37 sowie an der 53, 59, 60 und 61 werden die gebietsbezogenen Richtwerte eingehalten. Schutzbedürftige Nutzungen stellen noch die Ausnahme dar. Auf den Gewerbeflächen werden praktisch flächendeckend Mischgebietswerte überschritten. Sofern auf einzelnen Gewerbeflächen nun im geplanten MI Wohnbebauung entsteht, stellt diese zwangsläufig eine heranrückende Wohnbebauung an die noch vorhandenen Gewerbebetriebe dar. Gleiches gilt für die Flächen im geplanten WA. Die am stärksten emittierenden Anlagen (insbesondere Anlage 11 (Reichelt), 12 (Lidl) und 13 (Tankstelle)) sowie idealerweise auch die westlich der Markstraße befindlichen Anlagen 7 (Schuhcenter), 8 (McDonalds) und 9 (Gerüstbau) müssten zuerst stark eingeschränkt werden, bevor diese und die benachbarten Flächen für schutzbedürftige Nutzungen in Frage kommen. Aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände kämen in Frage, wenn die geplante schutzbedürftige Bebauung nur ein Vollgeschoss aufweisen würde. Auf diese Weise ließe sich die Schallausbreitung mit Wänden oder Wällen unterbrechen. Bei der üblichen Gebäudehöhe scheiden derartige Schallschutzmaßnahmen allerdings aus. Andere Maßnahmen an der Quelle (lärmarme Einkaufswagen etc.) haben in der Regel keine ausreichende Wirkung. Hinsichtlich der architektonischen Selbsthilfe ist es als äußerst problematisch einzuschätzen, dass ganze Fassaden ohne Immissionspunkte auskommen müssten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich bei einer stufenweisen Realisierung, dass diese von Süden nach Norden durchgeführt wird. Dies hätte wenigstens den Vorteil, dass die ohnehin weniger attraktive Nordseite - statt etwa der Südseite - ohne Immissionspunkte auskommen müsste. Konkretere aktive Schallschutzmaßnahmen müssen in einem Bebauungsplanverfahren erarbeitet werden, in welchem bekannt sein muss, welche Gewerbeanlagen zuerst durch Wohnbebauung ersetzt werden können. 5.2 Kurzzeitige Geräuschspitzen In Anhang 12 und Anhang 13 sind die kurzzeitigen Geräuschspitzen tags und nachts in 5 m Höhe über Gelände als Rasterlärmkarte dargestellt. In Anhang 14 und Anhang 15 sind die kurzzeitigen Geräuschspitzen 50 cm vor der Fassade als Gebäudelärmkarte für das lauteste Stockwerk dargestellt. In Anhang 16 und Anhang 17 sind die Gebäude in der Skalenfarbe hervorgehoben, an denen sich Richtwertüberschreitungen für kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm ergeben. Die entsprechenden Fassadenabschnitte sind rot markiert. Nachts ergeben sich keine Richtwertüberschreitungen. In der Tabelle 5-1 sind die immissionspunktbezogenen kurzzeitigen Geräuschspitzen tabellarisch für alle Immissionsorte mit Richtwertüberschreitungen aufgelistet. Anlagenlärmeinwirkungen 47
55 für die und angrenzende Gewerbegebiete Tabelle 5-1 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm Immissionsort Nutzung Stockwerk Himmelsrichtung RW,T,max RW,N,max LT,max LN,max LT,max,diff LN,max,diff Markstraße 14 MI 3.OG W ,5 63,6 2, WA 3.OG SW ,3 36,8 7, WA 5.OG W ,4 35,4 5,4 --- Walderseestraße 27 MI 2.OG S ,5 52,3 1,5 --- Walderseestraße 29 MI 1.OG S ,3 62,6 3,3 --- An der Marktstraße 14, der Walderseestraße 27 und 29 ergeben sich tags Überschreitungen durch das in den Berechnungen zugrunde gelegte Ausschütten eines mit groben Metallteilen beladenen Containers auf dem offenen Lager der Anlage 9. An der ergeben sich die Überschreitungen analog aufgrund des offenes Lagers der Anlage 25. Inwiefern und wie häufig vergleichbare Vorgänge auf den beiden Betriebsgrundstücken tatsächlich stattfinden, ist nicht bekannt. Sofern die Anlagen geräuscharm betrieben werden, ergibt sich hier kein tatsächlicher Immissionskonflikt. Perspektivisch sollten die Betriebsgenehmigung der Anlagen gegebenenfalls daraufhin überprüft bzw. ergänzt werden, dass keine wesentlich störenden Geräuscheinwirkungen im Umfeld auftreten. Da sich die Anlage 9 und die von den kurzzeitigen Geräuschspitzen betroffenen Immissionsorte (Marktstraße 14, Walderseestraße 27 und 29) nicht im Fördergebiet befinden, besteht hier kein Handlungsbedarf. Die Anlage 25, welche ebenfalls für unzulässige kurzzeitige Geräuschspitzen verantwortlich ist, befindet sich hingegen in einer Wohnbaupotenzialfläche. Das Entwicklungspotenzial der Anlage 25 ist daher einzuschränken, wenn in ihrem direkten Umfeld Wohnbebauung zulässig werden soll. Anlagenlärmeinwirkungen 48
56 für die und angrenzende Gewerbegebiete 6 Verkehrslärm Der Verkehrslärm stellt die übergeordnete Schallquelle im Untersuchungsgebiet dar. Maßgeblich für die Beurteilung nach DIN ist der Nachtzeitbereich, obwohl auf einigen Straßen bereits eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22-6 vorherrscht. In Anhang 19 und Anhang 20 sind die Isophonenlinien für den Tag und die Nacht in 5 m Höhe für die Bestandsbebauung dargestellt - in Anhang 21 und Anhang 22 analog für eine städtebauliche Situation, in der entsprechend des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) alle Baulücken geschlossen worden sind. In Anhang 23 und Anhang 24 sind die Fassadenpegel für das lauteste Stockwerk tags und nachts für die Bestandsbebauung, in Anhang 25 und Anhang 26 für die Situation mit Lückenschluss tags und nachts dargestellt. In Anhang 27 und Anhang 28 sind die Pegeldifferenzen tags und nachts zwischen den Situationen mit und ohne Lückenschluss dargestellt. Dem Anhang 29 bis Anhang 37 können die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 für beide Situationen entnommen werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete werden entlang aller Straßen überschritten. Die Schließung der Baulücken hat darauf keinen Einfluss. In den verkehrlich unbedeutenden Nebenstraßen können die Mischgebietswerte oft eingehalten werden, doch werden auch diese teilweise überschritten. Bei diesen Straßen handelt es sich um die einzigen Straßen mit Pflasterbelag, wodurch sich zunächst eine Lärmsanierung der Fahrbahnoberfläche aufdrängt. Es handelt sich allerdings nicht um Betroffenheitsschwerpunkte. Es liegt praktisch in allen Fällen eine lärmabgewandte Gebäudeseite vor, sodass die Nachtruhe auch bei geöffnetem Fenster durch geeignete Zimmeraufteilung möglich ist. Dies ist in der Regel auch umsetzbar, da es sich im Allgemeinen um Altbauwohnungen handelt, bei denen von durchgesteckten Wohnungsgrundrissen ausgegangen werden kann. Grundsätzlich in Frage für eine Fahrbahnasphaltierung kommt nur die Raschdorfstraße, da auf den anderen Straßen mit Pflasterbelag die Mischgebietswerte der DIN außerhalb der Knotenpunktsbereiche eingehalten werden. Durch die Asphaltierung wäre mit einer Pegelminderung von ca. 3 zu rechnen. Entlang der, der Pankower Allee und der Holländerstraße werden die Orientierungswerte der DIN deutlich überschritten, teilweise werden hier Beurteilungspegel von annähernd 70 tags und 60 nachts erreicht. In der Pankower Allee bietet sich eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (ganztags oder nur nachts) an. Dadurch ist mit einer Pegelminderung von ca 2,5 zu rechnen. Alternativ oder ergänzend könnte auch der Querschnitt reduziert werden, da die vorhandene Fahrbahnbreite einerseits zu erhöhten Geschwindigkeiten verleitet und andererseits die Emissionslinie weiter von den Gebäuden abrückt. Durch diese Maßnahme ist nur mit einer sehr geringfügigen Pegelminderung Verkehrslärm 49
57 für die und angrenzende Gewerbegebiete zu rechnen. In der Holländerstraße und der herrscht bereits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nachts, sodass eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung nur für den Tag in Betracht kommt, an dem die Betroffenheit bereits jetzt geringer ausfällt als nachts. In der Holländerstraße bietet sich die Anlage von Radfahrstreifen (oder Angebotsstreifen) an, da so die Fahrgeschwindigkeit in der Regel reduziert und die Emissionslinie in Richtung Fahrbahnmitte verschoben werden kann. In der gibt es bereits Radfahrstreifen. Entlang der, der Markstraße und der Lindauer Allee werden Beurteilungspegel von mehr als 70 tags und 65 nachts erreicht. Hier sind die in der Rechtsprechung gefestigte Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 tags und 60 nachts sowie die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV also deutlich überschritten. Die höchsten Pegel ergeben sich im Einwirkbereich der Lichtsignalanlagen. Für die bestehende Bebauung besteht somit ein Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung gemäß den Lärmschutz- Richtlinien-StV. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sollte auf 30 km/h begrenzt werden, da diese Maßnahme kostengünstig und kurzfristig umzusetzen ist. Die zu erwartende Pegelminderung beträgt ca. 2,5. Die Argumentation, dass es durch eine geringere Geschwindigkeit auch zu erhöhten Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen kommen kann, ist aus fachlicher Sicht auf Hauptverkehrsstraßen in Berlin nicht haltbar. Der Verkehrsfluss wird dadurch nicht verschlechtert, da dieser unter den örtlichen Gegebenheiten allein von der Leistungsfähigkeit der signalisierten Knotenpunkte abhängt. Andere Maßnahmen, wie etwa eine Abschaltung der Lichtsignalanlagen (bis zu 3 Pegelminderung) oder ein Lkw-Verbot (ca. 3,2 Pegelminderung) sind auf einer Bundesstraße bzw. einer Hauptverkehrsstraße aus verkehrlicher Sicht kaum möglich. Die Anlage von Radfahrstreifen ist nicht zweckmäßig, da es bereits straßenbegleitende Radwege gibt. Die genannten Lärmminderungsmaßnahmen können die Lärmbetroffenheit mindern, führen allerdings nicht annähernd zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN Für die geplante Nachverdichtung mit Wohnbebauung bedeuten die erhöhten Schallimmissionen daher, dass zwingend passive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Neben der Einhaltung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 (siehe Anhang 29 bis Anhang 44) und dem Einsatz von künstlichen Durchlüftungen sind dazu auch Festsetzungen zu den Wohnungsgrundrissen zu treffen. Dazu bietet sich die Mustersatzung Nummer 5.6 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an. Diese lautet auf den Straßenverkehr bezogen wie folgt: Zum Schutz vor Lärm muss entlang der... Straße in Gebäuden mindestens ein Aufenthaltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen müssen mindestens Aufenthaltsräume mit den Fenstern von der Straße abgewandt sein. Schutzbedürftige Aufenthaltsräume von Wohnungen entlang der Straße sind mit schallgedämmten Dauerlüftungseinrichtungen auszustatten. Verkehrslärm 50
58 für die und angrenzende Gewerbegebiete Um gewährleisten zu können, dass die straßenabgewandte Fassade auch tatsächlich ruhig ist, muss eine entsprechende Gebäudekubatur, in der Regel also eine geschlossene Riegelbebauung, gewählt werden. Eine innenseitige Erhöhung der Attika schützt zusätzlich davor, dass sich der Schall zu schnell hinter dem Dach wieder nach unten beugt und insbesondere auf die oberen Geschosse der lärmabgewandten Fassade einwirken kann. In diesem Zusammenhang ist auch auf den mit dem ISEK vorgesehenen Lückenschluss einzugehen. Dieser ist aus schalltechnischer Sicht sehr zu begrüßen, da er dazu führt, dass die Innenhöfe nun fast vollständig vom Lärm abgeschirmt werden. Dies ermöglicht es vielen Bewohnern, die Schlafräume zum Innenhof anzuordnen und wenigstens dort bei geöffnetem Fenster ungestört schlafen zu können. Die Schallreflexion an den gegenüberliegenden Fassaden fällt hingegen sehr gering aus, könnte aber auch durch absorbierende Fassaden vollständig vermieden werden. In Anhang 27 und Anhang 28 sind die Pegeldifferenzen dargestellt. An den Bereichen, an denen Pegelzunahmen zu sehen sind, haben sich zuvor gewerbliche genutzte Gebäude befunden, die für den zugrunde gelegten Baulückenschluss entfernt wurden. Die Pegelabnahmen in den Hinterhöfen sind hingegen tatsächlich zu erwarten und relevant. In einigen Hinterhöfen ergeben sich Pegelminderungen von mehr als 10, in jedem Fall aber ergeben sich wahrnehmbare Pegelminderungen. Verkehrslärm 51
59 für die und angrenzende Gewerbegebiete 7 Zusammenfassung Die im Bezirk Reinickendorf von Berlin wurde in das Förderprogramm Aktive Zentren aufgenommen. Ziel des Programms ist die Aufwertung und Stärkung der als zentrale Geschäftsstraße im Ortsteil Reinickendorf. Dafür wurden mehrere Wohnbaupotenzialflächen und bauliche Lückenschlüsse im Bereich der vorgesehen. Die Wohnbaupotenzialflächen befinden sich auf derzeit vor allem gewerblich genutzten Flächen. Für die Untersuchung waren die zu erwartenden Schallimmissionen in der, der Markstraße sowie in den Nebenstraßen als auch Gewerbelärm für vorhandene Gewerbegebiete an der Friedrich-Wilhelm-Straße, Simmelstraße, Walderseestraße und Markstraße zu ermitteln. Die Ergebnisse lassen sich hinsichtlich des Gewerbelärms wie folgt zusammenfassen: Es ergeben sich zahlreiche Überschreitungen im Sinne der TA Lärm, aus denen sich kein Handlungsbedarf für die Ziele des Fördergebiets ableitet: Es ergeben sich nächtliche Überschreitungen im Umfeld der bestehenden ARAL-Tankstelle (Anlage 40). Dies ist innerorts durchaus üblich für Tankstellen. Es ergeben sich im Fördergebiet einige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete ohne Überschreitungen der Mischgebietswerte. Hier kann in der Regel eine bestehende Gemengelage angenommen werden, sodass sich kein Immissionskonflikt daraus ableitet. Es wurden einige Richtwertüberschreitungen festgestellt, bei denen sich sowohl die maßgebliche Schallquelle als auch der Empfänger außerhalb des Fördergebiets befinden. Zumindest für das Fördergebiet leitet sich daraus kein Handlungsbedarf ab. Die Wohnbaupotenzialfläche Simmelstraße/Pankower Allee kann derzeit nur punktuell um Wohnbebauung ergänzt werden, zur flächendeckenden Entwicklung müssten mehrere Anlagen verschwinden: Durch die Einzelhandelsbetriebe (insbesondere den Aldi-Markt (Anlage 34)) und die Anlieferungen der Papierfabrik (Anlage 33) kommt es innerhalb der Wohnbaupotenzialfläche zu Überschreitungen der Mischgebietswerte und in dessen Umfeld zu Überschreitungen der Wohngebietswerte. Die meisten Gewerbebetriebe wären aus immissionsschutzrechtlicher Sicht in einem Mischgebiet unzulässig. Um keine heranrückende Wohnbebauung zu schaffen, ist der Wohnungsbau hier derzeit nur punktuell im Nordosten und Südwesten des Gebiets möglich oder die schallintensiven Anlagen müssten durch Wohnbebauung ersetzt werden. Die Lärmeinwirkungen von außerhalb der Wohnbaupotenzialfläche erfüllen das Irrelevanzkriterium der TA Lärm. Wenn also die zulässigen Schallemissionen der Gewerbebetriebe reduziert werden können oder diese nicht mehr betrieben werden, steht der Ausweisung als allgemeinen Wohngebiet oder Mischgebiets aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nichts mehr entgegen. Kurzfristig bietet sich die Asphaltierung der Fahrgassen auf dem Kundenparkplatz des Aldi-Markts sowie die Verlegung der Einkaufswagenbox an (Anlage 34). Zusammenfassung 52
60 für die und angrenzende Gewerbegebiete Die Wohnbaupotenzialfläche Holländerstraße/Walderseestraße ist mit kleinflächigen Ausnahmen für eine Ausweisung als Mischgebiet geeignet: Die Aluminiumfabrik (Anlage 16) verursacht an manchen Tagen sehr hohe Lärmeinwirkungen im Umfeld. Diese wären in einem Mischgebiet unzulässig. Als Lösung denkbar wären eine hohe Wand und eine erhöhte Schalldämmung der Außenbauteile. Alternativ wäre die Anwendung der architektonischen Selbsthilfe denkbar. Die Aluminiumfabrik (Anlage 16) müsste dazu von einer geschlossenen Fassade ohne Immissionspunkte umbaut werden. Die unmittelbaren Nachbarn der Aluminiumfabrik (Anlage 34) sind zwei Kfz-Werkstätten (Anlage 17 & 18), die bislang weitgehend unbemerkt unter den vorherrschenden Geräuschen der Aluminiumfabrik (Anlage 16) erhebliche Lärmeinwirkungen verursachen können. Die lärmintensiven Vorgänge dürften zur Lösung des Konflikts nur bei geschlossenem Tor durchgeführt werden. Die Wohnbaupotenzialfläche grenzt im Osten an die Markstraße, an welcher sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Total-Tankstelle (Anlage 13) befindet. Hier ergeben sich nachts bei Zugrundelegen der Lästigkeitszuschläge rechnerische Überschreitungen der MI-Werte. Aufgrund der vorherrschenden Fremdgeräusche sind diese nicht zwingend anzusetzen, sodass die Immissionen um 2 reduziert werden und MI-Werte eingehalten sind. Zur Ausweisung eines Mischgebiets müsste das Emissionsverhalten bzw. das Entwicklungspotenzial der Kfz-Werkstätten (Anlage 26, 27 & 28) eingeschränkt werden. Gleiches gilt für die Aluminiumfabrik (Anlage 16), sofern hier nicht die architektonische Selbsthilfe zur Anwendung kommen kann. Der Thomas Philipps (Anlage 42) steht noch im Widerspruch zur Wohnbaupotenzialfläche /Friedrich-Wilhelm-Straße: Innerhalb dieser Wohnbaupotenzialfläche befindet sich der Bebauungsplanentwurf 12-53, welcher ein Misch- und ein allgemeines Wohngebiet vorsieht. Die Friedrich-Wilhelm-Straße 80 ist ein eingeschossiges kleines Wohngebäude inmitten von Gewerbebetrieben. Hier ergeben sich leichte Überschreitungen der WA-Werte, im Wesentlichen durch den angrenzenden Thomas Philipps (Anlage 42). Nur eine Wand, die zu einer erheblichen Verschattung des Wohngrundstücks führen würde, kann zur Einhaltung der WA-Werte führen. Wenn alle mit dem B-Planentwurf planungsrechtlich zulässigen Immissionsorte, d. h. insbesondere die Baugrenze des WA 2 und des WA 3, berücksichtigt werden, ergeben sich auch hier Richtwertüberschreitungen. Der Bebauungsplanentwurf sieht die für die Überschreitungen in seinem Geltungsbereich verantwortliche Anlage nicht mehr vor, sodass er in sich schlüssig ist. Sofern die zulässige Geschossanzahl ausgeschöpft werden soll, muss bei vorzeitiger Realisierung auf die architektonische Selbsthilfe zurückgegriffen werden. An der Breitkopfstraße 81, welche sich nicht mehr im Geltungsbereich des B-Planentwurfs befindet, ergeben sich Überschreitungen durch angrenzende Kfz-Werkstätten (Anlage 41 & 44) die sich ebenfalls nicht mehr im Geltungsbereich befinden. Die geräuschintensiven Vorgänge sind zur Konfliktlösung bei geschlossenem Tor durchzuführen. Durch die benachbarte Tankstelle (Anlage 40) westlich der ergeben sich nachts marginale Überschreitungen. Diese sind aus immissionsschutzfachlicher Sicht vertretbar. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sollte messtechnisch nachgewiesen werden, dass die Verkehrsgeräusche der die Tankstellengeräusche zu 95 % der Zeit überlagern. Zusammenfassung 53
61 für die und angrenzende Gewerbegebiete Das Emissionsverhalten der Einzelhandels- und Gewerbebetriebe in der Wohnbaupotenzialfläche /Markstraße sind weitgehend einzuschränken, um ein Mischgebiet ausweisen zu können: Die Nutzungen innerhalb der ausgewiesenen Wohnbaupotenzialfläche sind weitestgehend gewerblich. Im Norden gibt es an der Wohnbebauung, an der sich keine Überschreitungen ergeben. Schutzbedürftige Nutzungen sind ansonsten nur vereinzelt vorhanden. Dies ist der Grund, warum es in Summe nur vergleichsweise wenige Richtwertüberschreitungen im Bestand gibt. Auf den Gewerbeflächen, die einen Großteil der Gesamtfläche ausmachen, werden flächendeckend die Mischgebietswerte überschritten. An den vereinzelten Wohngebäuden innerhalb der Gewerbeflächen, insbesondere im Umfeld des Reichelt-Markts (Anlage 11), des Lidl-Markts (Anlage 12), der Total-Tankstelle (Anlage 13) und eines Metallverarbeitungsbetriebes (Anlage 16) ergeben sich zum Teil hohe Richtwertüberschreitungen. Die Tankstelle (Anlage 13) wäre in einem Mischgebiet offensichtlich unzulässig. Es kommt nachts selbst außerhalb der Wohnbaupotenzialfläche zu Überschreitungen der MI-Werte. Es kommt auch durch Gewerbebetriebe westlich der Markstraße zu erheblichen Geräuscheinwirkungen in der Wohnbaupotenzialfläche /Markstraße. Dies ist relevant, da es selbst bei Verschwinden aller vorhandenen Gewerbebetriebe innerhalb der Wohnbaupotenzialfläche zu Richtwertüberschreitungen im Westen des Gebiets kommen würde. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind unter der Voraussetzung möglich, dass die geplante Wohnbebauung nur ein Vollgeschoss aufweist. Bei stufenweiser Realisierung mittels architektonischer Selbsthilfe bietet sich eine Entwicklung von Süden nach Norden an, da auf diese Weise die tendenziell unattraktive Nordfassade ohne Immissionspunkte ausgebildet werden kann. Die Ausweisung eines WA entlang der sollte überdacht werden. Die Einhaltung der Mischgebietswerte stellt bereits eine enorme Herausforderung dar. Hinsichtlich des Verkehrslärms lassen sich die Ergebnisse wie folgt zusammenfassen: Der Straßenverkehrslärm stellt die Hauptlärmquelle im Untersuchungsgebiet dar. Maßgeblich für die Beurteilung ist der Nachtzeitraum. In einigen Fällen bieten sich aktive Maßnahmen wie eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h (rechnerische Pegelminderung ca. 2,4 db), das Asphaltieren einer gepflasterten Fahrbahn (rechnerische Pegelminderung ca. 3 db) oder die Reduzierung des Straßenquerschnitts (rechnerische Pegelminderung < 1 ) an. Zur Nachverdichtung von Wohnbebauung sind weitergehend auch passive Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Die erforderlichen Schalldämmung der Außenbauteile wurde gemäß DIN 4109 ermittelt. Weitergehend sind auch Grundrissausrichtungen zu verwenden, bei denen mindestens die Hälfte der Aufenthaltsräume vom Lärm abgewandt ist. An den lärmzugewandten Aufenthaltsräumen sind schallgedämmte Lüfter vorzusehen. In der, der Markstraße und der Lindauer Allee werden gesundheitsbeinträchtigende Lärmimmissionen von mehr als 70 tags und 65 Zusammenfassung 54
62 für die und angrenzende Gewerbegebiete nachts erreicht. Hier ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, insbesondere nachts, dringend zu empfehlen. Andere Maßnahmen bieten sich nicht an. In der Pankower Allee werden Beurteilungspegel von bis zu annähernd 70 tags und 60 nachts erreicht. Auch hier bietet sich eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h an. Alternativ oder ergänzend besteht hier noch die Möglichkeit, den Fahrbahnquerschnitt zu verengen. In der Holländerstraße werden ebenfalls Beurteilungspegel von bis zu annähernd 70 tags und 60 nachts erreicht. Hier bietet sich aufgrund der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung lediglich die Verengung des Fahrbahnquerschnittes, insbesondere durch die Anlage von Radverkehrsanlagen, an. In der sind die Möglichkeiten zum Schallschutz fast vollständig ausgeschöpft (T-30 nachts, asphaltierte Fahrbahn, Straßenquerschnitt). Dennoch ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu annähernd 70 tags und 60 nachts. Für den Bebauungsplanentwurf bietet sich daher nur noch die architektonische Selbsthilfe (Grundrissausrichtung) an. In den verkehrlich unbedeutenden Nebenstraßen herrschen überwiegend gesunde Wohnverhältnisse. Bauliche oder straßenverkehrsrechtliche Schallschutzmaßnahmen bieten sich hier kaum an. Dies ergibt sich unter anderem auch daraus, dass in der Regel bereits Tempo 30 gilt und die Fahrbahnen oft schon asphaltiert sind. Lediglich in der Raschendorfstraße ist eine Asphaltierung der Fahrbahnoberfläche in Erwägung zu ziehen, da hier Beurteilungspegel zwischen 50 und 55 nachts erreicht werden. Der im integrierten Stadtentwicklungskonzept vorgesehene Baulückenschluss ist aus schalltechnischer Sicht zu befürworten. Auf diese Weise werden die Innenhöfe fast vollständig vom Straßenverkehrslärm abgeschirmt. Somit würden praktisch alle Gebäude eine lärmabgewandte Seite aufweisen, an der nach Möglichkeit die ruhebedürftigen Aufenthaltsräume, d. h. in der Regel die Schlafräume, angeordnet werden können. Zusammenfassung 55
63 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhänge Anlagen 56
64 für die und angrenzende Gewerbegebiete ANHANGVERZEICHNIS Anhang 1 Eingabeparameter und Emissionspegel der Straßen im Bestand...58 Anhang 2 Lage und gewählte Bezeichnung der Anlagen...60 Anhang 3 Lage und Bezeichnung der Immissionsorte...61 Anhang 4 Schallleistungspegel der einzelnen Quellen im Tageszeitverlauf...62 Anhang 5 Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (werktags) in 5 m Höhe über Gelände...71 Anhang 6 Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (nachts) in 5 m Höhe über Gelände...72 Anhang 7 Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (werktags) als Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk)...73 Anhang 8 Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (nachts) als Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk)...74 Anhang 9 Überschreitungen des zulässigen Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (werktags)...75 Anhang 10 Überschreitungen des zulässigen Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (nachts)...76 Anhang 11 Tabellarische Darstellung der Beurteilungspegel tags/nachts gemäß TA Lärm...77 Anhang 12 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (werktags) in 5 m Höhe über Gelände...79 Anhang 13 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (nachts) in 5 m Höhe über Gelände...80 Anhang 14 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (werktags) als Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk)...81 Anhang 15 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (nachts) als Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk)...82 Anhang 16 Überschreitungen der zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (werktags)...83 Anhang 17 Überschreitungen der zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (nachts)...84 Anhang 18 DTV und Lkw-Anteil > 2,8 t...85 Anhang 19 Beurteilung durch Verkehrsgeräusche nach DIN in 5 m über Gelände, tags 6:00-22:00 - Bestandsbebauung...86 Anhang 20 Beurteilung durch Verkehrsgeräusche nach DIN in 5 m über Gelände, nachts 22:00-6:00 - Bestandsbebauung...87 Anhang 21 Beurteilung durch Verkehrsgeräusche nach DIN in 5 m über Gelände, tags 6:00-22:00 - mit Lückenschluss...88 Anhang 22 Beurteilung durch Verkehrsgeräusche nach DIN in 5 m über Gelände, nachts 22:00-6:00 - mit Lückenschluss...89 Anhang 23 Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk), Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche nach DIN 18005, tags 6:00-22:00 - Bestandsbebauung...90 Anhang 24 Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk), Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche nach DIN 18005, nachts 22:00-6:00 - Bestandsbebauung...91 Anhang 25 Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk), Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche nach DIN 18005, tags 6:00-22:00 - Mit Lückenschluss...92 Anhang 26 Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk), Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche nach DIN 18005, nachts 22:00-6:00 - Mit Lückenschluss...93 Anhang 27 Lärmdifferenz durch Lückenschluss in 5 m über Gelände, tags 6:00-22: Anhang 28 Lärmdifferenz durch Lückenschluss in 5 m über Gelände, nachts 22:00-06: Anhang 29 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im EG...96 Anhang 30 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 1. OG...97 Anhang 31 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 2. OG...98 Anhang 32 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 3. OG...99 Anhang 33 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 4. OG Anhang 34 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 5. OG Anhang 35 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 6. OG Anhang 36 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 7. OG Anhang 37 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im EG Anhang 38 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 1. OG Anhang 39 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 2. OG Anhang 40 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 3. OG Anhang 41 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 4. OG Anhang 42 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 5. OG Anhang 43 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 6. OG Anhang 44 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 7. OG Anhangverzeichnis 57
65 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 1 Eingabeparameter und Emissionspegel der Straßen im Bestand Straßenabschnitt von bis Oberfläche zulässige Höchstgeschwindigkeit [km/h] DTV Lkw-Anteil (>2,8 t) M tags M nachts LmE tags LmE nachts tags nachts [Kfz/24h] [%] [Pkw/h] [Lkw/h] [Pkw/h] [Lkw/h] [] [] Lindauer Allee Asphalt ,7 1448,2 70,4 356,2 19,2 65,58 59,73 Koppenhagener Str. Emmentaler Str. Asphalt ,7 1882,6 91,5 463,0 25,0 66,72 60,87 Emmentaler Str. Raschdorffstr. Asphalt ,7 1930,9 93,9 474,9 25,6 66,83 60,98 Raschdorffstr. Simmelstr. Asphalt ,7 1979,2 96,2 486,8 26,2 66,93 61,08 Simmelstr. Pankower Allee Asphalt ,7 2027,4 98,5 498,6 26,9 67,04 61,19 Pankower Allee Holländer Str. Asphalt ,7 2099,9 102,1 516,5 27,8 67,19 61,34 Holländer Str. Osloer Straße Asphalt ,7 1110,3 54,0 273,1 14,7 64,43 56,08 Thurgauer Straße Asphalt ,1 662,2 21,1 163,2 5,8 61,31 53,01 Breitkopfstraße Asphalt ,1 539,6 17,2 132,9 4,7 60,42 52,11 Marktstraße Asphalt ,2 1261,9 54,2 310,5 14,8 64,71 58,85 Holländer Straße Asphalt ,1 735,8 23,5 181,3 6,4 59,75 51,51 Pankower Allee Asphalt ,1 490,5 15,6 120,9 4,3 60,00 54,13 Rorschacher Zeile Betonasphalt ,4 10,4 1,2 2,5 0,3 44,91 38,84 Deutsche Straße Asphalt ,5 31,0 1,1 7,6 0,3 45,79 39,88 Friedrich-Wilhelm-Str Asphalt ,2 69,3 1,5 17,1 0,4 48,52 42,54 Thaterstraße Sonstiges Pflaster ,6 24,7 1,5 6,1 0,4 48,93 43,04 Raschdorffstraße Sonstiges Pflaster ,9 45,6 0,9 11,2 0,2 49,58 43,37 Amendestraße Asphalt ,7 83,3 4,0 20,5 1,1 50,68 44,83 Stargardtstraße Asphalt ,7 38,7 2,8 9,5 0,8 48,31 42,61 Hausotterstraße Asphalt ,4 43,5 0,6 10,7 0,2 45,99 40,22 Mittelbruchzeile Sonstiges Pflaster ,3 19,8 0,9 4,9 0,2 47,32 41,04 Simmelstraße Pflaster eben ,2 69,2 0,8 17,1 0,2 49,85 43,79 Anhänge 58
66 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 1 Straßenabschnitt von bis Oberfläche zulässige Höchstgeschwindigkeit [km/h] DTV Lkw-Anteil (>2,8 t) M tags M nachts LmE tags LmE nachts tags nachts [Kfz/24h] [%] [Pkw/h] [Lkw/h] [Pkw/h] [Lkw/h] [] [] Am Schäfersee Pflaster eben ,0 23,0 0,0 5,7 0,0 44,17 38,11 Letteallee Pflaster eben ,2 19,1 0,8 4,7 0,2 46,00 39,94 Walderseestraße Asphalt ,6 94,4 1,5 23,3 0,4 49,50 43,50 Haßlingerweg Asphalt ,0 19,3 0,4 4,8 0,1 42,91 36,87 Anhänge 59
67 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 2 Lage und gewählte Bezeichnung der Anlagen Anhänge 60
68 Am Schäfersee Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 3 Lage und Bezeichnung der Immissionsorte m Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Simmelstraße 31 a Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße 57 Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße A Deutsche Straße Thaterstraße 5 Stargardtstraße Walderseestraße 8 Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 61
69 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 4 Schallleistungspegel der einzelnen Quellen im Tageszeitverlauf Name Parkplatz 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 01 Werkstatttor a 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 01 Werkstatttor b 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 02 Lüftungsöffnung 76,1 76,1 76,1 76,1 76,1 76,1 76,1 76,1 76,1 76,1 02 Parkplatz 70,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 70,5 03 Parkplatz Bus 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 03 Parkplatz Pkw 81,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 81,2 03 Werkstatttor a 91,0 03 Werkstatttor b 91,0 03 Werkstatttor c 91,0 04 Lkw Parkplatz 83,0 04 Parkplatz 81,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 81,2 04 Warenanlieferung 94,6 05 Parkplatz 77,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 77,5 06 Lüftungsöffnung 73,2 73,2 73,2 73,2 73,2 73,2 73,2 73,2 73,2 73,2 06 Parkplatz 77,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 77,5 07 Kundenparkplatz 95,6 95,6 95,6 95,6 95,6 95,6 95,6 95,6 95,6 95,6 95,6 07 Lkw Parkplatz 83,0 07 Warenanlieferung 94,6 08 Freisitzfläche 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 82,6 08 Kühlung 93,2 08 Kundenparkplatz 83,8 83,8 83,8 83,8 83,8 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 89,3 90,4 83,8 08 Lkw Parkplatz 83,5 08 McDrive 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 86,9 78,7 78,7 08 Warenanlieferung 94,6 09 Lkw Parkplatz 91,8 91,8 91,8 91,8 91,8 91,8 91,8 91,8 91,8 91,8 09 Offenes Lager 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 09 Pkw Parkplatz 74,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 74,0 10 Kundenparkplatz 81,6 81,6 81,6 81,6 81,6 81,6 81,6 81,6 81,6 81,6 81,6 81,6 10 Parkplatz 81,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 10 Parkplatz 81,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 10 Parkplatz 81,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 84,5 10 Werkstatttor a 86,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 1 SoundPLAN 7.4 Anhänge 62
70 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 4 Name Werkstatttor b 86,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 10 Werkstatttor c 86,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 10 Werkstatttor d 86,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 10 Werkstatttor e 86,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 10 Werkstatttor f 86,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 10 Werkstatttor g 86,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 10 Werkstatttor h 86,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 11 Einkaufswagenbox 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 11 Imbiss 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 59,2 11 Kühlung 93,2 93,2 93,2 11 Kundenparkplatz 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 101,4 11 Lkw Parkplatz 86,5 83,5 83,5 83,5 11 Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 12 Einkaufswagenbox 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 93,6 12 Kühlung 93,2 93,2 93,2 12 Kundenparkplatz 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 98,2 12 Lkw Parkplatz 86,5 83,5 83,5 83,5 12 Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 13 Ausfahrt Waschanlage 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 13 Lkw Fahrt 77,2 13 Luftstation 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 13 Mattenklopfer 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 13 Münzsauger 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 67,6 13 Parkplatz Luftstation 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 73,0 13 Parkplatz Mattenklopfer und Saugstati 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 74,6 13 Pkw Zapfsäule 1 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 10 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 11 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 12 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 13 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 14 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 15 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 16 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 2 SoundPLAN 7.4 Anhänge 63
71 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 4 Name Pkw Zapfsäule 2 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 3 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 4 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 5 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 6 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 8 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Pkw Zapfsäule 9 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 76,7 76,7 13 Stellplatz Kraftstofflieferung 94,6 13 Waschanlage Ausfahrt Tor 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 13 Waschanlage Einfahrt Tor 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 13 Werkstatttor a 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 13 Werkstatttor b 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 13 Werkstatttor c 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 13 Werkstatttor d 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 13 Werkstatttor e 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 13 Werkstatttore Parkplatz 1 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 13 Werkstatttore Parkplatz 2 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 13 Zufahrt Luftstation 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 62,6 13 Zufahrt Mattenklopfer 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 63,9 13 Zufahrt Saugstation 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 65,2 13 Zufahrt Waschanlage 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 61,4 13 Zufahrt Zapfsäule 71,0 71,0 71,0 71,0 71,0 71,0 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 72,3 71,0 71,0 13 Zufahrt Zapfsäule 70,9 70,9 70,9 70,9 70,9 70,9 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 72,1 70,9 70,9 13 Zufahrt Zapfsäule 71,1 71,1 71,1 71,1 71,1 71,1 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 71,1 71,1 13 Zufahrt Zapfsäule 70,9 70,9 70,9 70,9 70,9 70,9 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 70,9 70,9 13 Zufahrt Zapfsäule 71,0 71,0 71,0 71,0 71,0 71,0 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 71,0 71,0 13 Zufahrt Zapfsäule 71,5 71,5 71,5 71,5 71,5 71,5 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 72,7 71,5 71,5 13 Zufahrt Zapfsäule 71,3 71,3 71,3 71,3 71,3 71,3 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 71,3 71,3 13 Zufahrt Zapfsäule 71,1 71,1 71,1 71,1 71,1 71,1 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 72,4 71,1 71,1 14 Einkaufswagenbox 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 14 Kundenparkplatz 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 14 Lkw Parkplatz 83, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 3 SoundPLAN 7.4 Anhänge 64
72 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 4 Name Warenanlieferung 94,6 15 Parkplatz 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 87,4 16 Gabelstapler 99,0 99,0 99,0 99,0 99,0 99,0 99,0 99,0 99,0 99,0 16 Lkw Parkplatz 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 16 Lüftungsöffnung 1 107,8 107,8 107,8 107,8 107,8 107,8 107,8 107,8 107,8 107,8 16 Lüftungsöffnung 2 105,9 105,9 105,9 105,9 105,9 105,9 105,9 105,9 105,9 105,9 16 Lüftungsöffnung 3 109,0 109,0 109,0 109,0 109,0 109,0 109,0 109,0 109,0 109,0 17 Parkplatz 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 17 Werkstatttor 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 18 Parkplatz 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 18 Werkstatttor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 18 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 19 Freisitzfläche 84,0 84,0 84,0 84,0 84,0 84,0 84,0 84,0 84,0 84,0 84,0 84,0 20 Parkplatz 74,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 74,0 21 Parkplatz 70,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 70,5 22 Lüftungsöffnung 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 74,2 22 Parkplatz 70,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 63,5 70,5 23 Parkplatz Werkstatttor 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 23 Stellplatz Kraftstofflieferung 94,6 23 Werkstatttor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 23 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 23 Zapfsäule 1 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 23 Zapfsäule 2 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 23 Zu-/Abfahrt Zapfsäulen 1 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 76,7 23 Zu-/Abfahrt Zapfsäulen 2 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 69,0 23 Zu-/Abfahrt Zapfsäulen 2 75,2 24 Parkplatz Autohaus 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 24 Parkplatz Werkstattor 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 79,8 24 Werkstatttor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 24 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 24 Werkstatttor 3 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 25 Gabelstapler 99,0 25 Lkw Parkplatz 86,0 83,0 83,0 83, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 4 SoundPLAN 7.4 Anhänge 65
73 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 4 Name offenes Lager 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 95,2 25 Parkplatz 77,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 77,5 25 Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 26 Parkplatz Werkstatttor 81,5 81,5 81,5 81,5 81,5 81,5 81,5 81,5 81,5 81,5 26 Werkstatttor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 26 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 26 Werkstatttor 3 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 26 Werkstatttor 4 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 27 Parkplatz Werkstatttor 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 27 Werkstatttor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 27 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 27 Werkstatttor 3 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 28 Parkplatz Werkstatttor 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 80,3 28 Pkw Parkplatz 73,1 73,1 73,1 73,1 73,1 73,1 73,1 73,1 73,1 28 Werkstatttor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 28 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 28 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 28 Werkstatttor 3 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 29 Freisitzfläche 81,8 81,8 81,8 81,8 81,8 81,8 81,8 81,8 81,8 81,8 81,8 30 Freisitzfläche 77,0 77,0 77,0 77,0 77,0 77,0 77,0 77,0 77,0 77,0 77,0 31 Pkw Parkplatz 77,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 77,5 32 Einkaufswagenbox 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 91,3 32 Kundenparkplatz 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 95,4 32 Lkw Kühlung 93,2 93,2 93,2 32 Lkw Parkplatz 86,5 83,5 83,5 83,5 32 Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 33 Lkw Parkplatz 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 33 Warenanlieferung 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 94,6 34 Einkaufswagenbox 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 34 & 35 Kühlung 93,2 34 & 35 Kundenparkplatz 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 34 & 35 Lkw Parkplatz 83,5 34 & 35 Warenanlieferung 94,6 94, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 5 SoundPLAN 7.4 Anhänge 66
74 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 4 Name Lüfter 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 34 Verflüssiger 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 35 Einkaufswagenbox 83,5 83,5 83,5 83,5 83,5 83,5 83,5 83,5 83,5 83,5 83,5 36 Parkplatz Werkstatttor 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 36 Werkstatttor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 36 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 36 Werkstatttor 3 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 37 Gabelstapler 99,0 37 Kundenparkplatz 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 90,3 37 Lkw Parkplatz Ritter 86,0 83,0 83,0 83,0 37 Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 38 Freisitzfläche 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 39 Einkaufswagenbox 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 39 Lkw Kühlung 93,2 93,2 93,2 39 Lkw Parkplatz 86,5 83,5 83,5 83,5 39 Lüfter 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 39 Parkplatz 1 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 39 Parkplatz 2 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 97,0 39 Verflüssiger a 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 39 Verflüssiger b 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 39 Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 40 Ausfahrt Waschanlage 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 62,5 40 Lkw Diesel 1 92,6 92,6 92,6 92,6 92,6 92,6 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 92,6 92,6 40 Lkw Diesel 2 92,6 92,6 92,6 92,6 92,6 92,6 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 90,8 92,6 92,6 40 Lkw Zufahrt Kraftstofflieferung 78,4 40 Lkw Zufahrt Zapfsäule a 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 86,1 87,9 87,9 40 Lkw Zufahrt Zapfsäule b 87,6 87,6 87,6 87,6 87,6 87,6 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 85,8 87,6 87,6 40 Luftstation 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 40 Mattenklopfer 1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 40 Mattenklopfer 2 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 81,1 40 Münzsauger 1 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 40 Münzsauger 2 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 40 Münzsauger 3 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62,8 62, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 6 SoundPLAN 7.4 Anhänge 67
75 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 4 Name Parkplatz Mattenklopfer u.a. 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 40 Parkplatz Werkstatttor 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 40 Pkw Zapfsäule 1 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 10 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 11 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 12 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 2 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 3 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 4 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 5 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 6 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 7 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 8 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Pkw Zapfsäule 9 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 79,2 78,0 78,0 40 Stellplatz Kraftstoffanlieferung 94,6 40 Waschanlage Ausfahrt Tor 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 40 Waschanlage Ausfahrt Tor 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 40 Waschanlage Einfahrt Tor 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 67,9 40 Werkstatttor 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 40 Zufahrt Münzsauger 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 40 Zufahrt Waschanlage 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 40 Zufahrt Zapfsäulen 68,3 68,3 68,3 68,3 68,3 68,3 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 68,3 68,3 40 Zufahrt Zapfsäulen 69,2 69,2 69,2 69,2 69,2 69,2 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 70,5 69,2 69,2 40 Zufahrt Zapfsäulen 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 68,2 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 69,4 68,2 68,2 40 Zufahrt Zapfsäulen 68,0 68,0 68,0 68,0 68,0 68,0 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 68,0 68,0 40 Zufahrt Zapfsäulen 68,0 68,0 68,0 68,0 68,0 68,0 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 69,3 68,0 68,0 40 Zufahrt Zapfsäulen 68,7 68,7 68,7 68,7 68,7 68,7 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 68,7 68,7 41 Parkplatz Werkstatttor 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 78,5 41 Werkstatttor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 41 Werkstatttor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 42 Einkaufswagenbox 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 94,8 42 Kundenparkplatz 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 42 Lkw Parkplatz 86,0 83,0 83,0 83, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 7 SoundPLAN 7.4 Anhänge 68
76 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 4 Name Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 43 Pkw Parkplatz 75,8 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 75,8 43 Zufahrt Pkw a 66,8 59,8 59,8 59,8 59,8 59,8 59,8 59,8 59,8 66,8 43 Zufahrt Pkw b 67,9 60,9 60,9 60,9 60,9 60,9 60,9 60,9 60,9 67,9 44 Parkplatz Werkstatttor 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 44 Tor 1 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 44 Tor 2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 44 Tor 3 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 44 Tor 4 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 44 Tor 5 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 45 Einkaufswagenbox 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 93,8 45 Kühlung 93,2 93,2 93,2 45 Kundenparkplatz 98,5 98,5 98,5 98,5 98,5 98,5 98,5 98,5 98,5 98,5 98,5 45 Lkw Parkplatz 76,0 73,0 73,0 73,0 45 Lüfter 1 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 45 Lüfter 2 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 45 Verflüssiger 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 45 Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 46 Freisitzfläche 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 47 Freisitzfläche 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 48 Freitsitzfläche 80,2 83,2 83,2 83,2 83,2 83,2 83,2 83,2 83,2 83,2 83,2 83,2 49 Parkplatz Autohaus 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 51 Freisitzfläche 80,2 80,2 80,2 80,2 80,2 80,2 80,2 80,2 80,2 80,2 80,2 52 Freisitzfläche 84,0 87,0 87,0 87,0 87,0 87,0 87,0 87,0 87,0 87,0 84,0 53 Einkaufswagenbox 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 90,6 53 Kühlung 93,2 93,2 93,2 53 Kundenparkplatz 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 93,0 53 Lkw Parkplatz 86,5 83,5 83,5 83,5 53 Lüfter 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 65,0 53 Warenanlieferung 97,6 94,6 94,6 94,6 54 Pkw Parkplatz 76,5 69,5 69,5 69,5 69,5 69,5 69,5 69,5 69,5 76,5 55 Freisitzfläche 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 56 Pkw Parkplatz 67,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 67, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 8 SoundPLAN 7.4 Anhänge 69
77 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 4 Name Zufahrt Pkw 78,7 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 78,7 57 Freisitzfläche 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 58 Freisitzfläche 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 59 Freisitzfläche 77,8 77,8 77,8 77,8 77,8 77,8 77,8 77,8 77,8 77,8 77,8 60 Freisitzfläche 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 61 Freisitzfläche 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 74,9 62 Freisitzfläche 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 63 Freisitzfläche 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 9 SoundPLAN 7.4 Anhänge 70
78 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 5 Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (werktags) in 5 m Höhe über Gelände m LrT in <= < <= 45 Zeichenerklärung Wohngebäude 45 < <= 50 Nebengebäude 50 < <= < <= 60 Parkplatz 60 < <= 65 Flächenquelle 65 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 71
79 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 6 Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (nachts) in 5 m Höhe über Gelände m LrN in <= < <= 45 Zeichenerklärung Wohngebäude 45 < <= 50 Nebengebäude 50 < <= < <= 60 Parkplatz 60 < <= 65 Flächenquelle 65 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 72
80 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 7 Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (werktags) als Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk) LrT in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Parkplatz 55 < <= < <= 65 Flächenquelle 65 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 73
81 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 8 Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (nachts) als Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk) LrN in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Parkplatz 55 < <= < <= 65 Flächenquelle 65 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 74
82 Am Schäfersee Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 9 Überschreitungen des zulässigen Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (werktags) LrT in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Parkplatz 55 < <= < <= 65 Flächenquelle 65 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Fassade mit Überschreitung Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Haßlingerweg Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 75
83 Am Schäfersee Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 10 Überschreitungen des zulässigen Beurteilungspegel gemäß TA Lärm (nachts) LrN in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Parkplatz 55 < <= < <= 65 Flächenquelle 65 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Fassade mit Überschreitung Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Haßlingerweg Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 76
84 für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 11 Tabellarische Darstellung der Beurteilungspegel tags/nachts gemäß TA Lärm Immissionsort Nutzung Stockwerk Himmelsrichtung RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff Am Schäfersee 19 A WA 7.OG S ,3 32,6 1,3 --- Am Schäfersee 41 WA 1.OG S ,6 20,7 12,6 --- Am Schäfersee 53 WA 2.OG O ,7 20,2 0,7 --- Am Schäfersee 55 WA 2.OG O ,5 19,7 0,5 --- Am Schäfersee 57 WA 2.OG O ,4 19,8 0,4 --- Am Schäfersee 59 WA 2.OG O ,5 16,8 0,5 --- Armbrustweg 3 WA 2.OG SO ,3 30,8 2,3 --- Breitkopfstraße 81 WA 1.OG SO ,3 22,6 11,3 --- Deutsche Straße 4 MI 5.OG S ,9 51, ,8 Deutsche Straße 6 MI 6.OG S ,5 48, ,7 Deutsche Straße 7 MI 3.OG O ,2 48, ,7 Deutsche Straße 8 MI 7.OG S ,3 45, ,1 Friedrich-Wilhelm-Straße 80 WA 1.OG SO ,7 23,2 3,7 --- Friedrich-Wilhelm-Straße 86 MI 3.OG SO ,5 45, ,9 Holländerstraße 6 WA 6.OG S ,5 35,9 4,5 --- Holländerstraße 7 WA 5.OG S ,3 32,7 6,3 --- Holländerstraße 8 WA 3.OG S ,6 25,7 9,6 --- Holländerstraße 118 MI EG S ,6 19,1 3,6 --- Holländerstraße 119 MI 1.OG S ,2 18,6 6,2 --- Holländerstraße 120 MI EG S ,6 18,0 10,6 --- Markstraße 10 MI 2.OG O ,4 46, ,5 Markstraße 14 MI 3.OG W ,2 50, ,2 Markstraße 19 WA 9.OG N ,2 42, ,4 Markstraße 38 MI 1.OG O ,7 25,1 0,7 --- Markstraße 45 MI 1.OG O ,0 50, ,8 Pankower Allee MI 1.OG O ,6 24,4 1,6 --- Pankower Allee 18 WA 2.OG N ,2 26,8 3,2 --- Pankower Allee 20 WA 1.OG N ,8 28,6 4,8 --- Pankower Allee 22 WA 1.OG N ,4 28,8 5,4 --- Pankower Allee MI 1.OG N ,7 35,7 0,7 --- Pankower Allee 24 WA 1.OG N ,8 27,9 3,8 --- Pankower Allee 26 WA 1.OG N ,9 24,5 1,9 --- Anhänge 77
85 für die und angrenzende Gewerbegebiete Fortsetzung von Anhang 11 Immissionsort Nutzung Stockwerk Himmelsrichtung RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff Pankower Allee 30 WA 2.OG N ,5 24,3 0,5 --- Pankower Allee 31 WA 3.OG W ,5 25,9 4,5 --- Pankower Allee 31a WA 3.OG W ,9 30,0 3,9 --- Pankower Allee 33 WA 2.OG W ,9 26,1 1, MI 3.OG S ,1 55, ,6 31 MI 2.OG N ,5 57, ,8 57 WA 3.OG SW ,1 45,5 1,1 5,5 71 WA EG N ,5 29,2 7, WA 2.OG SW ,9 28,1 0, WA 3.OG SW ,4 23,4 3, WA 5.OG W ,0 26,4 2, MI 3.OG W ,7 47, ,4 126 MI 3.OG W ,9 50, ,5 127 MI 2.OG W ,1 57, , MI 2.OG W ,1 56, ,8 130 MI 4.OG W ,3 49, ,7 132 MI 3.OG W ,7 45, ,6 Rorschacher Zeile 8 WA 3.OG N ,1 27,9 0,1 --- Thaterstraße 5 MI 2.OG NW ,8 48, ,1 Thaterstraße 7 MI 2.OG NW ,0 46, ,6 Thaterstraße 8 MI 3.OG O ,1 52, ,7 Walderseestraße 27 MI 2.OG S ,9 39,9 0,9 --- Walderseestraße 28 MI EG S ,1 30,3 8,1 --- Walderseestraße 29 MI EG W ,3 29,3 9,3 --- Anhänge 78
86 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 12 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (werktags) in 5 m Höhe über Gelände m LT,max in Zeichenerklärung <= 60 Wohngebäude 60 < <= < <= 70 Nebengebäude 70 < <= 75 Parkplatz 75 < <= < <= 85 Flächenquelle 85 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 79
87 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 13 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (nachts) in 5 m Höhe über Gelände m LN,max in Zeichenerklärung <= 60 Wohngebäude 60 < <= < <= 70 Nebengebäude 70 < <= 75 Parkplatz 75 < <= < <= 85 Flächenquelle 85 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 80
88 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 14 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (werktags) als Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk) LT,max in Zeichenerklärung m <= 60 Wohngebäude 60 < <= < <= 70 Nebengebäude 70 < <= 75 Parkplatz 75 < <= < <= 85 Flächenquelle 85 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 81
89 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 15 Kurzzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (nachts) als Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk) LN,max in Zeichenerklärung m <= 60 Wohngebäude 60 < <= < <= 70 Nebengebäude 70 < <= 75 Parkplatz 75 < <= < <= 85 Flächenquelle 85 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 82
90 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 16 Überschreitungen der zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (werktags) LT,max in Zeichenerklärung m <= 60 Wohngebäude 60 < <= < <= 70 Nebengebäude 70 < <= 75 Parkplatz 75 < <= < <= 85 Flächenquelle 85 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 83
91 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 17 Überschreitungen der zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen gemäß TA Lärm (nachts) LN,max in Zeichenerklärung m <= 60 Wohngebäude 60 < <= < <= 70 Nebengebäude 70 < <= 75 Parkplatz 75 < <= < <= 85 Flächenquelle 85 < <= < Linienquelle Punktquelle Schirmfläche Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 84
92 ,2 Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 18 DTV und Lkw-Anteil > 2,8 t , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 LEGENDE DTV Prognose (ohne Maßstab) XXXX X % Schwerverkehrsanteil Lkw > 2,8 t [%] durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen [Kfz/24 h] Prognosedaten (SenStadtUm) Zähldaten (Hoffmann-Leichter) Anhänge 85
93 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete LrT in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Schirmfläche 55 < <= < <= 65 Emissionslinie 65 < <= < Oberfläche Signalanlage Anhang 19 Simmelstraße Beurteilung durch Verkehrsgeräusche nach DIN in 5 m über Gelände, tags 6:00-22:00 - Bestandsbebauung Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 86
94 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete LrN in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Schirmfläche 55 < <= < <= 65 Emissionslinie 65 < <= < Oberfläche Signalanlage Anhang 20 Beurteilung durch Verkehrsgeräusche nach DIN in 5 m über Gelände, nachts 22:00-6:00 - Bestandsbebauung Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 87
95 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete LrT in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Schirmfläche 55 < <= < <= 65 Emissionslinie 65 < <= < Oberfläche Signalanlage Anhang 21 Simmelstraße Beurteilung durch Verkehrsgeräusche nach DIN in 5 m über Gelände, tags 6:00-22:00 - mit Lückenschluss Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 88
96 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete LrN in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Schirmfläche 55 < <= < <= 65 Emissionslinie 65 < <= < Oberfläche Signalanlage Anhang 22 Simmelstraße Beurteilung durch Verkehrsgeräusche nach DIN in 5 m über Gelände, nachts 22:00-6:00 - mit Lückenschluss Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 89
97 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete LrT in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Schirmfläche 55 < <= < <= 65 Emissionslinie 65 < <= < Oberfläche Signalanlage Anhang 23 Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk), Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche nach DIN 18005, tags 6:00-22:00 - Bestandsbebauung Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 90
98 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete LrN in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Schirmfläche 55 < <= < <= 65 Emissionslinie 65 < <= < Oberfläche Signalanlage Anhang 24 Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk), Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche nach DIN 18005, nachts 22:00-6:00 - Bestandsbebauung Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 91
99 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete LrT in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Schirmfläche 55 < <= < <= 65 Emissionslinie 65 < <= < Oberfläche Signalanlage Anhang 25 Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk), Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche nach DIN 18005, tags 6:00-22:00 - Mit Lückenschluss Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 92
100 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete LrN in Zeichenerklärung m <= 40 Wohngebäude 40 < <= < <= 50 Nebengebäude 50 < <= 55 Schirmfläche 55 < <= < <= 65 Emissionslinie 65 < <= < Oberfläche Signalanlage Anhang 26 Gebäudelärmkarte (lautestes Stockwerk), Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche nach DIN 18005, nachts 22:00-6:00 - Mit Lückenschluss Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 93
101 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 27 Lärmdifferenz durch Lückenschluss in 5 m über Gelände, tags 6:00-22: LrT_diff in m <= < <= -9-9 < <= -8-8 < <= -7-7 < <= -6-6 < <= -5-5 < <= -4-4 < <= -3-3 < <= -2-2 < <= -1-1 < <= 1 1< Zeichenerklärung Wohngebäude Nebengebäude Schirmfläche Emissionslinie Oberfläche Signalanlage Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 94
102 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 28 Lärmdifferenz durch Lückenschluss in 5 m über Gelände, nachts 22:00-06: LrN_diff in m <= < <= -9-9 < <= -8-8 < <= -7-7 < <= -6-6 < <= -5-5 < <= -4-4 < <= -3-3 < <= -2-2 < <= -1-1 < <= 1 1< Zeichenerklärung Wohngebäude Nebengebäude Schirmfläche Emissionslinie Oberfläche Signalanlage Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 95
103 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 29 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im EG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 96
104 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 30 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 1. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 97
105 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 31 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 2. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 98
106 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 32 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 3. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 99
107 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 33 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 4. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 100
108 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 34 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 5. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 101
109 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 35 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 6. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 102
110 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 36 Lärmpegelbereiche für Bestandsbebauung im 7. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 103
111 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 37 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im EG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 104
112 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 38 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 1. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 105
113 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 39 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 2. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 106
114 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 40 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 3. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 107
115 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 41 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 4. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 108
116 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 42 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 5. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 109
117 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 43 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 6. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 110
118 Am Schäfersee Haßlingerweg Schallschutzgutachten für die und angrenzende Gewerbegebiete Anhang 44 Lärmpegelbereiche mit Lückenschluss im 7. OG Zeichenerklärung Maßgeblicher m Wohngebäude Außenlärmpegel (LrN + 13 ) Nebengebäude Schirmfläche in I <= < II <= 60 Oberfläche 60 < III <= 65 Signalanlage 65 < IV <= < V <= < VI <= < VII <= < VIII Simmelstraße Pankower Allee Letteallee Mittelbruchzeile Hausotterstraße Friedrich-Wilhelm-Straße Raschdorffstraße Amendestraße Markstraße Deutsche Straße Thaterstraße Stargardtstraße Walderseestraße Rorschacher Zeile Holländerstraße Anhänge 111
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