Schallschutzgutachten

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1 HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik Immissionsschutz Projektsteuerung Schallschutzgutachten 9 A B J I 26 C K 22 D F G H 20 E Berlin 2. November 2015

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3 IMPRESSUM Titel...Schallschutzgutachten Auftraggeber...Cornerstone Real Estate Advisers GmbH Fasanenstraße Berlin Bearbeitung...HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin Projektteam...Dipl.-Ing. Herr Tobias Lotz (Projektmanager) Dipl.-Ing. Herr Michael Palzkill Anja Vetters B. Sc. (FH) Ort Datum...Berlin 2. November 2015 P:\1910_NAUEN-L\01 Bericht\InDesign\1910 NAUEN-L_ indd

4 INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen TA Lärm DIN »Schallschutz im Städtebau« DIN »Schallschutz im Hochbau« Schalltechnische Grundlagen Plangrundlagen Angaben des Auftraggebers Erkenntnisse aus Ortsbegehungen Gebietseinstufung Emissionen Anlagenlärm Kundenparkplatz Tiefgarage Einkaufswagenboxen Anlieferungen Technische Gebäudeausrüstung Straßenverkehrslärm Immissionsberechnung TA Lärm DIN »Schallschutz im Städtebau« Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm DIN Anlagen Inhaltsverzeichnis I

5 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 3-1 Flächennutzungsplan Stadt Nauen Stand Abbildung 3-2 Gewählte Immissionsorte gemäß TA Lärm...7 Abbildung 4-1 Parkplatzaufteilung des Plangebietes...8 Abbildung 4-2 Lage der relevanten Einkaufswagenboxen Abbildung 4-3 Lage der Technischen Gebäudeausrüstung...15 Abbildung 5-1 Parkplatznutzung nachts...19 Abbildung 5-2 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags nach TA Lärm in 2 m Höhe...21 Abbildung 5-3 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts nach TA Lärm in 2 m Höhe...21 Abbildung 5-4 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags nach DIN in 2 m Höhe...23 Abbildung 5-5 Abbildung 5-6 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts nach DIN in 2 m Höhe...23 Auszug aus der Strategische Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes, L DEN...24 Abbildung 5-7 Lärmpegelbereiche...25 Abbildungsverzeichnis II

6 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 3-1 Verkaufsflächen Einzelhandel für Neuplanung und Bestand»Nauener Karree«...5 Tabelle 4-1 Parkplatzbelegung nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie...9 Tabelle 4-2 Bewegungshäufigkeit und Schallleistungspegel...10 Tabelle 4-3 Anzahl der täglichen Warenanlieferungen...13 Tabelle 4-4 Eingangsdaten für die RLS-90 Berechnung...17 Tabelle 5-1 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen tags und nachts nach TA Lärm...20 Tabelle 5-2 Beurteilungspegel tags und nachts nach DIN Tabellenverzeichnis III

7 1 Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan»Nauener Karree«zwischen Dammstraße und Oranienburger Straße im Norden der Stadt Nauen soll wirksames Bauplanungsrecht geändert werden. Auf dem Gelände ist die Errichtung eines Vollsortimenters geplant. Aktuell sind auf dem Gebiet Einzelhändler, Büroflächen und ein Discounter (Netto-Markt) angesiedelt. Vorort sind oberirdische und unterirdische Kfz-Stellplätze vorhanden. Das aktuelle Bauplanungsrecht schränkt die zulässigen Nutzungen stark ein. Ziel des Bebauungsplans ist daher die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Neu- und Umbaumaßnahmen sowie für die bereits gewährten Befreiungen. Die Gebietsnutzung als Kerngebiet soll erhalten bleiben. Es soll geprüft werden, ob der Bebauungsplanentwurf genehmigungsfähig ist. In einer schalltechnischen Untersuchung sollen die zu erwartenden Geräuschimmissionen prognostiziert und beurteilt werden. Die zu erwartenden schalltechnischen Auswirkungen des geplanten Vollsortimenters auf die umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen sind gemäß TA Lärm zu beurteilen. Die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sind gemäß DIN zu beurteilen. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß der Außenbauteile ist gemäß DIN 4109 zu bestimmen. Aufgabenstellung 1

8 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 TA Lärm Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Für die städtebaulichen Abwägungen ist zu überprüfen, ob und wie die Richtwerte der TA Lärm an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten werden. Die Immissionen werden dabei 50 cm vor dem geöffneten Fenster beurteilt. Die Immissionsrichtwerte für Kerngebiete (MK) und Mischgebiete (MI) betragen 60 tags und 45 nachts. Die Richtwerte gelten auch dann als überschritten, wenn einzelne Geräuschspitzen im Tageszeitraum um mehr als 30 und im Nachtzeitraum um mehr als 20 über den Richtwerten liegen. Die Beurteilungszeit wird tags mit 16 Stunden angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Bei der Beurteilung der Nacht nach TA Lärm ist die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel anzusetzen. 2.2 DIN »Schallschutz im Städtebau«Die DIN »Schallschutz im Städtebau«enthält schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (hier Verkehr und Gewerbe) sollen nach DIN wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils einzeln mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Im vorliegenden Fall sind die Immissionen des Verkehrslärms maßgebend, da die Anforderungen an den Schutz vor Gewerbelärm bereits durch die TA Lärm erfüllt werden. Die Orientierungswerte für Verkehrslärm betragen für Kerngebiete tagsüber 65 und nachts 55. Es wird eine Beurteilungszeit (06: ) von 16 Stunden am Tag und 8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 ) angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN sind bei Neuplanungen anzustreben. Den Orientierungswerten kommt gemäß Beiblatt 1 zur DIN keine abschließende Aussagekraft zu. Vielmehr handelt es sich um Zielvorgaben, die - sollten andere Belange größeres Gewicht Rechtliche Grundlagen 2

9 haben - abgewogen werden können. Diese Abwägung kann auch zugunsten anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 2.3 DIN »Schallschutz im Hochbau«Die bauordnungsrechtlich eingeführte DIN 4109»Schallschutz im Hochbau«enthält Verfahren zur Ermittlung des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes der Außenbauteile auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels. Der maßgebliche Außenlärmpegel wird aus einer Addition der vorherrschenden Lärmarten gebildet und in Lärmpegelbereiche eingeteilt. Anhand der ermittelten Lärmpegelbereiche erfolgt eine Zuordnung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße in Abhängigkeit der zu wählenden Raumart. Im vorliegenden Fall ist die Raumart»Büroräume oder ähnliches«zu wählen. Für den Gewerbelärmanteil kann der Immissionsrichtwert der TA Lärm angesetzt werden. Der Verkehrslärmanteil wird entsprechend der DIN ermittelt und der Beurteilungspegel tags mit einem Zuschlag von 3 belegt. Rechtliche Grundlagen 3

10 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Plangrundlagen Als Grundlage für die Erstellung des Rechenmodells werden folgende Plangrundlagen verwendet: Anlage zum Bebauungsplan»Nauener Karree«, Stadt Nauen, automatisiertes Liegenschaftskataster (ALK), M1:2000, Stand vom Lageplan»Projekt Nauener Karree Umbau und Erweiterung Oranienburgerstrasse/ Dammstrasse Nauen«, Projektentwicklung Pamera Asset Management GmbH, M 1:750, Stand vom Angaben des Auftraggebers Die bestehende Tiefgarageneinfahrt wird zur Ein- und Ausfahrt umgebaut. Die bestehende Ausfahrt entfällt. Dadurch wird der Abstand zu den schutzbedürftigen Nutzungen vergrößert. Der Vollsortimenter soll bis 22 geöffnet haben. Anzahl der nutzbaren Stellplätze: oberirdisch148 in der Tiefgarage 132 Es ist die Aufstellung von zwei weiteren Einkaufswagenboxen geplant: an der südöstliche Fassade des bestehenden Drogerie-Marktes im Eingangsbereich des geplanten Vollsortimenters Flächennutzung (siehe Tabelle 3-1) Schalltechnische Grundlagen 4

11 Tabelle 3-1 Verkaufsflächen Einzelhandel für Neuplanung und Bestand»Nauener Karree«Gebäude Neuplanung Bestand [m²] Nutzung [m²] Nutzung Oranienburger Straße Netto-Markt 883 Netto-Markt 408 Kik 451 Kik 133 Küchenstudio 109 Küchenstudio 22 Shop 1 22 Shop 1 30 Shop Imbiss Fachmärkte Disco und Lagerfläche Oranienburger Straße Vollsortimenter 380 MC Geiz Leerstand Fleischer/Imbiss Ottoshop 3.3 Erkenntnisse aus Ortsbegehungen Am wurde eine Ortsbegehungen durchgeführt. Dabei sind die nachfolgend beschriebenen Erkenntnisse gewonnen worden. Es wurden die Geschossanzahl und die Höhe aller in der Berechnung zu berücksichtigenden Gebäude ermittelt. Die bestehenden Öffnungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte: Netto-Markt 07:00-21:00 Küche & Co 10:00-18:00 Die Gebäude Dammstraße 8, 10 A, 10 B dienen dem Wohnen. In den Obergeschossen der Dammstraße 7A, 9, Oranienburger Straße 18, 20, 26 scheint Büronutzung vorhanden oder zulässig zu sein. In den Erdgeschossen befinden sich keine schutzbedürftigen Nutzungen. Das Gebäude Dammstraße 11 wird vollständig als Bürogebäude genutzt. Alle Fahrgassen auf dem Gelände zu Kundenparkplätzen sind asphaltiert. Die Dammstraße ist gepflastert und hat eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Verkehrsaufkommen ist von untergeordneter Bedeutung. Die Oranienburger Straße ist eine Bundesstraße (B273) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Schalltechnische Grundlagen 5

12 Das Gelände hat eine Zufahrt an der Oranienburger Straße und eine an der Dammstraße. Die Einkaufswagenboxen vom Netto-Markt befinden sich vor dem Eingang und auf dem Parkplatz. Auf der Gebäuderückseite der Apotheke (Oranienburger Straße 18), der Rückseite vom Drogerie-Markt (Dammstraße 9) und im Warenannahmebereich vom Netto-Markt (Oranienburger Straße 26) befinden sich haustechnische Anlagen. Südlich der Zufahrt zur Oranienburger Straße befinden sich Schrebergärten, welche als nicht schutzbedürftig eingestuft werden. Die Fahrgassen der Tiefgarageneinfahrt sind betoniert. Die Öffnungszeiten sind derzeit von 06:00-21:30. Die Geschosse der Dammstraße 9 sind so gestaffelt, dass die oberen Geschosse von den unteren teilweise abgeschirmt werden. Die Geräuscheinwirkungen durch den Schienenverkehr sind von untergeordneter Bedeutung. Im Erdgeschoss der Dammstraße 9 befindet sich ein Drogerie-Markt, dieser ist derzeit auf ca. 2/3 der Gebäudegrundfläche. 3.4 Gebietseinstufung Das Plangebiet ist als Kerngebiet ausgewiesen. Die Umgebung wird auf der Grundlage der Ortsbegehung und des Flächennutzungsplans (siehe Abbildung 3-1) als Mischgebiet eingestuft. Die Lage der gewählten Immissionsorte ist in der Abbildung 3-2 zu erkennen. Schalltechnische Grundlagen 6

13 Schallschutzgutachten Abbildung 3-1 Flächennutzungsplan Stadt Nauen Stand B 10 A I4 e 9 aß str I5 mm I1 I6 str.1 1 I2 I3 I2 I1 I1 Da mm I1 Da I2 I2 Or an I6 8 I3 7A Or an str. mm Da Or an ien bu rge rs tr. 18 Or bu rge rs tra I5 I2 I1 ien an ien bu rge rs tr. ien bu rge rs tr. ße 26 I3 I4 22 Zeichenerklärung 20 Gebäude Immissionsort Abbildung 3-2 Gewählte Immissionsorte gemäß TA Lärm Schalltechnische Grundlagen 7

14 4 Emissionen Eine Zusammenstellung aller Schallleistungspegel im Tageszeitverlauf befindet sich in der Anlage 1. Im Folgenden werden die Emissionsansätze näher beschrieben. 4.1 Anlagenlärm Kundenparkplatz Die Berücksichtigung des Kundenparkplatzes erfolgt nach dem getrennten Verfahren der Bayerischen Parkplatzlärmstudie. Zur Differenzierung der Immissionsteilpegel wird der Parkplatz in verschiedene Bereiche unterteilt (siehe Abbildung 4-1). Das Verkehrsaufkommen wird entsprechend der Tabelle 33 der Bayerischen Parkplatz lärmstudie angesetzt. In der Tabelle 4-1 sind die errechneten Daten der Bewegungen pro Stunde dargestellt. Dazu wurde die Annahme getroffen, dass die Verkaufsfläche des Drogerie-Markt in der Dammstraße 9 2/3 der Gebäudegrundfläche ausmacht. Diese beträgt ca. 840 m². A B J I C K L D F G H E Zeichenerklärung Gebäude Parkplatz Linienquelle Abbildung 4-1 Parkplatzaufteilung des Plangebietes Emissionen 8

15 Die Berechnung erfolgt entsprechend der Formel 11b der Bayerischen Parkplatzlärmstudie für den flächenbezogenen Schallleistungspegel. Nach Tabelle 34 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie wird die Parkplatzart Parkplatz an Einkaufszentren, Standard-Einkaufswagen auf Asphalt verwendet. Tabelle 4-1 Nutzungsart gemäß Tabelle 33 Parkplatzbelegung nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie Betrieb Verkaufsfläche [m²] Bewegungen / m² und h (06:00-22:00 ) Bewegungen / h (06:00-22:00 ) Discounter Netto- Markt 883 0, kleiner Verbrauchermarkt Drogerie-Markt 560 0,10 56 kleiner Verbrauchermarkt kleiner Verbrauchermarkt Küchenstudio KiK Shop 1 Shop 2 Imbiß Fachmärkte geplanter Vollsortimenter , , Summe 551 Die 280 Stellplätze sind unterteilt in oberirdische (148 Stück) und Tiefgaragenstellplätze (132 Stück). Die gesamte Anzahl an Kfz-Fahrten pro Stunde wird zu zwei Drittel auf die oberirdisdischen Stellplätze (369 Bewegungen/h tags) und zu einem Drittel auf die Tiefgaragenstellplätze (182 Bewegungen/h tags) umgelegt. Da die Öffnungszeiten des Vollsortimenters bis 22 reichen sollen, ist von vereinzelten Fahrten noch im Nachtzeitraum auszugehen. Für diesen Zeitraum wird die Annahme getroffen, dass von jeder Parkplatzfläche noch eine Bewegung ausgeht und von der Tiefgarage noch zehn Bewegungen ausgehen. Die Bewegungshäufigkeiten für die oberirdischen Stellplätze und die Tiefgarage ist in Tabelle 4-2 dargestellt. Der Maximalpegel aller oberirdischen Stellplätze beträgt 99,5 und berücksichtigt das Zuschlagen einer Kofferraumtür. Emissionen 9

16 Tabelle 4-2 Bewegungshäufigkeit und Schallleistungspegel Parkplatz Stellplätze Lw Kfz-Fahrten / h 6-22 Kfz-Fahrten / h und Stellplatz 6-22 Kfz-Fahrten / h 22-6 Kfz-Fahrten / h und Stellplatz 22-6 Tiefgarage , A 10 77,00 23,17 2,49 1 0,10 B 12 80,79 27,81 2,49 1 0,08 C 40 86,02 92,70 2,49 1 0,03 D 14 81,46 32,44 2,49 1 0,07 E 27 84,31 62,57 2,49 1 0,04 F 16 82,04 37,08 2,49 1 0,06 G 8 79,03 18,54 2,49 1 0,13 H 7 78,45 16,22 2,49 1 0,14 I 5 76,99 13,81 2,49 1 0,20 J 4 76,02 9,27 2,49 1 0,25 K 3 74,77 6,95 2,49 1 0,33 L 3 74,77 6,95 2,49 1 0,33 Die Fahrwege werden gemäß Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie als Linienschallquellen in 0,5 m Höhe berücksichtigt (siehe Abbildung 4-1). Die Erschließung erfolgt hauptsächlich über die Oranienburger Straße. Die Fahrgassen sind asphaltiert. Es ergibt sich ein linienbezgener Schallleistungspegel von L W` = 47,5 /m mit den in der Tabelle 4-2 angegebenen Bewegungshäufigkeiten Tiefgarage Die Berechnungen der Tiefgarage und Tiefgaragenzufahrt werden ebenfalls entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie durchgeführt. Die Zufahrt wird als Linienschallquelle entsprechend der Formel 4 mit 50 /m je Kfz angesetzt. Dabei ist ein Zuschlag für die Steigung von 7 % und die Fahrbahnart»Beton«berücksichtigt. Die unterirdischen Stellplätze aus der Tiefgarage können vernachlässigt werden, da die Geräusche nicht mehr in relevantem Umfang nach Außen dringen. Für die Tiefgarage sind nur der Fahrgassenlärm und die Emissionen, die durch die Öffnung nach außen dringen, zu berücksichtigen. Die Lärmemissionen über die Tiefgaragenöffnung bei nicht eingehausten Tiefgaragenrampe berechnen sich nach Kapitel der Bayerischen Parkplatzlärmstudie. Das Tor der Tiefgarage ist stets geöffnet, das Überfahren der Regenrinne wird vernachlässigt. Es ergibt sich ein anlagenbezogener Schallleistungspegel von L W = 50,0 je Kfz-Bewegung, welcher als senkrech- Emissionen 10

17 te Flächenschallquelle in Lage und Größe der Tiefgaragenöffnung angeordnet wird. Es wird die Bewegungshäufigkeit entsprechend der Tabelle 4-2 angesetzt Einkaufswagenboxen Im Plangebiet befinden sich momentan zwei überdachte Einkaufswagenboxen im Eingangsbereich des bestehenden Netto-Marktes in der Oranienburger Str. 26. Die Einkaufswagenboxen in der Tiefgarage können vernachlässigt werden. Weitere Einkaufswagenboxen sollen vor der Drogerie an der südöstlichen Fassade vom Gebäude Dammstraße 9, sowie im Gebäude vom geplanten Vollsortimenter an der nordöstlichen Fassade im Eingangsbereich entstehen. Letztere wird nicht berücksichtigt, da die Emissionen aus dem Gebäudeinneren kaum nach Außen dringen. In Abbildung 4-2 ist die Lage der relevanten Einkaufswagenboxen dargestellt. Einkaufswagenbox Drogerie-Markt Einkaufswagenboxen Netto Abbildung 4-2 Lage der relevanten Einkaufswagenboxen Die Rollgeräusche auf dem Parkplatz sind bereits mit dem Parkplatzlärm berücksichtigt. Lediglich die Stapelvorgänge der Einkaufswagen sind somit zu berücksichtigen. Es wird je ein Stapelvorgang beim Entnehmen und beim Abstellen des Einkaufswagens verursacht. Die Einkaufswagenbox wird als Flächenschallquellen in einer Höhe von 1,0 m über dem Gelände angesetzt. Ein Stapelvorgang wird mit einem Mittelungspegel von 72,0 veranschlagt (Hessische Lkw-Geräusche-Studie Emissionen 11

18 ). Als Spitzenschallleistungspegel werden 106,0 (Hessische Lkw-Geräusche-Studie ) angesetzt. Für den Netto-Markt wird angenommen, dass jeder Kunde, der mit dem Pkw kommt, einen Einkaufswagen verwendet. Die Anzahl der Stapelvorgänge pro Stunde entspricht daher der Anzahl der Kfz-Bewegungen pro Stunde. Beim Drogerie-Markt wird angenommen, dass auch 50 % der Pkw-Kunden einen Tragekorb im Inneren des Gebäudes nutzen. Es ergeben sich für die Einkaufswagenbox vor dem Drogerie-Markt 18,7 Stapelvorgänge/h und für die beiden Einkaufswagenboxen vor dem Netto-Markt jeweils 50,0 Stapelvorgänge/h Anlieferungen Die Fahrbewegungen der Lkw, die Halte- und Anfahrgeräusche, die Kühlaggregate der Lkw, die Fahrbewegungen der Hubwagen und die Geräuscheinwirkung beim Betätigen der fahrzeugeigenen Ladebordwand werden separat betrachtet. Fahrzeuggeräusche Die Zu- und Abfahrten der Lkw werden als Linienschallquellen gemäß Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie modelliert. Die Linienschallquellen verlaufen in einer Höhe von 0,5 m und mit mindestens 16,5 m Länge auch auf der Fahrbahn der Oranienburger Straße, um die Bedingung zu erfüllen, dass sich alle Achsen eines Fahrzeugs auf öffentlichem Straßenland befinden, damit von der Teilnahme am öffentlichen Verkehr ausgegangen werden kann. Da für die Zufahrt zum Anlieferbereich ein Rangiervorgang notwendig ist, wird die Linienschallquelle dem Verlauf einer Rangierfahrt angepasst. Die Ausfahrt erfolgt ohne Rangiervorgang. Für das Rückwärtsfahren der Lkw wird gemäß der Hessischen Lkw-Geräuschestudie von ein Zuschlag von 5,0 vergeben. Für den bestehenden Netto-Markt und den geplanten Vollsortimenter werden fünf Anlieferungen am Tag angenommen, davon drei mit Kühlung. Für Küche & Co wird tagsüber eine Anlieferung ohne Kühlung angenommen. Die Warenanlieferungen sind prinzipiell zwischen 06:00-22:00 möglich. Eine Übersicht ist in Tabelle 4-3 dargestellt. 1 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Tab. 8 Metallkorb Wiesbaden Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Fachzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen Heft 3 Wiesbaden 2005 Emissionen 12

19 Tabelle 4-3 Anzahl der täglichen Warenanlieferungen Anlieferung Küche & Co davon mit Kühlung Netto-Markt davon mit Kühlung Vollsortimenter davon mit Kühlung 06:00-22: :00-06: Es ergeben sich folgende Berechnungsparameter für die Linienschallquellen: Fahrgassen: Asphalt Fahrgeschwindigkeit 30 km/h, Maximalpegel aller Linienschallquellen L WA,max = 104,5 /m Schallleistungspegel Linienschallquellen (Vorwärts): 60,5 /m, (M: 1 Kfz/h, p: 100 %) Schallleistungspegel Linienschallquellen (Rückwärts): 65,5 /m, Innerhalb des Plangebiets befinden sich aktuell die Anlieferbereiche des Netto-Marktes und von Küchen & Co an der nordöstlichen Fassade der Oranienburger Str. 26. Die Warenanlieferung des Vollsortimenters soll zukünftig an der südöstlichen Fassade der geplanten Bebauung stattfinden. Die Lkw-Stellplätze sind gemäß Formel 11a der Bayerischen Parkplatzlärmstudie als Flächenschallquelle berücksichtigt. Es ergeben sich jeweils folgende Berechnungsparameter: Parkplatztyp: Autohöfe (Lkw) mit K PA = 14,0, K I =3,0, Stellplätze: 1 (jeweils), Maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitze: Entspannen der Druckluftbremse Maximalpegel L WA,max = 103,5 db(a Schallleistungspegel Parkplatz: L W = 80,0. Kühlung der Lieferfahrzeuge Die Emissionen der Kühlaggregate an den Lieferfahrzeugen werden als Punktschallquelle in 3,0 m Höhe berücksichtigt. Für eine Abschätzung zur sicheren Seite wird davon ausgegangen, dass die Kühlanlagen auch während des Anliefervorgangs in Betrieb sind und während des gesamten Entladevorgangs laufen, obwohl u. a. der Hersteller Thermo King Corporation aus Gründen einer besseren Kühlung sowie aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ein Abschalten der Kühlanlage während des Be- und Entladens empfiehlt. Der Emissionspegel von L W = 99,0 der Kühlanlagen wird als maximal gemessener Wert nach den Angaben des Herstellers Thermo King Emissionen 13

20 Corporation übernommen. Die Pegelspitzen für die genannte Anlage liegen bei L max = 103,0. Als Zeitdauer für die Entladung und somit für die Laufzeit der Kühlanlage werden für die Anlieferung des Vollsortimenters und Discounters 15 Minuten je Anlieferung angesetzt. Warenumschlag Für den Warenumschlag wird die Hessische Lkw-Geräuschestudie berücksichtigt. Die Berechnung wird anhand von Kapitel 8.3 durchgeführt. Für alle Warenanlieferungen wird eine Flächenschallquelle in 0,75 m Höhe angesetzt. Die folgenden Annahmen werden gleichermaßen für den unbeladenen und beladenen Hubwagen getroffen: Distanz zwischen Lkw und Eingang: 6 m Bewegungen je Anlieferung: 12 Bewegungen der unbeladenen Handhubwagen Schallleistung beim Bewegen auf ebenem Asphalt L WAT = 94 Geschwindigkeit: 1,4 m/s Einwirkzeit T E aller Bewegungen pro Stunde: 51,43 s Schallleistungspegel L WAT, 1h, unbeladen =75,5 Bewegungen der beladenen Handhubwagen Schallleistung beim Bewegen auf ebenem Asphalt L WAT = 89 Geschwindigkeit: 0,47 m/s Einwirkzeit T E aller Bewegungen pro Stunde: 153,19 s Schallleistungspegel L WAT, 1h, = 75,3 beladen Gesamtschallleistungspegel L W = 78,4 Maximalpegel =102 Die Warenanlieferung des Vollsortimenters findet an einer Laderampe an der südöstlichen Fassade statt. Demnach ist die Berücksichtigung einer Ladebordwand nicht erforderlich. An der nordöstlichen Fassade der Oranienburger Straße 26 befinden sich die Warenannahmen für den Netto-Markt und das Küchenstudio. Aufgrund fehlender Laderampen sind hier die Geräuscheinwirkungen einer Ladebordwand zu berücksichtigen. 3 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Wiesbaden 2005 Emissionen 14

21 Bewegung der Ladebordwand Punktschallquelle in 0,75 m Dauer eines Schallereignisses 15 s Bewegungen pro Anlieferungen: 24 Gesamtdauer pro Anlieferung: 360 s Schallleistungspegel pro Anlage L W = Technische Gebäudeausrüstung Anhand der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung ist die technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Rechenmodell zugeordnet. Aufgrund fehlender Gerätekenndaten wird jeweils von einem Schallleistungspegel von 60 sowie einem Maximalpegel von 63 je Gerät ausgegangen. Es wird ein 24-Stunden-Betrieb der TGA bei konstantem Schallleistungspegel angenommen. Die Lage der einzelnen Lüfter ist in Abbildung 4-3 dargestellt. Im Untersuchungsgebiet befinden sich im Bestand 10 Lüfter. Für die geplante TGA des Vollsortimenters liegen noch keine Daten vor und konnten in Abbildung 4-3 nicht berücksichtigt werden. Empfohlen wird die TGA an der südöstlichen Fassade des geplanten Neubaus anzubringen, da sich dort in direkter Umgebung keine schutzbedürftige Nutzung befindet. Dammstraße 9 4 Lüfter Drogerie Oranienburger Straße 26 5 Lüfter Netto Oranienburger Straße 22 Oranienburger Straße 18 1Lüfter Apotheke Zeichenerklärung Gebäude Schirmfläche TGA Abbildung 4-3 Lage der Technischen Gebäudeausrüstung Emissionen 15

22 4.2 Straßenverkehrslärm Die Verkehrsstärkenkarte 2010 des Landes Brandenburg weist den durchschnittlichen werktäglichen Verkehr (DTV w ) mit Schwerverkehrsanteil ab 3,5 t für die Oranienburger Straße aus: Gesamt Kfz/24h und davon Schwerverkehr (> 3,5 t) 503 Lkw/24h. Die Landesverkehrsprognose des Landes Brandenburg für 2025 nimmt folgenden DTV W an: Gesamt [Kfz/24h] und davon Schwerverkehr (> 3,5 t) Lkw/24h. Die Prognosedaten liegen höher, somit sind die Werte der Prognose maßgeblich für die Beurteilung. Die Berechnung erfolgt nach RLS Der errechnete Emissionspegel L m,e entspricht dem Mittelungspegel in einem Abstand von 25 m zur Straßenachse. Dieser berechnet sich aus: der Steigung, der Fahrbahnoberfläche, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Straße, dem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV), dem Lkw-Anteil (>2,8 t), einer festzulegenden Tag-Nacht-Aufteilung des Verkehrs. Die Steigung beträgt überall weniger als 5 % (ohne Zuschlag), die Fahrbahn ist asphaltiert und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Zur Umrechnung der Anzahl Lkw > 3,5 t in die Anzahl der Lkw > 2,8 t wird der ortsübliche Faktor von 1,2 angesetzt. Die Umrechnung des DTVw in den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) erfolgt entsprechend dem HBS 5. Dabei wird ein Sonntagsfaktor von 0,7 angenommen, welcher das übliche Verhältnis zwischen werktäglichem und sonntäglichem Verkehr widerspiegelt. Daraus ergeben sich folgende Umrechnungsfaktoren: Anzahl Pkw im DTV w = Anzahl Pkw im DTV 1,069 Anzahl Lkw im DTV w = Anzahl Lkw im DTV 1,230 4 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), berichtigter Nachdruck 1992, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung»Straßenbau«, Wiesbaden, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2001, Fassung 2009, Köln Emissionen 16

23 Hinsichtlich der Tag-Nacht-Aufteilung des Verkehrs werden die Pauschalwerte zur maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärke (M) aus der Tabelle 3 der RLS-90 für Bundesstraßen angesetzt. Die Eingangsdaten sind in der Tabelle 4-4 dargestellt. Es ergibt sich ein Lm,E von 64,87 tags und 57,50 nachts. Tabelle 4-4 Straße Eingangsdaten für die RLS-90 Berechnung Kfz/24h DTVw DTV M tags M nachts Lkw-Anteil (3,5 t) Kfz/24h Lkw-Anteil (2,8 t) Pkw/h Lkw/h Pkw/h Lkw/h Oranienburger Straße (beide Richtungen) ,0% ,1% 453,6 93,6 83,2 17,2 Emissionen 17

24 5 Immissionsberechnung 5.1 TA Lärm Die Beurteilungspegel und kurzzeitigen Geräuschspitzen durch die Anlagengeräusche sind für den Tag und die Nacht in der Tabelle 5-1 dargestellt. Die Lage der Immissionsorte ist in der Abbildung 3-2 zu erkennen. Im gesamten Untersuchungsgebiet ergeben sich keine Überschreitungen im Beurteilungspegel nachts und durch kurzzeitige Geräuschspitzen tags. Die Immissionsorte am Gebäude Oranienburger Straße 26 berücksichtigen die planungsrechtlich zulässigen Büroräume. Hier ergeben sich teilweise Richtwertüberschreitungen im Beurteilungspegel tags. Diese betragen maximal 0,8 und ergeben sich durch die unmittelbare Nähe zu den bestehenden Einkaufswagenboxen des Netto-Markts. Ein grundsätzlicher Ausschluss von Büroräumen in der Oranienburger Straße 26 verbietet die Verhältnismäßigkeit. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sollte allerdings beachtet werden, dass keine Büroräume unmittelbar oberhalb von Einkaufswagenboxen angeordnet werden sollten, sofern diese nicht weitergehend eingehaust werden oder die Einkaufswagen mit Kunsttoffkörben versehen werden. Möglicherweise könnten auch projektspezifisch ermittelte Häufigkeiten für Stapelvorgänge in der Einkaufswagenbox belegen, dass die Richtwerte eingehalten werden können. Nachts ergeben sich Überschreitungen durch kurzzeitige Geräuschspitzen, die durch das Zuschlagen einer Kofferraumtür verursacht werden können. Diese ergeben sich sowohl an Wohnnutzungen als auch an (planungsrechtlich zulässigen) Büronutzungen. Die Abbildung 5-1 zeigt, auf welchen Stellplätzen das Zuschlagen einer Kofferraumtür zu Überschreitungen führen würde. Die Stellplätze, die zu Überschreitungen an Wohnnutzungen führen, können nach 22 eindeutig nicht mehr genutzt werden. Bezüglich der Stellplätze, die an Büronutzungen zu Überschreitungen führen, gilt es zu berücksichtigen, dass hier keine tatsächliche Betroffenheit entsteht, wenn eine gemäß TA Lärm für die Nacht unzulässige Geräuschspitze noch kurz nach 22 auftritt. An der Dammstraße 9 ergeben sich trotz des geringen Abstandes zum Parkplatz keine Überschreitungen, da das obere dem Wohnen dienende Geschoss so zurückversetzt ist, dass die unteren Stockwerke die Schallausbreitung unterbrechen. Immissionsberechnung 18

25 Legende Richtwertüberschreitungen durch Stellplatznutzung nach 22 keine an Büronutzung an Wohnnutzung Abbildung 5-1 Parkplatznutzung nachts Immissionsberechnung 19

26 Tabelle 5-1 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen tags und nachts nach TA Lärm Immissionsort Nutzung SW HR RW,T LrT LrT,diff RW,N LrN LrN,diff RW,T,max LT,max LT,max,diff RW,N,max LN,max LN,max,diff Dammstraße 7a MI 1.OG NO 60 52, , , ,6 8,6 Dammstraße 8 I1 MI EG SW 60 53, , , ,7 11,7 Dammstraße 8 I2 MI EG SO 60 53, , , ,6 10,6 Dammstraße 8 I3 MI EG SO 60 54, , , ,8 9,8 Dammstraße 9 I1 MI 1.OG SO 60 52, , , ,6 --- Dammstraße 9 I3 MI 2.OG NO 60 50, , , ,6 --- Dammstraße 9 I4 MI 2.OG SW 60 51, , , ,4 --- Dammstraße 9 I6 MI 1.OG SO 60 51, , , ,3 --- Dammstraße 10 A/B I1 MI 2.OG SO 60 52, , , ,0 --- Dammstraße 10 A/B I2 MI 1.OG SO 60 51, , , ,4 --- Dammstraße 11 I1 MI 2.OG SW 60 57, , , ,5 1,5 Dammstraße 11 I2 MI EG SO 60 54, , , ,4 11,4 Oranienburger Straße 18 MI 1.OG NO 60 53, , , ,1 8,1 Oranienburger Straße 20 MI 1.OG NO 60 50, , , ,9 --- Oranienburger Straße 26 I1 MK 2.OG NW 60 56, , , ,9 4,9 Oranienburger Straße 26 I2 MK 2.OG NO 60 40, , , ,0 --- Oranienburger Straße 26 I3 MK 2.OG NO 60 53, , , ,0 --- Oranienburger Straße 26 I4 MK 2.OG SO 60 58, , , ,0 1,0 Oranienburger Straße 26 I5 MK 2.OG SW 60 60,8 0, , , ,9 3,9 Oranienburger Straße 26 I6 MK 2.OG SW 60 59, , , ,1 4,1 Immissionsberechnung 20

27 Zeichenerklärung Hauptgebäude Gabelstapler 10 A 10 B 11 Schirmfläche Parkplatz Einkaufswagen 9 A B J I 26 Lkw-Kühlung Fahrlinien C Lüfter 8 K Wand Immissionsort LrT in <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < 7a L D E F G H Abbildung 5-2 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags nach TA Lärm in 2 m Höhe Zeichenerklärung Hauptgebäude 10 B Gabelstapler Tiefgaragenöffnung Tiefgaragenöffnung 10 A 11 Schirmfläche Parkplatz Einkaufswagen 9 A B J I 26 Lkw-Kühlung Fahrlinien C Lüfter 8 K Wand Immissionsort LrN in <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < 7a L D E F G H Abbildung 5-3 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts nach TA Lärm in 2 m Höhe Immissionsberechnung 21

28 5.2 DIN »Schallschutz im Städtebau«5.2.1 Straßenverkehrslärm In Tabelle 5-2 sind die Beurteilungspegel den Orientierungswerten gegenübergestellt. In Abbildung 5-4 und Abbildung 5-5 sind die Beurteilungspegel für den Tag und die Nacht als Isophonenkarten dargestellt. Überschreitungen gibt es an den Immissionsorten, die an der straßenzugewandten Fassade der Oranienburger Straße 26 liegen. Diese betragen tagsüber bis zu 1,3 und nachts bis zu 3,9. Als aktive Schallschutzmaßnahme kommt praktisch nur eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht, was im vorliegenden Fall als unverhältnismäßig erscheint und nicht mit dem Bebauungsplan geregelt werden kann. Vor diesem Hintergrund sind passive Schallschutzmaßnahmen anzustreben. Tabelle 5-2 Beurteilungspegel tags und nachts nach DIN Immissionsort Nutzung Stockwerk Himmelsrichtung OW,T LrT LrT,diff OW,N LrN LrN,diff Oranienburger Straße 26 I1 MK 2.OG NW 65 58, ,5 --- Oranienburger Straße 26 I2 MK 2.OG NO 65 65,9 0, ,5 3,5 Oranienburger Straße 26 I3 MK 2.OG NO 65 66,3 1, ,9 3,9 Oranienburger Straße 26 I4 MK 2.OG SO 65 64, ,4 2,4 Oranienburger Straße 26 I5 MK 2.OG SW 65 54, ,2 --- Oranienburger Straße 26 I6 MK 2.OG SW 65 52, ,9 --- Oranienburger Straße. 22 MK 2.OG SO 65 53, ,3 --- Oranienburger Straße. 22 MK 2.OG NO 65 53, ,4 --- Immissionsberechnung 22

29 Zeichenerklärung Gebäude Immissionsort Emissionslinie Straßenoberfläche Straßenachse Mittelstreifen LrT in <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-4 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags nach DIN in 2 m Höhe Zeichenerklärung Gebäude Immissionsort Emissionslinie Straßenoberfläche Straßenachse Mittelstreifen LrN in <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Abbildung 5-5 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts nach DIN in 2 m Höhe Immissionsberechnung 23

30 5.2.2 Schienenverkehrslärm Zur Abschätzung des Einflusses des Schienenlärms wird die strategische Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes zugrunde gelegt. In Abbildung 5-6 ist der L DEN für den Schienenlärm dargestellt. Die Werte sind nicht direkt mit Ergebnissen einer Schall 03 - Berechnung vergleichbar, geben aber Rückschlüsse auf die Größenordnung der Immissionen. Wie in Tabelle 5-2 zu sehen, werden durch den Straßenverkehrslärm Beurteilungspegel von bis zu 66,3 erreicht. Die Beurteilungswerte für den Schienenverkehr liegen ganztags bei < 60. Sogar die 55 -Isophonenlinie erreicht die Oranienburger Straße 26 nur knapp. Daher ist von keiner relevanten Erhöhung der Gesamtimmissionen auszugehen. Abbildung 5-6 Auszug aus der Strategische Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes, L DEN 5.3 DIN 4109 Zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels wird der berechnete Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr (LrT Straße ) energetisch mit dem maximal zu erwartenden Beurteilungspegel aus dem Schienenverkehr (L_DEN Schiene = 60 ) addiert sowie mit 3 beaufschlagt. Zusätzlich wird der Gewerbelärmanteil mit dem Immissionsrichtwert der TA Lärm für Kerngebiete (IRW,T) mit 60 berücksicht. Es ergibt sich die Formel: Maßgeblicher Außenlärmpegel = LrT Straße ++ L_DEN Schiene IRW,T Die ermittelten Lärmpegelbereiche sind in der Abbildung 5-7 dargestellt. Immissionsberechnung 24

31 Maßgeblicher Außenlärmpegel in I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Abbildung 5-7 Lärmpegelbereiche An den zur Straße zugewandten Fassaden ergibt sich der Lärmpegelbereich V. Die Lärmpegelbereiche I bis IV sind für Büroräume und ähnliches bereits mit der aktuellen Energieeinsparverordnung abgedeckt. 6 6 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Rundschreiben-Nr. 1/2014 Änderung zur Berücksichtigung der DIN 4109 in der Bauleitplanung, Berlin, 26. März 2014 Immissionsberechnung 25

32 6 Zusammenfassung Mit dem Bebauungsplan»Nauener Karree«zwischen Dammstraße und Oranienburger Straße im Norden der Stadt Nauen soll wirksames Bauplanungsrecht geändert werden. Auf dem Gelände ist die Errichtung eines Vollsortimenters geplant. Die schalltechnische Verträglichkeit des Bebauungsplanentwurfs wurde überprüft. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen. Anlagenlärm gemäß TA Lärm Durch die Ausweisung eines Kerngebiets sind Büronutzungen grundsätzlich und somit auch oberhalb des bestehenden Netto-Markts zulässig. Unmittelbar über einer Einkaufswagenbox könnten die Immissionsrichtwerte tags überschritten werden. In der Genehmigungsebene sollte darauf geachtet werden, dass keine Büroräume unmittelbar über Einkaufswagenboxen angeordnet werden, sofern diese nicht weitgehend eingehaust oder die Einkaufswagen mit Kunststoffkörben ausgerüstet werden. Durch die geplanten Öffnungszeiten des Vollsortimenters bis 22 ergeben sich die letzten Schallereignisse noch im Nachtzeitraum. Es ergeben sich dadurch Überschreitungen an den umliegenden Wohnnutzungen und an (planungsrechtlich zulässigen) Büroräumen. Da im Bebauungsplan keine Regelungen zu den Öffnungszeiten der Einzelhandelsbetriebe getroffen werden können, ist dieser mögliche Konflikt in der Genehmigungsebene zu lösen. Die nächtlichen Überschreitungen an der Wohnnutzung lassen sich vermeiden, in dem vereinzelte und weit vom Eingang entfertne Stellplätze nicht mehr nach 22 genutzt werden. Um die nächtlichen Überschreitungen auch an allen planungsrechtlich zulässigen Büroräumen zu vermeiden, kann nach 22 nur noch eine sehr begrenzte Anzahl an oberirdischen Stellplätzen sowie die Tiefgarage genutzt werden. Es sei allerdings dahingestellt, ob nachts eine Betroffenheit in den Büroräumen tatsächlich besteht. Verkehrslärm gemäß DIN Der Schienenverkehrslärm hat eine untergeordnete Bedeutung für das Plangebiet. An der straßenzugewandten Fassade des Gebäudes Oranienburger Straße 26 ergeben sich durch den Straßenverkehrslärm der Bundesstraße 273 Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte (65 tags und 55 nachts) von bis zu 1,3 tags und 3,9 nachts. An den straßenabgewandten Gebäudeseiten sowie an den anderen Gebäuden im Plangebiet werden die Orientierungswerte eingehalten. Aktive Schallschutzmaßnahmen können nicht im Rahmen des Bebauungsplans getroffen werden. Somit sind passive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Immissionsberechnung 26

33 Erforderliche Schalldämmung gemäß DIN 4109 An den straßenzugewandten Fassaden der Oranienburger Straße 26 ist eine resultierende Schalldämmung der Außenbauteile von 40 db festzusetzen. An allen anderen Bereichen des Plangebiets ergeben sich keine Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile, die über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen. Fazit: Der Bebauungsplanentwurf»Nauener Karree«ist schalltechnisch verträglich und genehmigungsfähig. Die im Rahmen dieser Untersuchung getroffenen Hinweise sind in der weiteren Bauleitplanung zu beachten. Immissionsberechnung 27

34 Anlagen Anlagen 28

35 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Schallleistungspegel im Tageszeitverlauf...30 Anlagenverzeichnis 29

36 Anlage 1 Schallleistungspegel im Tageszeitverlauf Name Einkaufswagenbox Drogerie 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 Einkaufswagenbox Netto Eingang 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 Einkaufswagenbox Netto Parkplatz 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 89,0 Fahrweg Parkplatz A 70,1 70,1 70,1 70,1 70,1 70,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 70,1 70,1 Fahrweg Parkplatz B 69,5 69,5 69,5 69,5 69,5 69,5 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 84,3 69,5 69,5 Fahrweg Parkplatz C 69,8 69,8 69,8 69,8 69,8 69,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 89,8 69,8 69,8 Fahrweg Parkplatz D 69,2 69,2 69,2 69,2 69,2 69,2 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 84,6 69,2 69,2 Fahrweg Parkplatz E 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 69,6 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 69,6 69,6 Fahrweg Parkplatz F 66,5 66,5 66,5 66,5 66,5 66,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 82,5 66,5 66,5 Fahrweg Parkplatz G 65,9 65,9 65,9 65,9 65,9 65,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 78,9 65,9 65,9 Fahrweg Parkplatz H 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 77,5 65,1 65,1 Fahrweg Parkplatz I 69,8 69,8 69,8 69,8 69,8 69,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 80,8 69,8 69,8 Fahrweg Parkplatz J 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 69,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 79,7 69,7 69,7 Fahrweg Parkplatz K 67,2 67,2 67,2 67,2 67,2 67,2 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 75,9 67,2 67,2 Fahrweg Parkplatz L 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 72,2 63,4 63,4 Kühler Netto Wareneingang 1 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Kühler Netto Wareneingang 2 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Laderampe Küche & Co 64,0 Laderampe Netto 67,0 67,0 64,0 Lkw Ausfahrt Küche & Co 75,7 Lkw Ausfahrt Netto 77,5 77,5 74,5 Lkw Ausfahrt Vollsortimenter 80,3 80,3 77,3 Lkw Einfahrt (Rückwärts) Netto 78,1 78,1 75,0 Lkw Einfahrt (Rückwärts) Küche & Co 75,3 Lkw Einfahrt (Rückwärts) Vollsortimenter 78,4 78,4 75,4 Lkw Einfahrt Küche & Co 74,2 Lkw Einfahrt Netto 78,4 78,4 75,4 Lkw Einfahrt Vollsortimenter 80,2 80,2 77,2 Lkw Kühlung Netto 96,0 93,0 Lkw Kühlung Vollsortimenter 96,0 93,0 Lüfter Apotheke 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Lüfter Drogerie-Markt 1 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Lüfter Drogerie-Markt 2 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 1 SoundPLAN 7.4

37 Fortsetzung von Anlage 1 Name Lüfter Drogerie-Markt 3 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Lüfter Drogerie-Markt 4 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Lüfter Netto Wareneingang 1 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Lüfter Netto Wareneingang 3 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Lüfter Wareneingang Netto 2 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Tiefgaragenöffnung 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 60,0 60,0 Warenumschlag Küche & Co 72,4 Warenumschlag Netto 75,4 75,4 72,4 Warenumschlag Vollsortimenter 75,4 75,4 72,4 Lkw Anlieferung Küche & Co 80,0 Lkw Parkplatz Netto 83,0 83,0 80,0 Lkw Parkplatz Vollsortimenter 83,0 83,0 80,0 Lkw Parkplatz Vollsortimenter 83,0 83,0 80,0 Parkplatz A 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 67,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 67,0 67,0 Parkplatz B 69,8 69,8 69,8 69,8 69,8 69,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 84,8 69,8 69,8 Parkplatz C 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 70,8 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 90,0 70,8 70,8 Parkplatz D 69,9 69,9 69,9 69,9 69,9 69,9 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 69,9 69,9 Parkplatz E 70,2 70,2 70,2 70,2 70,2 70,2 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 88,1 70,2 70,2 Parkplatz F 69,8 69,8 69,8 69,8 69,8 69,8 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 86,0 69,8 69,8 Parkplatz G 70,2 70,2 70,2 70,2 70,2 70,2 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 83,0 70,2 70,2 Parkplatz H 69,9 69,9 69,9 69,9 69,9 69,9 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 82,4 69,9 69,9 Parkplatz I 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 70,0 70,0 Parkplatz J 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 70,0 70,0 Parkplatz K 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 70,0 70,0 Parkplatz L 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 78,7 70,0 70, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee Berlin 2 SoundPLAN 7.4

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