Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012. Verantwortlich für den Inhalt:

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Stadt Büren

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt Nr. 01/2019 ausgegeben am: 03. Januar 2019

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

Bauleitplanung der Gemeinde Villmar Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Lahn-Marmor-Museum

AMTSBLATT Jahrgang 44/2014. Nr. 50 INHALTSVERZEICHNIS. Pulheim

Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 26

Gemeinde Ostseebad Binz

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 11 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

Schutzgut Mensch. Art Urheber Thematischer Bezug. Straßen- und Gewerbelärm

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Nr. 31 Böklund, 11. August Jahrgang

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Jahrgang 2018 Nr. 22 Ausgabetag

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

Amtliche Bekanntmachung

Amtsblatt. 8. Jahrgang - Nr August 2017

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 23. August 2010 Nr. 9

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn

Transkript:

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 03.07.2017 Nummer: 07/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche Bekanntmachung Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 01/17 Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld... 2 Herausgeber: Gemeinde Schönefeld Bezug: im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, 12529 Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11 sowie einzeln oder im Abonnement gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten Erscheinen: einmal monatlich, soweit Bekanntmachungen vorliegen

Bekanntmachung der Gemeinde Schönefeld Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 01/17 Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 08.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/17 Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01/17 Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld befindet sich nordwestlich der Bahntrasse und dem Bahnhof Schönefeld, der Straße Alt Schönefeld im Südwesten sowie der Umgehungsstraße im Nordosten und besteht in der Gemarkung Schönefeld aus: - Flur 1, Flurstücke 33/3, 33/2, 33/1, 35/1, 37/4, 829, 827, 80/7, 35/2 und 80/8 (tlw.) sowie - Flur 2, Flurstücke 1508, 816/7, 817/25, 796/1 (tlw.), 817/26 (tlw.) und 816/9 (tlw.). Die Abgrenzung ergibt sich aus der nachfolgenden Karte: Planungsziel Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung eines Schulstandortes für ein Gymnasium mit den für Schulen erforderlichen Außenbereichen für Spiel, Sport und Stellplätzen sowie einer Mehrzweckhalle für sportliche und sonstige Veranstaltungen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen. 2

Umweltprüfung Die Umweltbelange sind geprüft worden. Beteiligung der Öffentlichkeit Der Entwurf des Bebauungsplanes 01/17 Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld, der Umweltbericht mit den Prüfergebnissen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter, auch in Bezug auf Altlasten und Emissionen sowie die Wechselbeziehungen zueinander, die Artenschutzprüfung, das Schallschutzgutachten sowie die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß 3 Abs.1 BauGB: - Des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege mit dem Hinweis auf den vorhandenen Bodendenkmalbereich. - Des Landesamtes für Umwelt mit Hinweisen zu den aus dem Schienenverkehr, den Flughäfen Schönefeld und zukünftig BER, der Bundesstraße B96 sowie dem Transportbetonwerk resultierenden Vorbelastungen hinsichtlich Lärm. - Des Landesbüros der anerkannten Naturschutzverbände mit Hinweisen zu dem Untersuchungsumfang der Umweltprüfung bezgl. der Schotterhaufen der Bahntrasse auf das Vorkommen der Zauneidechse, der südlich angrenzenden Teiche als Lebensraum von Amphibien, der Allee an der Straße Alt Schönefeld, der vorzunehmenden Altlastenuntersuchung, der zu untersuchenden Lärmsituation mit den Schwerpunkten Flughafen, Bahntrasse sowie Bundesstraße (B96) und dem zu ermittelnden natur- und artenschutzrechtlichen Kompensationsbedarf einschließlich der daraufhin verbindlich zu regelnden Kompensationsmaßnahmen. - Des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörde mit Hinweisen zu dem Untersuchungsumfang der Umweltprüfung bezgl. der Schutzgüter, zur Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen beim Einsatz von Beleuchtungsanlagen zum Schutz von Tieren, zur Konkretisierung von Kompensationsmaßnahmen für den mit dem Bebauungsplan vorbereiteten baulichen Eingriff, der Ermittlung der betroffenen geschützten Arten sowie der vorhandenen Allee. - des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde mit Hinweisen zu den registrierten Altlastenverdachtsflächen mit den Nummern 0329610388 (Flurstück 35/1, Flur 1: Altstandort WLA Werkstatthof Schönefeld), 0329610822 (Flurstück 829, Flur 1: Garagenräume und Kfz-Arbeitsgrube, Bahnhof Schönefeld) und 0329610823 (Flurstücke 796/1, 796/2, 816/7, 816/9 und 817/25 der Flur 2: Ladestraße II, Bahnhof Schönefeld) sowie der im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan erforderlichen Altlastenuntersuchung. - des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde mit dem Hinweis auf die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung, dem Bau und Betrieb eines Regenentwässerungssystems entsprechend der anerkannten Regeln der Technik, dem gesetzlichen Gebot zu einer gering zu haltenden Flächenversiegelung, der erforderlichen Erlaubnis für die Gewässerbenutzung zur Niederschlagswassereinleitung und Grundwasserentnahmen, der Anzeigepflicht von Erdaufschlüssen sowie der Lagerung, dem Umschlag und der Abfüllung von wassergefährdenden Stoffen (bspw. Ölheizungen). - des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Denkmalschutzbehörde mit dem Hinweis auf das Bodendenkmal BD 12608. - dem Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst, mit dem Hinweis auf eine eingehende Untersuchung des Areals mit dem Ergebnis, dass keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln festgestellt wurden. 3

Die Beteiligung der Bürger nach 3 Abs.2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.07.2017 bis einschließlich zum 11.08.2017 zu den folgenden Zeiten Montag, Mittwoch und Donnerstag Dienstag Freitag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 2.OG, in 12529 Schönefeld statt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schönefeld, den 03.07.2017 Dr. U. Haase Bürgermeister Im Original unterschrieben. 4

Gemeinde Schönefeld Der Bürgermeister Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen, Kiekebusch, Schönefeld, Selchow, Waltersdorf, Waßmannsdorf Dezernat / Sachgebiet Zentrale Dienste Innere Organisation Verwaltungsgebäude Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld Aktenzeichen OT Waltersdorf Datum (bei Schriftwechsel anzugeben!) Dez. III 03.07.2017 Auskunft erteilt Zimmer Frau Streuffert 302 Vorwahl Vermittlung Durchwahl Telefax 030 53 67 20-0 53 67 20-16 53 67 20-80 Internet www.gemeinde-schoenefeld.de EMail* l.streuffert@gemeinde-schoenefeld.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Bekanntmachungsanordnung Hiermit ordne ich die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 01/17 Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld im nächsterscheinenden Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld an. Die Einsichtnahme in die zur Beteiligung verfügbaren Unterlagen ist in der Zeit vom 11.07.2017 bis einschließlich 11.08.2017 im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, 2. OG, Hans-Grade-Allee 11 in 12529 Schönefeld zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr, Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-18.00 Uhr, Freitag 08:00-12:00 Uhr. Schönefeld, den 03.07.2017 Dr. U. Haase Im Original unterschrieben. * Dieser elektronische Kommunikationsweg steht ausschließlich für eine formfreie elektronische Kommunikation für die eine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (z. B. allgemeine Anfragen und Mitteilungen, etc.) zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (030/536720-80) oder auf dem Postweg zwingend erforderlich. Öffnungszeiten: Bankverbindungen: Mo. - 13:00 bis 15:00 Uhr Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Di. 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr und 15:45 bis 18:00 Uhr BIC: WELA DE D1 PMB IBAN: DE35 16050000 3665021153 Do. - 13:00 bis 15:00 Uhr Deutsche Kreditbank AG Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr BIC: BYLADEM 1001 IBAN: DE02 12030000 0000401968 5