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Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 1/9 E.ON SE Wertpapier-Kenn-Nummer ENAG99 ISIN CODE: DE000ENAG999 Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG zum Erwerb von bis zu 82.616.922 Aktien der E.ON SE, die nach Wahl der Aktionäre teilweise gegen Zahlung der Dividende in bar gemäß dem der Hauptversammlung der E.ON SE am 30. April 2014 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Gewinnverwendungsbeschluss getauscht werden (Umtausch von Dividenden in Aktien). Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON SE ( E.ON oder Gesellschaft ) werden der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2014 unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2013 die Ausschüttung einer Bardividende in Höhe von 0,60 je Stückaktie zu beschließen ( Gewinnverwendungsbeschluss ). Diese können die Aktionäre nach ihrer Wahl entweder in bar erhalten oder teilweise gegen Aktien der E.ON tauschen. Dazu werden bis zu 82.616.922 Aktien aus dem Bestand eigener Aktien der Gesellschaft angeboten. Das Angebot ist aufschiebend bedingt auf die Lieferung der Aktien, die der Aktionär durch Ausübung des Wahlrechts erhält. Dieses Dokument ist zur Erfüllung der Anforderungen des 4 Abs. 1 Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) erstellt. Danach besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nicht für öffentliche Angebote von an die Aktionäre ausgeschüttete Dividenden in Form von Aktien, sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden. Nähere Informationen zur E.ON sind unter www.eon.com erhältlich. Diese Informationen stellen kein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Kauf oder Bezug der Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien dürfen zu keiner Zeit in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, geliefert oder auf andere Weise übertragen werden, sofern sie nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ( Securities Act ) registriert sind oder sofern nicht ein Befreiungstatbestand nach dem Securities Act vorliegt oder eine solche Transaktion nicht darunter fällt. E.ON hat die angebotenen Aktien nicht gemäß dem Securities Act registriert und beabsichtigt auch nicht, die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten. These materials are not an offer or the solicitation of an offer for sale or subscription of the shares in the United States. The shares may not be offered, sold, delivered or otherwise transferred in the United States absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the Securities Act ). E.ON has not registered and does not intend to register any portion of the offering in the United States under the Securities Act or to conduct a public offering of shares in the United States.

Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 2/9 1 Gründe Die Wahlmöglichkeit zwischen einer Bardividende und einer Dividende in Form von Aktien ist international bekannt und verbreitet. Den Aktionären der E.ON wird mit dem Angebot, nach ihrer Wahl einen Teil ihrer Dividende gegen Aktien zu tauschen statt in bar zu erhalten, eine einfache Reinvestition der Dividende in Aktien der Gesellschaft ermöglicht. Tauscht der Aktionär die Dividende gegen Aktien, kann er vermeiden, dass sich sein prozentualer Anteil an E.ON infolge des Angebots verringert. In dem Umfang, in dem die Bardividende in Aktien getauscht wird und damit die Dividendenansprüche in die Gesellschaft reinvestiert werden, verringert sich für E.ON der Barmittelabfluss durch die Dividendenzahlung. 2 Gegenstand des Angebots/Wahlrecht E.ON Aktionäre, in deren Wertpapierdepots am 30. April 2014, abends, Aktien der E.ON eingebucht sind, können teilweise Aktien der Gesellschaft im Tausch gegen die der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. April 2014 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Dividende erhalten. Insgesamt stehen dafür bis zu 82.616.922 eigene Aktien der E.ON zur Verfügung. Vorbehaltlich der Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der E.ON am 30. April 2014 gemäß Gewinnverwendungsvorschlag haben die Aktionäre folgende Möglichkeiten: Der Aktionär entscheidet sich ausschließlich für die Bardividende. In diesem Fall muss der Aktionär nichts unternehmen. Der Aktionär erhält voraussichtlich am 23. Mai 2014 die Bardividende in Höhe von 0,60 je von ihm gehaltener Stückaktie. Der Aktionär entscheidet sich für den Tausch der Dividende gegen Aktien. Dies muss der Aktionär seiner depotführenden Bank während der Angebotsfrist vom 2. Mai 2014 bis zum 15. Mai 2014, 24.00 Uhr MESZ mitteilen. Hierfür kann von der depotführenden Bank ein Vordruck zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen bestimmen die Depotbanken die Form der Mitteilung und können die Angebotsfrist aus abwicklungstechnischen Gründen verkürzen. An E.ON erteilte Weisungen entfalten keine Wirkung. Voraussichtlich am 23. Mai 2014 wird der Aktionär dann die Aktien der E.ON erhalten. Die Dividende unterliegt grundsätzlich der Besteuerung. Daher wird ein Anteil der Dividende in Höhe von 0,17 je Stückaktie ( Sockeldividendenanteil ) stets in bar ausgeschüttet. 1 Der Sockeldividendenanteil dient in Abhängigkeit vom steuerlichen Status der jeweiligen Aktionäre ggf. zur Abdeckung einer in bar durch die Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden deutschen Steuer der Aktionäre oder wird (z.b. bei Vorliegen eines Freistellungsauftrages) dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben. Die Zahlung erfolgt voraussichtlich am 23. Mai 2014. Der verbleibende Betrag in Höhe von 0,43 je Stückaktie ( Wahldividendenanteil ) steht zum Tausch gegen Aktien zur Verfügung. Die Anzahl der Wahldividendenanteile, gegen die eine Aktie getauscht wird, wird am 15. Mai 2014 nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt. Soweit Wahldividendenanteile oder Teile davon nicht für den Erwerb einer Aktie 1 Dabei wird von der Gesellschaft für jeden Aktionär von dem maximal möglichen Steuerabzug deutscher Privataktionäre von etwa 28 % aufgerundet auf den nächsten vollen Eurocentbetrag ausgegangen und in dieser Höhe die Dividende in bar gewährt.

Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 3/9 ausreichen, werden diese in bar ausgezahlt. Die Lieferung der Aktien und Auszahlung etwaiger Restbeträge erfolgt voraussichtlich am 23. Mai 2014. Übersteigt nach Ablauf der Angebotsfrist die Zahl der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu liefernden Aktien die Zahl der angebotenen bis zu 82.616.922 eigenen Aktien der E.ON, findet eine Zuteilung unter allen Aktionären, die das Angebot angenommen haben, im Verhältnis der Zahl der angebotenen eigenen Aktien zu der Zahl der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu liefernden Aktien statt ( Repartierung ). Soweit Aktien in diesem Fall nicht zugeteilt werden können, wird eine Dividende in entsprechender Höhe in bar ausgezahlt. Im Falle der Repartierung erfolgen sowohl die Auszahlung der Bardividende und der Restbeträge als auch die Lieferung von E.ON Aktien aufgrund des Angebots voraussichtlich am 28. Mai 2014. Der Aktionär entscheidet sich für einen Teil seiner Aktien für die Bardividende und tauscht für den anderen Teil den Wahldividendenanteil gegen Aktien. In diesem Fall gelten die vorbeschriebenen Verfahren jeweils für den Anteil an Aktien, für den der Aktionär seine Entscheidung getroffen hat. 3 Einzelheiten 3.1 Grundkapital/Aktienausstattung/Verbriefung/Börsenzulassung Das Grundkapital der E.ON beträgt 2.001.000.000,00, eingeteilt in 2.001.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 je Stückaktie. Vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen sind sämtliche Aktien der E.ON mit gleichen Rechten ausgestattet; jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2014 ausgestattet. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen den hinzukommenden und den bestehenden Aktien. Die Aktien der Gesellschaft sind frei übertragbar. Die Aktien der Gesellschaft betreffende Mitteilungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die börsenrechtlichen Veröffentlichungen erfolgen ebenfalls im Bundesanzeiger. Die Aktien der E.ON sind in mehreren Globalurkunden jeweils mit Inhaberglobalgewinnanteilsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, ( Clearstream ) hinterlegt sind. Gemäß 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien und Gewinnanteile ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zugelassen ist. Die Aktien der E.ON sind zum Handel im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart zugelassen. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main. 3.2 Einzelheiten zum Angebot (a) Eigene Aktien gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 4/9 Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, für das Angebot eigene Aktien der Gesellschaft gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Die Sachleistung stellen Wahldividendenanteile dar, die der Aktionär aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung am 30. April 2014 beanspruchen kann. Die eigenen Aktien dürfen nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2012 (Tagesordnungspunkt 9) unter anderem gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. (b) Ausübung des Wahlrechts, Angebotsfrist, Aufschiebende Bedingung Das Wahlrecht bezüglich des Tauschs des Wahldividendenanteils gegen eigene Aktien besteht für alle Inhaber von auf den Namen lautenden Stückaktien der E.ON. Diese erhalten je Stückaktie, die am 30. April 2014, abends, im Depot des jeweiligen Aktionärs verbucht ist, einen Wahldividendenanteil mit dem das Wahlrecht untrennbar verbunden ist. Voraussichtlich am 2. Mai 2014 werden die Aktien der Gesellschaft im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart ex Dividende notiert. Die Aktionäre können ab dem 2. Mai 2014 das Angebot zum Tausch des Wahldividendenanteils gegen Aktien innerhalb der Angebotsfrist annehmen. Dazu muss der Aktionär seiner depotführenden Bank die Annahme mitteilen. Die Angebotsfrist läuft vom 2. Mai 2014 bis zum 15. Mai 2014, 24.00 Uhr MESZ. ( Angebotsfrist ). Für die Annahmeerklärung kann von der depotführenden Bank ein Vordruck zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen bestimmen die Depotbanken die Form der Annahmeerklärung und können die Angebotsfrist aus abwicklungstechnischen Gründen verkürzen. Das Angebot ist aufschiebend bedingt auf die Lieferung der Aktien, die der Aktionär durch Ausübung des Wahlrechts erhält. Aktionäre, die ihr Wahlrecht ausgeübt haben, können diese einmal getroffene Wahl nicht widerrufen. (c) Bezugsverhältnis, Bezugspreis Das Bezugsverhältnis, d.h. die Anzahl der Wahldividendenanteile, gegen die eine Aktie getauscht wird, wird am 15. Mai 2014 nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt. Das Bezugsverhältnis entspricht dem Referenzpreis (abzüglich eines nominellen Abschlags von 3,0 %) dividiert durch 0,43 (Wert des Wahldividendenanteils je Stückaktie); dieses Ergebnis wird sodann auf eine Dezimalstelle nach dem Komma aufgerundet ( Bezugsverhältnis ). Der Referenzpreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der E.ON Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Tages-VWAP Xetra) am letzten Handelstag der Angebotsfrist und damit am Donnerstag, den 15. Mai 2014 ( Referenzpreis ). Referenzpreis Referenzpreis 3% Bezugsverhältnis = Wahldividendenanteil pro Aktie aufgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma Soweit Wahldividendenanteile oder Teile davon nicht für den Erwerb einer weiteren Aktie ausreichen, wird dieser Restbetrag dem Aktionär in bar ausgezahlt. Der Restbetrag ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Wahldividendenanteile bzw. der Teile der Wahldividendenanteile, die nicht für den Erwerb einer weiteren Aktie ausreichen, mit 0,43 (Wert des Wahldividendenanteils je Stückaktie); dieses Ergebnis wird sodann

Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 5/9 technisch im Depotbankensystem gerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma ( Restbetrag ). Der Bezugspreis entspricht der Anzahl der Wahldividendenanteile, gegen die eine Aktie getauscht wird, multipliziert mit 0,43 (Wert des Wahldividendenanteils je Stückaktie) ( Bezugspreis ). Das Bezugsverhältnis und der Bezugspreis werden voraussichtlich am 15. Mai 2014 nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Internetseite der E.ON (www.eon.com/hv-2014) sowie am folgenden Tag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Beispielrechnung: Referenzpreis 2 : z.b. 13,500 Bardividende: 0,60 Wert eines Wahldividendenanteils: Bezugsverhältnis: 0,60 abzüglich 27,9951 % von 0,60 abgerundet auf den nächsten vollen Eurocent = 0,43 13,500 minus 3,0 % Abschlag sind 13,0925 ; geteilt durch 0,43 ergibt 30,453, aufgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma ergibt 30,5. Für 30,5 Wahldividendenanteile kann also 1 E.ON Aktie erworben werden. 13,500 13,500 3% = 30,453 = 30,5 aufgerundet 0,43 Bezugspreis: 13,115. Rechnung: Ergebnis Multiplikation von 30,5 (Anzahl der Wahldividendenanteile, die für den Bezug einer Aktie benötigt werden) mit 0,43 (Wert des Wahldividendenanteils je Aktie). Restbetrag: Hat ein Aktionär z.b. 35 Wahldividendenanteile getauscht, ergibt sich nach dieser Berechnung, dass er 4,5 Wahldividendenanteile zu viel getauscht hat. 4,5 Wahldividendenanteile entsprechen 1,94 (4,5 x 0,43 = 1,94 [gerundet]). Dieser Betrag wird technisch gerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma. Im vorliegenden Beispiel erhält der Aktionär also für 35 Wahldividendenanteile (1) eine E.ON Aktie, 2) den Restbetrag von 1,94 in bar und (3) den Sockeldividendenanteil in bar je nach steuerlicher Behandlung. Der Bezugspreis beträgt 13,115 bei einem angenommenen Referenzpreis (Tages- VWAP Xetra) am 15. Mai 2014 in Höhe von 13,500. (d) Hinweise zur technischen Abwicklung 2 Wir weisen darauf hin, dass bei der Ermittlung des Referenzpreises Börsenkurse zu Grunde gelegt werden, die schon den Dividendenabschlag enthalten. Wir weisen zudem darauf hin, dass das Bezugsverhältnis und damit auch der Bezugspreis von der tatsächlichen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der E.ON abhängig sind und damit von den angenommenen, fiktiven Zahlen abweichen können.

Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 6/9 Zur technischen Abwicklung der Wahlmöglichkeit werden die Wahldividendenanteile am 2. Mai 2014 durch Clearstream den Depotbanken zunächst unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000ENAG1E0 / WKN ENAG1E ( Technischer Wahldividendenanteil ) automatisch eingebucht. Die Buchung des jeweiligen Technischen Wahldividendenanteils verkörpert zugleich das entsprechende Wahlrecht. Es obliegt den Depotbanken, die Technischen Wahldividendenanteile in die Depots der einzelnen Aktionäre einzubuchen. Nach Übermittlung der Annahmeerklärung an die jeweilige depotführende Bank, bucht diese die Technischen Wahldividendenanteile in die Wertpapierkennnummer ISIN DE000ENAG1F7 / WKN ENAG1F ( Ausgeübter Technischer Wahldividendenanteil ) um. Die Annahme wird erst mit der fristgerechten Umbuchung der entsprechenden Technischen Wahldividendenanteile von der ISIN DE000ENAG1E0 / WKN ENAG1E (Technischer Wahldividendenanteil) in die ISIN DE000ENAG1F7 / WKN ENAG1F (Ausgeübter Technischer Wahldividendenanteil) erklärt. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird empfohlen, keine Depotüberträge von Technischen Wahldividendenanteilen vorzunehmen. Die Ausgeübten Technischen Wahldividendenanteile sind nicht in andere Depots umbuchbar. (e) Kein Handel von Wahldividendenanteilen Ein Handel der Wahldividendenanteile an einer Börse ist nicht vorgesehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft organisiert werden. Ein An- oder Verkauf von Wahldividendenanteilen über die Börse im regulierten Markt ist daher nicht möglich. Ein solcher An- oder Verkauf wird auch nicht durch die Gesellschaft vermittelt werden. (f) Ausstattung der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu liefernden eigenen Aktien Die im Rahmen der Ausübung der Wahldividende zu liefernden eigenen Aktien sind mit den gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen außer in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen nicht. Die eigenen Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2014 ausgestattet. Die eigenen Aktien sind frei übertragbar. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft nehmen die eigenen Aktien an einem etwaigen Liquidationserlös der Gesellschaft entsprechend ihrem rechnerischen Anteil am Grundkapital teil. Die eigenen Aktien sind in mehreren Globalurkunden jeweils mit Inhaberglobalgewinnanteilsschein verbrieft und bei Clearstream hinterlegt. Die Lieferung der eigenen Aktien wird durch Girosammelgutschrift erfolgen. Die eigenen Aktien sind zum Handel im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart zugelassen. (g) Maximale/minimale Zahl der angebotenen eigenen Aktien Die genaue Anzahl der eigenen Aktien, die im Rahmen der Ausübung des Wahlrechts durch die Aktionäre geliefert werden, hängt vom Umfang der Ausübung des Wahlrechts durch die Aktionäre, ihre Wahldividendenanteile gegen Aktien zu tauschen, sowie von dem Bezugsverhältnis und Bezugspreis der eigenen Aktien ab. Maximal werden 82.616.922 eigene Aktien angeboten.

Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 7/9 Beispiel auf der Basis eines angenommenen fiktiven Bezugsverhältnisses 3 : Wird das Bezugsverhältnis etwa auf 30,5 : 1 festgelegt und sollten sich sämtliche Aktionäre mit ihrem gesamten Aktienbestand für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden, dann würden bei der Stand 28. Februar 2014 existierenden Zahl von 1.907.808.363 dividendenberechtigten Aktien 4 (und unterstellt alle Aktionäre halten 31 Aktien oder ein ganzzahliges Mehrfaches von 30,5 Aktien) 62.551.093 Stück eigene Aktien geliefert werden (maximale Zahl). Sollte sich kein Aktionär für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden, werden keine Aktien geliefert. Die minimale Anzahl eigener zu liefernder Aktien beträgt dann null. 3.3 Kosten und Nutzen des Angebots für E.ON Neue Barmittel werden E.ON nicht zufließen. Die von E.ON für das Geschäftsjahr 2013 bar zu zahlende Dividende wird sich jedoch um den Umfang verringern, in dem Aktionäre sich für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden. Sollten sich sämtliche Aktionäre mit ihrem gesamten Aktienbestand für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden und unterstellt, es gäbe keine Restbeträge, dann würden bei der Stand 28. Februar 2014 existierenden Zahl von 1.907.808.363 dividendenberechtigten Aktien sich der von der E.ON zu zahlende Dividendenbetrag um rund 820 Millionen mindern. E.ON wird den in Deutschland ansässigen Depotbanken freiwillig für die Abwicklung der Wahldividende eine Aufwandsvergütung zahlen. Darüber hinaus können jedoch auch dem Aktionär Kosten für den Bezug von Aktien im Tausch gegen Barzahlung der Dividende bei seiner Depotbank entstehen. Die Kosten des Angebots für E.ON sind von der Annahmequote abhängig und werden sich voraussichtlich auf rund 1,7 Millionen (netto) belaufen. 3.4 Voraussichtlicher Terminplan 30. April 2014 Ordentliche Hauptversammlung der E.ON 1. Mai 2014 Veröffentlichung des Angebots der eigenen Aktien auf der E.ON- Homepage (www.eon.com/hv-2014) ab 2. Mai 2014 Handel der E.ON Aktie ex Dividende 2. Mai 2014 Einbuchung der Technischen Wahldividendenanteile bei den Depotkunden per Depotstand 30. April 2014, abends Veröffentlichung des Angebots der eigenen Aktien im Bundesanzeiger Beginn der Angebotsfrist 3 Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezugsverhältnis von der tatsächlichen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der E.ON abhängig ist und damit von den angenommenen, fiktiven Zahlen abweichen kann. Dementsprechend kann auch die Zahl der auszuliefernden eigenen Aktien von der in dem Beispiel angenommenen Zahl abweichen. 4 Anzahl nicht identisch mit der Gesamtzahl der zum Stichtag 28. Februar 2014 insgesamt bestehenden Aktien, da von dieser Gesamtzahl die Zahl eigener Aktien abzuziehen ist. Diese sind nicht dividendenberechtigt.

Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 8/9 15. Mai 2014 Tag für die Ermittlung des Referenzpreises für das Bezugsverhältnis Festlegung und Bekanntgabe des Bezugsverhältnisses und des Bezugspreises auf der E.ON-Homepage (www.eon.com/hv-2014) nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse, d.h. voraussichtlich nach 17.30 Uhr MESZ Ende der Angebotsfrist zur Ausübung des Wahlrechts 16. Mai 2014 Bekanntgabe des Bezugsverhältnisses und des Bezugspreises im Bundesanzeiger 21. Mai 2014 Ermittlung der Gesamtzahl der auszugebenden eigenen Aktien 23. Mai 2014 Ausschüttung der Bardividende für diejenigen Aktien, für die keine Annahme des Angebots erfolgte, sowie des Restbetrags; Lieferung der zugeteilten eigenen Aktien und Einbuchung in die Aktionärsdepots 28. Mai 2014 Im Falle der Repartierung: Ausschüttung der Bardividende (einschließlich für diejenigen Aktien, die aufgrund der pro rata Zuteilung nicht berücksichtigt werden konnten); Lieferung der zugeteilten eigenen Aktien und Einbuchung in die Aktionärsdepots 3.5 Steuerliche Behandlung Die nachfolgende überblickartige Darstellung der steuerlichen Behandlung der Dividende erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch einen Steuerberater. Bei Aktionären unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung. Daher wird die Dividende unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer (insgesamt maximal rund 28 %) von den Depotbanken an die Aktionäre ausgezahlt. Bei inländischen Aktionären erfolgt der Abzug der Steuer unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz und hat Abgeltungswirkung. Bei Aktionären mit einem persönlichen Einkommensteuersatz unterhalb von 25 % besteht die Möglichkeit, die Dividendeneinnahmen in der Einkommensteuererklärung anzugeben und die Differenz zwischen tariflicher Einkommensteuer und gezahlter Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen. Bei Aktionären, die bei ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, entfällt der Steuerabzug. Gleiches gilt für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Kapitalerträge bereits aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären wird die deutsche Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags im Falle eines zwischen dem betreffenden Staat und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ( DBA ) grundsätzlich auf den nach diesem DBA zulässigen Höchstsatz ermäßigt. Etwaige Erstattungsanträge sind fristgerecht an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Bei der Wahlmöglichkeit zum Tausch der Dividende in E.ON-Aktien wird der Sockeldividendenanteil, der bei der Dividendenzahlung der E.ON stets in bar ausgezahlt wird, zur Abdeckung der an die Steuerbehörden abzuführenden deutschen Steuer des jeweiligen Aktionärs verwendet bzw. (z.b. bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags) dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben.