mit Bildungsplan Mobilität lernen 1 Auftraggeber: BASt Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach; eine Behörde des Bundesministeriums für Verkehr (BMVI) Anlass und Hintergrund: Menschen mit sind häufig in ihrer Mobilität eingeschränkt und verfügen über weniger umfangreiche Mobilitätskompetenzen, die ihnen eine selbstständige Teilhabe am öffentlichen Personennah- und Straßenverkehr erschweren. So greifen sie meist auf organisierte Fahrdienste zurück, um tägliche Wege z.b. in die Schule, zur Arbeit und zu bestimmten Freizeitaktivitäten zurücklegen zu können. Sie erfahren dadurch eine geringere Selbständigkeit, Teilhabe und letztlich Lebensqualität. In einem bereits durchgeführten Forschungsprojekt MogLi Mobilität auf ganzer Linie (Barrierefreier Schülerverkehr) wurde festgestellt, dass mit Hilfe eines entsprechenden Mobilitätstrainings eine eigenständige Mobilität innerhalb der ÖPNV-Nutzung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung erlernt werden kann. Nach dem Berufsschulstufen Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Bayern ist Mobilität [ ] eine Voraussetzung zur Teilhabe an vielen Aspekten des Lebens in einer hoch entwickelten Gesellschaft. Sie ist ein Schlüssel für Selbstbestimmung, Persönlichkeitsentfaltung und gesellschaftliche Integration. Ihr kommt besonders in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit große Bedeutung zu (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, S. 41, 2007). Laut einer Studie zur Arbeits- und Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in München haben Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung mit Abstand den höchsten Begleitungsbedarf außer Haus, gefolgt von Personen mit körperlichen Schädigungen (vgl. Landeshauptstadt München Sozialreferat, 2014). Menschen mit erfahren, trotz vorhandenem Hilfe- und Unterstützungsangebot im Bereich ihrer persönlichen Mobilität und der damit verbundenen Teilhabe
an der Umwelt, weiterhin keine uneingeschränkte und selbständige Teilhabe innerhalb ihrer Weggestaltung und des öffentlichen Personennahverkehrs. Mobilität steht in enger Verbindung zu den Leitideen der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung sozialer Integration in der Pädagogik bei. Jeder Mensch, eben auch die Personengruppe mit einer sogenannten geistigen Behinderung, kann am öffentlichen Nahverkehr teilnehmen. Das geschieht je nach persönlicher Voraussetzung, in Abhängigkeit vorhandener unterstützender Strukturen aber auch in Bezug auf Barrieren. 2 Mobilitätskompetenzen auszubilden und zu fördern ist auch Menschen mit einer geistigen Behinderung möglich. Kompetenzlernen bei geistig Behinderten ist gezielt förderbar und es spricht viel dafür, daß es im wesentlichen denselben Gesetzmäßigkeiten unterliegt wie bei Nichtbehinderten (Holtz et al., 1998, S. 19). Nach unseren bisherigen Recherchen gehen wir davon aus, dass es in Einrichtungen und Institutionen für Erwachsene mit bisweilen an Förderkonzepten mit einer entsprechenden leicht verständlich und praktisch anwendbaren Handreichung zur eigenständigen Mobilität für Menschen mit einer geistigen Behinderung fehlt. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den Lehrstuhl für Pädagogik bei (Prof. Dr. Reinhard Markowetz) der Ludwig- Maximilians- Universität München im Rahmen eines Forschungsprojektes einen Bildungsplan Mobilität lernen als Handreichung zu entwickeln. Im Hinblick auf eine größtmögliche Teilhabe und eine eigenständige Mobilität, die durch individuell angepasste Unterstützung und das Erlernen verkehrsspezifischer Kompetenzen grundsätzlich erworben werden kann, wollen wir diese Handreichung neben der Entwicklung auch empirisch erproben. Ziel: Ziel ist es, eine Handreichung zu entwickeln, die leicht verständlich und in der Praxis praktikabel und verständlich umsetzbar ist. Dabei steht die Einzelförderung im Vordergrund. Durch die Anbahnung, Erweiterung und Verfestigung verkehrsspezifischer Kompetenzen, soll es Erwachsenen mit, auf Basis eines geeigneten Schulungskonzeptes anhand der Handreichung Mobilität lernen, ermöglicht werden mehr Sicherheit und Teilhabe am sozialen Leben zu erhalten dies unter Berücksichtigung vorhandener Kompetenzen und individuellem Unterstützungsbedarf. In Zusammenarbeit und Kooperation mit Partnern von Einrichtungen der Behindertenhilfe, Schulen, Eltern, WissenschaftlerInnen und Erwachsenen mit wird das Schulungskonzept erstellt, empirisch erprobt und ausgewertet, um letztlich den Bildungsplan Mobilität lernen mit Lehr- und Lernmaterialien curricular zu ordnen. Dabei werden verschiedene Mobilitätskompetenzen und Verkehrsteilnahmearten im Hinblick auf Schulungsbedarfe berücksichtigt.
Somit soll der Personengruppe eine größtmögliche eigenständige Mobilität, Lebensqualität und letztlich mehr Teilhabe, durch den Einsatz der Handreichung ermöglicht werden. 3 Methode: Die Erstellung dieses Bildungsplans umfasst zunächst eine bayernweite Vollerhebung des aktuellen Standes bezüglich bekannter und durchgeführter Konzepte zur Förderung der eigenständigen Mobilität von erwachsenen Menschen mit (18 Jahre und älter) in den Bereichen Wohnen, Werkstatt, offene Behindertenarbeit, in Berufsschulstufen (FgE) und von Eltern, deren Kinder eine geistige Behinderung haben. Des Weiteren soll eine genauere Analyse der Mobilitätskompetenzen und der aktuellen Verkehrsbeteiligung einzelner erwachsener Menschen mit aus verschiedenen Einrichtungen in Bayern (N= 260), die sich für eine weitere Kooperation ausgesprochen haben, dabei helfen, einen bedarfsgerechten Bildungsplan entwickeln zu können. Die Entwicklung des Bildungsplans Mobilität lernen mit Handreichung gliedert sich in folgende Phasen: 1. Phase: Bayernweite Online-Vollerhebung im Hinblick auf vorhandene und durchgeführte Förderkonzepte der eigenständigen Mobilität und Verkehrserziehung von Erwachsenen mit an allen Wohneinrichtungen, Werkstätten und Einrichtungen der offenen Behindertenarbeit für Menschen mit, Berufsschulstufen (FgE), sowie die Befragung von Eltern, deren Kinder eine geistige Behinderung haben. Im Fokus stehen ausschließlich Menschen mit, die 18 Jahre und älter sind. Der Fragebogen wird an ca. 1500 Einrichtungen versschickt. 2. Phase: Abfrage und Analyse, von Mobilitätskompetenzen und Mobilitätsverhalten einzelner Personen mit an ausgewählten Einrichtungen mittels eines entwickelten Tools (Online-Erhebung). Dies betrifft jene Einrichtungen, die sich für eine weitere Kooperation aussprechen. Mit Hilfe der erhobenen Förderschwerpunkte sowie der Informationen über den Grad der geistigen Behinderung, sollen die Förderbereiche festgelegt werden. 3. Phase: Mit Hilfe der erhobenen Daten, aus der Konzeptabfrage sowie des Tools zur Erhebung individueller Mobilitätskompetenzen, werden konkrete Bedarfe abgeleitet, sowie die Entwicklung des Bildungsplans Mobilität lernen und der Handreichung vollzogen. 4. Phase: Praktische Erprobung und Evaluation des entwickelten Bildungsplans mit Handreichung in der Praxis mit Hilfe ausgewählter Probanden und Experten in Einbeziehung von Studentinnen und Studenten, die ihre Zulassungsarbeit in diesem Projekt schreiben. Des Weiteren sind Expertenworkshops geplant. 5. Phase: Überarbeitung des Bildungsplans durch Erkenntnisse aus der Praxis und schließlich die Herausgabe des Bildungsplans mit der Handreichung Mobilität lernen.
Zeitleiste: 4 09/2016 02/2017 02/2017 05/2017 05/2017 02/2018 02/2018 06/2018 06/2018 08/2018 Start des Projektes Meilensteine Konzeptabfrage als bayernweite Vollerhebung Feldtaugliches diagnostisches Tool zur Erfassung von Mobilitätskompetenzen entwickeln Mobilitätskompetenzen über eine Studie (N=260) erfassen Schulungskonzept konzeptualisieren: Bildungsplan mit Lehr- und Lernmaterialien curricular ordnen Analysen des individuellen Umfeldes, sowie des Strecken- Aktionsradius Konzept Mobilität lernen im Feld mit Probanden erproben/ empirisch überprüfen Lerneinheiten videobasiert beobachten/ protokollieren 5 Gruppendiskussionen mit involvierten Praktikern Qualitative Interviews mit Erw. mit geist. Behinderung Empfehlungen ableiten Bildungs-plan Mobilität lernen vorlegen Expertenworkshop (Schulungskonzept, Bildungsplan, Lernmodule und didaktische Umsetzung vorstellen), Entwurf des Abschlussberichts diskutieren/ validieren Endgültigen Abschlussbericht fertigstellen
Datenschutz: Alle Angaben werden anonym und vertraulich entsprechend der Datenschutzrichtlinien behandelt, dienen nur für unsere wissenschaftlichen Zwecke und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Selbstverständlich werden keine Aussagen über einzelne Personen oder die Einrichtungen selbst getroffen. Die Online-Daten werden im Questback Serverpark in Bremen gespeichert. Dieser ist zuverlässig vor externen Zugriffen geschützt. Das BSI-zertifizierte Rechenzentrum unterliegt extrem hohen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen nach ISO 27001 auf Basis des IT-Grundschutzes. Dieser Standard wird auch von staatlichen Organen der Bundesrepublik genutzt. Voraussetzung für die Vergabe des Zertifikats ist eine Überprüfung durch einen vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten ISO 27001-Grundschutz-Auditor. Die IP- Adressen werden nicht gespeichert. (Questback GmbH. Veröffentlicht 2015. EFS Survey, Köln: Questback GmbH.) 5 Kontakt: Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Prof. Dr. Reinhard Markowetz Pädagogik und Rehabilitation Lehrstuhl für Pädagogik bei und Pädagogik bei Verhaltensstörungen Leopoldstraße 13 80802 München Tel.: +49 (0)89 2180-5111 E-Mail: markowetz@lmu.de Markus Wolf Pädagogik und Rehabilitation Lehrstuhl für Pädagogik bei Leopoldstraße 13 80802 München Tel. Wolf: +49 (0)89 2180-5227 E-Mail: wolf@lmu.de