Breitband Informationsveranstaltung Breitband in Ostholstein Amt Oldenburg-Land Oldenburg in Holstein, 23. März 2015 Johannes Lüneberg
Breitbandstrategie SH ZIEL: Entwicklung einer nachhaltigen Breitband-Infrastruktur, die auf Basis von Glasfasernetzen errichtet wird. Bis 2025 sollen min. 90% der Haushalte und bis 2030 alle Haushalte in SH über eine Glasfaseranschluss verfügen. Für die Optimierung der Grundversorgung ist die Umsetzung von Zwischenlösungen zulässig, wenn dabei das langfristige Ziel unterstützt wird. (vgl. Breitbandstrategie Breitband 2030, S. 15)
Technische Möglichkeiten
Technische Möglichkeiten?
Bedarfsentwicklung
Zweckverbandsmodell Gemeinden, Städte Aufgabenübertragung über einen öff.-rechtl. Vertrag Banken: IBSH, KfW u.a. Darlehen Zins und Tilgung Zweckverband Verpachtung des pass. Netzes Pachtzahlung Pächter/ Netzbetreiber (plant, baut und betreibt das passive Netz)
Zweckverbandsmodell VORTEILE + Kommunalkreditfähigkeit (mögliche Verbandsmitglieder: Gemeinden, Ämter, Kreise Beteiligung privater nur in engen Grenzen möglich [vgl. 2 Abs. 2 Satz 2 GkZ]) + Niedrigere Zinsen, längere Kreditlaufzeiten als bei privatwirtschaftlichen Organisationsformen + Keine Renditeerwartungen + Förderfähigkeit (förderfähig sind nach Ziffer 3 Breitbandrichtlinie SH nur Gemeinden und Gemeindeverbände zzgl. Ämter und Zweckverbände [vgl. Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig- Holsteins (Breitbandrichtlinie) vom 16.08.2012 (Amtsbl. Schl.-H. 2012 S. 784)] Weitergabe dieser finanziellen Vorteile an den Betreiber über eine rein kapitaldienst- und sonstige Kosten deckende Pachtforderung. Diese dem Pächter gewährte Beihilfe ist gem. der Bundesrahmenregelung Leerrohre zulässig. Es wird kommunale Infrastruktur geschaffen. Das passive Netz gehört dem ZV.
Projektannahmen Kreis OH Organisationsform Zweckverband Horizont 35 Jahre (Q4/2015 bis Q3/2050) Finanzierung Zeitraum 25 Jahre nach Fertigstellung des jeweiligen Bauabschnitts Darlehen Annuitätendarlehen Zinssatz Darlehen 2,5% p.a.* bzw. 3,0% bei Bauabschnitt 4 bis 5 Tilgungsfreie Zeit 1 Jahr pro Bauabschnitt Tilgungszeitraum 24 Jahre Eigenkapitalquote 0,0% bzw. 30,0% ** Preissteigerung 2%, Pachterlöse werden nicht indexiert Steuern Ertragssteuern, Umsatzsteuer * Unverbindlich; aktuelles Marktniveau ** gemäß Gemeindewirtschaftsrechtliche Beurteilungshinweise für Breitbandzweckverbände vom 16.03.3011
Ergebnisse vom TÜV und IBSH FTTB Fiber to the Building Ergebnisse der 100% Fremdfinanzierung Investkosten 239 Mio. Deckungslücke 27,9 Mio Der Liquiditätsbedarf in den Jahren 2025 bis 2043 beträgt anfänglich rd. TEUR 1.250 p.a. im Jahr 2025 und hat im Durchschnitt eine Höhe von rd. TEUR 1.468 p.a. Ab dem Jahr 2044 werden Liquiditätsüberschüsse generiert Unter Berücksichtigung der Rückflüsse ab dem Jahr 2044 beträgt die Verzinsung rd. 3,5% p.a.
Ergebnisse vom TÜV und IBSH FTTB Fiber to the Building Ergebnisse der 70% Fremdfinanzierung Investkosten 236 Mio. In der Bauphase wird das Eigenkapital i.h. v. 72 Mio. eingebracht. Unter Berücksichtigung der Liquiditätsüberschüsse ab dem Jahr 2023 beträgt die Verzinsung rd. 2,6% p.a.
Ergebnisse vom TÜV und IBSH FTTC/B Fiber to the Curb/Building Ergebnisse der 100% Fremdfinanzierung Investkosten 148 Mio. Deckungslücke 20,7 Mio Der Liquiditätsbedarf in den Jahren 2022 bis 2043 beträgt anfänglich rd. TEUR 60 p.a. im Jahr 2022 und hat im Durchschnitt eine Höhe von rd. TEUR 900 p.a. Unter Berücksichtigung der Rückflüsse ab dem Jahr 2044 beträgt die Verzinsung rund 1,9% p.a.
Ergebnisse vom TÜV und IBSH FTTC/B Fiber to the Curb/Building Ergebnisse der 70% Fremdfinanzierung Investkosten 146 Mio. In der Bauphase wird das Eigenkapital i.h.v. 44,25 Mio. eingebracht. Unter Berücksichtigung der Liquiditätsüberschüsse ab dem Jahr 2023 beträgt die Verzinsung rd. 2,2% p.a.
Fazit Glasfaser ist die nachhaltig, zukunftssichere Infrastruktur Die Infrastruktur ist im Besitz des Zweckverbandes Trotz der höchsten Investitionskosten, bietet diese technische Lösung selbst bei Finanzierung zwischenzeitlich auftretender Deckungslücken, die beste Verzinsung für das von den Gemeinden eingesetzte Kapital. Da die Pachteinnahmen sich prozentual an den Investitionskosten orientieren, werden hier vom Betreiber auch die absolut höchsten Pachtzahlungen geleistet. Sollte sich die Anschlussquote im Laufe der Jahren erhöhen, ist nach 8 der BRLR in angepasster Form auch eine Erhöhung der Pachtforderung notwendig, um übermäßige Wettbewerbsvorteile für den Betreiber zu vermeiden.
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