Leitfaden Gespräche zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Kreisschulpflege Schwamendingenkompass Orientierung zur Schulentwicklung
Leitfaden
1 Gespräche zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen 1. Gespräche innerhalb der Schule Die Integrative Förderung geht vom Grundsatz aus, dass alle Schülerinnen und Schüler auch solche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in heterogen zusammengesetzten Gruppen besser lernen können als getrennt. Dies erfordert ein neues Lernverständnis bei allen Beteiligten: Schulbehörde, Lehrpersonen, Fach- und Betreuungspersonen, Eltern. Der Fokus richtet sich nicht primär auf die Defizite, sondern auf die vorhandenen Kenntnisse sowie Fähigkeiten in den Bereichen mit Förderbedarf und den Stärken der Kinder und Jugendlichen. Darauf baut die besondere Förderung auf. Die zentrale Frage lautet: Wie muss die Schule und der Unterricht organisiert sein, damit alle Schülerinnen und Schüler Lernerfolg erleben können? Die integrative Gestaltung des Unterrichts in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen erfordert kollegiale Kooperation erfordert die Wahrnehmung und Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler Das neue Paradigma: Die Integrative Förderung Die Regelschule ist der Ort für das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie anerkennt, dass sich Schülerinnen und Schüler in einer Regelklasse hinsichtlich Entwicklungsstand, Lern- und Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft oder Verhalten unterscheiden. Ein binnendifferenzierender, individualisierender und integrativer Unterricht mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt die Entwicklung und das Lernen aller Schülerinnen und Schüler und nutzt die Chancen der Gemeinschaft. (Bildungsdirektion Kanton Zürich, Ange- erfordert die Überwindung einer Defizit- zu Gunsten einer Fähigkeitsorientierung bote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, 2007) unterstützt die Gemeinschaftsbildung der Schülerinnen und Schülern Die Schule muss in Zusammenarbeit mit den Eltern für Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Lösungen suchen, umsetzen und evaluieren. Im besten Fall ziehen alle Beteiligten am gleichen Strick in die gleiche Richtung. Diese konstruktive Zusammenarbeit ist nicht selbstverständlich, sie muss aufgebaut werden.
2 Lösungsorientierte Gespräche Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen das können Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen, mit Deutsch als Zweitsprache oder mit erschwerten Lern- oder Verhaltensvoraussetzungen sein werden möglichst innerhalb der Regelklasse gefördert, indem einerseits Fachpersonen die Klassenlehrperson unterstützen und beraten und andererseits integrative und individualisierende Unterrichtsformen eingesetzt werden. Durch die Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrpersonen und sonderpädagogischen Fachpersonen können Ressourcen, Wissen und Erfahrungen des ganzen Schulteams genutzt und die Schule als Ganzes gestärkt werden. Der nachfolgend aufgezeigte Ablauf für Gespräche zu Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ist zielführend im Sinne einer integrativen Lösung und bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, die eigene Sichtweise transparent einzubringen. A) Worum geht es? Was ist der Sinn des Gesprächs? Der Klärung dieser Fragen muss grosses Gewicht beigemessen werden, weil die unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten zu einem «Aneinander-vorbei-Reden» führen können. Im Fokus steht immer das Kind. Die zugespitzte Frage heisst: Was ist unterstützend für das Kind? Wo zeigen sich Lösungsansätze für das Kind? Wenn nicht alle Beteiligten die gleiche Einschätzung haben, kann dies zu Konflikten führen, die mit einem Gespräch auf der KSP enden. Als Erstes muss also geklärt werden, worum es geht. Dabei gilt es, die verschiedenen Positionen, Rollen und Funktionen der Beteiligten zu beachten. Integrative Lösungsansätze müssen unterschiedlichen Anliegen genügen: Anliegen der Schulleitung Entwicklung des Kindes Stärkung der LP Stärkung der Klasse Stärkung der Schule (Bildungsdirektion Kanton Zürich, Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, 2007) Anliegen der Lehrperson Entwicklung des Kindes Stärkung der Klasse Schutz der eigenen Person Anliegen der Eltern Entwicklung des Kindes Schutz der eigenen Person(en) Die Gesprächsleitung klärt zuerst die Rollen und die Anliegen der verschiedenen Gesprächsteilnehmenden. Sie achtet darauf, dass ein bestehender oder schwelender Konflikt thematisiert und auf den Tisch gelegt wird, sodass einer einvernehmlichen Lösung nichts im Wege steht. Ziel ist immer die gemeinsame Suche nach Erfolg versprechenden Lösungsmöglichkeiten für die aktuelle Situation.
3 Stolperstein: Bestehender oder schwelender Konflikt Wichtig ist, dass alle vom Gleichen reden (die gleiche Sprache sprechen). Der Einsatz des Schulischen Standortgesprächs erleichtert es, vom Gleichen zu reden, da alle Beteiligten ihre Sichtweise zu gleichen Fragestellungen vorbereiten. Am Runden Tisch kann so gezielt herausgeschält werden, worum es geht und in welchem Bereich Förderbedarf besteht. B) Grundlagen für ein lösungsorientiertes Gespräch Die zentrale Frage lautet, was das System Schule (Schule, Klasse, LP) tun kann bzw. muss, damit sich das Kind schulisch weiterentwickelt. Es geht nicht darum, wie sich das Kind verändern muss, damit es ins System passt. Um lösungsorientiert arbeiten zu können, muss spätestens nach dem Durchführen des Schulischen Standortgesprächs eine Förderplanung entwickelt werden. Das Schulische Standortgespräch soll sich wenn immer möglich an den Fähigkeiten und Stärken des Kindes (nicht an seinen Defiziten) orientieren. Für eine Erfolg versprechende Förderplanung müssen folgende vier Fragen geklärt werden:
4 1. In welchen Bereichen besteht besonderer Förderbedarf? Fokussieren auf zwei Förderschwerpunkte. Dies wird im Schulischen Standortgespräch erarbeitet. 2. Wo sind die Fähigkeiten und die Kenntnisse des Kindes innerhalb der beiden Förderschwerpunkte? 3. Welche Umstände, welche Lernarrangements unterstützen das Kind in diesen Fähigkeiten? 4. Welches sind die Förderziele innerhalb der beiden Förderschwerpunkte? Dies ist Gegenstand der Förderplanung. Seit Schuljahr 2009/2010 gibt es in der Schule neu Pädagogische Teams PTs und das Interdisziplinäre Team IDT, welche klar definierte Aufträge haben. Das einzelne PT trägt gemeinsam die Verantwortung für die Förderung der ihm angehörigen Schülerinnen und Schüler und das IDT ist verantwortlich für die Qualität der Fördermassnahmen der PTs und damit der ganzen Schule. Die wirksame Umsetzung der Förderplanung setzt eine reibungsfreie Zusammenarbeit aller Beteiligten voraus. Um Missverständnisse zu verhindern, lohnt es sich, die Aufträge der verschiedenen Gruppierungen und deren Mitglieder gemeinsam zu klären. Die Schulleitung trägt die Verantwortung, dass alle Beteiligten ihre Pflichten und Rechte kennen.
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6 Verbindlicher Ablauf: Schwierige Situation mit SchülerIn Schwierige Situation 1 SchülerIn zeigt Auffälligkeit (Sach-, Selbst-, Sozialkompetenz). Pädagogisches Team 2 Lehrperson thematisiert SchülerIn im PT. Förderideen 3 Das Pädagogische Team entwickelt Förderideen im Rahmen des eigenen Kompetenzbereichs (evtl. Beizug von weiteren Fachpersonen) Dokumentation: Im Protokoll werden beschlossene Förderideen festgehalten. Sie werden nach einer vereinbarten Zeit überprüft. Schulisches Standortgespräch 4 Wenn keine befriedigende Entwicklung stattfindet, lädt die Klassenlehrperson die Eltern zu einem SSG ein (evtl. mit Lehrperson für Schulische Heilpädagogik, DaZ-Lehrperson, Fachlehrperson, SchulpsychologIn, SchulsozialarbeiterIn, Hortleiterin, ). Dokumentation: Kurzprotokoll des SSGs (siehe Leitfaden: Das SSG und die dazugehörige Förderplanung) Förderplanung 5 Aufgrund des SSGs erarbeiten die Klassenlehrperson und / oder die Lehrperson für Schulische Heilpädagogik eine Förderplanung. Dokumentation: Förderplanung (Instrumente: Förderplan-Assistenz FPAss oder webbasierte Förderplanung der HfH) 2. Schulisches Standortgespräch 6 Nach einer vereinbarten Zeit wird die Wirksamkeit der umgesetzten Förderplanung an einem zweiten SSG überprüft. Dokumentation: Kurzprotokoll des SSGs Weiterentwicklung Förderplanung 7 Wenn sich keine befriedigende Entwicklung zeigt, wird die Förderplanung weiterentwickelt. Dokumentation: Förderplanung (Instrumente: Förderplan-Assistenz FPAss oder webbasierte Förderplanung der HfH)
7 siehe Punkt 6 8 Dokumentation: Kurzprotokoll des SSGs Entspricht die Entwicklung den angestrebten Zielen nicht, gelangt das PT ans Interdisziplinäre Team. Dieser Schritt wird am SSG abgesprochen. Dokumentation: alle Kurzprotokolle mit dazugehöriger Förderplanung 9 Interdisziplinäres Team Das Interdisziplinäre Team empfiehlt das weitere Vorgehen auf Grund der dokumentierten SSGs inkl. Förderplanung. Die Schulleitung entscheidet. Dokumentation: Protokoll des IDTs mit Empfehlung Repetition: Kompetenz der SL Überspringen: Kompetenz der SL Sonderschulung: SL stellt Antrag an KSP auf Abklärung beim SPD Querversetzung: SL stellt Antrag an KSP (Querversetzung in andere Schule) Integrativer Sprachheilkindergarten: SL stellt Antrag an KSP auf Abklärung beim SAD 10 Empfehlungen Interdiszipl. Team Die Klassenlehrperson orientiert die Eltern über die Entscheidung der Schulleitung und informiert die Schulleitung über das Einverständnis bzw. Nicht-Einverständnis der Eltern. Querversetzung: kein Einverständnis der Eltern einholen 11 Eltern In begründeten Ausnahmefällen kann von Punkt 6 direkt mit Punkt 9 weitergemacht werden. Achtung: Überspringen und Repetition sind sonderpädagogische Massnahmen, für die verbindliche Termine gelten. Volksschulverordnung 36: Erscheint die Promotion gefährdet, werden die Eltern frühzeitig, spätestens nach Ablauf des ersten Schulhalbjahres, benachrichtigt.! Volksschulverordnung 34: Die Entscheide werden bis Ende April getroffen. Können sich die Beteiligten nicht einigen, überweist die Schulleitung die Akten bis spätestens Ende April der Schulpflege zur Entscheidung.
8 2. Gespräche auf der Kreisschulpflege Für Elterngespräche auf der Kreisschulpflege gilt weiterhin folgender Grundsatz: Eltern können jederzeit auf der KSP vorstellig werden und ein Gespräch wünschen oder beantragen. In der Regel werden die Eltern an die Lehrperson oder an die Schulleitung verwiesen, damit das Problem vor Ort mit den Direktbetroffenen gelöst werden kann. Wird keine Lösung gefunden, lädt die KSP zu einem Gespräch ein. Bevor es zu einem Gespräch auf der KSP kommt, muss die Schule alle ihr zur Verfügung stehenden Massnahmen ergriffen und evaluiert haben. D.h. es besteht eine Dokumentation, die transparent Auskunft gibt über die bisherigen Integrationsbemühungen und die aktuelle Situation einer Schülerin oder eines Schülers mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Gespräch auf der KSP 12 Sind die Eltern nicht einverstanden, löst die Schulleitung ein Gespräch auf der Kreisschulpflege aus. Querversetzung: Elterngespräch auf der KSP ist obligatorisch. Gesprächsleitung 13 Die Gesprächsleitung liegt bei der KSP. Diese wird mit den gleichen Unterlagen dokumentiert wie das IDT. Dokumentation: alle Kurzprotokolle mit dazugehöriger Förderplanung Beschluss 14 Die Kreisschulpflege beschliesst. Dokumentation: Gesprächsnotiz an KSP-Präsident, evtl. mit Antrag auf Massnahme und Verfügung KSP
Stadt Zürich Kreisschulpflege Schwamendingen Impressum Herausgeberin: Verfasserin: Grafische Gestaltung: Druck: Stadt Zürich, Kreisschulpflege Schwamendingen Postfach, 8051 Zürich Charlotte Peter Dani Odermatt gdz AG Zürich Der Leitfaden wurde im Auftrag der Kreisschulpflege Schwamendingen unter Mitwirkung von Vertretungen der Kreisschulpflege, des Schulpsychologischen Dienstes, der Schulleitungen, des Förderzentrums Schwamendingen und der Lehrerschaft erarbeitet. März 2010, Kreisschulpflege Schwamendingen