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Transkript:

. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt. Dienststelle Ansprechpartner/-in Mein Zeichen Telefax 02235/ 409-521 Telefon-Durchwahl Ihr Zeichen Datum Wirtschaftsförderung Herr Leger -01.4-21.11.2016 Holzdamm 10 02235 / 409-308 Ole.Legerftstadt.de Auswahlverfahren der Bekanntmachung zu einem offenen und transparenten Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung von unterversorgten Ortschaften der 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Wirtschaftsförderung z.hd. Herrn Achim Ole Leger Holzdamm 10 50374 Erftstadt Tel 02235 409-308 Fax 02235 409-542 E-Mail: ole.leger@erftstadt.de 1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgte Ortschaft Scheuren der mit zusammen ca. 30 Haushalten. Die Vermittlungsstelle bzw. der Hauptverteiler für die ONKZ 2235/5 befindet sich in 50375 Erftstadt-Lechenich, Erper Str. 4. Inwieweit für einzelne Siedlungsflächen im Ausschreibungsgebiet noch eine andere Vermittlungsstelle oder Hauptverteiler betroffen ist, hat der Bieter selbst zu ermitteln. Besuchszeiten: Rechts- und Ordnungsamt / Holzdamm 10, E.-Liblar: Bauordnungsamt / Rathaus E.-Liblar: Bürgerbüro, Bonner Str. 32, E.-Lechenich montags - freitags von 08.00-12.00 Uhr montags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr montags von 07.15-12.00 Uhr donnerstags donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr dienstags von 08.00-12.00 Uhr außerdem von 14.00-18.00 Uhr mittwochs von 08.00-12.00 Uhr donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und Volkshochschule, Carl-Schurz-Straße 23: Konten des Eigenbetriebes Immobilien, Bodenbevorratung: von 14.00-18.00 Uhr montags bis freitags von 09.00-12.00 Uhr Kreissparkasse Köln: freitags von 08.00-12.00 Uhr donnerstags auch von 14.00-16.00 Uhr IBAN: DE21 3705 0299 0191 0020 56 1. Samstag/Monat 09.00 Uhr - 11.00 Uhr BIC: COKSDE 33XXX Rentenabt. nur nach Vereinbarung Amt für Jugend, Familie und Soziales / Rathaus E.-Liblar VR-Bank Rhein-Erft eg: Busverbindungen: jeweils nach Vereinbarung: IBAN: DE25 3716 1289 1000 0000 15 Linien 920, 979, 990 montags, dienstags, freitags von 08.00-12.00 Uhr BIC: GENODED1BRH Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ donnerstags von 14.00-16.00 Uhr Bürgerbüro Haltestelle Le. Markt e-mail: birgit.schultz@erftstadt.de Breitbandversorgung Scheuren.doc 20161117 - Auswahlverfahren

- 2 - Auf der Stecke von der Vermittlungsstelle bis zur Ortschaft Scheuren liegen u.a. die Ortschaften Niederberg und Borr, die von eifel-net mit Breitband bis VDSL versorgt werden. In der Anlage sind die genannten Ortschaften und ihre Verbindung zur Vermittlungsstelle dargestellt und es ist auch ein Auszug aus dem Breitbandatlas des Bundes für diese Ortschaften beigefügt. 2. Gegenstand der Dienstleistung Die Stadt hat im Sommer ein öffentliches Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren ergab, dass kein Betreiber privatwirtschaftlich konkrete Ausbaupläne für diesen Ortsteil von Erftstadt hat. Die Realisierung einer Breitbandversorgung kann daher nur bei einem Zuschuss der Kommune an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke realisiert werden. Die erfüllt derzeit nicht die Voraussetzungen für eine Umsetzung nach dem Betreibermodell und hat keine Pläne für den Aufbau einer Betreiberaktivität. Aus diesem Grund ist die auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation-Access im ländlichen Raum (IIB20228.22904.03.02 - vom 19.04.2016) im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020 bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken NGA-Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Sollte der Anbieter zu der Einschätzung kommen, dass bestimmte OT nur mit hohem Aufwand erschlossen werden können, so ist dies zu begründen und in der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke darzustellen. Auch können andere, hier nicht genannte OT, betrachtet werden und es kann die Breitbandversorgung für diese OT als Nebenangebot angeboten werden. Im Projektgebiet sind mindestens 95 % der Haushalte mit einer Breitbandleistung von mindestens 30 MBit/s und mindestens 85% mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream durch den Bewerber - auch bei Spitzenbelastung - garantiert werden. Eine Versorgung mit höheren Geschwindigkeiten und mit einer FTTB-Versorgung wird ausdrücklich begrüßt. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Der Netzanbieter hat zu folgenden Auswahlkriterien verbindliche Aussagen zu treffen: Informationen zur Technologie Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen - Fördervoraussetzung) Informationen zu der zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur Angaben zu Zielwerten der Downloadrate (95 % mind. 30 Mbit/s; 85 % mind. 50 Mbit/s) symmetrische Anschlüsse möglich Diensteverfügbarkeit > 97% im Jahresmittel Versorgungsgrad Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich

- 3 - Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereich Strahlungsleistung Schutzabstände nach gültiger BImSchV Information zum Angebot und zu Diensten Einmalige Kosten für den Teilnehmer Marktkonforme Endkundenpreise Flatrate bzw. enthaltenes Datenvolumen und Kosten für Zusatzpakete Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich Serviceleistungen Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur spätestens bis 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung) Informationen zum Anbieter Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner Meldebescheinigung gem. 6 TKG Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikation-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als drei Monate - wird auf Verlangen nachgereicht Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten Angaben zur Deckungslücke Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen für einen Zeitraum von 7 Jahren darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zu dem Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Das zugrundeliegende Formblatt ist im Leitfaden zur Umsetzung der NGA-Förderung im ländlichen Raum des MKULNV NRW enthalten. Es kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Die im Sommer 2016 durchgeführte Umfrage in den betroffenen Ortschaften brachte die Unterversorgung und den Wunsch nach mehr Bandbreite deutlich zum Ausdruck. Die Zahl der tatsächlich abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen. Anderen Netzbetreibern und Diensteanbietern ist ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang zu der neu geschaffenen Infrastruktur auf Vorleistungsebene zu gewähren. Das Angebot muss daher auch falls erforderlich - die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf

- 4 - Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) gesondert ausweisen.die Wertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: Vergabekriterium Bewertung Wichtung Höhe des Beihilfebetrages niedrigste WiLü = 10 Punkte, die anderen 45 % (Wirtschaftlichkeitslücke) Bieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter Mindestbandbreite höchste Bandbreite = 10 Punkte, die anderen Bieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 25 % Endabnehmerpreis für 24 Monate (Internet-Flatrate, mind. jedoch 120 GB im Monat und Telefon-Flat ins Deutsche Festnetz) Ausbaufähigkeit niedrigster Preis = 10 Punkte, die anderen Bieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter Höchste Bandbreite = 10 Punkte, die anderen Bieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 15 % 15 % Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird je Kriterium die Bewertung mit der Wichtung multipliziert. Die erreichten Einzelwerte werden zur Gesamtsumme addiert. Die höchste erreichbare Summe beträgt 100 %. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Aus dem Infrastrukturatlas der Bundesregierung ist keine unmittelbar vorhandene Leerrohrinfrastruktur erkennbar. Es gibt jedoch in der Nähe Leerrohr- und auch Glasfaserinfrastrukturen. Auch beabsichtigt ein Infrastrukturbetreiber in absehbarer Zeit eine Erdkabelverlegung zwischen Niederberg und Borr. Diese Unterlagen können bei der oder beim betreuenden Ingenieurbüro (s.u.) vertraulich eingesehen werden. 3. Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des Auswahlverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u. a. die Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. 4. Weitere Angaben Der steht in beratender Funktion Herr Dipl.-Phys. Helmut Haag von der Firma TE Consult zur Seite. Nähere Informationen zur Versorgung und zur Technik erteilt auch Herr Helmut Haag TE Consult Herderstr. 2 52445 Titz T 02463 9057-43 F 02463 9057-42 M 0172 711 1459 E h.haag@te-consult.net www.te-consult.net 5. Fristende für das Einreichen der Angebote zum Auswahlverfahren Das Angebot muss in einem festverschlossenen Umschlag wie folgt an die Stadt adressiert werden: Angebot Breitband-Versorgung Scheuren

- 5 - Holzdamm 10 50374 Erftstadt Das Angebot muss spätestens bis zum 10.Februar 2017, 12:00 h bei der eingehen. Da die Stadt auf Fördermittel des Landes angewiesen ist und ein Bescheid auf einen zu stellenden Förderantrag einige Zeit in Anspruch nehmen wird, können nur solche Angebote gewertet werden, die eine Bindefrist bis mindestens 31.07.2017 enthalten. Wirtschaftsförderung Veröffentlicht am: Donnerstag, den 24.11.2016