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Transkript:

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 02.10.2013 Nr. 26 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und seinen Außenstellen in Fleckeby, Damp und Rieseby erhältlich oder kann im Abonnement (2,00 pro Ausgabe) vom Amt-Schlei-Ostsee bezogen werden; außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.amt-schlei-ostsee.de eingesehen werden. Auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils des Amtsblattes wird in der Eckernförder Zeitung hingewiesen. Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Goosefeld am 08.10.2013 (S. 02) 2. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Gammelby am 09.10.2013 (S. 03) 3. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Waabs am 10.10.2013 (S. 04) 4. Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Fleckeby für den Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. 47 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie EU- Umgebungslärmrichtlinie (S. 05) 5. Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barkelsby für die Bereiche an der B 203 (Bundesstraße 203) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. 47 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie EU- Umgebungslärmrichtlinie (S. 06) 6. Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kosel für den Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. 47 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie EU- Umgebungslärmrichtlinie (S. 07) 7. Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. 47 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie EU- Umgebungslärmrichtlinie 8. Öffentliche Bekanntmachung über ein Einbuchungsverfahren für bisher nicht gebuchte Flurstücke in der Gemeinde Rieseby (S. 08) - 1 -

Gemeinde Goosefeld 24340 Eckernförde, 25. September 2013 Am Dienstag, dem 08.10.2013, findet um 19.30 Uhr in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. T a g e s o r d n u n g Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Verabschiedung einer ausgeschiedenen Gemeindevertreterin 4. Einwohnerfragestunde 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 9. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013 10. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal (Entwurfs- und Auslegungsfassung) 11. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal" (Entwurfs- und Auslegungsfassung) 12. Antrag auf Einrichtung "Verkehrsberuhigter Bereich" in den Straßen "Llienweg" und "An der Räucherkate" 13. Neuschaffung einer Unterstellmöglichkeit für den Gemeindetrecker Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte 14. Vertragsangelegenheiten 15. Vertragsangelegenheiten Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte 16. Bekanntgaben Uwe Satriep Bürgermeister - 2 -

Gemeinde Gammelby 24340 Eckernförde, 27. September 2013 Am Mittwoch, dem 09.10.2013, findet um 19.30 Uhr im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. T a g e s o r d n u n g Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Verpflichtung einer Gemeindevertreterin 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Bericht der Bürgermeisterin 5. Einwohnerfragezeit 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 9. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013 10. Lärmaktionsplan Gammelby 10.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit 10.2 b.) abschließender Beschluss 11. Spielkreis Barkelsby Gemeindezentrum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013/2014 12. Sanierung von Längs- und Querrissen in der Asphaltdeckschicht Marlies Thoms-Pfeffer Bürgermeisterin - 3 -

Gemeinde Waabs 24340 Eckernförde, 26. September 2013 Am Donnerstag, dem 10.10.2013, findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. T a g e s o r d n u n g Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 5. Bericht des Bürgermeisters 6. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013 7. Wahl eines Mitgliedes in den Jugend,-und Sozialausschuss 8. Beschlussfassung über die Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen 9. Bericht zum Zustand des Phosphatfällungsteiches auf der KA Waabs 10. Risse in den Straßen Mühlenstraße, Dorfstraße und Flintholm in Kleinwaabs 11. Baumpflegemaßnahmen an gemeindlichen Straßen und Grundstücken 12. Untersagung der Ausbringung von Klärschlamm im Küstenraum der Halbinsel Schwansen 13. Nutzung Haus des Gastes Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte 14. Teilkostenübernahme für die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Campingplatzes Booknis durch Bürger/innen der Gemeinde und deren Gäste 15. Dienstleistungsvertrag über den Betrieb der Tourist-Information 16. Beanträge/ Bauvoranfragen Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte 17. Bekanntgaben Udo Steinacker Bürgermeister - 4 -

Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Fleckeby für den Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. 47 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie EU- Umgebungslärmrichtlinie Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby hat in ihrer Sitzung vom 12.03.2013 beschlossen einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde aufzustellen. Betroffen ist der Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2013 bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Amtsverwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der Zeit vom 10.06.2013 bis einschließlich 11.07.2013. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die Gemeindevertretung hat anschließend in ihrer Sitzung am 29.08.2013 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Fleckeby bestehend aus dem Plan selbst und den entsprechenden Lärmkarten beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht. Der Lärmaktionsplan tritt mit Ablauf des 02.10.2013 in Kraft. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan sowie die Lärmkarten von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in 24340 Eckernförde, Holm 13, Zimmer 221, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit der Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und das Vorbeugen durch Lärmaktionspläne. Der Lärmaktionsplan zielt somit auf den Lärmschutz ab. 24340 Eckernförde, 24.09.2013 Amt Schlei-Ostsee Der Amtsdirektor Im Auftrage gez. Brücker L. S - 5 -

Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barkelsby für die Bereiche an der B 203 (Bundesstraße 203) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. 47 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie EU- Umgebungslärmrichtlinie Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby hat in ihrer Sitzung vom 19.02.2013 beschlossen einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde aufzustellen. Betroffen ist der Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) und der L 27 (Eckernförder Landstraße). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2013 bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Amtsverwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der Zeit vom 10.06.2013 bis einschließlich 11.07.2013. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die Gemeindevertretung hat anschließend in ihrer Sitzung am 05.09.2013 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Fleckeby bestehend aus dem Plan selbst und den entsprechenden Lärmkarten beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht. Der Lärmaktionsplan tritt mit Ablauf des 02.10.2013 in Kraft. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan sowie die Lärmkarten von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in 24340 Eckernförde, Holm 13, Zimmer 221, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit der Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und das Vorbeugen durch Lärmaktionspläne. Der Lärmaktionsplan zielt somit auf den Lärmschutz ab. 24340 Eckernförde, 26.09.2013 Amt Schlei-Ostsee Der Amtsdirektor Im Auftrage gez. Brücker L. S - 6 -

Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kosel für den Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. 47 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie EU- Umgebungslärmrichtlinie Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel hat in ihrer Sitzung vom 27.02.2013 beschlossen einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde aufzustellen. Betroffen ist der Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2013 bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Amtsverwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der Zeit vom 10.06.2013 bis einschließlich 11.07.2013. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die Gemeindevertretung hat anschließend in ihrer Sitzung am 27.08.2013 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Kosel bestehend aus dem Plan selbst und den entsprechenden Lärmkarten beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht. Der Lärmaktionsplan tritt mit Ablauf des 02.10.2013 in Kraft. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan sowie die Lärmkarten von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in 24340 Eckernförde, Holm 13, Zimmer 221, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit der Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und das Vorbeugen durch Lärmaktionspläne. Der Lärmaktionsplan zielt somit auf den Lärmschutz ab. 24340 Eckernförde, 26.09.2013 Amt Schlei-Ostsee Der Amtsdirektor Im Auftrage gez. Brücker L. S - 7 -

Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. 47 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie EU- Umgebungslärmrichtlinie Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat in ihrer Sitzung vom 19.03.2013 beschlossen einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde aufzustellen. Betroffen ist der Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2013 bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Amtsverwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der Zeit vom 10.06.2013 bis einschließlich 11.07.2013. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die Gemeindevertretung hat anschließend in ihrer Sitzung am 27.08.2013 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby bestehend aus dem Plan selbst und den entsprechenden Lärmkarten beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht. Der Lärmaktionsplan tritt mit Ablauf des 02.10.2013 in Kraft. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan sowie die Lärmkarten von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in 24340 Eckernförde, Holm 13, Zimmer 221, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit der Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und das Vorbeugen durch Lärmaktionspläne. Der Lärmaktionsplan zielt somit auf den Lärmschutz ab. 24340 Eckernförde, 23.09.2013 Amt Schlei-Ostsee Der Amtsdirektor Im Auftrage gez. Brücker L. S - 8 -

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