Rundschreiben Nr. 152/2015

Ähnliche Dokumente
Rundschreiben Nr. 162/2018

unbegleitete minderjährige Ausländer

Aufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Umsetzung auf Bundes- und Landesebene

Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und

Rundschreiben Nr. 138/2015

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels vom

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und unbegleitete Minderjährige

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Düsseldorf

Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock

Altersfeststellung MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND, INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ UND LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG

Rundschreiben Nr. 140/2015

Herzlich Willkommen. Fachforum 1 Aktuelles aus der Landesverteilstelle

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Stand der Umsetzung der Neuregelungen im SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge. AG 78 / Beratung / Schloss Trebnitz /

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1. Grundsätzliche Anmerkungen

Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls

Deutscher Bundestag. 18. Wahlperiode. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Elftes Kapitel. Schlussvorschriften.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Flüchtlingssituation in Deutschland Herausforderungen für das Stadtjugendamt München Markus Schön

Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention

Fallbezogene asyl- und integrationsbedingte Ausgaben der Bundesländer in 2016

Anhörung im BMFSFJ Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung

Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach

86-8-A/G. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze

Welchen zusätzlichen Personalbedarf sieht die Landesregierung durch den Flüchtlingszustrom?

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7181 -

Auswirkungen der Flüchtlingssituation - finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

AZ: ze-ma Kiel, Rundschreiben Nr. 173/2015

Rundschreiben Nr. 070/2016

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein

Anspruch auf vorläufige Inobhutnahme und Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung

Über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen!

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen

Rundschreiben Nr. 90/2016

Rundschreiben Nr. 084/2017

Vormundschaften für UMF Herausforderungen und Chancen

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Vorläufige Inobhutnahme Das vorgesehene Verfahren seit dem

Die rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext. Katrin Löffelhardt, Bielefeld

Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährige (UMA)

Dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis

Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation

Sind medizinische Untersuchungen zur Altersschätzung unethisch?

PRESSEMITTEILUNG. Städtetag zur Finanzlage der kreisfreien Städte: Städte erwarten Altschuldenhilfe und Verbesserung der Finanzausstattung

Flüchtlingsunterkunft nur für Frauen - aktueller Planungsstand

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt:

Hinweise des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Altersfeststellung nach 42f SGB VIII

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Grenzregion Landkreis Lörrach:

Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr Berlin

Wege der UMA in Deutschland

Die Rechte der Flüchtlingskinder und ihre Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Kosten der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, hier: Einigung zwischen Bund und Ländern

Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten

HANDLUNGS- EMPFEHLUNGEN. zur Altersfeststellung UMA

1. Welche neuen Anforderungen kommen auf das Land und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Folge der EU-Aufnahmerichtlinie zu?

Beitrag aus dem ASYLMAGAZIN 12/2015, S Niels Espenhorst und Ulrike Schwarz

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Johannes Callsen und Astrid Damerow (CDU)

Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Rundschreiben Nr. 063/2012

1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Monat pro UMA in den oben genannten Landkreisen im Jahr 2016?

Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/3271. Gesetzentwurf der Landesregierung

Unbegleitete minderjährige Ausländer (uma) Übergangslösungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung 1

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe aus der Perspektive eines Jugendamtes Markus Schön

Innen- und Rechtsausschuss

Umsetzung der landesinternen und länderübergreifenden Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab dem 02.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma

Zuwanderungsbedingte Ausgaben der Bundesländer

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften bei unbegleiteter Einreise von minderjährigen Ausländern

Bun d esrat. Stellungnahme des Bundesrates

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

Der ASD in Zahlen Statistische Annäherungen an ein Arbeitsfeld im Wandel

Herbsttagung Fachverband der Kämmerer in NRW e.v.

VORBEREITUNG UND BEGLEITUNG VON ÜBERGÄNGEN VON UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN FLÜCHTLINGEN

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Harburg

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

Aufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes?

Herausforderungen für das Stadtjugendamt München und die Jungenarbeit

Betreuung von Flüchtlingskindern im Elementarbereich

STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe

Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten,

Landkreis Teltow-Fläming

Transkript:

Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 24105 Kiel AZ: 51.10.10 / 51.51. 25 mx-wo Kiel, 27. Oktober 2015 Rundschreiben Nr. 152/2015 Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen, insbesondere Kindern und Jugendlichen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher die Kommunalen Spitzenverbände mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben über die von der Bundesregierung und der Regierungskoalition beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen und zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung dieser Herausforderung informiert. Im Wesentlichen geht sie auf folgende Themenbereiche ein: 1. Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Die Ministerin weist darauf hin, Bund und Länder seien sich einig gewesen, dass dieses Gesetz angesichts der aktuellen Entwicklung besonders dringlich sei. Deshalb trete es auch bereits zum 01.11.2015 mit einer Übergangsregelung zum 01.01.2016 in Kraft. Zur Finanzierung der Kosten hierfür stelle der Bund 350 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, die über Umsatzsteueranteile den Ländern zugutekämen. Ergänzender Hinweis der Geschäftsstelle: Der Deutsche Bundestag hat am 15.10.2015 einen überarbeiteten Regierungsentwurf dieses Gesetzes beschlossen, die Änderungsvorschläge sind der beigefügten Bundesrats- Drucksache 464/15 (Anlage 2) zu entnehmen. Im Wesentlichen ist ein neuer 42 f SGB VIII eingefügt worden, der das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung regelt. Dieses erfolgt durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere oder hilfsweise mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme. Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine erbliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen. Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes, aufgrund der Altersfeststellung die vorläufige Inobhutnahme oder die Inobhutnahme abzulehnen oder zu beenden, haben keine aufschiebende Wirkung. Der Städteverband hat gegenüber dem Land die Forderung erhoben, die im Zusammenhang mit der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge anfallenden Personal- und Sachkosten bei den Jugendämtern der kreisfreien Städte und der Stadt Norderstedt aus diesen Bundesmitteln zu erstatten. S t ä d t e b u n d S t ä d t e t a g Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 24105 Kiel Fon 0431 / 57 00 50 30 Fax 0431 / 57 00 50 35 e-mail: info@staedteverband-sh.de Internet: http://www.staedteverband-sh.de

2. Kindertagesbetreuung Bundesministerin Schwesig verweist darauf, dass Bund und Länder sich verständigt haben, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehenden Spielräume dafür zu nutzen, Länder und Kommunen bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Mittel werden auch über die im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz geregelten Umsatzsteueranteile verteilt. Der Städteverband hat gegenüber dem Land Schleswig-Holstein die Forderung ausgesprochen, diese Mittel zu 100 % an die Kommunen weiterzuleiten, da vor Ort die Kinderbetreuung stattfindet. Die auf Schleswig-Holstein entfallenden Anteile in den Jahren 2016 bis 2018 sind der als Anlage 3 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 3. Schutz von Kindern und Frauen in den Unterkünften Aus Sicht der Bundesministerin ist der Schutz von Frauen und Kindern in den Flüchtlingsunterkünften zu sichern. Hierfür fordert sie insbesondere in der Erstaufnahme besondere Schutzeinrichtungen für Frauen, die allein oder mit Kindern nach Deutschland gekommen sind. 4. 10.000 Stellen im Bundesfreiwilligendienst In enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind die entsprechenden Regelungen im Bundesfreiwilligendienstgesetz im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes angepasst worden, um zügig die 10.000 neu geschaffenen Stellen im Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug schaffen zu können. Es ist vorgesehen, die Hälfte dieser Stellen der Zentralstelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen und damit direkt den Kommunen zugänglich zu machen. Die andere Hälfte wird über die Zentralstellen der Wohlfahrtsverbände genutzt werden. Über die weiteren Modalitäten des Bundesfreiwilligendienstes wird in den nächsten Wochen gesondert informiert werden. *** Hinweis zum Download der Rundschreiben und anderer Mitteilungen: Für alle Mitgliedskörperschaften stehen die Rundschreiben im "Mitgliederservice" auf der Homepage des Städteverbandes Schleswig-Holstein als Datei zur Verfügung. Seite - 2 -