im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern

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Transkript:

Zusammenfassende Erklärung gem. RL 2001/42/EG im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 Bericht Version 1.0 Rostock, den 15.01.2015 LMS Entwurf Zusammenfassende Erklärung EPLR MV 2014-2020 Seite 1 von 8

Auftraggeber: Auftragnehmer: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin LMS Agrarberatung GmbH Graf-Lippe-Straße 1 18059 Rostock Monika Berlik (Projektleitung) Sophie Düsing Thorsten Wichmann (SUP) Dieser Bericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zu sein und Bestandteil des EPLR MV. Er ist nicht für andere als die bestimmungsgemäßen Zwecke zu verwenden. Es wird Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflicht übernommen. Wer Informationen des Berichtes zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen als nützlich betrachtet und durch eigene Untersuchungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. LMS Entwurf Zusammenfassende Erklärung EPLR MV 2014-2020 Seite 2 von 8

Inhaltsverzeichnis 1. Inhalte der zusammenfassenden Erklärung nach SUP-Richtlinie... 4 2. Zusammenfassende Darstellung des SUP-Prozesses... 5 3. Einbeziehung von Umwelterwägungen in das Programm... 6 4. Berücksichtigung des Umweltberichts der Stellungnahmen und der Konsultationen... 6 5. Gründe für die Wahl des Programms nach Abwägung mit den geprüften vernünftigen Alternativen... 7 6. Vorgesehene Monitoringmaßnahmen... 8 LMS Entwurf Zusammenfassende Erklärung EPLR MV 2014-2020 Seite 3 von 8

1. Inhalt der zusammenfassenden Erklärung nach SUP-Richtlinie Gemäß Art. 9, Abs. (1), b) der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP- Richtlinie) ist im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg- Vorpommerns 2014-2020 eine zusammenfassende Erklärung zu erstellen. Die zusammenfassende Erklärung soll entsprechend Art. 9, Abs. (1), b) der SUP-Richtlinie folgende Punkte darstellen: - Einbeziehung von Umwelterwägungen in das Programm, - Berücksichtigung des erstellten Umweltberichts, - Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen und der geführten Konsultationen - Gründe für die Wahl des angenommenen Programmes, nach Abwägung mit den geprüften vernünftigen Alternativen Nach Art. 9, Abs. (1), lit. c) der Richtlinie 2001/42/EG sind innerhalb der zusammenfassenden Erklärung zudem die Maßnahmen, die zur Überwachung gemäß Art. 10 beschlossen wurden, darzustellen. LMS Entwurf Zusammenfassende Erklärung EPLR MV 2014-2020 Seite 4 von 8

2. Zusammenfassende Darstellung des SUP-Prozesses Verfahren der SUP (BfN 2004) Mit Bekanntgabe der Entscheidung zur durchgeführten SUP in der vorliegenden zusammenfassenden Erklärung ist die SUP im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns 2014-2020 nunmehr abgeschlossen. LMS Entwurf Zusammenfassende Erklärung EPLR MV 2014-2020 Seite 5 von 8

3. Einbeziehung von Umwelterwägungen in das Programm Das EPLR Mecklenburg-Vorpommern konzentriert die Bemühungen im Umweltbereich und Klimaschutz in einem eigenen Schwerpunkt: Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme sowie der Ressourceneffizienz und Klimaresistenz im Agrarsektor". Darüber hinaus haben alle weiteren Maßnahmen direkt oder indirekt einen Bezug zum Umweltbereich und Klimaschutz. Die Umwelterwägungen wurden demnach umfangreich in die Erstellung des EPLR MV einbezogen. Berücksichtigung finden neben der Thematik des Schutzes der Biodiversität, die Eindämmung des Klimawandels, eine nachhaltige Ressourcennutzung und viele weitere Teilbereiche. Der Umsetzung des EPLR MV kann eine große Bedeutung für den Umwelt- und Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern beigemessen werden. Die Alternativenprüfung (Kapitel 7 des Umweltberichtes) kommt zu dem Ergebnis, dass bei 4 der 6 Prioritäten bei Nichtdurchführung des EPLR MV mit geringfügig oder erheblich negativen Umweltauswirkungen zu rechnen ist (vergleiche hierzu Umweltbericht, Kapitel 5.3-5.8). Bei der Umsetzung des Programms wird durch geeignete Managementmaßnahmen in Zusammenarbeit und Konsultation mit dem Begleitausschuss sicher gestellt, dass Umweltbelastungen vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Zudem werden durch externe Gutachter die Entwicklungen der Schutzgüter (analog zum Vorgängerprogramm) in einem regelmäßigen Umweltmonitoring detailliert dokumentiert. Der Begleitausschuss wird in den jährlichen Meldungen an die EU auf die erhobenen Daten eingehen. 4. Berücksichtigung des Umweltberichts der Stellungnahmen und der Konsultationen im Programm Die SUP wurde in die Erstellung des EPLR MV integriert. Die Konzeption und Durchführung der SUP wurde vom zuständigen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg- Vorpommern (in der Folge LU) begleitet. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung werden im Umweltbericht dargestellt, dieser enthält alle Angaben gem. 14g. Im Rahmen der SUP wurden mehrere Schritte der Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit gem. 14h und 14i durchlaufen, die entsprechenden Ergebnisse wurden im Umweltbericht berücksichtigt. Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes wurde ein Scoping-Prozess durchgeführt. Dabei wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange mit Umwelt- und Kulturgüter- Zuständigkeit in Mecklenburg- Vorpommern die Gelegenheit gegeben, zum Bearbeitungskonzept Stellung zu nehmen. In einem Scoping-Rundschreiben vom 16.12.2013 wurde das Bearbeitungskonzept den entsprechenden Vertretern vorgestellt. Im Anschluss war die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden bei der Erarbeitung und im Umweltbericht berücksichtigt. Darüber hinaus fanden anschließend telefonische Konsultationen mit zwei Abteilungen des LUNG MV, Abt. 3 Wasser und Abt. 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, statt. Eine Beratung im LUNG MV in der Abt. 4: Geologie und Umweltinformation diente Abstimmungen zur Umweltsituation des Bodens in MV. LMS Entwurf Zusammenfassende Erklärung EPLR MV 2014-2020 Seite 6 von 8

5. Gründe für die Wahl des Programms, nach Abwägung mit den geprüften vernünftigen Alternativen Im Rahmen der SUP ist es erforderlich zu prüfen, welche Alternativen es zum vorgesehenen Plan, also in diesem Fall des ELPR MV, gibt. Eine Alternativenprüfung ist sicher bei konkreten und genau zu verortenden Projekten bzw. Plänen die Methode der Wahl, um ggf. Alternativen mit geringeren Umweltauswirkungen, z. B. bei Trassen oder Standorten von Projekten, zu untersuchen. Im Fall des EPLR MV müsste dazu ein anderes, ein Alternativprogramm, erstellt werden. Das ist nicht erforderlich und sinnvoll. Deshalb wurde sich bei der Betrachtung möglicher Alternativen zur geplanten Durchführung des EPLR MV auf die Untersuchung der Nullvariante (NV) beschränkt. Dazu ist eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Programms (also Nichtdurchführung aller geplanten Fördermaßnahmen des EPLR MV) erstellt worden. Einzelheiten siehe dazu Kapitel 5.3 5.8 des vorliegenden Umweltberichtes. Die Nullvariante wurde bei der Bewertung aller Einzelmaßnahmen im Anschluss mit untersucht. Im Fokus standen dabei die möglichen Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Maßnahmen. Die Auswirkungen wurden für jeden Schwerpunkt auf Grundlage der Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt: - Priorität 1: Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. - Priorität 2: Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. - Priorität 3: Es sind geringfügige negative Umweltauswirkungen zu erwarten. - Priorität 4: Es sind erhebliche negative Umweltauswirkungen zu erwarten. - Priorität 5: Es sind erhebliche negative Umweltauswirkungen zu erwarten. - Priorität 6: Es sind geringfügige negative Umweltauswirkungen zu erwarten. Erhebliche positive Umweltauswirkungen sind vor allem bei den Prioritäten 4 und 5 mit Maßnahmen zu erwarten, deren Durchführung positive Wirkungen auf die Schutzgüter erzielen können. Da das EPLR MV u. a. der Verbesserung der Umweltsituation in MV dienen soll, kann eine Nichtdurchführung des Programms aus umwelt- und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten heraus nicht positiv eingeschätzt werden. Die Nullvariante des EPLR MV ist aus Natur- und Umweltschutzsicht keine empfehlenswerte Alternative. LMS Entwurf Zusammenfassende Erklärung EPLR MV 2014-2020 Seite 7 von 8

6. Vorgesehene Monitoringmaßnahmen Das EPLR MV 2014 2020 wird einer Ex-ante-, einer laufenden Bewertung sowie einer Ex-post- Bewertung unterzogen. Im Rahmen dieser Bewertungen werden auch die im Umweltbericht herausgearbeiteten Indikatoren mit betrachtet. Gemäß Art. 10 der SUP-Richtlinie, Überwachung, sind die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung der Pläne und Programme ergeben, zu überwachen, um gegebenenfalls auftretende, unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen frühzeitig zu ermitteln und Abhilfemaßnahmen beim Auftreten zu ergreifen. Dazu können bestehende Überwachungsmechanismen genutzt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. Der Schwerpunkt der Überwachung liegt auf den in der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen. Gleichzeitig gilt es unvorhergesehenen negativen Entwicklungen ggf. entgegenzusteuern. Anhand folgender Wirkungsindikatoren können auf Programmebene Rückschlüsse auf die Einflüsse des EPLR MV zur Verbesserung der Umwelt gezogen werden. Wirkungsindikatoren des EPLR MV für den Bereich Umwelt (Quelle: LU, ergänzt) Indikator Umkehr des Rückgangs der Biodiversität Erhalt des Naturwertes von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern Verbesserung der Wasserqualität Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels Messung Trend der Veränderung der Biodiversität, gemessen an den Populationen von Vögeln, die Ackerland als Lebensraum haben (Feldvogelindikator) Veränderungen in den Gebieten mit hohem Naturwert: quantitative Veränderung und qualitative Bewertung (HNV-Indikator) Veränderungen in der Brutto-Nährstoff-Bilanz: Werte und Trend Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien Die Erhebung wurde in der abgelaufenen Förderperiode begonnen (HNV ab 2010, Feldvogel ab 2013). Das Umweltmonitoring kann auf bereits bestehende Überwachungsmechanismen aus der vorhergehenden Förderperiode des ELER zurückgreifen. Durch die Berichtspflichten im Rahmen der Evaluierung des EPLR MV und des Monitorings ist eine Deckung mit den Vorgaben der SUP sichergestellt. Mit der jährlichen Berichterstattung wird gewährleistet, auf unvorhergesehene Umweltauswirkungen des Programms während der laufenden Umsetzung des EPLR MV unmittelbar zu stoßen und regulierend eingreifen zu können. LMS Entwurf Zusammenfassende Erklärung EPLR MV 2014-2020 Seite 8 von 8