Telefon: 0 233-47771 Telefax: 0 233-47705 Seite Referat 1 von für 11 Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Umweltplanung, Lärmvorsorge RGU-UW 12 Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen des Bundes Schienenlärmkartierung für München pünktlich veröffentlichen Antrag Nr. 08-14 / A 00222 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom 14.08.2008 Durchgreifender Bahnlärmschutz auch für München Antrag Nr. 08-14 / A 01051 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom 18.09.2009 3 Anlagen Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 13.04.2010 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1. Antrag Nr. 08-14 / A 00222 2 2. Antrag Nr. 08-14 / A 01051 3 2.1 Vorstellung der Bahnlärmkartierung 3 2.2 Lärmaktionspläne 4 2.3 Lärmsanierung der Deutschen Bahn AG 4 2.4 Untersuchte Streckenabschnitte im Rahmen der Lärmsanierung 5 2.5 Lärmsanierung Untergiesing, Braunauer Eisenbahnbrücke, Isarvorstadt 8 2.6 Ausführungen zum Begründungstext des Antragstellers 8 II. Antrag des Referenten 10 III. Beschluss 10
Seite 2 von 11 I. Vortrag des Referenten Die beiliegenden Anträge befassen sich mit der Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen des Bundes innerhalb des Stadtgebietes München. 1. Antrag Nr. 08-14 / A 00222 Dieser Antrag enthält den Auftrag an den Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen, dass für die innerstädtischen Bahnstrecken bis Ende 2008 eine lückenlose Lärmkartierung vorgelegt wird. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.2002 sind nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) in Ballungsräumen u.a. Lärmkarten für Schienenstrecken des Bundes zu erstellen. Zuständig für die Lärmkartierung (Darstellung der Lärmsituation an Schienenwegen) ist gemäß 47e BImSchG das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Haupteisenbahnstrecken ist die jeweilige Bezirksregierung. Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) hatte von Anfang an großes Interesse an einer zügigen Erstellung der Bahnlärmkarten, um die Erstellung der Lärmaktionspläne durch die Regierung von Oberbayern nicht zu verzögern. Deshalb hat das RGU bereits im Jahr 2006 Kontakt zum EBA aufgenommen und eine unentgeltliche Bereitstellung der für die Berechnung der Lärmkarten erforderlichen Daten angeboten. Rechtliche Bedenken des EBA bezüglich des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung über den Datengebrauch haben die Datenüberlassung verzögert. Letztendlich konnten die Daten im Dezember 2008 vom RGU an das EBA übermittelt werden. Das RGU hatte keine weitergehenden Befugnisse und Einwirkmöglichkeiten darauf, wann und mit welchen personellen Ressourcen die Erstellung der Lärmkartierung im EBA umgesetzt wird bzw. wurde. Schließlich wurden die Schienenlärmkarten für München im August 2009 im Internet veröffentlicht und sind unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de abrufbar (siehe auch Anlagen 3.1 bis 3.4). Die Schienenlärmkarten liegen derzeit dem Landesamt für Umweltschutz (LfU) zum Abgleich vor. Nach Freigabe der Kartierung durch das LfU sollen die Regierungen informiert werden. Dies ist noch nicht erfolgt. Die bislang im Internet einsehbaren Karten sind daher noch nicht endgültig. Gravierende Änderungen sind aber nicht mehr zu erwarten. Dem Anliegen des Antragstellers, die Lärmkartierung an innerstädtischen Schienenwegen zu veröffentlichen, ist damit entsprochen worden.
Seite 3 von 11 2. Antrag Nr. 08-14 / A 01051 Mit dem Antrag Nr. 08-14 / A 01051 wird die Landeshauptstadt München aufgefordert, die Ergebnisse der Bahnlärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorzustellen, sowie darzulegen, an welchen Stellen im Stadtgebiet aus städtischer Sicht der größte Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der wenigen bereits geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen der DB Netz AG besteht und wie die Stadt erfolgversprechend die dringendsten Fälle zusammen mit der DB Netz AG angehen kann. Hierbei ist vor allem die zeitnahe Lärmsanierung der Braunauer Eisenbahnbrücke darzustellen. 2.1.Vorstellung der Bahnlärmkartierung Bei den vom EBA erstellten Lärmkarten handelt es sich um sogenannte strategische Lärmkarten, in denen die Lärmsituation graphisch dargestellt wird. Entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden wegen der Vergleichbarkeit mit den anderen EU-Staaten in den Karten Begriffsbestimmungen eingeführt, die sich von den in Deutschland verwendeten Begriffen unterscheiden. Die strategische Schienenlärmkarte des EBA für den Ballungsraum München besteht aus jeweils 4 Karten mit 2 unterschiedlichen Beurteilungszeiträumen für die Teilbereiche Nordwest, Nordost, Südwest und Südost (Anlagen 3.1 bis 3.4). Wie aus der exemplarisch beiliegenden Lärmkarte zu ersehen ist, wird die im nationalen Bereich verwendete Bezeichnung Beurteilungspegel durch den Begriff Lärmindex ersetzt. Neu ist der sogenannte Tag-Abend-Nacht Lärmindex L DEN, welcher der mittlere Beurteilungspegel über 24 Stunden ist. Er ist nur bedingt mit dem national verwendeten Beurteilungspegel für die Tageszeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr vergleichbar. Neu eingeführt ist auch der Nacht Lärmindex L Night, der in etwa mit dem national verwendeten Nacht-Beurteilungspegel für den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verglichen werden kann. Dargestellt werden die Indizes in Immissionsrasterpegelklassen mit der Schrittweite von 5 db(a). Die Lärmkarten können im Internet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ eingesehen werden. Die Schwerpunkte der Lärmbelastung liegen erwartungsgemäß an den Hauptverkehrsachsen München-Augsburg, München-Rosenheim, München-Regensburg, München-Mühldorf und am DB-Nordring bis zum Anschluss an das Gleisdreieck in München Ost. Die Lärmkarten geben allerdings nur einen flächenhaften Überblick über die Lärmbelastung entlang der Schienenwege. Insbesondere lassen sich allein aus den strategischen Lärmkarten keine Rückschlüsse über Höhe und Anzahl der vom Schienenlärm am meisten betroffenen Bürgerinnen und Bürger ziehen.
Seite 4 von 11 Die Bahnlärmkarten sind Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung werden nach EU-Umgebungslärmrichtlinie im Aktionsplan untersucht. Erst in den Aktionsplänen (Maßnahmeplänen) werden die Lärmbelastungen bewertet. 2.2.Lärmaktionspläne Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt keine Immissionsrichtwerte vor, ab denen eine Aktionsplanung erforderlich ist. Auch die Bundesregierung hat bei der Umsetzung in nationales Recht keine verbindlichen Auslösewerte festgelegt. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit empfiehlt den Regierungen als Anhaltswert für die Prüfung, ob Lärmaktionspläne aufzustellen sind, Werte von 70 db(a) für den L DEN und 60 db(a) für den L Night anzusetzen. Eine weitere Voraussetzung, um einen Lärmaktionsplan in Erwägung zu ziehen, ist die Betroffenheit von mehr als 50 Einwohnern an einem Abschnitt. Auch wenn die vorgenannten Kriterien erfüllt werden, ist die Aufstellung eines Aktionsplanes nicht zwingend. Beispielsweise kann darauf verzichtet werden, wenn in absehbarer Zeit mit dem Bau oder der wesentlichen Änderung eine Strecke zu rechnen ist, bei der die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind. Gemäß der Neufassung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes wurde die Aktionsplanung an Eisenbahnstrecken in den Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern gelegt. Maßnahmen im Rahmen eines Lärmaktionsplanes müssen verhältnismäßig sein. Somit bedürfen Lärmaktionspläne der Regierung für Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die Maßnahmen mit Einfluss auf den Eisenbahnverkehr vorsehen, des Einvernehmens des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Die Deutsche Bahn AG ist vom Gesetzgeber nicht in die Lärmaktionsplanung eingebunden. Es besteht daher im Rahmen der Lärmaktionsplanung auch keine Rechtsgrundlage, die Deutsche Bahn AG, als den Verursacher der Schienenlärmbelastung, zu Lärmschutzmaßnahmen zu verpflichten. Die Deutsche Bahn AG führt allerdings - wie nachfolgend beschrieben - ein Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen des Bundes durch. 2.3.Lärmsanierung der Deutschen Bahn AG Die Baulast für Eisenbahnstrecken liegt beim Bund bzw. der Deutschen Bahn AG. Seit 1998 gibt es das Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen des Bundes, auf dessen Grundlage die DB AG auf freiwilliger Basis Lärmschutzmaßnahmen durchführt. Nach diesem Programm werden Maßnahmen an Gebäuden gefördert, die vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes am 01.04.1974 erstellt wurden. Das gilt auch für Bebauungspläne, die vor diesem Datum rechtsverbindlich wurden, und in de-
Seite 5 von 11 ren Geltungsbereich bauliche Anlagen errichtet wurden. Förderfähig sind aktive Maßnahmen (Lärmschutzwände und Wälle, besonders überwachtes Gleis (BÜG), regelmäßiges Beseitigen von Flach- und Rauhstellen an den Gleisen, Schienenschmieren in engen Gleisradien, Lärmminderungsmaßnahmen an Brückenbauwerken sowie passive Maßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen, Verbesserung von Rolläden, Wänden und Dächern). Das Referat für Gesundheit und Umwelt ist bereits bei Einführung des Programms unverzüglich an die für die Umsetzung des Schienenlärmsanierungsprogramms zuständige DB Netz AG herangetreten und hat die Aufnahme aller Hauptverkehrsstrecken innerhalb des Stadtgebietes München in die Prioritätenliste der für die Schienenlärmsanierung vorgesehenen Strecken gefordert. 2.4.Untersuchte Streckenabschnitte im Rahmen der Lärmsanierung Nach Maßgabe der vorgenannten Kriterien hat die DB Netz AG im Rahmen der Umsetzung des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes innerhalb des Stadtgebietes folgende Streckenabschnitte untersucht: Bahnstrecke München-Augsburg: Ortsdurchfahrten Lochhausen, Langwied, Pasing und Laim Bahnstrecke München Ost-Simbach/Inn: Ortsdurchfahrt München Ost Güterumfahrung München: Ortsdurchfahrten Allach (Eversbuschstraße), Freimann, Johanneskirchen, Englschalking, Daglfing/Denning und Trudering NW Bahnstrecke München-Rosenheim: Ortsdurchfahrten Sendling, Untergiesing, Haidhausen, Baumkirchen, Trudering und Waldtrudering Brückensanierungen an der Bahnstrecke München-Rosenheim: Stadtbach (Isarvorstadt), Braunauer Eisenbahnbrücke, Pilgersheimer Straße und Giesinger Bergstraße. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der DB Netz AG im Juli 2008 wurden die zuständigen Referate über den Sachstand der Lärmsanierung für die Bahnlinien im Knoten München informiert. Demnach sind für die einzelnen Teilstrecken folgende Maßnahmen vorgesehen bzw. werden derzeit untersucht:
Seite 6 von 11 Bahnstrecke München-Augsburg (Ortsdurchfahrt München West ): Streckenabschnitt Maßnahmen Erläuterung Laim und Pasing Langwied keine aktiven Maßnahmen wegen geringer Anzahl förderfähiger Wohngebäude (ca. 70 WE) bzw. fehlender Wirtschaftlichkeit ca. 200 m Lärmschutzwand (LSWd) im Anschluss an LSWd des Neubaugebiets Lucia-Popp-Bogen 1 Wohneinheit (WE) Lochhausen ca. 290 m LSWd im Bereich Graßlfinger Straße ca. 60 m LSWd im Bereich Rohrsängerplatz für förderfähige WE außerhalb des Wirkungsbereiches der LSWd Bahnstrecke München Ost-Simbach/Inn und Güterumfahrung München: Streckenabschnitt Maßnahmen Erläuterung Ortsdurchfahrt (OD) Freimann OD Eversbuschstr., Lerchenauer Str., Unterföhring OD Johanneskirchen, Englschalking, Daglfing/Denning ca. 400 m LSWd vermutlich Passiver Schallschutz im Bereich Leinthaler Straße bereits errichtet für förderfähige WE außerhalb des Wirkungsbereiches der LSWd weitgehend umgesetzt Gutachten in Bearbeitung Lärmsanierung an ca. 167 WE abgeschlossen OD Trudering NW keine aktiven Maßnahmen wegen geringer Anzahl förderfähiger Wohngebäude (ca. 117 WE) bzw. fehlender Wirtschaftlichkeit OD München Ost keine aktiven Maßnahmen wegen geringer Anzahl förderfähiger Wohngebäude (ca. 115 WE) bzw. fehlender Wirtschaftlichkeit
Seite 7 von 11 Bahnstrecke München-Rosenheim: Streckenabschnitt Maßnahmen Erläuterung OD Sendling keine aktiven Maßnahmen wg. geringer Wirksamkeit von LSWd im innerstädtischen Bereich; ca. 440 WE OD Untergiesing ca. 900 m LSWd (Süden) ca. 700 m LSWd (Norden) im Bereich Teutoburger Str., Hans- Mielich-Platz, Pilgersheimer Str., Kleiststr. bis Hebenstreitstr. im Bereich Claude-Lorrain-Str., Pilgersheimer Str. bis Plattnerstr. für förderfähige WE außerhalb des Wirkungsbereiches der LSWd OD Haidhausen keine aktiven Maßnahmen wegen geringer Anzahl förderfähiger Wohngebäude (ca. 12 WE) OD Baumkirchen ca. 950 m LSWd im Bereich Truderinger Str. für förderfähige WE außerhalb des Wirkungsbereiches der LSW OD Trudering ca. 700 m LSWd im Bereich Ickelsamer Str./Kilihofstr. OD Gronsdorf- Waldtrudering ca. 450 m LSWd ca. 1.630 m LSWd im Bereich Kilihofstr. für förderfähige WE außerhalb des Wirkungsbereiches der LSWd im Bereich Drosselweg, Schneefinkenweg, Großfiedrichsburger Str. für förderfähige WE außerhalb des Wirkungsbereiches der LSWd Die Sanierungsmaßahmen an den Ortsdurchfahrten Johanneskirchen, Englschalking und Daglfing/Denning sowie an der Ortsdurchfahrt Freimann sind bereits abgeschlossen bzw. stehen kurz vor dem Abschluss. Die Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Ortsdurchfahrt München West, Freimann, Sendling, Haidhausen, Trudering NW und München Ost sind beantragt bzw. bereitgestellt, teilweise wurde zwischenzeitlich mit der Umsetzung begonnen. Für den Bereich der Ortsdurchfahrt Trudering und Gronsdorf-Waldtrudering sind die Plangenehmigungsverfahren beim EBA beantragt; derzeit laufen Abstimmungsverfahren zum Arten- und Landschaftsschutz etc. Lediglich im Bereich der Ortsdurchfahrt Baumkirchen ist die Finanzierung für die Errichtung einer Lärmschutzwand aufgrund des Neubaus der Bahnunterführung derzeit nicht gesichert.
Seite 8 von 11 Die zeitliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wurde im Sachstandsbericht nicht weiter konkretisiert. Die Aussagen der DB Netz AG im Rahmen der Informationsveranstaltung zu den Brückensanierungen auf dem Streckenabschnitt München- Rosenheim sind in Kapitel 2.5 berücksichtigt. 2.5.Lärmsanierung Untergiesing; Braunauer Eisenbahnbrücke, Isarvorstadt Eine besondere Situation besteht an der Bahnstrecke München Rosenheim bei den Ortsdurchfahrten Sendling und Untergiesing, an denen auch die Brückensanierungsmaßnahmen Stadtbach (Isarvorstadt), Braunauer Eisenbahnbrücke, Pilgersheimer Straße und Giesinger Bergstraße vorgesehen sind. Hier sollen neben der Sanierung der Brücken an der Südseite entlang der Teutoburger- bis zur Hebenstreitstraße eine ca. 700 m lange Schallschutzwand sowie an der Nordseite vom Bereich der Claude-Lorrain-Straße bis zur Plattnerstraße eine ca. 700 m lange Schallschutzwand errichtet werden. Förderfähige Wohngebäude außerhalb des Wirkbereiches der Schallschutzwände sollen passive Schallschutzmaßnahmen erhalten. Die Planfeststellungsunterlagen für den Bau von 2 Lärmschutzwänden und zusätzlich Maßnahmen an 27 Wohneinheiten in Untergiesing liegen bei der DB Netz AG vorlagebereit vor. Ebenfalls weitgehend abgeschlossen sind die Planungen für die Brücken über den Stadtbach, die Pilgersheimer Straße und die Giesinger Bergstraße. Auch der Finanzierungsantrag für diese Maßnahmen liegt bei der DB Netz AG vorlagebereit vor. Für die Braunauer Eisenbahnbrücke hat die DB Netz AG die entsprechenden Schritte zur Sanierung der Brücke bereits eingeleitet und eine Machbarkeitstudie zur Brückenentdröhnung veranlasst. Im Rahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes dürfen Lärmminderungsmaßnahmen nur dann realisiert werden, wenn kein Anspruch auf Lärmvorsorge durch andere Maßnahmen zu erwarten ist. Wegen der noch andauernden Diskussion über den Ausbau des DB Südringes werden derzeit keine weiteren Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen unternommen. Nach Auskunft der DB Netz AG können daher wegen der noch ausstehenden Entscheidung über den Ausbau des DB Südrings noch keine Aussagen bezüglich des Beginns der Planfeststellung, der Dauer der Planfeststellung sowie der Umsetzung der Maßnahmen gemacht werden. 2.6.Ausführungen zum Begründungstext des Antragstellers Im Begründungstext des Antrags Nr. 08-14 A 01051 stellt der Antragsteller dar, dass Nachbargemeinden der Landeshauptstadt München eigene Finanzmittel in die Lärmsanierung an Bahnstrecken gesteckt haben und er bedauert, dass die Stadt München das nicht tut. Dazu ist folgendes auszuführen:
Seite 9 von 11 Wie im Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 01.04.2008 [BA-Anträge Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes, Lärmsanierung an den Schienenwegen in Trudering (3 Bürgerschreiben), BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01791 und Schienenlärmsanierung - aber bitte mit Hand und Fuß, BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01801 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering - Riem vom 25.01.2007] bereits umfassend dargestellt wurde, ist es nicht Aufgabe der Kommune, den Lärmschutz an Bahnstrecken des Bundes zu gewährleisten. Die Stadt unterliegt dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung. Sie kann daher in der Regel nur im Rahmen der Planfeststellungsverfahren oder dort, wo sie in ihren eigenen Rechten betroffen ist, eingreifen. Bei der Vielzahl der Schienenwege in München - im Gegensatz zu den Nachbargemeinden mit nur einer Bahnstrecke - die die Stadt durchschneiden, ist es daher nicht möglich, dass die Stadt, eigenständig in den Fällen, wo sich der Verursacher nicht zu Schallschutzmaßnahmen bereit erklärt, Lärmschutz selbst finanziert und umzusetzt. Dies würde die Finanzkraft der Kommune bei weitem übersteigen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass sich das Referat für Gesundheit und Umwelt bzw. das frühere Umweltschutzreferat bereits seit seinen Anfängen mit erheblichen Personal- und Ressourceneinsatz für den optimalen Lärmschutz an Schienenwegen einsetzt und mit einer Vielzahl von Anträgen, Eingaben und Verhandlungen mit den maßgeblichen Stellen bei der Deutschen Bahn AG, dem Freistaat Bayern, dem Bundesrat und der Bundesregierung zur Auflage des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes beigetragen hat bzw. weiterhin beiträgt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp, der zuständige Verwaltungsbeirat, Herr Stadtrat Josef Schmid, sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.
Seite 10 von 11 II. Antrag des Referenten 1. Die Schienenlärmkarten für München wurden im August 2009 im Internet veröffentlicht. Dem Antrag Nr. 08-14 / A 00222 vom 14.08.2008, die Schienenlärmkartierung für München zu veröffentlichen, ist damit entsprochen. 2. Dem Antrag Nr. 08-14 / A 01051, die Ergebnisse der vorliegenden Bahnlärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes vorzustellen, wird entsprochen. Die Lärmkarten an Schienenwegen des Bundes zeigen, dass die Schwerpunkte der Schienenlärmbelastung an den Hauptverkehrsachsen München-Augsburg, München-Rosenheim, München-Regensburg, München-Mühldorf und am DB-Nordring bis zum Anschluss an das Gleisdreieck in München Ost liegen. 3. Die Anträge Nr. 08-14 / A 00222 vom 14.08.2008 und Nr. 08-14 / A 01051 vom 18.09.2009 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 11 von 11 IV. Abdruck von I. mit III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail).