Das Land Baden-Württemberg sucht einen neuen Landes behinderten beauftragten oder eine Landes behinderten beauftragte. Das Sozial ministerium Baden-Württemberg führt zur Vorbereitung ein Interessens bekundungs verfahren durch. Bei einem Interessens bekundungs verfahren können sich Menschen für das Amt bewerben. Das Sozial ministerium Baden-Württemberg möchte der Landes regierung einen Bewerber oder eine Bewerberin vorschlagen. Die Landes regierung muss sich aber nicht daran halten. Die Landes regierung bestimmt den Landes behinderten beauftragten oder die Landes behinderten beauftragte. Die Landes regierung bespricht das mit dem Landes-Behinderten beirat. Das steht im Gesetz. In Paragraph 13 Landes-Behinderten gleichstellungs gesetz. Die Abkürzung heißt: L-BGG.
hat Rechte und Pflichten. Das steht im Gesetz. Im Paragraph 13, 14 und 16 vom L-BGG. hat das Amt solange der aktuelle Land tag gewählt ist. In der Regel 5 Jahre lang. arbeitet unabhängig. Er oder Sie bekommt keine Anweisungen. Er oder Sie arbeiten mit allen Ministerien in Baden-Württemberg zusammen. Das Amt als Landes behinderten beauftragter oder Landes behinderten beauftragte ist ein Ehren amt. Das heißt: bekommt kein Gehalt. hat zum Beispiel folgende Aufgaben:
Er oder Sie setzt sich dafür ein, dass alle Menschen mit und ohne Behinderung die gleichen Möglichkeiten im Leben haben. Er oder Sie berät die Landes regierung bei Fragen zur Politik für Menschen mit Behinderung. Er oder sie arbeitet mit der Verwaltung zusammen. Er oder Sie arbeiten an Gesetzen und Verordnungen mit, wenn sie Menschen mit Behinderung betreffen. Er oder Sie berät Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Er oder Sie hat den Vorsitz im Landes behinderten beirat. Er oder Sie organisiert die Treffen mit den kommunalen Behinderten beauftragten.
Es ist wichtig, dass der oder die Landes behinderten beauftragte bei den Aufgaben mit Menschen mit Behinderung zusammen arbeitet. arbeitet in einer Geschäfts stelle. Er oder sie arbeiten mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zusammen. Und er oder sie bekommt eine Ausstattung. Da es sich um ein wichtiges Ehren amt handelt, können Sie keine andere bezahlte Arbeit haben, wenn die Arbeit den ganzen Tag dauert. muss neutral sein. Das heißt: Sie dürfen keine von den folgenden Aufgaben als Ehren amt oder gegen Gehalt machen: Arbeit in einem Verband der Sozialen Arbeit Arbeit in einem Verband der Behinderten hilfe Arbeit in einer Interessens vertretung
Das gilt nicht, wenn Sie nur ein Mitglied sind. soll selbst eine Behinderung haben. Oder Erfahrung mit den Themen für Menschen mit Behinderung haben. muss einiges können. Zum Beispiel: sich in Baden-Württemberg auskennen. die UN-Behinderten rechts konvention kennen. in Gremien auf Bundes ebene arbeiten können.
mit vielen Menschen und Verbänden sprechen. gut verhandeln und moderieren können. überzeugen können. Sie können sich bis zum 19. August 2016 bewerben. Dazu schicken Sie Unterlagen und Beispiele von Ihrer Arbeit an: Ministerium für Soziales und Integration Personalreferat Baden-Württemberg Schellingstr. 15 70174 Stuttgart Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie das Sekretariat von Frau Clauss an. Telefon nummer: 0711 123 3743 Wer hat den Text geschrieben? Florian Ritter vom Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V Wer hat die Bilder gemalt? Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013