Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS)

Ähnliche Dokumente
Reglement über die kantonalen Spezialdienste der Volksschule 1

Schulordnung der Stadt Rheineck

Reglement über die kantonalen Spezialdienste der Volksschule 1

Richtlinien zum Schulversuch Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung im Regelkindergarten und in der Regelklasse

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN

W i n t e r t h u r. An den Grossen Gemeinderat. Winterthur, 31. Oktober 2001 Nr. 2000/059

Reglement über die Weiterbildung von Lehrpersonen

Öffentlichkeitsarbeit

Schulordnung. Schulen und schulische Einrichtungen Die Gemeinde führt folgende Schulen und schulischen Einrichtungen:

GEMEINDERAT. REGLEMENT DER KINDERKRIPPE KILCHBERG gültig ab 1. Januar ALLGEMEINES Rechtsträgerschaft... 2 Zweck und Auftrag...

Schul- und Kindergartenordnung der Gemeinde Klosters-Serneus

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie

Förderzentrum (FZ) Sekundarschule Rüti - Das Förderzentrum. Ressourcen: Personen Arbeitszeit Material Infrastruktur Zeitgefässe

gesundheit, bildung, zukunft.

ANFORDERUNGSPROFIL. Primarschule Bachenbülach. für Mitglieder der Primarschulpflege Bachenbülach. Inhalt

Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen

PRIMARSCHULGEMEINDE. Trüllikon SCHULGEMEINDEORDNUNG

Konzept. Integrative und Individuelle. Förderung

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach

Integrative Schulungsformen in Kindergarten und Volksschule

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen. Elternrat - ERSH. Inhaltsverzeichnis

Andelfingen und Kleinandelfingen

Primarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien

Für die Umsetzung von IF 2011 ist ein entsprechender Meilensteinplan erstellt.

ORGANISATIONS- REGLEMENT

Unterstützungs- und Förderangebote FHB (Anhang 1 zu Lok. Förderkonzept)

Gemeindeordnung der Gemeinde Ruggell

Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement

Reglement der Primarschule der Gemeinde Baltschieder

Organisationsreglement

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

_ ICTSWITZERLAND Information & Communicorlon Technology

Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen

Art. 1 Unter dem Namen Freunde des Wildpferdes besteht mit Sitz in CH-8135 Sihlwald ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.

Schul- und Kindergartengesetz. der Stadt Ilanz

fest, welche Kindern und Jugendlichen die Mitwirkung am öffentlichen Leben ermöglicht (Art. 33 GO 2 ).

STATUTEN. Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Getreidehandel und der Getreideverarbeitung KSGGV. Art. 1

Statuten. Pro Senectute Kanton Bern

Einwohnergemeinde Egerkingen. Verordnung über die Schulzahnpflege

Reglement der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)

(Gebiet der Politischen Gemeinden Laufen-Uhwiesen, Flurlingen und Dachsen)

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:

R E G L E M E N T. über die Organisation der Veterinär-medizinischen Fakultät der Universität Bern

Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen

Namens des Gemeinderates

Reglement über den Berufsbildungsfonds Baumpflege BSB vom 27. April 2007

Statuten Verein ICT-Berufsbildung Bern

Konzept Hausaufgabenbegleitung

Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS

A B C zum Schulbetrieb

Satzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

Organisationsstatut Schule Wangen-Brüttisellen

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen!

Bericht des Stadtrates zur Motion Nr. 03/130 von Bernhard Fröhlich namens der FDP-Fraktion betreffend Einführung

LANDORF KÖNIZ SCHLÖSSLI KEHRSATZ Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014

Verordnung über die Tagesschulangebote. (Organisatorisches Konzept) Einwohnergemeinde Schwarzenburg

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle

gestützt auf 50 Abs. 4 des Schuldekretes vom 27. April ),

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai AMS S t a t u t e n Mai / 7

Beiblatt A Beispiel Projektauftrag Koordinationsgruppe

Bildungsreglement der Stadt Thun (BiR)

Gemeindeführungsstab Reglement

Schulgemeinde. Wiesendangen-Bertschikon. Gemeindeordnung

Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2007

Konzept Schulsozialarbeit. an den Primarschulen. Benken / Marthalen / Rheinau

Reglement Elternzirkel

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Psychotherapie. Umsetzung Volksschulgesetz

Organisationsreglement der EMS-CHEMIE HOLDING AG

Statuten. Verein Altersheim Schenkenbergertal

vom 16. Januar/15. Februar 1995

Qualitätskonzept. Primarschule Altnau

Betriebskonzept der Tagesschule Sumiswald-Wasen

Konzept Integrative Förderung Sekundarstufe I

Collegium Helveticum. Geschäftsordnung. vom 4. Juli 2005

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkommission,

Organisationsreglement

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Audiopädagogische Angebote. Umsetzung Volksschulgesetz

Richtlinien Schüler-Partizipation. (vom 16. August 2010)

I.D.L.-Fortbildungs- und Vortragsprogramm

Sonderpädagogik (Universität Zürich) Klinische Heilpädagogik und Sozialpädagogik (Universität Freiburg)

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Interne und externe Evaluation von Schulen Das Konzept Schulqualitätsmanagement des Kantons Zürich

Verordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS)

Sonderpädagogisches Konzept der Primarschule Laufen-Uhwiesen

Vertrag über die Führung eines Logopädischen Dienstes im Waldenburgertal

PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON

Reglement Generalsekretariat SDM

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

15-9. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Birsfelden

Die männliche Form gilt auch für weibliche Personen. Stiftungsstatuten. Stiftung Alters- und Pflegeheim Stäglen

Pflichtenheft Primarschulbehörde

Entschädigungsverordnung (EVO) für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Bülach

Zivilschutzreglement der Zivilschutzregion Amriswil

STATUTEN. Verein Spitex Richterswil/Samstagern

a) bis zu welcher Klassenstufe Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt

Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz

Kurzkommentar zu den Änderungen des Volksschulgesetzes (VSG) vom 16. Mai 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten

3. Wie die Lehrkräfte für ein solches Projekt zu enger Zusammenarbeit oder Teamteaching unterstützt und begleitet werden könnten.

Transkript:

Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS) 19.03.2007 SCHULVERWALTUNG, Giebeleichstrasse 25, Postfach, 8152 Glattbrugg Tel 044 829 84 95, Fax 044 829 84 99, schule@opfikon.ch, www.opfikon.ch

SCHULE OPFIKON Verordnung über die Kommission für Schulische Sondermassnahmen KSS gültig ab 19. März 2007 1

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1 Die Kommission für Schulische Sondermassnahmen ist die Koordinationsinstanz für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit sonderpädagogischen Massnahmen. Sie beaufsichtigt die Fachdienste, koordiniert die Ressourcen in finanzieller und personeller Hinsicht und trägt gegenüber der Schulpflege die Gesamtverantwortung. 1.2 Die Kommission für Schulische Sondermassnahmen setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: - drei bis vier Mitglieder der Schulpflege - drei Fachkonventsleiter/innen, Lättenwiesen, Halden und Mettlen mit beratender Stimme - zwei Schulpsychologen/innen - ein/eine Protokollführer/in vom Schulsekretariat 2. AUFGABEN, PFLICHTEN UND KOMPETENZEN 2.1 Aufgaben der Kommission - Personalauswahl nach den Vorgaben der Personal- und Finanzkommission (AG Personal) und Antragstellung an die Schulpflege - Antrag für zusätzliche Stellen an die Schulpflege - Antragstellung bei Fremdplatzierungen zuhanden der Schulpflege - Ressourcenplanung auf Antrag der Fachkonvente - Koordination mit anderen Kommissionen und Verantwortlichkeiten - Aufsicht über die Fachdienste - Entscheidungsinstanz bei Uneinigkeiten in den Fachkonventen - Terminplanung Jahresablauf - Schulbesuche in den Therapiestunden - Finanzkompetenz: bei budgetierten Beträgen bis CHF 10'000. 2.2 Der/die Kommissionspräsident/Kommissionspräsidentin - Vertritt die Kommission in der Schulpflege zu den entsprechenden Geschäften - Leitet die Kommissionssitzung und legt die Traktandenliste fest - überwacht die operativen Tätigkeiten im Bereich Schulische Sondermassnahmen, insbesondere der Schulpsychologie - Mitarbeiterbeurteilung der unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter MAB 2.3 Die Schulpflegemitglieder - koordinieren die Kleinklasseneinweisungen - sind verantwortlich für die Fremdplatzierungen (Budget, Schulberichte) - koordinieren mit dem Schulpsychologischen Dienst die Besuche der von der Schule beanspruchten Institutionen und führen Besuche durch 2

2.4 Der/die Schulpsychologin/Schulpsychologe (mit beratender Stimme) Wird in der Verordnung unter Fachstelle separat beschrieben. 2.5 Der Fachkonvent Lättenwiesen, Mettlen und Halden Planung der sonderpädagogischen Massnahmen. Nach Anhörung der Lehrkraft weist der Fachkonvent das Kind den entsprechenden Massnahmen zu (Kleinklasse, IF, Therapien, Stütz- und Fördermassnahmen, erzieherische Massnahmen) Der Fachkonvent überprüft periodisch die eingeleiteten Massnahmen und verlängert Therapien. Diese dauern wenn möglich nicht länger als zwei Jahre. Mehrfachtherapien sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. 2.5.1 Der Fachkonvent setzt sich aus folgenden Fachstellen zusammen - Fachstelle Schulpsychologie - Fachstelle Logopädie - Fachstelle Stütz- und Fördermassnahmen - Fachstelle Psychomotorik - Fachstelle IF (Integrative Förderung) 2.6 Der/die Sekretariatsmitarbeiter/in (mit beratender Stimme) - Protokollführung - Vollzug der Beschlüsse, soweit sie nicht in andere Zuständigkeiten fallen 3. SCHULINTERNE FACHSTELLEN 3.1 Fachstelle Schulpsychologie Der Aufgabenbereich der Fachstelle Schulpsychologie ist in einer Funktionsbeschreibung - Untersuchung bei allgemeinen und speziellen Schulleistungsversagen sowie bei Verhaltensstörungen nach erfolgter Anmeldung - Antragstellung nach der Untersuchung über die zu ergreifenden Massnahmen wie Therapien oder allenfalls über weitere Abklärungen - Durchführung von Schulreifeabklärungen und Teilabklärungen bei Lernstörungen in den Bereichen Lesen, Rechtschreibung, Rechnen oder bei Verhaltensauffälligkeiten - Individuelle und generelle Beratung von Lehrer/innen, Kindergärtnerinnen, Eltern, Schulbehörden und Fürsorgestellen betreffend schulpsychologische und pädagogische Fragen inklusive Erziehungsberatung - Beratung von Lehrer/innen, Eltern und Schulbehörden bei Promotions- und Übertrittsfragen - Untersuchung und Erstellung von Gutachten bei Zuweisungen in alle Sonderklassen, in heilpädagogische Schulen oder in Heime im Sinne der kantonalen Reglemente - Teilnahme am Fachkonvent, Planung sonderpädagogischer Massnahmen über den Fachkonvent 3

- Besprechung der Förderpläne der Integrativen Förderung (IF), Stütz- u. Fördermassnahmen und Spieltherapien sowie deren zeitliche Überwachung. Anforderung der Schlussberichte der IF-Lehrpersonen. - Durchführung der Nachbetreuung - Durchführung von Sprechstunden für Eltern und Schüler 3.2 Fachstelle Logopädie Der Aufgabenbereich der Fachstelle Logopädie ist in einer Funktionsbeschreibung - Reihenuntersuchungen in den Kindergärten - Teilnahme an der ARUSP-Sitzung (Zuweisung Sprachheilkindergarten) - Abklärung und Nachkontrolle - Antragstellung nach erfolgter Abklärung für auswärtige Zusatzabklärung, Fremdtherapien oder logopädische Sonderschulung in Zusammenarbeit mit dem SPD - Durchführung von Therapien - Elternberatungen und besprechungen - Zusammenarbeit mit schulinternen Fachstellen und den Lehrpersonen - Zusammenarbeit mit ausserschulischen Fachleuten wie Ärzten oder Therapeuten - Teilnahme am Fachkonvent - Die Führung der notwendigen Statistiken und administrativen Arbeiten - Ist für die IV-Anmeldung verantwortlich 3.3 Fachstelle Stütz und Fördermassnahmen (Legasthenie- und Dyskalkulie) Der Aufgabenbereich der Fachstelle Heilpädagogik ist in einer Funktionsbeschreibung - Durchführung der Legasthenie- / Dyskalkulietherapien - Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst - enge Zusammenarbeit mit Eltern und LehrerInnen - Zusammenarbeit mit ausserschulischen Fachleuten wie Ärzte und Therapeuten - Abfassung der Behandlungsprotokolle und Schlussberichte nach abgeschlossener Therapie - Ist für die IV-Anmeldung verantwortlich 4

3.4 Fachstelle Psychomotorik Der Aufgabenbereich der Fachstelle Psychomotorik ist in einer Funktionsbeschreibung - Abklärung von psychomotorischen Störungen - Antragstellung nach erfolgter Abklärung über zu ergreifende Massnahmen - Durchführung der angeordneten psychomotorischen Therapien - Die Führung der notwendigen Statistiken und administrativen Arbeiten - Elternberatung und Elternbesprechungen - Die enge Zusammenarbeit mit Eltern und LehrerInnen einerseits und andererseits mit dem Schulpsychologen/Schulpsychologin und weiteren schulinternen Fachstellen - gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit ausserschulischen Fachärzten etc. - die Abfassung der Abklärungs- und Schlussberichte - leitet allfällige IV-Fälle weiter an den Arzt - Teilnahme am Fachkonvent 3.5 IF (integrative Förderung) Die integrative Schulung erlaubt die Förderung und Unterstützung von SchülerIinnen mit unterschiedlichen Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten. Einer IF-Lehrkraft obliegen insbesondere: - Durchführung des angeordneten IF-Unterrichts - Enge Zusammenarbeit mit Eltern und LehrerInnen einerseits und andererseits mit dem Schulpsychologen/der Schulpsychologin und weiteren schulinternen Fachstellen. - Notengebung z.t. in Zusammenarbeit mit der Regelklassenlehrkraft - Abfassung der Kurz- und Schlussberichte Schlussbestimmungen Die vorliegende KSS-Verordnung tritt nach Genehmigung der Schulpflege ab 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung vom 18. Januar 1991. Genehmigt durch die Schulpflege am 15. März 2007 SCHULPF LEGE OPFIKON Der Präsident: Der Leiter Schulverwaltung: H. Zolliker R. Würsch 5